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Turbulenzen-Turbulenzen

Ein Flugzeug der italienischen Fluggesellschaft Neos ist auf dem Weg von Havanna nach Mailand in heftige Turbulenzen geraten und hat ordentlich an Höhe verloren.

Wie viel, ist nicht ganz klar: Die für gewöhnlich gut informierte Website “The Aviation Herald” schreibt von “etwa 1.000 Fuß”, was rund 305 Metern entspräche. Die Nachrichtenagentur Associated Press hatte zunächst von “3.000 Metern (10.000 Fuß)” geschrieben, war aber auf “1.000 Meter (3.300 Fuß)” umgeschwenkt, nachdem der “Corriere della Serra” einen Vertreter der Airline mit den Worten zitiert hatte, dass die Maschine erst 500 Meter in die Höhe gestiegen und dann auf 500 Meter unter der ursprünglichen Flughöhe abgesackt sei — die Maschine also insgesamt 1.000 Meter abgesackt sei.

Bild.de entschied sich ebenfalls für die 1.000-Meter-Variante, hat aber bei der Art des Flugzeugs völlig den Faden verloren: Zunächst schrieb die Seite, es habe sich um eine “Boeing 731” gehandelt. Ein Maschine solchen Typs hat Boeing allerdings nie gebaut, die Flugnummer lautete “NO731″.

Bild.de hat sich also korrigiert und schreibt jetzt von einer ”Boeing 737*)”:

*)In einer früheren Version des Artikels war irrtümlicherweise eine Boeing 731 genannt. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen

Nur: Eine Boeing 737 kann maximal bis zu 215 Passagiere aufnehmen, an Bord waren aber 268, drei Piloten und sieben Besatzungsmitglieder.

Tatsächlich hat es sich laut “Aviation Herald” und dpa um eine 767-300 gehandelt.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Nachtrag, 16.10 Uhr: Das ging schnell: Im Artikel ist jetzt von einer “Boeing 767-300*)” die Rede, in den Bildunterschriften steht immer noch “Boeing 731 sackte 1000”.

Hinweis/Korrektur, 21. November: In der ursprünglichen Fassung dieses Artikels hatten wir im zweiten Absatz geschrieben, dass 1.000 Fuß “rund 330 Metern entspräche”. Das war ein Denkfehler. Richtig sind 305 Meter, wie jetzt oben stehen.

Torschusspanik

Zlatan Ibrahimovic, Fußballer in der schwedischen Nationalmannschaft, hat der Fußballwelt am Mittwoch einen kollektiven Dauerorgasmus verpasst. Im Spiel gegen England verwandelte er, nachdem er schon drei Tore geschossen hatte, zur Krönung noch einen unglaublichen Fallrückzieher aus 25 Metern Tor-Entfernung. Noch im selben Augenblick war klar: Dieser Treffer wird in die Geschichte eingehen.

Fans und Medien sind seitdem völlig aus dem Häuschen. Die deutsche Presse kniete geschlossen nieder, betete das Zlatanunser und kürte den Treffer nicht nur zum Tor des Tages, sondern auch wahlweise zum Tor des Jahres, des Jahrzehnts, des Jahrhunderts oder des Jahrtausends. Um es auf den Punkt zu bringen: ein unvergleichliches Ereignis.

Nur die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” will den einmaligen Charakter des Treffers nicht so recht anerkennen. Dort erinnert sich Sportredakteur Uwe Marx nämlich heute daran …

(…) dass es mal einen Spieler gab, der nicht nur aus fünfundzwanzig, sondern gleich aus vierzig Metern per Fallrückzieher traf. Es war auch ein Schwede, Rade Prica, der mal bei Hansa Rostock gespielt hat. Er hatte im Spiel für Rosenborg BK gegen den FC Basel tatsächlich mal die Unverfrorenheit, es aus noch größerer Entfernung als Ibrahimovic zu versuchen – und zu treffen.

Der Haken an der Sache ist allerdings: Wir haben keinerlei Hinweis darauf gefunden, dass es diesen Treffer jemals gegeben hat. Fraglich ist sogar, ob die Mannschaften Rosenborg BK und FC Basel überhaupt je gegeneinander gespielt haben. Und auch Rade Prica hat in seiner Karriere zwar schon gegen so manchen Verein auf dem Platz gestanden, der FC Basel war jedoch nie dabei.

