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“Bravo, Stephanie zu Guttenberg!”

Es gibt viel Kritik an der RTL2-Show “Tatort Internet”, in der gezeigt wird, wie Männer in Chats vermeintlich 13-jährige Mädchen ansprechen, sich mit ihnen verabreden und sie treffen. Die renommierte Medienanwältin Dorothee Bölke wirft dem Sender vor, “die journalististischen Pflichten bei der Verdachtsberichterstattung nicht beachtet” zu haben. Der Presserechtler Carsten Brennecke bezeichnet die Darstellung der angeblichen Täter als “klar rechtswidrig”. Drei Kinderschutzvereine nennen die Show ein “reißerisches und vorurteilsstärkendes” Format, das keinen Beitrag zum Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt leiste. “Es erfüllt einzig und allein die Aufgabe, potentielle Sexualtäter an den Pranger zu stellen und altbewährte Ressentiments zu verstärken.” Und Clemens Bieber, der Vorsitzende des Würzburger Caritas-Verbandes, fordert die Absetzung der Show.

Einer der Männer, die den Verantwortlichen von “Tatort Internet” in die Falle gingen, war der Leiter eines Kinderdorfes der Caritas. Der 61-jährige war, wie andere potentielle Kinderschänder auch, unzureichend unkenntlich gemacht worden. Am Donnerstag vergangener Woche kündigte ihm die Caritas. Seitdem ist der Mann verschwunden. Am Freitag wurde er als vermisst gemeldet; Vertraute fürchten, er könne sich etwas angetan haben.

Die Aufnahmen mit dem Pädagogen waren bereits im Mai entstanden. Caritas-Chef Bieber wirft dem Sender vor, den Arbeitgeber fünf Monate lang nicht über das Fehlverhalten des Mannes informiert und so weitere Opfer riskiert zu haben. Es stelle sich die Frage, sagte er der “Süddeutsche Zeitung”, “ob es dem Sender wirklich um den Schutz der Kinder geht oder doch nur um die Einschaltquote.”

Und so berichtete am vergangenen Samstag die “Bild”-Zeitung über den Fall:

“Bild”-Chefreporter Hans-Jörg Vehlewald erwähnt in seinem Stück keinen einzigen der Vorwürfe gegen die Sendung. Aber selbst wenn man die ganze Kritik für vernachlässigenswert hält, ist es sehr abwegig, den Artikel mit “Bravo, Stephanie zu Guttenberg” zu überschreiben. Anders als Vehlewald behauptet, gehört Stephanie zu Guttenberg, die Ehefrau des Bundesverteidigungsministers und Präsidentin des Kinderschutzvereins “Innocence in Danger”, nämlich keineswegs zum “Reporterteam” der Sendung. Sie war nur Gast in der ersten Ausgabe der Show — nicht einmal der, in der es um den Kinderdorf-Leiter ging. Nach Angaben des Produzenten der Sendung ist sie nicht in die internen Abläufe der Sendung eingebunden.

Frau zu Guttenberg ist natürlich trotzdem eine der wichtigsten Mitwirkenden. Ohne sie wäre das Format vermutlich nicht prominent auf der Titelseite von “Bild” angekündigt worden.

Der Fall ist ein Paradebeispiel dafür, wie das System von Freundschaften und Abhängigkeiten funktioniert, das unter Chefredakteur Kai Diekmann die Berichterstattung von “Bild” prägt. Das Blatt darf zum Beispiel exklusiv die Klage zu Guttenbergs über die Sexualisierung unserer Welt zwischen seine Tittenbilder drucken und arbeitet dafür an ihrer Heiligsprechung. Es ist eine Win-Win-Situation, von der beide profitieren, nur vielleicht die Wahrheit nicht, oder weniger pathetisch formuliert: die Leser.

