In der vergangenen Woche war der Papst zu Gast in Deutschland. Begleitend rief “Bild” im Zuge ihrer “BILD-Leser-Reporter”-Kampagne dazu auf, Fotos vom Papstbesuch an “Bild” zu schicken (siehe Ausrisse). Immerhin 5000 Euro war “Bild” das “beste Foto vom Papst-Besuch” wert — zehnmal soviel also wie etwa Fotos von einem urinierenden Fußballer auf einem Parkplatz, einem Ex-Kanzler in Badehose am Strand oder einem “Bild”-Leser beim “Bild”-Lesen.
Am Donnerstag vergangener Woche reiste der Papst wieder ab, und “Bild” stellte “die besten Papst-Fotos der Leser-Reporter im Internet zur Wahl”:
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Fotos (die z.T. auch schon in der Zeitung oder im Internet zu sehen gewesen waren) hatte “Bild” ausgewählt, Fotos vom Papst, urinierend auf einem Parkplatz, in Badehose am Strand oder wenigstens “Bild” lesend, waren nicht dabei.
Und wir freuen uns, allen “Bild”- und Bild.de-Lesern den Gewinner ihres Fotowettbewerbs — quasi exklusiv* — vorstellen zu dürfen: BILD-Leser-Reporter Dominik Rau bekommt offenbar 5000 Euro für dieses Foto!
*) “Bild” hat das Gewinnerfoto bislang noch nicht abgedruckt, weder “Bild” noch Bild.de den Gewinner bekannt gegeben, und bei Bild.de wird auf das abgeschlossene Papst-Leserfoto-Votumnirgends verlinkt oder sonstwie verwiesen — vermutlich, weil “Bild” gerade mit der “Bearbeitung, Archivierung und Weiterveräußerung” des Fotos beschäftigt ist.
Nachtrag, 21.9.2006: Heute nun teilen es auch “Bild” und Bild.de Ihren Lesern mit: Die ausgelobten 5000 Euro für “das schönste, das ergreifendste, das ungewöhnlichste Foto eines BILD-Leser-Reporters vom Papst-Besuch” — kurzum: “das beste Papstfoto” — gehen an Dominik Rau für sein Motiv “Papst im Papamobil”!
Wie tickt dieser Mann, dem der Kaiser von China, der Papst, Fußballzauberer Ronaldinho oder Pink Floyd ihre Aufwartung machen?
Und wir geben offen zu: Wir wissen nicht, wie Michael Schumacher “tickt”. Aber wir wissen ja (selbst, nachdem wir diverse Zeitungsarchive durchsucht haben) nicht mal, wann/wo/wie der Papst dem Rennfahrer seine “Aufwartung” gemacht hat. Oder die Pop-Gruppe Pink Floyd. Oder der brasilianische Fußballspieler Ronaldinho. Okay, wir haben davon gehört, dass Schumachers Lieblingsfußballer Ronaldinho heißt und* Schumacher mal ein Pink-Floyd-Konzert besucht hat.** Außerdem durfte Schumacher vor Jahren mal bei einer Audienz im Vatikan den Papst treffen. Aber vielleicht weiß der Herr Uhl von der “Bild”-Zeitung da einfach mehr als wir. Schließlich heißt es dort:
BILD-Reporter Helmut Uhl begleitet den König der Formel 1 seit 15 Jahren. Er hat alles hautnah miterlebt. Die ganze Wahrheit über König Schumi — hier wird sie jetzt endlich aufgeschrieben.
Eines jedoch steht fest: Wenn Sie, lieber Helmut Uhl, wirklich “hautnah miterlebt” haben, wie der 1912 enthronte Aisin Gioro Pu Yi (†1967) ihrem “König Schumi” (*1969) seine Aufwartung gemacht hat…
… dann bin ich der Kaiser von China.
Mit Dank an Max M. für den Hinweis.
*) 1. Nachtrag, 17.9.2006: Wir müssen uns korrigieren. Wir wissen leider nicht mal, ob Ronaldinho Schumachers Lieblingsspieler ist, sondern eigentlich nur, dass Schumacher an einem Fußballtrick arbeite, von dem er glaubt, dass ihn Ronaldinho eingeführt hat. **) 2. Nachtrag, 17.9.2006: Inzwischen ahnen wir (mit Dank an André F.) auch, was mit der “Bild”-Formulierung, Pink Floyd hätten Schumacher ihre Aufwartung gemacht, gemeint sein könnte: Immerhin sagte Nick Mason, Schlagzeuger der Band, mal: “Als berühmter Schlagzeuger ist es für mich viel einfacher, zum Formel-1-Grand-Prix zu kommen und mit Michael Schumacher zu reden.” Weitere Hinweise auf entsprechende Zitate o.ä. von Ronaldinho, vom Papst und natürlich vom Kaiser von China sind uns willkommen.
