Es ist ja nicht so, dass der Name der Journalistin, die vor wenigen Tagen offenbar gemeinsam mit einem befreundeten Arzt in einem Kölner Hotelzimmer Selbstmord beging, nicht aus verschiedenen Medienberichten bekannt wäre. Dennoch könnte man es durchaus begrüßenswert finden, dass “Bild” gestern ein Foto der Toten unkenntlich machte und sie zudem “Silke L.”nannte (siehe Ausriss). Schließlich heißt es ja in Richtline 8.5 des Pressekodex ausdrücklich:
“Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. (…)”
Noch begrüßenswerter allerdings wäre das Bemühen um Zurückhaltung gewesen, wenn “Bild” die zunächst als “Silke L.”anonymisierte Frau — gerade mal 15 Zeilen später — nicht doch noch (siehe Ausriss) bei vollem Namen genannt hätte…
Manchmal, da stehen “Bild”-Reporter einfach nur einen ganzen Tag lang auf einem Friedhof in Berlin-Zehlendorf vor dem Grab von Bubi Scholz und warten, dass irgendwer vorbeischaut, um hinterher auf einer halben Zeitungsseite mehrere Fotos des Scholzschen Grabsteins (“10 Uhr”, “12 Uhr”, “15 Uhr”, “18 Uhr”) abzudrucken und dazuzuschreiben:
“Gestern wäre die Box-Legende 76 Jahre alt geworden. Niemand besuchte des Grab. (…) BILD war von 7.30 bis 18 Uhr vor Ort. (…) Von 7.30 bis 18 Uhr kam kein Besucher.”
Manchmal machen “Bild”-Reporter aber auch andere Dinge…
…kleine Kinder ansprechen zum Beispiel: Vor knapp einem Monat etwa berichtete die “Süddeutsche Zeitung”, ein “Bild”-Reporter habe am Tor des Hauses von Günther Jauch geklingelt und durch den Zaun Jauchs neunjährige Tochter befragt, die aus der Tür getreten sei, was ein “Bild”-Sprecher mit den Worten dementierte: “Aber vielleicht hat er ja ‘Guten Tag’ gesagt.”
Und in Zusammenhang mit dem bei einem Bombenattentat im ägyptischen Dahab getöteten Jungen aus Tübingen schreibt das ortsansässige “Schwäbische Tagblatt” heute über den begleitenden Presserummel:
“In einem Fall schreckte ein Journalist laut einem Elternbericht nicht davor zurück, Kinder, die gerade alleine zu Hause waren, mit der Suche nach einem Foto des getöteten Jungen zu behelligen. Der Journalist gab sich den Kindern gegenüber als TAGBLATT-Mitarbeiter aus. Dem Presseausweis zufolge*, den sich der später hinzugekommene Vater zeigen ließ, arbeitet er für die Springer-Presse.”
Beim “Tagblatt” erwägt man deshalb rechtliche Schritte gegen den Journalisten, bei dem es sich nach unseren Informationen um den Fotojournalisten Alexander Blum handelt, der u.a. für die “Bild”-Zeitungarbeitet und, wie es auf seiner Homepage heißt, Auftraggeber “auch bei der Recherche vor Ort unterstützt”.
Und fündig geworden ist Blum bei seiner Suche nach einem Foto des getöteten Jungen offenbar doch noch. “Bild” druckt es heute (anders als in anderen Fällen, in denen sich “Bild” auch schon mal mit einem unkenntlich gemachten Symbolfoto behilft) quasi weltexklusiv auf der Titelseite und im Blattinnern (siehe Ausrisse) sowie bei Bild.de. Der Fotograf selbst, dessen Namen “Bild” als Quelle für das Foto angibt, wollte sich uns gegenüber nicht äußern, woher die Aufnahme stammt bzw. wer die Einwilligung für den Abdruck gegeben habe (“Ich weiß nicht, wovon Sie reden”), und verwies an die “Bild”-Pressestelle. Eine Antwort auf unsere mehrmalige Anfrage dort steht bislang aus.
*) Anders als das “Tagblatt” berichtete, zeigte der Journalist auf Nachfrage offenbar seinen Presseausweis und sagte, dass er Mitarbeiter der Axel Springer AG sei.