Wie kommt Uwe Marx also darauf? Höchstwahrscheinlich stützt er seine Aussage auf folgendes Video:

Und das zeigt nicht etwa ein einen realen Treffer, sondern einen Ausschnitt aus dem Videospiel (!) “Pro Evolution Soccer”.

Damit wäre der Favorit für den “Tor des Jahres” schon mal klar.

Mit Dank an Patrick S. und Ole S.

Nachtrag, 13.07 Uhr: FAZ.net hat den angesprochenen Absatz gelöscht und folgende Korrektur veröffentlicht:

Der Text wurde nachträglich korrigiert. In einer ersten Fassung wollten wir die Leistung Ibrahimovics schmälern mit dem Verweis auf ein Fallrückziehertor von Rade Prica. Der Schwede soll nach unserer Darstellung einmal aus 40 Metern mit dieser Art des Kunstschusses  in einem Spiel von Rosenborg Trondheim gegen den FC Basel getroffen haben. Offenkundig  sind wir dabei einer Täuschung erlegen. Prica traf so elegant lediglich in einem auf Youtube verbreiteten Video, das eine Szene aus einem Spielkonsole-Duell wiedergab. Wir bitten deshalb um die Nominierung dieses Treffers für das Tor des Jahrhunderts im Bereich Spielekonsole und bitten zugleich um Nachsicht für den Fehler.

Nachtrag, 26. November: Auf Papier hat sich die FAZ (am 19. November) für folgende Korrektur — und ein Passiv an entscheidender Stelle entschieden:

Eines schon mal vorneweg: Das Fallrückzieher-Tor von Zlatan Ibrahimovic ist der spektakulärste Treffer, der in dieser Kategorie je dokumentiert wurde. Ibrahimovic hatte im Länderspiel der Schweden nicht nur alle vier Treffer zum 4:2 erzielt, sondern auch den sensationellen Schlusspunkt gesetzt, als er akrobatisch aus 25 Metern getroffen hatte. Dass wir Rade Prica in einer Partie von Rosenborg Trondheim gegen den FC Basel einen noch spektakuläreren Treffer zugetraut haben, hätte eingefleischte Anhänger von Hansa Rostock wohl sofort stutzig gemacht. In Diensten von Hansa hatte Prica einst manche Chance ausgelassen. Was also für die computeranimierte Version eines realen Tores gehalten wurde, war in Wirklichkeit doch nur ein Kunstschuss aus der virtuellen Welt, entstanden auf dem Videokonsolenspiel “Pro Evolution Soccer 2011”. Auch schön zwar, aber eben nur dank besonderer Fingerfertigkeit und nicht wegen einer bemerkenswerten Körperbeherrschung entstanden. Wir ziehen das Büßerhemd über, bewundern Ibrahimovic uneingeschränkt und trauen Prica weiterhin alles zu. Auch in der Realität.

Atomkraft, nein danke

Medien wie Bild.de und “Focus Online” berichteten am Donnerstag:

Neben dem Altkraftwerk in Datteln darf der Stromkonzern Eon auch sein Kraftwerk Shamrock in Herne befristet weiter betreiben.

Die Überschrift sah so aus:

Atomkraftwerk Shamrock darf weiter laufen

Für die Bewohner des Ruhrgebiets war das eine unangenehme Überraschung: Bisher galt das Kraftwerk Shamrock als Steinkohlekraftwerk.

Das ist es auch weiterhin, denn von einem “Atomkraftwerk” war in der eigentlichen Meldung keine Rede.

Quelle für die Artikel bei Bild.de, “Focus Online” und anderswo war der Landesdienst NRW der Deutschen Presse Agentur (dpa). Doch dessen Meldung war unter der korrekten Überschrift “Auch Altkraftwerk Shamrock darf weiter laufen” über die Ticker gegangen.

Was war also passiert?

Die dpa erklärte uns auf Anfrage, in den eigentlichen dpa-Tickern sei die Meldung richtig überschrieben gewesen, es handle sich offensichtlich um einen Übertragungsfehler bei der Belieferung von Onlineportalen.

Entsprechend sei das mitgelieferte Symbolfoto eine “Fortsetzung des Fehlers”:

Ein Warnschild steht vor dem Kühlturm eines Atomkraftwerkes.

