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Symbolfoto XXVII

Offenbar mag die Berliner “Bild”-Redaktion nebenstehendes Fahndungsfoto eines (seit heute übrigens nicht mehr unbekannten) Jugendlichen, der Ende Januar in der Berliner U-Bahnlinie 8 einen Fahrgast durch einen Messerstich verletzt hatte und dabei von einer Überwachungskamera in der U-Bahn gefilmt wurde.

In der Berlin-Brandenburg-Ausgabe der “Bild”-Zeitung erschien das obige Foto am 4. und 6. Februar sowie abermals am gestrigen Dienstag unter der Überschrift: “Warum verpfeift niemand den Berliner Messerstecher?”

Aber auch heute hat die Berliner “Bild” das Foto aus der U-Bahn wieder im Blatt. Zwar berichtet “Bild” dieses Mal über eine andere Polizeimeldung, bei der zwei Fahrgäste der Berliner Buslinie 148 von zwei Jugendlichen beleidigt und angegriffen wurden, was “Bild” im Übrigen mit den sinnentstellenden Worten wiedergibt: “Im Bus 148 (…) attackieren fünf Jugendliche andere Fahrgäste.” Aber zur Erläuterung dessen, was auf dem Foto zu sehen sei, hat “Bild” nun geschrieben:

“Messer-Attacke auf der Linie 148. In so einem älteren Bus ohne Kamera passierte es”

Und diese Sätze ergeben bei genauerer Betrachtung nicht nur keinen Sinn, sie sind abgesehen davon auch schlicht falsch.

Mit Dank an Cay D. für den Hinweis.

J.

Angela M. (51)?
Joschka F. (57)?
Boris B. (38)?
Hugo M.-V. (58)?

Nein, irgendeinen Sinn wird es schon haben, dass “Bild” nicht jeden Namen, den sie in die Zeitung druckt, abkürzt. Schließlich ist so eine Abkürzung ein halbwegs probates Mittel zur Anonymisierung von Personen (meist Privatpersonen) zum Schutz vor unangemessen viel Öffentlichkeit — auch, wenn das im Hause “Bild” nicht immer anstandslos gelingt.

Im Fall der Schülerin “Jacqueline K. (17)” allerdings, die ihren Lehrer offenbar wüst beschimpft hatte und dafür nun von einem Gericht zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einem Altenheim “verdonnert” wurde, hat “Bild” sich die Mühe gemacht und Jacquelines Nachnamen verschwiegen. Auch Jaquelines Lehrer heißt in “Bild” nur “Lehrer Achim J. (45)”, “Klassenlehrer Achim J. (45)”, “Herr J.” oder “beleidigter Pauker” — außer in der von “Bild” am Samstag dokumentierten “Anklageschrift”. Dort nämlich wurden zwar der Nachname der Schülerin, ihr Wohnort und der Nachname ihrer gesetzlichen Vertreter unkenntlich gemacht, der Nachname des “beleidigten Paukers” allerdings steht gut lesbar und unverfremdet dort…

PS: Auch bei Bild.de gab es noch bis gestern Nacht ein Faksimile der Anklageschrift “zum Großklicken” (siehe Ausriss). Nachdem wir die Bild.de-Redaktion auf die Tatsache der unterlassenen Verfremdung des Lehrernamens aufmerksam gemacht hatten, bekamen wir zwar keine Antwort, der “Zum Großklicken”-Link ist jedoch mittlerweile aus dem Bild.de-Text entfernt.

Mit Dank für die zahlreichen Hinweisgeber.

K.

Dies ist die Geschichte von Christoph K. In “Bild” trägt sie die Überschrift: “Ich wurde krank gemobbt”, aber sie könnte genauso gut heißen: “Diese Deppen haben einfach meinen Namen genannt”.

Die Geschichte geht laut “Bild” so: Christoph K. war Beamter. Als ein Kollege im Dienst private Geschäfte erledigte, erstattete K. Anzeige beim Arbeitsamt und bat um Vertraulichkeit. Doch das Arbeitsamt schrieb an seine Dienststelle und nannte seinen Namen. Und Christoph K. wurde gemobbt, erkrankte, wurde aus dem Staatsdienst entlassen. “Heute lebt er allein und ohne Perspektive”, schreibt “Bild”.

