Suchergebnisse für ‘foto opfer’

  

Presseratsrügen für “Bild” 2005

“Bild” berichtet unangemessen sensationell über Unfall
Verstoß gegen Ziffern 8 und 11 (BK2-66/05)

Ein Arzt-Ehepaar verunglückt mit dem Auto in Spanien, der Mann wird schwer verletzt, seine Frau getötet. Die “Bild”-Zeitung zeigt Fotos der beiden, die sie aus dem Internetauftritt der gemeinsamen Praxis hat – ohne dafür eine Zustimmung eingeholt zu haben. “Bild” nennt auch Namen und Heimatort des Paares – obwohl die Familie ausdrücklich darum geben hatte, es nicht zu tun. Die Angehörigen halten die Aufmachung für reißerisch, pietätlos und schockierend.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer erwidert, an dem Umglück und seinen Opfern habe ein “zeitgeschichtliches Interesse” bestanden, da die Verunglückten auf dem Weg zu einer spektakulären Rallye und in ihrem Heimatort als Rennfahrer bekannt gewesen seien.

Der Presserat widerspricht: Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, hinter dem das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zurücktreten müsse. Außerdem sei die Darstellung von “Bild” “unangemessen sensationell” gewesen. Einen Verstoß gegen Ziffer 4, die “unlautere Methoden” bei der Beschaffung z.B. von Fotos untersagt, sieht der Presserat allerdings nicht: Die Fotos hätten zwar nicht veröffentlicht werden dürfen. Der “Schwerpunkt der Unlauterkeit” habe aber nicht in der Beschaffung, sondern in der Verwendung der Bilder bestanden. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” schädigt Ruf eines Ehemannes
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-67/05)

Unter der Überschrift “Hartz IV macht ihr das Leben zur Hölle” berichtet “Bild” aus der Sicht der Ehefrau darüber, wie sie aus finanziellen Gründen trotz zerrütteter Ehe weiter mit ihrem Mann unter einem Dach wohnen muss. “Bild” nennt den Wohnort und die vollen Namen aller Beteiligten, inklusive des 15-jährigen Sohnes. “Bild” zeigt auch ein Foto des Jungen und ein Hochzeitsfoto, auf dem der Ehemann klar zu erkennen ist. Der Ehemann beanstandet diese Veröffentlichungen, denen er nicht zugestimmt habe. Einige Angaben seien zudem falsch. Insgesamt sei der Artikel für ihn sehr rufschädigend.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer erklärt, gerade die Personifizierung dieses Erfahrungsberichts mache das politische Modell von Hartz IV in seinen vielschichtigen Auswirkungen bekannt und damit auch überprüfbar. Die Pressefreiheit habe Vorrang gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Ehemannes. Die Frau habe das Recht, ihr Schicksal gerade unter Nennung ihres Namens zu schildern: Dass damit auch der Mann identifizierbar werde, habe er infolge der Güter- und Interessenabwägung hinzunehmen.

Der Presserat urteilt, dass die Berichterstattung ohne die Einwilligung des Mannes unzulässig war. Dass es der Zeitung überhaupt darum gegangen sei, das politische Modell von Hartz IV “überprüfbar” zu machen, hält die Beschwerdekammer für einen Vorwand. Darum sei es nur ganz am Rande gegangen – und eine Identifizierung der Betroffenen sei dafür nicht nötig gewesen. “Bild” habe den Grundsatz verletzt, das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen zu achten. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Verdächtigen zum “Kannibalen”
Verstoß gegen Ziffern 8 und 13 (BK2-124/05)

“Bild” berichtet über die Wiederaufnahme eines Mordprozesses: Der Angeklagte war seinerzeit angeklagt worden, seine Cousine getötet und teilweise aufgegessen zu haben, wurde aber nicht verurteilt. “Bild” zeigt unter der Überschrift “Kannibale grillte seine Cousine im Backofen” nun ein riesiges Foto des Verdächtigen, auf dem es scheint, als würde er sich den Mund ablecken. Der Angeklagte beschwert sich beim Presserat. Die Veröffentlichung des Fotos verletzte sein Persönlichkeitsrecht; außerdem gebe es keine Beweise, dass er der Täter sei oder Teile der Leiche verzehrt habe.