Nach unserer Anfrage hatte die dpa den Fehler in ihrem System korrigiert, bei Bild.de ist in der Überschrift und der Bildunterschrift jetzt von einem “Altkraftwerk” die Rede. (Das Foto zeigt allerdings weiterhin das Atomkraftwerk Isar 1 2* in Bayern, das mit der Meldung ohnehin nichts zu tun hat.)

Das war am frühen Freitagabend.

Bei “Focus Online” sieht die Meldung heute immer noch so aus:

Atomkraftwerk Shamrock darf weiter laufen

Mit Dank an Franziska K.

*) Nachtrag, 13.30 Uhr: Erstaunliche Erkenntnis am Rande: Der Kühlturm, der immer wieder gerne bei Artikeln zum Kernkraftwerk Isar 1 gezeigt wird, gehört zum Kernkraftwerk Isar 2.

Mit Dank an Martin B.

Pressereisen, Kampfdrohnen, BBC

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Luxusreisen des Thyssen-Managers auf Firmenkosten”
(welt.de, Jörg Eigendorf)
Mit Journalisten der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, der “Süddeutschen Zeitung”, des “Tagesspiegel”, der “NRZ” und der “Rheinischen Post” fährt Jürgen Claassen, Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp AG, auf luxuriöse Pressereisen. Siehe dazu auch “Wenn Journalisten eine teure Reise tun” (welt.de, Jan-Eric Peters).

2. “Rundum sorglose Journalisten”
(dradio.de, Adalbert Siniawski)
Eine Pressereise deutschsprachiger Journalisten nach Warschau: “Der Organisator von der PR-Agentur zieht eine positive Bilanz. Alle Journalisten, die in Warschau auf der Pressereise mit dabei waren, werden in ihren Berichten den Namen des Luxushotels nennen. Reklame im redaktionellen Beitrag, das ist die Zukunft – so der PR-Berater.”

3. “Journalismus aus dem Automaten”
(czyslansky.net, Tim Cole)
“Im Journalismus der Zukunft”, hat Tim Cole gelernt, “gibt es keine Leser mehr, nur noch Nutzer”. “Nein, der Redakteur wird nicht bei Focus Online per Click bezahlt. Soweit sind wir noch nicht. Die Leistungskomponente der Redaktion, also das, was es am Jahresende zusätzlich zum Grundgehalt gibt, sei an gewisse Traffic-Kennzahlen gekoppelt, sagt Schlott.”

4. “Kurzer Fakten-Check: Lufthansa und die Kampfdrohnen”
(augengeradeaus.net, Thomas Wiegold)
Schon seit 2011 bilde die Lufthansa Drohnen-Piloten der Luftwaffe der Bundeswehr aus, schreibt “Bild”. Thomas Wiegold dagegen: “Die Lufthansa bildet nicht wirklich Drohnen-Piloten der Bundeswehr aus, und schon gar nicht für Kampfdrohnen.”

5. “Entwistle: I am doing everything I can”
(news.bbc.co.uk, Audio, 15:11 Minuten)
John Humphrys konfrontiert den inzwischen zurückgetretenen BBC-Generaldirektor George Entwistle mit Fehlern in der Sendung Newsnight.

6. Wie “Spiegel Online” über einen Unfall von Bradley Wiggins berichtet, im Locktext und im Artikel
(facebook.com, Screenshots)

MDR Sachsenspiegel, Ronaldo, Grower

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Rettet die Pressefreiheit!”
(petertauber.wordpress.com)
Politiker Peter Tauber kommentiert aktuelle Mediendebatten: “Leute! Jeden Tag rufen Pressesprecher in Redaktionen an, versuchen Infos weiterzugeben, Geschichten zu platzieren, Hinweise auf vermeintlich falsche Darstellungen zu geben, Hintergrundinfos zu liefern und zu erreichen, dass der Laden für den sie arbeiten, möglichst gut dargestellt wird. Das ist ihr Job. Und dabei kommt es sicherlich auch vor, dass sie sich mal im Ton vergreifen. Journalisten treiben das umgekehrte Spiel und lassen sich für die entsprechenden Infos auch darauf ein, mal was ‘Nettes’ zu schreiben. Für eine gute Geschichte macht man eben Kompromisse. Es soll sogar schon vorgekommen sein, dass Journalisten eine Story schon fertig hatten, aber nur noch den Namen eines Politikers suchten, dem sie ihre ‘Zitate’ in den Mund legen konnten.”

