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Wenn “Bild” Unschuldige zu Mördern macht

Die „Bild“-Zeitung will um jeden Preis Gesichter zeigen. Sie will, dass ihre Leser den Tätern und Opfern in die unverpixelten Augen sehen können, warum auch immer. Da können die Polizei, die Justiz oder die Angehörigen noch so oft darum bitten, es nicht zu tun.

In den meisten Fällen beschafft sich die Redaktion die Fotos kurzerhand im Internet und schert sich dabei weder um die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten noch um die Rechte der Urheber, und um den Pressekodex erst recht nicht.

Auch gestern zeigte „Bild“ wieder das Foto eines Mannes, der wegen Mordes angeklagt ist (natürlich ohne jede Unkenntlichmachung):

Nun stellt sich heraus: Der Abgebildete ist gar nicht der Angeklagte. Er hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun.


(Online hat “Bild” das Foto inzwischen gelöscht, im ePaper die ganze Seite.)

Es war nicht der erste Fehler dieser Art. Bei weitem nicht.

Im August vergangenen Jahres erklärte die „Bild am Sonntag“ einen jungen Mann zum „Killer“, obwohl er nichts mit der Tat zu tun hatte. Die Fotobeschaffer hatten sich im falschen Facebookprofil bedient.

Ähnlich wie 2012, als Bild.de und die Berliner „Bild“-Ausgabe das Foto einer Frau zeigten, die angeblich von ihrem Mitbewohner getötet worden war. In Wirklichkeit lebte die Abgebildete aber noch und hatte nichts mit der Sache zu tun.

Anfang 2014 druckte die Kölner „Bild“-Ausgabe das Foto eines Mannes und behauptete, er habe seine Oma erschlagen. Später stellte er sich als unschuldig heraus.

Einige Monate später zeigte “Bild” einen Mann, der, so die Bildunterschrift, bei einem Unfall ums Leben gekommen war. Tatsächlich lebte der Abgebildete noch, “Bild” hatte ihn verwechselt.

2004 bebilderte die Berliner Ausgabe einen Artikel über einen Autounfall mit dem Foto eines Mädchens und schrieb, es sei bei dem Unfall gestorben. In Wahrheit lebte das gezeigte Kind aber noch und hatte nicht mal in dem Auto gesessen.

2012 druckte „Bild“ das Foto eines Schülers und nannte ihn „KILLER“ und „miesen Kindermörder“; auch er stellte sich später als unschuldig heraus (nachdem ein Lynchmob versucht hatte, das Polizeikommissariat zu stürmen, wo der vermeintliche „KILLER“ festgehalten wurde).

2009 veröffentlichte „Bild“ ein riesiges Foto, das den Amokläufer Tim K. zeigen sollte. Tatsächlich war darauf ein ganz anderer – unschuldiger – Junge zu sehen.

Wenige Wochen später präsentierte die „Bild am Sonntag“ auf einem Foto den Tatverdächtigen eines Vierfach-Mordes. Auch in diesem Fall hatte der Abgebildete überhaupt nichts mit der Sache zu tun.

Die Richtigstellung zur aktuellsten Verwechslung hat „Bild“ heute übrigens auf Seite 6 abgedruckt. Direkt unter einem unverpixelten Porträtfoto, auf dem ein „Killer“ zu sehen ist. Behauptet zumindest „Bild“.

Nachtrag, 19. Februar 2016: Vor drei Tagen druckte “Bild” ein Foto, das das Opfer eines Säureangriffs zeigen sollte. Einen Tag später folgte die (winzige) Korrektur: Die Fotobeschaffer hatten sich wieder geirrt; die abgebildete Frau hatte nichts damit zu tun.

Sportjournalismus, Lokalmedien, “Wahrheit” über Cannabis

1. Hetzt die “Bild”-Zeitung gegen Flüchtlinge?
(de.nachrichten.yahoo.com, Jan Rübel)
Ex-Springer-Mitarbeiter Jan Rübel hat sich einige differenzierte Gedanken zu unserer Auseinandersetzung mit Bild.de-Chef Julian Reichelt gemacht.

2. Der Sportjournalismus trägt Mitschuld an der Doping-Problematik
(andreasgriess.de, Andreas Grieß)
Auf die jüngsten Doping-Enthüllungen der ARD reagierten viele Vertreter der Leichathletik-Verbände empört. Das deute “eklatant darauf hin, dass diese Menschen kritischen Journalismus gar nicht gewohnt sind”, glaubt Andreas Grieß. Es sei kein Zufall, dass der Doping-Skandal von einem “kritischen Außenstehenden” aufgedeckt wurde, und nicht etwa von einem Leichtathletik-Journalist. Sein bitteres Fazit: “Damit passiert auch im Sport, was bereits im Lokalen geschieht: Es wird kaputt gespart. Es gibt in Deutschland Sportberichterstattung, aber kaum Sportjournalismus.”

