Suchergebnisse für ‘foto opfer’

Der Harte und der Zarte

Man mag geteilter Meinung darüber sein, ob die Sperre, die die FIFA gegen den deutschen Nationalspieler Torsten Frings ausgesprochen hat, gerechtfertigt ist, oder nicht. “Bild”-Lesern allerdings dürfte es außerordentlich schwer fallen, sich überhaupt eine eigene Meinung dazu zu bilden. Denn das Blatt kümmert sich heute ganzseitig und mit recht alttestamentarischem Eifer um den Vorfall:

Dazu sollte man wohl wissen, dass die FIFA etwas weniger von dem Grundsatz “Auge um Auge” hält, als “Bild” das offenbar tut. Jedenfalls steht im FIFA-Disziplinarreglement [pdf] nichts davon, dass man eine Tätlichkeit mit einer Tätlichkeit beantworten darf. In Artikel 48 heißt es schlicht:

Ein Spieler, der absichtlich eine Tätlichkeit an einer anderen Person begeht, ohne sie dabei zu verletzen, wird für mindestens zwei (2) Spiele gesperrt.

Und es ist nicht so, dass die FIFA in ihrem Urteil nicht berücksichtigt hätte, dass es da durchaus eine Vorgeschichte gab. Weshalb sie die Sperre für das zweite Spiel zur Bewährung ausgesetzt hat:

“Der Spieler der deutschen Nationalmannschaft, Torsten Frings, ist heute von der FIFA-Disziplinarkommission für zwei Spiele gesperrt worden. Auf Grund einer zuvor erfolgten gegnerischen Provokation wurde die Sperre für das zweite Spiel auf sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt.”

Aus “Bild” erfährt man davon allerdings nichts. Stattdessen heißt es in einer Fotounterzeile:

Hier streckt Thorsten Frings den Arm mit geschlossener Faust gegen Cruz aus

Und im Text:

Frings war nur das Opfer. Der Argentinier Julio Cruz hatte Frings im Getümmel zuerst einen Wischer mit der Hand verpaßt, bevor der Bremer den Argentinier berührte (ohne zuzuschlagen).

Was nun wieder eine recht kuriose Einschätzung ist. Schaut man sich nämlich die TV-Bilder des Vorfalls mal an, so stellt man trotz Zeitlupe erstens fest, dass Frings seinen Arm ziemlich schnell ausstreckt. Und zweitens müsste man konsequenterweise wenigstens zu dem Urteil kommen, dass Cruz Frings auch nur “berührte”.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

Heute anonym VI

“Bild” berichtet über eine Mutter, die ihrer inzwischen vierjährigen Tochter über einen längeren Zeitraum hinweg mehrmals Kalkreiniger eingeflößt haben soll. Wegen Misshandlung Schutzbefohlener wurde die Mutter jetzt angeklagt. Der Vater des Kindes wurde ebenfalls angeklagt, wegen Beihilfe. “Bild” illustriert die Geschichte mit Fotos aller Beteiligten.

Und wer weiß schon, was man sich bei “Bild” gedacht hat, als es um die Frage ging, welche der Beteiligten man anonymisieren solle. Der Gedanke, dass die Tochter mit ihren vier Jahren und als Opfer der ganzen Geschichte besonders schutzbedürftig sein könnte, scheint jedenfalls niemandem gekommen zu sein. “Bild” zeigt sie gleich zweimal unverfremdet:

P.S.: Bei Bild.de entschied man sich übrigens für eine, zwar seltsam anmutende, insgesamt aber nachvollziehbarere Anonymisierungspraxis.

Mit Dank an Frederik B. für den sachdienlichen Hinweis.

Was “Bild” verschweigt

Keine Frage, der tödliche Herzinfarkt einer an Diabetes leidenden Patientin des bestreikten Göttinger Universitäts-Klinikums ist tragisch: Sie starb, nachdem ihre Behandlung — vermutlich streikbedingt — verschoben wurde. Öffentlich gemacht wurde der anderthalb Wochen zurückliegende Fall gestern vom “Göttinger Tageblatt”, das u.a. von der Wut des Ehemannes der Patientin erzählte. “Weil sie vielleicht noch leben könnte”, so das “Tageblatt”.