Die Springer-Rechtsabteilung beruft sich auf ein “öffentliches Interesse” an der Berichterstattung, das auch die Veröffentlichung des Fotos rechtfertige.

Der Presserat widerspricht in jeder Hinsicht: Die Abbildung des Fotos sei in dieser “besonders sensationsheischenden” Form nicht zulässig, sondern verletze dessen Persönlichkeitsrecht. Und die Überschrift erwecke den Eindruck, dass der Mann seine Cousine im Backofen gegrillt habe, was nicht der Wahrheit entspreche. “Bild” habe gegen das Verbot der Vorverurteilung verstoßen. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “Die schärfste Sanktion”.)

* * *

“Bild” verletzt die Ehre eines Unglücksfahrers
Verstoß gegen die Ziffern 8 und 9 (BK1-177/05)

Sieben junge Leute kommen ums Leben, als ihr Auto gegen eine Hauswand rast. “Bild” berichtet über den 22-jährigen Fahrer unter der Überschrift “Er raste eine ganze Clique in den Tod”, zeigt wiederholt ein Foto von ihm und veröffentlicht anonyme Behauptungen, wonach der “Totfahrer” unzuverlässig, gewalttätig und arbeitsscheu sei und sehr viel Haschisch konsumiert habe. Die Eltern des 22-Jährigen beschweren sich beim Presserat, weil das Andenken an ihren Sohn massiv verletzt werde. “Bild” habe kein Recht gehabt, das Foto ihres Sohnes zu veröffentlichen, die Polizei habe keine Beeinflussung durch Drogen festgestellt, viele Details seien falsch.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG beruft sich bei der Darstellung auf Aussagen früherer Bekannter des 22-Jährigen, die anonym bleiben wollten. Auch die Tatsachen stimmten: Weil die Rücksitze des Fahrzeugs ausgebaut worden seien, sei es zum Beispiel zulässig gewesen, das Auto “alt und klapprig” zu nennen.

Nach Ansicht des Presserates hat “Bild” unbegründete Beschuldigungen ehrverleztender Natur über den Fahrer veröffentlicht. Das Persönlichkeitsbild, das “Bild” zeichne, stützte sich ausschließlich auf bloße Vermutungen von anonymen Bekannten aus einer früheren Lebensphase, überprüfbare Tatsachen fehlten. Auch hätte “Bild” den Fahrer nicht wiederholt erkennbar zeigen dürfen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt Leiche eines Selbstmörders
Verstoß gegen Ziffern 8 und 11 (BK2-202/05)

Ein österreichischer Polizeibeamter nimmt sich in Dresden das Leben. “Bild” nennt Vornamen, Initial des Familiennamens, Alter und Tätigkeitsfeld des Mannes, zeigt ein Portraitfoto sowie ein Bild vom Ort des Geschehens, auf dem der Leichnam zu sehen ist. Unter der Überschrift “Ein letzter Schuss traf sein gebrochenes Herz” berichtet “Bild” angebliche Details aus dem Privatleben des Toten und spekuliert über die Motive für die Selbsttötung.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG sagt, es handele sich bei dem Suizid um ein “zeitgeschichtliches Ereignis”, da der Betroffene Bezirks-Inspektor in Österreich gewesen sei. Mehrere Fotos von ihm seien über das Internet zu erhalten, auf der Titelseite (nicht aber im Innern) habe man das Gesicht mit einem Balken versehen. Auf dem Foto vom Tatort sei der Körper des Toten weitestgehend verdeckt.

