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Hugo Müller-Voggs Liebe zu den Fakten

“Ha!”, könnte “Bild”-Kolumnist Hugo Müller-Vogg gerufen haben, als er vor zwei Wochen die ARD-Sendung “Hart aber fair” sah. Oskar Lafontaine, Parteivorsitzender der Linken und einer der Lieblingsgegner Müller-Voggs, ließ sich auch durch gutes Zureden von Moderator Frank Plasberg nicht dazu bringen, einen Fehler zuzugeben. Lafontaine hatte am 1. Juni 2008 in der Talkshow “Anne Will” behauptet, Bundeskanzlerin Angela Merkel habe in Moskau studiert. Tatsächlich hat sie zwar offenbar an einem Jugendaustausch mit Physikstudenten dort teilgenommen, aber nicht regulär studiert. Lafontaine beharrte aber darauf, bei Anne Will die Wahrheit gesagt zu haben.

“Ha! Schon wieder!”, könnte Hugo Müller-Vogg also gerufen und sich auf die Schenkel gehauen haben, denn den Fehler hatte er ihm damals schon in seiner “Bild”-Kolumne vorgeworfen. Und so verfasste er einen neuen Text mit der Überschrift “Lafontaine wiederholt die Mär von Merkels Moskau-Studium” und schrieb:

Das war dumm, um nicht zu sagen: falsch. Vielleicht hatte sich Müller-Vogg ein bisschen zu triumphierend auf die Schenkel gehauen, aber genau das hatte Lafontaine nicht gesagt. Im Gegenteil: Trotz allen Beharrens hatte Lafontaine seine Aussage über Merkel relativiert und ausdrücklich betont, Merkel habe als Austauschstudentin kein “reguläres Semester” in Moskau absolviert. Das kann man sich sogar im Original auf der Internetseite zur Sendung ansehen.

Anstelle einer Berichtigung veröffentlichte “Bild” am vergangenen Dienstag eine Gegendarstellung Lafontaines:

Bei Bild.de ist Müller-Voggs fehlerhafter Text ohne eine Erklärung entfernt worden.

Bei dem Hugo Müller-Vogg, der Lafontaine (möglicherweise nicht zu unrecht) vorwarf, dass ihm Fakten egal seien und er keine Fehler eingestehen könne, handelt es sich nach unseren Recherchen übrigens um denselben Hugo Müller-Vogg, der seinen Text mitsamt dem groben Fehler bis heute uneingestanden und unkorrigiert auf seiner Homepage verbreitet.

Nachtrag, 26. September, 13:00 Uhr. Der Artikel ist von Hugo Müller-Voggs Homepage verschwunden.

Nachtrag, 26. September, 15:50 Uhr. Hugo Müller-Voggs Internetseite gibt es in den drei Geschmacksrichtungen “classic”, “bold” und “modern”, was ihm die Möglichkeit zu einem differenzierten Umgang mit seinen Fehlern gibt. Anders gesagt: In der Variante “modern” hält er noch an seiner falschen Darstellung fest.

Mit Dank an Christopher und Lothar W.!

Klitschko, Kurkova und das geflunkerte Funkeln

Man muss dazusagen: Sonderlich transparent ist die Formulierung nicht, mit der die aktuelle Ausgabe des Magazins “Vanity Fair” die Situation beschreibt, in der ein Doppelinterview mit Wladimir Klitschko und Karolina Kurkova entstanden ist. “Vanity Fair” hatte die beiden für ein Fotoshooting engagiert und schreibt:

"Klitschko flog zu den gemeinsamen Fotoaufnahmen nach New York. Zwei Wochen danach haben wir sie getrennt in ihren Ecken befragt."

Doch nachdem das Doppelinterview kürzlich bereits für Bild.de ein Thema war (wir berichteten), berichtet heute auch die gedruckte “Bild”-Zeitung (siehe Ausriss).

Genauer gesagt, nimmt “Bild” die gestellten “Vanity Fair”-Fotos zum Anlass, Klitschko (vielleicht zu Recht, vielleicht auch nicht) zu unterstellen, er sei in Kurkova “verknallt” – und das “K.O. durch Liebe?” endet mit den vielsagenden Worten:

Wie ihre Lebensphilosophie lautet, wurde Kurkova mal* gefragt. Ihre Antwort: "Alles ist möglich." Als sie das sagte, saß Klitschko daneben. Seine Augen funkelten...

