Suchergebnisse für ‘unkenntlich’

Erwischt!

“Es ist ganz einfach: Sie machen ‘klick’ und wir zahlen!”
(Hinweis für “BILD-Leser-Reporter”)

Gestern noch, als “Bild” u.a. ein Foto von “Altkanzler Gerhard Schröder auf Borkum im Liegestuhl” veröffentlichte (siehe Ausriss), stand bei Bild.de zum Thema “So werden Sie Leser-Reporter bei BILD und Bild.t-online” folgender Hinweis:

Wichtig! Teilnehmen können nur Fotos, dessen Urheber Sie auch sind, das bedeutet, Sie selbst haben das Foto gemacht. Die abgebildeten Personen müssen mit der Veröffentlichung in BILD und unter www.bild.t-online.de einverstanden sein.

Heute nun ist dieser berechtigte Hinweis bei Bild.de (ähnlich wie unlängst schon der Hinweis, dass die Einsendungen der “Leser-Reporter” “überprüft und journalistisch nachrecherchiert” würden) spurlos verschwunden.

Doch was bedeutet das? Entweder möchten “Bild” und Bild.de ihre “Leser-Reporter” plötzlich einfach nur nicht mehr darauf hinweisen, dass die fotografierten Personen mit der Veröffentlichung in “Bild” und auf Bild.de einverstanden sein müssen. Oder “Bild” und Bild.de ist das für solche Veröffentlichungen notwendige* Einverständnis völlig egal.

Für letzteres spricht beispielsweise das eingangs erwähnte Schröder-Foto. Denn nach BILDblog-Informationen war Gerhard Schröder mit einer Veröffentlichung des Liegestuhl-Fotos in “Bild” und auf Bild.de nicht einverstanden.

*) Entsprechend dem sog. “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (von “Bild” schlicht “Maulkorb-Urteil” genannt) können Fotos aus dem Alltagsleben, die Prominente bei rein privaten Tätigkeiten zeigen bzw. ausschließlich Einzelheiten ihres Privatlebens betreffen und ohne ihre Einwilligung, zuweilen auch heimlich aufgenommen wurden, nicht als Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem öffentlichem Interesse angesehen werden. Deshalb verletze eine Veröffentlichung das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene “Recht auf Achtung des Privatlebens”.

Nachtrag, 19.22 Uhr: Seltsam, aber wer seine Fotos nicht als “BILD-Leser-Reporter” anbietet, sondern als Teilnehmer beim aktuellen “Foto- und Videowettbewerb: Die peinlichsten Urlaubs-Pannen” von Bild.de, wird ausdrücklich auf die Teilnahmebedingungen hingewiesen…

Es muss nicht immer Apfelsaftschorle sein (2)

Soso, aha: Da hat also Maurizio M. bei der tollen “BILD-Leser-Reporter”-Aktion mitgemacht und per MMS, E-Mail oder Upload sein tolles “Leser-Reporter”-Foto an “Bild” geschickt, richtig?

Na, es muss ja so sein. Schließlich wird das doch alles “überprüft und journalistisch nachrecherchiert”. Steht doch so auch bei Bild.de — beziehungsweise stand. Denn zur Zeit ist der Hinweis auf die angebliche journalistische Nachrecherche dort, wo er kürzlich noch stand, nicht mehr zu finden. Jetzt steht da bloß:

“Wichtig! Teilnehmen können nur Fotos, dessen Urheber Sie auch sind, das bedeutet, Sie selbst haben das Foto gemacht.”

Was wiederum nicht stimmt. Denn “das Foto von Maurizio M.”, dem “Leser-Reporter”, hat teilgenommen, obwohl Maurizio M. wohl eher nicht der Urheber ist. Zumindest findet sich dasselbe Foto ursprünglich (wie viele andere ähnliche Fotos) auf der Homepage des Straßenmalers Julian Beever sowie auf irgendwelchen Websites und nun eben auch bei Bild.de — als eines der “25 Top-Fotos der Leser-Reporter”.

Mit Dank an Daniel R. für den Hinweis.

Nachtrag, 24.8.2006: Bild.de hat das Foto (das übrigens nicht einmal “auf einem Pariser Bürgersteig” aufgenommen wurde, sondern am selben Ort wie dieses Foto) aus der Bilder-Galerie entfernt.

Heute anonym VIII

Wie schon so oft, war es Bild.de auch heute wieder nicht gelungen, die Unkenntlichmachung von Personen zum Schutz ihrer Persönlichkeit konsequent durchzuhalten. Seit heute mittag zeigte Bild.de auf ihrer “News”-Seite einen Teaser (“Arbeitstag eines Strandhändlers – ‘Sonnebrille? Gutt Preiss”), auf dem “der Senegalese Latif (25, Name geändert)” zu sehen ist. Doch während das Gesicht des Mannes im eigentlichen Artikel von Bild.de durch Verpixelung unkenntlich gemacht worden war, fehlte die Unkenntlichmachung im Teaser.

