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Gesucht: Fotograf für korrektes Bild

Man muss den Artikel von “Bild”-Autor Dirk Hoeren über Bundesumweltministerin Steffi Lemke einmal komplett lesen, um zu verstehen, wie tendenziös und einseitig und falsch er ist. Am vergangenen Samstag schrieb Hoeren in der “Bild”-Bundesausgabe:

Plant Umweltministerin Steffi Lemke (55) eine Zweit-Karriere – als Fotomodell?

In einer Ausschreibung sucht ihr Ministerium gerade einen Fotografen. Er soll die Grüne auf offiziellen Terminen begleiten – und sie zusätzlich im Rahmen von Porträt-Shootings in Szene setzen.

“Ein oder zweimal jährlich kann ein großes Porträtshooting beauftragt werden”, heißt es in der Ausschreibung. Darin solle die Ministerin “in einem aufwändigeren Aufnahmeprozess fotografisch stärker inszeniert werden”. Die Fotos sollen “in mindestens drei verschiedenen Umgebungen, unterschiedlichen Lichtverhältnissen, mit wechselnder Bekleidung” geschossen werden. “Eine Visagistin/Ein Visagist ist einzuplanen.”

Dauer der Shootings: “vier bis sechs Stunden”.

Den Auftragswert schätzt das Grünen-Ministerium auf 150 000 Euro. Bei zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr würden sich die geschätzten Kosten sogar auf 300 000 Euro summieren.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel (47), sieht den Aufwand kritisch.

“Es ist den Steuerzahlern kaum zu vermitteln, dass sie auch für Visagisten und Hairstylisten von Politikern aufkommen sollen”, sagt Holznagel zu BILD. Im Zweifel müsse dafür “privat bezahlt werden”.

Überschrift:

Ausriss Bild-Zeitung - Umweltministerin sucht einen Fotografen für 150000 Euro!

Fangen wir beim Geld an.

Was die “Bild”-Leserschaft an keiner Stelle erfährt und nach dem Lesen des Artikels auch nicht ahnen kann: Die 150.000 Euro sind kein festgelegtes Honorar, das auf jeden Fall gezahlt wird, egal wieviel der Fotograf oder die Fotografin arbeitet. Es handelt sich stattdessen um das maximale Auftragsvolumen für den vertraglich festgelegten Zeitraum (dazu gleich noch mehr). So steht es auch in der “Rahmenvereinbarung”, die das Ministerium zur Ausschreibung veröffentlicht hat. Wir haben beim Ministerium nachgefragt, wie die letztendliche Höhe des Honorars zustande kommt. Die Antwort:

Die Vergütung erfolgt pro tatsächlichem Einsatz in Abhängigkeit vom Zeitbedarf nach gestuften Stundensätzen bzw. einem Tagessatz.

Was da so pro Jahr zusammenkommt? Auch darauf haben wir eine Antwort bekommen:

Die Brutto-Ausgaben im Jahr 2022 beliefen sich auf rund 9.700 €. Im laufenden Jahr betragen die bisherigen Ausgaben gut 8.800 €.

Also: bezahlt wird pro Einsatz. Und mit den Summen, die in der jüngsten Vergangenheit vom Ministerium pro Jahr ausgegeben wurden, käme man nicht ansatzweise an das maximale Auftragsvolumen von 150.000 Euro ran.

Sowieso wirft Dirk Hoeren im “Bild”-Artikel die Summen völlig durcheinander. Wenn er schreibt: “Den Auftragswert schätzt das Grünen-Ministerium auf 150 000 Euro. Bei zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr würden sich die geschätzten Kosten sogar auf 300 000 Euro summieren”, ist das schlicht falsch. Erstens weil eben nicht pauschal, sondern pro Auftrag bezahlt wird, siehe oben. Und zweitens: Aus der bereits erwähnten “Rahmenvereinbarung” wird klar, dass sich der Maximalwert von 150.000 Euro auf den Zweijahresvertrag und die zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bezieht:

Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) beträgt über die Gesamtlaufzeit des Vertrags (inkl. Verlängerungsoptionen) 150.000 € netto.

Es geht also um 150.000 Euro für vier Jahre, rechnerisch 37.500 Euro pro Jahr. Und wie gesagt: Zuletzt wurde diese Summe bei weitem nicht erreicht. Die Verdopplung der Kosten auf 300.000 Euro bei einer möglichen Vertragsverlängerung, die Dirk Hoeren bei “Bild” ins Spiel bringt, hat er sich ausgedacht.

Bei Bild.de steht inzwischen:

Bei zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr würden sich die geschätzten Kosten sogar auf das Vielfache summieren.

Das ist aber genauso falsch. Noch einmal: Es bleiben auch bei einer Verlängerung maximal 150.000 Euro.

Was die beauftragte Person für das Honorar leisten soll, wird im “Bild”-Artikel stark einseitig beschrieben. In dem Text geht es fast ausschließlich um “‘ein großes Porträtshooting'” für Steffi Lemke. Nur an einer Stelle wird auch erwähnt, dass der Fotograf oder die Fotografin “die Grüne auf offiziellen Terminen begleiten” soll. Schaut man in die “Leistungsbeschreibung” der Ausschreibung, wird klar: Es geht hauptsächlich (“Grundlegende Anforderungen”) um Terminbegleitung und nur zusätzlich (“Optionale Leistungen”) um Porträtaufnahmen. Bei “Bild” wird dieses Verhältnis komplett umgedreht.