Jetzt hat er sich offenbar gegenüber “Bild” geäußert. Die Zeitung zeigt ihn groß im Bild, nennt ihn aber immer nur Christoph K. Wir wissen nicht, warum sie das tut. Ob das rechtliche Hintergründe hat. Oder ob er ausdrücklich darum gebeten hat. Aber wenn es etwas gibt, in dem “Bild” ganz besonders schlecht ist, dann ist es bekanntlich, Namen nicht zu nennen.

“Bild” dokumentiert in Auszügen den Brief, in dem sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz dafür entschuldigt, dass der Name von Herrn K. bekannt gemacht wurde. In dem großen Ausriss, den “Bild” zeigt, steht gleich zweimal der Nachname von Herrn K.: komplett, nicht abgekürzt und in keiner Weise unkenntlich gemacht.

Man könnte sagen, dass keine Fehler so schlimm sind wie mangelhafte Anonymisierungen von Opfern oder Beteiligten — weil sie nicht korrigiert werden können. Man könnte deshalb annehmen, dass Redaktionen sich besondere Mühe geben, diese Art von Fehlern zu vermeiden. Bei “Bild” gibt es keine Anzeichen für solche Sorgfalt, im Gegenteil.

Vorgestern berichtete die Zeitung über einen anderen Fall: Ein Mann mit tragischem Schicksal hat sich das Leben genommen. Auch bei Bild.de erschien der Artikel. Anscheinend zum Schutz der Angehörigen war der Nachname des Mannes abgekürzt, der Vorname seiner Freundin “von der Redaktion geändert”, ihr Gesicht auf einem gemeinsamen Foto unkenntlich gemacht. Und mitten in diesen Artikel setzte Bild.de einen Kasten, der dazu aufforderte, einen neun Monate alten Text aus dem Bild.de-Archiv zu lesen. Und darin steht auch jetzt noch alles: Der Nachname, der richtige Vorname der Freundin, dasselbe Foto von den beiden zusammen, nur ohne jede Verfremdung.

Danke an Torsten W. für Hinweis und Scan!

Minu Barati geht gegen “Bild” vor

Es gibt keine Fotos von Joschka Fischer und Minu Barati, wie sie nach ihrer Hochzeit in Rom das Rathaus verlassen. Das liegt nicht daran, dass keine Fotografen zur Stelle waren, sondern daran, dass beide das Gebäude nicht gleichzeitig verlassen haben — eben damit es solche Fotos nicht gibt. Die “Bild”-Zeitung fand es schwer, sich mit diesem Mangel abzufinden, bastelte sich am Computer ein entsprechendes Bild, schmückte damit am Montag groß ihre Seite 1 und verzichtete (wie berichtet) auf den Hinweis, dass es sich um eine Montage handelte.

Am Dienstag druckte das Blatt außerdem ein Bild, das Barati, ihre Tochter (Gesicht unkenntlich gemacht) und Fischer im Flugzeug zeigt. Der “Bild”-Fotograf hatte die drei offensichtlich überrascht. Das Bild entspricht ziemlich genau der Art Fotos, die nach dem sogenannten “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr veröffentlicht werden dürfen: Es zeigt den Politiker und seine Familie in einer rein privaten Situation (er flog in der “Touristenklasse” und nicht in offizieller Funktion).

Gegen beide Abbildungen geht Minu Barati nun, wie ein “Bild”-Sprecher bestätigte, juristisch vor. Sie verlangt unter anderem Unterlassungserklärungen von der Zeitung.

Justiziar Zufall

Vielleicht hat die “Bild”-Zeitung gute Gründe dafür, warum sie den Berliner Mann, der wegen Missbrauchs seiner Tochter zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, in ihrer Hamburger Ausgabe auf einem großen Foto klar erkennbar zeigt, in ihrer Berliner Ausgabe (und bei Bild.de) sein Gesicht auf demselben Foto aber unkenntlich gemacht hat.

Vielleicht würfeln sie aber auch nur.

Danke an Torben L. für den Hinweis!

Nachtrag, 7. Oktober, 18.20 Uhr: “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich antwortet auf unsere Bitte nach einer Erklärung:

Wie Sie ja wissen, dürfen volljährige, geständige und verurteilte Straftäter im Bild gezeigt werden.

In diesem Falle haben es einige Redaktionsleiter mit dem Persönlichkeitsschutz vielleicht etwas übertrieben.