Am 26. Juli 2005 veröffentlichte “Bild” eine halbseitige Geschichte, die mit dieser recht harmlos klingenden Schlagzeile überschrieben war:
Es ging in dem Artikel um einen Mann, der von seiner Ex-Freundin angezeigt und auf 200.000 Euro Schmerzensgeld verklagt worden war, weil er einen offenbar heimlich gedrehten Film im Internet veröffentlicht hatte. Der Film zeigte ihn mit der Ex-Freundin beim Oralsex. Die Anklage lautete auf Beleidigung, Verletzung der Rechte am eigenen Bild und Verbreitung pornographischer Schriften. “Bild” illustriert die Geschichte u.a. mit einer Sequenz aus dem Film, die mit zwei nicht sehr großen schwarzen Balken versehen ist, und beschreibt das Foto so:
Szene aus dem privaten Sexfilm: Zärtlich verwöhnt Kerstin ihren Freund Dirk N.* (39) mit dem Mund
Man kann das als zynisch bezeichnen, einen Text über diesen Strafprozess quasi mit dem corpus delicti selbst zu bebildern, aber darum soll es hier gar nicht gehen. Sondern um das andere ziemlich große Foto, das “Bild” in diesem Zusammenhang zeigt. Darauf ist eine Frau in Jeans zu sehen. Sie trägt einen auffälligen Gürtel und ein nicht weniger auffälliges Oberteil. Frisur, Ohren, Haaransatz und -farbe sind gut zu erkennen. Lediglich das Gesicht ist verpixelt. Die Bildunterzeile lautet:
Kerstin* (42) verklagt ihren Freund auf 200.000 Euro Schmerzensgeld
Soweit so schlimm. Denn wer “Kerstin” kennt, dürfte keine Probleme gehabt haben, sie anhand des großen Fotos zu identifizieren.
Aber damit ist diese Geschichte noch lange nicht zuende. Im Gegenteil. Denn die Frau auf dem großen Foto – nennen wir sie einfach weiter “Kerstin” – ist überhaupt nicht die 42-jährige Frau aus dem Video, sondern deren 27-jährige Nichte, die mit dem “frivolen Prozeß” aus der “Bild”-Zeitung rein gar nichts zu tun hat. Da wundert es nicht, dass “Kerstin” die “Bild”-Zeitung aufforderte, in Zukunft keine Fotos mehr von ihr zu veröffentlichen und dabei zu behaupten, sie habe die dargestellten sexuellen Handlungen vorgenommen. Sie forderte also die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von “Bild”. Doch “Bild” lehnte ab.
Deshalb musste sich das Landgericht Frankfurt/Main mit dem Fall beschäftigen. Am 11. August 2005 erließ es eine einstweilige Verfügung, die es “Bild” untersagte, Fotos von “Kerstin” zu veröffentlichen und dabei zu behaupten, sie habe die dargestellten sexuellen Handlungen vorgenommen. Bei Zuwiderhandlung hätte “Bild” 250.000 Euro zahlen müssen. Doch “Bild” legte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.
Also musste sich das Gericht wieder mit dem Fall beschäftigen. Am 19. Januar dieses Jahres fand die mündliche Verhandlung statt. Im Urteil [PDF] des Gerichts wird “Kerstins” Aussage so wiedergegeben:
Trotz gepixeltem Gesicht sei sie auf dem Bild erkennbar (…). Sie sei auch tatsächlich bundesweit von Freunden, Bekannten und Verwandten erkannt worden, insbesondere von einer Frau S. D. aus H, sowie von ihrem Bruder und dessen Arbeitskollegen. (…) Die verwandtschaftliche Verbindung zwischen den zwei Frauen hätte dazu geführt, daß der Artikel insbesondere die Aufmerksamkeit von Bekannten und Verwandten (…) auf sich gezogen hätte.
Das klingt plausibel. Außer für “Bild”, bzw. die beklagte Axel Springer AG, deren Aussage im Urteil so wiedergegeben wird:
Die Beklagte bestreitet mit Nichtwissen, dass es sich bei der (…) Frau um die Klägerin handele und diese die Nichte von Frau B. sei. Sie bestreitet des Weiteren, dass die Frau, die angeblich die Klägerin sein soll, für Dritte identifizierbar sei. (…) Aufgrund der Unkenntlichkeit sei es daher auch nicht möglich, daß die Beklagte tatsächlich von Freunden, Bekannten und Verwandten erkannt worden sei. Auch spreche die Tatsache, daß der Bruder der Klägerin in L lebe und sie in Westfalen, dagegen, dass die Arbeitskollegen des Bruders die Schwester überhaupt kennen und damit erkennen können.
