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“Bild” missversteht “rätselhafte” Rüge

"12 Deutsche im Flugzeug verbrannt!"Die “Bild”-Zeitung hatte am 9. Oktober dieses Jahres über einen Flugzeugabsturz in Nepal berichtet, bei dem 18 Passagiere starben. “Bild” zeigte auf der Titelseite unter der Schlagzeile “12 Deutsche im Flugzeug verbrannt!” ein Foto, auf dem “die verkohlten Leichen” geborgen wurden. Zudem druckte “Bild” im Innenteil der Ausgabe mehrere unverfremdete Fotos von insgesamt sechs der zwölf deutschen Opfer.

Für diese Berichterstattung wurde “Bild” nun vom Presserat gerügt.

“Bild”-Chef Kai Diekmann indes ist mit der Rüge nicht einverstanden. In einer Pressemitteilung der Axel Springer AG wird er mit den Worten zitiert:

“Der Presserat misst mit zweierlei Maß und problematisiert mit dieser Entscheidung jede Fotoveröffentlichung, sofern sie Opfer auch nur aus der Ferne zeigt. Nach allen vom Presserat zu vergleichbaren Fällen kommunizierten Kriterien – siehe ‘Stern’ und ‘Spiegel’ zum Concorde-Absturz und Tsunami –, die BILD vorab sorgfältig bedacht hat, hätte diese Veröffentlichung ethisch für unbedenklich gehalten werden müssen. Mit einer solch rätselhaften Entscheidung verunsichert der Presserat die Redaktionen. Vollständigkeit gehört auch zur Wahrheitspflicht der Berichterstattung.”

(Außer Diekmann kommt in der Springer[!]-Pressemitteilung auch DeutschlandRadio-Intendant Ernst Elitz zu Wort, weil er am Tag der Veröffentlichung bei “Bild” zufällig die öffentliche Blattkritik abhielt und die Berichterstattung schon damals als “eine akzeptable Lösung” bezeichnet hatte. In einem ausführlichen Statement äußert er sich jetzt – siehe auch hierabermals in Diekmanns Sinne.)

Diekmanns Argumentation ist im Prinzip nachvollziehbar, hat aber einen Haken: Sie hat nur am Rande mit der “rätselhaften” Rüge des Presserats zu tun. Das Titelseiten-Foto spielt darin zwar eine Rolle, gerügt wurde jedoch die “Gesamtberichterstattung”, die laut Presserat unangemessen sensationell bzw. respektlos gegenüber dem Leid der Opfer und den Gefühlen von Angehörigen sei und zudem das Privatleben und die Intimsphäre der Betroffenen verletze (Pressekodex Ziffer 11 bzw. Richtlinie 11.3 und Ziffer 8):

Öffentlich gerügt wurde die BILD-Zeitung aufgrund der Berichterstattung zum Absturz eines Flugzeuges im Himalaya, bei dem auch zwölf deutsche Touristen starben. Die Zeitung hatte auf der ersten Seite großformatig ein Foto der Unglücksstelle abgebildet, auf dem verkohlte Leichen zu sehen waren. Im Innenteil wurden zudem Fotos einiger Passagiere veröffentlicht. Dadurch wurde ein Teil der Opfer identifizierbar. Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt.
(Hervorhebung von uns.)

Newsnetz, Alterman, Interpunktion

1. “Sind Journalisten Blogger?”
(feynsinn.org)
Sowohl sueddeutsche.de (“1:0 für Blogger“) als auch spiegel.de (“Wie Blogger den DFB bloßstellten“) berichten über den Fall Weinreich/Zwanziger. Das Blog “Feynsinn” meint, “Blogger müssen nicht über ihre ‘Chancen’ belehrt werden”, denn die “noch kleine Öffentlichkeit” gibt es längst. “Wenn ‘Print’ aus Geldmangel nicht völlig untergehen soll, weil sich nur noch Titten-und Hitlerjournaille verkaufen läßt, muß es einen dritten Weg geben. Eine Kooperation von noch-Bloggern und noch-Journalisten bis hin zur Unkenntlichkeit der Clubfarben und völlig neue Formen der medialen Öffentlichkeit werden die Zukunft sein.”

2. “newsnetz klaut bilder bei blogger bö”
(benkoe.ch, Thomas Benkö)
Statt Screenshots selbst zu machen, bedient sich das hinter tagesanzeiger.ch stehende Newsnetz bei Bloggern, ohne Verweis. Der Blogger schickt eine Rechnung, doch beim Newsnetz ist man sich keiner Schuld bewusst: “Urheberrechtlich geschützt sind im Internet nur Werke, Screenshots gehören nicht dazu.” Doch der Screenshot ist bearbeitet – ist ein Werk von Sekunden kein Werk?