Offenbar jedoch gilt Kurkovas Lebensphilosophie auch für “Bild”-Reporter Thomas Dierenga. Denn als Kurkova ihr “Alles ist möglich” sagte, saß Klitschko in Wirklichkeit ungefähr 6000 Kilometer “daneben”: Nach unseren Informationen ist die “Vanity Fair”-Formulierung, man habe die beiden “getrennt (…) befragt”, nämlich durchaus wörtlich zu verstehen (sie in New York, er in Hamburg).

Aber bestimmt fantasiert sich “Bild”-Mann Dierenga nur dann was zurecht, wenn es – wie hier – im Grunde schnurz ist, ob’s stimmt.

“Bild”-Reporter bei mieser Recherche erwischt

Ein BILDblog-Leser schilderte uns vorgestern folgendes Erlebnis:

Am heutigen Montag, dem 4. August, hatte ich einen handgeschriebenen Zettel im Briefkasten auf dem stand “Lieber            , bitte ruf mich an Jörg Bergmann” und eine Handynummer (siehe Ausriss). Mein Vater hatte den Zettel gefunden, und weil ich keinen Jörg Bergmann kenne, rief mein Vater die Handy-Nummer an. Er gab sich zunächst als ich aus, reichte das Telefon aber kurz darauf an mich weiter. Der Mann am anderen Ende erklärte kurz, er sei Journalist, und sagte, es ginge um einen gewissen Stefan B. und ob ich mit ihm befreundet sei. Auf meine Frage, für welche Zeitung er denn arbeitet, antwortete der Mann zunächst nur, er sei freier Journalist. Aber ich wollte es genauer wissen und bekam etwas zögerlich zur Antwort: “Konkret für die ‘B.Z.’ und ‘Bild’.”

Ich gab dem Mann deutlich zu verstehen, dass er nichts von mir erfahren wird, und dass er keine Zitate von mir veröffentlichen darf. Daraufhin sagte der Mann, dass das dann so am nächsten Tag in der Zeitung stehen würde. Mir kam das ein wenig wie eine Drohung vor. Ich sagte dem Mann, dass ich auf keinen Fall Bestandteil der Berichterstattung werden möchte und dass er nicht mehr anrufen soll. Damit war das Gespräch beendet und ich kontaktierte noch einige Leute, die Stefan B. auch kannten, und riet ihnen, nicht mit Journalisten über Stefan B. zu reden. Zum Wohle Stefans, seiner Eltern und ihrem eigenen.

Soweit die Schilderung unseres Lesers.

Gestern fand sich dann folgende Meldung in der “Bild”-Zeitung:

"Abiturient (20) rast gegen Baum – tot!"

Abiturient Stefan B. (20) ist im grünen Skoda seiner Eltern unterwegs. Er ist mit der Schule fertig, wartet auf einen Studienplatz. Medizin oder Psychologie will der Musterschüler (Abischnitt 1,6) vom            -Gymnasium in             studieren. Doch dann rast der junge Mann gegen einen Straßenbaum. (…)

Bergmann in “Bild”:

  • “Sex-Unfall: Foto-Model (20) tot nach Fessel-Spielen”
    (31.7.2008)
  • “Anna (11) in diesem Keller vergewaltigt – Straßenmusiker festgenommen”
    (23.7.2008)
  • “Ihr Herz schlägt jetzt in der Brust eines 7-Jährigen: Michelle (15) totgerast”
    (16.2.2008)
  • “Mädchen (6) auf Schulweg vergewaltigt – Polizei jagt Mann mit weißen Schuhen”
    (31.1.2008)
  • “Liebes-Terror! Anna (13) schickte Prügel-Bande zu ihrem Ex”
    (29.1.2008)

Es ist keine besonders große Geschichte. Vielleicht gab es nichts übermäßig Aufregendes oder gar Skandalöses über Stefan B. zu berichten. Vielleicht hatte Bergmann bei anderen Mitschülern von Stefan B. genauso wenig Glück wie bei unserem Leser. Vielleicht gab es aber auch Wichtigeres.

