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“Bild” könnte sich laut “Bild” mehrfach strafbar gemacht haben

Manchmal stehen in der “Bild”-Zeitung auch interessante Sätze. Zum Beispiel am vergangenen Samstag in der Leipzig-Ausgabe:

Wenn sich das so bestätigt, ist das ohne Frage eine widerliche Tat. Aber klar sollte auch sein: Wer private Fahndungsaufrufe verbreitet, kann sich strafbar machen.

Oder leicht abgewandelt ebenfalls am Samstag bei Bild.de:

Wenn sich das so bestätigt, ist das ohne Frage eine widerliche Tat. Allerdings: Wer private Fahndungsaufrufe verbreitet, kann sich möglicherweise strafbar machen.

Das, was sich “so bestätigen” könnte, ist ein Vorfall vom vergangenen Dienstag im sächsischen Schkeuditz. Dort soll ein Mann beim örtlichen Reitverein eine Stute mit einem stockähnlichen Gegenstand missbraucht haben. Eine Überwachungskamera lieferte Fotos des Mannes, die eine Pferdewirtin auf Zettel druckte, die sie wiederum in der Region verteilte. Die FDP Nordsachsen verbreitete die Aufnahmen des Mannes, ebenfalls ohne Unkenntlichmachung, auf der eigenen Facebook-Seite und fragte dazu: “Wer kennt diesen Mann?”

Darüber berichteten dann auch “Bild” und Bild.de:

Screenshot Bild.de - Polizei verärgert über Facebook-Post - FDP suchte nach mutmaßlichem Pferdeschänder
Ausriss Bild-Zeitung - Polizei verärgert über Facebook-Aufruf - Nordsachsen-FDP fahndet nach mutmaßlichem Pferdeschänder

Diese Fahndung sei nicht in Ordnung, sagt ein Polizeisprecher in “Bild”:

“Wir fangen erst an zu ermitteln und haben längst nicht alle Mittel ausgeschöpft. Eine Öffentlichkeitsfahndung ist dabei die letzte Maßnahme!”

Im Anschluss weisen die “Bild”-Medien in der bereits zitierten Passage darauf hin, dass man sich mit einem privaten Fahndungsaufruf strafbar machen könne.

Es ist gut und wichtig, dass die “Bild”-Redaktion mal so deutlich Position bezieht zu Fahndungsaufrufen, die nicht durch Gerichte angeordnet wurden. Denn als “Bild”-Leserin oder -Leser könnte man fast meinen, dass derartige Fahndungsaufrufe von Privatleuten oder Privatunternehmen das Geilste sind, wo gibt völlig in Ordnung sind.

Zur Erinnerung: So sah die “Bild”-Titelseite wenige Tage nach den Ausschreitungen rund um das G20-Treffen in Hamburg aus:

Ausriss Bild-Titelseite - Gesucht! Wer kennt diese G20-Verbrecher?
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)

Die “Bild”-Redaktion veröffentlichte im vergangenen Juli diesen Fahndungsaufruf in Millionenauflage, Vorverurteilung inklusive. Eine Öffentlichkeitsfahndung der Polizei gab es zu diesem Zeitpunkt nicht. Wir zitieren an dieser Stelle gern die Leipziger “Bild”-Ausgabe vom vergangenen Samstag:

Wer private Fahndungsaufrufe verbreitet, kann sich strafbar machen.

Anderes Beispiel. Im vergangenen Oktober hat in Hamburg ein Mann seine eigene Tochter getötet und ist dann geflohen. Polizei und Staatsanwaltschaft verzichteten auf eine Öffentlichkeitsfahndung, weil man noch über erfolgsversprechende Ermittlungsansätze verfügte, die am Ende auch zur Festnahme des Mannes führten. Bild.de fragte bereits wenige Stunden, nachdem der Tod des Kindes bekannt geworden war, ungeduldig:

Warum fahndet die Polizei nicht öffentlich nach dem Killer?

Ein paar Tage später — es gab weiterhin keine Öffentlichkeitsfahndung durch die Polizei — reichte es den “Bild”-Medien. Sie veröffentlichten, ohne irgendeine Verpixelung, ein Foto des damals Tatverdächtigen:

Screenshot Bild.de - Dringend gesucht - Das erste Foto des Kinder-Killers

Noch einmal:

Wer private Fahndungsaufrufe verbreitet, kann sich strafbar machen.

Man muss aber nicht mal ins Archiv schauen, um auf die “Bild”-Bigotterie zu stoßen. Es reicht schon, in derselben Leipziger “Bild”-Ausgabe, aus der die Aussage zu privaten Fahndungsaufrufen stammt, vier Seiten zurückzublättern. Dann landet man im überregionalen Teil und bei dieser Geschichte:

Ausriss Bild-Zeitung - Ständig kriegt Marianne Fotos der Diebe - Diese Jungs haben mein Handy geklaut

Nicht nur Marianne “kriegt (…) Fotos der Diebe” zu sehen, sondern auch die gesamte “Bild”- und Bild.de-Leserschaft. Sowohl online als auch in der Printausgabe zeigt die Redaktion ein unverpixeltes Foto der zwei Jungen, die die 70-Jährige beklaut haben und laut “Bild” “etwa zehn Jahre alt” sein sollen. Etwa zehn (!) Jahre alt.

Im Artikel sagt ein Polizeisprecher:

“Wir haben die Fotos der Jungen gesichert und fahnden jetzt nach ihnen.”

Es braucht also keine zusätzliche, mediale Fahndung nach zwei Kindern durch “Bild” und Bild.de. Zumal man sich mit dieser “strafbar machen” könnte. Das stand jedenfalls mal in “Bild”.

Mit Dank an Thomas, andreas und Alex F. für die Hinweise!

