Suchergebnisse für ‘foto opfer’

Die Fotobeschaffer von Hameln

Eigentlich wollten wir hier im BILDblog schon vor knapp zwei Wochen über den Fall berichten. Es geht um die erschreckende Tat eines Mannes, der erst auf seine Frau einstach, ihr dann ein Seil um den Hals band und sie anschließend an seinem Auto hinter sich herzog.

Damals, am 23. November, veröffentlichte “Bild” diesen großen Artikel:


(Unkenntlichmachungen durch uns.)

Und auch Bild.de berichtete (auf einen Link verzichten wir ganz bewusst) mit einem kostenpflichtigen “Bild plus”-Artikel:

In den Tagen zuvor hatten die “Bild”-Medien das Geschehen im niedersächsischen Hameln schon intensiv begleitet. Sie hatten unverpixelte Fotos des Opfers gezeigt (vermutlich mit Zustimmung der Familie), sie hatten unverpixelte Fotos des geständigen Täters gedruckt, sie hatten Fotos von Blutspuren veröffentlicht. Das volle Programm.

Am 23. November sind sie noch einen Schritt weiter gegangen: “Bild” und Bild.de (bereits einen Tag zuvor) verbreiteten eine Aufnahme des Opfers Kader K. aus dem Krankenbett auf der Intensivstation, riesengroß, wie man oben erahnen kann. Zu dieser Zeit lag sie in der Universitätsklinik in Hannover im Koma, hilflos, angeschlossen an viele Schläuche. Die “Bild”-Mitarbeiter verzichteten auf jegliche Unkenntlichmachung.

Dass die Veröffentlichung dieses Fotos eines lebensgefährlich verletzten Opfers auf Kritik stoßen könnte, dürften auch “Bild” und Bild.de geahnt haben. Jedenfalls stellten sie bereits in der Unterzeile klar, dass “der Bruder von Kader K.” “in BILD” spreche, und ihren Artikel begannen die Autoren direkt so:

“WIR WOLLEN DER WELT ZEIGEN, WAS DIESER HUND KADER ANGETAN HAT.”

Das sagt Maruf K. (35), der Bruder von Verbrechensopfer Kader K. (28).

Ein paar Absätze später schreiben sie:

Ihr Bruder fotografierte sie auf der Intensivstation, gab BILD das Foto — weil die Familie dokumentieren will, was geschehen ist.

Deswegen hatten wir das Thema erstmal nicht aufgegriffen: Wenn eine Familie sich dazu entscheidet, das Foto eines Angehörigen an “Bild” zu geben, kann die Zeitung es auch drucken. Natürlich hätte sich die Redaktion dazu entschließen können, aus Pietät auf den Abdruck zu verzichten oder das Opfer zumindest zu anonymisieren. Aber bei einer solchen Entscheidung geht es um Anstand. Und es geht um “Bild” und Bild.de.

Heute ist in der “Süddeutschen Zeitung” ein Artikel zu der “Gewalttat in Hameln” erschienen. Tim Neshitov hat die Familie von Kader K. besucht und mit ihr über den tragischen Fall gesprochen. Neshitov zitiert in seinem Text auch den Bruder, der “Bild” das Foto seiner Schwester im Krankenbett gegeben hatte:

Die Bild-Zeitung hat ihr obligatorisches Opferfoto abgedruckt, sogar mit Beatmungsschläuchen, wofür Kaders älterer Bruder auf der Intensivstation sein Handy zücken musste (“Ich war verwirrt, wie im Nebel, und die sagten noch, so ein Foto würde Kader nützen”).

Der Bruder von Kader K. bereue es inzwischen, bei dieser “Bild”-Geschichte mitgemacht zu haben, sagte uns Tim Neshitov auf Nachfrage.

Wir werden ab und zu gefragt, warum wir “Bild” und Bild.de immer noch beobachten und regelmäßig kritisieren. Dazu kommt oft der Satz: “Die Leute von ‘Bild’ sind doch gar nicht mehr so schlimm wie früher.” Vielleicht nicht alle. Einige aber schon.

Mit Dank an Rosemarie H., Thomas S., Fab und @HoechDominik für die Hinweise!

Opfer bringen

Jörg Völkerling ist selbst für “Bild”-Verhältnisse ein besonderer Fall. Wenn sich beispielsweise eine Angeklagte vor einem Gerichtsprozess einen Aktenordner vors Gesicht hält, dann machen alle Fotografen Fotos von der Frau mit dem Aktenordner vor dem Gesicht. “Bild”-Polizei-und-Gerichtsreporter Völkerling sucht sich hingegen einen Platz im Saal, von dem aus er hinter den Ordner fotografieren kann. Ha, mal wieder alle reingelegt!

Völkerling war es auch, der Wetter-Moderator Jörg Kachelmann beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim fotografierte — unerlaubter Weise, wie ein Gericht später feststellte. Als Kachelmann dann bei Twitter ein Foto von Völkerling auf der Lauer verbreitete, ging der “Bild”-Reporter vergeblich dagegen vor.

Jetzt hat Jörg Völkerling wieder mit einer für ihn typischen Aktion zugeschlagen.