Anscheinend hat Bergmann aber immerhin ein Foto des tödlich Verunglückten auftreiben können, wie sich aus einem Foto-Nachweis ergibt. Es ist ein wenig unscharf, und Bergmann könnte es aus einem Internet-Angebot wie StudiVZ oder SchülerVZ haben. Das sind bekanntlich beliebte und ergiebige Quellen für “Bild”-Mitarbeiter auf der Suche nach privaten Fotos von Unfall-Opfern. Und bei StudiVZ beispielsweise gibt es tatsächlich diverse Abi-Fotos des Abschlussjahrgangs von Stefan B.

Allerdings ist der junge Mann auf dem “Bild”-Foto, das einen kleinen Ausschnitt eines Gruppenfotos vom Abi-Ball zeigt, nicht der tödlich verunglückte Abiturient Stefan B. Es ist nur ein junger Mann aus demselben Jahrgang. Stefan B. war nach unseren Informationen überhaupt nicht anwesend, als das Foto entstand.

P.S.: Interessanterweise steht nirgends in der “Bild”-Meldung explizit, dass das Foto Stefan B. zeigt. Wir hoffen, das liegt nicht daran, dass man bei der “Bild”-Zeitung wusste, dass das Foto nicht Stefan B. zeigt.

Nachtrag, 18.44 Uhr: Jörg Bergmann teilt uns auf Anfrage mit, er habe das Foto nicht aus dem Internet, sondern aus dem Umfeld von Stefan B. bekommen. Den Umständen nach habe er keine Zweifel gehabt, dass Stefan B. darauf zu sehen sei. Sonst fände er das sehr schlimm.

Nachtrag, 7.8.2008: “Bild” veröffentlicht heute diese Gegendarstellung:

"Gegendarstellung"

Allgemein  

“Bild” machte Unbeteiligten zum “Messerstecher”

Am vergangenen Freitag zeigte “Bild” in einem Artikel auch einen zwei Tage zuvor veröffentlichten “Bild”-Artikel und schrieb daneben:

Aber es stimmt nicht. Denn zwei Tage zuvor berichtete “Bild” in Wahrheit nicht so wie oben, sondern:

Wobei: Ursprünglich war die Person auf dem Foto rechts in “Bild” gut bis sehr gut zu erkennen. Die rote Unkenntlichmachung stammt von uns. Denn dass “Bild” das Foto am Freitag unauffällig weglassen hatte, hat einen guten Grund. Er steht allerdings erst in der heutigen “Bild” unter dem Wort “Gegendarstellung”:

"In BILD (Berlin) vom 23.07.2008, Seite 5, wurde über das Urteil für einen Messerangriff auf einen Busfahrer berichtet. Dort war u.a. das Foto einer Person abgedruckt und dazu vermerkt: Mehmet S. (25) kommt mit Müllsack und Plastikbeutel aus dem Knast, feixt und lacht. Er rammte dem Busfahrer das Messer in den Rücken. Hierzu stelle ich fest: Die auf dem Foto abgebildete Person bin ich. Ich kam nicht 'aus dem Knast'. An einem Messerangriff auf einen Busfahrer war ich in keiner Weise beteiligt. Rechtsanwalt Walter Venedey für Sinan Battaloglu. Berlin, 23.07.2008. Herr Battaloglu hat recht. Er hat mit dem Messerangriff nichts zu tun. Wir bedauern die Fotoverwechslung und bitten Herrn Battaloglu um Entschuldigung."

Sterbehelfer wehrt sich in “Bild” gegen “Bild”

“Bild” druckt ja angeblich Gegendarstellungen, bei denen “das Recht der Gegendarstellung im Kern mißbraucht wird”, gerne. Noch lieber als Gegendarstellungen zu drucken, sucht “Bild” sie jedoch zu vermeiden – insbesondere dann, wenn durch sie das Recht der Gegendarstellung im Kern nicht mißbraucht würde.

Am 5. Juli hatte “Bild” in einem großen Artikel über Sterbehilfe in Deutschland auch ein wenig über Sterbehilfe in der Schweiz berichtet.

Genauer gesagt: “Bild” hatte implizit behauptet, die Schweizerische Sterbehilfe-Organisation Dignitas leiste “AKTIVE” Sterbehilfe. Und “Bild” hatte geschrieben, eine Krebspatientin aus Deutschland, die sich von Dignitas beim Sterben helfen ließ, sei “erst nach 38 Minuten Höllenqualen” gestorben und habe immer wieder geschrien “Ich verbrenne! Ich verbrenne!” Das ist gänzlich unbewiesen und wird vom Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli seit langem bestritten (wir berichteten).

