Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
2. “Journalisten nicht wie Bittsteller behandeln” (kress.de, Matthias Spielkamp)
Kress.de dokumentiert eine Rede von Matthias Spielkamp, die unter anderem die manchmal nur aus wenigen Cents bestehenden Zeilenhonorare von freien Journalisten zum Thema hat. Nachtrag, 5. Juni: Inzwischen ist der Text nur noch hier kostenlos zu lesen.
3. “SF: 20 Unterschriften für eine Beschwerde gesucht” (arlesheimreloaded.ch, Manfred Messmer)
Manfred Messmer dokumentiert eine Beschwerde von Journalist Markus Schär an die “Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen” UBI. Das Schweizer Fernsehen SF habe “keinen einzigen Beitrag zur Kritik an der Klimaforschung gebracht, auch nicht zur Debatte um den Weltklimarat IPCC und seinen Chef Rajendra Pachauri, die Anfang Jahr weltweit grosses Aufsehen erregte und über die jedes ernstzunehmende Medium berichtete”.
4. “An meine Kritiker” (zeit.de, Helene Hegemann)
Romanautorin Helene Hegemann kritisiert angesichts der Plagiatsdebatte um ihr Buch “Axolotl Roadkill”, dass viele Journalisten sich weigerten, “die eigentlich wichtigste Tatsache” mit einzubeziehen: “nämlich dass es sich bei der als Plagiat bezeichneten Menge von (nicht abgeschriebenen, sondern modifiziert in einen komplett anderen Kontext gesetzten) Stellen um zusammen genommen circa eine einzige von 206 Buchseiten handelt. (…) Die genaue Zahl der Stellen wurde konsequent ausgespart, und zwar ausschließlich, weil sie die Luftblase des perfekten Skandals zum Platzen gebracht hätte.”
5. “Yasmin – zurück im Alltag” (nzz.ch, Alan Niederer)
“Was von der medialen Kritik an der Antibabypille geblieben ist.”
In Neuseeland ist ein Vater zur Zahlung von umgerechnet etwa 100 Euro Strafe verurteilt worden, weil er seinen 18 Monate alten Sohn 40 Minuten lang im Auto allein gelassen hatte. Mitten in der Nacht. Vor einem Striplokal.
Jedoch:
Laut Richter Michael Behrens habe sich der Vater eindeutig “keinen Phantasien” hingegeben. Die größte Strafe für Schwamm aber sei, dass die Öffentlichkeit davon ausgehe, dass er in dem Lokal etwas Anrüchiges getan habe, während sein Kind alleine im Auto lag, sagte der Richter dem neuseeländischen Radiosender “3news”.
Und deshalb überschreibt “Spiegel Online” die Meldung, der dieser Satz entstammt, auch wie folgt:
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Die dpa als Gschichtldrucker über Mozart” (kobuk.at, Hans Kirchmeyr)
Angeregt durch eine Bucherscheinung feiern die Medien altbekannte Fakten über Wolfgang Amadeus Mozart als Neuigkeiten. Mit dabei: Die Nachrichtenagentur dpa, die Online-Portale krone.at, tt.com, heute.at sowie die Tageszeitungen “Die Presse” und “Tagesspiegel”.
2. “Brustwarzen-Content” (peterbreuer.wordpress.com)
Peter Breuer denkt nach über die “Bild”-Berichterstattung zu den Vorwürfen an Jörg Kachelmann: “Die Vergewaltigung selbst – ob sie stattgefunden hat oder nicht – wird zu einer harmlosen Spielart degradiert.”
3. “Der Militärzensor am Werk” (andremarty.com)
André Marty liefert ein Bild der israelischen Zeitung “Yedioth Ahronot”, die ihre Seite 9 der Ausgabe vom 6. April an vielen Stellen schwärzen musste. Mehr zu den Hintergründen im Artikel “Enge Pressefreiheit in Israel” (nzz.ch, George Szpiro).
