Es ist schon zwei Jahre her, und es war Sommer. Damals war gerade ein Buch erschienen, und “Bild” versprach:
“BILD druckt exklusiv die aufregendsten Kapitel.”

Sex ist ihr Leben. Und Hemmungen sind ihr fremd: Valérie Tasso (35). Die ehemalige Verlagsmanagerin aus Paris, die sich selbst als “sexsüchtig” bezeichnet, schrieb das Skandalbuch des Sommers.
Danach fing Tassos Ich-Erzählung an, die sich um ein großes Nacktfoto einer wolllüstig dreinblickenden Brünette schmiegte (siehe Ausriss). Betextet war das Foto mit den Worten:
“Gleicht wirst du merken, daß du’s mit einer Französin zu tun hast”, sage ich und drehe dabei meinen Kopf zu ihm, damit er mein Gesicht sehen kann…
Dafür allerdings wurde der Verlag Axel Springer am vergangenen Donnerstag, zwei Jahre später also, vom Landgericht Kaiserslautern (2 O 970/05) zu 12.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Denn: Die barbusige Frau, die “Bild” zeigte, war nicht die ehemalige Verlagsmanagerin Valerie Tasso aus Paris, sondern eine Studentin aus Kaiserslautern — ein Symbolfoto quasi.
Die Abgebildete fand das gar nicht lustig (sondern, wie es in der Urteilsbegründung heißt, “obszön und Frauen verachtend”) — und klagte. Denn ihre Aufnahmen waren von einer Foto-Agentur nur mit dem ausdrücklichen Vermerk “Aproval Frei. Nutzung nur in einem positiven Zusammenhang!” angeboten worden. Das war auch der “Bild”-Redaktion bekannt, als sie das Foto für 200 Euro kaufte, um damit Valerie Tassos “Nymphomanin”-Text zu illustrieren.

1.) Man habe das Foto “nicht im Bereich der Pornografie genutzt, sondern der Berichterstattung über erotische Literatur und damit im Bereich der Kunst”, also “in positivem Zusammenhang”.
Das Gericht widersprach: Schamlos geschilderte “Sexerlebnisse” und “obszöne Details” seien der Frau “inhaltlich geradezu in den Mund gelegt” worden, was “die sexuelle Verfügbarkeit der Klägerin suggeriert” habe.
2.) Man könne und müsse sich “im Tagesgeschäft” auch bei Fotos auf die Informationen der Agenturen verlassen und könne nicht jedesmal nachfragen.
Das Gericht widersprach: Bei einem Buch-Abdruck hätte die Zeitung auf das OK warten können und müssen; ihr Handeln sei “fahrlässig” und “leichtfertig”.
3.) “Bild” habe sogar trotzdem von einer Mitarbeiterin der Agentur “vor der Veröffentlichung” telefonisch das Einverständnis eingeholt.
Das Gericht zweifelte: Die Mitarbeiterin der Agentur habe unwiderlegt ausgesagt, dass “Bild” erst anrief, nachdem die Klägerin sich beschwert hatte.
Als Folge der “Bild”-Veröffentlichung habe die Frau “von Albträumen berichtet sowie Schlafstörungen, Angstgefühle, Nervosität und Antriebsstörungen beklagt”, sagte ihr Arzt dem Gericht. Sie sei knapp anderthalb Jahre in psychiatrischer Behandlung gewesen.
Das Gericht urteilte, die Aufmachung des “Bild”-Artikels habe beim Leser “eindeutig den Eindruck erweckt, dass die Klägerin die in dem ‘Tagebuch’ erwähnte Nymphomanin oder eine andere Nymphomanin ist, also eine Frau mit gesteigertem Geschlechtstrieb”. Kurzum:
Die Veröffentlichung des Nacktfotos stellt eine schwer wiegende Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Klägerin dar (…). Durch die Veröffentlichung (…) ist die Klägerin in ihrer Menschenwürde aber auch in ihrem Ansehen empfindlich herabgesetzt worden.
Prozessbeobachter vermuten jedoch, dass Springer die 12.000 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen und 60 Prozent der Prozesskosten nicht zahlen, sondern in Berufung gehen wird.
PS: Dass eine Rückfrage von “Bild” bei der abgebildeten Frau für den Abdruck irgendwie hilfreich gewesen wäre, ist unwahrscheinlich: Der Fotograf erklärte vor Gericht, er sei sich mit seinem Modell darüber einig gewesen, dass die Nacktfotos “auf keinen Fall in der ‘Bild’-Zeitung” veröffentlicht werden sollten…
Mit Dank auch an Tomchen und Dirk S. sowie Heinz M. und swr.de.