3. “Faux-Pas”
(sauglattismus.blogspot.com, Köbi Bünzli)
Roger Köppel spricht beim just zur Bekanntgabe der UBS-Staatsunterstützung erschienenen Cover “La crise n’existe pas” von einem “Faux-Pas”: “Fuer einmal hat die Weltwoche, was sie sonst nicht macht, den Aussagen unseres Bundespraesidenten, der NZZ und dem UBS-VR sowie dem Economiesuisse-Chef vertraut. Wird nicht mehr vorkommen.”

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Unverbesserlich VI

Im Frühjahr dieses Jahres wurde bekannt, dass eine Mutter in einem Zeitraum von über 20 Jahren drei Babys zur Welt gebracht, möglicherweise nach der Geburt getötet und in die Tiefkühltruhe gelegt hatte. Was danach geschah, fasst die Nachrichtenagentur AP wie folgt zusammen: “Nach dem Fund der Babys war die [Frau] mit ihrem Ehemann und ihrer [erwachsenen] Tochter auf einer Polizeiwache erschienen und hatte Selbstanzeige erstattet. Nach einem Teilgeständnis äußerte sie sich nicht weiter zu den Vorwürfen und galt während ihrer Zeit in der Untersuchungshaft als nicht vernehmungsfähig. Seit Oktober ist die Frau auf eigenen Wunsch in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.”

Aus dem Pressekodex:

“Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen. (…) Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”

Zum heutigen Prozessauftakt vorm Landgericht Siegen hatte sich die Angeklagte bis zur Unkenntlichkeit vermummt, trug einen schwarzen Schal überm Kopf und vorm Gesicht und eine Sonnenbrille mit verspiegelten Gläsern vor den Augen – und es ist nicht anzunehmen, dass das einem eigenwilligen Modebewusstsein geschuldet war. Es hatte einen guten Grund.

Denn wie groß das Medieninteresse hier auch sein mag: Das Persönlichkeitsrecht der Angeklagten ist größer. Oder um es – ohne Wenn und Aber – mit den Worten des Presserates zu sagen: Medien müssen in Fällen wie diesem “auf eine erkennbare Darstellung des Betroffenen verzichten” (siehe auch Kasten).

Fast überall, wo heute über den Prozess berichtet wird, finden sich Fotos der vermummten Frau – auch in einem großen Teaser auf der Bild.de-Startseite. Bild.de hat es allerdings nicht dabei belassen, sondern den Teaser und den dazugehörigen Artikel um ein weiteres Foto ergänzt:

Das zweite Foto veröffentlicht Bild.de nicht zum ersten Mal. Schon im Frühjahr, als der Fall bekannt wurde, war es – exklusiv – auf Bild.de und andertags auch auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung zu sehen (wir berichteten). Es zeigt die Frau ohne Unkenntlichmachung.

Ob es sich bei dem Foto auf Bild.de jedoch nur um ein (unentschuldbares) Versehen handelt, wird sich spätestens morgen zeigen, wenn die gedruckte “Bild” ihre elfeinhalb Millionen Leser über den heutigen Prozessauftakt unterrichtet.

Nachtrag, 12.11.2008: Nun… Während das unverpixelte Foto der “Todes-Mutter” auf Bild.de nach wie vor online ist, hat die “Bild”-Zeitung (“Hier versteckt sich die Horrormutter”) heute offenbar auf dessen Abdruck verzichtet.

Wochenrückblick Nr. 42

Elke Heidenreich will es brennen sehen, Schweizer Gericht beanstandet verdeckte Recherche, ARD und ZDF beenden Tour-de-France-Liveübertragung und das Internet macht “jung und klug” – unser Rückblick auf die 42. Kalenderwoche.

Elke Heidenreich und Marcel Reich-Ranicki: Kampf dem Trash-TV (Keystone)
In einem hinreißenden Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung beschwert sich Elke Heidenreich, dass Literatursendungen wie ihre eigene einen unmöglichen Sendeplatz haben: “Klar, verschiebt uns in die Nacht und sagt dann: komisch, die Quoten sind niedrig. Man sollte im übrigen Quoten endlich mal kompetent hinterfragen.” Seit Anfang des Jahres warte sie auf klare Ansagen, wann es wo mit ihrer Sendung im nächsten Jahr weitergehe. Ob es überhaupt weitergeht? Heidenreich hatte sich mit einem flammenden Appell (“Reich-Ranickis gerechter Zorn”) auf die Seite von Marcel Reich-Ranicki und seiner Kritik am Fernsehen gestellt – “nun legt mir natürlich der gekränkte Intendant des ZDF nahe, nach meiner Kritik am Sender doch besser aufzuhören. Ich denke gar nicht dran.” Entsprechend fällt die Überschrift aus: “Der Kampf fängt gerade erst an!”