“Bild”-Richter vorverurteilen “G20-Plünderer”

Bei der von vielen Tiefpunkten geprägten “Bild”-Berichterstattung zu den G20-Ausschreitungen gibt es seit drei Tagen einen neuen Tiefpunkt: Nun (vor)verurteilen die “Bild”-Richter schon jemanden, bei dem einiges dafür spricht, dass er unschuldig ist, und stellen ihn an den Pranger.

Derzeit läuft in Hamburg der Prozess gegen den 30-jährigen Dimitri K.:

Als G20-Chaoten am 7. Juli einen Supermarkt im Schanzenviertel plünderten (Schaden: 1,7 Mio. Euro), soll er mittendrin gewesen sein. Anklage: besonders schwerer Landfriedensbruch.

K. sagt, er sei nicht vor Ort gewesen. Stattdessen sei er am fraglichen Tag mit Schmerzen zu Hause geblieben, schließlich hätten ihn am Vortag Polizisten angegriffen. Die Verlobte von K. bezeugte dessen Aussage.

Doch, so die “Bild”-Medien …

Doch ein verknackter G20-Plünderer identifizierte ihn. Sven B. (19) ist sich sicher: K. war dabei. Die Hals-Tattoos erkenne er wieder, hundertprozentig!

Für den Prozess zwar unerheblich, für die “Bild”-Redaktion aber bemerkenswert: Dimitri K. hat nicht nur ein Hals-Tattoo. Unter seinem rechten Auge hat er das Wort “Fuck” tätowiert und unter dem linken das Wort “Cops”. Was jetzt schon nach einer Folge “Richterin Barbara Salesch” klingt, wird noch besser:

Als der Angeklagte dann aber seine linke Hand zeigte, war plötzlich alles anders. Statt des von B. beschriebenen “187”-Tattoos stehen dort arabische Schriftzeichen. Irritiert änderte der Zeuge seine Aussage: “Ich bin mir sicher, dass er es nicht ist.”

Fassen wir mal zusammen: Ein Angeklagter, der ein Alibi für die Tatzeit zu haben scheint. Ein Zeuge, der den Angeklagten erst schwer belastet und dann komplett umkippt. Eine Tätowierung, die den Angeklagten belasten könnte, die es aber gar nicht gibt. Es sieht aktuell nicht gerade so aus, dass Dimitri K. während des G20-Gipfels “einen Supermarkt im Schanzenviertel” geplündert hat.

Und was machen die “Bild”-Medien? Trotz dieser Entwicklung im Prozess zeigen sie K. vor drei Tagen bei Bild.de unverpixelt ganz oben auf der Startseite und nennen ihn “G20-Plünderer” …

Screenshot Bild.de - G20-Plünderer mit Fuck Cops-Tattoo - Ihm steht der Hass ins Gesicht geschrieben - Dazu ein unverpixeltes Foto von Dimitri K
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)

… und drucken vorgestern in der Hamburg-Ausgabe der “Bild”-Zeitung das Foto des angeblichen “Plünderers” ebenfalls ohne jegliche Unkenntlichmachung:

Ausriss Bild-Zeitung - Prozess gegen Plünderer - Der Hass steht ihm ins Gesicht geschrieben - Dazu ein unverpixeltes Foto von Dimitri K

Persönlichkeitsrechte eines möglicherweise Unschuldigen? Sind der “Bild”-Redaktion doch egal. Und sowieso: Unschuldsvermutung? Ist der “Bild”-Redaktion doch egal. Julian Reichelt und sein Team treten elementare Prinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens mit den Füßen. Für sie, die sich als Deutschlands oberste Ankläger und Richter sehen, reicht es offenbar, dass jemand angeklagt ist, um diese Person einem Millionenpublikum als Verbrecher zu präsentieren.

Reichelts Verachtung für deutsche Gerichte kann man regelmäßig in seinem Blatt beobachten. Sein gefährliches Rechtsverständnis präsentierte er am vergangenen Montag bei seinem Besuch in der Talkrunde “Hart aber fair”.

Mit Dank an Julia und @DonPepone110 für die Hinweise!

“Bild” macht aus mutmaßlichen Opfern “vermeintliche Opfer”

Fangen wir ganz einfach und der Sache völlig unangemessen an: Wenn ein Junge ein vorbeifahrendes Auto sieht und denkt, es handelt sich um einen Opel, und zu seiner Mutter sagt: “Mama, da ist ein Opel”, und die Mutter dann hinschaut und sieht, dass es gar kein Opel ist, sondern ein BMW, dann könnte man sagen: Der vermeintliche Opel war in Wirklichkeit ein BMW.

Es geht um das Wort “vermeintlich”. In aller Regel deutet es auf eine Situation hin, in der irrtümlich etwas angenommen wird: Das vermeintliche Schnäppchen war tatsächlich gar kein Schnäppchen. Das vermeintliche Churchill-Zitat stammt gar nicht von Churchill. Und so weiter.

Schreibt eine Redaktion von “vermeintlichen Opfern” eines bekannten deutschen Regisseurs, dann legt sie sich damit fest, dass die erhobenen Vorwürfe nicht stimmen. Sie legt sich fest, dass die Frauen lügen, die Dieter Wedel derzeit beschuldigen, sie gedemütigt, misshandelt, vergewaltigt zu haben.

Heute in “Bild”:

Ausriss Bild-Zeitung - Drei Wochen, nachdem im Zeit-Magazin vier Frauen schwere Vorwürfe gegen Star-Regisseur Dieter Wedel (75) wegen Machtmissbrauchs, sexueller Belästigung und Vergewaltigung erhoben haben, gibt es nun neue Anschuldigungen. In einem dreiseitigen Zeit-Dossier kommen vier weitere vermeintliche Opfer und Schauspieler Michael Mendl (73) zu Wort.

Bereits gestern Abend bei Bild.de:

In einem dreiseitigen “Zeit”-Dossier kommen vier weitere vermeintliche Opfer und Schauspieler Michael Mendl (73) zu Wort.