4. Interview mit Frank Patalong (ruhrbarone.de, Stefan Laurin) Frank Patalong, Redakteur bei “Spiegel Online”, glaubt, dass sich der “meinungsfreudige, beschreibende Journalismus aus den Online-Redaktionen positiv auf alle Medien ausgewirkt” hat. Zum Einsatz von Werbung sagt er: “Aufdringliche Werbeformen wünschen sich nicht die Medienmacher, sondern die Werbewirtschaft. Auch die muss lernen, dass sie sich mit solchen Formen selbst schadet.”
5. “Wikileaks und das Video” (ndr.de, Video, 3:48 Minuten)
Deutsche Medien berichten nur zögerlich über den “US-Angriff auf zwei Journalisten vor drei Jahren”, der auf Wikileaks veröffentlicht wurde. Rüdiger Ditz von “Spiegel Online” und Kai Gniffke von der “Tagesschau” erklären, warum.
BILDblog wird heute, nach fast sechs Jahren, zum ersten Mal in einem eigenen Artikel auf Bild.de erwähnt (siehe Screenshot). Anlass ist der schwerwiegende Verdacht gegen einen freien Journalisten, in Artikeln u.a. für “Welt Online” und “Spiegel Online” Personen und Zitate erfunden zu haben, was er bestreitet.
Der Beschuldigte hat auch insgesamt zwei Beiträge für BILDblog geschrieben, die aber nicht beanstandet werden. Wir werden die Vorwürfe gegen den Autor sorgfältig prüfen. Danach werden wir über Konsequenzen entscheiden.
“Wir widersetzen uns allen Ländern, die sich an gegenseitigen Schuldzuweisungen beteiligen oder starke Maßnahmen ergreifen, andere dazu zu zwingen, ihre Währung zu würdigen.”
Man muss kein Experte in Finanzpolitik sein, um zu merken, dass dieser Satz sprachlich schlampig und inhaltlich großer Unsinn ist. Doch wirr ist in diesem Fall nicht Wen Jiabao, sondern lediglich die unqualifizierte Übersetzung des Deutschen Auslands-Depeschendienstes (DAPD). In der englischen Version liest sich Wens Aussage deutlich weniger wirr, da sagt der chinesische Ministerpräsident nämlich lediglich:
“We oppose countries pointing fingers at each other and even forcing a country to appreciate its currency.”
(“Wir lehnen es ab, dass Staaten sich gegenseitig die Schuld geben und sogar einen Staat zwingen, seine Währung aufzuwerten.”)
So bleiben schon deutlich weniger Fragen — außer vielleicht, warum “Spiegel Online” und das “Hamburger Abendblatt” so einen offensichtlichen Unfug weiterverbreiten.
Nachtrag/Korrektur, 17.08 Uhr: “Spiegel Online” hat den Fehler mittlerweile korrigiert, dabei allerdings einen Fehler von BILDblog übernommen. Denn natürlich muss es in der deutschen Übersetzung “und” heißen, wo im Englischen “and” steht, nicht “oder”. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen, haben ihn nun korrigiert und bedanken uns bei den zahlreichen Hinweisgebern.
Mit einer neuen Studie des Paritätischen Wohlfahtsverbandes ist die Sozialstaatsdebatte am Montag in die nächste Runde gegangen — genau der richtige Moment, etwas Licht ins mediale Dunkel zu bringen.
Beginnen wir von Anfang an: Am 6. Februar veröffentlichte die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” einen mehr als halbseitigen Bericht über Berufe im Niedriglohnbereich. Unter Berufung auf Berechnungen des Karl-Bräuer-Instituts behauptete der Autor Sven Astheimer, dass das sogenannte Lohnabstandsgebot nicht eingehalten werde. Das Gehalt, das in bestimmten Branchen gezahlt wird, liege zum Teil noch unter dem Hartz-IV-Anspruch des jeweiligen Arbeitnehmers.