Ja, ja, nachdem die “Bild”-Zeitung vor ein paar Wochen auf einen “Liebes-Schwindler” hereingefallen war, zeigte sie Verena und Oliver Kahn kürzlich als glückliches Paar. Fraglich allerdings, ob das für Bild.de wirklich Grund genug ist, “Verena Pooth” statt “Verona Pooth” und “Farah Kahn” statt “Farah Khan” zu schreiben.
Und wo wir gerade schon beim Fußball beim Korrigieren sind: Anders als “Bild” heute behauptet, ist Jens Lehmann offenbar nicht, “der einzige Torwart, der in der Bundesliga aus dem Spiel heraus getroffen hat (1997 für Schalke beim 2:2 in Dortmund)”. Denn das gelang auch Frank Rost 2002 für Werder Bremen beim zwischenzeitlichen 3:3-Ausgleichtreffer gegen Hansa Rostock.
Mit Dank an Christiane B. und Lars sowie Sascha M., Sascha G., Stefan L. und Martin F. für die Hinweise.
Die Verwandlung der höflichen jungen Männer (faz.net)
Die meisten Verdächtigen der vereitelten Londoner Anschläge haben pakistanische Eltern. Sie waren unauffällige Briten mit normalen Jobs und interessierten sich für Fußball und Kricket. Doch dann geschah etwas in ihrem Leben.
“Die Macht der Massen” (ftd.de)
Internet war gestern, heute ist Web 2.0: Wer nicht vom Geldfluss für Onlinewerbung abgeschnitten werden will, muss akzeptieren, dass künftig die Nutzer die Inhalte der Internetangebote bestimmen.
Auf Knopfdruck nach rechts oder links (diepresse.at)
Hirnforschung. Mit elektrischen Signalen an den Vestibular-Apparat kann man Menschen fernsteuern.
Werbe-Models auf Abwegen (spiegel.de)
Großflächige Werbebanner sind nicht mehr sicher in Berlin. Unbekannte entführen nachts Models und Produkte von den Plakatplanen. Markenhersteller und Polizei tappen im Dunkeln. Den konsumkritischen Kidnappern geht es um die Rückeroberung des öffentlichen Raumes.
Poesie auf der Parkbank (tagesspiegel.de)
Manuela Mechtel kümmert sich um die Problemkinder vom Neuköllner Reuterplatz. Die Autorin lässt sie Gedichte schreiben.
Die Macht der Gewöhnung (tagesspiegel.de)
Wie reagiert man auf die Nachricht vom geplanten Massenmord? In London sehr ruhig. Und in New York überrascht. Anfangs.
Weblogs – Kopfjäger im Internet oder journalistische Avantgarde (politik-digital.de)
Matthias Armborst ist Journalist, Wissenschaftler und Blogger. In seinem Buch “Kopfjäger im Internet oder publizistische Avantgarde? Was Journalisten über Weblogs und ihre Macher wissen sollten” untersucht er das Verhältnis von Journalismus und Blogosphäre.
Das Ende einer Welt (spiegel.de)
Die letzte Sendung von “Top of the Pops” markiert das Ende des Musikfernsehens. Auch die Spartenkanäle MTV und Viva haben ihre großen Zeiten hinter sich. Die Avantgarde der Jugendkultur ist weitergezogen, ins Internet, und erzieht dort völlig neue Konsumenten.
Berliner Mauer auf italienisch (sueddeutsche.de)
Padua errichtet einen stählernen Sperrwall um verwahrloste Wohnblocks in der “Bronx Venetiens”. Darin hausen arme Zuwanderer.
Der freie Mann (zeit.de)
Der Fußballer Besart Berisha ist mit seiner Familie aus dem Kosovo geflohen. In der neuen Bundesliga- Saison kämpft er für den HSV – und den Lebensunterhalt seiner Eltern.
Im Warteraum des Paradieses (fr-aktuell.de)
Wie der Kameruner Charles Ondoua, der vor einem halben Jahr über den Zaun von Melilla sprang, in Spanien lebt.
