Suchergebnisse für ‘unkenntlich’

Trump-Show, Bauchredner Tichy, Zuckerberg-Blabla

1. Full Transcript and Video: Trump News Conference
(nytimes.com, Video, 1:17 Stunden)
Die “New York Times” hat sowohl das Video als auch das vollständige Transkript von Donald Trumps Pressekonferenz veröffentlicht.
Britta Kollenbroich fasst auf “Spiegel Online” die amerikanischen Reaktionen zusammen “Nein, Sir, wir sind keine Deppen”
Es gibt aber auch schon Kommentare aus Deutschland: Veit Medick findet im “Spiegel”, es sei “an der Zeit, am Verstand des US-Präsidenten zu zweifeln”.
Und Simon Riesche beschreibt die Veranstaltung für die “FAZ” als “atemberaubenden Strudel aus Gedankenfetzen, Wahlkampfslogans und programmatischen Ankündigungen”

2. Der Bauchredner
(zeit.de, Roman Pletter)
Über Roland Tichy, der in der Vergangenheit stellvertretender Chefredakteur des Wirtschaftsmagazins “Capital” und Chefredakteur der “Wirtschaftswoche” war und heute das rechtslastige Meinungsportal “Tichys Einblick” betreibt, ist schon viel geschrieben worden. Roman Pletter ist ein Artikel gelungen, der mehr als das Offensichtliche leistet, nämlich eine Annäherung an den Menschen Tichy. Hier stehen sich die partiell spürbare Sympathie für den Menschen Tichy und die kritische Distanz zu seiner Arbeit nicht im Wege. “Der Widerspruch zwischen Roland Tichys Buch früher und der Sprache heute ist nicht der einzige, dem man bei dieser Annäherung an ihn begegnet: Er sucht den Streit, will aber zugleich gemocht werden. Er ist als Kommentator scharf im Ton, aber im persönlichen Umgang auch charmant und lustig. Er ist kein Ausländerfeind, seine Texte klingen aber manchmal so. Er ist ein wirtschaftsliberaler Demokrat, doch man begegnet auf seinem Internetforum Menschen, bei denen eine menschenfreundliche Haltung nicht mehr zweifelsfrei zu erkennen ist.”

3. Viele Zeitungen vertreten nicht das Interesse ihrer Leser.
(planet-interview.de, Jakob Buhre)
Der “Spiegel Online”-Kolumnist und Chefredakteur des “Freitag” Jakob Augstein spricht im Interview über seinen Dialog mit Nikolaus Blome, die Politik Angela Merkels, linken Boulevard, Russland-Bashing und Meinungsgleichheit in den Medien und warum er nicht mehr an eine Paywall glaubt. Und es geht um das BILDblog und Augsteins Einstellung zur “Bild”: “Meine vergleichsweise positive Einstellung zur „Bild“ ist auch schon übel aufgefallen, als ich noch bei der „Zeit“ war. Aber ich stehe dazu. Die Abgrenzungsbemühung macht mich skeptisch. Journalisten, die sich besonders stark von „Bild“ abgrenzen, bekämpfen nicht selten ihre eigenen Dämonen. Die „Bild“ ist dann der Sündenbock des Journalismus.”

4. Warum Papier-Journalismus besser ist.
(kaffeeundkapital.de, Martin Oetting)
Viele Menschen vertreten die Ansicht, dass es beim Journalismus nicht aufs Trägermedium, sondern auf die Inhalte ankommt. Martin Oetting ging es lange Zeit ebenso, doch jetzt hat er seine Meinung geändert und favorisiert Print. Nicht, weil er ein fortschrittsfeindlicher Ewig-Gestriger ist, sondern weil aus seiner Sicht drei Aspekte dafür sprechen würden.

5. Is nicht egal
(uebermedien.de, Boris Rosenkranz)
Am Dienstag wurde bekannt, dass der Youtuber und Rapper Kazim Akboga gestorben ist. Für viele Medien ein Anlass, sich von ihrer hässlichen Seite zu zeigen… Boris Rosenkranz erklärt auf “Übermedien” was falsch gelaufen ist und wie Medien berichten sollten, wenn sie denn meinen, unbedingt berichten zu müssen.