Heute erfahren sie zwar immerhin, dass “Presserechtler” der Show “Rechtswidrigkeit” vorwerfen (verpackt in einen Absatz, der damit beginnt, dass “die Ministergattin in Teilen der Öffentlichkeit Hohn und Spott für ihr Engagement gegen Kindesmissbrauch erntet”). Der Artikel ist aber ganz im Sinne zu Guttenbergs verfasst, die sich in ihrer der Zeitung auch selbst zu den Vorwürfen äußert. Gegenüber anderen Medien hatte sie eine Stellungnahme abgelehnt.

PS: Auf Seite 1 macht “Bild” heute einen Mann zum “Verlierer” des Tages, weil er Guttenberg und andere dafür kritisiert, sich “mit dem Thema Kinderpornografie ‘im Internet’ profilieren (zu) wollen” und den Missbrauch von Kindern populistisch zu missbrauchen: den Politiker Jörg Tauss, der ein Buch über die “Kinderporno-Lüge” plant. “Widerlich!” urteilt “Bild”.

Klitzekleines Detail: Tauss ist kein SPD-Mitglied; er ist bereits im Juni 2009 aus der Partei ausgetreten. Aber womöglich war das nur ein Versehen von “Bild”.

Mit Dank an Oliver O., Dennis B. und Tbo!

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Die schlechtesten Gründe gegen “Street View”

Die Medien sind voller Meinungsumfragen. Dabei wären Wissensumfragen oft viel interessanter. Wenn die Menschen zum Beispiel nicht gefragt würden, was sie von irgendwelchen Reformplänen der Bundesregierung halten, sondern was sie über diese Reformpläne wissen, über die sie ein Urteil abgeben sollen.

Die “Bild”-Zeitung hat heute so etwas gemacht, unfreiwillig natürlich. Sie hat viele Menschen gefragt, was sie von “Google Street View” halten und ob sie dafür sorgen wollen, dass ihr Haus nicht in dem umstrittenen Angebot gezeigt wird. (“Google Street View” verbindet die Karten von “Google Maps” mit kompletten Straßenansichten, die die Firma fotografiert hat, und soll in diesem Jahr erstmals auch 20 deutsche Städte abbilden.)

Die Antworten vieler Leute, die “Bild” zu Wort kommen lässt, zeigen vor allem eines: Wie wenig die Befragten über das Angebot wissen. Viele scheinen zu glauben, dass es aus Live-Aufnahmen besteht, dass Google quasi rund um die Uhr die ganze Welt überwachen lässt. Das ist nicht der Fall. Zudem werden Personen Gesichter und Autokennzeichen auf den Fotos unkenntlich gemacht.

Das muss man aber offensichtlich nicht wissen, um sich in “Bild” gegen das Angebot aussprechen zu dürfen:

Collien Fernandes (28), Moderatorin: “Ich würde mich ständig beobachtet fühlen mit dem Wissen, dass jeder, der meine Adresse kennt, mein Haus im Internet betrachten kann.”

Juliane Winterberg (19), Sozialfachangestellte aus Gerstungen: “Ich sonne mich oft im Bikini auf der Terrasse. Durch Google finden Spanner doch sofort mein Wohnhaus.”

Jeanette Biedermann (30), Sängerin: “Ich werde mein Haus schwärzen lassen. Ich glaube nicht, dass die Verantwortlichen von ‘Street View’ glücklich wären, dass man ihnen beim Nacktbaden im Garten zuschaut.”

Anni Brandt (78), Rentnerin aus Waltrop: “Es ist praktisch, ich konnte mir zum Beispiel das Haus eines Freundes in Amerika anschauen. Aber wenn mich Leute auf meinem Balkon sehen, finde ich das nicht gut.”

Mirja (34) und Sky du Mont (63): “Wir wollen unser Haus auf jeden Fall schwärzen lassen. ‘Street View’ fördert Kriminalität. Und wir möchten nicht, dass jemand unsere Kinder beim Spielen im Garten sieht.”