3. Bitte, kein Kommentar!
(de.ejo-online.eu, Fabian Prochazka und Patrick Weber)
Kommunikationswissenschaftler der Universität Hohenheim wollen herausgefunden haben, dass sich das Niveau der Leserkommentare auf Nachrichtenseiten auf die wahrgenommene Qualität der Artikel auswirkt: Je mehr Trolle, desto schlechter werden auch die Texte beurteilt. Besonders erstaunlich: “Auch höfliche Kommentare und solche mit Argumenten verschlechtern die wahrgenommene Qualität eines Artikels im Vergleich zu einer Version ganz ohne Kommentare.”

4. Trennung zwischen Arm und Reich wirkt sich auf Lokalnachrichten aus
(netzpiloten.de, Laura Hazard Owen)
Wohlhabende Städte haben besseren Zugang zu Lokaljournalismus, dort werden die Bewohner häufiger und umfassender informiert, als in ärmeren Städten. Allerdings ist die Stichprobe der Rutgers-Untersuchung sehr klein, nur drei Städte im US-Bundesstaat New Jersey wurden untersucht. Trotzdem müsse man anhand dieser Ergebnisse annehmen, dass die demokratischen Werkzeuge nicht gleichmäßig verteilt sind, sagt Philip M. Napoli, Professor für Journalismus und Leiter der Studie – “was uns Sorgen machen sollte”.

5. Germanwings: Klage gegen “Österreich” wegen falschem Co-Piloten
(derstandard.at)
Nach dem Germanwings-Unglück hatten unter anderem die “Kronen Zeitung” und “Österreich” das unverpixelte Foto eines Mannes gedruckt, das aber nicht, wie angegeben, den Co-Piloten Andreas L. zeigte, sondern einen Unbeteiligten. Mit der “Krone” gab es eine außergerichtliche Einigung, “Österreich” steht nun vor Gericht.

6. Sagt die Bild wirklich “die Wahrheit über Cannabis”?
(vice.com, Michael Knodt)
“Zugegeben, ein wenig mehr Mühe als sonst hat die Redaktion sich im Rahmen der Recherche schon gegeben. Aber man muss nicht lange lesen, um zu verstehen, dass die Bild immer noch keine Ahnung von Weed hat.”

“Internetblogger”, Schleichwerbung, Afghanistan-Papiere

1. Unglaublich: SO macht “Focus Online” Stimmung gegen Flüchtlinge
(stefan-niggemeier.de, Stefan Niggemeier)
“Focus Online” auf Dumpfbacken-Klickfang: Anfang der Woche hat das Portal einen Artikel, in dem sachlich dargestellt wird, welche Ansprüche Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, bei Facebook mit dem Satz anmoderiert: “Unglaublich: DAS bekommt jeder Flüchtling monatlich!” “Rassistisches Clickbaiting” sei das, findet die “taz”-Journalistin Helke Ellersiek. Und Stefan Niggemeier schreibt: “Wenn es darum geht, aus Scheiße Klicks zu machen, macht ‘Focus Online’ so schnell keiner was vor”.

2. Echte und unechte Journalisten
(taz.de, Kai Schlieter)
Zynisch ausgedrückt: Bessere Öffentlichkeitsarbeit als die Bundesanwaltschaft hätte wohl keine PR-Agentur für netzpolitik.org leisten können. Seit ein paar Tagen tauchen die “Internetblogger” (s. Link 5) in jeder Nachrichtensendung auf, und sowohl Spenden als auch Klickzahlen steigen stetig. Doch wer sind die beiden vermeintlichen Landesverräter Markus Beckedahl und Andre Meister, wer arbeitet sonst noch bei Netzpolitik und wie reagiert das Team auf die Vorwürfe? Kai Schlieter portraitiert die Redakteure, die “stolz darauf [sind], Blogger zu sein, die journalistisch arbeiten.”

3. Urheberrecht an Lageberichten: WAZ nimmt Afghanistan-Papiere vom Netz
(irights.info, David Pachali)
Die WAZ hatte Ende 2012 Tausende interne Dokumente zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan veröffentlicht. Diese sogenannten “Afghanistan-Papiere” waren als Verschlusssache eingestuft, allerdings nur mit der niedrigsten Stufe (“Nur für den Dienstgebrauch”). Die Bundesregierung klagte gegen die Veröffentlichung und bekam im Juni vor dem Oberlandesgericht Köln recht. Da eine Zwangsvollstreckung drohte, hat die Funke Mediengruppe die Papiere nun kurzfristig von ihren Online-Portalen entfernt. Allerdings hat die nordrhein-westfälische Piratenfraktion die Website gespiegelt, dort sind die Dokumente weiterhin online. Im WAZ-Rechercheblog äußert sich der Online-Chefredakteur: “Wir gehen weiterhin davon aus, dass die Veröffentlichung der Papiere rechtens war und ist.” Die Funke-Gruppe werde vor den BGH ziehen, um den Fall klären zu lassen – das allerdings könne “ein bis zwei Jahre dauern”, bis dahin würden die Papiere offline bleiben.