Ist das nun Wortklauberei? Finden wir nicht. Wenn Frauen sich in vielen Fällen nicht trauen, über sexuelle Gewalt zu sprechen oder Vergewaltigungen anzuzeigen, weil sie Angst haben, dass man ihnen nicht glauben könnte; weil sie Angst haben, dass man sie nur als “vermeintliche Opfer” sehen könnte, ist eine Formulierung wie die der “Bild”-Medien Gift.

Ist das nun einfach nur fehlende Genauigkeit bei der Wortwahl des anonymen Autors? Könnte sein. Jedenfalls hat Bild.de die Stelle inzwischen in “vier weitere mutmaßliche Opfer” geändert. Aber warum darf bei den “Bild”-Medien jemand über ein solch heikles Thema schreiben, der den Unterschied zwischen “vermeintlich” und “mutmaßlich” nicht kennt?

Das Ende des “Bild”-Artikels über die neuen Anschuldigungen gegen Dieter Wedel ist ebenfalls bemerkenswert. Sowohl online als auch in der Print-Version gibt es diesen “Hinweis”:

Screenshot Bild.de - Hinweis der Redaktion - Bild hält die schweren Vorwürfe gegen Dieter Wedel für ausreichend plausibel, um umfangreich darüber zu berichten. Dennoch ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass ein großer Teil dieser Vorwürfe juristisch verjährt ist und Dieter Wedel deswegen nicht die Möglichkeit erhalten wird, sich in einem ordentlichen Gerichtsverfahren dagegen zu verteidigen. Nach journalistischen Standards halten wir es für gerechtfertigt, über die Vorwürfe zu berichten, die in der Zeit von zahlreichen Zeugen erhoben werden. Bisher hat Dieter Wedel alle Anschuldigungen bestritten. Es steht Aussage gegen Aussage.

Ein paar Gedanken zu dieser bis dato einmaligen Aktion:

  • Ein solcher Kasten wäre in vielen, vielen Fällen, in denen “Bild” und Bild.de Menschen schon lange vor “ordentlichen Gerichtsverfahren” vorverurteilt haben, angebracht gewesen. Stattdessen haben “Bild”-Mitarbeiter üble Kampagnen gestartet und auf “journalistische Standards” keinerlei Wert gelegt.
  • Es ist schon interessant, wie die “Bild”-Redaktion den Umstand der Verjährung nicht als Problem der Frauen beschreibt, die nun nicht mehr rechtlich gegen Dieter Wedel vorgehen können, sondern als Problem Wedels, der sich nun nicht mehr verteidigen könne.
  • Und natürlich kann Dieter Wedel sich gegen die Vorwürfe juristisch verteidigen. Die angeblichen Taten, die ihm vorgeworfen werden, mögen zum größten Teil verjährt sein, wenn auch nicht alle. Die Anschuldigungen aber stammen von heute. Wenn Wedel sich gegen sie wehren möchte, beispielsweise wegen Verleumdung, kann er das tun.

Ist “Bild” doch egal, was Richter entscheiden

Es ist beunruhigend, wie wenig die Leute bei “Bild” für die Rechtssprechung deutscher Gerichte übrig haben. Und es ist beunruhigend, wie stolz sie darauf auch noch sind.

Ausriss Bild-Titelseite mit Artikel Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin
(Unkenntlichmachung durch uns.)

So sieht die heutige “Bild”-Titelseite aus. Im Text mit der Überschrift “Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin” schreibt das Blatt:

DIESE Fotos von den G20-Ausschreitungen in Hamburg darf BILD so nicht mehr zeigen — wenn es nach dem Landgericht Frankfurt/Main geht. Sie zeigen Szenen der schweren Ausschreitungen beim G20-Gipfel am 7. Juli 2017 in Hamburg. Vor einem zerstörten und geplünderten Drogeriemarkt hebt eine Frau im pinkfarbenen T-Shirt Waren auf, geht mit ihrer Beute davon. BILD zeigte Nachrichtenfotos der Plünderer, auf denen Täter klar zu sehen waren. Die Frau klagte dagegen, und die Richter gaben ihr recht: Die Bilder würden das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzen, wenn sie erkennbar ist — weil allenfalls, so die Begründung, ein “Diebstahl geringwertiger Sachen” darauf erkennbar sei.

BILD zeigt die Fotos dennoch, ohne die Personen zu verfremden — weil die Abbildung von Straftaten, gerade im Zusammenhang mit schweren Krawallen, Plünderungen und Landfriedensbruch bei einem so wichtigen Ereignis wie dem G20-Gipfel, zum Auftrag der Presse gehört.

Nach dem G20-Gipfel in Hamburg und all den Protesten, Ausschreitungen, Krawallen und Plünderungen ernannten sich die “Bild”-Medien selbst zu Staatsanwälten und gleichzeitig zu Richtern: “GESUCHT! Wer kennt diese G20-Verbrecher?” titelten sie am 10. Juli 2017.

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied bereits Mitte Dezember, dass Fotos dieser Berichterstattung, die eine Frau bei einem Diebstahl während der Krawalle zeigen, nicht wieder veröffentlicht werden dürfen. Heute stellen sich die “Bild”-Medien über dieses — noch nicht rechtskräftige — Urteil und sagen: Ist uns doch egal, was irgendwelche Richter entscheiden!

Nur nebenbei: Ganz so gesetzlos, wie die Mitarbeiter von “Bild”-Zeitung und Bild.de hier sein wollen, sind sie dann doch nicht. In den beiden Entscheidungen des Frankfurter Landgerichts (eine zu “Bild”, eine zu Bild.de) geht es um zwei Fotos, die die “Bild”-Medien nicht mehr zeigen dürfen. Sie stammen zwar aus derselben Serie wie die vier heute veröffentlichten Fotos; sie sind aber nicht dabei. Ob das Zeigen dieser sehr ähnlichen Fotos der einstweiligen Verfügung widerspricht, müsste wiederum ein Gericht entscheiden.

Aber zurück zum Urteil aus Frankfurt und dem schaurigen Rechtsstaatsverständnis der “Bild”-Redaktion.