Tina Ruland (42), Schauspielerin: “Das ist Verletzung der Privatsphäre. Wenn ich meinen Wohnort entdecken würde, dann würde ich sofort Einspruch erheben. Bedenklich wäre es vor allem, wenn mein Kind zu sehen wäre.”

Manuela Dunkel (36), Angestellte aus Halle: “Die können nicht einfach mein Grundstück ins Netz setzen. Wenn ich mich auf meinen Rasen lege, möchte ich mich nicht im Internet wiederfinden.”

Auch unter den Befürwortern ist ein Ahnungsloser:

Marcus Schenkenberg (42), Topmodel: “Tolle Sache! Wenn ich unterwegs bin, kann ich mich überzeugen, ob meine Häuser in New York, Stockholm und L. A . noch stehen. Eins muss tabu sein – in die Fenster reinzufilmen!”

Nun könnte man natürlich fragen, warum die “Bild”-Zeitung diese Menschen (und die Leser) nicht darüber aufklärt, dass diese Urteile auf falschen Annahmen beruhen. Das ist aber vermutlich die falsche Frage. Unter den bekennenden “Street View”-Gegnern findet sich nämlich auch dieser:

Martin Wichmann (53), BILD-Redakteur: “Ich habe mir bewusst ein Haus gesucht, das nicht von allen Seiten einsehbar ist. Das soll jetzt nicht durch Google auf den Kopf gestellt werden.”

Wie es Google schafft, von der öffentlichen Straße aus Dinge zu sehen, die für andere nicht einsehbar sind; ob die Firma nach Ansicht des “Bild”-Mannes spezielle Kameras hat, die durch Mauern fotografieren können, oder ob sie eigene, sagen wir: “Leser-Reporter” dafür einsetzt, bleibt offen.

Mit Dank an nrwbasti!

Nachtrag, 15. August. Mehrere BILDblog-Leser haben den letzten Absatz kritisiert. Richtig ist, dass die “Street View”-Aufnahmen aus einer Höhe von 2,90 Metern gemacht werden, also einen anderen Blick erlauben, als ihn Fußgänger haben (aber zum Beispiel Busreisende). Schwer zu glauben allerdings, dass “Bild”-Redakteur Wichmann das gemeint haben soll, als er sagte, sein Haus sei bewusst “nicht von allen Seiten einsehbar” und Google stelle das mit seinen Aufnahmen “auf den Kopf”.

Nachtrag, 16. August. Erstaunlich: Heute “klärt BILD die größten Missverständnisse [über “Street View”] auf”, darunter auch die von ihr selbst verbreiteten.

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Was Entwürdigen und Verleumden kostet

Thai-Hure boxt deutschen Sex-Touristen k.o.

Es ist ein schrecklich geschundenes Gesicht, das “Bild” am 11. August 2004 in Großaufnahme zeigt. Das linke Auge des Mannes ist fast zugeschwollen, im Mund ist getrocknetes Blut zu sehen, auf Wangen und Nase haben Schläge deutliche Spuren hinterlassen.

Das Foto des Mannes war von einer Nachrichtenagentur unter Berufung auf die thailändische Zeitung “Pattaya Mail” verbreitet worden. Die Geschichte zu dem Gesicht erzählte “Bild” so: Ein deutscher Geschäftsmann namens F. habe sich als “Sex-Tourist” im thailändischen Urlaubsort Pattaya aufgehalten.

Er engagierte ein Thai-Mädchen, versprach ihr viel Geld für ein privates Pornovideo. (…)

Für 1000 Baht (umgerechnet 20 Euro) willigte die Prostiuierte ein, ging mit ihm aufs Zimmer — und ließ sich filmen. Aber nach dem Sex wollte der Bayer plötzlich den vereinbarten Lohn nicht zahlen! Lautstarker Streit, die Hure wurde handgreiflich, sie stürzte sich auf den Deutschen, schlug ihm ins Gesicht. (…) Vergeblich versuchten andere Prostituierte und die Bordellchefin dazwischenzugehen.