Heute druckt “Bild” (in einem Kasten neben einer Geschichte über Oswalt Kolles Einstellung zur Sterbehilfe) unter der Überschrift “Wann ist Sterbehilfe strafbar?” ein Interview mit Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli.

Darin antwortet Minelli auf die “Bild”-Frage, “Was ist aktive Sterbehilfe, was passive Sterbehilfe?”:

“(…) Dignitas assistiert Menschen lediglich bei ihrem frei gewählten Suizid. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass der Mensch schmerzfrei und in Würde sterben kann. Deswegen wehren wir uns auch gegen Behauptungen, eine Krebspatientin habe beim von uns begleiteten Suizid geschrien, sie würde verbrennen. Bei uns ist jeder der bisher mehr als 900 Suizide völlig schmerzfrei und in Würde erfolgt.”

Das klingt nicht nur wie eine Richtigstellung des “Bild”-Artikels vom 5. Juli, im Prinzip ist es das auch.

Minelli sagt uns auf Anfrage:

“Wir haben nach der ‘Bild’-Berichterstattung unseren Anwalt in Berlin eingeschaltet. Der hat verlangt, dass sie richtiggestellt wird. ‘Bild’ hat daraufhin das Angebot gemacht, das als Interview in einem Kasten neben der Oswalt-Kolle-Geschichte zu machen. Damit war ich einverstanden.”

Allgemein  

Die “miese Schlägerin” und der falsche Polizist

Die folgende Geschichte beginnt mit einer ungewöhnlichen Pressemitteilung der Berliner Polizei und endet damit, dass der Axel Springer Verlag 5.000 Euro an die 30-jährige Petra B. [Name von uns geändert] zahlt. Es ist eine Geschichte über die beunruhigenden Arbeitsmethoden der “Bild”-Zeitung.

Aber beginnen wir mit der Polizeimeldung vom 13. Mai:

Ein kleines Mädchen ist am Abend des 12.5. von einer 30-jährigen Frau in Hohenschönhausen geschlagen worden. Gegen 19 Uhr 30 kam es auf einem Spielplatz zu einem Streit unter Kindern. Die 30-Jährige schlug in dessen Verlauf zweimal mit der Faust gegen den Kopf des zehnjährigen Mädchens. Außerdem beleidigte sie das Kind auf Grund seiner Hautfarbe. Polizeibeamte nahmen eine Anzeige auf, der Polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.

Deutliche Worte für eine polizeiliche Pressemitteilung. Kein “wird verdächtigt”, kein “soll”, kein Konjunktiv weit und breit. Man könnte also sagen: eine gute Vorlage für die “Bild”-Zeitung.

"Schäm dich, du miese Schlägerin"Die berichtete am 14. Mai unter der Überschrift “Schäm dich, du miese Schlägerin” über den Vorfall (siehe Ausriss). Sie druckte einen Ausriss der Pressemitteilung ab und zitierte einen “Polizeisprecher” mit den Worten: “Die Frau schlug zweimal mit der Faust gegen den Kopf des Mädchens. Außerdem beleidigte sie das Kind aufgrund seiner Hautfarbe”. Über ein notdürftig anonymisiertes Foto von Petra B. schrieb “Bild”: “Die Täterin”. Kurzum: “Bild” machte aus der vorverurteilenden Polizeimeldung einen eigenen vorverurteilenden Bericht. Außerdem wies “Bild” auf ein Bild.de-Video hin, das Petra B. zeigte, wie sie einen Mann beschimpft und ihm Schläge androht, falls er sie nicht in Ruhe lässt.

Petra B. jedoch schildert den Vorfall anders:

Am Abend des 12. Mai sitzt sie mit ihrer türkischen Freundin auf dem Balkon und sieht, wie ein größeres Mädchen ihre Tochter auf dem nahegelegenen Spielplatz gegen einen Zaun drückt. Petra B. läuft zum Spielplatz, stellt dort aber fest, dass der Streit schon beendet ist. Dennoch greift sie das afghanische Mädchen am Handgelenk und sagt ihm, es soll ihre Tochter, die vor einiger Zeit eine schwere Wirbelsäulenverletzung hatte, in Ruhe lassen. Kurze Zeit später trifft die Polizei ein, die von der Familie des afghanischen Mädchens gerufen wurde. Die Polizei nimmt die Zeugenaussagen auf – auch die von Petra B.s Freundin, die aussagt, dass B. das Mädchen weder geschlagen noch rassistisch beleidigt hat.