Und nicht nur bei der Frage, was und wie fotografiert werden soll, lässt Dirk Hoeren großzügig die Aspekte weg, die nicht in seine Erzählung passen, sondern auch bei der Frage, wer alles fotografiert werden soll. In der “Leistungsbeschreibung” ist von der “Hausleitung” des Ministeriums die Rede, die bei Terminen begleitet werden soll. Und die umfasst neben Steffi Lemke auch die Staatssekretäre und die Parlamentarischen Staatssekretäre. Bei “Bild” liest es sich hingegen so, als würde das ganze, viele Geld nur für die Bundesministerin draufgehen.

Dieser ganze “Bild”-Spin fand noch weitere Verbreitung, weil andere Redaktionen ihn dankbar abgeschrieben haben: die “Epoch Times” zum Beispiel, “De24Live” oder das Krawallportal “Nius” um den geschassten “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt. Manche Redaktionen haben ihn aber auch noch irrer weitergedreht. Die “Weltwoche” etwa titelt: “‘Für vier bis sechs Stunden’: Grüne Umweltministerin sucht einen Fotografen für 150.000 Euro”, und “Focus Online” schreibt von “150.000-Euro-Portaitshootings”.

Man kann es natürlich völlig daneben finden und darüber diskutieren, dass Bundesministerien Steuergelder für Fotoaufträge ausgeben. Aber dann sollte man in der Diskussion wenigsten fair sein und sich an die Fakten halten.

Nachtrag, 8. August: Die “Bild”-Redaktion hat eine Art Teil-Korrektur veröffentlicht.

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“Bild” verlegt Vergewaltigungen in den Görlitzer Park

Im Görlitzer Park in Berlin soll es eine Gruppenvergewaltigung gegeben haben. Die Ermittlungen dazu laufen, die Polizei hat bisher zwei Verdächtige festgenommen. Die mutmaßliche Tat soll sich bereits im Juni dieses Jahres ereignet haben, öffentlich bekannt wurde sie erst vergangene Woche. Die “Bild”-Redaktion erklärte den Görlitzer Park jedenfalls vor wenigen Tagen zu:

Screenshot Bild.de - Allein dieses Jahr acht Vergewaltigungen! Deutschlands Park der Angst

Dass die Dachzeile “ALLEIN DIESES JAHR ACHT VERGEWALTIGUNGEN!” so nicht stimmt, wird bereits beim Lesen des ersten Absatzes desselben Artikels klar:

Er ist Berlins Horror-Park: Allein acht Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe gab es von Januar bis Ende Juni im Görlitzer Park.

Also: bisher “acht Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe” im Görlitzer Park im Jahr 2023 laut “Bild”. Diese Zahl taucht in aktuellen Berichten der Redaktion immer wieder auf:

Allein von Januar bis Ende Juni gab es im Görlitzer Park acht schwere Taten unter dem Stichwort “Vergewaltigung/sexuelle Nötigung/sexueller Übergriff”

Laut einer aktuellen Polizeistatistik gab es von Januar bis Ende Juni im Görlitzer Park acht schwere Taten unter dem Stichwort “Vergewaltigung/sexuelle Nötigung/sexueller Übergriff”.

Doch auch das ist falsch.

Die Polizeistatistik, die die “Bild”-Redaktion erwähnt, findet man in einer Antwort der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (PDF) auf eine Anfrage der Linken-Politiker Niklas Schrader und Ferat Koçak. Darin geht es um “Neue Entwicklungen am sogenannten kriminalitätsbelasteten Ort ‘Görlitzer Park/Wrangelkiez'”. Tatsächlich findet man in der Statistik die acht Fälle von “Vergewaltigung/sexuelle Nötigung/sexueller Übergriff”, die sich von Januar bis einschließlich 26. Juni ereignet haben sollen. Aber längst nicht alle im Görlitzer Park.

Die Bezeichnung “kriminalitätsbelasteter Ort” (“kbO”) geht auf eine Einordnung der Berliner Polizei zurück, die in der Stadt insgesamt sieben solcher Gebiete als Kriminalitäts-Hotspots sieht. Dort gelten für die Beamten besondere Befugnisse. Sie können beispielsweise verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Der Name “kbO Görlitzer Park/Wrangelkiez” deutet ja schon an, dass das Gebiet, um das es in der Polizeistatistik geht, nicht nur den Görlitzer Park umfasst. Dieser ist etwa 140.000 Quadratmeter groß; die gesamte von der Polizei Berlin als “kbO Görlitzer Park/Wrangelkiez” deklarierte Fläche umfasst aber mehr als 300.000 Quadratmeter. Wo genau die Grenzen verlaufen, verrät die Berliner Polizei aus taktischen Gründen nicht. Auf jeden Fall gehört aber ein beachtlicher Teil des belebten Wrangelkiezes, in dem es viele Wohnhäuser, Hostels und Firmen gibt, zum “kbO”.

Unter den acht Fällen von “Vergewaltigung/sexuelle Nötigung/sexueller Übergriff” befinden sich laut Polizeistatistik sechs Vergewaltigungen oder versuchte Vergewaltigungen. Dazu hat “taz”-Redakteur Erik Peter bei der Polizei genauer nachgefragt. Mit dem Ergebnis:

Einzig die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung aus dem Juni fand tatsächlich im Görlitzer Park statt. Sie ist zudem die einzige der registrierten Vergewaltigungen, die im öffentlichen Raum geschah.

In den fünf anderen Fällen vergewaltigten die mutmaßlichen Täter demnach in Privaträumen im umliegenden Kiez: Laut der Polizei kam es demnach zu einer versuchten Vergewaltigung in einem Gewerbebetrieb, zwei Vergewaltigungen in Hostels sowie zwei Vergewaltigungen in Wohnhäusern. Nähere Auskünfte zu den Ermittlungsständen gab die Polizei mit Verweis auf laufende Ermittlungsverfahren nicht.