Vor dem Landgericht Aschaffenburg läuft seit Donnerstag ein Prozess wegen zweifachen versuchten Totschlags, über den Völkerling berichtet. Der Fall in Kurzform: Ein Mann soll mit seinem Auto ziemlich dicht an zwei jungen Fußgängern vorbeigerast sein. Diese sollen ihm daraufhin einen Vogel und den Mittelfinger gezeigt haben. Der Mann soll gebremst, den Rückwärtsgang eingelegt und die beiden Fußgänger über den Haufen gefahren haben. Diese schleuderten gegen eine Hauswand und mussten mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Der Angeklagte sagt, er habe die jungen Männer lediglich zur Rede stellen wollen, er könne sich nicht erklären, warum sein Auto auf den Gehweg ausbrach.

“Bild” brachte gestern in der Bundesausgabe einen großen Artikel über den Prozessauftakt:


(Unkenntlichmachungen durch uns.)

Und auch Bild.de berichtete:


(Zusätzliche Unkenntlichmachungen durch uns.)

Dass die “Bild”-Medien ganz selbstverständlich ein Foto des (noch nicht verurteilten) Angeklagten veröffentlichen, ist zwar bedenklich, aber nicht ungewöhnlich. Schließlich scheint im Axel-Springer-Hochhaus der Grundsatz zu gelten: Leute, denen etwas vorgeworfen wird, wird man ja wohl noch zeigen dürfen!

Jörg Völkerling hat aber auch die zwei Opfer fotografiert.* Und das — so wirkt das Foto jedenfalls –, obwohl sie es nicht wollten: Das eine Opfer hat sich eine Kapuze übergezogen; das andere Opfer hat blöderweise keine Kapuze, hält sich dafür aber die Hand vors Gesicht. Beide haben sich von Völkerlings Kamera weggedreht. Und dennoch veröffentlichen “Bild” und Bild.de dieses Foto:


(Zusätzliche Unkenntlichmachungen durch uns.)

Im Pressekodex des Deutschen Presserats steht zum “Opferschutz”:

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Nach Zustimmung sieht es in diesem Fall wahrlich nicht aus. Dennoch bedrängt “Bild”-Spezialfall Jörg Völkerling mit seiner Kamera die zwei Opfer, die eigentlich nur zu ihrem Gerichtsprozess und dabei nicht fotografiert werden wollen.

An dem Fall in Aschaffenburg kann man übrigens ganz gut sehen, nach welchen Kriterien die “Bild”-Medien Anonymisierungs-Balken und Verpixelungen verteilen: offenbar nach keinen. Bei Bild.de hat der Angeklagte einen schwarzen Balken vor die Augen gesetzt bekommen, das Gesicht des Opfers ohne Kapuze hat die Redaktion verpixelt. In der Print-Version gibt es weder das eine noch das andere.

Mit Dank an Philipp für den Hinweis!

*Korrektur, 27. November: Jörg Völkerling sagt, dass er von den Opfern “selbstverständlich” eine Zustimmung zur Veröffentlichung des Fotos hatte:

Unser Fehler tut uns leid, wir ziehen die Kritik an der Veröffentlichung des Opferfotos zurück. An den anderen Kritikpunkten (Veröffentlichung eines Fotos des Angeklagten, willkürliche Anonymisierung bei “Bild” und Bild.de) halten wir hingegen fest.

“Bild” zeigt private Fotos von getöteten Menschen

Am vergangenen Sonntag entdeckte die Polizei in einer Bonner Wohnung zwei Leichen. Es handelte sich um eine 48-Jährige und ihren 11-jährigen Sohn. Der Lebensgefährten der Frau und Vater des Kindes, der anfangs nirgendwo zu finden war, wurde zum Verdächtigen.

“Bild” und Bild.de berichteten am Dienstag bundesweit über den Fall und die Suche der Polizei:

In dem Artikel ist auch ein unverpixeltes Foto des Gesuchten zu sehen, was zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Sinn machte, weil er eben zur Fahndung ausgeschrieben war. Was viel problematischer ist: Die “Bild”-Medien zeigten auch ein privates Foto der getöteten Frau, ebenfalls ohne irgendeine Verpixelung:


(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)

Im Pressekodex des Deutschen Presserats heißt es in Richtlinie 8.2:

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Und als wäre das Zeigen der Frau nicht schon rücksichtslos genug, veröffentlichten “Bild” und Bild.de auch noch ein privates Foto des 11-jährigen Jungen:

Noch einmal ein Blick in den Pressekodex, dieses Mal Richtlinie 8.3:

Insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle dürfen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein.

Außerdem schreiben die Redaktionen über eine schwere Krankheit des Jungen.