Am nächsten Tag steht ein Mann vor dem Haus, in dem Petra B. wohnt, und sagt, er sei von der Polizei. Petra B. wundert sich, da sie doch schon am Abend vorher mit der Polizei gesprochen hatte. Als sie jedoch sieht, dass sich in einem Gebüsch im Hintergrund ein weiterer Mann mit Kamera versteckt hält, ahnt sie, dass der Mann kein Polizist, sondern ein Reporter ist. Aufgebracht beschimpft Petra B. die beiden – und muss tags drauf feststellen, dass ihre Beschimpfungen mitgefilmt worden und (eingebaut in den “Schäm dich”-Artikel und ohne Hinweis auf den Anlass ihrer Empörung) auf Bild.de als Video zu sehen waren.

Soweit also Petra B.s Version, wie sie weder in der Pressemitteilung der Polizei noch in “Bild” vorkommt.

Aufgebracht über den einseitigen “Bild”-Artikel und das irreführende Video nahm sich Petra B. einen Anwalt, der von “Bild” eine Gegendarstellung verlangte. Am 3. Juli kam es deswegen zur Verhandlung vor dem Landgericht Berlin, an deren Ende der Axel Springer Verlag und Petra B. sich jedoch darauf einigten, dass der Verlag der Frau 5.000 Euro Entschädigung zahlt und das Video aus dem Netz nimmt. Im Gegenzug verzichtete Petra B. nicht nur auf den Abdruck einer Gegendarstellung, sondern auch auf eine Anzeige gegen den Reporter, der sich als Polizist ausgegeben habe – was eine Nachbarin bestätigen könne.

Zumindest für “Bild” und den falschen Polizisten ist die Geschichte damit erledigt.

Und weil Bild.de nicht ausdrücklich verpflichtet wurde, den Artikel zu löschen, ist er dort (ohne das Video) nach wie vor online.

Ein rudimentäres Protokoll der Gerichtsverhandlung gibt es auf buskeismus.de.

neu  

“Bild” zieht Kontaktanzeige für Meret Becker zurück

Nein, das ist kein Sehtest, den die “Bild”-Zeitung heute ihren Lesern in Berlin und Brandenburg auf Seite 8 als Service anbietet. Es handelt sich um eine Gegendarstellung.

Und vermutlich muss Meret Becker schon froh sein, dass “Bild” diese Klarstellung nur über den Stellenmarkt und nicht über die Kontaktanzeigen gestellt hat. Jedenfalls steht da, in Groß- und Kleinschreibung übersetzt:

Gegendarstellung zu “Ich suche einen Mann” vom 20.5.2008: Ich suche keinen Mann. Ich habe auch nicht gesagt: “Ich bin reif für eine neue Beziehung” oder “Aber ich bin leider schon lange wieder Single!”
Berlin, den 20.5.2008
RA Eisenberg für Meret Becker.

Und dahinter hat die Redaktion geschrieben:

Meret Becker hat Recht.

“Bild” muss die Gegendarstellung sogar auf den sogenannten Händlerschürzen vor den Kiosken bewerben:


Foto: kress.de/C. Meier

Am vergangenen Dienstag hatte “Bild” in großer Aufmachung und exklusiv berichtet:

Single-Männer, diese Zeilen könnten euch brennend interessieren…

Berlins schöne Chansonsängerin und Schauspielerin Meret Becker (39) verrät in BILD: “Ich bin reif für eine neue Beziehung.”

[etc. pp.]