Fröhlichs Auslegung des Persönlichkeitsrechts ist falsch. Keineswegs dürfen volljährige, geständige und verurteilte Straftäter grundsätzlich im Bild gezeigt werden. In ihrem Buch “Presserecht für Journalisten” schreibt Dorothee Bölke, ehemalige “Spiegel”-Justiziarin und Geschäftsführerin des Deutschen Presserates:

Über eine Tat selbst darf berichtet werden, die Veröffentlichung von Bildern der Täter oder Verdächtigen unterliegt dagegen besonderen Regeln. Die betreffenden Personen sollen nicht an den Pranger gestellt werden: Deshalb gilt der Grundsatz: Niemand wird allein durch eine Straftat oder ein Strafverfahren zur “Person der Zeitgeschichte”, die ohne weiteres abgebildet werden darf. (…) Immer müssen die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden: die Schwere der Tat, die Bedeutung des Betreffenden in der Öffentlichkeit, die Person des Täters oder Einzelheiten, die den Fall deutlich aus dem Kreis der alltäglichen Kriminalität herausheben (…).

  

Presseratsrügen für “Bild” 2004

“Bild” diskriminiert Asylbewerber
Verstoß gegen Ziffer 12 (B1-193/03)

“Bild” berichtet unter der Überschrift “Hier wohnt Bremens schlimmste Asyl-Familie” bzw. “Die Asylabzocker” über eine 16-köpfige Asylbewerberfamilie und wirft ihr Asyl- und Sozialhilfebetrug vor. Eine Million Euro Sozialhilfe hätte sie bereits kassiert. Nun terrorisiere sie ihre Umgebung. Die Mutter habe sich wegen eines Traumas krank schreiben lassen, um eine Abschiebung zu verhindern. Dazu druckt das Blatt ein Foto des Wohnhauses der Familie sowie deren komplette Anschrift.

Der Presserat erkennt in dem Bericht eine Diskriminierung der betroffenen Familie und bemängelt, dass die Vorwürfe “ohne Tatsachenbezug” erhoben worden seien. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” beleidigt Richter
Verstoß gegen die Ziffer 1 und 9 (BK1-6/04)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt ein Urteil gegen einen vorbestraften Mann auf, da das verhängte Strafmaß der Tat nicht angemessen gewesen sei. “Bild” berichtet mehrere Male über den Fall, nennt ihn einen “Justizskandal”, das Gericht einen “Saustall” und fragt “Wer schützt uns künftig vor solchen milden Richtern?” Den Richtern wird vorgeworfen, sie stellten die Rechte des Täters über den Schutz der Opfer. In weiteren Berichten titelt “Bild” u.a. “Schämen Sie sich, Herr Richter!” Kurze Zeit später berichtet “Bild” über einen weiteren “Skandal-Beschluss” des BGH, dessen Präsident sich daraufhin beim Presserat beschwert. “Bild” habe Sachverhalte, die zu den Entscheidungen führten, erheblich entstellt und verfälscht. Die Zeitung hingegen lässt u.a. mitteilen, es sei die ureigenste Aufgabe der Presse, auf tatsächliche oder vermeintliche Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen.

Nach Ansicht des Presserates war die Berichterstattung von “Bild” unzulässig. Die Zeitung habe nicht einen potentiellen Gesetzesmangel, sondern einen einzelnen Richter persönlich angegriffen. Die Bezeichnung “Saustall Justiz” sei zudem weit überzogen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt sterbenden Fußballer
Verstoß gegen Ziffer 11 und 1 (BK1-8-14/04)

Unter den Überschriften “Hier stirbt Herthas Hoffnung” bzw. “Hier stirbt ein Fußballstar” druckt “Bild” ein Foto des sterbenden Fußballspielers Miklos Feher. Dieser war während eines Spiels auf dem Platz zusammengebrochen und gestorben. Die Aufnahme in “Bild” zeigt das Gesicht des Toten: Seine Augen starren ins Leere. Beim Presserat gehen mehrere Beschwerden ein.

“Bild” argumentiert, der Fußballer habe sich zum Zeitpunkt seines Zusammenbruchs nicht in den Grenzen seiner geschützten Intimsphäre bewegt, deshalb sei ein Abdruck rechtens. Der Rat entscheidet jedoch, dass es “mit der Aufgabe der Presse (…) nicht vereinbar” ist, einen sterbenden Menschen zu zeigen. Die Veröffentlichung sei “unangemessen sensationell” und verletze die Menschenwürde. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht familieninternen Streit zum Thema
Verstoß gegen die Ziffern 2 und 8 (BK2-18/04)

Unter den Überschriften “Mein Sohn hat mich verstoßen, weil ich Putzfrau bin” und “Mutter, ich hab’s satt” berichtet “Bild” über einen jungen Mann, der den Kontakt zu seiner Mutter abgebrochen hat. Die Zeitung zeigt ein altes Bild des Mannes und beschreibt ihn so, dass er in der Öffentlichkeit erkennbar ist.