Schon damals hatten wir berichtet, dass die “FAZ” bei dieser Berechnung wichtige Aspekte wie Freibeträge als Anreiz für Erwerbstätigkeit außer Acht gelassen hatte. Weiterhin distanzierte sich das Karl-Bräuer-Institut auf Anfrage von den Ergebnissen der “FAZ”. Das Institut habe keine Vergleichsstudie angefertigt, sondern lediglich die Brutto- und Nettolöhne ausgesuchter Branchen im Niedriglohnsektor berechnet. Den Vergleich mit Hartz-IV-Empfängern und insbesondere die Unterschlagung der Freibeträge hatte demnach allein die “FAZ” zu verantworten.
In den folgenden Tagen verbreiteten zahlreiche Medien die Zahlen der “FAZ”. Während diese selbst allerdings noch von “umfangreichen Berechnungen (…), die das Karl-Bräuer-Institut – das Forschungsinstitut des Bundes der Steuerzahler – für diese Zeitung durchgeführt hat” schrieb, machten “Bild”, “Welt”, der “Münchner Merkur” und das “Hamburger Abendblatt” daraus schon eine “Studie des Karl-Bräuer-Instituts”. Auf die Idee, diese “Studie” selbst zu lesen, kam jedoch niemand.
“Welt Online” schaffte es sogar, den umstrittenen Kommentar Guido Westerwelles, in dem sich der FDP-Politiker beim Beispiel eines geringverdienenden Kellners auf die falschen Zahlen der “FAZ” berief, mit Schautafeln zu bestücken, die Westerwelle widerlegten. Die Beispielfälle auf den Schautafeln waren ebenfalls vom Karl-Bräuer-Institut berechnet worden – diesmal allerdings komplett und mit deutlichem Lohnabstand (also ohne den “FAZ”-Faktor).
Die eingangs genannte Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hat jetzt bestätigt, dass der Lohnabstand zwischen Geringverdienern und Hartz-IV-Empfängern stets gewahrt bleibt. Allerdings macht Ulrich Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, das Karl-Bräuer-Institut als einen der Hauptverursacher der fehlgeleiteten Debatte aus.
In offensichtlicher Unkenntnis des Sozialrechts wird dabei auf äußerst dubiose Berechnungen zurückgegriffen. Sehr starke Beachtung fanden etwa die Tabellen des Karl-Bräuer-Instituts, des Instituts des Bundes der Steuerzahler.
Und während “Welt Online” und “Spiegel Online” die “neuen” Erkenntnisse aus der Studie des “Paritätischen Wohlfahrtsverbandes” inklusive Schuldzuweisungen an das Karl-Bräuer-Institut wenigstens routiniert nachkrähen, hält man es bei “Bild”, beim “Münchner Merkur” und beim “Hamburger Abendblatt” überhaupt nicht für nötig, davon zu berichten — obwohl es die falschen Zahlen der “FAZ” vor einem Monat noch allemal wert waren.
Einzig bei der “FAZ” selbst scheint man zu wissen, was für eine Lawine man losgetreten hat. Verantwortung will man allerdings nicht übernehmen.
Schneider kritisierte Berechnungen, in denen diese Sozialtransfers nicht berücksichtigt würden. Das Karl-Bräuer-Institut hatte lediglich für diese Zeitung durchschnittliche Nettolöhne von Geringverdienern berechnet, die in einigen Branchen unter oder nur knapp über dem Hartz-IV-Anspruch liegen.
“Lediglich”, genau. Schlagzeilen wie “Diese Jobs bringen weniger als Hartz IV” haben sich dann nämlich die Journalisten ausgedacht.