6. Zuckerbergs vager Masterplan
(sueddeutsche.de, Beate Wild)
Facebook-Chef Mark Zuckerberg hat sich mit einem 5800 Wörter langen Manifest an die Öffentlichkeit gewandt, in dem er seine Visionen für die Zukunft des sozialen Netzwerkes erläutert. Beate Wild hat den Text gelesen und ist wenig begeistert: “Der Brief, der vor utopischen Idealen nur so strotzt, beinhaltet wenige konkrete Lösungsansätze oder auch nur Details, sondern ist eher eine von der PR-Abteilung bis zur Unkenntlichkeit geschliffene Ansammlung an guten Vorsätzen.”

Darum nutzt Bild.de das Phantombild, das die Polizei nicht nutzt

Manchmal hat die Polizei ja gute Gründe, bestimmte Dinge nicht zu tun. Zum Beispiel ein Phantombild für eine Fahndung zu veröffentlichen, das die Behörden für unbrauchbar oder kontraproduktiv halten. Bei der Suche nach dem möglichen Mörder von Carolin G. macht die Polizei derzeit genau das: Sie verzichtet darauf, ein vorhandenes Phantombild zu verwenden.

Vielleicht erinnern Sie sich: Vor zwei Monaten wurde eine 27-jährige Frau in Endingen in der Nähe von Freiburg Opfer eines Sexualmords. Der Fall wurde damals bundesweit von Medien aufgegriffen.

Die Ermittler fanden DNA-Spuren, die darauf hindeuten, dass es sich bei dem Täter um einen Mann handelt. Nun wurde bekannt, dass diese Spuren zu einem Fall in Österreich passen: Im Januar 2014 wurde in Kufstein eine 20-jährige Studentin angegriffen und umgebracht. Auch hier handelt es sich um ein Sexualverbrechen. Die Vorgehensweise des Täters ist ganz ähnlich wie bei Carolin G. Und die in Kufstein gefundenen DNA-Spuren passen zu denen, die die Polizei in Endingen gesichert hat. Der mutmaßliche Täter dürfte also der gleiche sein.

Damals wurde anhand von Zeugenaussagen von dem Mann ein Phantombild erstellt. Doch dieses will die Polizei in Deutschland nun nicht nutzen.

Bild.de schreibt dazu heute:

Die Polizei in Tirol hat ein Phantombild vom Täter. Die deutschen Ermittler wollen es nicht nutzen — doch dafür gibt es gute Gründe! […]

Aber warum fahndet die deutsche Polizei nicht mit dem österreichischen Phantombild nach Carolins Killer?

Sprecher Walter Roth (59): “Das Bild beruht auf einer Beobachtung in der Dunkelheit und ist drei Jahre alt. Das Erscheinungsbild dürfte sich verändert haben, könnte mögliche Zeugen in die Irre führen.”

In die Irre geführte Zeugen könnten die ohnehin schon schwierigen Ermittlungen noch schwieriger machen. Und was macht die Redaktion von Bild.de? Obwohl sie weiß, dass es die Arbeit der Polizei behindern könnte, veröffentlicht sie auf ihrer Startseite das vermutlich nutzlose Phantombild aus Österreich, das bei der Suche nach dem Täter alles andere als hilfreich sein dürfte:

Nur der Vollständigkeit halber: Die Unkenntlichmachungen in dem Screenshot stammen von uns.

Mit Dank an Börries für den Hinweis!

Ohne Rücksicht, ohne Anstand, ohne Berechtigung

Manchmal schaffen es die Mitarbeiter von “Bild” und Bild.de, selbst uns noch mit ihrer Scheinheiligkeit zu überraschen. Neulich zum Beispiel, kurz vor Weihnachten, erschien bei Bild.de dieser Artikel:

Gute Frage!

Und wie steht es im Allgemeinen um die Rechte unserer Bilder im Netz? BILD hat mit einem Anwalt für Medienrecht gesprochen und Fragen zum Recht am eigenen Bild, vor allem im Internet, geklärt.

Gute Idee! Vor allem für ein Portal, deren Redakteure sich andauernd durch Facebook-Profile von Menschen wühlen, auf der Suche nach Bildern, die sie ungefragt veröffentlichen können.