Der Verdächtige wurde inzwischen gefasst. Ein Passant erkannte ihn, wohl auch aufgrund der Berichterstattung in den Medien. Gestern dann der nächste große Bericht, dieses Mal in der Köln-Ausgabe der “Bild”-Zeitung; bei Bild.de gab es ebenfalls einen Artikel über die neuen Geschehnisse:

In einem ersten Verhör soll der Mann zugegeben haben, seiner früheren Freundin zwar 15.000 Euro gestohlen zu haben, er bestreitet allerdings, etwas mit ihrem Tod und dem seines Sohnes zu tun zu haben. Die Reporter von “Bild” und Bild.de haben in der Zwischenzeit ein weiteres Foto der Frau und des Kindes aufgetrieben, das sie ihrer Leserschaft unbedingt präsentieren wollen:

Woher die “Bild”-Leute all die Fotos haben, verraten sie lieber nicht. In den Fotocredits heißt es wie immer in solchen Fällen: “Fotos: PRIVAT”. Das könnten sie endlich mal wörtlich nehmen.

18-Jährige-vs.-Eltern-Hoax, Opfer von der AfD, Mimimi-Männer

1. Verklagt 18-Jährige wirklich die Eltern wegen Facebookfotos?
(morgenpost.de, Lars Wienand)
Weltweit berichten Medien über eine 18-jährige Österreicherin, die ihre Eltern angeblich verklagt, weil diese Kinderfotos von ihr auf Facebook gepostet hätten. Alle berufen sich auf einen Bericht der Zeitschrift “Die ganze Woche”. Lars Wienand hat nicht nur abgeschrieben, sondern recherchiert — das Ergebnis: “Die im Artikel zitierte Anwaltskanzlei weiß über den Fall nichts, die mutmaßlich zuständige Gerichtssprecherin kennt ihn nicht — und die Redaktion des Blattes tut nichts, um Widersprüche zu erklären.”

2. AfD-Spitzenmann Leif-Erik Holm: Die Mär vom selbsternannten Opfer aus dem Nordosten
(kress.de, Armin Fuhrer)
Leif-Erik Holm, designierter Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, war früher Radiomoderator und wurde wegen seines politischen Engagements entlassen. So stellt er es jedenfalls selbst dar. Sein ehemaliger Chef, der Geschäftsführer des Radiosenders “Antenne MV”, erzählt eine andere Version der Geschichte: “‘Holm selbst hat ganz freiwillig gekündigt, als er begann, für die Berliner AfD-Landesvorsitzende Beatrix von Storch zu arbeiten.'” Der Sender habe zum damaligen Zeitpunkt gar keine Veranlassung zu einem solchen Schritt gehabt — “denn wir haben überhaupt nicht gewusst, dass Holm sich parteipolitisch engagierte.”

3. Analyse des EuGH-Urteils zur Störerhaftung: Steinzeit in Luxemburg
(heise.de, Ulf Buermeyer)
Der Europäische Gerichtshof hat sich damit beschäftigt, inwieweit WLAN-Betreiber für Urheberrechtsverstößte haften müssen. Richter Ulf Buermeyer hält das Urteil für gefährlich: “Wenn in Zukunft nach einem ersten vermeintlichen Verstoß gegen das Urheberrecht aus einem WLAN heraus dessen Betreiber vor Gericht gezerrt werden könnte und auch noch die Kosten für dieses Verfahren tragen müsste, dann dürfte es in Deutschland zu einem echten WLAN-Sterben kommen.” Auch Volker Tripp von der “Digitalen Gesellschaft” sieht “WLAN-Betreiber jetzt mit einem Bündel neuer Unsicherheiten und Fragen konfrontiert”.

4. Olympia? “Nicht zu jedem Preis”
(taz.de, Anne Fromm und Jürn Kruse)
ARD-Chefin Karola Wille spricht im Interview mit der “taz” über Horst Seehofers Fusions-Pläne für die Öffentlich-Rechtlichen (sie ist skeptisch), transparente Intendantengehälter (Wille selbst verdient 275.000 Euro pro Jahr), die umstrittenen Honorare von Fußballexperten wie Mehmet Scholl (“Die Gremien als Vertreter der Gesellschaft bekommen die Informationen. Alles weitere untersucht gerade Herr Kirchhof.”) und die Übertragungsrechte für die Winterspiele 2018 in Pyeongchang (“nicht zu jedem Preis”).

5. Hör auf zu heulen, Mann!
(jetzt.de, Quentin Lichtblau)
In neuen Männer-Magazinen beklagen sich Männer über das harte Los des Lebens als Mann. Quentin Lichtblau wundert sich: “Ich bin doch eigentlich genau der, von dem ihr da sprecht: Ein weißer, deutscher Hetero-Mann, mittelalt, Akademiker. Penisträger hat mich noch niemand genannt, mit Eseln und Frauen habe ich äußerst selten nennenswerte Probleme. […] Dank meiner halben Stelle kann ich jederzeit in den Urlaub fahren — mal abgesehen vom Geldmangel, für den die Emanzipation weiß Gott nichts kann. Was läuft da bei euch anders? Was hat euch bloß so ruiniert?”

6. IKEA und das Ekel-Badezimmer
(prinzessinnenreporter.de, Bernhard Torsch)
In der “Zeit” hat Kersten Augustin dem “Ikea”-Chef einen Brief geschrieben und sich über den “Ikea”-Katalog beklagt. Bei den “Prinzesinnenreportern” schreibt Bernhard Torsch einen Brief an Kersten Augustin und antwortet ihm. Das ist ein bisschen böse, aber auch relativ lustig.