Schlechte Nachrichten, die die Deutsche Presse-Agentur da heute Morgen um 5.30 Uhr unter der Überschrift “Jeder zweite Schulabgänger ‘nicht ausbildungsreif'” verkündet hat:
Fast jeder zweite Schulabgänger gilt als “nicht ausbildungsreif” und muss vor Vermittlung in eine Lehrstelle zusätzliche Fördermaßnahmen absolvieren. Dies geht aus dem Entwurf des “Berufsbildungsberichts 2010” der Bundesregierung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegt.
Doch es reich nicht immer aus, wenn einem so ein Entwurf vorliegt — man muss ihn auch verstehen. Und das ist gar nicht so einfach, wie ein Sprecher des Bundesministeriums für Bildung und Forschung uns gegenüber zugab.
Der Journalist von dpa habe einfach die Zahl aller Schulabgänger aus dem Jahr 2008 mit der Zahl der Eintritte in sogenannte berufsgrundbildende Maßnahmen verglichen und war so auf einen Wert von 47,3% gekommen. Übersehen hatte er dabei aber, dass diese Maßnahmen auch von Abgängern anderer Jahrgänge in Anspruch genommen werden können, dass sie mehrfach besucht (und dann auch mehrfach gezählt) werden können und dass sie teilweise von “ausbildungsreifen” Jugendlichen zur Qualifikationsverbesserung genutzt werden.
All das hat das Ministerium in einer ersten Reaktion auf den dpa-Bericht auch mit einer etwas umständlichen Pressemitteilung ausdrücken wollen, doch da waren die Jugendlichen schon in den Brunnen gefallen: Weil sie die mutmaßlichen Ergebnisse des Berichts, der Mitte April dem Kabinett vorgelegt werden soll, direkt verkünden wollten, hatten Onlinemedien wie “Spiegel Online”, “Welt Online” und RTL.de (dort übrigens unter der beeindruckenden Überschrift “Viele Schulabgänger zu dumm zum Arbeiten”) die Fehlinterpretation von dpa bereits in die Welt getragen.
Doch nicht nur das. Auch die Zahlen von 2005, mit denen dpa (und damit auch “Spiegel Online” und “Welt Online”) die von 2008 vergleicht, sind falsch, weil auf die gleiche Weise zustande gekommen:
Zwar sei die Zahl der von der Bundesagentur für Arbeit als “nicht ausbildungsreif” eingeschätzten Jugendlichen zwischen 2005 und 2008 wieder leicht zurückgegangen – und zwar von 55 Prozent auf 47,3 Prozent. Doch gebe es für diese Gruppe der Schulabgänger immer noch erhebliche Probleme bei der Ausbildungsplatzvermittlung.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Begriff “nicht ausbildungsreif” oft sehr unterschiedlich definiert wird. Wenn man ihn mit “gar keinen Schulabschluss schaffen” gleichsetze, liege der Wert seit Jahren bei rund 8%, so der Ministeriumssprecher weiter.
Ohne ihre erste Version über die “Ausbildungsreife” zurückzuziehen, hat dpa um 15.11 Uhr einen ausführlicheren Text über den Entwurf zum Berufsbildungsbericht verschickt, in dem es jetzt heißt:
Der Anteil der Jugendlichen, die zwischen Schule und Eintritt in die Berufsausbildung zunächst einen ergänzenden Grundbildungskurs besuchen, wird in dem Bericht für das Jahr 2008 mit 47,3 Prozent beziffert. 2005 lag dieser Anteil laut Bericht sogar bei 55 Prozent.
Die Möglichkeit, dass manche Absolventen dieser Kurse mehrfach gezählt werden, ist da immer noch nicht berücksichtigt. Oder wie es das Bundesministerium für Bildung und Forschung formulierte: Die neue Version ist “schon richtiger, aber immer noch nicht ganz richtig”.
Mit Dank an Hendrik W.