4. Die Champions League der Schleichwerbung
(opinion-club.com, Falk Heunemann)
Gestern und vorgestern zeigten das ZDF und ZDFinfo eines der vielen Fußball-Vorbereitungsturniere. Das fuchst Falk Heunemann. Denn die Veranstaltung sei ohne jeglichen sportlichen Wert gewesen, wodurch die TV-Übertragung des “Audi-Cups” nichts anderes gewesen sei als eine “insgesamt viereinhalbstündige Dauerwerbesendung”,”die Wok-WM des ZDF”: “Kaum eine Einstellung vergeht, in der nicht der Schriftzug des Autoherstellers zu sehen ist, der dieses ‘Turnier’ ausrichtet. Auf den Werbebanden im Stadion steht sein Name, rechts und links der Tore und natürlich auch auf allen Wänden, vor denen Trainer und Spieler interviewt werden. Die Eckfahnen sind damit bedruckt, die Leibchen der Ersatzspieler und die Kapitänsbinde von Manuel Neuer. Die Kameraleute fangen sogar regelmäßig Zuschauer mit Audi-Flaggen ein. Wahrscheinlich halten sie die für engagierte Fans.”

5. Hört auf mit “Internetblogs” und “Bloggern”!
(wdrblog.de, Dennis Horn)
WDR-Blogger Dennis Horn ärgert sich, dass derzeit mal wieder über den Unterschied zwischen Bloggern und Journalisten debattiert wird. “Zurzeit fühlt es sich an, als habe das Jahr 2005 angerufen und wolle seine Blogger-gegen-Journalisten-Diskussion zurück.” Horn fragt sich, warum man nicht einfach von den Machern von netzpolitik.org spricht – statt sich mit den anderen Bezeichnungen bemüht abgrenzen zu wollen. Genauso despektierlich würden Medien den Begriff “Internetblog” benutzen – statt nach einem passenderen Wort zu suchen.

6. Zum Schutz der Allgemeinheit: BILD darf nur noch verpixelt erscheinen
(eine-zeitung.net)

Liebesbrief an Julian Reichelt, Privatsphäre, Skurriles aus Japan

1. What a Man
(taz.de, Paul Wrusch)
“Weil die ‘Bild’ vom IS-Prozess ausgeschlossen wird, kämpft ihr Online-Chef für die Pressefreiheit — mutig, objektiv und sexy. Ein Liebesbrief” — von “taz”-Redakteur Paul Wrusch an Julian Reichelt.

2. Foto-Streit: BILD führt eine Auseinandersetzung für alle Medien
(ruhrbarone.de, Stefan Laurin)
Zum gleichen Fall findet Ruhrbaron Stefan Laurin: “Ebrahim H.B. ist kein sechzehnjähriger Schüler, der beim Klauen eines Fahrrades erwischt wurde und auch kein Hobby-Schwarzfahrer, der zum zehnten Mal vor Gericht steht. Ebrahim H.B. war Mitglied der gefährlichsten Terrororganisation der Welt und hat sich öffentlich im Fernsehen dazu bekannt. Wer sich so in der Öffentlichkeit exponiert, hat alleine damit sein Recht am eigenen Abbild abgegeben.” Auch von Prosieben erhält die “Bild”-Zeitung Zuspruch, die im Übrigen angekündigt hat, zur Not bis vors Bundesverfassungsgericht zu gehen.

3. Freiheit zwischen Gucklöchern und Scheinwerfern
(nzz.ch, Andreas Meili)
Wer einen Bewerber einstellt, der googelt davor, und wer ein Portrait schreiben will, kann in Medien-Datenbanken oder bei Wikipedia über die Person recherchieren. Mit Drohnen lassen sich Videoaufnahmen von eigentlich geschützten Orten anfertigen, und mit dem Smartphone in der Hosentasche kann man jederzeit in Sekundenschnelle Fotos schießen. Kurzum: Die Digitalisierung ist zumindest potenziell eine Gefahr für die Privatsphäre. Der Rechtsanwalt Andreas Meili klärt über die Rechtslage auf, gibt Tipps, wie man seine Persönlichkeitsrechte schützen kann und erklärt, welche Sonderregeln Journalisten beachten müssen.