Also, “wie steht es im Allgemeinen um die Rechte unserer Bilder im Netz”, Bild.de?

BILD: Dürfen Dritte ohne meine Zustimmung ein Foto von mir aus dem Netz (eigene Website, Facebook) nehmen und es für ihre Zwecke (Werbung) verwenden?

Karsten Gulden: “Nein, da muss eine Zustimmung vorliegen. Oder die Zustimmung muss im Nachhinein eingeholt werden.”

Sieh mal einer an.

Und was ist, wenn das dann doch mal jemand ohne vorherige oder spätere Zustimmung macht, zum Beispiel ein sensationsgeiler Boulevardjournalist?

Wie verhalte ich mich, wenn Fotos von mir für fremde Zwecke missbraucht werden?

Gulden: “Der klassische Weg ist es, denjenigen abzumahnen, ihn zur Unterlassung aufzufordern. Dabei können auch Kosten für die Verwendung des Bildes und die entstandenen Anwaltskosten angeführt werden. Ich rate dazu, einen Anwalt zu nehmen (Kosten ca. 500 Euro), es kann aber jeder selbst eine solche Abmahnung verfassen.”

Der Rat bei Bild.de: Liebe Leute, mahnt diese Fotodiebe ab!

Zum Beispiel die von Bild.de. Aktuell könnte das für zwei Familien besonders interessant sein, wenn sie derzeit nicht ganz andere Sorgen hätten. Angehörige von ihnen wurden in der Silvesternacht bei einem Anschlag in einer Diskothek in Istanbul erschossen. Bild.de berichtete am Montag darüber (auf einen Link verzichten wir bewusst) und nutzte für den Artikel ein Foto der zwei Männer:


(Diese und alle weiteren Unkenntlichmachungen durch uns.)

Als Quelle gibt die Redaktion “Foto: privat” an, was in etwa so viel heißen dürfte wie “In irgendeinem Sozialen Netzwerk per rechter Maustaste besorgt”.

Auch bei Facebook …

… und bei Twitter schickte die Redaktion das Foto an Millionen Follower:

Gestern zog dann “Bild” nach und veröffentlichte das Foto ebenfalls:

Neben den Namen (mit abgekürztem Nachnamen) der zwei Männer, ihren Berufen und Hobbys schreibt der Autor in dem dazugehörigen Artikel:

Die Familien der Männer seien “am Boden zerstört”, so ein Bekannter zu BILD.

Trotz dieses Wissens drucken die Leute von “Bild” das Foto, ohne Rücksicht auf die trauernden Familien, ohne Anstand. Ob sie das Foto überhaupt “für ihre Zwecke verwenden” dürfen, interessiert sie rein gar nicht.

Mit Dank an Elmer, Dirk, Christoph S., Markus S. und @ichbinsfabian für die Hinweise!

Die Fotobeschaffer von Hameln

Eigentlich wollten wir hier im BILDblog schon vor knapp zwei Wochen über den Fall berichten. Es geht um die erschreckende Tat eines Mannes, der erst auf seine Frau einstach, ihr dann ein Seil um den Hals band und sie anschließend an seinem Auto hinter sich herzog.

Damals, am 23. November, veröffentlichte “Bild” diesen großen Artikel:


(Unkenntlichmachungen durch uns.)

Und auch Bild.de berichtete (auf einen Link verzichten wir ganz bewusst) mit einem kostenpflichtigen “Bild plus”-Artikel:

In den Tagen zuvor hatten die “Bild”-Medien das Geschehen im niedersächsischen Hameln schon intensiv begleitet. Sie hatten unverpixelte Fotos des Opfers gezeigt (vermutlich mit Zustimmung der Familie), sie hatten unverpixelte Fotos des geständigen Täters gedruckt, sie hatten Fotos von Blutspuren veröffentlicht. Das volle Programm.

