Unsere Gesellschaft wäre ohne Sex nicht denkbar. Damit meinen wir gar nicht, dass die Menschheit ausstürbe, wenn sie sich nicht fortpflanzte, sondern: Artikelserien über “Nippelblitzer”, Klickstrecken mit Playmates und versehentlich an die Öffentlichkeit geratene Privatfotos irgendwelcher Prominenter. Der Online-Journalismus wäre arm dran ohne diese Themen, die die schlichtesten Triebe ihrer Leser (-innen ja wohl eher weniger) ansprechen sollen.
Und doch gibt es Menschen, denen alles Sexuelle fremd ist. Die kein Bedürfnis haben, sich unscharfe Fotos von halbnackten Promibrüsten anzusehen, oder selbst sexuell aktiv zu werden. Diesem Thema Asexualität hat “Spiegel Online” heute einen Artikel gewidmet.
Darin diese Passage:
Auch in Deutschland war das bis zur Scheidungsreform 1977 möglich: Die “Verweigerung des ehelichen Verkehrs” war ein Scheidungsgrund, bei dem der enthaltsame Ehepartner die Schuld zu tragen hatte – etwa durch Zahlung von Unterhalt oder Verlust von Ansprüchen. Die Vorstellungen von Sexualität in der Ehe mögen sich gewandelt haben, doch noch heute beschreibt ein Gesetz den Beischlaf als eheliche Pflicht. “Die Eheschließung als in aller Regel Ausdruck der tiefen Zuneigung und Sympathie, die die Eheleute füreinander empfinden, schließt die ‘Verpflichtung’ der Partner zur Geschlechtsgemeinschaft (…) ein”, heißt in Paragraph 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. “Eine Leugnung dieser Rechtspflicht ist nicht gerechtfertigt.”
Kleines Problem: Die zitierte Formulierung “Die Eheschließung als in aller Regel Ausdruck der tiefen Zuneigung und Sympathie, die die Eheleute füreinander empfinden, schließt die ‘Verpflichtung’ der Partner zur Geschlechtsgemeinschaft (…) ein” steht nicht in § 1353 des BGB, auch nicht in früheren Versionen des Gesetzes.
Und der einzige Treffer bei Google ist der “Spiegel Online”-Artikel:
Wir haben bei der Autorin nachgefragt, wo sie auf diese Formulierung gestoßen ist.
Eine Antwort haben wir bisher nicht erhalten, aber “Spiegel Online” hat die Passage entfernt und den Artikel mit einem Hinweis versehen:
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hieß es, in Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs stehe, die Eheschließung “schließt die Verpflichtung der Partner zur Geschlechtsgemeinschaft (…) ein”. Dies ist nicht der Fall. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Wir wüssten allerdings immer noch gern, wo diese Passage herkam.
Mit Dank an Dennis.
Nachtrag, 20.35 Uhr: “Spiegel Online” hat die Anmerkung um eine Quellenangabe ergänzt:
Die Passage stammt aus dem Erman-Kommentar zum BGB (2008).
Genau: Nichts. Im Grunde geht es hier um etwas, das gar nicht da ist. Oder, sagen wir: vermutlich nicht da ist. Jedenfalls ist es ein gutes Beispiel dafür, was “Bild” aus einem vermeintlichen “NICHTS” alles machen kann.
So fragte “Bild” am Montag großflächig auf der letzten Seite. Und spekulierte munter drauflos:
Warum so hüllenlos? Der Stoff des giftgrünen Kleides war gnadenlos. Hätte die Moderatorin etwas drunter getragen, es wäre wahrscheinlich sichtbar gewesen. Und somit ein absolutes No-go für einen öffentlichen Auftritt.
Um der Mutmaßerei ein bisschen Glaubwürdigkeit zu verpassen, wurde noch ein “Vertrauter” der Protagonistin herangezogen:
“Heidi überlässt NICHTS dem Zufall! Lieber kein Slip, als einen, den man sieht …”
Ganz abgesehen davon, dass sich der vermeintliche “Vertraute” mit dieser Antwort glatt als Society-Experte beim Privatfernsehen bewerben könnte, reichte den Leuten von “Bild” das Geschwurbel aber offenbar als Bestätigung für das, was sie ohnehin schon wussten — und schon gerieten die “Bild”-Mühlen in Bewegung:
Unter dieser Überschrift präsentierte Bild.de eine 34-teilige Fotostrecke zu Heidi Klum und veröffentlichte parallel eine 16-teilige Fotostrecke mit “Unterwäscheblitzern” diverser Popstars.