Erst Polizisten konnten den Deutschen und die Hure trennen. (…)

Eine tolle Geschichte, oder wie “Bild” schrieb: “ein unglaublicher Fall”, den das Blatt natürlich trotzdem unbesehen geglaubt hatte.

Doch die Geschichte ist falsch. Das fängt schon damit an, dass der Mann, den “Bild” groß im Foto zeigt und mit Vornamen, abgekürztem Nachnamen, Alter und Heimatort nennt, kein “Sex-Tourist” ist, sondern in Pattaya lebt. Und es hört nicht damit auf, dass der Mann in seiner eigenen Wohnung zusammengeschlagen wurde, nicht in einem Bordell, weshalb auch keinen anderen Prostituierten oder gar eine Bordellchefin dazwischen gingen.

F. hat die “Bild”-Zeitung damals verklagt. Nach über fünf Jahren Verhandlung hat das Landgericht Hamburg in der vergangenen Woche endlich ein Urteil gefällt: Das Blatt habe das Persönlichkeitsrecht von F. “in schwerwiegender Weise” verletzt. Der Inhalt des Artikels sei “unwahr”. Durch die Veröffentlichung des Fotos habe die Zeitung “in evidenter und krasser Weise” gegen F.s Recht am eigenen Bild verstoßen:

Es handelt sich um eine großformatige Portraitaufnahme des Klägers, die ihn entstellt zeigt, nachdem er Opfer einer Straftat geworden ist. Sie zerrt den Kläger an die massenmediale Öffentlichkeit, zeigt ihn in einem Zustand, der einer Krankheit vergleichbar ist, und macht diesen für jedermann sichtbar. Der Kläger wird entwürdigend und anprangernd dargestellt.

Und was kostet sowas? Nicht viel: Das Gericht verurteilte “Bild” zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld, und nicht einmal die wird der Kläger vollständig bekommen.

Ein Sieg ist das nicht.

Dass der “Bild”-Bericht in den wesentlichen Punkten falsch ist, steht außer Frage. Umstritten ist, ob er einen wahren Anlass hat.

Die “Bild”-Zeitung hatte als Teil ihrer Verteidigung einen Mann zur “Nachrecherche” nach Thailand geschickt und behauptete nun, Hintergrund des Angriffs seien mehrere Pornofilme gewesen, die F. mit einer Prostituierten gedreht habe, deren Herausgabe sie forderte und die später von der Polizei auf F.s Computer gefunden worden seien. Als F. der Forderung nicht nachkam, habe die Frau Freunde zu Hilfe gerufen, woraufhin es zu den Handgreiflichkeiten gekommen sei.

F. bestreitet einen solchen Zusammenhang und schildert die Tat als einen brutalen Raubüberfall von zwei Männern auf ihn. Die Frau, die ihn laut “Bild” mit verprügelt haben soll, sei gar nicht anwesend gewesen. Auf seinem Computer seien zwar pornografische Filme gewesen, aber keiner mit der betreffenden Frau.

Das Hamburger Gericht ließ in Thailand einen Polizeibeamten als Zeugen vernehmen, der mit dem Fall damals zu tun hatte, aber nicht vor Ort war. Das trug mit zu der erstaunlichen Verlängerung der Prozessdauer bei, brachte aber nur bedingt Klarheit. Am Ende glaubte das Gericht, dass ein Streit um die Videos, die während der Beziehung zwischen der Frau und F. “zum Hausgebrauch” entstanden seien, Hintergrund der Körperverletzung gewesen sei. Somit sei die Berichterstattung von “Bild” zwar in weiten Teilen unwahr, sei aber “auf ein reales Geschehen zurückzuführen”. Das mindere den Schadensersatzanspruch von F.