Und nachdem inzwischen offenbar die Staatsanwaltschaft in Göttingen ermittelt (laut Spiegel Online routinemäßig, wegen eines sehr vagen Anfangsverdachts), ist das womöglich Anlass genug, darüber zu berichten. “Bild” tut dies heute unter der Überschrift “Ärztestreik! Jetzt gibt es die erste Tote” (siehe Ausriss) und schreibt:

“Bereits Anfang Mai klagte die Frührentnerin über Bauchschmerzen, wurde im Uni-Klinikum Göttingen untersucht.

Das EKG fiel schlecht aus, eine Herzkatheter-Untersuchung wurde angeordnet. Da auch die Kardiologen streikten, mußte das Opfer drei Wochen auf den nächsten Termin warten. (…)”
(“Bild” vom 13.6.2006)

Was “Bild” verschweigt: Nach dem EKG kümmerte sich der behandelnde Arzt um einen Folge-Termin für die Patientin, weil diese nicht gleich im Krankenhenhaus hatte bleiben mögen. So jedenfalls stand es bereits gestern im “Tageblatt”, und so ähnlich steht es seither auch anderswo:

“(…) Schon am 7. Mai habe sie sich mit Herzbeschwerden im Klinikum gemeldet, eine sofortige stationäre Aufnahme jedoch abgelehnt.”
(RP Online vom 12.6.2006)

“(…) Nach einer Untersuchung sei ihr eine sofortige stationäre Aufnahme empfohlen worden. Die Frau habe dies jedoch abgelehnt.”
(Focus Online/dpa vom 12.6.2006)

“(…) Nach einer Untersuchung habe man ihr seinerzeit zu stationärer Aufnahme geraten. Auf Wunsch der Frau sei die Aufnahme jedoch auf den 2. Juni verschoben worden. Vor dem Aufnahmetermin sei die Patientin dann noch einmal von einem Oberarzt befragt worden. Sie habe dabei erklärt, es ginge ihr nicht schlechter.”
(N24.de/Stern.de/AP vom 12.6.2006)

Aber, wie gesagt: Kein Wort davon in “Bild”. Dort findet man es offenbar wichtiger für die Berichterstattung, ein Foto der Toten abzubilden.

Mit Dank an Christoph H. und andere für den Hinweis.

Heute anonym V

“Bei der Berichterstattung über Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche (…) soll die Presse mit Rücksicht auf die Zukunft der Betroffenen besondere Zurückhaltung üben.” (Pressekodex, Richtlinie 13.2)

Es gibt ein Foto, das den 16-jährigen, der am vergangenen Freitag bei einem Amoklauf in Berlin mehrere Dutzend Menschen verletzt hat, mit einem süßen Hund im Arm zeigt. Die “Bild”-Zeitung mag dieses Foto sehr. “Bild” und “Bild am Sonntag” haben es nun an vier Tagen in Folge groß im Blatt gezeigt.

Gestern und heute war dies die Augenpartie:

Am Sonntag und Montag sah dieselbe Stelle auf dem demselben Foto noch so aus:

Wir wissen nicht, was “Bild” dazu bewogen hat, seit gestern keine unverpixelten Fotos des Jugendlichen mehr zu zeigen. Wir wissen nur: Wenn die “Bild”-Zeitung den 16-jährigen heute nicht erkennbar zeigen darf, hätte sie es vorgestern auch nicht tun dürfen.

Aber für den Zeitungsverkauf ist das womöglich am besten: Erst mal einfach alle Gesichter unverfremdet zeigen, und dann im Nachhinein in Ruhe überlegen, welche eigentlich doch verpixelt werden müssen. Als könne man jemanden nachträglich anonymisieren.

PS: Dass es noch andere gute Gründe gibt als das Persönlichkeitsrecht, Kinder und Jugendliche, die einer Straftat verdächtigt werden, nicht groß und erkennbar abzubilden, zeigt der Fall des zwölfjährigen Jungen aus Berlin, der seine Lehrerin angegriffen haben soll. Ein Beitrag in den Nachrichten von RTL, die ein Interview mit dem Jungen gezeigt hatten, hatte erhebliche Proteste zur Folge — unter anderem von der Familie des Opfers. Die RTL-Chefredaktion versprach daraufhin, den Jugendlichen nur noch verpixelt zu zeigen, “um ihm kein unnötiges Forum zur Selbstdarstellung zu geben”.

Bei “Bild” guckte der Zwölfjährige am Dienstag cool aus der Schlagzeile auf Seite 1 — und war auch heute wieder unverfremdet im Blatt.