Das Landgericht stellt in seinem 13-seitigen Urteil fest, dass die Frau im pinkfarbenen T-Shirt offensichtlich keinen Landfriedensbruch begangen hat, erst recht keinen schweren. Auch das Material, das “Bild” bei der Verhandlung vorgelegt hat, lässt nur den Schluss zu, dass sie Gegenstände gestohlen hat, die bereits vor der zerstörten Drogerie lagen. Zudem würde es sich laut Landgericht um einen “Diebstahl geringwertiger Sachen” handeln. “Bild” schrieb selbst im Juli: “Der Wochenend-Einklau? Wasser, Süßigkeiten und Kaugummis erbeutet die Frau im pinkfarbenen T-Shirt im Drogeriemarkt”, wobei “im Drogeriemarkt” falsch ist. Weiter stellt das Landgericht fest, dass “aus Sicht der Allgemeinheit mit einer Serientäterschaft” der Frau nicht zu rechnen sei, schließlich habe es sich bei den Krawallen um eine Ausnahmesituation gehandelt. Man mag den Diebstahl der Frau für ganz fürchterlich halten — aber dafür ein Fahndungsaufruf in Millionenauflage?

Zu diesem Fahndungsaufruf durch die “Bild”-Medien hat das Frankfurter Landgericht in seinem Urteil ebenfalls etwas gesagt. “Bild” und Bild.de seien …

zu einem frühen Zeitpunkt und ohne Abwarten oder Überprüfen behördlicher Maßnahmen mit einem “eigenen Fahndungsaufruf” an die Öffentlichkeit gegangen.

Dass dabei die abgebildeten Personen pauschal als “Verbrecher” bezeichnet und “in einen Zusammenhang gestellt [wurden] mit schweren Straftaten, wie dem Beschuss von Polizisten oder anderen Personen mit lebensgefährlichen Kugeln, Pyrotechnik, Steinen oder Flaschen” spreche laut Gericht gegen die Zulässigkeit der Berichterstattung. “Bild” habe schließlich auch die Frau im pinkfarbenen T-Shirt, der die Redaktion “lediglich den Diebstahl geringwertiger Sachen vorwirft”, “sichtlich an den (Fahndungs)Pranger” gestellt, so das Landgericht.

Aber all das interessiert die “Bild”-Redaktion offenbar nicht. Es ist schon putzig: Beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz rufen Oberchef Julian Reichelt und seine Kollegen aktuell danach, dass Gerichte und nicht private Unternehmen entscheiden müssen, was veröffentlicht werden darf und was nicht. Tut ein Gericht das, setzen sich Reichelt und “Bild” darüber hinweg.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Das Jahr in “Bild”

Das war’s für 2017 beim BILDblog — im Januar geht es weiter.

Bevor wir uns nun für ein paar Tage in eine Höhle verziehen, in der uns nicht mal das “Bild plus”-Abo erreicht, wollen wir ganz herzlich allen Unterstützerinnen und Unterstützern (ohne die es dieses Projekt nicht gäbe), allen Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (ohne die es hier viel weniger zu lesen gäbe) und allen Leserinnen und Lesern danken. Ihr seid die Besten!

Zum Jahresabschluss soll es noch einen Jahresrückblick geben: falscher Toter, falscher “Sex-Mob”, falscher Adenauer im Puff — eine kleine Auswahl von all dem, was bei den “Bild”-Medien Monat für Monat schiefgelaufen ist.

Januar

Keine SPD-Kanzlerkandidatur - Martin Schulz tritt nicht an

Der SPD-Chef hat sich entschieden - Gabriel tritt gegen Merkel an

Nun, wer das Jahr nicht in irgendeiner Höhle verbracht hat, weiß: Das war falsch.

Februar

37 Tage nach Silvester reden die Opfer - Sex-Mob tobte in Frankfurter Restaurant-Meile

Auch diese Geschichte: falsch.

Zu viel Blei! EU verbietet Buntstifte und Wasserfarben

Falsch.

März

Neun Monate nach EM-Überraschung - Baby-Boom auf Island

Falsch.

Tag des Down-Syndroms - BILD fragt Fragen, die sich keiner zu stellen traut - Darf man Mongo zu Ihnen sagen?

Nein, verdammt.

April

Gott sei Dank - BVB-Bomben zündeten eine Sekunde zu spät

Falsch.

Deutschlands bester Golfer - Kaymer: Trump ist ein Geschenk für uns

Aus dem Kontext gerissen.

Mai

Explosion traf die Schutzlosen - Viele Teenager nach Konzert vermisst

Falsche Fotos geklaut.

Zu Saison-Beginn - Orakel Streich sah Europa voraus

Falsch.

Juni

Hitlers Silberschatz gefunden

Längst nicht sicher.

Wixxer und Steinewerfer! - Grünen-Politikerin rechnet mit Links-Chaoten ab

Falsch.

Juli

Händler und Wirte haben genug vom Links-Terror - Aufstand der Nachbarn gegen Rote Flora

Falsch.

Verliert er sein Augenlicht? - Randalierer wirft Polizist Böller ins Gesicht [inkl. Foto]

Falschen Mann zum Täter gemacht.

SEK erschießt Kalaschnikow-Mann! [inkl. Foto]

Falschen Mann für tot erklärt.

EXKLUSIV - Dortmund-Superstar wechselt - Aubameyang ab Januar in China

Falsch.

August

Erster Fußball-Star fordert Knast für Ultras

Falsch.

September

Gestern, 19.36 Uhr, startete die Boeing 737 von Düsseldorf nach Kabul - ABSCHIEBE-FLIEGER VOLLER SEX-TÄTER!

Maßlos übertrieben.

Putins hybrider Großangriff zur Bundestagswahl 2017 - Propaganda-Feldzug sogar mit Sexmobs

Verschwörungstheorie.

Olympia-Held Christoph Harting - SUFF-UNFALL

Falsch.