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Ansporn zum Ausweiden

Vergangenen Samstag berichtete “Bild” über die 23-jährige Sara, über ihr Leben, ihre Magersucht und ihren Tod. Sara starb im März dieses Jahres, woran genau ist bislang unklar.

"Magersucht: Als Sara (23) starb, wog sie nur noch 29 Kilo"Die “Bild”-Zeitung ist nicht von sich aus auf diese Geschichte gekommen, die sie großzügig mit Fotos des toten Mädchens bebildert (siehe Ausriss). Sie hat sie aus dem “Tagesspiegel”, der am Freitag einen längeren Nachruf auf Sara veröffentlichte. “Bild” schrieb:

Die Berliner Zeitung “Der Tagesspiegel” veröffentlichte mit Zustimmung der Eltern die erschütternde Geschichte von Sara L.

Das ist ein entlarvender Satz. Er zeigt, dass “Bild” es offenbar nicht für eine Selbstverständlichkeit hält, die Zustimmung der Eltern einzuholen, bevor man über das Leben und den Tod ihres Kindes berichtet. Im Gegenteil. Nach unseren Information kann man den Satz noch ergänzen: Anders als die Berliner Zeitung “Der Tagesspiegel” berichtet “Bild” nicht nur ohne Zustimmung der Eltern über die “erschütternde Geschichte von Sara L.”, sondern sogar gegen deren ausdrücklichen Willen.

“Bild”-Mitarbeiter haben nämlich offenbar den Eltern nach Erscheinen der Geschichte im “Tagesspiegel” aufgelauert und versucht, sie zur Zusammenarbeit zu bewegen, um eine eigene Geschichte machen zu können. Doch die Eltern lehnten ab und sprachen nicht mit “Bild”.

Woraufhin die “Bild”-Zeitung beim “Tagesspiegel” nachfragte, ob sie die Geschichte nachdrucken dürfe. Der “Tagesspiegel” jedoch lehnte – nach Rücksprache mit den Eltern – ebenfalls ab. Die Eltern wollten überhaupt nicht, dass etwas über ihre Tochter in “Bild” erscheint.

Diese doppelte Ablehnung war für “Bild” offenbar erst recht Ansporn. “Bild” veröffentlichte die Geschichte nicht nur trotzdem, sie bebilderte sie auch, wie gesagt, großzügig mit Fotos des toten Mädchens, die “Bild” wohl von Internetseiten wie SchülerVZ oder StudiVZ geklaut haben dürfte (der Foto-Nachweis lautet: “Internet”). Nach unseren Informationen jedenfalls haben weder Saras Eltern noch Freunde von ihr die Fotos an “Bild” weitergegeben.

Und egal, was an der “Bild”-Geschichte unrechtmäßig ist und was nur moralisch fragwürdig: Widerwärtig ist sie in jedem Fall.

“Bild”-Reporter bei mieser Recherche erwischt

Ein BILDblog-Leser schilderte uns vorgestern folgendes Erlebnis:

Am heutigen Montag, dem 4. August, hatte ich einen handgeschriebenen Zettel im Briefkasten auf dem stand “Lieber            , bitte ruf mich an Jörg Bergmann” und eine Handynummer (siehe Ausriss). Mein Vater hatte den Zettel gefunden, und weil ich keinen Jörg Bergmann kenne, rief mein Vater die Handy-Nummer an. Er gab sich zunächst als ich aus, reichte das Telefon aber kurz darauf an mich weiter. Der Mann am anderen Ende erklärte kurz, er sei Journalist, und sagte, es ginge um einen gewissen Stefan B. und ob ich mit ihm befreundet sei. Auf meine Frage, für welche Zeitung er denn arbeitet, antwortete der Mann zunächst nur, er sei freier Journalist. Aber ich wollte es genauer wissen und bekam etwas zögerlich zur Antwort: “Konkret für die ‘B.Z.’ und ‘Bild’.”