Mediale Langeweile (telepolis.de)
Nach einer Umfrage unter jungen Amerikanern sind diese mehrheitlich gelangweilt von den Medienangeboten und üben sich daher im medialen Multitasking.
Meinungsforscher: Kampagnen in der Politik überbewertet (dradio.de)
Immer mehr Kampagnen mit einer politischen Botschaft, so Gerald Wood, Deutschlandchef des Meinungs- und Marktforschungsunternehmens Gallup, seien in Deutschland überflüssig und Geldverschwendung. Es handele sich dabei nicht um eine geeignete Form der Kommunikation.
I wer? proletarisch! (derstandard.at)
Von einem “Proletensport” spricht niemand mehr, seit die VIPs eigene Tribünen haben – Trotzdem ist die Entwicklung des Fußballs mit der Arbeiterklasse untrennbar verknüpft.
“Die Bedeutung des Fernsehens nimmt ab” (businessnews.com)
Seit Youtube, Google Video und und dem kürzlich gestarteten MTV Overdrive ist klar: On Demand-Videos sind im Trend. Was sich dadurch für Fernsehsender ändert, erklärt Michael Westphal, Geschäftsführer von TV1.de im Business News-Interview.
Die “Bild”-Zeitung darf mehrere Fotos ihrer “BILD-Leser-Reporter” nicht mehr verbreiten. Der frühere Außenminister Joschka Fischer und der Fußballspieler Lukas Podolski haben am Dienstag vor dem Landgericht Berlin entsprechende einstweilige Verfügungen erwirkt. Das bestätigte ihr Anwalt Christian Schertz auf Anfrage. Im Fall eines Leser-Fotos, das David Odonkor angeblich beim Urinieren auf einem Parkplatz zeigt, hatte “Bild” bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Bei Fischer und Podolski lehnte “Bild” einen Verzicht auf die weitere Veröffentlichung dagegen ab, beide zogen deshalb vor Gericht. Ein Foto zeigte Fischer beim Verlassen einer französischen Bäckerei, ein anderes Podolski im Urlaub am Strand. Solche und ähnliche Aufnahmen von den beiden darf “Bild” nun vorläufig nicht mehr veröffentlichen.
Schön, dass “Bild” versucht, den Lesern des Münchner Sportteils nebenbei noch ein wenig kulturelle Allgemeinbildung zu vermitteln. Die Fußballer des FC Bayern München weilen nämlich zur Zeit in Japan. Und da hat man sich bei “Bild” wohl gedacht, das wäre eine gute Gelegenheit, ein bisschen was über Franz Lehár zu erzählen:
Dumm nur, dass Franz Lehárs Operette “Land des Lächelns” gar nicht in Japan spielt, sondern in China. Bekanntlich.
Mit herzlichem Dank an Norman S. auch für den Scan.
Das Presserecht ist unübersichtlich. Was ist erlaubt und was nicht? “Mehr noch als in anderen Rechtsgebieten verbieten sich pauschale Aussagen”, sagt der Berliner Medienanwalt Markus Hennig. Die “Bild”-Zeitung hat ihre Leser, die sie seit zwei Wochen mit Geld als “Leser-Reporter” anzuwerben versucht, über die Fallstricke nicht aufgeklärt — auch nicht über das juristische und finanzielle Risiko, das die Amateur-Fotografen eingehen.
Die “Bild”-Zeitung fordert neuerdings ihre Leser auf, selbst “Paparazzi zu spielen”. In der Beschreibung, welche Motive sie sich wünscht, schreibt sie u.a.: “Blitzte für Sekunden der Busen eines prominenten Stars unter der Bluse hervor?” Dürfte “Bild” solche Fotos überhaupt veröffentlichen?
Hennig: Die Veröffentlichung einer — versehentlich! — entblößten Brust ist in der Regel eine Verletzung der Intimsphäre und unzulässig. Es kommt aber darauf an: Ein so genanntes “Medienluder”, das sich öfters schon enthüllt oder in provozierenden Posen gezeigt hat, wird unter Umständen eine Veröffentlichung hinnehmen müssen, Angela Merkel dagegen nicht. Trägt ein Star auf einer medial beachteten Veranstaltung ein Kleid, bei dem ein Verrutschen quasi programmiert ist, wird die Veröffentlichung eher zulässig sein. Anders etwa, wenn die Prominente beim Supermarkteinkauf ihr Kind auf dem Arm trägt und das dann am Ausschnitt der Mutter zieht. Ist die Aufmachung des Fotos besonders herabsetzend (etwa Großaufnahme nur der Brustwarze mit sexistischem Kommentar) kann eine solche Veröffentlichung auch dann von der Betroffenen angegriffen werden, wenn das Foto an sich veröffentlicht werden darf.