Der Betroffene beschwert sich beim Presserat: Er versuche, eine Einstweilige Verfügung gegen seine Mutter zu erwirken, die sich ständig in sein Leben einzumischen versuche. “Bild” argumentiert, man habe beide Seiten zu Wort kommen lassen. Der Presserat stellt Verstöße gegen die Ziffern 2 und 8 fest. Die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen seien verletzt worden. Ein öffentliches Informationsinteresse bestehe bei der familieninternen Angelegenheit nicht. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Unfallopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-26/04)

Eine 21-Jährige gerät mit ihrem Auto von der Fahrbahn ab, prallt gegen einen Baum und stirbt. “Bild” schreibt ausführlich über das private Umfeld der jungen Frau, illustriert den Bericht mit einem “übergroßen Porträt” und nennt Vorname, Alter und Beruf. Mit den Eltern der Frau hatte “Bild” vor dem Bericht nicht gesprochen.

Gegenüber dem Presserat rechtferigt das Blatt, dass Artikel über schwere Unfälle auf öffentlichen Straßen gelegentlich auch personalisiert werden müssten, um eine warnende Wirkung beim Leser zu erreichen. Darüber hinaus sei die junge Frau einfühlsam dargestellt und positiv beschrieben worden. Der Presserat ist dennoch der Ansicht, dass das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen “nicht hinreichend berücksichtigt” wurde. Die Identität des Opfers sei für das Verständnis des Unfallgeschehens und die abschreckende Wirkung nicht relevant gewesen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt zerfetzte Leichenteile
Verstoß gegen Ziffer 11 und 1 (BK1-62/04)

Nach der Ermordung des palästinensischen Scheichs Jassin zeigt “Bild” ein Foto vom Ort des Attentates. Darauf ist der zerfetzte Kopf Jassins zu sehen. In einer Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, er halte den Abdruck drastischer und abstoßender Bilder für zulässig, wenn diese eine eminent politische Bedeutung besäßen. In diesem Falle belege das Foto, dass von dieser Person kein Schrecken mehr ausgehe. Auch die zivilisierte und freiheitliche Welt müsse den Tod ihrer Feinde dokumentieren, um Legendenbildung zu verhindern.

Der Presserat rügt die Abbildung als “unangemessen sensationell und nicht durch ein öffentliches Interesse zu rechtfertigen”. Als “publizistischer Beweis” sei das Foto nicht notwendig gewesen, da der Tod Jassins nicht in Frage gestanden habe. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Leichenfoto
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-63-64/04)

“Bild” schreibt, dass zwei deutsche GSG-9-Männer von Terroristen im Irak umgebracht worden sind und druckt als Beleg das Foto einer blutüberströmten Leiche, deren Augenpartie mit einem Balken unkenntlich gemacht wurde.

Als Rechtfertigung für den Abdruck gibt das Blatt hinterher an, dass die Bundesregierung die Tötung nicht vor der Bergung der Leichen habe bestätigen wollen. Der Presserat kritisiert, dass ein Beleg auch ohne den Abdruck des Fotos hätte erbracht werden können, da der Tod des Beamten nie bestritten worden sei. Dass der getötete Mann auf dem Bild “eindeutig identifiziert” werden könne, sei eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und dessen seiner Angehörigen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Enthauptung
Verstoß gegen Ziffer 11 (BK1-70/04)

Zu einem Beitrag über die Entführung des Amerikaners Nicholas Berg im Irak zeigt “Bild” sowohl in der Print- als auch in ihrer Online-Ausgabe Standbilder aus dem Video der Entführer. Auf einem ist zu sehen, wie ein Entführer nach der Enthauptung Bergs dessen abgetrennten Kopf in die Kamera hält.