Ich gab dem Mann deutlich zu verstehen, dass er nichts von mir erfahren wird, und dass er keine Zitate von mir veröffentlichen darf. Daraufhin sagte der Mann, dass das dann so am nächsten Tag in der Zeitung stehen würde. Mir kam das ein wenig wie eine Drohung vor. Ich sagte dem Mann, dass ich auf keinen Fall Bestandteil der Berichterstattung werden möchte und dass er nicht mehr anrufen soll. Damit war das Gespräch beendet und ich kontaktierte noch einige Leute, die Stefan B. auch kannten, und riet ihnen, nicht mit Journalisten über Stefan B. zu reden. Zum Wohle Stefans, seiner Eltern und ihrem eigenen.

Soweit die Schilderung unseres Lesers.

Gestern fand sich dann folgende Meldung in der “Bild”-Zeitung:

"Abiturient (20) rast gegen Baum – tot!"

Abiturient Stefan B. (20) ist im grünen Skoda seiner Eltern unterwegs. Er ist mit der Schule fertig, wartet auf einen Studienplatz. Medizin oder Psychologie will der Musterschüler (Abischnitt 1,6) vom            -Gymnasium in             studieren. Doch dann rast der junge Mann gegen einen Straßenbaum. (…)

Bergmann in “Bild”:

  • “Sex-Unfall: Foto-Model (20) tot nach Fessel-Spielen”
    (31.7.2008)
  • “Anna (11) in diesem Keller vergewaltigt – Straßenmusiker festgenommen”
    (23.7.2008)
  • “Ihr Herz schlägt jetzt in der Brust eines 7-Jährigen: Michelle (15) totgerast”
    (16.2.2008)
  • “Mädchen (6) auf Schulweg vergewaltigt – Polizei jagt Mann mit weißen Schuhen”
    (31.1.2008)
  • “Liebes-Terror! Anna (13) schickte Prügel-Bande zu ihrem Ex”
    (29.1.2008)

Es ist keine besonders große Geschichte. Vielleicht gab es nichts übermäßig Aufregendes oder gar Skandalöses über Stefan B. zu berichten. Vielleicht hatte Bergmann bei anderen Mitschülern von Stefan B. genauso wenig Glück wie bei unserem Leser. Vielleicht gab es aber auch Wichtigeres.

Anscheinend hat Bergmann aber immerhin ein Foto des tödlich Verunglückten auftreiben können, wie sich aus einem Foto-Nachweis ergibt. Es ist ein wenig unscharf, und Bergmann könnte es aus einem Internet-Angebot wie StudiVZ oder SchülerVZ haben. Das sind bekanntlich beliebte und ergiebige Quellen für “Bild”-Mitarbeiter auf der Suche nach privaten Fotos von Unfall-Opfern. Und bei StudiVZ beispielsweise gibt es tatsächlich diverse Abi-Fotos des Abschlussjahrgangs von Stefan B.

Allerdings ist der junge Mann auf dem “Bild”-Foto, das einen kleinen Ausschnitt eines Gruppenfotos vom Abi-Ball zeigt, nicht der tödlich verunglückte Abiturient Stefan B. Es ist nur ein junger Mann aus demselben Jahrgang. Stefan B. war nach unseren Informationen überhaupt nicht anwesend, als das Foto entstand.

P.S.: Interessanterweise steht nirgends in der “Bild”-Meldung explizit, dass das Foto Stefan B. zeigt. Wir hoffen, das liegt nicht daran, dass man bei der “Bild”-Zeitung wusste, dass das Foto nicht Stefan B. zeigt.

Nachtrag, 18.44 Uhr: Jörg Bergmann teilt uns auf Anfrage mit, er habe das Foto nicht aus dem Internet, sondern aus dem Umfeld von Stefan B. bekommen. Den Umständen nach habe er keine Zweifel gehabt, dass Stefan B. darauf zu sehen sei. Sonst fände er das sehr schlimm.

Nachtrag, 7.8.2008: “Bild” veröffentlicht heute diese Gegendarstellung:

"Gegendarstellung"

Tote Links zu toter Frau

Nachdem die Potsdamer Staatsanwaltschaft am Dienstag vergangener Woche bekannt gegeben hatte, dass eine junge Frau tot aufgefunden wurde und gegen einen Mann wegen fahrlässiger Tötung ermittelt werde, berichtete auch “Bild” – und zwar…

… am Mittwoch vergangener Woche, am Donnerstag vergangener Woche, am Freitag vergangener Woche, am Samstag vergangener Woche sowie am Montag dieser Woche und am Dienstag dieser Woche.

