In der vergangenen Woche berichtete “Bild” mehrfach über den Tod des Rekruten Michael W. aus der Niederauerbach-Kaserne. Der Mann war nach einem 5.000-Meter-Lauf zusammengebrochen und hatte elf Tage im Koma gelegen, bevor er am 21. Juli starb.
Am 31. Juli schrieb “Bild” über die Vorwürfe des Vaters, dass die Bundeswehr Schuld am Tod des Rekruten sei:
Im Text gab “Bild” zwei Versionen des Vorfalls wieder. Die, die ein Rekrut dem Vater des Toten erzählt haben soll und die der Bundeswehr.
Am 1. August berichtete “Bild” noch einmal über den Vorfall:
Im Text kam ein anonymer Rekrut zu Wort, dessen Version des Vorfalls geringfügig von den vorherigen beiden abwich.

Gerichtsmediziner fanden heraus: Der junge Soldat (…) starb an einem multiplen Organversagen aufgrund von Überanstrengung. (…) Michael W. hatte keinen unentdeckten Herzfehler.
Auch das ist zwar korrekt aber gänzlich irreführend. “Bild” lässt nämlich völlig unerwähnt, dass Michael W. laut Obduktionsbericht durchaus zuvor schon ein gesundheitliches Problem hatte. Seine Organe bauten Stoffwechselprodukte nicht ab, die bei körperlicher Anstrengung entstehen. Der zuständige Oberstaatsanwalt Norbert Dexheimer erklärt uns:
Ohne diesen – offenbar sehr seltenen Defekt – wäre der Rekrut sicher nicht gestorben.
Und die “Bild”-Zeitung führte ihre Leser sogar noch weiter in die Irre. Am Ende des “Bild”-Textes hieß es nämlich über Michael W.:
Sein Vater ist überzeugt, dass er zu Tode gedrillt wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Diese beiden Sätze, die “Bild” hier so vielsagend hintereinander schreibt, haben nichts miteinander zu tun. Dexheimer sagt:
Wir ermitteln zwar noch, allerdings geht es nur noch darum, die natürliche Todesursache abschließend zu klären. Hier stehen noch einige Tests aus. Es wird aber kein Ermittlungsverfahren gegen Dritte geben.
Mit Dank auch an Mathias L.






nannte (siehe Ausriss). Schließlich heißt es ja in
anonymisierte Frau — gerade mal 15 Zeilen später — nicht doch noch (siehe Ausriss) bei vollem Namen genannt hätte…
Anlage:
faksimilieren und abbilden (siehe Ausriss).
Unter der etwas irreführenden Überschrift “Darf ein Polizist mit seiner Pistole tanzen?” nannte “Bild Thüringen” am 22. Februar einen Polizisten, gegen den ermittelt wird, weil er bei einem privaten Besuch in einer Bar seine Dienstwaffe gezogen haben soll, immerhin viermal “Thomas F.”. Und zweimal beim vollen Namen (siehe Ausrisse, gelbe Balken von uns).
PS: Auch bei Bild.de gab es noch bis gestern Nacht ein Faksimile der Anklageschrift “zum Großklicken” (siehe Ausriss). Nachdem wir die Bild.de-Redaktion auf die Tatsache der unterlassenen Verfremdung des Lehrernamens aufmerksam gemacht hatten, bekamen wir zwar keine Antwort, der “Zum Großklicken”-Link ist jedoch mittlerweile aus dem 