Nach Leserbeschwerden beim Presserat weist “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann darauf hin, dass das beanstandete Foto lediglich die Größe einer Visitenkarte habe und als Zeitdokument zu werten sei. Der Presserat wertet den Abdruck der Standbilder dennoch als “unangemessen sensationelle Darstellung”. bei den Fotos handele es sich nicht um journalistische Produkte, sondern um Aufnahmen von Mördern, die damit Propaganda für ihre Ziele machen würden. Eine Veröffentlichung könne dies fördern und hätte deshalb unterbleiben müssen. Die Größe des Bilds spiele für eine Beurteilung keine Rolle. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt gestorbenen Tankwart
Verstoß gegen Richtlinie 8.1 (BK2-76/04)

“Bild” berichtet, wegen der steigenden Benzinpreise würden immer mehr Autofahrer tanken und nachher nicht bezahlen. Ein Tankwart habe einen Herzinfarkt erlitten, als er einen solchen Autofahrer stellen wollte. “Bild” nennt den Vornamen des Betroffenen, den Anfangsbuchstaben seines Nachnamens sowie seinen Heimatort und druckt ein Foto von ihm und der Tankstelle, an der der Mann arbeitete.

Beim Pressewart geht eine Beschwerde ein, der Beitrag enthalte grundlegende Fehler: Der Mann sei nicht an der Tankstelle zusammengebrochen, sondern habe sich nach Dienstschluss ins Krankenhaus zu einer Untersuchung begeben, sei stationär aufgenommen worden und dort wegen eines Herzinfarkts zwei Tage später verstorben. Einen Zusammenhang mit den steigenden Benzinpreisen gebe es nicht. “Bild” beruft sich jedoch auf Aussagen der Tankstellen-Chefin. Der Presserat kann deshalb lediglich einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen feststellen. Es sei nicht notwendig gewesen, den Mann identifizierbar abzubilden. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” berichtet aus Krankenzimmer
Verstoß gegen Richtlinie 8.2 (BK2-88/04)

Eine prominente Adelige liegt wegen eines Schlaganfalls im Krankenhaus. “Bild” berichtet und nennt sowohl den Namen der Klinik als auch die Nummer des Krankenzimmers. Darüber hinaus wird die Ausstattung des Zimmers äußerst detailliert beschrieben. Der Anwalt der Betroffenen hat deshalb den Eindruck, die Reporter seien ohne Erlaubnis in dem Zimmer gewesen und wendet sich an den Presserat. “Bild” erklärt daraufhin, eine Redakteurin habe sich im Krankenhaus als Mitarbeiterin des Blatts vorgestellt und die Zimmernummer vom Personal mitgeteilt bekommen. Weil die Betroffene geschlafen habe, verzichtete die Redakteurin auf ein Interview.

Der Presserat erkennt dennoch “eine deutliche Verletzung des Privatlebens und der Intimsphäre”: “Bild” hätte auf die detaillierte Beschreibung des Krankenzimmers verzichten müssen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht jugendliche Verdächtige identifizierbar
Verstoß gegen Richtlinie 8.1 (BK2-114/04)

“Bild” berichtet über das Verfahren gegen ein 15-jähriges Mädchen, das verdächtigt wird, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Unter der Überschrift “Sie ist die Mutter des toten Babys vom Gruselwald” druckt “Bild” ein großes Foto der Schülerin, das trotz leichter Verfremdung eine Identifizierung zulässt. Das Blatt beschreibt, wo das Mädchen wohnt und zeigt ein Bild des Kindsvaters mit einem Augenbalken, nennt dessen Vornamen.

Die Familie der Schülerin beschwert sich beim Presserat: Der Schutz von Jugendlichen sei durch die Veröffentlichung nicht gewahrt worden. Der Presserat hält die erkennbare Darstellung des Mädchens für “nicht gerechtfertigt”. Die Berichterstattung über den Fall sei zwar im öffentlichen Interesse, nicht aber die Identifizierbarkeit der Schülerin. Gleiches gelte für den Vater des Kindes. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” reduziert Schauspielerin auf Porno-Rolle
Verstoß gegen Ziffer 1 (BK2-117/04)