Gottes Werk und Reichelts Foto


(Screenshot: BILDblog, Rahmen: Theen Moy)

“‘Bild’ ist ein Gesamtkunstwerk”, sagte der Medienwissenschaftler Norbert Bolz vor Jahren. Doch während “Bild”-Texte und -Überschriften schon einige literarkritische Behandlung erfahren haben, steckt die kunstwissenschaftliche Würdigung der “Bild”-Bilder noch in den Kinderschuhen. Die Kolumne “Bildbetrachtung” soll hier nachbessern.

Katastrophen sind nicht schön. Die “Bild”-Berichterstattung darüber auch nicht. Viele ethische Grundsätze müssen im Kopfe von “Bild-plus”-Chef Julian Reichelt hin- und hergerollt werden: Wie leuchtet man eine Leiche richtig aus? Wo kriegen wir am schnellsten Klassenfotos der toten Kinder her? Wo wohnen die Eltern, haben wir exklusive Heulbilder?

Leo Fischer hat mit seinen 35 Jahren bereits alles erreicht: Als Chefredakteur der “Titanic” wurde er vom Papst verklagt, ein CSUler wollte ihm “die Lizenz zum Schreiben” entziehen, als Politiker holt er regelmäßig unter 0,1 Prozent der Stimmen. Aktuell schreibt Fischer für die “Titanic”, die “Jungle World”, “Neues Deutschland” und die “taz”. Fürs BILDblog untersucht er die Bildsprache der “Bild”-Zeitung.
(Foto: Tom Hintner)

Angesichts dieser komplizierten Ethik-Lage überrascht es nicht, daß “Bild” im Fall des kaputtgerummsten Städtchens Amortadella schnell handeln mußte — und statt toter Kinder ausnahmsweise eine quietschfidele Nonne vor die Kamera gebracht hat: “Ich war mir sicher, dass ich sterben würde”, sagt Schwester Mariana zu “Bild”. “Aber in dem Moment, als eigentlich schon alles vorbei war, kam eine Stimme und rief meinen Namen. Da war ich mir sicher: Gott ist da.”

Wer mag dieser Gott sein, wer hat Mariana erhört? Eventuell hält Bild.de sich selber dafür. Gottgleiche Ausmaße hat jedenfalls der angenehm fleischige Mikrofon-Dödel, der sich da von linksunten ins Nonnen-Face schraubt. Mikro-Glieder gehören bekanntlich zur Grundausstattung von “Bild”-Mitarbeitern, bei “Bild plus” dürfen es dann gerne ein paar Zentimeter mehr sein. Eine notdürftig abgeklebte Kopfwunde weckt Assoziationen an die Stigmata des Heilands bzw. eine kurz zuvor erfolgte persönlichkeitsoptimierende Schläfenlappen-Op (Lobotomie).

Im Hauptbild hingegen sehen wir die geschwätzige Gottesdienerin attraktiv auf eine Leiter hindrapiert — als wäre sie gerade frisch vom Kreuz herabgestiegen. Den Blick hochkonzentriert aufs Handy gerichtet, den Podex auf einem Stück Sackleinen kühlend, bringt das nackte Füßlein sogar etwas zarte Erotik in dieses pietà-hafte Tableau. Auf welcher App ihre glaubensstarken Augen wohl ruhen? Auf Twitter, Snapchat oder Xhamster? Oder nicht doch besser auf der “Bild”-App? Schauen, welche Mitschwestern es zwischenzeitlich zerbrezelt hat?

Das BILDblog begrüßt jedenfalls den Trend, nur mehr leichtverletzte Opfer von Katastrophen zu zeigen und die wirklich guten Splatter-Effekte schön hinter der Paywall zu verstecken. Dann wird uns beim Besuch von Bild.de auch nicht mehr ganz so schlecht.

Der ehrenhafte Julian Reichelt und die grausamen Fotos aus Syrien

Sehr geehrter Herr Andreas Fischer,

es bereitet mir körperliche Schmerzen, in der Anrede diese Höflichkeitsformel zu verwenden, weil ich nach Ihrer Entscheidung an Ihnen, Ihrer Institution, Ihrem Weltbild und Ihrem Verständnis von der Pressefreiheit nichts Ehrenhaftes finden kann.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass diese Zeilen von Julian Reichelt stammen, dem Online-Chef der „Bild“-Zeitung.

Reichelt empört sich mit diesem Schreiben über eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz. Die hatte auf Bild.de einen „Verstoß gegen die Menschenwürde“ festgestellt:

Bei dem geprüften Angebot handelt es sich um einen Bericht über den Syrienkrieg, der die Folgen von Bombenangriffen des syrischen Präsidenten Assad auf die Zivilbevölkerung thematisiert. Zur Illustration der Lage in Syrien werden verschiedene Fotografien von schwer verletzten oder toten Babys und Kindern gezeigt. Die Gesichter der Kinder sind dabei unverfremdet in Nahaufnahme zu sehen, sodass die Opfer identifizierbar sind. Zudem wird der Effekt durch die Möglichkeit zur großformatigen Darstellung durch Anklicken verstärkt.