Oktober

ARD macht Adenauer zum Sadomaso-Freier!

Falsch.

November

30000 abgelehnte Asyl-Bewerber spurlos verschwunden!

Falsch.

Dezember

Astronom sicher - »Asteroid ist Alien-Raumschiff mit kaputter Steuerung

Aber sicher doch.

“Nach BILD-Informationen”

Bei dieser Nachricht vom vergangenen Freitag …

Screenshot Bild.de - JVA Heidering - U-Bahn-Treter im Knast verprügelt

… johlte das Volk mal wieder los:

Und das, liebe Freunde, nennt man Karma. Da hats mal den/die richtigen getroffen

der sollte jeden Tag Prügel bekommen, Täterschutz geht mir schon lange auf den …… wer schützt in Deutschland die Opfer

Wenn der Staat bei der Gerechtigkeit versagt kümmern sich halt die Häftlinge darum 👍 finde ich klasse und hoffe, dass es nicht das letzte mal war.

Und das sind noch die harmloseren der rund 4000 Kommentare unter dem Facebook-Post der “Bild”-Redaktion. Das Problem dabei, abgesehen von der breiten Zustimmung zur Selbstjustiz: Die Berichte von “Bild” und Bild.de sind ziemlich fehlerhaft — es ist auch heute nicht ganz klar, ob wirklich der “U-Bahn-Treter im Knast verprügelt” wurde, auf jeden Fall wurde er nicht “krankenhausreif geprügelt”, wie die “Bild”-Medien behaupten.

Am Freitagabend berichtete Bild.de, dass ein Mann in der Justizvollzugsanstalt Heidering von anderen Häftlingen zusammengeschlagen worden sei. Am Samstag gab es dazu auch in der Berlin/Brandenburg-Ausgabe der “Bild”-Zeitung einen Artikel:

Ausriss Bild-Zeitung - U-Bahn-Treter von Häftlingen krankenhausreif geschlagen

Es soll sich dabei laut “Bild”-Redaktion um jenen Mann handeln, der im Oktober 2016 auf dem Berliner U-Bahnhof Hermannstraße einer Frau in den Rücken trat. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Nach einer Öffentlichkeitsfahndung wurde der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt.

Bild.de schreibt zu dem angeblichen Vorfall in der JVA:

Nach BILD-Informationen soll der Angriff auf S[.] in Haus 1 der Berliner Haftanstalt passiert sein. Offenbar hatten die Angreifer die sogenannte Laufzeit abgewartet — Zeit, in der die Gefangenen zu ihren Arbeitsstellen, oder anderen Abteilungen in der JVA — gehen dürfen. […]

Pikant: S[.] wurde offenbar erst gestern nach Großbeeren gebracht, weil er in der JVA-Tegel nicht mehr “sicher” war. Wie es hieß, soll er “sicherungsverlegt” worden sein. […]

Meldepflichtig sind solche Angriffe auf Mithäftlinge spätestens dann, wenn das Opfer in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung gebracht werden musste. Das soll gestern der Fall gewesen sein.

Wir haben bei der Berliner Senatsverwaltung für Justiz nachgefragt. Pressesprecher Sebastian Brux sagte uns, dass er zu einzelnen Häftlingen keine Informationen geben dürfe, allerdings sei allgemein festzustellen, dass “am Freitag in der JVA Heidering kein Gefangener krankenhausreif geschlagen” worden sei. Es habe auch keine Verlegung “in das Justizvollzugskrankenhaus Berlin oder in ein öffentliches Krankenhaus” stattgefunden. Brux bestätigte, dass es am Freitag “eine gewalttätige Auseinandersetzung zum Nachteil eines Gefangenen” gegeben habe. Allerdings sei dieser Insasse “zuvor nicht von der JVA Tegel in die JVA Heidering, sondern von der JVA Moabit in die JVA Heidering verlegt” worden. Es habe sich dabei auch nicht, wie von der “Bild”-Redaktion behauptet, um eine Sicherheitsverlegung gehandelt. Außerdem habe sich der Vorfall “nicht in einem Arbeitszusammenhang” ereignet.

Die “Bild”-Geschichte ist mit all ihren Fehlern bei vielen anderen Medien gelandet. “Der Westen” hat sie zum Beispiel übernommen:

Screenshot derwesten.de - Berliner U-Bahn-Treter im Knast krankenhausreif geprügelt

Genauso tz.de, immerhin mit einem Fragezeichen:

Screenshot tz.de - Wurde Berliner U-Bahn-Treter im Gefängnis krankenhausreif geschlagen?

t-online.de:

Screenshot t-online.de - Trotz Sicherheitsverlegung - U-Bahn-Treter in Gefängnis verprügelt

… wurde der 28-jährige Svetoslav S[.] von anderen Insassen attackiert und krankenhausreif zugerichtet.

rtl.de:

Screenshot rtlnext.de - Berliner U-Bahn-Treter in JVA-Heidering von Mithäftlingen krankenhausreif geprügelt

oe24.at:

Screenshot oe24.at - U-Bahn-Treter von Häftlingen verprügelt

Der 28-Jährige wurde am Freitag attackiert und krankenhausreif geprügelt.

Krone.at:

Screenshot krone.at - Berliner U-Bahn-Treter krankenhausreif geprügelt

Die Kommentare unter dem eingangs erwähnten Facebook-Post wurden irgendwann so grässlich, dass es selbst der “Bild”-Redaktion zu viel war. Sie schrieb:

Liebe User, diese Geschichte hat uns alle sehr schockiert. Aber der Täter wurde verurteilt und verbüßt seine Strafe. Es gibt ein Rechtssystem in Deutschland. Und auch, wenn manche Urteile einem persönlich nicht fair erscheinen, ist das trotzdem keine Berechtigung, Selbstjustiz zu verüben. Auch nicht im Gefängnis. Auch eine JVA ist kein rechtsfreier Raum. Darum bitten wir euch, bei euren Kommentaren sachlich zu bleiben. Hetzerische, beleidigende oder diskriminierende Aussagen werden moderiert und bei Bedarf gelöscht.