Wie “Bild”-Klatschreporterin Esther Hofmann vergangene Woche darauf kam, Meret Becker habe “in BILD” etwas gesagt, was sie laut “Bild” heute gar nicht gesagt hat, wissen wir nicht. Aber in einer “Stern-TV-Reportage” gab Hofmann vor zwei Jahren Einblicke in ihre Arbeit. Angekündigt wurde sie damals so:

Um knackige Storys aus der Welt der Reichen und Schönen zu bekommen, braucht es schon Know-How und spezielle Kniffe. Esther kennt sie alle nach 15 Jahren Berufserfahrung, in denen sich die 40-Jährige nicht immer beliebt gemacht hat. Die Frau, die weiß: “Wenn ich eine Geschichte haben will, dann kriege ich sie”, gilt allgemein als gefürchtet.

Vielen Dank an Tommi R. und Nina H. für die Hinweise!

Auch bei den Moslems hat die Wurst zwei III

Wir hatten am Montag versprochen, noch ein Statement der Religionswissenschaftlerin und FDP-Politikerin Ina Wunn nachzureichen. Wir tun es gern.

Wunn war nämlich in einem Artikel der “Bild”-Zeitung zum Fall des “kleinen Phillipp” zitiert worden (siehe Ausriss). Nach der einseitigen Darstellung der “Bild”-Zeitung, war Phillipp von seiner Schulleiterin zu einer Stunde Müllsammeln verdonnert worden, weil er Cocktail-Würstchen mit muslimischen Mitschülern geteilt hatte. Einem Artikel der “Leine-Zeitung” (eine Regionalausgabe der “HAZ”) zufolge stellte die Schulleitung den Vorfall jedoch ganz anders dar. Für die Strafe sei entscheidend gewesen, dass Phillipp sich über Mitschüler lustig gemacht habe; ein etwaiger religiöser Hintergrund habe dabei keine Rolle gespielt.

Wir hatten bereits vermutet, dass Ina Wunn, als sie sich der “Bild”-Zeitung gegenüber äußerte, die Darstellung der Schulleitung nicht bekannt war, wollten es aber genau wissen. In ihrer Antwort-Mail schreibt Wunn nun, sie sei von “Bild” zwar korrekt wiedergegeben worden, “wenn auch leider nicht mit einem ausführlichen und differenzierten Statement”:

“Nicht ganz glücklich war ich vor allem auch, mich auf einer Seite zusammen mit insgesamt doch recht schlichten und einseitigen Leserbriefen zu finden.”

Aber um zu unserer eigentlichen Frage zu kommen: Ina Wunn war die Darstellung des Vorfalls seitens der Schulleitung nicht bekannt, als sie sich “Bild” gegenüber äußerte. Zwar habe sie vermutet, dass der Hintergrund ein etwas anderer sein könnte, als der in “Bild” dargestellte, grundsätzlich vertraue sie aber der Recherche von “Bild”. Denn, so schreibt Wunn zu unserer Überraschung:

“Bild ist die Zeitung mit den wenigsten Gegendarstellungen, weil sie für ihre sorgfältige Recherche (im Gegensatz z.B. zur HAZ) bekannt ist.”

  

Prof. Dr. Dr. Ina Wunn im Wortlaut

Die FDP-Politikerin und Religionswissenschaftlerin Ina Wunn auf unsere Anfrage, ob ihr, als sie sich gegenüber der “Bild”-Zeitung zum Fall des “kleinen Phillipp” äußerte, die Darstellung des Vorfalls seitens der Schulleitung bekannt war oder nur aus oder von “Bild” wusste, wie sich das ganze zugetragen haben soll:

“Ich bin in der Bildzeitung im Wortlaut richtig wiedergegeben worden, wenn auch leider nicht mit einem ausführlichen und differenzierten Statement. Nicht ganz glücklich war ich vor allem auch, mich auf einer Seite zusammen mit insgesamt doch recht schlichten und einseitigen Leserbriefen zu finden. Dass die Geschichte insgesamt einen etwas anderen Hintergrund haben könnte, als der in “Bild” dargestellte, habe ich vermutet, wobei ich aber grundsätzlich der Recherche von Bild vertraue. Bild ist die Zeitung mit den wenigsten Gegendarstellungen, weil sie für ihre sorgfältige Recherche (im Gegensatz z.B. zur HAZ) bekannt ist.