Der Presserat rügt “Bild”, weil die Zeitung nicht die bei Selbsttötungen verlangte besondere Zurückhaltung gezeigt habe. Es handele sich nicht um ein Ereignis der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse. Mit ihren Spekulationen über den Freitod habe “Bild” unangemessen sensationell berichtet und keine Rücksicht das Leid der Opfer und die Gefühle der Angehörigen genommen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” berichtet identifizierend über Todesfälle auf Friedhof
Verstoß gegen Ziffer 4 und 8 (BA2-2/05)

Eine 72-jährige Frau bricht am Grab ihres Mannes tot zusammen, ein 75-jähriger herzkranker Zeuge, der zur Hilfe eilt, erliegt kurz danach ebenfalls einem Anfall. “Bild” zeigt das Grab, auf dem der Name deutlich zu lesen ist, und ein teilweise gepixeltes Foto des toten Helfers. Der Sohn der Verstorbenen beschwert sich über “Bild”: Beide Fotos seien ohne Einwilligung der Angehörigen veröffentlicht worden. Der Fotograf habe zudem unter Vorspiegelung falscher Tatsachen versucht, von anderen Dorfbewohnern Fotos zu bekommen.

Nach Angaben der Rechtsabteilung von Axel Springer war der Name auf dem Grabstein versehentlich nicht unkenntlich gemacht worden. Der Fotograf habe aber keine falschen Angaben gemacht. Ein öffentliches Interesse an der ungewöhnlichen Tragödie bestehe fraglos.

Der Presserat rügte “Bild”: Ein Friedhof und die besonderen Umstände begründeten einen besonderen Bereich des privaten Familienlebens, der eines besonderen Schutzes bedürfe. “Bild” hätte so berichten müssen, dass die Opfer nicht zu identifizieren sind, und sich nicht über den ausdrücklichen Wunsch der Familie hinwegsetzen dürfen, keine Fotos zu zeigen. (Nicht-öffentliche Rüge)

Das neue Leben der Natascha Kampusch

Der heutige “Bild”-Aufmacher beginnt mit den Worten:

Sie macht die ersten Schritte in ein neues Leben — und sie ist nicht allein! Entführungsopfer Natascha Kampusch (18) schaute sich in Wien Wohnungen an, ihre Mutter Brigitta begleitete sie.

Und noch jemand begleitete sie, wenn auch offenbar nur in größerer Entfernung, so unscharf wie die Fotos sind, die er geschossen hat, und so viele Leute, wie zwischen ihm und den Fotografierten zu stehen scheinen: ein Paparazzo. Ihm verdanken wir Fotos von dieser privaten Szene; das große auf Seite 1 nennt “Bild” ein “BILD-Exklusiv-Foto”. Die Bilder, deren Urheber “Bild” verschweigt, machen den Eindruck, als wären sich die junge Frau und ihre Mutter nicht bewußt, dass sie fotografiert werden.

Es stimmt schon, was “Bild” über Natascha Kampusch schreibt: Sie macht die ersten Schritte in ein neues Leben — und sie ist nicht allein!

neu  

“Bild” verletzt und diskriminiert

Am 26. April berichtete “Bild” auf der Titelseite über ein Attentat im ägyptischen Dahab und illustrierte die Titelschlagzeile und den Bericht im Blatt mit dem Foto eines 10-jährigen Jungen, der bei dem Anschlag getötet worden war (siehe Ausrisse).

“Bild” hatte sich das Foto (wie bereits berichtet) offenbar mit unlauteren Mitteln verschafft und ohne Einwilligung der Mutter des Jungen unverpixelt veröffentlicht.

Nachdem beim Deutschen Presserat mehrere Beschwerden wegen der Veröffentlichung eingegangen waren, hat der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür öffentlich gerügt: Der Abdruck des Fotos sei “ein schwerwiegender Verstoß” gegen Ziffer 8 des Pressekodex. Im Klartext: “Bild” hat laut Presserat “das Persönlichkeitsrecht des Jungen verletzt”.

Soweit das.