Die Sheriffs der “Bild”-Medien haben wieder auf Rechtsstaat gepfiffen

Am vergangenen Wochenende haben sich die Mitarbeiter der “Bild”-Medien mal wieder ihre Sheriffsterne an Hemden und Blusen gepinnt, sind auf Verbrecherjagd gegangen und auf rechtsstaatlichen Prinzipien rumgetrampelt.

Der Fall, den sie sich ausgesucht haben: ein Mord an einem zweijährigen Kind in Hamburg. Montag vergangener Woche soll der Vater des Kindes seine Tochter getötet haben und dann geflüchtet sein. Bewiesen ist noch nichts, es gibt allerdings Hinweise, dass der Mann diese schreckliche Tat begangen hat. Gestern wurde er in Spanien von der Polizei festgenommen.

Bereits wenige Stunden, nachdem der Tod des Kindes bekannt wurde, fragte die Bild.de-Redaktion ungeduldig:

Screenshot Bild.de - Warum fahndet die Polizei nicht öffentlich nach dem Killer?

Immerhin durfte eine Staatsanwältin im Artikel erklären:

Oberstaatsanwältin Nana Frombach zum Thema Öffentlichkeitsfahndung gegenüber BILD: “Wir führen noch andere Ermittlungen durch, daher liegen die Voraussetzungen für eine Öffentlichkeitsfahndung derzeit nicht vor. Die erste Voraussetzung ist dafür immer eine erhebliche Straftat, die zweite, dass es keine weiteren erfolgreichen Ermittlungsansätze gibt.”

Heißt: Die Ermittler gehen davon aus, Sohail A. zügig zu schnappen. Erst als letzte Maßnahme wird die Polizei mit einem Foto des Täters an die Öffentlichkeit gehen.

Am Wochenende reichte es den Redaktionen von Bild.de und “Bild am Sonntag” dann. Immer noch keine Öffentlichkeitsfahndung durch die Polizei — da mussten sie handeln. Am Samstagabend veröffentlichte Bild.de diesen Beitrag:

Screenshot Bild.de - Dringend gesucht - Das erste Foto des Kinder-Killers
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag von uns.)

Nur zur Erinnerung: Es gab zu diesem Zeitpunkt (und auch später) keine Öffentlichkeitsfahndung durch die Polizei. Es war noch nichts bewiesen. Es gab noch kein Geständnis. Die Bild.de-Mitarbeiter haben sich mit diesem Artikel nicht nur zu Polizisten gemacht, sondern gleich auch noch zu Richtern.

Dass es zu diesem Zeitpunkt keine offizielle Fahndung per Foto durch die Ermittlungsbehörden gibt, wissen die sechs Bild.de-Autoren ganz genau. Sie schreiben es schließlich selbst:

Noch immer gibt es keine offizielle Foto-Fahndung der Behörde, obwohl Sohail A. dringend tatverdächtig ist.

Eine Öffentlichkeitsfahndung ist für die Polizei das letzte Mittel, wenn alle anderen Ermittlungsansätze keinen Erfolg gebracht haben. Nana Frombach, Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft: “Es gibt noch Ermittlungsansätze.”

Nach BILD-Informationen sind Zielfahnder der Polizei dem Mann, der nach Deutschland 2011 als Flüchtling kam und schon längst hätte ausreisen müssen, sehr dicht auf den Fersen. Ermittler aus Deutschland und auch ausländische Dienste jagen den Killer unter Hochdruck.

Ermittler sollen den Mann “unter Hochdruck” jagen. Zielfahnder sollen ihm “dicht auf den Fersen” sein. Es soll noch immer “Ermittlungsansätze” geben. Und trotzdem entscheidet die Bild.de-Redaktion, sich einfach mal so über rechtsstaatliche Prinzipien hinwegzusetzen, etwa dass Richter oder Staatsanwälte eine Öffentlichkeitsfahndung anordnen müssen.

Einen Tag später zog die Redaktion der “Bild am Sonntag” nach. Auf der Titelseite und im Blatt präsentierte sie das Foto des Mannes wie ein Fahndungsplakat:

Ausrisse  Bild am Sonntag Titelseite - Kindermord in Hamburg - Die Polizei sucht diesen Mann
Ausrisse Bild am Sonntag Innenteil - Kindermord in Hamburg - Die Polizei sucht diesen Mann

Gestern dann die Nachricht, dass der Gesuchte in Spanien gefasst wurde. Es geht keine Gefahr mehr von ihm aus. “Bild” und Bild.de zeigen sein Foto heute dennoch bei mehreren Gelegenheiten ohne irgendeine Unkenntlichmachung — genauso wie ein Bild des getöteten Kindes:

Ausriss Bild Titelseite - So fassten sie den Kinder-Mörder
Ausriss Bild Innenteil - Fahnder fassten Killer in Spanien
Screenshot Bild.de - So fassten sie den Kinder-Mörder
Screenshot Bild.de - Im Video - Hier führt die Polizei den Kinder-Killer ab

Mit Dank an Daniel K., Frank H., Musti und @postillleaks für die Hinweise!

Wenn “Bild” von “Ultras” spricht, meint “Bild” was anderes

Wir dachten, die “Bild”-Redaktion könnte es auch interessieren, dass ihre große Titelschlagzeile von gestern nicht stimmte. Dort stand in riesigen Buchstaben “Erster Fußball-Star fordert Knast für Ultras”, und der “Fußball-Star” — Jannik Vestergaard von Bundesliga-Klub Borussia Mönchengladbach — widersprach dieser Behauptung direkt. Er sagte, er habe nie von “Ultras gesprochen”. Und tatsächlich ist in dem Tweet, den Vestergaard nach Ausschreitungen bei einem Spiel in Kopenhagen verfasst hatte und auf den sich “Bild” bezog, nur von “Idioten” und “Psychopathen” die Rede.