Meine Aussage war und ist dem Sinn nach folgende:

1. Das Teilen von Nahrung ist grundsätzlich etwas Gutes und gehört mit zu den höflichen Umgangsformen.

2. In unserer Gesellschaft gibt es inzwischen sehr differenzierte Essgewohnheiten; manche sind weltanschaulich oder religiös begründet, andere ethisch (Vegetarier) oder medizinisch (kein Fleisch, nur Fisch), wieder andere beruhen nur auf persönlichen Vorlieben und Abneigungen. Letztlich ist heute jeder selbst dafür verantwortlich, was er essen will und was er von angebotenen Speisen annimmt oder ablehnt. Dabei muß jeder, auch der Erwachsene, einen Ausgleich zwischen seinen Grundsätzen und den Geboten der Höflichkeit finden.

3. Nicht günstig fand ich im genannten Fall die Reaktion der Schulleiterin, weil durch die von ihr verhängte Strafe wieder ein sehr einseitiges und ungünstiges Licht auf die Muslime fällt. Sie erscheinen dadurch in der Öffentlichkeit wieder als diejenigen, die durch ihre religiösen Vorstellungen für Unruhe sorgen. Die Schulleiterin hat, und das war der Kern meiner Aussage, den Belangen der muslimischen Kinder durch ihre Reaktion eher geschadet. In diesem Zusammenhang muss man wissen, dass ich als Religionswissenschaftlerin bekannt dafür bin, mich für die unbedingte Gleichberechtigung und Akzeptanz der Muslime und des Islam einzusetzen. Und genau deshalb fand ich, dass es der Reaktion der Schulleiterin an Gelassenheit und kulturellem Fingerspitzengefühl mangelte.

4. Als Mutter von 3 Kindern und Professorin, die u.a. zukünftige Lehrer ausbildet, halte ich sowieso nichts von Strafen als pädagogisches Mittel. Hier wäre stattdessen Klärung, vielleicht in einer Unterrichtseinheit, am
Platze gewesen. So hätte der Delinquent eine Chance zur Einsicht gehabt. Stattdessen wird er nun zum Medienstar – das Gegenteil des eigentlichen Erziehungsziels wurde erreicht.

5. Und zuletzt eine kleine, aber notwendige Rückfrage zum Verhalten der muslimischen Kinder: Wenn der fragliche Knabe kein unbeschriebenes Blatt war und sie schon mit einer Provokation rechneten, warum haben sie die Würstchen angenommen und gegessen? Muslime, die es mit den Speisevorschriften genau nehmen, pflegen nämlich eigentlich gar kein Fleisch unbekannter Herkunft zu essen, da auch Rindswürstchen oder Putenwurst dann nicht halal sind, also aus vorschriftsmäßiger Schlachtung kommen.”

Heute in “Bild”: Herr und Frau Schrempp

Wir wollen gar nicht darüber diskutieren, ob es sich beim Abgang des ehemaligen Daimler-Chefs Jürgen Schrempp im Sommer 2005 um einen “unfreiwilligen Rücktritt” handelte, wie “Bild” im Dezember 2007 beiläufig in einem Text über “Millionen-Gehälter und Abfindungen für deutsche Manager” schrieb, oder ob der Rücktritt “freiwillig” war, wie Schrempp heute in einer Gegendarstellung in “Bild” feststellt.

Interessanter ist nämlich, dass “Bild” Schrempps Gegendarstellung, die vom 11. Januar dieses Jahres stammt, ausgerechnet heute abdruckt – just nachdem der “Spiegel” an Informationen gekommen ist, nach denen Daimler die Frau von Jürgen Schrempp “endlich loswerden” wolle. Lydia Schrempp arbeite nämlich immer noch bei Daimler und bekomme “dafür von Daimler geschätzte 200.000 Euro im Jahr”. Das berichtete der “Spiegel” am Sonnabend vorab.

Und “Bild” berichtet heute mit artigem Verweis auf den “Spiegel” darüber. Unten auf der Seite 2. Direkt neben der Gegendarstellung von Jürgen Schrempp:

"Will Daimler Frau Schrempp loswerden?"

“Bild” hätte sich also kaum einen günstigeren Zeitpunkt* aussuchen können, Schrempps Gegendarstellung abzudrucken.

*) Eine Gegendarstellung muss grundsätzlich unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abgedruckt werden. Sie ist “in der nach Empfang der Einsendung nächstfolgenden, für den Druck nicht abgeschlossenen Nummer” zu veröffentlichen (siehe bspw. Paragraph 11 Absatz 2 Hamburgisches Pressegesetz).

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