Alle diese Berichte, verfasst u.a. von “Bild”-Reporter Jörg Bergmann, waren illustriert mit allerlei Fotos, die “Bild” offenbar aus Internetseiten zusammengesucht hatte: “Bild” jedenfalls nannte als Quelle einfach nur “Web”. Und ab Tag 2 der Berichterstattung zeigten alle diese Fotos das Opfer (das mit der Preisgabe privater Daten im Internet – StudiVZ, MySpace etc. – leider nicht zimperlich gewesen ist) ohne jede Unkenntlichmachung. Wollten wir indes die vielen “Bild”-Berichte ohne irgendeine Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzung zeigen, bliebe davon wohl nicht mehr viel übrig (siehe Beispielausriss).

Heute nun berichtet “Bild” wieder über den Fall, wieder fast seitenfüllend. Aber anders als bisher wird der heutige Bericht nicht mit Fotos des Opfers illustriert. Anders als bisher wird die junge Frau heute auch nicht mehr bei ihrem richtigen Vornamen und abgekürzten Nachnamen genannt, sondern plötzlich:

"Katja Z. (21, Name und Alter geändert)"

Und bei Bild.de sind die bisherigen Veröffentlichungen zum Thema (außer ein paar, in deren URL die, ähm, unbeachtete Aufforderung “ACHTUNG… PIXELN” steht) vollständig aus dem Angebot entfernt.

Erfahrungsgemäß machen “Bild” und Bild.de sowas nicht freiwillig.

Und dass “Bild” nach einer Woche täglicher Berichterstattung auf einmal von selber zur Besinnung gekommen wäre, ist unwahrscheinlich: Über den Mann, gegen den im Zusammenhang mit dem Todesfall ermittelt wird, berichtet “Bild” auch heute wieder ausführlich, vorverurteilend und identifizierbar — und (seit gegen ihn auch wegen Mordes ermittelt wird) auch ohne schwarze Balken oder sonstige Unkenntlichmachung.

Mit Dank auch an die zahlreichen Hinweisgeber.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2006

“Bild” macht aus Tätern Türken
Verstoß gegen Ziffer 12 (BK2-147/06)

“Bild” berichtet, dass zwei Männer, die einen Mord begangen haben sollen, festgenommen wurden und nennt sie “Murat G.” und “Nasir L.”. In Wahrheit handelt es sich allerdings um Deutsche, sogar ohne sogenannten Migrationshintergrund und mit typisch deutschen Namen. Die Zeitung hat nicht nur, ohne darauf hinzuweisen, die Namen der “Mörder” geändert, sondern auch ihre scheinbare Herkunft. Ein Leser beschwert sich beim Presserat, dass dadurch Vorurteile bedient und geschürt würden.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer bestreitet, dass durch die Namensänderung Stimmung gegen türkische Mitbürger gemacht worden sei. Sie weist darauf hin, dass die Polizei ursprünglich nach “Tätern südländischer Herkunft” gesucht habe. Die Redaktion habe vergeblich versucht, am Tag vor der Meldung die tatsächlichen Namen der Täter in Erfahrung zu bringen. (Anmerkung von uns: Gelungen war es ihr allerdings offenbar, Details über das Privatleben des Haupttäters zu recherchieren, siehe Ausriss.) Der Zusatz “Name geändert” habe versehentlich gefehlt, erklärte die Rechtsabteilung. Schon am nächsten Tag habe man die korrekten Vornamen benutzt.

Der Presserat meint, dass “Bild” auch ohne Namensnennung über die Verhaftung hätte berichten können. Dadurch, dass ohne erkennbaren Grund türkische Namen benutzt wurden, könnten Vorurteile geschürt werden. Den Hinweis, es habe nur der Zusatz “Name geändert” gefehlt, erkennt der Presserat nicht an. Er bemängelt außerdem, dass “Bild” zwar später die korrekten Namen genannt, aber die Leser nicht auf die irreführenden Phantasienamen im ersten Bericht hingewiesen habe. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “Der Mörder ist immer der Türke”.)

* * *

“Bild” missachtet Rechte von Lawinenopfern
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-144/06)

“Bild” berichtet über ein Lawinenunglück und titelt: “Todesdrama in den Alpen – Dieser Chefarzt aus … sah seine Freunde sterben”. “Bild” zeigt Portraitfotos von den drei Todesopfern. Ein Foto vom einzigen Überlebenden macht “Bild” durch einen Balken nur unzureichend unkenntlich, veröffentlicht es ohne seine Einwilligung und macht ihn durch die Angabe vieler Details unter anderem über seinen Beruf und seine Arbeitsstätte identifizierbar.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer bestreitet, dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt wurden. Sie rechtfertigt die Berichterstattung damit, dass die Öffentlichkeit über Lawinenunglücke bei Skitouren informiert werden müsse. Um die Leser betroffen zu machen und eine warnende Wirkung zu erzielen, habe man den Artikel personalisieren müssen.