Am 23. November sind sie noch einen Schritt weiter gegangen: “Bild” und Bild.de (bereits einen Tag zuvor) verbreiteten eine Aufnahme des Opfers Kader K. aus dem Krankenbett auf der Intensivstation, riesengroß, wie man oben erahnen kann. Zu dieser Zeit lag sie in der Universitätsklinik in Hannover im Koma, hilflos, angeschlossen an viele Schläuche. Die “Bild”-Mitarbeiter verzichteten auf jegliche Unkenntlichmachung.

Dass die Veröffentlichung dieses Fotos eines lebensgefährlich verletzten Opfers auf Kritik stoßen könnte, dürften auch “Bild” und Bild.de geahnt haben. Jedenfalls stellten sie bereits in der Unterzeile klar, dass “der Bruder von Kader K.” “in BILD” spreche, und ihren Artikel begannen die Autoren direkt so:

“WIR WOLLEN DER WELT ZEIGEN, WAS DIESER HUND KADER ANGETAN HAT.”

Das sagt Maruf K. (35), der Bruder von Verbrechensopfer Kader K. (28).

Ein paar Absätze später schreiben sie:

Ihr Bruder fotografierte sie auf der Intensivstation, gab BILD das Foto — weil die Familie dokumentieren will, was geschehen ist.

Deswegen hatten wir das Thema erstmal nicht aufgegriffen: Wenn eine Familie sich dazu entscheidet, das Foto eines Angehörigen an “Bild” zu geben, kann die Zeitung es auch drucken. Natürlich hätte sich die Redaktion dazu entschließen können, aus Pietät auf den Abdruck zu verzichten oder das Opfer zumindest zu anonymisieren. Aber bei einer solchen Entscheidung geht es um Anstand. Und es geht um “Bild” und Bild.de.

Heute ist in der “Süddeutschen Zeitung” ein Artikel zu der “Gewalttat in Hameln” erschienen. Tim Neshitov hat die Familie von Kader K. besucht und mit ihr über den tragischen Fall gesprochen. Neshitov zitiert in seinem Text auch den Bruder, der “Bild” das Foto seiner Schwester im Krankenbett gegeben hatte:

Die Bild-Zeitung hat ihr obligatorisches Opferfoto abgedruckt, sogar mit Beatmungsschläuchen, wofür Kaders älterer Bruder auf der Intensivstation sein Handy zücken musste (“Ich war verwirrt, wie im Nebel, und die sagten noch, so ein Foto würde Kader nützen”).

Der Bruder von Kader K. bereue es inzwischen, bei dieser “Bild”-Geschichte mitgemacht zu haben, sagte uns Tim Neshitov auf Nachfrage.

Wir werden ab und zu gefragt, warum wir “Bild” und Bild.de immer noch beobachten und regelmäßig kritisieren. Dazu kommt oft der Satz: “Die Leute von ‘Bild’ sind doch gar nicht mehr so schlimm wie früher.” Vielleicht nicht alle. Einige aber schon.

Mit Dank an Rosemarie H., Thomas S., Fab und @HoechDominik für die Hinweise!

Opfer bringen

Jörg Völkerling ist selbst für “Bild”-Verhältnisse ein besonderer Fall. Wenn sich beispielsweise eine Angeklagte vor einem Gerichtsprozess einen Aktenordner vors Gesicht hält, dann machen alle Fotografen Fotos von der Frau mit dem Aktenordner vor dem Gesicht. “Bild”-Polizei-und-Gerichtsreporter Völkerling sucht sich hingegen einen Platz im Saal, von dem aus er hinter den Ordner fotografieren kann. Ha, mal wieder alle reingelegt!

Völkerling war es auch, der Wetter-Moderator Jörg Kachelmann beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim fotografierte — unerlaubter Weise, wie ein Gericht später feststellte. Als Kachelmann dann bei Twitter ein Foto von Völkerling auf der Lauer verbreitete, ging der “Bild”-Reporter vergeblich dagegen vor.

Jetzt hat Jörg Völkerling wieder mit einer für ihn typischen Aktion zugeschlagen.