Von den aktuell insgesamt acht öffentlichen Rügen des Presserats richten sich jedoch neben der obigen noch zwei weitere gegen “Bild”. In der Pressemitteilung heißt es dazu:

BILD (Stuttgart) erhielt eine öffentliche Rüge für einen Bericht über ein Lawinenunglück. Darin hatte die Zeitung die Fotos dreier Todesopfer abgedruckt. Zusätzlich hatte sie das Foto eines Überlebenden ohne dessen Einwilligung gedruckt und dabei das Gesicht nur unzureichend mit einem Balken unkenntlich gemacht. Zudem wurden dessen berufliche Position und Wirkungsort genannt. Damit wurde der Betroffene für einen größeren Personenkreis identifizierbar. (…)

BILD (Berlin) erhielt eine öffentliche Rüge wegen der Berichterstattung über den Mord an einem Friedhofsgärtner. Die Zeitung hatte in dem Bericht den beiden Tatverdächtigen fiktive türkische Namen gegeben, da die Polizei nach jungen Männern „südländischer Herkunft“ gefahndet hatte. Wie kurze Zeit später bekannt wurde, handelte es sich bei den beiden Verdächtigen um Deutsche. [BILDblog berichtete.] BILD hat in der darauffolgenden Berichterstattung zu dem Fall dann deutsche Namen vergeben, ohne die Leser darauf hinzuweisen, dass sie vorab fiktive türkische Namen benutzt hatte. Hierin sah der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex, da die Verwendung der ausländischen Namen dazu führt, dass Vorurteile bedient werden.

PS: Wie immer ist “Bild” zum Abdruck dieser Rügen verpflichtet.

Mit Dank auch an Konrad B. für den Hinweis.

“Bild” bezahlt Spanner und Schaulustige (2)

Na, haben wir diese Foto nicht schon mal irgendwo gesehen?

Aber ja: Es war – zumindest in Teilen der Auflage – schon vor zwei Wochen in “Bild” abgedruckt, eingesandt von einem “Bild”-Leser bzw. “BILD-Leser-Reporter”, der schaulustig der Unfallszene am unteren Bildrand (von uns nicht abgebildet) beigewohnt und u.a. die dort zu sehenden hilflosen, schwer verletzten Unfallopfer fotografiert hatte, wofür er von “Bild” mit 500 Euro belohnt worden war.

Und am vergangenen Samstag, zwei Wochen nachdem der abgebildete Unfall passiert war, druckte “Bild” dasselbe Leserfoto noch einmal — diesmal in anderen Teilen der Auflage als zuvor, also quasi dort, wo es bislang den “Bild”-Lesern erspart vorenthalten geblieben war. Mit anderen Worten: “Bild” zahlt ihren Lesern offenbar nicht nur 500 Euro für die Einsendung irgendwelcher Schnappschüsse, die schon seit geraumer Zeit im Internet kursieren. Nein, bei Bedarf druckt und honoriert Europas größte Tageszeitung auch ohne aktuellen Bezug und Nachrichtenwert irgendwelche geilen Unfallfotos. Gut zu wissen auch das.

“Bild” bezahlt Spanner und Schaulustige

Ein Biker kollidierte in Berlin mit einem Radfahrer. Beide Männer liegen verletzt auf der Straße. Rettungskräfte leisten Erste Hilfe. Robert S[…] drückte auf den Auslöser.

Jaha, denn der Robert hat mitgemacht bei der “großen BILD-Aktion” und ist “BILD-LESER-REPORTER” geworden. Und deshalb kann Robert sich jetzt über 500 Euro Honorar freuen und die “Bild”-Zeitung über ein schönes Farbfoto, auf dem man alles sieht: die beiden Unfallopfer, die schwer verletzt und mit bloßen Oberkörpern auf der Straße liegen, die Feuerwehrleute, die neben ihnen knien und sich über sie beugen, die anderen Passanten, die offenbar keine “Bild”-Zeitung lesen und deshalb nur glotzen und nicht fotografieren.