Nachtrag, 4. März, 0.30 Uhr: Um 20.03 Uhr verschickte dpa eine Berichtigung des ersten Textes:
Berichtigung: In der Überschrift und im ersten Absatz wurden die Zahlenangaben entfernt. Das Bundesbildungsministerium hat darauf hingewiesen, dass bei der im Entwurf des Berufsbildungsberichtes 2010 “genannten Referenzgröße von 47,3 Prozent” bei den Teilnehmerzahlen für zusätzliche Bildungsmaßnahmen auch Schulabgänger früherer Jahrgänge mitgezählt worden seien. In der Zusammenfassung um 15.11 Uhr (dpa 4299) ist dieser Umstand bereits berücksichtigt worden.
Davon ab verzichtet dpa in dieser Version auf jedwede Prozentzahlen.
“Spiegel Online” hat seinen kompletten Artikel entfernt und durch diesen Hinweis ersetzt:
In eigener Sache
An dieser Stelle stand ein Artikel (“‘Mangelhaft’ für deutsche Schulabgänger”), in dem auf Basis der Nachrichtenagentur dpa falsch gewichtete Zahlen über die Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen berichtet wurden. Inzwischen hat die Agentur ihre Darstellung korrigiert und die Bundesregierung die ursprünglichen Zahlen dementiert. SPIEGEL ONLINE berichtet darüber in einem eigenen Artikel…
“Welt Online” hat seinen Artikel komplett überarbeitet, aber auf einen Hinweis darauf verzichtet.
Nur bei RTL.de heißt es weiterhin:
Die Bilanz ist erschreckend: fast jeder zweite Schulabgänger ist laut dem ‘Berufsbildungsbericht 2010’ der Bundesregierung zu unqualifiziert für eine Ausbildungsstelle.
2. Nachtrag, 10.45 Uhr: Wer ist natürlich gestern noch voll drauf reingefallen?
Und wer verbreitet den Quatsch heute immer noch?
Ernst Elitz, früherer Intendant des Deutschlandradios, in einem Kommentar für “Bild”:
Handwerker suchen händeringend Lehrlinge. Sie wollen Arbeit schaffen. Aber fast jeder Zweite, der in eine Lehre soll, ist “nicht ausbildungsreif”.
Lesen Sie die folgenden einleitenden Absätze des “Spiegel Online”-Artikels “Warum der dritte Turm des World Trade Centers fiel” aufmerksam und beantworten Sie anschließend die unten stehenden Fragen:
Seit mehr als zwei Jahren arbeitet das National Institute of Standards and Technology (NIST) an der Klärung der Frage, warum Turm Sieben des World Trade Centers am 11. September 2001 um 17.21 Uhr Ortszeit zusammengebrochen ist. Das 47-stöckige Gebäude war im Gegensatz zu den zuvor eingestürzten Zwillingstürmen nicht von einem Flugzeug getroffen worden.
Ende dieses Monats werden die Ermittler des NIST den seit langem erwarteten Bericht laut BBC voraussichtlich vorstellen – und vermutlich mitteilen, dass normale Feuer in mehreren Etagen den Zusammensturz des dritten Turmes verursacht haben. Damit wäre es weltweit das bisher einzige Hochhaus aus Stahl, das infolge eines Brandes eingestürzt ist.
1. Seit wann arbeitet das NIST an dem Fall?
2. Wann wird der Ermittlungsbericht vermutlich vorgestellt werden?
Schreiben Sie Ihre Antworten bitte auf ein Blatt Papier und werfen Sie dieses anschließend in den Papierkorb — Sie sind nämlich alle durchgefallen!
Aus Gründen, die vermutlich nur in mehr als zweijähriger Ermittlungsarbeit ans Tageslicht zu zerren sind, hat “Spiegel Online” nämlich heute einen Artikel veröffentlicht, der sich auf einen mehr als anderthalb Jahre alten BBC-Bericht beruft — die Formulierungen “diesen Monat”, “mehr als zwei Jahre” und die Zitate des leitenden Ermittlers Shyam Sunder finden sich jedenfalls alle bei der BBC und beziehen sich auf den Juli 2008. Veröffentlicht wurde der Abschlussbericht des NIST dann übrigens erst im November 2008.