4. Japan-Berichterstattung: “Die Redaktionen interessieren sich nur für Skurriles und Katastrophen”
(crowdspondent.de, Lisa Altmeier und Steffi Fetz)
Hinter Crowdspondent stecken die beiden Journalistinnen Lisa Altmeier und Steffi Fetz. Als Korrespondentinnen der Crowd haben sie sich nach Brasilien schicken lassen und sind durch Deutschland gereist. Jetzt sammeln sie für eine Reise nach Japan, woraufhin sich Fritz Schumann bei ihnen gemeldet hat. Er hat als Fotojournalist in Japan gearbeitet und mittlerweile drei Bücher über das Land veröffentlicht. Im Interview spricht er über Fettnäpfchen, gern gesehene Gastgeschenke und vor allem die deutsche Berichterstattung über Japan: “Oft kommen deutsche Korrespondenten nur für zwei Wochen nach Japan geflogen, weil irgendetwas Aktuelles passiert ist und sie kratzen mit ihren Geschichten dann leider nur an der Oberfläche.”

5. Super-Trick: Freiburgs kreativster Autofahrer parkt direkt an der Baustelle
(fudder.de, Alexander Schumacher und Daniel Laufer)
Ein parkendes Auto mitten in Freiburg, komplett umringt von rot-weißen Bauabsperrungen — für Bild.de ein klarer Fall: “Bauarbeiter buchten Falschparker ein”. Stimmt gar nicht, schreiben Alexander Schumacher und Daniel Laufer beim Portal “fudder”. Die beiden haben herausgefunden: Der Autobesitzer selbst ist Bauarbeiter und hat mithilfe der Absperrungen “eine sehr kreative Antwort auf den Parkplatzmangel in der Freiburger Innenstadt” gefunden.

6. Alles wird gut!
(jetzt.sueddeutsche.de, Friedemann Karig)
Krieg, Krankheiten, Katastrophen: Die Nachrichten sind voll von schrecklichen Ereignissen. Doch Max Roser, Ökonom am Institute for New Economic Thinking in Oxford, ist überzeugt davon, dass unsere Welt auf lange Sicht eigentlich immer besser wird. Ein Beispiel: “Jedes Jahr meinen die Leute in Umfragen, dass die Gewalt steigt. Das Gegenteil ist der Fall. Die Menschheit war früher viel gewalttätiger.” Im Interview mit Friedemann Karig erklärt er sein Projekt “Our World in Data”.

“Bild” pfeift aufs Gericht – und zeigt das Gesicht

Heute hat vor dem Oberlandesgericht in Celle der Prozess gegen zwei mutmaßliche „IS“-Rückkehrer begonnen. „Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung und Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat“ lautet der Vorwurf, entsprechend groß ist das Interesse der Medien.

In einer Anordnung hatte das Gericht zuvor festgelegt, dass die Angeklagten nur verpixelt gezeigt werden dürfen. Die dpa hat sich daran gehalten und die Fotos nur mit Unkenntlichmachung veröffentlicht.

„Bild“ — n a t ü r l i c h — nicht.

Inzwischen hat Bild.de das Foto ausgetauscht — und zeigt jetzt eins, auf dem der Mann noch besser zu erkennen ist.

(Der Vollständigkeit halber: Unkenntlichmachungen von uns.)

Nun könnte man argumentieren, dass sich der Angeklagte vor etwas mehr als zwei Wochen ja auch von der “Süddeutschen Zeitung” und dem NDR hat fotografieren und filmen lassen. Die Leute von “Bild” aber begründen die Missachtung der gerichtlichen Anordnung so:

Die blutigen Bilder seiner Kämpfer präsentiert ISIS regelmäßig im Internet, prahlt damit, rekrutiert neue Mitglieder. Doch stehen zwei dieser Kämpfer in Deutschland vor Gericht, sollen sie plötzlich unkenntlich gemacht werden? Da macht BILD nicht mit.

Mit Dank auch an Wolfram S., @RamisOrlu, Sebastian R., Bernhard W., Heinz B., Christian M. und Daniel!

Nachtrag, 16.55 Uhr: Inzwischen haben wir auch die sitzungspolizeiliche Anordnung des Gerichts gefunden (PDF). Darin steht:

Bei den Filmaufnahmen ist sicherzustellen, dass das Gesicht der Angeklagten vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert wird und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.

Das habe der Senat aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes entschieden, erklärte uns die Gerichtssprecherin, und dabei sei ihm durchaus bewusst gewesen, dass einer der Angeklagten bereits im Fernsehen zu sehen gewesen sei.

Und was hält das Gericht von der Veröffentlichung? Die Gerichtssprecherin: “Die Anordnung ist seit Wochen für jeden zugänglich. Mit der Veröffentlichung wurden die Auflagen nicht eingehalten.”