Das hier ist knapp die obere Hälfte des “Schnappschusses” (“Bild”) — unten ist dann das eigentliche Geschehen:

Über dieses Foto und fünf andere hat “Bild” folgende Schlagzeile gesetzt (das rote unten sind die Geldscheine, die bei der Veröffentlichung winken):
Die tollen Fotos unserer Leser

Zu den weiteren veröffentlichten Fotos gehört auch ein Bild, das Veronica Ferres und ihren Mann bei einem privaten Gespräch in einem Café zeigt, und eines, auf dem angeblich der Fußballspieler David Odonkor zu sehen ist, wie er anscheinend auf einem Parkplatz uriniert.

Angeblich haben schon “weit über 1000 BILD-Leser-Reporter ihre Schnappschüsse” an die Redaktion geschickt. Und was die “Bild”-Zeitung in Zukunft u.a. sehen möchte, beschreibt sie so:

— Blitzte für Sekunden der Busen eines prominenten Stars unter der Bluse hervor?
— Wurden Sie Zeuge eines Großbrandes oder eines Unfalls?

Viel genauer kann man die Begriffe “Spanner” und “Schaulustige” nicht umschreiben. Es sei denn, man würde juristische Begriffe verwenden.

Vielen Dank an Sascha F., Mulle M. und Benjamin B.!

Der Harte und der Zarte

Man mag geteilter Meinung darüber sein, ob die Sperre, die die FIFA gegen den deutschen Nationalspieler Torsten Frings ausgesprochen hat, gerechtfertigt ist, oder nicht. “Bild”-Lesern allerdings dürfte es außerordentlich schwer fallen, sich überhaupt eine eigene Meinung dazu zu bilden. Denn das Blatt kümmert sich heute ganzseitig und mit recht alttestamentarischem Eifer um den Vorfall:

Dazu sollte man wohl wissen, dass die FIFA etwas weniger von dem Grundsatz “Auge um Auge” hält, als “Bild” das offenbar tut. Jedenfalls steht im FIFA-Disziplinarreglement [pdf] nichts davon, dass man eine Tätlichkeit mit einer Tätlichkeit beantworten darf. In Artikel 48 heißt es schlicht:

Ein Spieler, der absichtlich eine Tätlichkeit an einer anderen Person begeht, ohne sie dabei zu verletzen, wird für mindestens zwei (2) Spiele gesperrt.

Und es ist nicht so, dass die FIFA in ihrem Urteil nicht berücksichtigt hätte, dass es da durchaus eine Vorgeschichte gab. Weshalb sie die Sperre für das zweite Spiel zur Bewährung ausgesetzt hat:

“Der Spieler der deutschen Nationalmannschaft, Torsten Frings, ist heute von der FIFA-Disziplinarkommission für zwei Spiele gesperrt worden. Auf Grund einer zuvor erfolgten gegnerischen Provokation wurde die Sperre für das zweite Spiel auf sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt.”

Aus “Bild” erfährt man davon allerdings nichts. Stattdessen heißt es in einer Fotounterzeile:

Hier streckt Thorsten Frings den Arm mit geschlossener Faust gegen Cruz aus

Und im Text:

Frings war nur das Opfer. Der Argentinier Julio Cruz hatte Frings im Getümmel zuerst einen Wischer mit der Hand verpaßt, bevor der Bremer den Argentinier berührte (ohne zuzuschlagen).

Was nun wieder eine recht kuriose Einschätzung ist. Schaut man sich nämlich die TV-Bilder des Vorfalls mal an, so stellt man trotz Zeitlupe erstens fest, dass Frings seinen Arm ziemlich schnell ausstreckt. Und zweitens müsste man konsequenterweise wenigstens zu dem Urteil kommen, dass Cruz Frings auch nur “berührte”.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

Heute anonym VI

“Bild” berichtet über eine Mutter, die ihrer inzwischen vierjährigen Tochter über einen längeren Zeitraum hinweg mehrmals Kalkreiniger eingeflößt haben soll. Wegen Misshandlung Schutzbefohlener wurde die Mutter jetzt angeklagt. Der Vater des Kindes wurde ebenfalls angeklagt, wegen Beihilfe. “Bild” illustriert die Geschichte mit Fotos aller Beteiligten.