2. “Verkehrte Welt: Zwischen Wahlpartys und Gelassenheit”
(dwdl.de, Alexander Krei)
Alexander Krei hat sich die US-Präsidentschaftswahlnacht auf verschiedenen TV-Sendern angeschaut. Die Analysen von RTL sind ihm dabei als “wohltuender Kontrast zur Dauer-Wahlparty” auf ARD und ZDF aufgefallen.

3. “Sensationsmeldung des Focus: Christiano Ronaldo tippt auf Lionel Messi”
(hogymag.wordpress.com)
Focus.de verwechselt Cristiano Ronaldo und Ronaldo.

4. “MDR Sachsenspiegel: Shitstorm wegen Dynamo-Symbolbild”
(flurfunk-dresden.de, owy)
Nach Kritik an einer Symbol-Grafik räumt der MDR Sachsenspiegel ein, dass diese “nicht optimal ist und zu Missverständnissen führen kann”: “Wir bedauern das und werden daraus intern Konsequenzen ziehen.”

5. “Haiti ist die schlechtere Show”
(zeit.de, Alexandra Endres)
Alexandra Endres versucht zu erklären, warum auch Zeit.de kaum über die Folgen des Hurrikans Sandy für karibische Länder berichtet hat, auch wenn diese “viel, viel schlimmer” waren, “als sie für die New Yorker je sein könnten”. “Die USA sind uns näher als die Entwicklungsländer der Karibik. Wegen der nahenden Präsidentschaftswahlen war die Aufmerksamkeit der Medienhäuser ohnehin dorthin gerichtet. Und was lag näher, als die Korrespondenten in der Zwangspause, die Sandy dem Wahlkampf verschaffte, über den Sturm berichten zu lassen?” Siehe dazu auch “Zynische Nabelschau” (nzz.ch, René Grossenbacher).

6. “Immer auf die Grower”
(hanfjournal.de)

7000 Gründe für ein Leben als Single

Der Markt der Online-Singlebörsen ist heiß umkämpft. Um den eigenen Namen möglichst weit zu verbreiten, veröffentlichen Partnervermittlungen regelmäßig sogenannte “Studien” zu irgendwelchen absurden Liebes- und Sex-Themen — in der Hoffnung, dass die Medien darauf anspringen.

Auch die Verkupplungsseite “Elitepartner.de” verbreitet solche (größtenteils nicht-repräsentativen) “Studien” am laufenden Band.

Viele Medien greifen die Ergebnisse jener Umfragen seit Jahren dankbar auf. Ein besonders eifriger Abnehmer der “Studien” von “Elitepartner” ist Bild.de: Dort schreiben sie die Pressemitteilungen geringfügig um, verpacken sie als eigene Artikel und versehen sie mit Überschriften, die suggerieren, es sei tatsächlich eine hochwissenschaftliche Studie durchgeführt worden. (Ihren vorzeitigen Höhepunkt erreichte diese Beziehung übrigens am 10. Juli 2009, wo innerhalb von neun Stunden auf Bild.de stolze 17 Artikel erschienen, die auf Umfragen von “Elitepartner” beruhten.)

Gerne übernimmt Bild.de auch die Zitate der Psychologin Lisa Fischbach, verschweigt aber ebenso gerne, dass sie zu “Elitepartner” gehört und nennt sie stattdessen einfach nur “Diplom-Psychologin”, “Paarberaterin”, “Flirt-Coach”, “Beziehungsexpertin” oder “Single-Coach”.

Und so schleicht sich “Elitepartner” mit seinen merkwürdigen Umfragen immer und immer wieder in den redaktionellen Teil von Bild.de:

9. Januar 2007:
Wann Flirten wirklich funktioniert

Im Artikel wird übrigens neun Mal auf folgende Seite verlinkt:
Premium-Mitglied werden - jetzt ohne Aufnahmegebühr. Exklusiv für Bild.T-Online.de-Leser

7. August 2007:
Diese Berufe sind wirklich sexy

12. März 2008:
Berliner Singles sind Kultur-Fans

13. Mai 2008:
Was bei der Partnerwahl wirklich zählt

Read On…

Christopher Lauer, Jürg Altwegg, ZDF

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Google-Krieg der deutschen Medien: Die Masken sind jetzt gefallen”
(neunetz.com, Marcel Weiss)
Der FAZ-Artikel “Die Masken sind jetzt gefallen” von Jürg Altwegg in der Kritik: “Die schamlosen Unverschämtheiten von Publikationen wie der FAZ beim Thema Presseleistungsschutzrecht zeigen, dass die kommerziellen Massenmedien eher schlecht als recht als Basis für eine tatsächliche demokratische Meinungsbildung geeignet sind, die alle Partikularinteressen einer Gesellschaft deren Bedeutungen entsprechend einbezieht.”