Auf die Frage, ob “Bild” nun mit Konsequenzen rechnen muss, verwies die Sprecherin auf einen weiteren Punkt in der Anordnung, in der es heißt:

Kommen akkreditierte Pressemitarbeiter den Aufforderungen nicht nach, so können ihre Presse- und Medienunternehmen die Akkreditierung verlieren. Darüber entscheidet der Vorsitzende.

Nachtrag, 18:40 Uhr. “Bild” ist nun tatsächlich vom Prozess ausgeschlossen worden. Das hat der Vorsitzende Richter entschieden, wie uns die Gerichtssprecherin bestätigte.

Nachtrag, 4. August: In der heutigen Ausgabe nennt “Bild” die Sache einen “Eklat vor Gericht”, und Bild.de-Chef Julian Reichelt beklagt sich erwartungsgemäß über den …

Nun will das Gericht die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten schützen. Die Medien sollen diese Männer, die sich der schlimmsten Terrororganisation der Welt angeschlossen haben, nur gepixelt zeigen.

BILD hat sich dieser Anordnung widersetzt – und wurde deswegen vom Prozess ausgeschlossen. Mit Verlaub, Herr Richter Meier, damit schützen Sie die Falschen.

Wenn ISIS seine blutrünstigen Taten verübt, posieren die Täter mit abgeschlagenen Köpfen, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Wenn die Terroristen sich aber vor einem deutschen Gericht für ihre Taten verantworten sollen, dürfen sie plötzlich nicht mehr erkannt werden? Das ist absurd!

BILD wird sich gegen diese Entscheidung wehren. Sie ist ein Angriff auf die Pressefreiheit!

Mörder auf der Titelseite

Die Mitarbeiter von “Bild” und Bild.de können sich einfach nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass auch Täter — und sei ihr Verbrechen noch so abscheulich — Rechte haben. Zum Beispiel Menschenrechte, aber auch Persönlichkeitsrechte. Oder das Recht, nach der Verbüßung ihrer Strafe wieder vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu werden. Damit das klappt, müssen ihnen die Gesellschaft und die Medien natürlich erstmal die Chance dazu geben.

Am vergangenen Freitag haben “Bild” und Bild.de ein Paradebeispiel geliefert, wie das zu verhindern ist:


(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Wenn eine Redaktion von einem solchen Vorfall in einer Justizvollzugsanstalt hört, mag sie sich dazu entscheiden, darüber zu berichten. Und dass “Bild” das in einer boulevardesk-knalligen Aufmachung tut — geschenkt. Problematisch ist der Umfang der identifizierenden Berichterstattung: auf der Titelseite mit unverpixelten Fotos, Vornamen, abgekürzten Nachnamen und Kurzabriss der Taten; im Innenteil großflächig noch einmal Fotos der “zwei besonders brutalen Killer”, dazu ausführlichere Schilderungen ihrer Verbrechen, ein Foto aus der JVA und Archivfotos der damaligen Tatorte:

Die Taten liegen inzwischen zehn beziehungsweise 14 Jahre zurück. Ihre erneute Ausbreitung durch die “Bild”-Medien ist in diesem Fall besonders gravierend, weil der eine Häftling (der Zusammengeschlagene) in einem Jahr entlassen werden könnte. Das weiß auch Autor Peter Rossberg, er schreibt es schließlich selbst. Beim anderen Insassen ist die zehnjährige Haftstrafe auch bald rum, allerdings gab es aufgrund weiterer Vorfälle in der Haft weitere Verurteilungen.

Damit sei die Veröffentlichung von “Bild” und Bild.de rechtswidrig, sagt der Medienrechtsprofessor Udo Branahl auf Anfrage:

Bei Straftaten, die so lange zurückliegen, dass potenziell eine Entlassung bervorsteht, genießen die Täter einen Resozialisierungsschutz. Über die Prügelei mag man berichten können, aber nicht flächendeckend über die Taten von damals.

Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Und das nicht erst seit Neuestem, sondern schon seit 1973:

Die für die soziale Existenz des Täters lebenswichtige Chance, sich in die freie Gesellschaft wieder einzugliedern, und das Interesse der Gemeinschaft an seiner Resozialisierung gehen grundsätzlich dem Interesse an einer weiteren Erörterung der Tat vor.

Für den Fall, dass ein Medium — warum auch immer — doch unbedingt über eine länger zurückliegende Tat berichten will, hat der Deutsche Presserat im Pressekodex festgehalten, was dabei zu vermeiden ist:

Wenn erneut über ein zurückliegendes Strafverfahren berichtet wird, sollen im Interesse der Resozialisierung in der Regel Namensnennung und Fotoveröffentlichung des Täters unterbleiben. Das Resozialisierungsinteresse wiegt umso schwerer, je länger eine Verurteilung zurückliegt.