“Bild” fragt weiter: “Wurden Sie Zeuge eines Großbrandes oder eines Unfalls?” Welches rechtliche Risiko geht man ein, wenn man an einer Unfallstelle das Foto-Handy zückt, um aufregende Bilder zu machen?
Hennig: Der Brand einer U-Bahn, eine Massenkarambolage usw. kann als zeitgeschichtliches Ereignis fotografiert und verwertet werden. Allerdings geht man das Risiko ein, das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Menschen zu verletzen, die deutlich erkennbar oder mehr als “Beiwerk” in der Bildkomposition sind. Es drohen dann im Fall der Veröffentlichung Unterlassungsansprüche, was bei Abmahnung durch Rechtsanwälte teuer werden kann. Deshalb sollten Fotos von Unfallbeteiligten nur dann veröffentlicht werden, wenn mit einer Einwilligung zu rechnen ist (Betroffene posieren, erheben keinen Einwand).
Insbesondere bei der Veröffentlichung von Aufnahmen von Verletzten, panikverzerrten Gesichtern usw. setzt man sich bei fehlender Einwilligung auch der Gefahr von Geldentschädigungsansprüchen aus, da derart entstellende Aufnahmen regelmäßig als schwerwiegende Rechtsverletzung angesehen werden.
Angenommen, die “Bild”-Zeitung veröffentlicht ein Foto, das gegen das Recht am eigenen Bild verstößt. Macht sie sich damit strafbar? Oder der Fotograf? Oder beide?
Hennig: Grundsätzlich ist eine persönlichkeitsrechtsverletzende Foto-Veröffentlichung nach § 33 Kunsturhebergesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. In der Praxis spielt diese Vorschrift des Nebenstrafrechts aber kaum eine Rolle.
Unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen droht tatsächlich die Strafverfolgung, die wichtigsten Fälle sind die Formalbeleidigung durch ein veröffentlichtes herabsetzendes Foto oder die “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen” etwa mittels einer erschlichenen Aufnahme in der Wohnung des Betroffenen.
Strafbar machen sich grundsätzlich Fotograf und die im Impressum gemäß Pressegesetz benannten verantwortlichen Redakteure.
“Bild” nennt ja auch die Namen und Wohnorte der Hobby-Fotografen. Müssen die im Fall einer juristischen Auseinandersetzung damit rechnen, dass Anwälte auch bei ihnen direkt vor der Tür stehen?
Hennig: Ja, denn “Störer” im Sinne des Persönlichkeitsrechts ist auch der Fotograf, der sein Foto zur Veröffentlichung an die Zeitung weitergibt.
Ist nicht eigentlich all das, was jemand auf der Straße sieht und mit seinem Foto-Handy fotografiert, automatisch öffentlich und darf deshalb auch in “Bild” (oder sonstwo) veröffentlicht werden?
Hennig: Nein, denn grundsätzlich ist jeder gegen die Veröffentlichung seines Bildes geschützt, wenn er nicht einwilligt. Abgebildet als “Beiwerk” einer Landschaft, als nicht besonders hervorgehobener Teilnehmer einer Demonstration oder anlässlich eines zeitgeschichtlichen bedeutenden Ereignisses muss aber auch eine Privatperson unter Umständen eine Veröffentlichung hinnehmen, allerdings nur kontextbezogen — nicht Jahre später in einem anderen Zusammenhang. Bei Prominenten ist der Spielraum größer, hier kommt es auf die Situation und insbesondere den sonstigen Umgang mit den Medien an.
Was muss ein Promi machen, um deutlich zu signalisieren: Ich bin zwar in der Öffentlichkeit, will aber ungestört sein und nicht fotografiert werden?