Natürlich macht der Ort einer Vergewaltigung diese nicht weniger schrecklich. Aber wenn die “Bild”-Redaktion schreibt: “Allein acht Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe gab es von Januar bis Ende Juni im Görlitzer Park”, ist das grob falsch. Sie heizt damit eine eh schon hitzige Debatte mit falschen Behauptungen weiter an.

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Die Causa Wolff, “Saublöder Fehler” oder “Skandal”?, X gegen Forschung

1. Faktencheck: Beitrag des freien Autors Fabian Wolff
(blog.zeit.de)
Der freie Journalist und Autor Fabian Wolff hatte in einem “Zeit-Online”-Artikel mit dem Titel “Mein Leben als Sohn” erklärt, dass er, obwohl er sich selbst als “Jude in Deutschland” bezeichnet, in Wirklichkeit kein Jude sei. Dieses Gerücht hatte offenbar bereits in der Medienszene kursiert, war aber erst durch Wolffs Artikel öffentlich geworden. Der Text löste eine breite Debatte aus, in der die eine Seite Wolffs Darstellung infrage stellte und die andere über die Gründe und Implikationen einer falschen jüdischen Identität diskutierte. Philipp Peyman Engel zeigte sich in der “Jüdischen Allgemeinen” nicht überzeugt von Wolffs Aussagen: “Selbst in einem Text, der eigentlich maximale Transparenz und Ehrlichkeit bieten sollte, verheddert Wolff sich weiter in Lügen.” Nun versucht “Zeit Online” in einem selbstkritischen Faktencheck, den Vorgang aufzuarbeiten.
Wer einen anderen Blick auf den Vorgang haben möchte, sollte sich auch Mirna Funks Gastbeitrag in der “FAZ” durchlesen (nur mit Abo lesbar).

2. “Ein Skandal”: Heftige Kritik an ARD-Interview
(t-online.de)
In einem Nachrichtenbeitrag der ARD wurde eine Mitarbeiterin des Senders als zufällig interviewte Supermarktkundin präsentiert, was zu Kritik führte. Die ARD hat daraufhin den Beitrag, der in “Tagesschau” und “Tagesthemen” lief, bearbeitet und einen Hinweis in der Mediathek hinzugefügt, dass das Interview nicht den journalistischen Standards entspreche. Stefan Brandenburg, Chefredakteur Aktuelles beim WDR, habe den Vorfall als “saublöden Fehler” bezeichnet und erklärt, dass die Mitarbeiterin zufällig nach ihrer Schicht interviewt worden und es dabei zu einem Missverständnis gekommen sei.

3. Nicht jeder Blog ist Presse
(lto.de)
Nach Informationen von “Legal Tribune Online” hat das Landgericht Schweinfurt entschieden, dass politische Aktivisten und Whistleblowerinnen bei Verdachtsberichterstattung keine Stellungnahmen einholen müssen, sofern sie kein journalistisch-redaktionelles Angebot betreiben. Hintergrund der Entscheidung sei eine Klage der ehemaligen Compliance-Beauftragten einer Stadt gegen einen Eintrag auf der Website buergerplattform-schweinfurt.de, in dem über Ermittlungen gegen sie berichtet wurde. Das Gericht habe betont, dass nicht jedes Blog automatisch als Presse anzusehen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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4. ZDF betreibt auf sieben Plattformen 101 Social-Media-Kanäle
(epd.de)
Wie epd Medien berichtet, betreibe das ZDF derzeit 101 Social-Media-Kanäle auf sieben verschiedenen Plattformen, wobei Youtube und Instagram dominierend seien. Im Jahr 2023 seien bisher acht Kanäle eingestellt worden, darunter der Facebook-Auftritt von “Aktenzeichen XY… Ungelöst”. Die Entscheidung, bestimmte Kanäle zu schließen, sei oft aufgrund nicht erreichter quantitativer Ziele getroffen worden, wie im Fall des Youtube-Kanals des Wissensformats “Heureka”, der statt der angestrebten 300.000 nur 100.000 Views erzielt habe.

5. Podcasts pendeln sich auf hohem Fan-Niveau ein
(blog.medientage.de, Petra Schwegler)
Wie das Blog der Medientage München schreibt, bestätigen erhobene Daten den gefühlten Podcast-Trend in Deutschland: Laut einer Bitkom-Umfrage würden 43 Prozent der über 16-Jährigen zumindest gelegentlich Podcasts hören, was rund 29,7 Millionen Menschen entspreche. Die noch junge Reichweitenanalyse “ma Podcast” liefere nun detailliertere Zielgruppeninformationen, um das Medium besser planbar zu machen, und zeige, dass 40,6 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung schon einmal Podcasts genutzt hätten.

6. X gegen Forschung
(taz.de, Johannes Drosdowski)
Erst hieß es noch, Elon Musk drohe kritischen Forscherinnen und Forschern mit Konsequenzen. Nun wird bekannt, dass sein Unternehmen X, das einst Twitter hieß, das Center for Countering Digital Hate (CCDH), das sich gegen Hatespeech einsetzt, tatsächlich verklagt. Grund sei ein im Juni veröffentlichter Forschungsbeitrag des CCDH. Dafür hatte die Organisation nach eigenen Angaben 100 kostenpflichtige Accounts bei Twitter wegen der Verbreitung von Hass gemeldet. Twitter habe die Beiträge in 99 Prozent der Fälle nicht gelöscht.

Unsichtbarer Protest, Kein Geld für HateAid, Millionen für Medien

1. Stell Dir vor, es ist Protest und keiner kriegt’s mit
(uebermedien.de, Anne Haeming)
Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) protestieren 359 der 1.500 freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter dem Motto “Wir sind nicht da” mit einer einwöchigen Arbeitsniederlegung. Die Aktion ist eine Reaktion auf die laufenden Tarifverhandlungen und die Forderungen nach besseren Honoraren, langfristigen Arbeitsverträgen und einer gerechteren Honorarverteilung. Trotz der Bedeutung des Protests für den Sender werde er in den offiziellen Kanälen des RBB nicht erwähnt, was Anne Haeming wie folgt kommentiert: “Indem das Unternehmen den Protest ignoriert, ist es, als existierten die Sorgen der Freien für das Haus nicht. Und die stellen immerhin über 40 Prozent des Teams. Bemerkenswert unsozial für eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit gesamtgesellschaftlichem Auftrag.”

2. Grundprinzip verdrehte Fakten
(taz.de, Malene Gürgen)
Malene Gürgen kritisiert das von einem Milliardär finanzierte Medienportal “Nius” dafür, rechtspopulistische Inhalte zu fördern und Fakten zu verdrehen. Die Plattform, bei der auch der geschasste “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt aktiv ist, wähle Themen mit hohem empfundenen Empörungspotenzial aus, hetze gegen Minderheiten und versuche, die Klimakrise herunterzuspielen. Dabei werde “überspitzt, verkürzt, aus dem Zusammenhang gerissen und manchmal auch schlicht gelogen”.

3. Bundesjustizministerium streicht Förderung für Beratung bei Online-Hass
(hateaid.org)
Die Organisation HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung und wurde für diese Arbeit bisher vom Bundesjustizministerium mit 600.000 Euro gefördert. Diese Förderung soll nun den Kürzungsplänen der Bundesregierung zum Opfer fallen, was massive Einschränkungen für die Beratungsarbeit von HateAid bedeute: “Die Sparmaßnahmen treffen das Herzstück unserer Arbeit: die Betroffenenberatung. Das ist angesichts stetig steigender Fallzahlen ein katastrophales Zeichen. Und es spielt denjenigen in die Hände, die digitale Gewalt gezielt einsetzen, um die Polarisierung der Gesellschaft voranzutreiben”, so Josephine Ballon, Leiterin der Rechtsabteilung bei HateAid.

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4. So viel öffentliches Geld bekamen Medien 2022
(kobuk.at, Yilmaz Gülüm)
Yilmaz Gülüm wollte wissen, welches Medium in Österreich wie viel öffentliches Geld erhält, doch diese Frage sei nicht so einfach zu beantworten. Die Medienförderung in Österreich sei vielschichtig und umfasse verschiedene Bereiche wie die Förderung des digitalen Wandels, den Privatrundfunkfonds und die Presseförderung für Printmedien. Insgesamt habe die öffentliche Hand im vergangenen Jahr mehr als 200 Millionen Euro ausgegeben. Gülüm hat die stattlichen Fördersummen genauer unter die Lupe genommen, und die Ergebnisse sind ziemlich erschütternd.

5. Verbot von SWR-App Newszone aufgehoben
(verdi.de)
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erlaubt dem öffentlich-rechtlichen SWR, seine Nachrichten-App “Newszone” wieder anzubieten, nachdem das Landgericht Stuttgart sie erst verboten hatte. 16 Zeitungsverlage hatten der App eine zu große Presseähnlichkeit vorgeworfen. Das OLG betonte, dass vor der Anrufung staatlicher Gerichte ein Einigungsverfahren hätte stattfinden müssen.

6. Hauptberuf Literaturwissenschaftler, Nebenberuf Kulturjournalist
(fachjournalist.de, Ulrike Bremm)
Im Gespräch mit dem “Fachjournalist” schildert der Literaturwissenschaftler und Kulturjournalist Johannes Franzen seinen Weg aus der Wissenschaft in den Journalismus. Er weist auf die finanziellen Herausforderungen im Kulturjournalismus hin, da die Werbeeinnahmen zurückgehen und Hochschulangehörige oft für geringe Honorare oder gar umsonst schreiben. Franzen glaubt, dass der Kulturjournalismus trotz der Digitalisierung und der Präsenz von Künstlicher Intelligenz einen einzigartigen Stil und Sound behält, der von maschinellen Systemen nicht reproduziert werden kann.

Lindner-Ministerium muss antworten, Twitter am Limit, Dekade unter al-Sisi

1. Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium muss bestimmte Pres­se­fragen beant­worten
(lto.de)
Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte von der BBBank einen Privatkredit erhalten und ein gutes Jahr später ein Grußwort für die weitgehend unbekannte Bank gesprochen. Das wirft Fragen auf. Mit einigen dieser Fragen hatte sich ein Redakteur einer deutschen Tageszeitung an das Bundesfinanzministerium gewandt, doch dort wollte man ihm keine Antworten geben. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass das Ministerium zumindest zu vier der neun Fragen Stellung nehmen muss. Es kann aber noch Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt werden.

2. Frankreich: Riskante Berichterstattung
(verdi.de)
Nach dem tödlichen Polizeischuss auf einen 17-Jährigen flammen in ganz Frankreich Proteste auf. Dabei seien mindestens sieben Journalistinnen und Journalisten angegriffen worden. Eine Entwicklung, die Pavol Szalai, Leiter des EU-Balkan-Desks der Organisation Reporter ohne Grenzen als “völlig unakzeptabel” bezeichnet. Es müsse alles dafür getan werden, damit Medienschaffende “das Recht auf Nachrichten und Informationen mit größtmöglicher Sicherheit gewährleisten können”. Auch der “Faktenfinder” der “Tagesschau” beschäftigt sich mit den Protesten in Frankreich, legt den Fokus aber auf die Flut an falschen Videos und Bildern (tagesschau.de, Carla Reveland & Pascal Siggelkow).

3. Twitter am Limit
(zeit.de, Jakob von Lindern)
Die Benutzerfreundlichkeit von Twitter nimmt weiter ab. Elon Musk schränkt nun ein, wer wie viele Tweets am Tag lesen darf. Damit wolle er “Datenplünderung” verhindern und meint wohl automatisierte Zugriffe, die von KI-Modellen wie beispielsweise ChatGPT ausgehen können. Die Nutzung von Programmierschnittstellen hatte Musk bereits so teuer gemacht, dass Apps von Drittanbietern ihre Dienste einstellen mussten. Auch das beliebte Twitter-Dashboard TweetDeck soll es laut “Spiegel”-Meldung künftig nur noch für die zahlende Kundschaft geben.
Und noch ein Hörtipp: Im Deutschlandfunk bezeichnet Medienprofessor Wolfgang Schweiger die Twitter-Drosselung als “betriebswirtschaftlich begründbare” Maßnahme, die jedoch völlig absurd kommuniziert worden sei: Musk und die Lesebeschränkung (deutschlandfunk.de, Christoph Sterz, Audio: 8:09 Minuten).

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4. Für ChatGPT 300 Millionen Wörter aus dem Internet gestohlen
(faz.net, Johanna Schwanitz)
Wie Johanna Schwanitz in der “FAZ” berichtet, hat eine kalifornische Anwaltskanzlei im Auftrag anonymer Kläger eine Sammelklage gegen OpenAI, den Betreiber der KI-Software ChatGPT, eingereicht. Das Unternehmen soll “systematisch 300 Millionen Wörter aus dem Internet gekratzt” haben, darunter persönliche Informationen und Gespräche, etwa aus E-Mails oder Chats, sowie sensible Gesundheitsdaten.

5. Eine Dekade unter al-Sisi: Die schlimmsten Jahre
(reporter-ohne-grenzen.de)
Anlässlich der Machtübernahme des ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi vor zehn Jahren erinnert Reporter ohne Grenzen an die katastrophale Lage der Medien im Land: “Präsident Abdel Fattah al-Sisi lässt sich heute feiern, aber er ist ein Diktator, der die Medien brutal unterdrückt”, sagt Geschäftsführer Christian Mihr: “Nach zehn Jahren an der Macht haben seine Behörden und die Geheimdienste den unabhängigen Journalismus fast vollständig ausgelöscht. Wir kämpfen darum, dass die letzten noch verbliebenen medialen Inseln überleben.”

6. Ist Fraktur eine Nazischrift?
(taz.de, Ulrich Gutmair)
Die Frakturschrift hat viele Fans, besonders im rechtsextremen Lager, aber nicht nur dort. Auch die “Stern”-Redaktion nutzte die Typo, um ihrem umstrittenen Alice-Weidel-Cover einen entsprechenden Spin zu geben. Doch die Geschichte der Schrift sei kompliziert, schreibt “taz”-Kulturredakteur Ulrich Gutmair und zitiert Adolf Hitler, der kein Fan der Jahrhunderte alten Schrift gewesen sein soll: “Eure vermeintliche gotische Verinnerlichung passt schlecht in das Zeitalter von Stahl und Eisen, Glas, Beton.”

Rammstein hü und hott, Radio Dreyeckland, Fox warnt Carlson

1. Mal hü, mal hott
(taz.de, Johannes Eisenberg)
Die “taz” habe am 11. Juni eine “presserechtliche Abmahnung” von Hamburger Anwälten erhalten, die der Redaktion im Namen der Band Rammstein bestimmte Aussagen verbieten wollen, berichtet Medienrechtler Johannes Eisenberg, der auch für die “taz” juristisch tätig ist. In seiner Rekonstruktion der bisherigen Ereignisse zeigt er sich überrascht über das seiner Meinung nach inkonsequente Vorgehen der Band: “Dass die Rammsteins und ihr Sänger mal hü, mal hott schreien, spricht nicht für eine schlüssige Verteidigungsstrategie. Mal sagen sie, alle hätten ein Recht auf ihre Meinung – gehen dann aber doch gegen unliebsame Äußerungen juristisch vor.” (Ein Widerspruch, den der “6-vor-9”-Kurator vor wenigen Tagen in ähnlicher Weise festgestellt hatte: “Wenn Du in Deinem Statement darauf hinweist, dass die betroffenen Frauen “ein Recht auf ihre Sicht der Dinge haben”, es ihnen aber durch den Aufbau einer gigantischen juristischen Drohkulisse schwer machst, sie zu äußern.”)

2. Unzweifelhaft unklar: Der “Tagesspiegel” und sein Favorit für die rbb-Intendanz
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Stefan Niggemeier greift bei “Übermedien” eine Meldung des “Tagesspiegel” auf, wonach Jan Weyrauch, derzeit Programmdirektor von Radio Bremen, “unzweifelhaft als Favorit” in die für Freitag vorgesehene Wahl zum RBB-Intendanten gehe. Der “Tagesspiegel” berufe sich dabei auf eine RBB-interne Abstimmung, die laut Niggemeier aus verschiedenen Gründen nicht herangezogen werden könne.
Weiterer Lesehinweis: “Rückzug: Juliane Leopold wird nicht neue RBB-Intendantin”: “Dem [RBB]-Rundfunkrat stehen am Freitag nun doch nur drei Personen zur Wahl des nächsten Intendanten oder der nächsten Intendantin. Juliane Leopold hat ihre Kandidatur am Dienstag zurückgezogen. Und sie hat Gründe genannt.” (dwdl.de, Manuel Weis)

3. Freiburger Journalist soll jetzt doch vor Gericht
(netzpolitik.org, Sebastian Meineck)
Am 19. Mai hatten wir in den “6 vor 9” noch darüber berichtet, dass das Landgericht Karlsruhe die Anklage gegen einen Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland nicht zugelassen hat. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, in einem Beitrag auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart in nächsthöherer Instanz den Beschluss des Landgerichts aufgehoben. Sebastian Meineck fasst den aktuellen Sachstand samt seiner möglichen Entwicklungen zusammen.