“Bild” und Bild.de haben es mit der Veröffentlichung vom vergangenen Freitag geschafft, nicht einmal diesen Mindeststandard einzuhalten.

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“Bild” druckt freiwillig zu kleine Gegendarstellung

Die heutige Titelseite der “Bild”-Zeitung sieht auf den ersten Blick ganz normal aus: ein bisschen Fußball (“Neuer Zwirn für Schweini”), ein bisschen mehr vom Wir-gegen-die-Griechen-Gefühl (“Merkel rettet Griechenland mit unserem Geld!”), was Kurioses (“Betrunkener Einbrecher schläft im Kofferraum ein”). Oben rechts wird’s aber eher ungewöhnlich, da steht nämlich das hier:

Sie bezieht sich auf die riesige “Bild”-Titelstory vom 17. Juni, in der das Blatt keinen Zweifel daran ließ, was nach der Urteilsverkündung im Tuğçe-Prozess (BILDblog berichtete) passiert ist:

Das Besondere an der Gegendarstellung auf der “Bild”-Titelseite von heute: Sie hätte in dieser Form gar nicht abgedruckt werden müssen.

Vor zwei Wochen hat das Landgericht Berlin zugunsten von Sadija M. eine einstweilige Verfügung erlassen und die “Bild”-Zeitung dazu verdonnert, eine Gegendarstellung abzudrucken. Gegen diese Abdruckanordnung hat “Bild” Widerspruch eingelegt, eine mündliche Verhandlung folgt in der kommenden Woche. Trotzdem hat sie schon heute eine Gegendarstellung veröffentlicht, allerdings nicht entsprechend den Vorgaben des Gerichts.

Warum? Der Grund könnte in eben diesen gerichtlichen Vorgaben liegen: Demnach muss das Wort “Gegendarstellung” in der Größe der Dachzeile der Erstveröffentlichung (“EKLAT NACH DEM HAFTURTEIL”) gedruckt werden, der dazugehörige Text (“In der BILD-Zeitung vom 17.06.2015 haben Sie auf …”) in der Größe der einstigen Überschrift (“Mutter des Schlägers spuckt auf Tugce-Foto!”). Das würde bedeuten, dass die Gegendarstellung am Ende in etwa so aussieht, wie die von Heide Simonis aus dem Jahr 2006.

Felix Damm, Anwalt von Sadija M., vermutet, dass die “Bild”-Zeitung sich mit dem Abdruck der kleinen Version für die mündliche Verhandlung wappnen will:

Es scheint die Hoffnung zu bestehen, das Gericht werde von der verfügten Abdruckanordnung derart abweichen, dass mit dem Abdruck der verkleinerten Version der gerichtlichen Entscheidung genügt wurde. Ich gehe allerdings davon aus, dass die „Bild“-Zeitung die Gegendarstellung noch einmal drucken muss, dann deutlich größer.

Warum “Bild” bei der Position bleibt, Sadija M. habe auf das Tuğçe-Foto gespuckt, steht auf Seite 6 der heutigen Ausgabe:

Dem Gericht legte [M.] eine eidesstattliche Versicherung vor, nach der sie nicht gespuckt habe.

Wir glauben, dass Frau [M.] lügt, und bleiben deshalb bei unserer Darstellung und werden Strafanzeige stellen.

Mehrere Zeugen haben den Vorgang beobachtet und gegenüber BILD bestätigt.

Interessanterweise berichteten auch andere Medien von einem Spucken nach der Verhandlung, sie ordneten es im Gegensatz zur “Bild”-Redaktion aber nicht unmittelbar Sadija M. zu.

Ihr Anwalt Felix Damm sagt, ihn erinnere die Art der “Bild”-Berichterstattung über seine Mandantin an eine “moderne Form der Sippenhaft”:

Als Sanel M. im Gefängnis saß, hat sich die “Bild”-Zeitung dessen Bruder vorgenommen. Als sie damit durch war, kam die Mutter dran. Es wird versucht, der Öffentlichkeit eine schuldige Familie zu präsentieren.

Deswegen gehe Familie M. nun juristisch gegen einzelne Veröffentlichungen vor. Erste Unterlassungserklärungen konnte sie bereits einsammeln. Zum Beispiel hatte “Bild” auch ein unverpixeltes Foto der Mutter abgedruckt. Das Blatt darf es nun nicht mehr zeigen — weiß sich aber natürlich zu helfen und druckt heute einfach ein anderes Foto der Mutter, schon wieder ohne jede Unkenntlichmachung. Auch dagegen wird sie sich nun wehren.„"

“Bild” versteckt Rüge zu Germanwings-Opferfotos

Zwei Tage nach dem Absturz der Germanwings-Maschine 4U9525 veröffentlichten “Bild” und Bild.de mehrere private Fotos von Opfern des Unglücks (BILDblog berichtete):

Dafür kassierten sie eine öffentliche Rüge des Presserats (BILDblog berichtete ebenfalls).