Und wer weiß schon, was man sich bei “Bild” gedacht hat, als es um die Frage ging, welche der Beteiligten man anonymisieren solle. Der Gedanke, dass die Tochter mit ihren vier Jahren und als Opfer der ganzen Geschichte besonders schutzbedürftig sein könnte, scheint jedenfalls niemandem gekommen zu sein. “Bild” zeigt sie gleich zweimal unverfremdet:

P.S.: Bei Bild.de entschied man sich übrigens für eine, zwar seltsam anmutende, insgesamt aber nachvollziehbarere Anonymisierungspraxis.

Mit Dank an Frederik B. für den sachdienlichen Hinweis.

Was “Bild” verschweigt

Keine Frage, der tödliche Herzinfarkt einer an Diabetes leidenden Patientin des bestreikten Göttinger Universitäts-Klinikums ist tragisch: Sie starb, nachdem ihre Behandlung — vermutlich streikbedingt — verschoben wurde. Öffentlich gemacht wurde der anderthalb Wochen zurückliegende Fall gestern vom “Göttinger Tageblatt”, das u.a. von der Wut des Ehemannes der Patientin erzählte. “Weil sie vielleicht noch leben könnte”, so das “Tageblatt”.

Und nachdem inzwischen offenbar die Staatsanwaltschaft in Göttingen ermittelt (laut Spiegel Online routinemäßig, wegen eines sehr vagen Anfangsverdachts), ist das womöglich Anlass genug, darüber zu berichten. “Bild” tut dies heute unter der Überschrift “Ärztestreik! Jetzt gibt es die erste Tote” (siehe Ausriss) und schreibt:

“Bereits Anfang Mai klagte die Frührentnerin über Bauchschmerzen, wurde im Uni-Klinikum Göttingen untersucht.

Das EKG fiel schlecht aus, eine Herzkatheter-Untersuchung wurde angeordnet. Da auch die Kardiologen streikten, mußte das Opfer drei Wochen auf den nächsten Termin warten. (…)”
(“Bild” vom 13.6.2006)

Was “Bild” verschweigt: Nach dem EKG kümmerte sich der behandelnde Arzt um einen Folge-Termin für die Patientin, weil diese nicht gleich im Krankenhenhaus hatte bleiben mögen. So jedenfalls stand es bereits gestern im “Tageblatt”, und so ähnlich steht es seither auch anderswo:

“(…) Schon am 7. Mai habe sie sich mit Herzbeschwerden im Klinikum gemeldet, eine sofortige stationäre Aufnahme jedoch abgelehnt.”
(RP Online vom 12.6.2006)

“(…) Nach einer Untersuchung sei ihr eine sofortige stationäre Aufnahme empfohlen worden. Die Frau habe dies jedoch abgelehnt.”
(Focus Online/dpa vom 12.6.2006)

“(…) Nach einer Untersuchung habe man ihr seinerzeit zu stationärer Aufnahme geraten. Auf Wunsch der Frau sei die Aufnahme jedoch auf den 2. Juni verschoben worden. Vor dem Aufnahmetermin sei die Patientin dann noch einmal von einem Oberarzt befragt worden. Sie habe dabei erklärt, es ginge ihr nicht schlechter.”
(N24.de/Stern.de/AP vom 12.6.2006)

Aber, wie gesagt: Kein Wort davon in “Bild”. Dort findet man es offenbar wichtiger für die Berichterstattung, ein Foto der Toten abzubilden.

Mit Dank an Christoph H. und andere für den Hinweis.