Vor dem Landgericht Aschaffenburg läuft seit Donnerstag ein Prozess wegen zweifachen versuchten Totschlags, über den Völkerling berichtet. Der Fall in Kurzform: Ein Mann soll mit seinem Auto ziemlich dicht an zwei jungen Fußgängern vorbeigerast sein. Diese sollen ihm daraufhin einen Vogel und den Mittelfinger gezeigt haben. Der Mann soll gebremst, den Rückwärtsgang eingelegt und die beiden Fußgänger über den Haufen gefahren haben. Diese schleuderten gegen eine Hauswand und mussten mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Der Angeklagte sagt, er habe die jungen Männer lediglich zur Rede stellen wollen, er könne sich nicht erklären, warum sein Auto auf den Gehweg ausbrach.

“Bild” brachte gestern in der Bundesausgabe einen großen Artikel über den Prozessauftakt:


(Unkenntlichmachungen durch uns.)

Und auch Bild.de berichtete:


(Zusätzliche Unkenntlichmachungen durch uns.)

Dass die “Bild”-Medien ganz selbstverständlich ein Foto des (noch nicht verurteilten) Angeklagten veröffentlichen, ist zwar bedenklich, aber nicht ungewöhnlich. Schließlich scheint im Axel-Springer-Hochhaus der Grundsatz zu gelten: Leute, denen etwas vorgeworfen wird, wird man ja wohl noch zeigen dürfen!

Jörg Völkerling hat aber auch die zwei Opfer fotografiert.* Und das — so wirkt das Foto jedenfalls –, obwohl sie es nicht wollten: Das eine Opfer hat sich eine Kapuze übergezogen; das andere Opfer hat blöderweise keine Kapuze, hält sich dafür aber die Hand vors Gesicht. Beide haben sich von Völkerlings Kamera weggedreht. Und dennoch veröffentlichen “Bild” und Bild.de dieses Foto:


(Zusätzliche Unkenntlichmachungen durch uns.)

Im Pressekodex des Deutschen Presserats steht zum “Opferschutz”:

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Nach Zustimmung sieht es in diesem Fall wahrlich nicht aus. Dennoch bedrängt “Bild”-Spezialfall Jörg Völkerling mit seiner Kamera die zwei Opfer, die eigentlich nur zu ihrem Gerichtsprozess und dabei nicht fotografiert werden wollen.

An dem Fall in Aschaffenburg kann man übrigens ganz gut sehen, nach welchen Kriterien die “Bild”-Medien Anonymisierungs-Balken und Verpixelungen verteilen: offenbar nach keinen. Bei Bild.de hat der Angeklagte einen schwarzen Balken vor die Augen gesetzt bekommen, das Gesicht des Opfers ohne Kapuze hat die Redaktion verpixelt. In der Print-Version gibt es weder das eine noch das andere.

Mit Dank an Philipp für den Hinweis!

*Korrektur, 27. November: Jörg Völkerling sagt, dass er von den Opfern “selbstverständlich” eine Zustimmung zur Veröffentlichung des Fotos hatte:

Unser Fehler tut uns leid, wir ziehen die Kritik an der Veröffentlichung des Opferfotos zurück. An den anderen Kritikpunkten (Veröffentlichung eines Fotos des Angeklagten, willkürliche Anonymisierung bei “Bild” und Bild.de) halten wir hingegen fest.

“Bild” zeigt private Fotos von getöteten Menschen

Am vergangenen Sonntag entdeckte die Polizei in einer Bonner Wohnung zwei Leichen. Es handelte sich um eine 48-Jährige und ihren 11-jährigen Sohn. Der Lebensgefährten der Frau und Vater des Kindes, der anfangs nirgendwo zu finden war, wurde zum Verdächtigen.

“Bild” und Bild.de berichteten am Dienstag bundesweit über den Fall und die Suche der Polizei:

In dem Artikel ist auch ein unverpixeltes Foto des Gesuchten zu sehen, was zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Sinn machte, weil er eben zur Fahndung ausgeschrieben war. Was viel problematischer ist: Die “Bild”-Medien zeigten auch ein privates Foto der getöteten Frau, ebenfalls ohne irgendeine Verpixelung:


(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)

Im Pressekodex des Deutschen Presserats heißt es in Richtlinie 8.2:

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Und als wäre das Zeigen der Frau nicht schon rücksichtslos genug, veröffentlichten “Bild” und Bild.de auch noch ein privates Foto des 11-jährigen Jungen:

Noch einmal ein Blick in den Pressekodex, dieses Mal Richtlinie 8.3:

Insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle dürfen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein.