Als entscheidend für die Höhe der zu zahlenden Summe wertete das Gericht auch, inwieweit die “Bild”-Berichterstattung Folgen für F. hatte. Ungefähr die einzige Aussage des Opfers, die die “Bild”-Anwälte ihm glaubten, war die, dass er kein “Sex-Tourist” ist, sondern seinen Wohnsitz in Thailand hat. In Thailand, so die Argumentation der “Bild”-Anwälte, würden aber nicht einmal 400 Exemplare des Blattes täglich verkauft. Dass die Familie von F. in Oberstdorf lebe, dass er regelmäßig dorthin zu Besuch fahre, dass die Mutter von F. vielfach auf den “Bild”-Artikel über ihren Sohn angesprochen worden sei, all das bestritten die Anwälte pauschal.

Das Gericht urteilte, dass F. von der falschen und seine Persönlichkeitsrechte verletzenden Berichterstattung “weniger intensiv betroffen” sei, weil er seinen Lebensmittelpunkt in Thailand habe.

Anstelle der Forderung von 30.000 Euro, für die das Gericht dem Kläger ursprünglich Prozesskostenhilfe bewilligt hatte, sprach die Zivilkammer 24 dem “Bild”-Opfer nur 10.000 Euro Schmerzensgeld zu. Ursprünglich hatte F. auch versucht, “Bild” zu einem Widerruf zu zwingen — eine Forderung, die F.s Anwalt zurückziehen musste, weil es sich als unmöglich erwies, Zeugen des Tatverlaufs in Thailand aufzutreiben. Den Streitwert eines solchen Widerrufs hatte das Gericht mit 50.000 Euro angegeben. Die 10.000 Euro entsprechen somit nur einem Achtel der Forderungen des Klägers, der deshalb sieben Achtel der Kosten tragen muss.

Die Kosten des Gerichtes und seines eigenen Anwaltes trägt die Staatskasse. Von den 10.000 Euro Schmerzensgeld zuzüglich Zinsen, die “Bild” F. zahlen muss, kann das Blatt rund 3000 Euro eigene Anwaltskosten gleich abziehen.

F. ist außerordentlich frustriert. Er beschwert sich über die massive Verzögerungstaktik des Richters Andreas Buske und meint, dass schon die Veröffentlichung des “schrecklichen Fotos” von ihm eindeutig unzulässig gewesen sei. Er muss sich nun entscheiden, ob er Berufung gegen das Urteil einlegt.

Für “Bild” sind die paar Euro für die Entwürdigung und Verleumdung eines Menschen sicher leicht zu verschmerzen.

Mit Dank an Rolf Schälike, der auf seiner Seite Buskeismus auch über den Fall berichtet.

Keine Anonymität für niemand

Irgendeine Logik, irgendeine abwegige Erklärung muss dem Ganzen zugrunde liegen. Die Mitarbeiter von Bild.de werden sicher gute Gründe gehabt haben, warum sie zwei Angeklagte, von denen einer minderjährig ist, auf sieben von neun Fotos in einer Bildergalerie notdürftig anonymisiert haben — nur nicht auf dem ersten Foto, das man sieht, wenn man den Artikel aufruft, und nicht auf der Startseite.

Geständnisse bei Prozessauftakt

Vielleicht hat man sich einfach von den Kollegen bei der gedruckten “Bild” inspirieren lassen, die heute auf jedwede Unkenntlichmachung der Gesichter verzichteten:

Sind die Brunner-Totschläger schon in drei Jahren frei?

In der Rechtsabteilung der Axel Springer AG sollte man vielleicht schon mal über eine Urlaubssperre nachdenken. Im Fall der “U-Bahn-Schläger” von München hatte das Oberlandesgericht Hamburg “Bild” im vergangenen Jahr untersagt, einen der beiden Täter zu zeigen, der zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war (BILDblog berichtete).

Dass der Pressekodex bei der Berichterstattung über Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche “besondere Zurückhaltung” fordert, dürfte der Zeitung eh egal sein.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!