Hirnlos

Im Grunde ist es ganz einfach: Wer hirntot ist, ist tot. Wer im Wachkoma liegt, ist nicht tot. Daraus folgt: Man kann nicht gleichzeitig im Wachkoma liegen und hirntot sein.

Für “Bild” ist das offenbar zu kompliziert. Jedenfalls findet sich dort dieser Artikel:

Im Text heißt es dann:

Das Martyrium dauerte angeblich zwei Stunden, Antonio bekam keine Luft — Herzstillstand, Hirntod!

(…)

Seitdem ist der Italiener, der früher als Kaufmann arbeitete, gelähmt und schwerstbehindert. Wachkoma!

Und wir wissen zwar nicht, ob Gia im Wachkoma liegt, die Frage aus der “Bild”-Überschrift lässt sich aber eindeutig beantworten: Gia wurde nicht “hirntot geprügelt”. Ein Blick auf das von “Bild” veröffentlichte Foto reicht aus, um das zu wissen. Dort ist Gia nämlich im Rollstuhl zu sehen, und es sieht ganz und gar nicht so aus, als würde er künstlich von einer Beatmungsmaschine am Leben gehalten.

Natürlich hätte “Bild” sich das auch von einem Pfleger oder der Schwester des Opfers erklären lassen können. Schließlich machte das Blatt einen “BILD-Besuch bei dem Prügel-Opfer”. Aber wahrscheinlich war man zu sehr mit der Recherche der wirklich wichtigen Details beschäftigt.

Mit Dank an Jördis G. und Tom K. für den sachdienlichen Hinweis.

“Bild” benutzt Kinder für Recherchen

Manchmal, da stehen “Bild”-Reporter einfach nur einen ganzen Tag lang auf einem Friedhof in Berlin-Zehlendorf vor dem Grab von Bubi Scholz und warten, dass irgendwer vorbeischaut, um hinterher auf einer halben Zeitungsseite mehrere Fotos des Scholzschen Grabsteins (“10 Uhr”, “12 Uhr”, “15 Uhr”, “18 Uhr”) abzudrucken und dazuzuschreiben:

“Gestern wäre die Box-Legende 76 Jahre alt geworden. Niemand besuchte des Grab. (…) BILD war von 7.30 bis 18 Uhr vor Ort. (…) Von 7.30 bis 18 Uhr kam kein Besucher.”

Manchmal machen “Bild”-Reporter aber auch andere Dinge…

…kleine Kinder ansprechen zum Beispiel: Vor knapp einem Monat etwa berichtete die “Süddeutsche Zeitung”, ein “Bild”-Reporter habe am Tor des Hauses von Günther Jauch geklingelt und durch den Zaun Jauchs neunjährige Tochter befragt, die aus der Tür getreten sei, was ein “Bild”-Sprecher mit den Worten dementierte: “Aber vielleicht hat er ja ‘Guten Tag’ gesagt.”

Und in Zusammenhang mit dem bei einem Bombenattentat im ägyptischen Dahab getöteten Jungen aus Tübingen schreibt das ortsansässige “Schwäbische Tagblatt” heute über den begleitenden Presserummel:

“In einem Fall schreckte ein Journalist laut einem Elternbericht nicht davor zurück, Kinder, die gerade alleine zu Hause waren, mit der Suche nach einem Foto des getöteten Jungen zu behelligen. Der Journalist gab sich den Kindern gegenüber als TAGBLATT-Mitarbeiter aus. Dem Presseausweis zufolge*, den sich der später hinzugekommene Vater zeigen ließ, arbeitet er für die Springer-Presse.”

Beim “Tagblatt” erwägt man deshalb rechtliche Schritte gegen den Journalisten, bei dem es sich nach unseren Informationen um den Fotojournalisten Alexander Blum handelt, der u.a. für die “Bild”-Zeitung arbeitet und, wie es auf seiner Homepage heißt, Auftraggeber “auch bei der Recherche vor Ort unterstützt”.