Bild.de diente außerdem mit Beispielen wie Britney Spears (“schockte” schon 2006 mit “Unten-ohne-schamlos-Fotos”) oder Paris Hilton (“drängt uns auch immer mal wieder Unten-ohne-Fotos auf”) und vergaß dabei natürlich nicht, einige der aufgedrängten Unten-ohne-schamlos-Fotos in Großversion mitzuliefern. (Sollte ein Leser mal Zweifel am Unten-ohne-Grad der Fotos hegen, kann er sich dank der zusätzlichen Vergrößerungsfunktion sogar auf einer Groß-Groß-Version von der schamlosen Nacktheit der “Promi-Damen” überzeugen.)
Abends wusste Bild.de dann auch schon, was “Deutschland” von der ganzen Sache hielt:
“Ein Vorbild sollte sich nicht so verhalten…”, “Das hat wirklich kein Trend-Potenzial…”, “So geht das nicht…”, “Ich bin total erschrocken…”
Die Meinungen der von BILD.de befragten Passanten zu Heidi Klums (39) Sliplos- Auftritt in der US-Show “Project Runway” sind eindeutig – auf großes Verständnis für diese Aktion kann die Topmodel-Mama also nicht hoffen.
“Deutschlands” Meinung erfährt man in einem anderthalbminütigen Video (“Mädels, tragt ihr auch ‘unten ohne’?”), in dem irgendwelche Passanten etwas dazu sagen. In einer weiteren Fotostrecke (“Das sagen die Deutschen zu unten ohne”) sagen dieselben Passanten noch mal dasselbe dazu.
Dass Heidi Klum “ohne Slip im TV” aufgetreten ist, ist mittlerweile auch gar keine Spekulation mehr, sondern von Bild.de kurzerhand zur Tatsache erklärt worden.
O-Ton des Bild.de-Reporters im Video:
Heidi Klum wird immer verhaltensauffälliger. Jetzt ist die 39-Jährige in einer US- TV-Show ohne Schlüpfer aufgetreten!
Am Mittwoch war es dann so weit: Aus der Spekulation, die zur Tatsache geworden war, wurde schließlich eine “Debatte”!
Die höschenlose Heidi Klum (39) im hautengen Kleid löste einen Riesenwirbel aus.
Dass man außerhalb des “Bild”-Universum von diesem “Riesenwirbel” nichts mitbekam, interessierte dort selbstverständlich niemanden. Stattdessen durften jetzt auch endlich mal die ran, die sich auch an anderen von “Bild” heraufbeschworenen Debatten immer herzlich gerne beteiligen. “BILD bittet deutsche Promis um ihre Meinung”, hieß es, und ihre wertvollen Informationen durften beisteuern: Mariella Gräfin von Faber- Castell, Jenny Elvers, “Mode-Legende” Wolfgang Joop, Franziska Knuppe (“seit fünf Jahren Gesicht und Body der Dessousfirma ‘Triumph'”) und Yasmina Filali (“‘Die Hose bleibt an! Im Auto schnalle ich mich doch auch an'”).
Jetzt wurde es selbst den Lesern bei Bild.de zu viel. Im “Slip-Voting” machten 42 Prozent der Befragten ein Kreuzchen bei: “Wieso die Aufregung? Der Slip zeichnet sich unter dem Kleid doch eh nur ab.”
Wieso die Aufregung? Gute Frage. Für Bild.de aber kein Grund zum Innehalten. Ganz im Gegenteil: Aus dem offenkundigen Desinteresse ihrer eigenen Leserschaft strickten die Leute von Bild.de wieder eine ganz neue Story. Und so ging es direkt weiter in die nächste Phase, die Post-Debatten-Phase:
42 Prozent sind der Meinung: “Wieso die Aufregung? Der Slip zeichnet sich unter dem Kleid doch eh nur ab” – und dieser Meinung ist auch die BILD.de-Lifestyle- Redaktion.