Heute morgen schrieben wir “Bild”-Chefredakteurin Tanit Koch, “Bild”-Chefchef Julian Reichelt und “Bild”-Sportchef Walter M. Straten bei Twitter:

Julian Reichelt wollte dazu etwas sagen:

Dass Reichelt uns zum wiederholten Male vorwirft, dass wir Sympathien für Gewalttäter/Straftäter/Wenauchimmer hätten, weil wir der Meinung sind, dass gewisse Grundrechte auch Leuten zustehen, die einen schlimmen Fehler begangen haben — geschenkt.

Dass Jannik Vestergaard in seinem Tweet weder von Fans noch von “Fans” und eben auch nicht von Ultras gesprochen hat und später noch einmal explizit zwischen den Chaoten in Kopenhagen, Fans und Ultras differenziert hat — geschenkt.

Interessant finden wir Reichelts Punkt zum pauschalen Verunglimpfen der Ultras. Denn hier sehen wir tatsächlich eine ziemliche Schwäche — und vielleicht auch den grundlegenden Fehler — der “Bild”-Berichterstattung zum Thema. Wir glauben, dass die Sache eigentlich recht simpel ist: “Bild” und vor allem der für die “Bild”-Sportabteilung Verantwortliche Walter M. Straten benutzen die falsche Vokabel, wenn sie dauernd allgemein von “Ultras” reden.

Straten schrieb beispielsweise am vergangenen Samstag:

Das nervt nicht nur Ultras, sondern auch friedliche Fans.

Soll im Umkehrschluss wohl heißen: Ultras sind per Definition nicht friedlich. Und da liegt schon das Problem. Allein durch ihre Größe ist die Ultra-Bewegung in Deutschland ein ziemlich heterogener Haufen. Es gibt stark politische Gruppen und völlig unpolitische. Es gibt Ultra-Gruppen, die bewusst Gewalt suchen, und welche, die bewusst Gewalt aus dem Weg gehen. Manche nehmen Gewalt in Kauf, wenn sie sich (zu Recht oder zu Unrecht) angegriffen fühlen. Und innerhalb der jeweiligen Gruppierungen kann es noch mal Einzelpersonen mit gänzlich unterschiedlichen Einstellungen zum Thema Gewalt geben.

Wissenschaftler, Journalisten und Fanbeauftragte, die sich teilweise seit Jahrzehnten mit dem Thema beschäftigen, bestätigen diese Vielschichtigkeit. Fankoordinator Michael Gabriel sagt im Interview mit sueddeutsche.de etwa:

“Zu behaupten, es gebe kein Problem mit Gewalt innerhalb der Ultraszene, wäre falsch. Wir beobachten in den letzten Jahren eine gewisse Dynamik, dass zunehmend gezielt Möglichkeiten gesucht werden, andere Gruppen anzugreifen. Es gibt in Teilen sogar Hooligan-typische Verhaltensweisen. Aber in diesem Kontext ist es auch immer wichtig darauf hinzuweisen, dass wir hier nur von Teilen der Ultraszene sprechen.”

Christoph Ruf, der ganze Bücher über Ultras veröffentlicht hat, schreibt bei sport1.de:

Gewalt spielte in der (deutschen) Ultraszene jahrelang eine untergeordnete Rolle, der Schwerpunkt lag bei allen Gruppierungen auf der Unterstützung, dem Support, der eigenen Mannschaft.

In den vergangenen Monaten scheint sich das zum Teil zu ändern. Aus vielen Szenen hört man, dass sich an den Rändern der Hauptgruppen jüngere Mitglieder abspalten, die den Gewalt-Kick suchen und dann kaum noch zu steuern sind.

Politikwissenschaftler Jonas Gabler unterscheidet bei morgenpost.de zwischen Ultras und Hooligans, wobei er auch eine zunehmende Gewaltbereitschaft bei Ultra-Gruppen beobachte:

“Im Vergleich zu den Hooligans sind Ultras sehr stark Support-orientiert, sie wollen ihre Mannschaft unterstützen. Die Ultras legen daher viel Wert auf ihre Choreografien im Stadion, sie haben einen Vorsänger, der die Stimmung anheizt. Ultras setzen auf ihre Stahlkraft und wollen ihre Fanszene prägen”, erzählt Politikwissenschaftler Gabler.

Im Gegensatz dazu sind Hooligans eher cliquenartig in kleineren Gruppen organisiert. “Unter den Hooligans spielt Gewalt eine große Rolle. Man kann nicht dabei sein, ohne sich an den Schlägereien zu beteiligen”, so Gabler.

Fanforscher Martin Winands spricht bei Welt.de von “moderaten Ultra-Gruppen”, die wichtig für die Fußballkultur seien.

Von den Ultras zu sprechen, als handele es sich dabei um eine klar abzusteckende Gruppe, ist also schon der Fehler. Und wenn man dann so tut, als seien die Ultras nur gewaltsuchende Schläger, ist es wohl — um es mit Julian Reichelts Worten zu sagen — pauschal von “Bild” verunglimpfend.

Der “Bild”-Oberchef hatte dann noch eine Idee für einen fünften Tweet:

Ja, Julian Reichelt, natürlich werden wir uns melden, wenn Sie sich mal wieder selbst zum Sheriff, Staatsanwalt und Richter in einer Person ernennen.

“… der ja in so einer Debatte auch nicht ganz irrelevant ist”

Bei seiner Suche nach Personen, die den am Montag erschienenen G20-“Verbrecher”-Fahndungsaufruf von “Bild” und Bild.de toll finden, ist “Bild”-Oberchef Julian Reichelt auf Bayerns Justizminister Winfried Bausback gestoßen. Der hatte bei Facebook etwas zu der Aktion des Boulevardblatts gepostet, und diese Aussage zitierte Reichelt später in einem Interview mit “radioeins”.