Um das mal kurz zusammenzufassen: “Bild” weiß nicht, wer auf dem von ihr gezeigten Foto zu sehen ist, bestreitet aber einfach mal, dass es die Frau sei, die behauptet, es zu sein, und bezichtigt sie auch sonst pauschal der Lüge. “Bild” hatte also Kerstins Darstellung von Anfang an rein gar nichts entgegenzusetzen (was übrigens auch die Entscheidungsgründe des Gerichts deutlich machen), weigerte sich aber trotzdem, die simple Erklärung abzugeben, dass sie es künftig unterlassen werde, das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild der Klägerin zu verletzen.
Ach ja, “Bild” verlor natürlich den Prozeß.
Mit bestem Dank an Martin H. für den sachdienlichen Hinweis.
Nachdem gestern zunächst Bild.de sinnentstellend über den tragischen Tod eines 14-Jährigen berichtet hatte, berichtet heute natürlich auch “Bild”. Und vielleicht sollte man an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, was am Ende der Polizeimeldung steht, auf der beide Artikel im Kern beruhen. Dort heißt es:
“Eine Bitte an alle Medienvertreter:
Die Eltern des Jungen haben sich hier gemeldet und erklärt, dass sie keine Medienkontakte wünschen. Wir bitten alle Journalisten, diesen Wunsch zu respektieren.”
Und sagen wir’s so: “Bild” hat diesen Wunsch bislang offenbar respektiert. Zumindest finden sich in der Berichterstattung keine O-Töne o.ä. der Eltern. Stattdessen nennt “Bild” mehrfach den Vornamen ihres Kindes, veröffentlicht ein (immerhin unkenntlich gemachtes) Foto des Jungen sowie ein Foto des Elternhauses und hat für magere 75 Zeilen Text fast eine gesamte Zeitungsseite freigeräumt(siehe Ausriss). Die Zeilen 11 bis 28 beispielsweise lauten:
“Sonnabend nachmittag: Der Gymnasiast und Sohn zweier Sozialpädagogen wollte neue Zinnfiguren für sein Lieblings-Game ‘Warhammer 4000’ haben. Ein populäres Brettspiel, in dem sich Elfen, Vampire und die schrecklichen Orks bekämpfen.
Der Schüler ging in ein Spielwarengeschäft, streifte durch die Regale und malte sich in Gedanken aus, mit welchen Feen und Drachen er die nächste Schlacht gewinnen würde.”
Doch wer sich hier was in Gedanken ausmalte, lassen wir mal dahingestellt — zumal das Spiel nicht “Warhammer 4000”, sondern “Warhammer 40.000” heißt, kein “Brettspiel”, sondern ein sog. Tabletop ist, und mit “Feen”, “Drachen” & Co. recht wenig zu tun hat, wie uns Eingeweihte versichern. Um’s mit den Worten unseres Lesers Carsten E. zu sagen:
“Zugegeben, das muss man nicht wissen. Aber man sollte es dann auch nicht einfach mal so hinschreiben.”
Und apropos einfach mal so hinschreiben: “Bild” schreibt weiter, der 14-Jährige sei “laut Gesetz (…) noch ein Kind”, was immerhin die Frage aufwirft, welches Gesetz “Bild” da gemeint haben könnte. §19 StGB? §176 StGB? §1 JGG? §7 KJHG? §2 JArbSchG?! Um’s mit den Worten von “Bild” zu sagen:
“Niemand weiß es.”
Mit Dank an Oliver M., Sebastian R., Jan G., Timm B., Markus S., Johannes T., Peter T., Oliver B., Stefan S., Vincent I., Mango_Jerry, Carsten E., Torsten R., Christian G., Alexander R. und Thomas G.
Wie schon so oft, war es Bild.de auch heute wieder nicht gelungen, die Unkenntlichmachung von Personen zum Schutz ihrer Persönlichkeit konsequent durchzuhalten. Seit gestern abend zeigte Bild.de auf ihrer “News”-Seite einen Teaser (“Inzest-Mutter (21) – 5. Baby! Zum 1. Mal war es nicht der Bruder, sondern ER”), auf dem u.a. die “Inzest-Mutter” und ihr viertes Baby zu sehen sind. Doch während das Gesicht des Kindes im eigentlichen Artikel von Bild.de durch Verpixelung unkenntlich gemacht worden war, fehlte die Unkenntlichmachung im Teaser.