Und fündig geworden ist Blum bei seiner Suche nach einem Foto des getöteten Jungen offenbar doch noch. “Bild” druckt es heute (anders als in anderen Fällen, in denen sich “Bild” auch schon mal mit einem unkenntlich gemachten Symbolfoto behilft) quasi weltexklusiv auf der Titelseite und im Blattinnern (siehe Ausrisse) sowie bei Bild.de. Der Fotograf selbst, dessen Namen “Bild” als Quelle für das Foto angibt, wollte sich uns gegenüber nicht äußern, woher die Aufnahme stammt bzw. wer die Einwilligung für den Abdruck gegeben habe (“Ich weiß nicht, wovon Sie reden”), und verwies an die “Bild”-Pressestelle. Eine Antwort auf unsere mehrmalige Anfrage dort steht bislang aus.

*) Anders als das “Tagblatt” berichtete, zeigte der Journalist auf Nachfrage offenbar seinen Presseausweis und sagte, dass er Mitarbeiter der Axel Springer AG sei.

(Mehr dazu hier und hier.)

Nachtrag, 15.9.2006: “Bild” wurde für die Veröffentlichung des Kinderfotos vom Deutschen Presserat öffentlich gerügt.

Sie ist eine andere

Am vergangenen Donnerstag wurde eine Frau im Ludwigshafener Stadtteil Friesenheim-Nord um 8.25 Uhr auf dem Aldi- Parkplatz in der Industriestraße sexuell belästigt, und die Polizei geht davon aus, “dass es sich um den selben Täter handelt, der bereits im letzten Jahr Frauen in gleicher Art und Weise sexuell belästigt hatte”.

"Sie ist schon das 6. Opfer"Und nicht zuletzt, weil es dabei um Sperma geht weil die Polizei um Mithilfe bittet, berichtet heute im Raum Rhein-Neckar auch “Bild” (s. Ausriss). So heißt es dort:

“Jetzt spricht in BILD exklusiv ein Opfer über die ekelhafte Sex-Attacke”

Allerdings unterscheiden sich anschließend Tatort, Tatzeit und Tathergang sowie die dazugehörige Abbildung eines Tatortfotos deutlich vom aktuellen Fall, was daran liegt, dass das “Bild”-Opfer eben nicht, wie von “Bild” in der Überschrift groß behauptet, “schon das 6. Opfer” ist, sondern bereits im Oktober 2005 belästigt worden war (und damit, zumindest laut der von “Bild” hinzugefügten Tatortübersicht, “nur” Opfer Nr. 5).

Kurzum: Nachdem es “Bild” also offensichtlich nicht gelungen war, das aktuelle Opfer dazu zu bringen, mit “Bild” zu reden und sich in “Bild” abbilden zu lassen (oder aus welchen Gründen auch immer), entschied sich die Redaktion also zu einer Lüge. Aha.

Mit Dank an Traupe für Hinweis und Scan.

Öfter mal was Neues

Manchmal weiß man bei “Bild” wirklich eine ganze Menge. So wie im Fall des sogenannten “S-Bahn-Schubsers” von Hamburg. Mit Datum vom 13.05.2004 etwa kann man bei Bild.de dies nachlesen:

Anja B. (Name von der Redaktion geändert) und ihre Freundin sind auf dem Weg nach Hause.
Hervorhebung von uns

Nun gut, das ist soweit ja nichts besonderes. Da hat man eben, um die Identität des Opfers zu schützen, dessen Namen geändert.

Mit Datum vom 17.05.2004 allerdings steht bei Bild.de über dasselbe Mädchen:

Ugur I. (19) stieß Studentin Anja (21) vor einen einfahrenden Zug
Hervorhebung von uns

OK, möglicherweise heißt Anja also doch Anja, der Hinweis auf eine Namensänderung fehlt jedenfalls.

Möglicherweise heißt Anja aber auch doch nicht Anja. Jedenfalls steht mit Datum vom 1.9.2004 über denselben Fall folgendes bei Bild.de:

Silvia steigt trotz des Horrors von damals jeden Tag erneut in die Bahn.
Hervorhebung von uns

Mehrfach wird “Anja” in diesem und in einem weiteren Text Silvia genannt, wieder ohne Hinweis auf eine Namensänderung (außerdem wird sie als Schülerin bezeichnet, obwohl sie doch zuvor noch Studentin war). Vielleicht heißt Anja also Silvia.