Gerüchte, Kriegsreportagen, SRG

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Kobuk enttarnt ‘Österreichs’ faulsten Lehrer”
(kobuk.at, Hans Kirchmeyr)
Das Portal oe24.at zeigt mit Pfeil auf ein unkenntlich gemachtes Symbolbild eines Lehrers und schreibt dazu: “Das ist Österreichs faulster Lehrer”.

2. “Wie der Boulevard Gerüchte streut”
(11freunde.de, Alex Raack)
Ein paar Gedanken zu Schlagzeilen wie “Also doch” und “Was läuft da mit”: “Ganz krude wird es, wenn sich die Bild-Zeitung ganz offenherzig bei den Vielschreibern aus dem transfermarkt.de-Forum bedient, quasi der Großküche für Gerüchte. Schnell landen dann mal Wunschgedanken und Tagträume von meinungsfreudigen Fußball-Fans als brandheiße News auf der Online-Präsenz des Springer-Riesen.”

3. “Zehn Gründe, warum das Schreiben im Internet viel einfacher ist”
(magda.de, Wolfgang Michal)
Wolfgang Michal zählt zehn Gründe auf, warum Schreiben ohne Gatekeeper und Kürzungszwang, dafür mit Emotion, Aktualität, Links und Verbesserungsmöglichkeiten einfacher sein kann.

4. “Der Tod kam wie am Fließband”
(einestages.spiegel.de, Hans-Jörg Michaelsen)
Hans-Jörg Michaelsen über Ernie Pyle, der abseits der militärischen Führung über den Krieg schrieb. “Seine Reportagen wurden nicht nur in der Heimat, sondern auch in den vordersten Kampflinien gelesen. Sie erreichten die Soldaten per Feldpost aus der Heimat. Smarte Generäle sucht man in seinen Berichten vergebens. Stattdessen erwähnte Pyle die Namen und Heimatorte der einfachen Soldaten, für deren Eltern und Nachbarn war das eine Sensation. Man sprach wochenlang davon.”

5. “Leistungsschutzrecht für Presseverlage”
(irights.info)
Der Redaktion von iRights.info wurde ein Entwurf (PDF-Datei, 36 kb) eines möglichen Leistungsschutzrechts zugespielt, das einen “Formulierungsvorschlag der Presseverleger sowie Änderungsvorschläge der Gewerkschaften DJV und dju/ver.di” enthält. “Würde der Gesetzgeber diesen Forderungen Folge leisten, würde das unweigerlich zu einer nie da gewesenen Rechtsverwirrung führen und die Berichterstattung und Informationsvermittlung sowie -beschaffung in einer Weise beeinträchtigen, die bislang nur in Ansätzen absehbar ist.”

6. “Fernsehapparatschiks”
(sonntagszeitung.ch, Roger Schawinski)
Roger Schawinski kommentiert die anstehende Wahl eines neuen Generaldirektors der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG. “Wie wird es ausgehen? Niemand weiss es. Die SRG wird geführt wie der Vatikan. Oder der Kreml zu Sowjetzeiten. Ein Idealkandidat ist nicht in Sicht.”

Gut erkennbar im Internet

Zu den inoffiziellen Einstellungsvoraussetzungen bei “Bild” und Bild.de gehört eine ausgeprägte Ironieblindheit — also die Fähigkeit, das eigene Tun nicht mit dem, was man an anderen kritisiert, in Verbindung zu setzen. Anders könnten klassische “Bild”-Schlagzeilen im Stil von: “Diese schlimmen Fotos wollen wir nie wieder sehen” gar nicht entstehen.

Bild.de führt den Effekt aktuell mit einer Geschichte über angebliche Datenschutz-Mängel bei “Google Street View” vor. Ein “kurzer BILD.de-Test” habe bewiesen, dass auf den Straßenaufnahmen, die Google für das Online-Projekt anfertigt, viele Gesichter von Passanten nicht verpixelt wurden. Nun kann man es schon ironisch finden, dass ausgerechnet der Online-Ableger von “Bild” für das Recht am eigenen Bild kämpft, das die Zeitung sonst wie kaum jemand mit Füßen tritt.