Er sagte dort:

Der bayerische Justizminister zum Beispiel, der ja in so einer Debatte auch nicht ganz irrelevant ist, sieht das anders und schreibt auf Facebook (…)

Reichelt las dann zwei Passagen aus diesem Posting von Bausback vor:

Der Fahndungsaufruf von Bild ist meiner Meinung nach zu begrüßen und nicht zu kritisieren! Es besteht ein hohes Interesse der Gesellschaft die linksradikalen Extremisten zu finden. Laserpointer gegen Polizeihubschrauber, Stahlkugeln, Molotowcoctails: Wer das Leben seiner Mitmenschen so gering achtet, hat kein Recht auf Annonymität. Und warum soll die Freie Presse hier nicht zur Aufklärung beitragen?
(Unkenntlichmachungen durch uns.)

Winfried Bausback hat dann offenbar noch einmal darüber nachgedacht, ob es wirklich so toll ist, wenn Zeitungsredaktionen oder Privatpersonen oder sonst wer, der nicht zur Exekutiven des Landes zählt, öffentliche Fahndungsaufrufe in Umlauf bringt. Knapp zwei Tage nach seinem ersten Posting zum Thema schreibt er:

Mit meinem persönlichen Post vom 11.7.2017, 12:27 h bin ich über das Ziel hinausgeschossen. Deshalb hier nochmals zur Klarstellung: Es war und ist für mich überhaupt keine Frage: Die Verfolgung und Ahndung von Straftaten sind alleinige Aufgaben des Staates. Ich habe in der Vergangenheit immer betont und betone auch hier: Effektive Strafverfolgung durch unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften gehört zum Markenkern unseres Rechtsstaates. Das war so, das ist so und das wird auch so bleiben. Ich hoffe, dass Polizei und Staatsanwaltschaft möglichst schnell und möglichst viele der Hamburger Kriminellen ermitteln, damit sie auch entsprechend bestraft werden können. Der Rechtsstaat muss hier eine ganz klare Kante zeigen! Und ein Zweites: Es ist sehr wichtig, dass die Gesellschaft als Ganzes ein starkes Signal setzt: In Deutschland ist kein Platz für Extremisten, egal ob links, rechts oder islamistisch geprägt. Darum geht es mir! Wie die meisten Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland war und bin auch ich persönlich empört darüber, dass vermummte Chaoten und Linksextremisten aus ganz Europa eine Großveranstaltung wie den G20-Gipfel dazu missbrauchen, um aus ideologischer Verblendung ganze Stadtteile einer deutschen Großstadt zu verwüsten. Das Recht der freien Meinungsäußerung und die Demonstrationsfreiheit sind für unsere Demokratie unerlässlich. Aber niemand hat das Recht, unter dem Deckmantel dieser Freiheiten Straftaten zu begehen. So etwas darf nicht sein. Wenn man die Bilder der Krawalle live im Fernsehen sieht, die beispiellose Brutalität, die Zahl der verletzen Polizisten, die Schäden für Unbeteiligte, dann macht dies einfach wütend und traurig. Aus dieser persönlichen Empörung heraus habe ich meinen Post verfasst.

Die Aussage eines bayerischen Justizministers soll “in so einer Debatte” laut Julian Reichelt ja “auch nicht ganz irrelevant” sein.

Mit Dank an Jona C. S. für den Hinweis!

Richter halten sich an Vorschriften? Das macht “Bild” wütend

Mit der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland kann die “Bild”-Redaktion derzeit nicht viel anfangen. Am Montag veröffentlichte sie eigenmächtig Fahndungsaufrufe, wozu es normalerweise eine richterliche Anordnung braucht. Gestern offenbarte ihr Oberchef sein ganz eigenes Verständnis davon, wann das Recht am eigenen Bild verletzt ist. Und heute sind die Mitarbeiter von “Bild” und Bild.de “wütend”, weil Richter sich an Vorschriften halten:


Während und nach den Ausschreitungen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg gab es einige Festnahmen. Unter anderem wurden 13 Personen in der Nacht von Freitag auf Samstag von der Polizei in Gewahrsam genommen, weil man sie verdächtigte, von einem Hausdach Steine und einen Molotow-Cocktail auf Polizisten geschmissen zu haben.

Diese 13 Personen sind nun alle wieder frei. Und die “Bild”-Medien “wütend”:

Jetzt sind alle — elf Männer und zwei Frauen – wieder frei. Das macht wütend!

Begründung: Die Personen wurden zwar vor Ablauf der Frist zum Gericht gebracht — doch es blieben den Richtern nur zweieinhalb Stunden für Vernehmungen. Teilweise wurden Dolmetscher benötigt. Fünf kamen nicht rechtzeitig dran, mussten freigelassen werden. Den anderen konnten bislang keine konkreten Taten nachgewiesen werden.

Man kann das Ganze noch etwas detaillierter aufschlüsseln, so wie es “Spiegel Online” zum Beispiel getan hat:

Eine Verlängerung der Ingewahrsamnahme scheiterte demnach in fünf Fällen daran, dass die Polizei die 13 Anträge hierfür so kurzfristig einreichte, dass die hoch belastete Nebenstelle des Amtsgerichts Hamburg nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine Entscheidung darüber habe treffen können.

In vier Fällen habe mangels Anhaltspunkten für die Beteiligung an den Gewalttaten die Freilassung angeordnet werden müssen. In weiteren vier Fällen sei die Ingewahrsamnahme bis zum Sonntag beziehungsweise Montag verlängert worden, dann waren auch diese Personen freigekommen.

Acht der 13 Personen konnte also keine konkrete Straftat zugeordnet werden, die anderen fünf wurden aus Zeitmangel nicht überprüft.

Das macht die Leute bei “Bild” und Bild.de also “wütend”: Dass man Personen, bei denen man aktuell nicht sicher sagen kann, dass sie irgendetwas Illegales getan haben, nicht einfach wegsperrt.

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