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4. ChatGPT im Journalismus: 10 Prompt-Ideen für Redaktionen
(vitlif.de)
Oskar Vitlif stellt in seinem Artikel verschiedene Anwendungsszenarien vor, in denen KI-Chatbots Redaktionen effektiv unterstützen können. Von der Themenfindung über die Textgenerierung bis hin zur Suchmaschinenoptimierung und der Erstellung von Social-Media-Posts gebe es zahlreiche Möglichkeiten, wie ChatGPT, Bing Chat und Co. die redaktionelle Arbeit bereichern könnten. Vitlif veröffentlicht auch den jeweils verwendeten Prompt und die dazugehörige Antwort der Künstlichen Intelligenz.

5. Fluchtforschung gegen Mythen 8
(fluchtforschung.net, Ulrike Krause)
Das Netzwerk Flüchtlingsforschung stellt regelmäßig Behauptungen aus der Flüchtlingsdebatte auf den Prüfstand, seien es Talkshow-Aussagen, Tweets oder Stammtischparolen. Das Besondere an dieser Form des Faktenchecks: Nicht Journalistinnen und Journalisten, sondern Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft nehmen Stellung. In der achten Ausgabe setzt sich ein Team unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrike Krause mit der kürzlich beschlossenen Neuordnung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auseinander.

6. Fox News warnt Tucker Carlson vor Fortsetzung seiner Twitter-Show
(spiegel.de)
Zwischen dem US-Fernsehsender Fox News und seinem ehemaligen Star-Moderator Tucker Carlson tobt nach der Trennung ein erbitterter Rosenkrieg. Fox News habe Carlson darauf hingewiesen, dass er trotz seines Ausscheidens an einen bis 2025 laufenden Exklusivvertrag gebunden sei. Der Sender habe ihn davor gewarnt, seine jüngst gestartete Twitter-Show fortzusetzen.

KW 23/23: Hör- und Gucktipps zum Wochenende

Hurra, Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Wochenendausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter Filme und Podcasts mit Medienbezug. Diesmal in einer Spezialausgabe zur zurückliegenden re:publica. Viel Spaß bei Erkenntnisgewinn und Unterhaltung!

***

1. Powerplay. Macht und Sexismus in der Medienbranche
(youtube.com, Juliane Löffler, Pia Stendera, Lena von Holt & Daniel Drepper, Video: 1:04:42 Stunden)
Die #MeToo-Debatte hat in den vergangenen Jahren zu einer gesellschaftlichen Sensibilisierung für Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse geführt. Ausgelöst wurden diese Diskussionen und Debatten meist durch journalistische Recherchen. Das verlinkte Panel beschäftigt sich mit Macht und Sexismus in der Medienbranche.

2. “Die Medien” und “der Osten”: Was läuft schief in deutschen Medien?
(youtube.com, Mandy Tröger, Video: 29:56 Minuten)
Ist “der Osten” wirklich eine “mediale Problemzone”, wie so oft behauptet wird? Dieser Frage geht Mandy Tröger in ihrem Vortrag nach. Sie gibt einen Überblick über die historische Entwicklung, die Probleme der Gegenwart und denkt über mögliche Lösungen für die Zukunft nach.

3. Factual vs. Fiction: Wie unterhaltsam dürfen Dokumentationen sein?
(youtube.com, Khesrau Behroz, Antje Boehmert & Benjamin Cantu & Vera Linß, Video: 59:42 Minuten)
Dokumentationen sollen nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch eine spannende und unterhaltsame Geschichte erzählen. Doch wie findet man die richtige Balance zwischen Fakten und Fiktion?

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4. Von Social Media zu einem echten Social Web
(youtube.com, Marcel Weiß, Video: 32:36 Minuten)
Dank Mastodon hat ActivityPub als erstes Protokoll in den vergangenen zwölf Monaten genug Fahrt aufgenommen, um ein offenes Soziales Netzwerk für eine breite Öffentlichkeit in greifbare Nähe rücken zu lassen. In seinem Talk geht Marcel Weiß der Frage nach, was es das braucht, um eine wirklich vernetzte Öffentlichkeit auf einer nachhaltigen Infrastruktur zu ermöglichen.

5. Rechtsextremismus im Internet. Was wissen wir und was können wir tun?
(youtube.com, Jan Rau & Josefa Francke, Video: 27:28 Minuten)
Jan Rau und Josefa Francke geben einen Überblick über die aktuelle Situation des digitalen Rechtsextremismus: Welchen Gefahren sind wir ausgesetzt? Was können Gesetze und Gerichte tun? Wie sieht die Präventionsarbeit aus? Und welche Aufgabe hat die Gesellschaft?

6. Das Ende von Twitter? – Die dümmsten und teuersten Ideen aus sechs Monaten Musk
(youtube.com, Dennis Horn & Gavin Karlmeier, Video: 57:44 Minuten)
In ihrem Podcast “Haken dran” gehen Gavin Karlmeier und Dennis Horn mehrmals wöchentlich aktuellen Entwicklungen bei Twitter unter Elon Musk nach. Auf der re:publica sprechen sie über die “dümmsten und teuersten Ideen aus sechs Monaten Musk”.