“Bild” berichtet mehrfach über die Schauspielerin Sibel Kekilli, die vor ihrer Rolle in dem auf der Berlinale 2004 ausgezeichneten Film “Gegen Die Wand” in Pornofilmen mitspielte. Das Blatt beschreibt Details und zeigt entsprechende Szenenfotos. In einer Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”, Kekilli habe ihre Haut selbst auf den Markt getragen. Wer Pornos drehe, die am Markt frei erworben werden können, wolle keine Intimsphäre, sondern das Gegenteil, lautet das Argument des Blatts. “Bild” beansprucht, eine “PR-Lüge” aufgedeckt zu haben, da Kekilli auf der Berlinale als “Neuentdeckung” vorgestellt wurde, und erklärt, sauber recherchiert und weder bewusst falsch noch diskriminierend berichtet zu haben. Der Presserat widerspricht: Es sei nicht rechtens, die Persönlichkeit der Betroffenen allein auf das zu reduzieren, was man über sie in den Klappentexten von Pornofilmkassetten lesen könne, so wie “Bild das getan habe. Dies verletze die Menschenwürde. (Öffentliche Rüge)

Siehe Bildblog-Einträge: “‘Bild’ entwürdigt und verletzt”, “‘Bild’ verletzt Menschenwürde”, “‘Bild’ versteht Rüge nicht”.

Vom Umgang mit Quellen

“Bild” zitiert heute ausführlich aus einem Brief, den die Mutter, die ihre neun Kinder getötet haben soll, aus der Haft an ihren Freund geschrieben hat. Wobei zitieren es nicht wirklich trifft. “Bild” setzt zwar Anführungszeichen vor und hinter die Sätze. Vergleicht man sie jedoch mit der ersten Seite des Originalbriefs, den “Bild” stolz zeigt, erkennt man, dass “Bild” den Text keineswegs wörtlich zitiert, sondern nur ungefähr wiedergibt:

Original “Bild”-“Zitat”
Ich weiß nicht, ob Du überhaupt noch Wert auf einen Brief von “Deiner Frau” legst!? […] Ich liebe werde Dich immer lieben! Ich weiß nicht, ob Du überhaupt noch Wert auf einen Brief von Deiner lieben Frau legst. Ich liebe Dich, werde Dich immer lieben.
Heute habe ich alles in die Wege geleitet, daß wir (Du) ein gemeinsames Sorge– und Erziehungsrecht bekommen. Das ist doch immer noch in Deinem Sinne? Dann steht auch nichts mehr im Wege, daß Du, der beste und liebste Papi, unsere [Name unkenntlich gemacht] so schnell wie möglich nach Hause bekommst. Ich habe heute alles in die Wege geleitet für ein gemeinsames Sorgerecht. Dann steht auch nichts mehr im Wege, daß Du, der beste und liebste Papi, unsere [Name nicht unkenntlich gemacht] so schnell wie möglich nach Hause bekommst.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß ich in einiger Zeit wieder bei Euch bin — wenn Ihr mich noch wollt! Es vergeht nicht 1 Minute, in der ich nicht an Euch beide denke und Eure beiden lieben Gesichter vor mir sehe. Denk auch an das Kindergeld, welches du noch abholen mußt [von anderer Stelle eingefügt]. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß ich bald wieder bei Euch bin. Es vergeht nicht eine Minute, in der ich nicht an Euch denke und Eure beiden lieben Gesichter vor mir sehe.
Ich vermisse Euch so doll. Die Nächte sind sooo lang und kalt ohne Dich. Ich vermisse Euch doll. Die Nächte sind so lang und so kalt ohne Dich.
Heute habe ich ahnungslos einen Schwangerschaftstest… Heute habe ich Ahnungslose einen Schwangerschaftstest…

 
In den “journalistischen Leitlinien” von Axel Springer, die theoretisch auch für “Bild” gelten, steht der Satz:

Die Sorgfaltspflicht des Journalisten im Umgang mit Quellen ist für die journalistische Arbeit und das Ansehen der Presse in der Öffentlichkeit von höchster Bedeutung.

Danke an Torsten W. für den Hinweis!

Pietätvoll

Heute Heute Heute Heute Heute Heute Heute? Am heutigen Mittwoch jedenfalls zeigt “Bild” das Foto vom Grab einer 2003 verstorbenen (und von “Bild” pietätvoll als “Gertrud Z.” anonymisierten) Frau, deren Leichnam jetzt offenbar von der Polizei exhumiert und obduziert werden muss, weil “Gertrud Z.” möglicherweise einem Mord zum Opfer fiel. Das “Bild”-Foto von Grab und Grabstein sieht so aus:

Ach ja: Der schwarze Balken überm Familiennamen von “Gertrud Z.” stammt nicht von “Bild”, sondern wurde von uns nachträglich hinzugefügt.

Mit Dank an Marian S. für Hinweis und Scan.

Nachtrag, 25.9.2005:
Den Ort, an dem sich das Grab befindet, haben wir nachträglich ebenfalls mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht.

Deutschlands dümmste…

Heute steht in verschiedenen “Bild”-Ausgaben ein Artikel der folgendermaßen überschrieben ist:

Und tatsächlich wurde die 8e der Oppenheim-Oberschule in Berlin Charlottenburg aufgelöst, weil von 22 Schülern 15 sitzen blieben. Von einem dieser Schüler zeigt “Bild” ein Foto, auf dem der Junge mehr oder weniger unkenntlich gemacht wurde. “Bild” nennt ihn “Ronny” mit dem Hinweis, dass der “Name geändert” wurde. Das ist ja auch nett. Wenn man nur Sechsen im Zeugnis hat, will man schließlich nicht auch noch seinen Namen in der Zeitung lesen.

Dumm nur, dass man bei “Bild” dafür gesorgt hat, dass “Ronny” sein Zeugnis geradewegs in die Kamera hält. Und oben auf diesem Zeugnis steht gut lesbar “Ronnys” echter vollständiger Name. (Etwas besser ist das übrigens in der “Bild” Berlin/Brandenburg gelöst. Dort wurde der volle Name auf dem Zeugnis geschwärzt, und der echte Vorname steht im Text.)

Nun wird die “Bild”-Berichterstattung über “Ronny” zwar wahrscheinlich (oder: hoffentlich) keine unangenehmen Folgen für ihn haben. Aber “Bild” verfährt auch in anderen Fällen so schlampig. Am 16. Juni beispielsweise, stand dieser Artikel über eine angebliche “Behörden-Schande” in “Bild”. Dazu druckte das Blatt “das herzlose Schreiben der Arbeitsagentur” ab. Darauf wurde zwar der Name der Empfängerin unleserlich gemacht — der Nachnamen des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin allerdings, der ließ sich mit wenig Mühe entziffern. Übrigens samt Telefon- und Faxnummer der zuständigen Behörde. Und das ist nun wirklich dumm.

Mit Dank an Alain K. und auch für den Scan an Stefan L.

Allgemein  

Die “hübsche Schülerin aus Cottbus”

Nachdem gestern vorm Landgericht Cottbus die mutmaßliche Vergewaltigung einer Minderjährigen durch fünf junge Männer verhandelt wurde, hat sich “Bild” entschieden, darüber zu berichten. Bei Bild.de wiederum hat man sich entschieden, den “Bild”-Bericht (wie schon bei letzten Gerichtstermin vor drei Wochen) im Wortlaut zu übernehmen. Und wie schon vor drei Wochen haben sich “Bild” und Bild.de außerdem dafür entschieden, die Berichterstattung mit einem Foto der “hübschen Schülerin aus Cottbus” (“Bild”) zu illustrieren, ihr Gesicht aber unkenntlich zu machen, was man rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst nennen könnte. Schließlich geht es um den Fall – und nicht darum, wie das Opfer aussieht.

Konterkariert wird diese an sich begrüßenswerte Entscheidung, die Identität des mutmaßlichen Opfers zu schützen, von Bild.de allerdings durch die bodenlose Dummheit Entscheidung, das Foto der Schülerin in den entsprechenden Ankündigungen (O-Ton: “Sie hielten mich fest, zerrten meinen Slip herunter”) sowohl auf der Start- als auch auf Nachrichten-Seite von Bild.de abzubilden, dort allerdings auf jegliche Unkenntlichmachung des Fotos zu verzichten…

Mit Dank an Sebastian L. und andere für den Hinweis.

Nachtrag, 13:37:
Na, so was: Inzwischen hat Bild.de das Foto in den Ankündigungen dann doch notdürftig mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht.

Nachtrag, 8.4.2004, 11:04:
Wie arglos skrupellos fahrlässig gewissenhaft die Identitätsschützer im Hause “Bild” allerdings vorgehen, zeigt sich indes darin, dass das ursprüngliche, offenbar versehentlich veröffentlichte Foto des “hübschen” Opfers bei Bild.de auch jetzt noch mühelos auffindbar ist.

Nachtrag, 8.4.2004, 15:00:
Nach Aufforderung hat Bild.de das unverfremdete Originalbild schließlich doch noch vom Server genommen.

Mit Dank an Andi K., Werner G., Tobias K., und andere dafür.

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