Der Presserat widerspricht: “Bild” habe das Gebot, das Privatleben des Menschen zu achten, verletzt. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen seien wichtiger als das öffentliche Interesse daran, die Opfer identifizieren zu können. Das Unglück mache die Opfer nicht zu Personen der Zeitgeschichte. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” schlachtet Selbstmord aus
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-206/06)

“Mietschulden – Als die Gerichtsvollzieherin klingelte, sprang sie in den Tod”, titelt “Bild” und berichtet minutiös über einen Suizid einer Mutter, zeigt ein großes Foto von ihr und dem Haus, von dem sie in den Tod sprang und vor dem ihre abgedeckte Leiche liegt, schildert ihre Lebensumstände und spekuliert ausführlich über das Motiv für die Tat.

Nach Ansicht der Springer-Rechtsabteilung hat die Selbstmörderin durch ihr Verhalten eine identifizierende Berichterstattung geradezu provoziert. Die Drohung, sich in die Tiefe zu stürzen, habe großes Aufsehen erregt; Feuerwehrleute hätten versucht, sie davon abzuhalten. Deshalb habe es sich um einen “Vorfall der Zeitgeschichte” gehandelt, der es rechtfertige, die üblicherweise nötige Zurückhaltung bei der Berichterstattung aufzugeben.

Der Presserat widerspricht. “Bild” habe die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt. Auch ein Suizid, der unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird, rechtfertige noch nicht per se, den Namen der Betroffenen zu nennen und die näheren Begleitumstände zu schildern. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “Hinten, klein, unten, spät (2)”.)

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“Bild” lässt Schulklasse dumm aussehen
Verstoß gegen Ziffern 2 und 8 (BK2-252/05)

“Bild” illustriert einen großen Bericht “Pisa-Schock – So dumm sind unsere Kinder” mit dem Foto einer Grundschulklasse und ihrer Lehrerin. Die Zeitung hatte das Foto bereits 2002 veröffentlicht, damals im Zusammenhang mit einer Spendenaktion zum Weltkindertag. Der Elternbeirat der Schule beschwert sich: Die Zeitung habe weder die Kinder oder ihre Eltern noch die Lehrerin um Erlaubnis gefragt. Bereits für die Veröffentlichung 2002 habe “Bild” das Foto zweckentfremdet und ohne Genehmigung abgedruckt.

Die “Bild”-Rechtsabteilung räumt ein, dass die Redaktion es versäumt habe, das Einverständnis von Eltern und Schule einzuholen. Man habe die abgebildeten Schüler nicht als “dumm” bezeichnen wollen und versucht, sich beim Elternbeirat zu entschuldigen.

Der Presserat rügt “Bild”, weil der wiederholte Abdruck des Fotos sinnentstellend sei und gegen das Gebot der journalistischen Sorgfaltspflicht verstoße. Der “Bild”-Leser müsse glauben, die abgebildeten Kinder seien dumm. Ihre Persönlichkeitsrechte wurden so schwerwiegend verletzt, dass auch eine Entschuldigung der “Bild”-Redaktion nicht ausreiche. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” stellt Kind an den Pranger
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-236/06)

Beim Versuch, eine Schulhofrangelei zu schlichten, wird eine Lehrerin von einem zwölfjährigen Jungen durch einen Faustschlag verletzt. “Bild” titelt: “Schüler (12) prügelt Lehrerin in Klinik” und zeigt mehrmals ein Foto des Jungen, darunter groß auf der Titelseite.

Die “Bild”-Rechtsabteilung erklärt, die Eltern des Kindes hätten der Veröffentlichung des Fotos schriftlich zugestimmt.

Nach dem Urteil des Presserates hat “Bild” das Persönlichkeitsrecht des Schülers verletzt: Es sei unzulässig, ihn unverpixelt zu zeigen. Die Zustimmung der Eltern sei unerheblich: Die “Bild”-Redaktion hätte die Verantwortung gehabt, das Kind zu seinem Schutz trotzdem unkenntlich zu machen. Der Rat verweist darauf, dass laut Pressekodex die Abbildung von mutmaßlichen Tätern in der Regel nicht gerechtfertigt sei; bei Straftaten Jugendlicher gelte dies ganz besonders. (Nicht-öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “‘Bild’ gerügt, gerügt, gerügt und gerügt”.)