Nachdem wir Bild.de auf die abermalige Inkonsequenz beim Schutz der Persönlichkeit aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten hatten, erhielten wir abermals keine Antwort. Abermals aber wurde die unterlassene Unkenntlichmachung anschließend nachgeholt.

Mit Dank an die Hinweisgeber.

Allgemein  

Biere zu Apfelsaftschorlen

Hä? Am Montag zahlte “Bild” zwei “BILD-Leser-Reportern” 500 Euro für ein Foto, das einen Polizisten beim Apfelsaftschorle-Trinken zeigt.
 
Aber vielleicht sollte man die Geschichte ein wenig anders erzählen. Denn “Bild” behauptete u.a. (zumindest in Teilen ihrer Auflage und online), auf dem Foto sei “ein Polizist beim kühlen Bierchen am Vormittag” zu sehen. Darüber hinaus hieß/heißt es suggestiv eher vage:

[Die “Bild”-Leser] erwischten diesen relaxten Polizisten beim Trinken. Ein Bierchen oder doch nur eine Apfelschorle? Hoffentlich hatte der schon Feierabend

Allerdings stand anderntags in der “Korrekturspalte” von “Bild”:

Das Polizeipräsidium Bielefeld legt Wert auf die Feststellung, daß der Beamte der Stadtwache auf Fußstreife in der Innenstadt war und bei seiner kleinen Pause kein Bier getrunken hat.

Deutlicher wurde die “Neue Westfälische”, die ebenfalls gestern ausführlich über das falsch beschriftete “Bild”-Foto berichtete (siehe Ausriss):

Das vermeintlich kühle Bier ist eine Apfelsaftschorle, die der Polizeikommissar vormittags am Stehtisch auf der Bahnhofstraße (…) trank. “In diesem Geschäft gibt es nicht einmal Bier”, sagt Polizeisprecher Martin Schultz.

Was abermals die Frage aufwirft, wie es dazu kommen kann, wenn “Bild” tatsächlich (wie behauptet) die Leserfotos genauso prüft wie die Angebote professioneller Fotografen. Eine Frage, auf die wir von “Bild” bislang noch keine Antwort bekommen haben.

Mit Dank an Jan. G, padeluun, Dirk B. und Markus P. für die Scans.

Schröder zu privat

Am 21. Januar dieses Jahres veröffentlichte “Bild” eine ganze Reihe von Fotos, die Altkanzler Gerhard Schröder, Doris Schröder-Köpf und ihre beiden (unkenntlich gemachten) Töchter “auf Kurzurlaub in Italien” zeigten. Nicht weniger als sieben dieser Fotos druckte “Bild” auf der letzten Seite und eines auf der Titelseite. Die Seite-1-Schlagzeile lautete:

"Schröder ganz privat"

Damit traf “Bild” den Kern der Sache schon ganz gut.

Die Schröders waren sogar so privat, dass Fotos davon gar nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Das jedenfalls entschied jetzt das Landgericht Hamburg. Die Schröders hatten gegen die Veröffentlichung in “Bild” (und in “Bunte”, wo die gleichen Fotos Anfang Februar zu sehen waren) geklagt, und das Gericht gab den Schröders Recht. Die Veröffentlichung verletze das Persönlichkeitsrecht, weil “die Abbildungen den Kläger bei einem Zusammensein mit seiner Familie in einer nicht bewusst der breiten (Medien)Öffentlichkeit zugewandten Eltern-Kind-Situation zeigten”, wie uns ein Gerichtssprecher erklärt.

Anders ausgedrückt: Gerhard Schröder mag zwar als Altkanzler eine absolute Person der Zeitgeschichte sein, deren Persönlichkeitsrecht eingeschränkt ist. Das rechtfertigt aber nicht, dass man Fotos von ihm und seiner Familie beim ganz privaten Zusammensein im Urlaub veröffentlicht, wie “Bild” es getan hat.

Mit Dank an Michael G. für den Hinweis.

Kein Tabubruch ohne “Bild”

Bislang gab es international eine Art stillschweigendes Abkommen der Medien, keine Fotos der sterbenden Prinzessin Diana zu veröffentlichen. Man kann sagen, dass es zwei Gründe für dieses Abkommen gibt. Der erste ist eher allgemeiner Natur: Das Andenken und die Würde der toten Diana sollten nicht verletzt werden. Der zweite Grund ist etwas spezieller: Diana und Dodi Al-Fayed waren mit ihrem Fahrer auf der Flucht vor Paparazzi, als der Unfall sich ereignete. Das ist bekannt. Ebenso wie die Tatsache, dass die Paparazzi auch am Unfallort noch Fotos machten. Aber die wurden, wie gesagt, bislang nicht veröffentlicht.