Denn bei genauerer Betrachtung wird klar: Das Topmodel mit einem Hang zum Perfektionismus hatte eigentlich gar keine andere Wahl, als den Slip ausnahmsweise mal im Schrank zu lassen. Wegen des zarten Satins und der transparenten Einsätze an der Seite hätte sich Unterwäsche – egal wie klein – wirklich nur unschön abgezeichnet.
Und wenn Sie jetzt sagen: Das mit dem Abzeichnen hatte “Bild” doch schon im allerersten Artikel festgestellt! — Genau.
In der normalen Welt ist unterdessen Alles beim Alten geblieben. Die Ursprungsfrage, ob jetzt ein Höschen im Spiel war oder nicht – wenn es denn überhaupt jemanden gibt, den das interessiert – ist nach wie vor unbeantwortet.
In der Welt von “Bild” und Bild.de aber gibt es nicht nur eine Antwort darauf (kein Höschen!), sondern auch eine Bewertung derselben (“Clever!”), einen wichtigen Hinweis für die Leserinnen (“IMMER daran denken, die Beine schön geschlossen zu halten”), es gibt fünf Artikel, mehrere Fotostrecken, eine Umfrage unter Passanten, eine Umfrage unter “Promis”, eine Umfrage unter den Lesern — und nicht einmal den Hauch eines Erkenntnisgewinns.
Das ist das, was “Bild” aus einem vermeintlichen “NICHTS” alles machen kann.
Nachtrag, 25. Juni: Wenn Sie schon schon ungläubig den Kopf geschüttelt haben, dann passen Sie mal auf!
Eine vermeintlich höschenlose Heidi Klum (39) löste in der vergangenen Woche einen Riesenwirbel aus. Nun geht der Schlüpfer-Rummel in die nächste Runde.
Klingt schon jetzt wie der blanke Hohn. Aber es geht noch weiter:
Mit einem luftigen Auftritt sorgt das deutsche Supermodel erneut für Aufregung. (…) Beim Werbe-Dreh für ein Haarspray in New York blies der Wind Heidis blauen Trenchcoat nach oben und gab die Sicht auf ihr knackiges Hinterteil frei!
Das heißt übersetzt: Es gibt ein Foto, auf dem ungefähr ein Zentimeter von Heidi Klums Pobacke zu sehen ist (kann man sich auf Bild.de selbstverständlich wieder in normaler, in großer und in ganz großer Version anschauen). Da stellt sich natürlich die Frage:
Wir machen es kurz:
Das viel diskutierte Schlüpfer-Geheimnis kann auf diesem Foto leider nicht gelüftet werden. Selbst bei näherer Betrachtung ist das Rätsel nicht zu lösen. Es ist weder ein Slip noch kein Slip zu sehen!
Sie dürfen jetzt weitermachen mit dem Kopfschütteln.
Mit Dank an Matthias M., Sven, Robin und Ulrike H.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. Interview mit André Krause und Winfried Buck (taz.de, Ralf Lorenzen)
Ein Kiosk- und ein Bäckereibesitzer in Hamburg verkaufen “Bild” seit einer Woche nicht mehr. André Krause: “Die Reaktionen der Kunden sind zu 99,5 % positiv.”
2. “Die fabelhafte Welt der Alice” (blog-cj.de, Christian Jakubetz)
Christian Jakubetz fragt sich, wie Alice Schwarzer und Busenblitzer zusammenpassen und meint zum Fall Jörg Kachelmann: “Sie lässt sich von ‘Bild’ als Feigenblättchen für eine Berichterstattung missbrauchen, in der Kachelmann für den gesamten Verlauf des Prozesses als latenter Vergewaltiger dastehen wird.”
3. Interview mit Wolfgang Lieb (heise.de/tp, Eren Güvercin) Wolfgang Lieb hält die Behauptung, dass hier endlich einer die ungeschminkte Wahrheit sage, “mit zu den gröbsten Irreführungen” in der Sarrazin-Debatte: “Seit Jahren konnte man in jedem sogar amtlichen Bildungsbericht nachlesen, dass der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund unter den Schulabbrechern deutlich überdurchschnittlich ist, dass solche Kinder in den weiterführenden Schulen unterrepräsentiert sind, dass ein hoher Prozentsatz ohne Berufsausbildung bleibt.”
5. “Spindoktoren im Stresstest” (stern.de/blogs, Hans-Martin Tillack)
Hans-Martin Tillack beobachtet, wie unter anderem die Nachrichtenagenturen die Meldung aufnehmen, dass die Bankenholding Hypo Real Estate weitere 40 Milliarden Euro an Staatsgarantien benötigt.