Außerdem schreiben die Redaktionen über eine schwere Krankheit des Jungen.

Der Verdächtige wurde inzwischen gefasst. Ein Passant erkannte ihn, wohl auch aufgrund der Berichterstattung in den Medien. Gestern dann der nächste große Bericht, dieses Mal in der Köln-Ausgabe der “Bild”-Zeitung; bei Bild.de gab es ebenfalls einen Artikel über die neuen Geschehnisse:

In einem ersten Verhör soll der Mann zugegeben haben, seiner früheren Freundin zwar 15.000 Euro gestohlen zu haben, er bestreitet allerdings, etwas mit ihrem Tod und dem seines Sohnes zu tun zu haben. Die Reporter von “Bild” und Bild.de haben in der Zwischenzeit ein weiteres Foto der Frau und des Kindes aufgetrieben, das sie ihrer Leserschaft unbedingt präsentieren wollen:

Woher die “Bild”-Leute all die Fotos haben, verraten sie lieber nicht. In den Fotocredits heißt es wie immer in solchen Fällen: “Fotos: PRIVAT”. Das könnten sie endlich mal wörtlich nehmen.

“Pixel-Irrsinn”-Irrsinn bei Bild.de

Am vergangenen Freitagabend müssen sich die Mitarbeiter von Bild.de vor Lachen auf dem Boden gekringelt haben:

“Wie doof sind die Leute bei ‘Google’ denn bitte? Verpixeln eine Kuh! Und sowieso: Die Privatsphäre von irgendwas oder irgendwem schützen? Pah!”

Und so sah dann das Umfeld des “Pixel-Irrsinns” auf der Bild.de-Startseite aus:

Nur der Vollständigkeit halber: Die Verpixelungen der beiden Personen der oberen Geschichte stammen von uns, genauso die Verpixelung des Opfers der unteren Geschichte. Alle drei waren ohne jegliche Unkenntlichmachung bestens zu identifizieren. Der schwarze Augenbalken beim mutmaßlichen Täter der unteren Geschichte stammt von Bild.de.

Mit Dank an Ben für den Hinweis!

Nachtrag, 21. September: Bild.de gibt zu “diesem Millionär” übrigens so viele Details preis, dass er ohne großen Aufwand für jedermann innerhalb von zweieinhalb Minuten zu identifizieren ist.

Mit Dank an pwco für den Hinweis!

Die Rügen-Könige aus dem Axel-Springer-Hochhaus

Im Axel-Springer-Hochhaus in Berlin klirren gerade die Champagnergläser. Julian Reichelt dreht an seinem Arbeitsrechner Queens “We Are The Champions” noch ein Stück lauter, Freddie Mercurys Stimme knarzt aus den kleinen Lautsprecherboxen. Die Mitarbeiter von “Bild”, “Bild am Sonntag” und Bild.de sind zusammengekommen. Sie liegen sich in den Armen und pusten Luftschlangen durch den großen Newsroom. Denn die große “Bild”-Familie hat es mal wieder geschafft: Sie sind die Nummer eins, unangefochten in ganz Deutschland, ein weiterer Grund, mächtig stolz auf sich zu sein. Alle drei Rügen, die der Deutsche Presserat in seiner letzten Sitzung verteilt hat, gehen an “Bild”-Medien.

***

Jeweils eine Rüge bekamen “Bild am Sonntag” und Bild.de für ihre Berichterstattung über das Attentat vor und im Münchener Olympia-Einkaufszentrum. Konkret geht es um das Zeigen von Fotos der teilweise noch minderjährigen Opfer:


Der Presserat schreibt dazu:

Der Ausschuss kritisierte, dass beide Veröffentlichungen Fotos zeigten, die ohne Einwilligung der Hinterbliebenen veröffentlicht worden waren. Einige Opfer waren minderjährig. Es handelt sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen Richtlinie 8.2. des Kodex, nach der die Identität von Opfern besonders zu schützen ist. Die Hinterbliebenen der Verstorbenen sollten nicht unvermittelt mit Fotos ihrer toten Angehörigen konfrontiert werden. “Nicht alles, was in sozialen Netzwerken verfügbar ist, darf auch ohne Einschränkung veröffentlicht werden. Die eigene Darstellung, z. B. in einem Facebook-Profil, bedeutet nicht zwingend eine Medienöffentlichkeit”, sagte die Vorsitzende des Ausschusses 2, Katrin Saft.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Dass die “Bild”-Medien dazu diametral entgegengesetzte Ansichten haben, kann man täglich in den vielen “Bild”-Regionalausgabe und bei Bild.de beobachten.