Nachdem wir Bild.de auf die abermalige Inkonsequenz beim Schutz der Persönlichkeit aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten hatten, erhielten wir abermals keine Antwort. Abermals aber wurde die unterlassene Unkenntlichmachung anschließend nachgeholt.
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber — auch für die Screenshots.
Offenbar wurde bei “Bild” malwieder ausgelost, auf welchen Abbildungen Personen unkenntlich gemacht werden sollen und auf welchen nicht. Und die Auslosung hatte ergeben, dass die Prostituierten, die in einem Bordell arbeiten, das mit Einstiegsgeld von der Arbeitsagentur gefördert wurde, nur in der Druckausgabe und in der Fotogalerie auf Bild.de anonymisiert werden sollen. Auf den Teasern der Einstiegsseiten von Bild.de jedoch lächelten dieselben Frauen seit vergangener Nacht völlig unverpixelt in die Kamera:
Nachdem wir Bild.de auf die Inkonsequenz im Umgang mit dem Persönlichkeitsschutz der abgebildeten Frauen hinwiesen, bekamen wir zwar keine Antwort. Wenig später wurde das Foto jedoch entsprechend bearbeitet und sieht jetzt ungefähr so aus wie auf unserem Ausriss.
Bei Bild.de gibt es einen Artikel, in dem ein mutmaßlicher Betrüger nur gepixelt abgebildet ist. Klickt man auf den Link unter dem gepixelten Foto kommt man auf einen Artikel vom Vortag — und dasselbe Foto, ungepixelt.
Und jetzt fragen Sie uns nicht, ob die Anonymisierung von Menschen für Bild.de nur ein Witz oder ein Glücksspiel ist, ob sie von der Tagesform des zuständigen Redakteurs abhängt oder die Pixel bei Bild.de rationiert sind — und ob niemand bei Bild.de mal auf den eigenen Link klickt, um zu sehen, was sich dahinter verbirgt. Wir wissen es nicht, und Antworten auf Fragen bekommen wir von “Bild” seit einiger Zeit nicht.
Danke für die vielen Hinweise!
Nachtrag, 15. Februar. Bei Bild.de liest man anscheinend nicht Bild.de, aber BILDblog: Auch im älteren Artikel ist das Gesicht nun unkenntlich gemacht.
Offenbar mag die Berliner “Bild”-Redaktion nebenstehendes Fahndungsfoto eines (seit heute übrigens nicht mehr unbekannten) Jugendlichen, der Ende Januar in der Berliner U-Bahnlinie 8 einen Fahrgast durch einen Messerstich verletzt hatte und dabei von einer Überwachungskamera in der U-Bahn gefilmt wurde.
In der Berlin-Brandenburg-Ausgabe der “Bild”-Zeitung erschien das obige Foto am 4. und 6. Februar sowie abermals am gestrigen Dienstag unter der Überschrift: “Warum verpfeift niemand den Berliner Messerstecher?”
Aber auch heute hat die Berliner “Bild” das Foto aus der U-Bahn wieder im Blatt. Zwar berichtet “Bild” dieses Mal über eine andere Polizeimeldung, bei der zwei Fahrgäste der Berliner Buslinie 148 von zwei Jugendlichen beleidigt und angegriffen wurden, was “Bild” im Übrigen mit den sinnentstellenden Worten wiedergibt: “Im Bus 148 (…) attackieren fünf Jugendliche andere Fahrgäste.” Aber zur Erläuterung dessen, was auf dem Foto zu sehen sei, hat “Bild” nun geschrieben:
“Messer-Attacke auf der Linie 148. In so einem älteren Bus ohne Kamera passierte es”
Und diese Sätze ergeben bei genauerer Betrachtung nicht nur keinen Sinn, sie sind abgesehen davon auch schlicht falsch.
Angela M. (51)?
Joschka F. (57)?
Boris B. (38)?
Hugo M.-V. (58)?