Dass da etwas nicht stimmte, muss auch “Spiegel Online” aufgefallen sein. Am Nachmittag fand sich am Ende des Artikels plötzlich diese Anmerkung:
Anm. d. Red.: Aufgrund eines redaktionellen Fehlers ist der Artikel “Warum der dritte Turm des World Trade Centers fiel” an diesem Montag veröffentlicht worden. Dabei entstand der Eindruck, es handele sich um eine aktuelle Nachricht. In Wirklichkeit stammt die zu Grunde liegende Meldung der BBC jedoch aus dem Jahr 2008. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen!
Das warf vermutlich die Frage auf, warum denn eine anderthalb Jahre alte Meldung unter dem heutigen Datum online stehen müsse — und so hat “Spiegel Online” den Artikel kurze Zeit später komplett gelöscht und durch einen Hinweis in eigener Sache ersetzt.
Das ist doch mal ein souveräner und transparenter Umgang mit eigenen Fehlern!
Mit Dank an Tobias R.
Nachtrag, 16. Februar: Rüdiger Ditz, Chefredakteur von “Spiegel Online” erklärte uns auf Anfrage:
Dieser peinliche Fehler ist passiert, weil die Geschichte in der Sektion Most Popular Stories Now [auf news.bbc.co.uk] unter den Top 5 verlinkt war.
Den gleichen Denkfehler hatte offensichtlich auch die französische Website slate.fr begangen (und in der Zwischenzeit korrigiert) — auf die sich dann wiederum Yahoo! News berief.
Am 6. Februar veröffentlichte die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” unter der Überschrift “Der schmale Grat zwischen Arbeit und Hartz IV” einen mehr als halbseitigen Bericht über Berufe im Niedriglohnbereich. Unter Berufung auf Berechnungen des Karl-Bräuer-Instituts behauptet der Autor Sven Astheimer, dass das sogenannte “Lohnabstandsgebot” in mehreren Wirtschaftszweigen nicht eingehalten wird. Das Gehalt, das in bestimmten Branchen gezahlt wird, liege zum Teil noch unter dem Hartz-IV-Anspruch des jeweiligen Arbeitnehmers.
Die “FAZ” schreibt:
Besonders gefährdet sind Geringverdiener, vor allem, wenn von dem Lohn mehrere Familienmitglieder ernährt werden müssen.
Und tatsächlich: Studiert man die beigefügten Charts mit den Ergebnissen der Studie, so erfährt man, dass in einigen Extremfällen der Nettolohn eines Geringverdieners nur knapp über oder sogar unter dem jeweiligen Hartz-IV-Anspruch liegt.
Oder, wie es die “FAZ” formuliert:
In einigen Branchen sind die finanziellen Anreize zur Arbeitsaufgabe besonders stark: in der Zeitarbeit, dem Gastgewerbe, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe und dem Garten- und Landschaftsbau.
Das Gehalt eines Zeitarbeiters an der unteren Lohngrenze mit Frau und zwei Kindern etwa liegt dieser Berechnung zufolge 278 Euro unter seinem Hartz-IV-Anspruch von 1.653 Euro. Wenigstens, so die “FAZ” weiter, “haben die Betroffenen einen Anspruch darauf, sich die Differenz ‘aufstocken’ zu lassen”.
Hart arbeitende Bürger haben also letztlich nur genausoviel in der Tasche wie Hartz-IV-Empfänger? Das klingt in der Tat zutiefst unsozial. Was die “FAZ” jedoch völlig unterschlägt, ist die Tatsache, dass Aufstocker durch Freibeträge als Anreiz für Erwerbstätigkeit auf einen deutlich höheren Betrag kommen.