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“Bild” zeigt Mutter, die ihr Kind getötet haben soll
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-156/06)

Eine 23-jährige Mutter soll ihr neugeborenes Kind getötet, in eine Plastiktüte gesteckt und in den Müll geworfen haben. “Bild” zeigt unter der Überschrift “Sie hat ihr Baby erstickt und einfach weggeworfen” ein unverpixeltes Foto von der Frau mit gesenktem Kopf und geschlossenen Augen.

Die Rechtsabteilung von “Bild” sagt, erstens dürfe man laut Presserat in eindeutigen Fällen identifizierbar berichten (und die Frau sei geständig und aufgrund einer DNA-Analyse überführt). Und zweitens sei die Frau wegen des gesenkten Blickes und eines Haarbandes gar nicht zu identifizieren.

Der Presserat widerspricht in jeder Hinsicht: Das Gesicht sei gut erkennbar. Und die Identifizierbarkeit sei in der Regel unzulässig; konkret habe der Presserat sie in vergleichbaren Fällen verboten. Auch das Geständnis der Frau ändere daran nichts. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Demonstranten zum Attentäter
Verstoß gegen Ziffern 2 und 13 (BK2-257/05)

“Bild” fordert in mehreren Artikeln die Ausweisung eines Türken aus Deutschland, den die Zeitung immer wieder als “Attentäter” und “Verbrecher” bezeichnet: “Schiebt diesen Verbrecher ab!”, “Schnarch-Justiz! Wird Attentäter heute verhaftet?”, “Justiz-Skandal! Attentäter nicht ausgewiesen” – mehrmals berichtet ein Boulevardblatt über den türkischen Beschwerdeführer, der immer wieder als “Attentäter” und “Verbrecher” bezeichnet wird. Der Mann hat 1993 an einer Demonstratoin teilgenommen, die mit einem Brandanschlag endete, der 37 Menschen tötete. “Bild” zeigt ein Foto von ihm mit einem schwarzen Balken vor den Augen, stellt ihn als Tatbeteiligten dar und berichtet, er sei 1993 zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Anwalt des Betroffenen beschwert sich beim Presserat. Sein Mandant sei nie Täter bei einem versuchten Brandstiftungs- oder Tötungsdelikt gewesen und als solcher auch nie angeklagt oder verurteilt worden. Verurteilt worden sei er nur wegen Beteiligung an der versuchten Veränderung der Gesellschaftsordnung in der Türkei – dieses Verfahren sei noch nicht endgültig abgeschlossen.

Die Rechtsabteilung von “Bild” bestreitet, den Mann vorverurteilt zu haben. Nach ihm werde international gefahndet; ein Auslieferungshaftbefehl liege vor. Bei dem Fall handle es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis von hohem Aufmerksamkeitswert und gesellschaftspolitischer Bedeutung. Die Pressefreiheit erlaube es “Bild”, innerhalb gewisser Grenzen zu entscheiden, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse sei.

Nach dem Urteil des Presserates hat “Bild” wahrheitwidrig berichtet. Die Berichte hätten Gerüchte als Tatsachen dargestellt und Vorurteile enthalten. Es gebe weder sichere Fakten, noch Indizien, wonach der Türke an dem Anschlag beteiligt war. Der Begriff “Attentäter” bezeichne Straftäter, die aufgrund einer besonderen, oft politischen Motivation, neben ihrem eigenen auch andere Menschenleben aufs Spiel setzen. Bei dem Mann, den “Bild” fortwährend so nannte, könne man aber weder von einer solchen Tat, noch von entsprechenden Motiven ausgehen. “Bild” habe die Gerüchte weder sorgfältig genug geprüft noch als solche kenntlich gemacht, und ihn in einem laufenden Verfahren vor deutschen Behörden vorverurteilt. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt zehnjähriges Todesopfer gegen den Willen der Eltern
Verstoß gegen Ziffer 8(BK2-93 und 94/06)

Als bei einem Attentat in Ägypten ein zehnjähriger deutscher Junge ums Leben kommt, zeigt “Bild” ihn groß im Inneren und auf der Titelseite (Überschrift: “Dieser Junge starb in der Terror-Hölle”). Die Zeitung hatte keine Einwilligung der Eltern, das Foto zu zeigen, außerdem gibt es Zeugenaussagen, wonach sich der “Bild”-Fotograf das Foto unter Vortäuschung falscher Tatsachen erschlich. Unter anderem habe er sich auch bei Mitschülern des Kindes erkundigt.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG erklärt, sie gehe davon aus, dass der Mitarbeiter ordnungsgemäß und sorgfältig recherchiert habe. Er habe auf Nachfrage erklärt, sich nicht als Mitarbeiter anderer Zeitungen ausgegeben. Die Juristen weisen darauf hin, dass sie gegenüber dem Vater des Jungen eine Unterlassungserklärung abgegeben habe – ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen.