Der Presserat beschäftigte sich übrigens auch mit Beschwerden zur Berichterstattung über den Täter von München. Im Veröffentlichen der Fotos, die ihn zeigen, und Nennen seines Namens sah das Gremium allerdings keinen Verstoß gegen den Pressekodex:

Die Tat in München hatte ein großes öffentliches Interesse ausgelöst und Fragen nach dem Motiv und nach den Hintergründen der Tat aufgeworfen. Das öffentliche Interesse am Täter ist höher zu bewerten als der Schutz der Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Kodex, die Darstellung war presseethisch akzeptabel, urteilte der Beschwerdeausschuss.

***

Die dritte Rüge ging an Julian Reichelts Bild.de, womit er “Bild”-interner Rügen-König wurde. Sein Portal berichtete im Mai über einen Messerangriff in einem Dortmunder Kaufhaus. Bild.de zeigte ein Video, in dem das Opfer neben einer Blutlache auf dem Bauch lag, das Messer steckte noch in seinem Rücken:

Der Beitrag unter der Überschrift “Brutale Messerattacke auf Video aufgenommen” zeigt den Handymitschnitt eines Passanten, auf dem das Opfer zu sehen ist, wie es mit einem Messer im Rücken blutend auf dem Boden liegt. Diese Passage wurde sogar mehrfach wiederholt. Im Hintergrund sind die Schreie einer Frau zu hören. Die Berichterstattung hält der Beschwerdeausschuss für eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt.

Bei all der Schrecklichkeit dieses Artikels: Immerhin ist der Kopf des Opfers bei Bild.de verpixelt. Die Ruhrgebiets-Ausgabe der “Bild”-Zeitung berichtete in dem Fall noch rücksichtsloser, ohne Unkenntlichmachung, dafür aber mit einer Großaufnahme des im Rücken steckenden Messers (Bildunterschrift: “Am Messergriff hängt noch die Diebstahlsicherung”):

Folgen hatte dieser Voyeurismus für die Redaktion allerdings keine. Eine Sprecherin des Presserats sagte uns, dass gegen den Printartikel keine Beschwerde eingegangen sei. Und dann wird der Presserat auch nicht aktiv.

  • Neben den drei Rügen verteilte der Presserat noch zwölf Missbilligungen und 32 Hinweise an verschiedene Medien.

Auch mal die andere Seite zeigen

Wenn bei schlimmen Unfällen auf öffentlichen Straßen Feuerwehrleute und Sanitäter anrücken, haben sie in der Regel auch eine oder mehrere Decken dabei. Die halten sie dann als Sichtschutz vor die Verletzten, damit vorbeifahrende Gaffer nicht gaffen und allzu sensationsgeile Fotografen nicht fotografieren können.

Am vergangenen Samstag gab es so einen Unfall in Ruhpolding. Mehrere Kinder wurden beim Überqueren einer Straße von einem Auto angefahren und dabei teilweise sehr schwer verletzt. Die Feuerwehr und die Sanitäter rückten also an, packten auch eine Decke aus und hielten sie vor die Verletzten, während diese vor Ort behandelt wurden.

Und was macht ein Fotograf, der keine Rücksicht auf irgendwas kennt, in so einer Situation? Geht einfach auf die andere Seite der Decke und macht vorn dort aus seine Aufnahmen. Einige Medien haben diese Fotos dann auch noch gebracht.

Bild.de zum Beispiel:


(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Artikel durch uns.)