Wir haben testweise den oben genannten Extremfall aus der “FAZ” in den Einkommensrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingegeben und sind auf Freibeträge von 286,20 Euro gekommen (unter Einbeziehung eines 50-Euro-ÖPNV-Tickets zum Pendeln). Diese Freibeträge, die sich je nach Einkommen zwischen 240 und 350 Euro bewegen, erhalten Niedriglöhner noch zusätzlich zu ihrem auf Hartz-IV-Niveau aufgestockten Gehalt.
Auf Anfrage bestätigte uns dies auch die Bundesagentur für Arbeit:
Bevor Einkommen angerechnet wird, sind die Freibeträge abzusetzen. In Höhe dieser Freibeträge liegt somit der “Vorteil” des Erwerbstätigen. In dem Beispiel hat der Zeitarbeiter somit tatsächlich ein um 286,20 € höheres Haushaltseinkommen als die Familie, die nur Alg II bezieht. (…) Ihre Berechnung ist korrekt, die der FAZ nicht.
Auch das Karl-Bräuer-Institut distanziert sich auf Anfrage unsererseits von den Ergebnissen der “FAZ”. Das Institut habe keine Vergleichsstudie angefertigt, sondern lediglich die Brutto- und Nettolöhne ausgesuchter Branchen im Niedriglohnsektor berechnet. Den Vergleich mit Hartz-IV-Empfängern und insbesondere die Unterschlagung der Freibeträge hat demnach allein die “FAZ” zu verantworten.
Wir halten also fest: Die “FAZ” prangert einen Missstand an, den es so gar nicht gibt, und steuert dadurch die ohnehin schon hysterische Debatte, ob gewollt oder ungewollt, in eine nachweislich falsche Richtung. Und was machen andere Medien? Sie verbreiten die Mär vom fehlenden Lohnabstand völlig unreflektiert weiter:
Selbst FinanzexperteHistoriker Außenminister Guido Westerwelle plappert die Zahlen der “FAZ” nach, wie man in einem Gastbeitrag auf welt.de nachlesen kann:
Wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt im Schnitt 109 Euro weniger im Monat, als wenn er oder sie Hartz IV bezöge. Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Leistungsgedanken besorgt mich zutiefst.
Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit Fakten besorgt uns zutiefst.
In Sydney ist ein Surfer im flachen Wasser von einem Hai angegriffen worden, so viel ist klar. Was genau das für ein Hai war, war zunächst nicht ganz klar, Opfer und Medien gingen aber mal vorsorglich vom berühmt-berüchtigten Weißen Hai aus.
Heute Morgen, um 7.01 Uhr unserer Zeit berichtete der “Sydney Morning Herald” auf seiner Internetseite:
Der Hai, der Paul Welsh heute Morgen an den Nordstränden Sydneys gebissen hat, ist anhand eines Zahnfragments als 1,6 Meter langer Teppichhai identifiziert worden.
Das Exemplar dieser normalerweise sanftmütigen Hai-Art, ein Bodenbewohner, dürfte durch die schmerzhafte Begegnung genauso traumatisiert sein.
Mehr als fünf Stunden später, um 12.17 Uhr tickerte AFP (nachzulesen etwa bei “Spiegel Online” und “RP Online”):
Laut [Augenzeuge Michael] Brown handelte es sich bei dem Angreifer vermutlich um einen Weißen Hai, den größten Raubfisch der Welt. Er selbst arbeitet bei der Hai-Überwachung in der Region mit und sah nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten mehrmals Weiße Haie vom Flugzeug aus. Diese können bis zu sechs Meter lang und mehr als zweitausend Kilogramm schwer werden.
Der “Sydney Morning Herald” hingegen zitiert den Leiter der westaustralischen Hai-Angriff-Kartei mit den Worten:
Wenn es einen Hai-Angriff gibt, ist es immer erst mal ein Weißer Hai. Die Angst vor Haien ist erstaunlich.