Gestern hat „Bild“ die Rüge veröffentlicht und dafür — wie üblich — einen möglichst prominenten und angemessenen Platz gesucht:

Falls Sie noch suchen: neben den Brüsten. Direkt über dem Känguru.

(Zum Vergleich: Der gesamte Artikel ist ungefähr so groß wie das „Barcelona“ in der ursprünglichen Schlagzeile.)

Dass sich die Rüge außerdem auf die Veröffentlichung eines (immerhin verpixelten) Klassenfotos und den Nachdruck einer Traueranzeige mit den vollen Namen der Opfer bezieht, erwähnt „Bild“ nicht. Und dass es bei den Ziffern 8 und 11 des Pressekodex um den „Schutz der Persönlichkeit“ sowie den „Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen“ geht, hat die Redaktion auch nicht erwähnt, allerdings war ja auch kein Platz mehr, weil Brüste und Känguru.

Dass die Opferfotos „teilweise zuvor auf Facebook gepostet oder öffentlich aufgestellt worden waren“, hat dagegen noch reingepasst, schließlich zieht die „Bild“-Zeitung daraus eines ihrer Hauptargumente für die Veröffentlichung der Fotos. In ihrer Stellungnahme betonten die „Bild“-Juristen:

Es seien ausschließlich öffentlich zugängliche Bilder verwendet worden. Bei den Aufnahmen der verunglückten Deutschen handele es sich überwiegend um Fotos, die in Haltern am See ausgestellt gewesen seien. So habe beispielsweise das Gruppen-Selfie der verstorbenen [L.] öffentlich und frei zugänglich am dortigen Marktplatz ausgehangen.

Für den Presserat ist das aber kein Argument. So stelle …

die Tatsache, dass Fotos von Opfern in sozialen Netzwerken einem beschränkten Empfängerkreis zugänglich sind, keine Zustimmung zu einer identifizierenden Berichterstattung durch eine berechtigte Person dar. Auch ist ein öffentlicher Aushang solcher Fotos in einer Stadt nicht als eine solche Zustimmung zu werten, da völlig unklar ist, ob der Aushang mit Zustimmung erfolgt ist. Selbst dann, wenn dieser Aushang mit Zustimmung von berechtigten Personen erfolgt sein sollte, so ist dies noch nicht als Zustimmung zu einer Weiterverwertung durch die Medien zu bewerten.

„Bild“ argumentierte außerdem mal wieder damit, dass die „Personalisierung der Berichterstattung“ die „Dimension des Ereignisses“ konkretisiere und ein „Totengedenken“ ermögliche:

Ohne Einbeziehung ihrer Identität würden die 149 unschuldigen Menschen auf anonyme Zahlen in der Unfallstatistik reduziert.

Dazu hatte Ursula Ernst vom Presserat schon im Rahmen der MH17-Berichterstattung gesagt:

Die Argumentation einiger Medien, den Opfern ein Gesicht zu geben, ist nachvollziehbar, dennoch: Nur weil jemand zufällig Opfer eines schrecklichen Ereignisses wird, darf er nicht automatisch mit Foto in der Presse gezeigt werden.

Das sieht „Bild“ natürlich anders. In ihrer Stellungnahme zu den Germanwings-Opferfotos schreiben die Springer-Anwälte noch:

Personalisierung und Illustration würden bei Lesern erhöhte Aufmerksamkeit wecken, das Bewusstsein erhöhen und Mitgefühl auslösen. Keinesfalls würden dadurch die verunglückten Passagiere oder deren Angehörige ein zweites Mal zu Opfern gemacht.

„Keinesfalls“.

Vielleicht müssen wir doch noch mal das wiederholen, was der Vater eines der Opfer des Amoklaufs von Winnenden gesagt hat, nachdem „Bild“ und andere Medien groß über das Leben und Sterben seines Kindes berichtet hatten:

„Die Bild-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Dreimal hintereinander sind Bilder von [meiner Tochter] erschienen, ohne dass wir das gewollt hätten. Wir hätten das nie erlaubt. (…) Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.“

Die widerliche „IS“-Propaganda bei Bild.de

Bild.de berichtete gestern über „eine neue, zynische Propaganda-Aktion“ der Terrormiliz „Islamischer Staat“ („IS“ oder „ISIS“):

Vermummte Kämpfer führen vier gefesselte Männer auf das Dach eines vierstöckigen Hauses in der Stadt Falludscha (Zentral-Irak). Mit ihren wehrlosen Gefangenen treten sie an die Brüstung des meterhohen Hauses – stoßen dann ihre Opfer nacheinander in den Tod: Der Vorwurf der Terroristen: Die Männer seien homosexuell gewesen.