Oder “Bild”:

BR.de:

abendzeitung-muenchen.de:

chiemgau24.de:

pnp.de:

Unser Leser Götz Marx hat eine Idee, was beim Anblick der Decke wohl im Kopf des Fotografen vorgegangen sein muss: “Der BILD-Fotograf dachte wohl, die Feuerwehrleute halten die Decke bei den Opfern nur deswegen hoch, damit er nicht gegen die Sonne fotografieren muss!”

Mit Dank an Götz M. für den Hinweis!

Nachtrag, 13. September: Die Redaktion von BR.de hat das Foto inzwischen aus der Galerie entfernt.

Bei Anruf Witwenschütteln

Am vergangenen Sonntag stürzte ein Kletterer in den Südtiroler Alpen ab und starb noch vor Ort. Der Mann lebte zwar schon seit mehreren Jahren in Österreich, er war aber gebürtiger Kölner. Und so griff die Köln-Redaktion der “Bild”-Zeitung die Geschichte am Montag auf:

Es war nur eine kleine Meldung, 15 Zeilen lang, beschränkt auf die wichtigsten Fakten. Für “Bild”-Verhältnisse also ein ausgesprochen ordentlicher Umgang mit einer so traurigen Nachricht, und wir wunderten uns schon, warum das Blatt nicht — wie sonst — Fotos des Verstorbenen zeigt oder Angehörige und Bekannte belästigt hat, um an Zitate zu kommen, oder sonst irgendwie Privatsphären missachtet hat.

Was wir nicht wussten: Während wir noch rätselten, liefen in der “Bild”-Redaktion in Köln schon die üblichen Post-mortem-Recherchen. Und so konnten “Bild” und Bild.de (kostenpflichtig als “Bild-plus”-Artikel) gestern eine deutlich opulentere Aufmachung der Geschichte präsentieren:


(Unkenntlichmachung durch uns.)

Schon der erste Absatz gibt die Sensationsgier vor:

Er liebte die Berge, das Klettern, die Höhe. Doch sein Hobby wurde für ihn nun zur Todesfalle!

Und auch sonst haben die “Bild”-Mitarbeiter mal wieder unter Beweis gestellt, was sie alles Schreckliches so können. Da wäre zum Beispiel das Foto von Christian V., das “Bild” und Bild.de groß und unverpixelt zeigen. Es stammt von der Homepage der Praxis, in der der Mann gearbeitet hat. Die “Bild”-Medien haben einfach seine Arbeitskollegen weggeschnitten und das Foto veröffentlicht.

Oder der Anruf in der Praxis:

Einen Tag danach erreicht BILD eine Arbeitskollegin von Christian V. […]. Sie erzählt unter Tränen: “Wir sind alle so geschockt. Christian war ein begeisterter Kletterer, viel in den Bergen unterwegs. Das ist alles so schlimm.”

Witwenschütteln am Telefon. Was denkt man sich als “Bild”-Reporter wohl nach diesem Gespräch? “Geil, die weint! Das nehm’ ich.”?

Als er in den Südtiroler Alpen abstürzte, war Christian V. übrigens mit seiner Frau und einer Freundin unterwegs. “Bild” schreibt:

Christians Ehefrau, die den Absturz wohl direkt miterlebte, wird nun psychologisch betreut.

Wenn man das weiß und dennoch eine solche Geschichte druckt, hält man sein eigenes Verhalten womöglich auch noch für völlig normal.

Nachtrag, 14:50 Uhr: Inzwischen haben wir die Praxis erreicht, in der Christian V. gearbeitet hat. Wir wollten wissen, ob dort jemand der “Bild”-Zeitung erlaubt hat, das Foto zu nutzen. Antwort: “Nein.” Es habe nicht mal eine Anfrage gegeben.

Nur zur Erinnerung: Die Identität eines Opfers sei “besonders zu schützen”, sagt der Pressekodex. Für das Verständnis eines Unglücks sei “das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich.” Zwar könne das Foto eines Opfers “veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben”. Aber das dürfte in diesem Fall eben nicht so gewesen sein.

Neben diesen presseethischen Grundsätzen dürfte “Bild” mit der Veröffentlichung des Fotos auch das Urheberrecht des Fotografen missachtet haben. Als Quelle nennt die Redaktion lediglich das notorische “PRIVAT”.

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