Nach Ansicht der KJM verstoßen zwei der Darstellungen gegen die Bestimmungen zur Menschenwürde, da die Opfer auf diesen Bildern deutlich zu erkennen sind. Das Leiden und Sterben der Kinder wird zur Schau gestellt und sie werden dadurch zu Objekten der Schaulust degradiert. Auch wenn es sich um ein tatsächliches Geschehen handelt, besteht nach Meinung des Gremiums kein berechtigtes Interesse an dieser Art der Darstellung, da eine Verpixelung der Bilder die Aussagekraft des Artikels nicht geschmälert hätte.

Verstöße gegen die Bestimmung zur Menschenwürde liegen insbesondere dann vor, wenn Menschen leidend oder sterbend dargestellt und dabei zum Objekt herabgewürdigt werden. Darüber hinaus muss die Darstellung ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt. Reine Geschmacksfragen spielen bei Prüfungen der KJM keine Rolle.

Ich bin bei solchen grausamen Fotos aus Krisengebieten oft unentschlossen: Muss das ein? Darf man das zeigen? Muss man das zeigen?

Einerseits: Die Gefahr, dass Menschen zu bloßen Objekten werden, zum grausigen Clickbait für die Katastrophenvoyeuristen, ist sehr groß. Andererseits sind solche Fotos wichtig und notwendig, um Dinge in Bewegung zu setzen, um ein realistisches Bild der Welt zu vermitteln und um sie für die Leser greifbar zu machen.

Das Foto aus dem “Bataclan” nach den Anschlägen von Paris war so ein Fall. Viele Leser haben uns damals empörte Mails geschrieben, weil darauf die blutverschmierten Leichen in dem Konzertsaal zu sehen sind. Ich kann die Aufregung verstehen. Ich kann aber auch die Leute verstehen, die dieses Foto brauchten, um sich ein Bild von dieser schlimmen Tat zu machen, um zu begreifen, was dort passiert ist, und vielleicht auch um zu erkennen, dass sie das selbst hätten sein können.

Ob man das Foto riesengroß auf der Startseite zeigen muss, ist freilich eine andere Frage.

Die KJM hat die Veröffentlichung des “Bataclan”-Fotos auf Bild.de übrigens nicht beanstandet. Das Portal verstoße damit nicht gegen die Menschenwürde, weil:

Zum einen bietet das in das Angebot eingebundene Foto einen Überblick über einen großen Ausschnitt des gesamten Tatorts. Die Leichen nehmen dabei nur einen geringen Teil an der Gesamtfläche der Abbildung ein. Gesichter sind nicht zu erkennen und es werden keine Verletzungen in den Fokus der Abbildung gerückt. Somit wurde die Subjektqualität der abgebildeten Menschen nicht missachtet. Zum anderen umfasst die Pressefreiheit die freie Wahl der Art und Weise, in der über ein Ereignis berichtet wird. Der Artikel behandelt ein Ereignis des aktuellen Tagesgeschehens von größtem öffentlichem Interesse und das Foto soll die Dramatik der Ereignisse sowie ihre schrecklichen Folgen veranschaulichen. Es kann zudem angenommen werden, dass Bilddokumente die Authentizität der Berichterstattung erhöhen. Somit lag ein berechtigtes Interesse für die Form der Darstellung und Berichterstattung vor.

Ähnlich sieht es auch der Deutsche Presserat.

So kann man sicher auch in diesem Fall, bei den grausamen Fotos aus Syrien, über die Entscheidung der KJM diskutieren.

Aber Diskussionen mit Julian Reichelt sind so eine Sache. Wer anderer Meinung ist, ist sofort sein Feind, und Reichelt wird jedes „Nein“ mit einem doppelt so lauten „Doch“ übertönen, koste es, was es wolle, und wenn es das Letzte ist, was …

Um es gleich zu sagen: Die Entscheidung, die Sie getroffen haben, ist schrecklich und falsch. Wir werden sie nicht akzeptieren, sie nicht hinnehmen und mit allen Mitteln – juristisch, journalistisch, politisch – dagegen vorgehen, bis Sie sich korrigieren oder korrigiert werden und anerkennen, dass Sie bei der Wahrnehmung des Ihnen erteilten Auftrags schlicht versagt haben.

Und so lärmt Reichelt in denkbar größtmöglichen Kategorien gegen die KJM-Entscheidung.

Sie erheben gegen uns einen der in unserem Rechtssystem denkbar schwerstwiegenden Vorwürfe, nämlich dass wir mit unserer Berichterstattung gegen Artikel 1 unseres Grundgesetzes, gegen die Menschenwürde verstoßen, weil wir das unermessliche Leid in Syrien so drastisch darstellen wie es eben stattfindet, die dort begangenen Menschheitsverbrechen so schonungslos dokumentieren wie es unsere Pflicht ist – und nicht müde werden, dies zu tun und unsere Berichterstattung auch immer wieder in den eindeutig gegebenen politisch Zusammenhang stellen.