Aber wie prangert man am besten an, dass da einfach wildfremde Menschen für jeden erkennbar gezeigt werden, ohne jede Unkenntlichmachung? Man zeigt sie, für jeden erkennbar, ohne jede Unkenntlichmachung:

Straßenszene aus London, das Gesicht des Passanten im Vordergrund (links) ist gut erkennbar, es wurde wie viele andere nicht gepixelt

Dieses Foto aus Google Street View zeigt Eisläufer vor dem Pariser Rathaus. Das Gesicht eines Kindes ist gut erkennbar

Darauf muss man erst mal kommen. Dann ist es auch kein weiter Weg mehr zu solchen Ergebnissen:

Witzige Straßenszene aus Google Street View Paris: Beide Gesichter sind gut erkennbar und nicht gepixelt

Mit Dank auch an Daniel V.

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Entsetzliche Bilder, exakt so dargestellt

Am 6. April 2008 veröffentlichten “Bild am Sonntag” und Bild.de das Foto einer nackten Kinderleiche auf einem Obduktionstisch: Es zeigte die fünfjährige Lea-Sophie, die ihre Eltern verhungern ließen. Die Redaktion, die behauptete, lange über das Für und Wider der Veröffentlichung diskutiert zu haben, hatte ihre Entscheidung damals mit dem Satz begründet: “Denn wir wollen, dass so etwas nie wieder in Deutschland passiert!” (BILDblog berichtete).

Genützt hat der selbstlose Einsatz nichts: Am 11. März 2009 fanden Notärzte und Polizisten in einer Hamburger Wohnung die Leiche der neun Monate alten Lara-Mia — “jämmerlich verhungert”, wie “Bild” am Samstag in der Hamburger Regionalausgabe kommentierte.

Der Text von Christian Kersting beginnt mit den Worten:

Die Bilder sind entsetzlich, brennen sich unauslöschlich ins Gedächtnis ein.

Und weil “Bild” die Gedächtnisse von Notärzten, Polizisten und anderen mit dem Fall betrauten Personen offenbar nicht ausreichten, hat man sich dazu entschieden, das Bild (“Der kleine Körper ist völlig abgemagert”) auch noch in die Gedächtnisse der Leser am Frühstückstisch einzubrennen.

Dabei war “Bild” natürlich nicht so blöd, noch einmal Fotos unbekannten Ursprungs zu verwenden und damit eine weitere – hilf- wie folgenlose – “Missbilligung” des Deutschen Presserats wegen Verletzung der Würde des Opfers zu riskieren — Nein!

Man gab einfach eine fast fotorealistische Zeichnung in Auftrag, die die Fotos brutalst möglich detailreich wiedergibt, großflächig in der Zeitung und auf der Startseite von Bild.de:

Wie viel Schuld tragen die Behörden am Tod der kleinen Lara-Mia?

Neben der Zeichnung steht:

BILD-Zeichnerin Nora Nowatzky hat die Situation exakt so dargestellt, wie sie auf den Fotos in den Akten zu sehen ist. Der kleine Körper ist völlig abgemagert. So fanden Notärzte und Polizisten das Mädchen.

Wie “Bild” an diese Fotos gekommen ist, konnten Polizei und Staatsanwaltschaft auf unsere Anfrage nicht erklären — nur, dass sie nicht zur Veröffentlichung bestimmt gewesen seien.

Mit Dank an Daniel K., Eagle und Sarah H.