Nein, irgendeinen Sinn wird es schon haben, dass “Bild” nicht jeden Namen, den sie in die Zeitung druckt, abkürzt. Schließlich ist so eine Abkürzung ein halbwegs probates Mittel zur Anonymisierung von Personen (meist Privatpersonen) zum Schutz vor unangemessen viel Öffentlichkeit — auch, wenn das im Hause “Bild” nichtimmeranstandslosgelingt.
Im Fall der Schülerin “Jacqueline K. (17)” allerdings, die ihren Lehrer offenbar wüst beschimpft hatte und dafür nun von einem Gericht zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einem Altenheim “verdonnert” wurde, hat “Bild” sich die Mühe gemacht und Jacquelines Nachnamen verschwiegen. Auch Jaquelines Lehrer heißt in “Bild” nur “Lehrer Achim J. (45)”, “Klassenlehrer Achim J. (45)”, “Herr J.” oder “beleidigter Pauker” — außer in der von “Bild” am Samstag dokumentierten “Anklageschrift”. Dort nämlich wurden zwar der Nachname der Schülerin, ihr Wohnort und der Nachname ihrer gesetzlichen Vertreter unkenntlich gemacht, der Nachname des “beleidigten Paukers” allerdings steht gut lesbar und unverfremdet dort…
PS: Auch bei Bild.de gab es noch bis gestern Nacht ein Faksimile der Anklageschrift “zum Großklicken” (siehe Ausriss). Nachdem wir die Bild.de-Redaktion auf die Tatsache der unterlassenen Verfremdung des Lehrernamens aufmerksam gemacht hatten, bekamen wir zwar keine Antwort, der “Zum Großklicken”-Link ist jedoch mittlerweile aus dem Bild.de-Text entfernt.
Dies ist die Geschichte von Christoph K. In “Bild” trägt sie die Überschrift: “Ich wurde krank gemobbt”, aber sie könnte genauso gut heißen: “Diese Deppen haben einfach meinen Namen genannt”.
Die Geschichte geht laut “Bild” so: Christoph K. war Beamter. Als ein Kollege im Dienst private Geschäfte erledigte, erstattete K. Anzeige beim Arbeitsamt und bat um Vertraulichkeit. Doch das Arbeitsamt schrieb an seine Dienststelle und nannte seinen Namen. Und Christoph K. wurde gemobbt, erkrankte, wurde aus dem Staatsdienst entlassen. “Heute lebt er allein und ohne Perspektive”, schreibt “Bild”.
Jetzt hat er sich offenbar gegenüber “Bild” geäußert. Die Zeitung zeigt ihn groß im Bild, nennt ihn aber immer nur Christoph K. Wir wissen nicht, warum sie das tut. Ob das rechtliche Hintergründe hat. Oder ob er ausdrücklich darum gebeten hat. Aber wenn es etwas gibt, in dem “Bild” ganz besonders schlecht ist, dann ist es bekanntlich, Namen nicht zu nennen.
“Bild” dokumentiert in Auszügen den Brief, in dem sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz dafür entschuldigt, dass der Name von Herrn K. bekannt gemacht wurde. In dem großen Ausriss, den “Bild” zeigt, steht gleich zweimal der Nachname von Herrn K.: komplett, nicht abgekürzt und in keiner Weise unkenntlich gemacht.
Man könnte sagen, dass keine Fehler so schlimm sind wie mangelhafte Anonymisierungen von Opfern oder Beteiligten — weil sie nicht korrigiert werden können. Man könnte deshalb annehmen, dass Redaktionen sich besondere Mühe geben, diese Art von Fehlern zu vermeiden. Bei “Bild” gibt es keine Anzeichen für solche Sorgfalt, im Gegenteil.
Vorgestern berichtete die Zeitung über einen anderen Fall: Ein Mann mit tragischem Schicksal hat sich das Leben genommen. Auch bei Bild.de erschien der Artikel. Anscheinend zum Schutz der Angehörigen war der Nachname des Mannes abgekürzt, der Vorname seiner Freundin “von der Redaktion geändert”, ihr Gesicht auf einem gemeinsamen Foto unkenntlich gemacht. Und mitten in diesen Artikel setzte Bild.de einen Kasten, der dazu aufforderte, einen neun Monate alten Text aus dem Bild.de-Archiv zu lesen. Und darin steht auch jetzt noch alles: Der Nachname, der richtige Vorname der Freundin, dasselbe Foto von den beiden zusammen, nur ohne jede Verfremdung.