Heute anonym V

“Bei der Berichterstattung über Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche (…) soll die Presse mit Rücksicht auf die Zukunft der Betroffenen besondere Zurückhaltung üben.” (Pressekodex, Richtlinie 13.2)

Es gibt ein Foto, das den 16-jährigen, der am vergangenen Freitag bei einem Amoklauf in Berlin mehrere Dutzend Menschen verletzt hat, mit einem süßen Hund im Arm zeigt. Die “Bild”-Zeitung mag dieses Foto sehr. “Bild” und “Bild am Sonntag” haben es nun an vier Tagen in Folge groß im Blatt gezeigt.

Gestern und heute war dies die Augenpartie:

Am Sonntag und Montag sah dieselbe Stelle auf dem demselben Foto noch so aus:

Wir wissen nicht, was “Bild” dazu bewogen hat, seit gestern keine unverpixelten Fotos des Jugendlichen mehr zu zeigen. Wir wissen nur: Wenn die “Bild”-Zeitung den 16-jährigen heute nicht erkennbar zeigen darf, hätte sie es vorgestern auch nicht tun dürfen.

Aber für den Zeitungsverkauf ist das womöglich am besten: Erst mal einfach alle Gesichter unverfremdet zeigen, und dann im Nachhinein in Ruhe überlegen, welche eigentlich doch verpixelt werden müssen. Als könne man jemanden nachträglich anonymisieren.

PS: Dass es noch andere gute Gründe gibt als das Persönlichkeitsrecht, Kinder und Jugendliche, die einer Straftat verdächtigt werden, nicht groß und erkennbar abzubilden, zeigt der Fall des zwölfjährigen Jungen aus Berlin, der seine Lehrerin angegriffen haben soll. Ein Beitrag in den Nachrichten von RTL, die ein Interview mit dem Jungen gezeigt hatten, hatte erhebliche Proteste zur Folge — unter anderem von der Familie des Opfers. Die RTL-Chefredaktion versprach daraufhin, den Jugendlichen nur noch verpixelt zu zeigen, “um ihm kein unnötiges Forum zur Selbstdarstellung zu geben”.

Bei “Bild” guckte der Zwölfjährige am Dienstag cool aus der Schlagzeile auf Seite 1 — und war auch heute wieder unverfremdet im Blatt.

Hirnlos

Im Grunde ist es ganz einfach: Wer hirntot ist, ist tot. Wer im Wachkoma liegt, ist nicht tot. Daraus folgt: Man kann nicht gleichzeitig im Wachkoma liegen und hirntot sein.

Für “Bild” ist das offenbar zu kompliziert. Jedenfalls findet sich dort dieser Artikel:

Im Text heißt es dann:

Das Martyrium dauerte angeblich zwei Stunden, Antonio bekam keine Luft — Herzstillstand, Hirntod!

(…)

Seitdem ist der Italiener, der früher als Kaufmann arbeitete, gelähmt und schwerstbehindert. Wachkoma!

Und wir wissen zwar nicht, ob Gia im Wachkoma liegt, die Frage aus der “Bild”-Überschrift lässt sich aber eindeutig beantworten: Gia wurde nicht “hirntot geprügelt”. Ein Blick auf das von “Bild” veröffentlichte Foto reicht aus, um das zu wissen. Dort ist Gia nämlich im Rollstuhl zu sehen, und es sieht ganz und gar nicht so aus, als würde er künstlich von einer Beatmungsmaschine am Leben gehalten.

Natürlich hätte “Bild” sich das auch von einem Pfleger oder der Schwester des Opfers erklären lassen können. Schließlich machte das Blatt einen “BILD-Besuch bei dem Prügel-Opfer”. Aber wahrscheinlich war man zu sehr mit der Recherche der wirklich wichtigen Details beschäftigt.

Mit Dank an Jördis G. und Tom K. für den sachdienlichen Hinweis.

Blättern:  1 ... 45 46 47 48 49