Dazu zwei Anmerkungen, eine grundsätzliche und eine persönliche.

Denn das ist es immer für Reichelt: grundsätzlich und persönlich. Er fühlt sich persönlich attackiert, wenn man „Bild“ kritisiert. Darum schlägt er auch persönlich zurück.

Erstens, ich hätte mir nicht vorstellen können, dass ausgerechnet eine deutsche Institution im Angesicht von Menschheitsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eine solche Entscheidung trifft und Berichterstattung über Tyrannei in irgendeiner Form zu beschneiden und einzuschränken versucht. Ihre Entscheidung und deren infame Begründung ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die aus der deutschen Geschichte gelernt und aus ihr heraus unser Grundgesetz geschaffen haben. Und es ist nicht weniger als ein Angriff auf einen anderen Artikel unseres Grundgesetzes, nämlich auf die Pressefreiheit.

Zweitens, ich habe als Reporter über zehn Jahre hinweg aus Syrien über den Krieg berichtet. Viele Szenen, wie unsere Fotos sie zeigen, habe ich selbst erlebt und fotografisch dokumentiert. Da Ihnen offenbar jedes Maß und jegliches Urteilsvermögen fehlen, da Sie – seien Sie dankbar dafür – vergleichbare Situationen offenbar nie erleben mussten, lassen Sie mich Ihnen sagen: Nicht das Foto ist die Verletzung der Menschenwürde, sondern die Fassbombe, der Giftgasangriff, das Schrapnell, das ein Kind von innen zerfetzt. Niemals werden wir uns vorschreiben lassen, wie wir solch abscheuliche Taten, diesen Zivilisationsbruch zu dokumentieren haben. Dass wir uns von Menschen „kontrollieren“ lassen müssen, die sich – aus welchen Motiven auch immer – zu solch schrecklichen Entscheidungen verleiten lassen, ist ein Hohn.

Man kann sich gar nicht vorstellen, wie viel Schaum dabei auf die Tastatur getropft sein muss, und das ist noch lange nicht das Ende (den Rest ersparen wir Ihnen – hier können Sie es nachlesen, wenn Ihnen danach ist).

Wenn Reichelt so herumtost, klingt es nicht, als hätte die KJM zwei Leichenfotos kritisiert, sondern als wollte sie der „Bild“-Zeitung grundsätzlich verbieten, das Grauen in Syrien zu dokumentieren. Anders gesagt:

Julian Reichelt ist unfähig, Kritik von Zensurversuchen zu unterscheiden. Wer bemängelt, dass „Bild“ die Hinrichtungsfotos des „IS“ verbreitet, ist ein Freund der Terroristen und will, dass gar nicht mehr über die Gräueltaten des „IS“ berichtet wird. Wer findet, dass man auch einen “Pegida”-Anhänger nicht heimlich in seiner Wohnungstür fotografieren darf, kämpft “für die Interessen von Pegida”. Wer “Bild” für die Berichterstattung über Flüchtlinge kritisiert, will “Bild” verboten sehen. Jede Forderung nach Zurückhaltung ist für Reichelt gleich ein antidemokratischer Akt, ein nicht hinzunehmender „Anschlag auf die Pressefreiheit“.

Auch nach diesem Eintrag wird Reichelt wahrscheinlich davon ausgehen (oder es zumindest so darstellen), als hätten wir vom zensorischen BILDblog es am liebsten, wenn “Bild” gar keine Fotos mehr aus Syrien zeigen würde. Aber noch mal: Es geht uns nicht um die Frage, ob man grausame Fotos grundsätzlich zeigen darf oder nicht, sondern darum, dass in jedem Einzelfall sorgfältig entschieden werden muss. Und es geht uns darum, auf welche Art und Weise Julian Reichelt auf die Entscheidung des KJM reagiert und wie er und sein Portal diese Entscheidung jetzt darstellen.

Gestern Abend erklärten sie:

Als hätte ihnen das jemand verboten.

“Bild”-Kommentator Ernst Elitz* fragt:

Was für eine Sicht auf die Welt haben diese Jugendschützer? Soll die Grausamkeit von Diktatoren nur noch vertuscht oder verpixelt an die Öffentlichkeit kommen? (…) Wer die Würde des Menschen schützen will, muss in solchen historischen Momenten auch seine Entwürdigung zeigen. Nicht um die Opfer „zur Schau zu stellen“, sondern um Abscheu vor den Tätern zu wecken.

Das ist unser journalistischer Auftrag. Im Interesse der Menschenwürde.

Als würde die Jugendmedienschützer das total anders sehen. Dabei sind die KJM, Julian Reichelt, Ernst Elitz und der Rest der “Bild”-Bande im Grunde alle einer Meinung. Natürlich dürften Medien Berichte über Kriege mit drastischen Fotos bebildern, sagte uns Andreas Fischer von der KJM auf Nachfrage. Aber da gebe es eben Grenzen, und diese Grenzen habe Bild.de hier mit zwei Fotos überschritten.