Die italienische Illustrierte “Chi” hat nun eines dieser Fotos abgedruckt. Es zeigt offenbar, wie ein Helfer versucht, Diana eine Sauerstoffmaske anzulegen. Die italienische Zeitung “Corriere della Sera” und das spanische Magazin “Interviu” druckten das Foto wenig später ebenfalls.

Wie diverse andere Medien, berichtet auch “Bild” über die Veröffentlichung des Fotos und die Reaktion in Großbritannien:

Im Text schreibt “Bild”:

Es ist ein Tabu-Bruch, den es so noch nie gegeben hat! Zum ersten Mal druckt ein Magazin ein Foto der sterbenden Prinzessin Diana († 36).

“Bild” druckt rechts neben dem Text ein Foto der lächelnden Diana und schreibt dazu:

So wollen wir sie in Erinnerung behalten: Prinzessin Diana starb am 31. August 1997

Links neben dem Text zeigt das Blatt ein anderes Bild: Die Veröffentlichung des Fotos der sterbenden Diana in “Chi”. “Bild” hat das Foto nicht etwa bearbeitet, um Dianas Gesicht unkenntlich zu machen. Und “Bild” zeigt es auch nicht als kleinen Ausriss. Es nimmt fast eine viertel “Bild”-Seite ein und dürfte damit nicht wesentlich kleiner sein, als in der Originalveröffentlichung.

Und sagen wir es mal so: Wenn man über einen Tabubruch berichtet, und sich die Auffassung, dass es sich dabei in der Tat um einen zu verurteilenden Tabubruch handelt, zu eigen macht, gleichzeitig jedoch eben diesen Tabubruch wiederholt, dann ist das nicht nur völlig widersinnig, sondern auch pure Heuchelei.

“Bild” zitiert übrigens auch, wie Dianas Söhne die Veröffentlichung des Fotos kommentierten. Sie seien “tieftraurig über eine derartige Niveaulosigkeit”. Zugleich appellierten sie allerdings auch an “die Medien der Welt”, keine Fotos zu publizieren, die “uns, unserem Vater, der Familie unserer Mutter und all jenen, die sie liebten und respektierten, große Schmerzen zufügen”. Diesen Appell zitiert “Bild” nicht.

“Bild” verleumdet Sozialarbeiterin

Manchmal würde es schon helfen, wenn die “Bild”-Zeitung ihren eigenen Texten traute.

Am vergangenen Mittwoch schrieb sie in einem Artikel über den zwölfjährigen Jungen, der in Berlin seine Lehrerin verprügelt haben soll, den Satz:

Jetzt gibt die Berliner Sozialarbeiterin Fatma Celik (33) dem Prügelkind scheinbar recht!

Und genau so ist es: In einem Interview mit der “taz” hat sie scheinbar Verständnis für die Tat geäußert, tatsächlich aber nur berichtet, dass das Kind “auf der Straße und von den anderen Jugendlichen als Held gefeiert” werde: In deren Augen sei das “eine Heldentat. Übrigens auch für manche Erwachsene.”

Korrekt zitiert “Bild” drei Sätze aus dem Interview — und schon aus denen lässt sich erahnen, dass Frau Celik selbst dem Jungen nicht “recht gibt”:

Wir hatten hier letzte Woche einen Jungen, der ins Krankenhaus musste, weil sein Lehrer ihn angegriffen hat. So etwas erscheint in den Medien nicht. Und vor diesem Hintergrund sagen nun manche: Endlich wehrt sich mal ein Kind.

Die “Bild”-Zeitung sieht in Celiks Stimmungsbericht einen “neuen Skandal”. Das ist ein bisschen erstaunlich. Vollends abwegig wird es aber, wenn sie über ihren Artikel groß die Schlagzeile setzt:

Denn dass die Lehrerin “sehr engagiert” und “bekannt und beliebt” sei und “kein Feindbild” darstelle, hatte Celik in der “taz” ausdrücklich betont — und die Tat, um es noch einmal zu sagen, mit keinem Wort gerechtfertigt.

Die Lehrerin geht laut “Bild” nun gegen Celik vor. Und Celik ihrerseits will sich gegen “Bild” (sowie den “Tagesspiegel”) juristisch wehren. Der “taz” sagte sie: “Die Zitate sind so zusammengestellt, dass ihr Inhalt völlig falsch dargestellt wird.”