Bild.de hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entdeckt — auf das zweierlei zutreffen soll: Es sei nicht weniger als “sensationell”. Und es sei “kaum bekannt” (wofür es gute Gründe gibt, aber dazu später mehr). Jedenfalls fragte der Online-Ableger von “Bild” in dieser Woche:
Die Antwort, Sie ahnen es, ist kurz und schmerzlos: nein. Von “Blitzern” ist nämlich in der Entscheidung des Bundesverfassungerichts gar nicht die Rede. Es geht in dem Urteil auch nicht darum, dass jetzt fortan alle so schnell fahren dürfen, wie es ihnen in den Bleifuß kommt. Vielmehr geht es um Fragen des Persönlichkeitsrechts und einen Themenkomplex, der sich leider nicht so gut in eine knackige Schlagzeile packen lässt.
Geklagt hatte ursprünglich ein Mann aus Güstrow, der zu schnell gefahren und dabei erwischt worden war. Er wurde allerdings nicht geblitzt, sondern im Zuge einer Videoüberwachung — genauer gesagt: einer Abstandsmessung — des laufenden Verkehrs ertappt. Und genau hier setzt die Beschwerde des Mannes an: Nach seiner Auffassung stellt eine laufende Verkehrsüberwachung mit Videokameras alle Verkehrsteilnehmer nicht nur unter Generalverdacht, sondern verletzt auch ihr Persönlichkeitsrecht, da sie ja selbst dann erkennbar sind und gefilmt werden, wenn sie sich vollständig an die Verkehrsregeln halten. Demnach also, so die Argumentation weiter, werde mit der Videoüberwachung ein Beweismittel verwendet, das unrechtmäßig zustandegekommen sei und deswegen nicht verwendet werden dürfe; noch dazu, wo diese Videoaufzeichnung ursprünglich ja gar nicht zur Geschwindigkeitskontrolle gedacht war.
Das zunächst mit dem Fall befasste Amtsgericht hingegen hatte sich auf einen Erlass des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern zur Abstandsüberwachung berufen und insofern den Einsatz der Videos als Beweismittel als legal erachtet. Das Bundesverfassungsgericht nennt zwei Gründe dagegen: Zum einen sei eine generelle Videoüberwachung tatsächlich ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zum anderen sei der Erlass des Wirtschaftsministeriums, auf den sich das Amtsgericht beruft, eben nur ein Erlass, eine verwaltungsinterne Vorschrift — aber keineswegs gleichzusetzen mit einer gesetzlichen Grundlage. Und schließlich stellt sich laut Bundesverfassungsgericht auch noch die Frage, ob man die Bilder einer Kamera, die zur Abstandsmessung installiert ist, auch zur Geschwindigkeitskontrolle verwenden darf.
Viel ist also die Rede von verwaltungsrechtlichen und generellen juristischen Fragen im Zusammenhang mit der Videoüberwachung von Straßen. Mit dem Thema “Blitzer” befasst sich das Urteil des Verfassungsgerichts aber zu keiner Sekunde. Und “spektakulär”, wie “Bild” glauben machen möchte, ist es auch nicht.
Der Dresdner “ADAC-Rechtsanwalt” Klaus Kucklick, der in dieser Geschichte als Kronzeuge herangezogen wird, ist übrigens anscheinend für ein paar steile Thesen immer zu haben — zumindest dann, wenn es ihn mit Foto und Text in die “Bild” bringt. Kucklick erzählt dann auch schon mal, dass es für ein (eineiiges) Zwillingspärchen eigentlich ausreichend sei, nur einen Führerschein zu besitzen(wir berichteten).
In der Stuttgarter Regionalausgabe berichtet “Bild” heute über einen “Blitzer, der nicht blitzt”. Dabei geht es ausnahmsweise nicht um einen “Busen-Blitzer”, sondern um eine Radarfalle im Grotztunnel in Bietigheim-Bissingen.
Interessant ist dabei viel weniger der kleine Mann von der Straße, der “ständig” Bußgeldbescheide bekommt und deshalb “Wutanfälle” kriegt, wenn er den Briefkasten öffnet (“Wenn ich bemerkt hätte, dass dort geblitzt wird, wäre ich langsamer gefahren.”), sondern Überschrift und Kernaussage des Artikels:
Nun: Geschwindigkeitsmessgeräte, die nicht blitzen, gibt es schon seit mindestens sechs Jahren, zum Beispiel die im Thüringer Rennsteigtunnel.