2. “ZDF schummelt bei Beitrag über Steinbrück-Rede”
(focus.de)
Das “heute journal” schneidet Szenen aus dem Bundestag falsch zusammen. Auf die Kritik reagiert man so: “Autor und Redaktion bedauern die ungenaue und deshalb fehlerhafte Bildauswahl. Wir haben den Beitrag aus der Mediathek des ZDF entfernt.”

3. “Familiendrama: Blick und 20 Minuten gehen zu weit!”
(infosperber.ch, Kurt Marti)
Publizierte Fotos von einer Familie, deren Vater nach einer Rettungsaktion stirbt: “Sind solche Fotos wirklich von so grossem, öffentlichem Interesse, dass die Privatsphäre der Familie eine untergeordnete Rolle spielt? In einer solchen Extremsituation?”

4. “Meine ungebetene Laudatio auf den Troll des Jahres”
(dirkvongehlen.de)
Dirk von Gehlen erinnert an CommodoreSchmidtlepp, das jetzt.de-Profil von Christopher Lauer.

5. ” Links! Zwo! Drei! Vier! (Baumgartner Spezial)”
(der-postillon.com)
Eine Auswahl von Kommentaren zur Postillon-Story “Linie übertreten: Rekordsprung aus 39 Kilometern Höhe für ungültig erklärt”.

6. “Roche & Böhmermann”
(zdf.de, Video, 58:09 Minuten)
Ein Best-of der zweiten Staffel Roche & Böhmermann, mit einem rauchenden Markus Lanz und einem rauchenden Christopher Lauer.

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Sportlich, sportlich (1-4)

Am Freitag gewann die deutsche Fußballnationalmannschaft ihr WM-Qualifikationsspiel in Irland mit 6:1. Am Sonntag feierte die “Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung” den “Hauch von Befreiung”, den dieses Ergebnis bedeutete.

Was laut “Sonntagszeitung” vor allem an einem Mann lag:

In Dublin genügte ein Name, um das Steigerungspotential im Vergleich zur EM zu vermessen. Marco Reus präsentierte sich nicht nur wegen seiner beiden Tore als ein weiterer Spieler, der den Unterschied ausmachen kann.

Doch obwohl Reus gegen Irland der Matchwinner war, gab es offensichtlich kein brauchbares Foto von ihm aus dem Spiel — die “FAS” jedenfalls druckte ein Foto aus dem EM-Viertelfinale gegen Griechenland, gut zu erkennen am EM-Logo auf den Ärmeln und an den deutschen und griechischen Fahnen unter dem Adler:

Mit Dank an Oskar L.

***

Apropos Adler: Am Sonntag fand das sogenannte “Jahrhundertspiel” zwischen Deutschland und Italien statt, bei dem ehemalige Nationalspieler beider Länder für einen guten Zweck gegeneinander antraten.

Der Kölner “Express” schreibt dazu auf seiner Website:

30:000 Fans waren in die Frankfurter Arena gekommen, und sie sahen Ballack noch einmal mit dem DFB-Adler auf der Brust.

Das darüber abgebildete Foto zeigt allerdings deutlich, dass Ballack gar keinen DFB-Adler auf der Brust hatte:

Genau genommen hatte keiner der deutschen Spieler den DFB-Adler auf der Brust, weil es sich nicht um ein offizielles Spiel des Deutschen Fußballbundes handelte und dessen Wappen deshalb auch nicht verwendet werden durfte. Weswegen auch die Überschrift “Ballack genießt Auftritt im DFB-Trikot” auf wackligen Beinen steht.

Mit Dank an Tim W.

***

In der Nacht zum Sonntag kam es in Fürth zu einer Massenschlägerei mit neun Verletzten.