Insgesamt zeigt Bild.de in dem fraglichen Artikel 15 Fotos von verletzten oder toten Menschen, die meisten davon Kinder. Ganze Hallen voller Leichen. Überall Trümmer, Verletzte und Blut. Nur zwei der Fotos hat die KJM beanstandet, unter anderem die Nahaufnahme eines toten Babys.

Die KJM will nicht alle Kriegsfotos verbieten. Sie will, dass Opfer nicht ein zweites Mal zu Opfern werden und Journalisten bei jedem einzelnen Foto abwägen.

“Bild” aber will nicht abwägen, sondern zeigenzeigenzeigen.

Bild  

Foto: Privat

Wenn die „Bild“-Zeitung unverpixelte Fotos von Opfern oder Tätern abdruckt (was ja hin und wieder vorkommen soll) und man am Rand entweder gar keine Quellenangabe oder nur „Foto: Privat“ liest, kann man das in der Regel so übersetzen: Foto bei Facebook beschafft, Urheber nicht gefragt, Zustimmung der Abgebildeten nicht eingeholt, uns doch egal, alles geben, alles zeigen.

Vorgestern, “Bild”-Zeitung, Seite 3:

Gesicht entstellt! Nahm ihr Ex grausame Rache? - SÄURE-ATTENTAT AUF VANESSA (27) [dazu ein riesiges Doto des Opfers und ein kleineres Foto des Tatverdächtigen]

(Unkenntlichmachung von uns. Für den Verdächtigen unten rechts hat „Bild“ einen kleinen Augenbalken springen lassen, für die Frau auf dem großen Foto nichts. Quelle: “Privat”.)

Man darf wohl davon ausgehen, dass die Leute von “Bild” auch in diesem Fall keine Erlaubnis der Abgebildeten vorliegen hatten, denn der abgebildete Mann sitzt in U-Haft — und die abgebildete Frau hat überhaupt nichts mit der Sache zu tun. Da haben sie mal wieder das falsche Foto geklaut.

Inzwischen wurde die Seite aus dem ePaper entfernt und in der Ausgabe von gestern eine Korrektur veröffentlicht versteckt, drei Seiten weiter hinten und sechsmal kleiner als das falsche Foto:

Korrektur - In dem Bericht über den Säureanschlag auf Vanessa (27) vom 16. Februar ist es bedauerlicherweise zu einer Verwechslung gekommen. Das von BILD veröffentlichte Foto zeigt nicht das Opfer des Angriffs, sondern eine unbeteiligte Person. Dafür bitten wir um Entschuldigung.

Und sie haben es sich nicht nehmen lassen, bei der Gelegenheit auch gleich noch mal den Verdächtigen zu zeigen. Und das (angeblich diesmal richtige) Opfer. Ohne jede Verpixelung.

So geht es Säure-Opfer Vanessa [dazu ein Foto des Opfers und ein Foto des Verdächtigen]

Klein am Rand steht: „Foto: Privat“.

Mit Dank an Gabriel M.

Die Opfer der “Bild”-Zeitung

Und was macht man als guter “Bild”-Reporter nach einem Terroranschlag, bei dem mehrere Deutsche gestorben sind? Richtig: Witwen schütteln.


(Unkenntlichmachung von uns.)

Dazu hat “Bild” ein Foto des Mannes abgedruckt — und eins seiner Leiche.

Auch von fünf anderen Opfern zeigt das Blatt unverpixelte Porträtfotos, nennt ihre (abgekürzten) Namen, ihre Wohnorte und viele private Details.

Davon, dass “Bild” die Erlaubnis der Angehörigen hatte, ist eher nicht auszugehen. Quellen für “die Geschichten der deutschen Opfer” sind überwiegend Nachbarn, (Ex-)Kollegen und die Facebookprofile der Verstorbenen.

Mit Dank auch an Jonas J.

Auflage, Franz Josef Wagner, Kinderfotos

1. “IVW 1/2015: So hoch ist die ‘Harte Auflage’ wirklich”
(dwdl.de, Uwe Mantel)
Deutsche Zeitschriften in einer Gegenüberstellung zwischen ausgewiesener Auflage (“Bordexemplare, Lesezirkel oder stark rabattierte sonstige Verkäufe, mit denen die Verlage gerne Auflagenkosmetik betreiben”) und “harter Auflage” (“Einzelverkäufe zum regulären Preis und Abonnements”).

2. “Das Recht am eigenen Foto”
(dasnuf.de)
Das Nuf greift den Text “Das Zurschaustellen der eigenen Kinder im Internet ist Missbrauch” (tagesspiegel.de, Caroline Fetscher) auf und nennt ihn reißerisch, themenvermischend und nicht ausreichend differenziert: “Am Ende ist es natürlich eine Entscheidung der jeweiligen Eltern. Ich weiß, ich persönlich würde es befremdlich finden, wenn ich auf eine im Netz dokumentierte Kindheit zurück blicken würde. Ich erinnere mich gut, dass es ein großes Baby-Foto von mir gab, das ich peinlich fand. Meine Eltern und Großeltern fanden das Foto besonders süß und rahmten es sich ein, um es jeweils gut sichtbar im Flur zu platzieren. Das alleine (und wie viele Leute liefen wohl durch den Flur dieser beiden Wohnungen) war mir jahrelang unangenehm.”