Und selbst wenn “Bild” noch nie vom Rennsteigtunnel gehört haben sollte, gibt es da ja auch noch einen Tunnel in München, vor dem die Zeitung im vergangenen Oktober warnte:
Wenn man das Gerät an einen Computer anschließt, öffnet sich automatisch ein Programm mit dem die Filme zum Online-Portal von BILD geschickt werden können.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten Verbands Michael Konken sagte der Nachrichtenagentur dpa dazu:
“Das bringt uns im Journalismus nicht weiter und es ist eine Aufforderung, Grenzen zu überschreiten (…). Viele werden unter Missachtung aller Persönlichkeitsrechte versuchen, Prominenten aufzulauern.” Diese Art von Sensationsjournalismus könne leicht außer Kontrolle geraten.
Bei Autounfällen würden zu allererst Kameras gezückt und damit Hilfskräfte sowie professionelle Journalisten behindert.
Tatsächlich sind die eindringlichsten Bilder der letzten Ereignisse allesamt von Laien aufgenommen worden. Egal ob 09/11 oder der Tsunami 2004, egal ob Abu Ghraib oder die Hinrichtung Saddam Husseins, es waren private Aufnahmen, die Geschichte geschrieben haben. Und ja, diese Entwicklung muss man ernst nehmen. (…)
Kai Diekmann ist für “Bild” vorgeprescht und hat sich an die Spitze einer Bewegung gesetzt, die nun einmal existiert. Und gerade weil im Journalismus bestimmte Standards gelten sollen: An dieser Front darf man Diekmann auf keinen Fall alleine lassen.
Wortvogel zieht unter der Überschrift “Jedem Arschloch seine Kamera” Vergleiche zu Orwell (“BILD Brother is watching you”) und schreibt:
Das Recht am eigenen Bild, es stirbt nicht durch Paragraphen, sondern durch Schulterzucken: “Wir haben gedacht, das sei okay – und außerdem: das Video stammt von einem Leser, WIR zeigen es ja nur”. (…)
Dann sehen wir endlich im Bewegtbild, wie der psychisch Kranke nackt über die Straße kriecht. Haben wir schließlich ein Recht drauf. Und wäre doch gelacht, wenn nicht auch ein paar “Busenblitzer” vorkommen. (…) Schwenk zum Lastwagen, der einen Golf zermalmt hat: “Hier stirbt gerade ein Mensch”. Schlimm, sowas. (…) Dann lieber weiter zu Oliver Kahn, der doch tatsächlich bei der Filmpremiere in der Seitenstraße an die Mülltonne gepinkelt hat. Konnte man genau sehen. BILD fragt einen prominenten Urologen: Sieht das Genital des Titans eigentlich gesund aus?
Spießige Frage: Gab es bei Lidl nicht schon mal Überwachungskameras…? Und wer war es, der damals den Lidls publizistischaus der Klemme geholfen hat…? (Links von uns)
Interessanter Busen heute in der “Bild”-Zeitung. Gut, die Frau, der der Busen gehört, heißt gar nicht Bachar Carmit, sondern Carmit Bachar. Und “‘Pussycat Doll’-Sängerin” ist die auch nicht mehr. Und die Blondine auf dem anderen Foto in “Bild” heißt auch mit Sicherheit nicht Wyatt Kimberly, sondern allenfalls Kimberly Wyatt. Sie sieht aber ohnehin eher aus wie Ashley Roberts. Und so richtig neu sind die Fotos auch nicht. Sie stammen offenbar aus dem Jahr 2006. Und dass sie sich jetzt erst in “Bild” finden, liegt wohl daran, dass die “Sun” vorgestern berichtete, die “Pussycat Dolls” müssten wegen eines Auftritts in Kuala Lumpur ein Bußgeldzahlen – was allerdings auch schon im Jahr 2006 gewesenzu sein scheint. Unwahrscheinlich, dass das der Grund ist, warum davon gar nichts in “Bild” steht. Interessanter Busen jedenfalls.
Mit Dank an Simon P., Daniel D. und Timm S. für den Hinweis.