Hennig: Grundsätzlich reicht — bei privaten Anlässen — das Aufsuchen einer örtlichen Abgeschiedenheit. Darunter versteht man einen Platz, an dem auch andere, fremde Menschen anwesend sein können (z. B. Restaurantbesucher, Wanderer im Wald), aber der Prominente sich eindeutig nicht in der Öffentlichkeit bewegt. Es genügt also die Ecke im Restaurant, der Fitnessclub oder eine nahezu leere Waldlichtung, das Separee muss es nicht unbedingt sein. Es gibt Ausnahmen, bei denen trotzdem fotografiert werden darf, die aber für den Laien schwierig zu beurteilen und auch unter Juristen immer wieder streitig sind. So könnte man argumentieren, dass der konservative Familienminister, der die Ehe als einzig moralische Beziehungsform propagiert und seine “Bilderbuch”-Familie medial inszenieren lässt, bei einem heimlichen Restaurantbesuch mit seiner Geliebten fotografiert werden dürfe.
Innerhalb einer “breiteren” Öffentlichkeit, also etwa beim Flohmarktbesuch, haben auch Prominente grundsätzlich das Recht, bei privatem Auftreten nicht fotografiert zu werden. Es kommt aber ganz entscheidend darauf an, wie prominent die Person ist, wie offen sie sonst mit der Presse umgeht und ob die Tätigkeit in einem Bezug zur Bekanntheit steht. Bislang nahm die deutsche Rechtsprechung an, eine sehr prominente Person darf zum Beispiel auch beim Fahrradfahren im Park abgelichtet werden, mag sie durch Sonnenbrille und Hut auch signalisieren, dass sie nicht erkannt werden will. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof in Sachen Caroline von Hannover ist jedoch klar gestellt, dass hier bei rein privaten Anlässen ein strengerer Maßstab anzulegen ist.
Eines der Fotos, das “Bild” veröffentlicht hat, zeigt angeblich den urinierenden Fußballspieler David Odonkor. Darf “Bild” sowas zeigen? Darf ich sowas fotografieren?
Hennig: Es kommt auf die Umstände an — und darauf, wie viel auf dem Foto tatsächlich zu erkennen ist. Hat der Fußballer sich deutlich zurückgezogen und musste er wirklich einem dringenden Bedürfnis nachgeben, darf auch ein Mann, der durch ein Ereignis wie die WM große Bekanntheit erlangt hat, nicht in einer derart intimen Pose abgebildet werden. Hätte er aber z. B. öffentlich demonstrativ auf die italienische Flagge uriniert, kann er sich gegen eine Veröffentlichung nicht zur Wehr setzen. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es, wie immer im Presserecht, einen gewissen Argumentationsspielraum.
Generell ist das Fotografieren anderer Menschen nicht per se verboten, solange der bereits benannte “höchstpersönliche Lebensbereich” nicht tangiert ist. Ein Prominenter muss jedoch stets damit rechnen, dass Fotos (wie das beim Urinieren) weitergegeben werden und könnte daher bereits vor der Weitergabe an die Zeitung präventiv Unterlassungsansprüche geltend machen. Gibt es genug Belege für eine so genannte “Verletzungsgefahr”, könnte das auch für den privaten Fotografen eine teure Abmahnung durch einen Rechtsanwalt bedeuten.
Bei “Bild” versteht man sich darauf, den Eindruck zu erwecken, man wüsste Bescheid. So schrieb das Blatt gestern über das anstehende Fußballspiel von Hertha BSC gegen FK Moskau zwar: “Die spannendste Frage. Spielt Marcelinho”. Und danach war die Rede von einer großen “Chance”, dass Marcelinho in der Startelf stehe. Doch wenig später zitierte sie Marcelinho in der Berlin/Brandenburg-Ausgabe so:
“Ich gebe alles, will Hertha in den UEFA-Cup schießen. (…) Vorher konzentriere ich mich aber nur auf das Spiel.”
Und am Ende des Textes hieß es:
Das plant [Hertha-Trainer] Götz: (…) Vorne soll es Pantelic als einzige Spitze richten. Mit den Vorlagen von Marcelinho.
Und vielleicht haben das gestern die Bild.de-Mitarbeiter gelesen, nicht bemerkt, dass “Bild” bloß spekuliert und dann diese Meldung daraus gemacht:
Marcelinho — Die “Hertha-Diva” spielt gegen Moskau
(…) Der Brasilianer, den Hertha verkaufen will, flog gestern mit nach Rußland und steht in der Start-Elf.
Das ein oder andere “könnte”, “möglicherweise” oder “vielleicht” hätte sicher nicht geschadet. GanzimGegenteil.
Mit Dank an Mark H. und Klaus W. für den sachdienlichen Hinweis.