3. “So wird in afrikanischen Medien berichtet”
(tagesspiegel.de, Wolfgang Drechsler)
Wolfgang Drechsler liest afrikanische Medien zu den Bootsunglücken im Mittelmeer: “Selbst wenn die Medien in Afrika über die Flüchtlingsströme nach Norden berichten, werden selten Hauptschuldige dafür offen benannt: die afrikanischen Regierungen. Stattdessen ist, wie auch in den europäischen Medien, oft vom Versagen und der Schuld Europas die Rede.”

4. “‘Wissen wollen ist ein Reflex'”
(berliner-zeitung.de, Joachim Frank)
Nach der Berichterstattung zum Absturz von Germanwings-Flug 9525 fordert Alexander Filipovic die Redaktionen dazu auf, andere Formen der Aktivität zu finden: “Es bekäme der öffentlichen Kommunikation gerade gut, wenn nicht immerzu auf allen Kanälen das Gleiche gesendet und geschrieben würde. Das hieße dann für Redaktionen: Einen Gang herunterschalten. Nichts bringen, nur weil es bei den Kollegen vom Sender X oder der Zeitung Y auch schon zu sehen war! Lieber warten, bis es wirklich etwas Neues gibt.”

5. “Je suis Franz Josef”
(stern.de, Meike Winnemuth)
Meike Winnemuth setzt sich für Franz Josef Wagner ein, dessen Ergüsse sie “regelmäßig fassungslos machen”: “Selbstverständlich kann man sich gegen Unliebsames empören, man soll es sogar, oft muss man es unbedingt. Aber wenn gefordert wird, dass alles Empörende weg soll, alles Geschmacklose, Stillose, Verdammtnochmalfalsche, und wenn diejenigen verbal an die Laterne gehängt werden, die einem nicht behagen, dann geht gerade gewaltig was schief.”

6. “Antilopen, die Löwen fressen. In elf einfachen Lektionen zum Terror-Opfer”
(derzaunfink.wordpress.com, 15. April)
Der Zaunfink kümmert sich um “die allgegenwärtige Unterdrückung der Heterosexuellen”: “Homos klagen seit Jahrzehnten darüber, wie schwer sie es haben. Aber Heteros durften das nie. Das ist ungerecht und gemein. Um nicht zu sagen: diskriminierend! Wenn Sie sich jetzt gerade nicht mit der Hand auf die Stirn geschlagen haben, dann können wir beginnen. Sie haben Potential.”

Bild, dpa  

Angehörige sollen Fotografen verprügelt haben

In Freiburg ist vor zwei Wochen die Leiche eines achtjährigen Jungen gefunden worden. Die Ermittler gehen von einem Verbrechen aus.

Das Medieninteresse an dem Fall ist so enorm, dass das Ordnungsamt vor der Beerdigung des Kindes eine Verfügung verhängen musste, um Fotos und Filmaufnahmen während der Trauerfeier zu verhindern. Der Friedhof wurde so gut es ging abgeschirmt, Kameraleute mussten draußen bleiben.

Einige Journalisten warteten jedoch, bis die Beisetzung vorbei war, gingen auf den Friedhof und knipsten dann.

“Bild” druckte in der Stuttgarter Ausgabe ein Foto, auf dem (aus einiger Entfernung) zu sehen ist, wie das Grab des Jungen zugeschaufelt wird. Online ist außerdem ein riesiges Foto erschienen, auf dem man die Trauerkränze und das Grabkreuz sieht.

Wie die “Stuttgarter Nachrichten” berichten, hat noch ein weiterer Journalist auf dem Friedhof fotografiert — und ist daraufhin von Angehörigen des Jungen krankenhausreif geprügelt worden.

Familienangehörige des ermordeten Achtjährigen haben einen Pressefotografen zusammengeschlagen, weil er das Grab des Jungen fotografiert hat. Das Opfer erlitt massive Gesichtsverletzungen und musste stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg (…).

Der Fotograf habe mehrere Stunden nach der Beerdigung Fotos vom Grab des Jungen gemacht, sich damit aber “rein rechtlich” nichts zu Schulden kommen lassen, zitiert die Zeitung eine Polizeisprecherin.

Als er sich weigerte, den Angehörigen die Speicherkarte zu geben, soll ein Familienmitglied

ausgerastet sein und derart brutal auf den Mann eingeprügelt haben, dass dieser einen Kiefer- und einen Augenhöhlenbruch erlitt.

Weil dem Fotografen zudem die Speicherkarte abgenommen worden sei, ermittle die Staatsanwaltschaft jetzt gegen zwei Angehörige wegen Körperverletzung und räuberischen Diebstahls.

Weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei hatten den Fall öffentlich gemacht. „Auf ausdrücklichen Wunsch des Opfers“, wie es heißt.

Nach unseren Informationen war der Fotograf im Auftrag der dpa unterwegs. Die Agentur wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu der Sache äußern.

Blättern:  1 ... 4 5 6 ... 48