Auswüchse der Pressefeindlichkeit, Benjamins Wirklichkeit, KI und Medien

1. Darum schützen Faktenchecks die Pressefreiheit
(correctiv.org, Bastian Schlange)
Im Zuge der Corona-Pandemie haben Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten zugenommen. Die Berichterstattung über Demonstrationen wurde oft zum Spießrutenlauf, begleitet von “Lügenpresse”-Chören und Buhrufen. In seinem Essay erläutert Bastian Schlange, warum Faktenchecks für den Schutz der Pressefreiheit unerlässlich sind. Der Text basiert auf Auszügen aus dem Buch “Das einzig wahre Faktencheckbuch”, das vor einer Woche im “Correctiv”-Verlag erschienen ist.

2. “Ganz normale” Morddrohungen und Vergewaltigungsfantasien
(journalist.de, Michael Kraske)
Beim “journalist” beschäftigt sich Michael Kraske mit den Auswüchsen der Pressefeindlichkeit: “Auf der Straße wird geschubst, gespuckt, geschlagen. In der digitalen Welt wird beleidigt, bedroht und gehetzt. Unter Dauerdruck geraten längst nicht nur Lokalredaktionen, sondern ganz besonders auch Journalistinnen, People of Color, die Zuständigen für Social Media und Freiberufliche. Zur Wahrheit gehört auch, dass Pressefeindlichkeit zwar durchaus auch im radikal linken oder islamistischen Aktivismus auftritt, aber eben doch ganz überwiegend im rechten Spektrum geschürt und hemmungslos ausgelebt wird.”

3. Wie sehr vertrauen die Menschen den Medien noch – und wie sehr sollten sie?
(uebermedien.de, Holder Klein, Audio: 24:31 Minuten)
Holger Klein spricht diese Woche mit dem Journalistikprofessor Tanjev Schultz über die neueste Studie zum Medienvertrauen: Wie viel Medienmisstrauen verträgt eine Gesellschaft? Warum spielen die sogenannten alternativen Medien eine geringere Rolle als angenommen? Wie sieht das Medienvertrauen in anderen Ländern aus? Und warum ist Entschleunigung so wichtig?

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4. Social Media: Journalistisches Tool mit Impact?
(podcastfe7a98.podigee.io, Media Lab Bayern, Sabrina Harper, Audio: 25:13 Minuten)
Im Podcast “Media for Peace” begrüßt Sabrina Harper gleich zwei Fachleute: Annika Sehl, Inhaberin des Lehrstuhls für Journalistik mit Schwerpunkt Medienstrukturen und Gesellschaft an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, und Musa Aziz, Projektmanager aus Afghanistan mit journalistischer Expertise. Es geht unter anderem um die Rolle von Sozialen Medien in Krisen- und Kriegsgebieten.

5. Benjamin und die Wirklichkeit
(jungle.world, Konstantin Nowotny)
Konstantin Nowotny rezensiert Benjamin von Stuckrad-Barres Roman “Noch wach?”, der von vielen als Enthüllungsbuch über den Springer-Konzern gefeiert werde. Stuckrad-Barre gelängen “gleich mehrere schöne Kontrastierungen”, doch seine “vereinzelte Versuche, seinen Erzähler als großen Geläuterten dieser Geschichte zu zeichnen”, seien “ein bisschen zu bemüht”: “Etwa wenn dieser verlauten lässt, dass er die Bild-Zeitung und ihren Chefredakteur noch nie mochte oder dass von Einvernehmlichkeit nicht die Rede sein kann, wenn hinter der privaten Beziehung ein enormes berufliches Machtgefälle steht. Sind das die Gedanken desselben Autors, der 2012 im Auftrag der Axel Springer AG ein Theaterstück zum 100. Geburtstag des namensgebenden verstorbenen Verlegers schrieb?”

6. KI und Medien: Wie Künstliche Intelligenz uns alle täuschen kann
(ndr.de, Sophia Stritzel & Christoph Deuschle, Audio: 17:33 Minuten)
Angesichts der immer umfänglicheren Möglichkeiten von KI-Bildgeneratoren stellen sich für “Zapp” verschiedene Fragen: “Was können wir noch glauben? Wem nützt diese Technologie? Wer könnte sie für politische Zwecke missbrauchen?” Das Medienmagazin hat mit Expertinnen und Experten gesprochen und einen AfD-Politiker getroffen, der KI-Bilder für seine Social-Media-Kanäle nutzt.

Medien im Fadenkreuz, Musk kündigt Einzelverkauf an, Dankend abgelehnt

1. Pressefreiheit: Medien im Fadenkreuz von Drogenkartellen, Diktatoren und Coronaleugnern
(ardaudiothek.de, BR24 Medien, Jonathan Schulenburg, Audio: 22:57 Minuten)
Anlässlich des bevorstehenden Tags der Pressefreiheit am 3. Mai beleuchtet BR24 Medien die Situation der Pressefreiheit in drei verschiedenen Ländern: Mexiko, Belarus und Deutschland. Mexiko sei im Jahr 2022 das gefährlichste Land für Journalisten und Journalistinnen gewesen. In Belarus säßen mehr als 30 Medienschaffende im Gefängnis. Und auch Deutschland wird thematisiert, “wo Beleidigungen, Bedrohungen und tätliche Angriffe gegen Journalisten stark zugenommen haben.”

2. Musk kündigt Einzelverkauf von Artikeln auf Twitter an
(spiegel.de)
In der Medienbranche hat es immer wieder Versuche gegeben, Micropayment-Systeme für den Kauf einzelner Artikel einzuführen. Obwohl sich viele Leserinnen und Leser solche Nutzungsmodelle wünschen, konnte sich bisher kein Ansatz durchsetzen. Nun will Twitter-Eigentümer Elon Musk offenbar einen eigenen Versuch starten. Ab Mai soll es möglich sein, einzelne Artikel auf Twitter zu kaufen.