Vielleicht aber auch nicht. Mit Datum vom 15.9.2004 jedenfalls steht bei Bild.de über denselben Fall und dasselbe Mädchen dies:

Jennifer D. hatte einen Schutzengel: Ihre Cousine reagierte blitzschnell, riss sie zurück. Gerettet!
Hervorhebung von uns

Aha. Möglicherweise heißt “Anja” also weder Anja, noch Silvia, sondern Jennifer. Der Hinweis auf eine mögliche Namensänderung fehlt hier jedenfalls auch. Und im jüngst (21.12.2005) erschienenen Text über den “S-Bahn-Schubser” heißt Anja/Silvia immer noch Jennifer.

Und sie ist übrigens auch noch immer 21, obwohl doch seit der ersten Berichterstattung über den Fall schon mehr als ein Jahr vergangen ist. Aber das nur nebenbei.

Interessanter erscheint uns da schon die Frage, ob Anja/Silvia/Jennifer eigentlich tatsächlich von ihrer Cousine zurückgerissen wurde. So wie es in den neueren Texten auf Bild.de steht. Oder ob es vielmehr so war, dass Anja/Silvia/Jennifer im letzten Moment von ihrer Freundin gerettet wurde, wie zwischendurch zu lesen war.

Am wahrscheinlichsten scheint uns allerdings, dass Anja/Silvia/Jennifer sich in Wahrheit im letzten Moment selbst an ihrer Freundin (oder Cousine) festhalten konnte. So, wie es im Text vom 13.5.2004 und in der Bildergalerie steht.

In der Bildergalerie heißt die Anja B. vom Anfang übrigens Anja M. was wiederum …

Aber lassen wir das. Manchmal “weiß” man bei “Bild” einfach zu viel.

Mit Dank für die Hinweise an Rosi R., Hendrik und Niels L.

K.

Dies ist die Geschichte von Christoph K. In “Bild” trägt sie die Überschrift: “Ich wurde krank gemobbt”, aber sie könnte genauso gut heißen: “Diese Deppen haben einfach meinen Namen genannt”.

Die Geschichte geht laut “Bild” so: Christoph K. war Beamter. Als ein Kollege im Dienst private Geschäfte erledigte, erstattete K. Anzeige beim Arbeitsamt und bat um Vertraulichkeit. Doch das Arbeitsamt schrieb an seine Dienststelle und nannte seinen Namen. Und Christoph K. wurde gemobbt, erkrankte, wurde aus dem Staatsdienst entlassen. “Heute lebt er allein und ohne Perspektive”, schreibt “Bild”.

Jetzt hat er sich offenbar gegenüber “Bild” geäußert. Die Zeitung zeigt ihn groß im Bild, nennt ihn aber immer nur Christoph K. Wir wissen nicht, warum sie das tut. Ob das rechtliche Hintergründe hat. Oder ob er ausdrücklich darum gebeten hat. Aber wenn es etwas gibt, in dem “Bild” ganz besonders schlecht ist, dann ist es bekanntlich, Namen nicht zu nennen.

“Bild” dokumentiert in Auszügen den Brief, in dem sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz dafür entschuldigt, dass der Name von Herrn K. bekannt gemacht wurde. In dem großen Ausriss, den “Bild” zeigt, steht gleich zweimal der Nachname von Herrn K.: komplett, nicht abgekürzt und in keiner Weise unkenntlich gemacht.

Man könnte sagen, dass keine Fehler so schlimm sind wie mangelhafte Anonymisierungen von Opfern oder Beteiligten — weil sie nicht korrigiert werden können. Man könnte deshalb annehmen, dass Redaktionen sich besondere Mühe geben, diese Art von Fehlern zu vermeiden. Bei “Bild” gibt es keine Anzeichen für solche Sorgfalt, im Gegenteil.

Vorgestern berichtete die Zeitung über einen anderen Fall: Ein Mann mit tragischem Schicksal hat sich das Leben genommen. Auch bei Bild.de erschien der Artikel. Anscheinend zum Schutz der Angehörigen war der Nachname des Mannes abgekürzt, der Vorname seiner Freundin “von der Redaktion geändert”, ihr Gesicht auf einem gemeinsamen Foto unkenntlich gemacht. Und mitten in diesen Artikel setzte Bild.de einen Kasten, der dazu aufforderte, einen neun Monate alten Text aus dem Bild.de-Archiv zu lesen. Und darin steht auch jetzt noch alles: Der Nachname, der richtige Vorname der Freundin, dasselbe Foto von den beiden zusammen, nur ohne jede Verfremdung.