Schweinegrippe: Arbeiten an der Hysterie

Die Schweinegrippe verkauft sich gut. In den vergangenen 27 Tagen haben “Bild” und “Bild am Sonntag” zwölfmal mit der Krankheit auf der Titelseite aufgemacht:

Um seriöse Information ging es dabei in den wenigsten Fällen. Wie “Bild” Panik schürt, um Auflage zu machen, lässt sich auch am heutigen Aufmacher zeigen:

Richtig ist, dass in Kassel am vergangenen Donnerstag ein 15-jähriges Mädchen gestorben ist, das mit dem H1N1-Virus infiziert war. Anders als “Bild” suggeriert, ist aber noch nicht ausgemacht, ob das “Killer-Virus” die Todesursache ist. Der Hessische Rundfunk berichtete gestern:

Das Mädchen sei an den Folgen einer Herzmuskelentzündung gestorben, teilte der behandelnde Oberarzt Thomas Fischer vom Klinikum in Kassel am Samstag mit. Diese Entzündung könne auch durch Grippeviren verursacht werden. Ob in dem Fall der verstorbenen Schülerin das H1N1-Virus für die Erkrankung verantwortlich sei, könne man noch nicht sagen.

Ein Sprecher der Stadt Kassel sagte, es gebe derzeit “keinen Hinweis darauf, dass die Schülerin an der Schweinegrippe gestorben ist”.

Auch aktuell ist die genaue Todesursache laut übereinstimmenden Agenturberichten noch ungeklärt. Möglicherweise habe die Herzerkrankung unabhängig von der Infektion zum Tod geführt, heißt es.

“Bild” aber will es besser, oder genauer: gar nicht wissen und spricht vom “Grippetod”.

PS: In Kassel ist nach dem Tod des Mädchens laut Gesundheitsamt eine “sehr, sehr große Hysterie” ausgebrochen.

(Mitarbeit: Ronnie Grob)

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Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils

Seit gestern hat die “Bild” einen Schauspieler (“erfolgreich, gut aussehend und beliebt”) in der Mangel. Genauer gesagt: Seit er unter dem Verdacht, zwei Frauen vergewaltigt zu haben, verhaftet wurde. Was bis jetzt gegen den Mann vorliegt, ist — erstmal ein Verdacht. Angeblich wurde seine DNA am Tatort gefunden, “ein Ermittler” sagte deswegen zu “Bild”: “Für uns gilt er als überführt.” Eine DNA-Spur und die Meinung eines nicht näher benannten Ermittlers, das reicht für “Bild” zu folgender Schlagzeile aus:

TV-Star vergewaltigt Mutter und Tochter
(Unkenntlichmachung von uns)

Weitere Begründung von “Bild” für diese doch gewagte Behauptung: Die Staatsanwaltschaft sei sich sicher, den Schauspieler auch der Vergewaltigung überführen zu können. Sagt zumindest “Bild”. Das offizielle Statement des zuständigen Oberstaatsanwalts liest sich schon weitaus zurückhaltender: “Wir ermitteln wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, schweren Raubes, Freiheitsberaubung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.”

Dabei war Bild.de am Tag davor noch ein wenig vorsichtiger mit dem Schauspieler umgegangen: Aufgrund ungefähr der gleichen Faktenlage formulierte man da die Überschrift wenigstens noch als Frage. Am Tag darauf wird daraus schon eine Feststellung.

Auch die von “Bild” ins Feld geführte DNA-Spur ist erst einmal nichts anderes als ein Indiz. DNA-Auswertungen dürfen bei einer Gerichtsverhandlung nie als alleiniges Beweismittel gewertet werden. Sollte also tatsächlich die DNA des Schauspielers am Tatort gefunden worden sein, rechtfertigt das noch lange nicht die Aussage, dass der Verdächtige als überführt zu gelten hat.

Indes: Wenn jemand erst einmal in der “Bild”-Redaktion irgendwie als “überführt” gilt, dann bleibt er das — solange, bis ein Gericht im das Gegenteil attestiert. Andreas Türck und eine bekannte Sängerin, eine vermeintliche “Feuer-Chaotin” und sicher nicht nur sie können davon Geschichten erzählen.

Für “Bild” gilt unter Umkehrung von Recht und Pressekodex: die Schuldsvermutung.

Mit Dank an Stephan F.,  B.W.,  Ellen L. und  Annika H.

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