3. Und wenn ich sowas hier mit dem Finger mache, kommt das aufs Cover?
(uebermedien.de, Hendrik Wieduwilt)
Hendrik Wieduwilt analysiert für “Übermedien” regelmäßig Nachrichtenbilder: Wie wirken sie? Und warum? Was ist inszeniert? Und von wem? In seiner Auswahl des Monats hat er besonders bemerkenswerte Beispiele fotografischer Inszenierung von Politik zusammengestellt: von der “Fingerpistole” über den “Heldenmarsch” bis zur fotografischen Liebesgeschichte.

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4. 2,5 Prozent reichen nicht
(djv.de, Hendrik Zörner)
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat in einem Brief an die Intendantinnen und Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seine Forderung nach angemessenen Gehalts- und Honorarerhöhungen für Journalistinnen und Journalisten bekräftigt. Anlass ist die Tatsache, dass die Planungen der Sender offenbar nur eine Personalkostensteigerung von 2,5 Prozent pro Jahr vorsehen: “Über diese Zahl sind wir irritiert, da sie bei weitem nicht ausreicht, um den Reallohnverlust durch die anhaltende Inflation auszugleichen”, so der DJV.

5. Datenschützer zeichnen Microsoft mit BigBrotherAward aus
(zeit.de)
Microsoft ist, nach 2002, zum zweiten Mal mit dem “BigBrotherAward” für schlechten Datenschutz ausgezeichnet worden, dieses Mal in der Kategorie “Lebenswerk”. Der Konzern habe den Preis “dankend abgelehnt”, die Grundlage der Entscheidung entspreche nicht den Fakten.

6. Abstellgleis
(journalist.de, Sebastian Pertsch & Udo Stiehl)
Sebastian Pertsch und Udo Stiehl werfen in ihrem Projekt “Floskelwolke” einen sprach- und medienkritischen Blick auf häufig verwendete Formulierungen. Diesmal geht es um den Begriff “Abstellgleis” und andere Formulierungen aus der großen, weiten Welt der Verkehrsmittel.

Ziemlich bester Feind, Döpfners Erben, Schon wieder Funke

1. Ziemlich bester Feind
(epd.de, Volker Lilienthal)
Die “Bild”-Medien berichten seit längerer Zeit besonders kritisch über ARD und ZDF. Was steckt dahinter? Volker Lilienthal hat für “epd Medien” aufgeschrieben, was von den Vorwürfen zu halten ist. Erkennbar sei “eine politische Tendenz mit boulevardesker Aufmachung”. Wenn die Boulevardredaktion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk berichtet, “werden die Fakten meist selektiv ausgewählt und die Belastungszeugen passend zum schon feststehenden Urteil ausgewählt”, so Lilienthal.

2. Abermals Schumacher auf einem Illustrierten-Cover der Funke-Gruppe
(spiegel.de)
Erst vor wenigen Tagen wurde die Chefredakteurin eines Regenbogenblattes der Funke-Mediengruppe wegen eines erfundenen Michael-Schumacher-Interviews entlassen (siehe die “6 vor 9” von vorgestern), da macht eine andere Funke-Illustrierte ebenfalls mit dem vor einigen Jahren beim Skifahren verunglückten Michael Schumacher auf dem Titelblatt auf und phantasiert einen “Glücks-Jubel” herbei. Die Wahl des Titels habe in der Medienbranche Verwunderung bis Empörung ausgelöst.

3. Döpfners Erben
(taz.de, Klaus Wolschner)
Der Bundesverband Digitalpubli­sher und Zeitungsverleger hat eine neue Spitze. Auf den langjährigen Präsidenten Mathias Döpfner, der nicht mehr kandidierte, folgen Matthias Ditzen-Blanke, Verleger der Bremerhavener “Nordsee-Zeitung”, und Stefan Hilscher, der unter anderem “Die Harke” in der Grafschaft Hoya herausgibt.

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4. Facebook und Twitter müssen illegale Inhalte schneller entfernen
(zeit.de)
Mit dem sogenannten Digital Services Act will die EU-Kommission die Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Inhalten im Internet schützen. Insgesamt 19 Dienste wurden als “sehr große Online-Plattformen” beziehungsweise “sehr große Online-Suchmaschinen” eingestuft, die in der EU künftig besonders entschieden gegen illegale Inhalte auf ihrer jeweiligen Plattform vorgehen müssen. Dazu gehören nicht nur Netzwerke wie Twitter, Facebook, TikTok und mehrere Google-Dienste, sondern auch Zalando, Wikipedia, Booking.com, der Amazon Marketplace und der App-Store von Apple.

5. Wer braucht jetzt noch einen Podcast?
(journalist.de, Ingo Notthoff)
Das Medium Podcast hat in den vergangenen Jahren einen bemerkenswerten Aufschwung erlebt. Ingo Notthoff, “lange Jahre Journalist und Kommunikator”, glaubt an weiteres Wachstum und an weitere Chancen. Im “journalist” gibt er einen Überblick über den Markt und verrät elf Punkte, die man aus seiner Sicht zum Thema Podcast wissen sollte.
Weiterer Lesetipp: Bei “Übermedien” kommentiert Sandro Schröder: Niemand braucht die teuren Laber-Podcasts der Ministerien.

6. Geschichte der US-Medien ist auch eine der Hassprediger
(deutschlandfunk.de, Michael Borgers & Stefan Fries, Audio: 4:37 Minuten)
Am Montag hat der US-Fernsehsender Fox News die Trennung von seinem stramm rechten Starmoderator Tucker Carlson bekanntgegeben. Wer nun glaubt, Fox News wird einen gemäßigteren Kurs einschlagen, könnte sich täuschen: Experten befürchten, dass Carlsons Nachfolger noch schlimmer wird.

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