Na sowas.

PS: Ein interessanter Gedanke aus dem “taz”-Interview mit Celik hat die “Bild”-Zeitung offenbar völlig unbeeindruckt gelassen: Der, dass der Zwölfjährige auch deshalb für viele eine Art Held ist, weil er “auf Titelblättern von Zeitungen erscheint” und “Schlagzeilen macht”. Eine ganz ähnliche Befürchtung hatte, wie berichtet, auch schon der Sohn der Lehrerin geäußert. “Bild” aber zeigte das Foto des Jungen auch in dieser Woche wieder ohne jede Unkenntlichmachung.

Mehr dazu hier.

Streng verboten II

Es ist natürlich nicht völlig ausgeschlossen, dass “Bild” bei dem brasilianischen Fußballer Ronaldinho nachgefragt hat, ob sie so zwei bis drei Fotos seines Sohnes veröffentlichen darf. Oder bei der Mutter des Kleinen. Fotos davon, wie er so am Strand spielt, einen Ball in den Händen hält und ein wenig mit Mama herumtollt.

Genau genommen muss “Bild” sogar die Erlaubnis haben. Schließlich schrieb sie doch schon im August 2004, als sie die Nachrichtenagentur dpa dafür schalt, dass diese Fotos von Gerhard Schröders Adoptivkind verbreitet hatte:

Das Fotografieren von Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern ist (…) streng verboten.

Einerseits. Andererseits weist so einiges darauf hin, dass “Bild” das “süßeste WM-Geheimnis” ganz ohne die Zustimmung der Eltern enthüllte. Ja, sogar ohne deren Wissen. Die Fotos wurden nämlich offenbar aus recht großer Entfernung mit einem starken Teleobjektiv aufgenommen.

Und außerdem zitiert “Bild” selbst Ronaldinho folgendermaßen:

“Der Kleine soll nicht groß in der Öffentlichkeit stehen.”

Bei “Bild” steht der Kleine trotzdem groß in der Öffentlichkeit. Ziemlich groß sogar. Auf einer halben Zeitungsseite:

Mit Dank an Magnus G. und Hauke R. für den Hinweis.

“Bild” verhöhnt österreichischen Finanzminister

Woher kommt bloß dieser Haß?

“Bild” verhöhnt den österreichischen Finanzminister, druckt intime Veranda-Fotos von Karl-Heinz Grasser und seiner Frau, Fiona Swarovski. Heimlich aufgenommen beim Kurzurlaub auf Capri!

Es sind Aufnahmen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte. Sie zeigen das Ehepaar Grasser/Swarovski beim Sonnenbaden und beim Liebesspiel.

Dazu bringt “Bild” auf der letzten Seite prominent auf der oberen Hälfte die hämische Schlagzeile “Hier sucht die Kristall-Erbin die Kronjuwelen beim Finanzminister”. Das Wort Kronjuwelen bedeutet umgangssprachlich “Hoden”.

Karl-Heinz Grasser wird im Text als “knackiger Politiker” bezeichnet. Seit seinem Amtsantritt habe er es geschafft, das Österreichische Staatsdefizit zu senken. (…)

Und mal abgesehen davon, dass die Fotos von Grasser und Swarovski genau zu der Kategorie gehören, die nicht erst seit dem “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verboten sind, könnte Ihnen der kursiv gesetzte Text oben möglicherweise bekannt vorkommen.

P.S.: Ob die Fotos tatsächlich sexuelle Handlungen im Intimbereich zeigen, wie “Bild” im Text und durch teilweise Verpixelung eines Fotos suggeriert, ist uns bislang nicht bekannt.

“Bild” verhöhnt französischen Schauspieler

Woher kommt bloß dieser Haß?

“Bild” verhöhnt Frankreichs Superstar, druckt intime Strand-Fotos von Gérard Depardieu und seiner Freundin, Clementine Igou. Heimlich aufgenommen beim Urlaub auf Mauritius!

Es sind Aufnahmen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte. Sie zeigen das Paar Depardieu/Igou beim Nacktbaden.

Dazu bringt “Bild” auf der letzten Seite prominent in der Mitte die hämische Schlagzeile “Depardieu lässt seinen Gérard schwingen”. Der Vorname Gérard bedeutet hier umgangssprachlich “Penis”.

Gérard Depardieu wird im Text als “Robbe” bezeichnet. Seinen Körper hätten “Gott, Rotwein und deftige Küche” geschaffen. (…)

Und mal abgesehen davon, dass die Fotos von Depardieu und Igou genau zu der Kategorie gehören, die nicht erst seit dem “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verboten sind, könnte Ihnen der kursiv gesetzte Text oben möglicherweise bekannt vorkommen.

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