Danke an Torsten W. für Hinweis und Scan!

neu  

“Bild” findet Sexualstraftäter sexy

Dass Erwachsene mit Minderjährigen Sex haben, ist nach deutschem Recht unter Umständen erlaubt. Entscheidend ist dabei u.a. dass der/die Minderjährige mindestens 14 Jahre alt ist und der/die Erwachsene dabei nicht “die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt”. Anderfalls droht — je nach dem — eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren (siehe § 176 und § 182 StGB).

In den USA gelten andere Gesetze. Dort sind Erwachsenen sexuelle Handlungen mit Unter-18-Jährigen verboten und können schlimmstenfalls mit 30 Jahren Gefängnis bestraft werden (siehe Protect Act of 2003).

Man könnte auch sagen, die Gesetzeslage in Deutschland und den USA ist gar nicht so verschieden — außer, dass man hierzulande schon ab 14 Jahren juristisch nicht mehr als “Kind” gilt, in den USA jedoch erst ab 18.

Man könnte auch vermuten, dass “Bild” mit der deutschen Regelung nicht vertraut nicht einverstanden ist: Als “Bild” im Sommer 2004 in Erfahrung brachte (und aufschrieb), dass in Cottbus ein 42-jähriger Mann völlig legal mit einer 14-Jährigen zusammenlebte, und die Geschichte im Frühjahr 2005 abermals an die Öffentlichkeit zerrte, nannte die “Bild”-Zeitung (die immerhin auch sog. “Serien-Vergewaltiger” und “Kinderschänder” gerne mal als “Sexmonster” bezeichnet) den Mann aus Cottbus ein “tätowiertes Liebesmonster” — und behauptete wahrheitswidrig, “Sex zwischen einem Erwachsenen und einer 15jährigen” sei “verboten.”

Völlig anders sieht der Fall für “Bild” offenbar aus, wenn es sich nicht um den 42-jährigen “Manfred W.” aus Cottbus handelt, sondern um die 24-jährige Debra Lafave aus Florida, die als Lehrerin Sex mit einem 14-jährigen Schüler hatte (was – wie gesagt – in den USA strafbar ist und u.U. sogar hierzulande gemäß § 174 StGB als “sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen” strafbar wäre). Denn, obwohl auch die jetzt verurteilte Lafave eine Tätowierung trägt, nennt “Bild” sie vergangenen Donnerstag keineswegs ein “tätowiertes Liebesmonster”, sondern “sexy Debra”, “Blondine”, “Amerikas schönste Lehrerin” oder “Verführungsbiest” und schreibt online unter der merkwürdigen Überschrift “Die Lust-Schule der schönen Lehrerin” sogar:

“So schön ist die Sex-Lehrerin – hier klicken!”

Die Meldung über Lafaves Verurteilung* illustriert Bild.de zudem mit einem Foto aus dem “Makes & Models Magazine”, für das sich die Lehrerin in der Vergangenheit leicht bekleidet hatte ablichten lassen, während die gedruckte “Bild” sich lieber für ein Foto Lafaves in der Badewanne entschieden hat. Und dass sie aufgrund ihrer Sexualstraftat künftig nicht mehr als Lehrerin arbeiten darf, ist für “Bild” zum Schluss nur noch ein Anlass, schlüpfrig herumzuwitzeln:

Und das werden viele Schüler in Amerika sicher bedauern.

*) “Bild” schreibt, als Strafe müsse sie “nun drei Jahre jeden Abend um 22 Uhr zu Hause sein. Sie darf frühestens wieder um 6 Uhr morgens raus. Abendessen mit Freunden, Kino, private Verabredungen – alles verboten! Nur arbeiten darf sexy Debra.” Und in der Tat ist Lafave mit drei Jahren Hausarrest und sieben Jahren Bewährung glimpflich davongekommen. US-Medien weisen allerdings darauf hin, dass sich ihr Leben dennoch “dramatisch” ändern werde: So hat ihr die Erziehungsbehörde den Ausbildungsabschluss aberkannt, sie unterliegt der öffentlichen Meldefrist und gilt fürderhin als “sexual offender” (auf deutsch: Sexualstraftäterin).

Mit Dank an Rossi für die Inspiration.

Nachtrag, 28.11.05:
Um genau zu sein, ist in den USA Sex mit Unter-18-Jährigen in einigen Bundesstaaten verboten, Sex mit Unter-16-Jährigen generell.

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