Der Sportinformationsdienst sid schreibt:

Nach Angaben der Polizei sollen sich zu jenem Zeitpunkt 40 Anhänger des Aufsteigers in ihrem Vereinsheim aufgehalten haben, als gegen 1.30 Uhr rund 60 Fans des Club auftauchten.

Der sid war so unvorsichtig, die Meldung als “Fußball/BL/Nürnberg/Fürth/Fans/Schlägerei” zu kategorisieren, woraus die Überschriftenmacher bei “Focus Online” folgendes folgerten:

1. FC Nürnberg gegen SpVgg Greuther Fürth: Massenschlägerei bei Bundesligaspiel.

Nur, dass am Wochenende nicht nur nicht das Spiel Fürth gegen Nürnberg stattfand (das ist erst Ende November), sondern wegen der Länderspielpause (s.o.) gar kein “Bundesligaspiel”. Aber wenn Fans von Bundesligavereinen aufeinander einschlagen, muss das ja quasi ein Bundesligaspiel gewesen sein.

Mit Dank an Bastian.

***

Und dann war da noch die “Welt”, die gestern den schwedischen Fußballer Zlatan Ibrahimovic porträtierte, der “als gemein, gefährlich und genial” gilt:

Auf der Skala der Traumberufe stünden wir Fußballreporter ganz oben, wenn da nicht mitunter diese brutale Wirklichkeit wäre: Erst bettelt man bei einem Star um ein Interview – um hinterher zu bedauern, dass es geklappt hat. So erging es jenem armen Kerl, der Zlatan Ibrahimovic einmal unbedingt vor der Kamera haben wollte. Der Torjäger kam nach dem Spiel vom Duschen, strebte zum Ausgang – und es kam zu folgendem Dialog.

“Zlatan!”, schrie ihm der Reporter nach. Ibrahimovic hielt abrupt an, machte kehrt und sagte: “Was zum Teufel willst Du?” Der Reporter bugsierte den Rüden dann irgendwie vors Mikrofon, zupfte sich fürs Interview schnell die Haare schön – da verzog Ibrahimovic seine krumme Nase und maulte: “Zum Teufel, was hast Du für ein Parfüm? Du riechst nicht gut.” Die Anspannung des Reporters nahm dramatisch zu, verkrampft lächelnd nahm er Anlauf zum Zwiegespräch, doch wieder war der Kicker schneller. “Das ist ja schlimm, wie Du riechst”, beschwerte sich Ibrahimovic. Anschließend beantwortete er halbherzig eine kurze Frage zum Spiel, und der Reporter, erleichtert, bedankte sich: “Also, bis demnächst, wir sehen uns.” “Besser nicht”, sagte Ibrahimovic, rümpfte noch mal die Nase – und ging.

Wie ernst es Ibrahimovic mit seinen “Beschwerden” war, sehen Sie am Besten selbst:

Mit Dank an Boludo.

Wenn Wirkungen vor der Ursache eintreten

Alexander Kissler, Autor des Buches “Dummgeglotzt. Wie das Fernsehen uns verblödet”, schreibt in seiner aktuellen “Focus Online”-Kolumne über den “Triumph der Strippenzieher”:

Na bitte, geht doch: Kaum rollt Günther Jauch den roten Teppich aus für Peer Steinbrück, legt dieser in den Umfragen zu. Am Sonntag hielt Steinbrück Hof in der ARD-Talkshow “Günther Jauch”, am gestrigen Mittwoch lasen wir, dass die SPD beim Marktforschungsinstitut Forsa ein Sechs-Jahres-Hoch von 30 Prozent erklommen habe. Auch die persönlichen Zustimmungswerte für Steinbrück verbesserten sich. Wäre Günther Jauch George W. Bush, könnte er nun sagen: “Mission accomplished”, Auftrag erfüllt.

Klitzekleines Logikproblem: Die am Mittwoch veröffentlichte Forsa-Umfrage beruht auf Interviews, die zwischen 1. und 5. Oktober geführt wurden, also spätestens am Freitag vor der Jauch-Sendung. Was auch immer der “Auftrag” Jauchs oder die Wirkung der Sendung gewesen sein mag: An den Forsa-Zahlen, die Kissler zitiert, kann man es ohne größerer Verknotungen des Raum-Zeit-Kontinuums nicht ablesen.

(Solche Verknotungen passieren Journalisten allerdings häufiger.)

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