Bilder der Hinrichtung sind bei Twitter zu sehen. Und bei Bild.de.

Die Redaktion hat in dem Artikel drei Fotos veröffentlicht, die zeigen, wie die Terroristen einen (zumindest halbwegs verpixelten) Mann zum Dach bringen …

… wie sie ihn über die Brüstung schubsen und sogar, wie er vom Dach fällt:

Wieder einmal verbreitet die Terrormiliz im Internet die grausame Propaganda ihres „Gottesstaates“.

Und wieder einmal verbreitet Bild.de fleißig mit.

“Die Medien sollten zurückhaltend mit der Veröffentlichung von Fotos umgehen und sich nicht als Propagandainstrument der Terroristen missbrauchen lassen.”

… sagte der Presserats-Vorsitzende Lutz Tillmanns vor gut einem Jahr, als die Bilder von der Hinrichtung des Journalisten James Foley um die Welt gingen.

Bei Bild.de sieht die Zurückhaltung so aus:

Wenn ein „Neues Schockfoto aus der perversen Welt der Terrormiliz“ auftaucht — Bild.de zeigt es:


(Immerhin: Gesichter von Geiseln und abgetrennte Köpfe macht Bild.de in den meisten Fällen unkenntlich.)

Wenn auf Youtube ein neues „abscheuliches Propagandavideo“ auftaucht, baut Bild.de es oft direkt in den Artikel ein …

… unterlegt es mit einem Off-Kommentar und lädt es als eigenes Video („Copyright BILD“) wieder hoch …

… oder zeigt die „barbarischen“, „widerwärtigen“, „perversen“ und „niederträchtigen“ Szenen als Screenshots (kleine Auswahl):


























Etliche Fotos und Videos hat Bild.de schon veröffentlicht, von posenden, Fahne schwingenden, Panzerfaust schießenden Terroristen; und von gedemütigten, gefolterten und ermordeten Geiseln vor, während und nach ihrem grausamen Tod. Nur in den seltensten Fällen beschränkt sich Bild.de auf die bloße (ausführliche) Beschreibung der “Horrorbilder”.

Dabei schreibt Bild.de selbst:

Für ISIS erfüllt die Veröffentlichung derart abscheulicher Videos mehrere Zwecke. Zum einen dienen die medialen Zeugnisse ihrer Grausamkeit als wichtiges taktisches Mittel. (…)

Zudem erfüllen die Gräuelvideos auch einen Rekrutierungszweck: Bei den Sympathisanten der Terrorgruppe handelt es sich offenkundig um Personen mit ausgeprägter Gewaltaffinität und starken sadistischen Neigungen. Gegenüber konkurrierenden Terrorgruppen, die ihre Mordtaten weniger medial aufbereiten, hat ISIS den Vorteil, die sadistischen Bedürfnisse dieser Personengruppe stärker zu befriedigen.

Kurzum:

Mit ihrer massiven Propagandaschlacht im Internet vermarkten die Terroristen regelrecht ihren Kampf!

Und Bild.de hilft ihnen dabei.

Mit Dank an Christian M. und Stefan F.

Siehe auch:

Wenn die Wirklichkeit nicht blutig genug ist

Vergangene Woche sind am tunesischen Strand von Port el Kantaoui, den „Bild“ den „Todesstrand“, „Strand des Grauens“, „Strand des Terrors“ und „Strand der Tränen“ nennt, 38 Menschen getötet worden.

Bild.de zeigte auf der Startseite grausame Fotos:



(Unkenntlichmachungen von uns.)

Die „Bild“-Medien zeigten Fotos des erschossenen Attentäters in einer riesigen Blutlache (in „Bild am Sonntag“ und bei Bild.de immerhin verpixelt, in „Bild“ nicht), Fotos von blutüberströmten Verletzten, von blutüberströmten Sonnenliegen, von blutüberströmten Treppenstufen, von weinenden Angehörigen und immer wieder Fotos von Leichen, die am Strand liegen.

Aber das war den Leuten von Bild.de offenbar immer noch nicht grausam genug. Bei mindestens einem Foto — es zeigt zwei notdürftig bedeckte Leichen zwischen Sonnenstühlen — haben sie, bevor sie es auf die Startseite gepackt haben, einen Filter über das Foto gelegt, um das Opfer blutiger zu machen.

Zum Vergleich (Achtung, auf dem Foto ist der Arm einer Leiche zu sehen): Vergleich

Mit Dank an Jan M. für Screenshot und Hinweis!

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