Der Presserat rügt “Bild”: In der Regel sei es nicht gerechtfertigt, Opfer von Unglücksfällen abzubilden. Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, das das Persönlichkeitsrecht des getöteten Kindes überlagert hätte. Zudem fehlte offensichtlich die Einwilligung der Eltern. Ob “Bild” das Foto mit unlauteren Methoden beschafft hat, kann der Presserat nicht klären und stellt das Verfahren in diesem Punkt ein. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Einträge “‘Bild’ benutzt Kinder für Recherchen” [1], [2], [3])

* * *

“Bild” bildet Opfer einer Familientragödie ab
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-166/06)

“Bild” berichtet über eine Familientragödie, bei der ein Mann seine Frau und einen Sohn erschießt, bevor er sich selbst tötet; ein weiterer Sohn überlebt. “Landarzt erschießt seine Familie”, schreibt “Bild” und zeigt die Fotos aller Familienmitglieder; nur der überlebende Sohn ist verpixelt. Mit großer Detailfreude kolportiert “Bild” auch Gerüchte über die Hintergründe der Tat: “Im Dorf munkelt man außerdem, dass der Landarzt schon seit über einem Jahr im Keller schlief. Zudem soll er Alkoholprobleme gehabt haben.”

Die “Bild”-Chefredaktion nennt die von ihr veröffentlichten Fotos zeitgeschichtliche Dokumente und den Täter aufgrund seines Berufes eine Person von herausragender öffentlicher Funktion und gesellschaftlicher Stellung. Durch die Bedeutung des Landarztes sei es erlaubt, ihn und die von ihm getöteten Familienmitglieder abzubilden.

Keineswegs, urteilt der Presserat und verweist auf die Forderung des Pressekodex, bei Suiziden nur zurückhaltend zu berichten. Außerdem mache seine Tätigkeit als Landarzt den Mann noch nicht zu einer Person der Zeitgeschichte und seine Tat nicht zu einem Ereignis der Zeitgeschichte. (Nicht-öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “‘Bild’ gerügt, gerügt, gerügt und gerügt”.)

Allgemein  

“Bild” machte Unbeteiligten zum “Messerstecher”

Am vergangenen Freitag zeigte “Bild” in einem Artikel auch einen zwei Tage zuvor veröffentlichten “Bild”-Artikel und schrieb daneben:

Aber es stimmt nicht. Denn zwei Tage zuvor berichtete “Bild” in Wahrheit nicht so wie oben, sondern:

Wobei: Ursprünglich war die Person auf dem Foto rechts in “Bild” gut bis sehr gut zu erkennen. Die rote Unkenntlichmachung stammt von uns. Denn dass “Bild” das Foto am Freitag unauffällig weglassen hatte, hat einen guten Grund. Er steht allerdings erst in der heutigen “Bild” unter dem Wort “Gegendarstellung”:

"In BILD (Berlin) vom 23.07.2008, Seite 5, wurde über das Urteil für einen Messerangriff auf einen Busfahrer berichtet. Dort war u.a. das Foto einer Person abgedruckt und dazu vermerkt: Mehmet S. (25) kommt mit Müllsack und Plastikbeutel aus dem Knast, feixt und lacht. Er rammte dem Busfahrer das Messer in den Rücken. Hierzu stelle ich fest: Die auf dem Foto abgebildete Person bin ich. Ich kam nicht 'aus dem Knast'. An einem Messerangriff auf einen Busfahrer war ich in keiner Weise beteiligt. Rechtsanwalt Walter Venedey für Sinan Battaloglu. Berlin, 23.07.2008. Herr Battaloglu hat recht. Er hat mit dem Messerangriff nichts zu tun. Wir bedauern die Fotoverwechslung und bitten Herrn Battaloglu um Entschuldigung."

Heute anonym XIX

  • Finden Sie eigentlich, dass die Medien das Persönlichkeitsrecht von Angeklagten achten sollten?
  • Oder ist es Ihnen eher egal, wenn über einen mutmaßlichen Straftäter, der zur Tatzeit noch minderjährig war, mit Foto und ohne Unkenntlichmachung berichtet wird?

Bei Bild.de hat man gestern Abend unter einem Text über die beiden mutmaßlichen “U-Bahn-Schläger” Serkan A. und Spyridon L. eine Lösung gefunden, beide Leser-Typen zufrieden zu stellen, wie dieser Screenshot zeigt:

Mit Dank an Boris H. auch für den Screenshot.

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