ein Interview mit dem 17-jährigen Marco W., der in einem türkischen Gefängnis sitzt, weil ihm vorgeworfen wird, ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Geführt hat es nicht “Bild” selbst, sondern ein Reporter der türkischen Zeitung “Hürriyet”, mit der der Verlag Axel Springer 


Zirkus “Sarrasani”: “Sarrasani-Tiger wohnen jetzt im Supermarkt!” (siehe Ausriss). Mieter hätten sich wegen des Gebrülls beschwert, hieß es. “Bild” zitierte eine 71-jährige Anwohnerin, die sich gar nicht mehr traue, “an unserem alten Supermarkt vorbeizugehen”. Außerdem stinke es “schrecklich”. Eine weitere Mieterin “schimpft” angeblich: “Das Gebrüll hört sich so qualvoll an!” Zwar habe die Stadt die “seltsame Raubtierhaltung” genehmigt. Allerdings zitiert “Bild” einen Amtstierarzt, er habe nicht gewusst, dass die Tiger “im Warenlager” gehalten würden.
wieder über den “Skandal”, den “Bild”-Leser “aufgedeckt” hätten. Unter der Überschrift “Rettet die Tiger aus dem Supermarkt” behauptete “Bild”, Sarrasani lasse seine zwei Tiger “seit Wochen” und “heimlich” im Supermarkt wohnen. Und Tierschützer würden fordern, dass “Sarrasani seine Tiere sofort artgerecht unterbringt”. (Nebenbei: Als wir einen der von “Bild” zitierten Tierschützer fragten, ob er die konkrete Unterbringung der Sarrasani-Tiger kenne, beendete der abrupt das Telefon-Gespräch.)
Sarrasani jetzt aus dem Supermarkt?” “Bild” habe herausgefunden, dass nicht mal der Vermieter der Halle über die “merkwürdige Nutzung als Raubtierkäfig” informiert gewesen sei. “Ob Sarrasani rausfliegt”, wolle der Vermieter nach einem Gespräch entscheiden. Und wieder hieß es, “Bild”-Leser hätten “aufgedeckt, dass der Varieté-Chef seit Wochen seine Tiger (…) mitten im Wohngebiet hausen lässt.”
hatte ein Foto gemacht, das, nun ja, einen Tiger hinter Gittern zeigt, und offenbar die Behauptung Sarrasanis widerlegen sollte, es gehe den Tigern gut. “Bild” fasste noch kurz ihre Kampagne der vorhergehenden Tage zusammen und schrieb, dass sich “wieder Mieter der angrenzenden Wohnblocks bei BILD” gemeldet hätten. Von “mehreren Eingaben wegen des Gebrülls und Gestanks” war die Rede. Zu Wort kam dann allerdings wieder nur die 71-jährige Mieterin, die “Bild” schon am ersten Tag ihrer Kampagne zitiert hatte und die sich nun auch noch über “das Zirkus-Zelt mit Bumbum bis 23 Uhr” beschwerte. “BILD bleibt dran!” hieß es abschließend.



Dabei hat “Bild” sogar so etwas wie einen Foto-Beweis (Ausriss rechts). Welche Bedeutung der rote Kreis um eines der Boote hat, bleibt allerdings mindestens so “rätselhaft” wie das Loch selbst. In den Texten der Nachrichtenagenturen, die das Foto aus “Bild” und viele ähnliche verbreiten, gibt es weder einen Hinweis auf die besondere Bedeutung des markierten Schiffes – noch auf irgendein Loch, das die Boote angeblich absichern.
Gut möglich aber auch, dass
Dabei findet sich z.B. im
Es ist eine 
Der Preis für das Bemühen, die längste und imposanteste Liste von Gast-Autoren aller Zeiten zusammenzubringen, ist hoch. Nicht nur, weil “Bild” dazu eine Presseerklärung zu einem Gastbeitrag umetikettieren muss. Sondern weil die Zeitung dadurch auf die Möglichkeit verzichtet, Bushs Aussagen kritisch zu hinterfragen. Neben drei süßen Fotos, die ihn mit dem Sohn einer HIV-infizierten Mutter zeigen, behauptet Bush in “Bild”: