Suchergebnisse für ‘anonym’

  

Ein Geschenk für “Bild”

Es ist guter Brauch, in der Weihnachtszeit auch die Bedürftigen nicht zu vergessen. Menschen zu unterstützen, denen oft das Nötigste fehlt. Deshalb wollen wir “Bild” heute etwas schenken.

Es gibt dafür auch einen aktuellen Anlass: Am vergangenen Samstag berichtete “Bild” zum wiederholten Mal über einen Mann, dem die Staatsanwaltschaft offenbar “einen besonders schweren Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz” vorwirft, durch den möglicherweise sechs Menschen zu Tode kamen.

“Bild” illustrierte den Bericht mit zwei Fotos des Angeklagten:

  • Eines zeigt ihn im Gerichtssaal — und “Bild” hat sein Gesicht durch Verpixelung anonymisiert.
  • Ein zweites, direkt daneben, zeigt ihn mit zwei “schönen Frauen”, deren Gesichter “Bild” verpixelt hat. Das Gesicht des Beschuldigten hingegen ist auf diesem Foto von “Bild” in keiner Weise anonymisiert worden.

Schlimm.

Eigentlich kann es dafür nur eine Erklärung geben: Trotz einer ohnehin strengen Spar- und Rationierungspolitik

…gehen “Bild” zum Jahresende die Verpixelungen aus!!

Und weil wir beim Aufräumen des BILDblog-Büros entdeckten, dass wir noch ein paar Unkenntlichmachungen übrig haben, woll’n wir mal nicht so sein — und verschenken sie an “Bild”!

Einfach ausschneiden und aufkleben!
(Passend für jede Gelegenheit.)

  

Hilfe, ich bin in BILD! (Teil 2)

Im ersten Teil unseres Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” vor einer Woche hatten wir Ihnen Tipps gegeben, was Sie tun können, wenn der “Bild”-Reporter plötzlich bei Ihnen vor der Tür steht o.ä. — also bevor der “Bild”-Reporter die ersten Zeilen zu Papier gebracht hat…

… und jetzt steht es da schwarz auf weiß. “Bild” hat über Sie berichtet, sie vielleicht zitiert, womöglich ein Foto von Ihnen abgedruckt oder irgendwelche Behauptungen über Sie aufgestellt.

Das kann einen ganz ordentlichen Schock auslösen. Und gut möglich, dass daraufhin Ihr Telefon nicht mehr stillsteht, weil sich Freunde und Bekannte bei Ihnen melden, aber auch andere Medien oder irgendwelche Leute, die Sie unterstützen oder beschimpfen wollen. Aber: Keine Panik. Wenn “Bild” Ihnen Unrecht getan hat und Sie die Hinweise aus dem ersten Teil unseres Ratgebers beherzigt haben (siehe Checkliste), stehen Ihre Chancen gut, sich erfolgreich gegen “Bild” zu wehren. Wobei ganz klar gesagt werden muss: Eine unliebsame Berichterstattung alleine ist noch kein Grund, gegen “Bild” vorzugehen. Die ist nämlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Erst wenn eine abwertende Meinungsäußerung die Grenze zur sogenannten “Schmähkritik” überschreitet, also beispielsweise eine Beleidigung oder Geschäftsschädigung darstellt, kann man dagegen vorgehen. Auch bei unwahren Tatsachenbehauptungen, bei unzulässigen Foto-Veröffentlichungen oder bei mangelnder Anonymisierung bestehen Unterlassungs-, Widerrufs- oder Berichtigungs- und in schweren Fällen evtl. Schmerzensgeldansprüche. Aber selbst gegen wahre Tatsachenbehauptungen können Sie sich u.U. mit einer “Gegendarstellung” wehren.

Man kann festhalten: Das Ganze ist überaus kompliziert — und für den Laien kaum zu bewältigen.

Deshalb geht es im zweiten und letzten Teil unseres BILDblog-Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” zwar darum, was Sie tun können, wenn “Bild” über Sie berichtet und Ihnen Unrecht getan hat, vor allem aber darum, wie sich eventuelle juristische Schritte finanzieren lassen.

NACH DER VERÖFFENTLICHUNG:

  • “Oh, nein!? Was schreiben die denn da?”
    “Bild” hat also tatsächlich über Sie berichtet. Und insbesondere, wenn Sie konsequent die Zusammenarbeit mit “Bild” verweigert haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Berichterstattung nicht gerade positiv ausgefallen ist. Ist sie aber nicht nur unfreundlich, sondern fehlerhaft, wurden Sie beispielsweise falsch zitiert oder hat “Bild” unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, wurden Sie beleidigt oder ihr Ruf beschädigt oder wurden Sie nicht ausreichend anonymisiert, sollten Sie sich zunächst an die Beweissicherung machen — also Screenshots des Artikels im Internet machen und die entsprechende Zeitung aufbewahren.
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  • “Denen sag’ ich jetzt aber mal die Meinung!”
    Ob Sie sich im Anschluss an die unliebsame Berichterstattung direkt an “Bild” wenden, ist natürlich Ihre Sache. Möglich, dass “Bild” Sie dann vertröstet, von einem Versehen spricht, Ihnen anbietet, (bei entsprechender Kooperation Ihrerseits) in nächster Zeit positiver über Sie zu berichten, oder die Sache in einem weiteren Artikel klarzustellen verspricht etc. Es zeigt sich allerdings immer wieder, dass selbst im Optimalfall die direkte Kontaktaufnahme zu “Bild” wenig nützt.
     
  • “Wer hilft mir denn jetzt? Ein Anwalt?”
    Auch wenn Ihnen dieser Schritt eigentlich nicht behagt: Suchen Sie möglichst schnell (am besten noch am Tag der “Bild”-Veröffentlichung) einen Anwalt auf. Das Presserecht ist kompliziert, und für Laien besteht kaum eine Chance, beispielsweise erfolgreich eine Gegendarstellung durchzusetzen. Tatsächlich haben sogar gestandene, aber fachfremde Anwälte damit unter Umständen ihre Probleme. Wo Sie einen Experten für Presse- und Medienrecht finden, können Sie bei den Rechtsanwaltskammern, beim Deutschen Anwaltsverein oder bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erfragen.
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  • “Kann ich mir so einen Anwalt überhaupt leisten?”
    Natürlich ist die anwaltliche Beratung nicht umsonst. Bis zum 1. Juli 2006 waren laut Gebührenordnung für die Erstberatung maximal 190 Euro fällig. Womöglich aber zahlen Sie sehr viel weniger. Denn, so erklärt uns Rechtsanwalt Matthies van Eendenburg, das Honorar für die Erstberatung sei verhandelbar. Seine Höhe hängt für gewöhnlich davon ab, wie kompliziert sich die Sachlage darstellt — sowie vom Anwalt und ihrem Verhandlungsgeschick. Eendenburg: “Wenn Sie denselben Anwalt beauftragen, weitere Schritte zu unternehmen, wird das Honorar für die Erstberatung angerechnet.” Außerdem gibt es in manchen Städten öffentliche Beratungsstellen, die für Menschen mit niedrigem Einkommen und geringem Vermögen kostengünstige Auskünfte erteilen.
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  • “Ich hab’ doch eine Versicherung!?”
    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherungen haben, sollten sie zunächst, also noch vor der Erstberatung, klären, ob sie die Kosten für derartige Streitigkeiten übernimmt, und wenn ja, in welcher Höhe. “Häufig ist Rechtsschutz gegen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gegeben”, sagt Eendenburg. Gegendarstellungsverfahren hingegen seien “in der Regel nicht versichert.” Das liegt daran, dass Sie auch dann einen Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung haben können, wenn Sie sich z.B. über eine Tatsachenbehauptung ärgern, obwohl die gar nicht falsch ist. Der Gegendarstellungsanspruch setzt nämlich keine Rechtsverletzung voraus.
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  • “Und ohne Versicherung?”
    Wer wenig Geld hat und keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, kann bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen — auch bei presserechtlichen Streitigkeiten. Eendenburg: “Bei Veröffentlichungen der ‘Bild’-Zeitung liegt der Streitwert in der Regel über 5.000 Euro, so dass das Landgericht zuständig ist, für das ‘Anwaltszwang’ besteht.” Den Prozesskostenhilfeantrag stellt also meist der Anwalt bei Gericht, das ihn jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt. “Dies setzt — wie bei jedem Verfahren — hinreichende Erfolgsaussichten und eine Bedürftigkeit des Antragstellers voraus”, sagt Eendenburg. Leider wird die Hilfe daher oft nur in Fällen gewährt, in denen sie eigentlich nicht nötig wäre, weil man ohnehin gewinnt und die Kosten der Verlierer trägt (s.u.).
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  • “Kann mir nicht auch der Wallraff helfen?”
    Eine letzte Möglichkeit zur Finanzierung eines Rechtsstreits hat der Publizist Günter Wallraff geschaffen. Der von ihm ins Leben gerufene und aus privaten Mitteln finanzierte “Rechtshilfefonds für ‘Bild’-Opfer” hilft bei gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen, also beispielsweise bei schweren Fällen von Rufmord. “Wir haben schon über hundert Fälle erfolgreich durchgefochten”, so Wallraff zu BILDblog. Fehlen Ihnen also die Mittel für einen Anwalt, und hat “Bild” Ihnen wirklich übel mitgespielt, können Sie sich unter dem Betreff Rechtshilfefonds an Wallraffs Verlag Kiepenheuer & Witsch wenden. Der leitet Ihr Anliegen dann weiter.
    Kontakt:
    Verlag Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co KG
    Rechtshilfefonds für “Bild”-Opfer
    Rondorfer Str. 5
    50968 Köln
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  • “Aber wenn ich gewinne, zahlt BILD doch sowieso, oder?”
    Es gibt vor Gericht für niemanden eine Erfolgsgarantie. Und bei einem Rechtsstreit werden die Kosten grundsätzlich von den beteiligten Parteien getragen, wobei gilt, dass der Verlierer alles zahlen muss. Aber denken sie daran: Es muss nicht immer einen klaren Verlierer geben. Können Sie sich mit Ihrer Klage z.B. nur teilweise durchsetzen, müssen Sie auch einen Teil der Kosten selber tragen. Und selbst, wenn Sie gewinnen, werden Ihre Anwaltskosten nur insoweit vom Verlierer getragen, als sie nicht über den gesetzlichen Gebührensatz hinausgehen. Haben Sie mit ihrem Anwalt ein höheres Honorar vereinbart, müssen Sie für die Differenz selber aufkommen. Außerdem müssen Sie als Kläger die Gerichtskosten zunächst vorschießen — allerdings nicht in jedem Fall: “Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besteht die Pflicht zur Leistung eines Gerichtskostenvorschusses nicht”, so Eendenburg. Außerdem sagt Eendenburg: “Schlecht sieht es aus, wenn die Gegenseite zwar verliert, aber pleite ist. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen.” Im Falle der “Bild”-Zeitung müssen Sie sich darüber aber eher keine Sorgen machen.

Trotzdem mag das für Sie jetzt alles ein bisschen abschreckend klingen. Aber lassen Sie sich nicht entmutigen: “Bild” hat nicht das Recht, unzulässig über Sie zu berichten. Und vielleicht können ja auch wir Ihnen weiterhelfen. Auch wenn wir ausdrücklich keine Rechtsberatung anbieten, können wir Ihnen, sollten Sie “Bild”-Opfer geworden sein, u.U. dennoch behilflich sein — bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt etwa oder dabei, sich journalistisch zu wehren.

Wenn Sie also das Gefühl haben, dass “Bild” Ihnen Unrecht getan hat, schreiben Sie uns ruhig eine Mail an [email protected]. Wenn wir können, helfen wir Ihnen gern.

“Bild” als WIKIPEDIAblog (1)

“Bild”-Autor Sven Kuschel (“Lesbe (taubstumm) sticht Lesbe (taubstumm) nieder”, “Waldmensch metzelt Spaziergänger nieder”), schreibt heute über “Wikifehlia”:

Dieter Thomas Heck in Internet-Lexikon beleidigt

“Wikifehlia” habe “sein erstes Promi-Opfer”, heißt es eingangs. Zwar ist Heck keineswegs das erste “Promi-Opfer”, aber was da über Heck im Internet-Lexikon stand, ist wirklich eindrucksvoll. “Bild” schreibt:

So heißt es bei “Wikipedia” in Hecks Lebenslauf, er habe “nach einem Bombenangriff drei Tage lang onanierend unter einer Kellertreppe” gelegen: “Wegen dieses Traumas begann er nach seiner Rettung zu stottern.”

Weiter heißt es: “Heck nahm Gesangsunterricht, um seine Impotenz loszuwerden” — und es wird sogar behauptet, Heck habe “vor dem Krieg als Verkaufsleiter einer Kondomfirma gearbeitet”!

Immerhin steht im Text auch:

Die Schmutz-Einträge wurden mittlerweile gelöscht.

Bemerkenswerterweise steht im “Bild”-Text aber nicht, wann die “Schmutz-Einträge” überhaupt gemacht wurden. Dabei lässt sich das bei Wikipedia gut nachvollziehen: Die von “Bild” zitierten Passagen wurden nämlich am 13. November mittags von einem anonymen Nutzer abgeändert. (Derselbe Nutzer hat übrigens am Morgen des 13. November auch die Einträge zu Bata Illic und zu Karl Moik vandalisiert, was allerdings binnen einer Minute bemerkt und rückgängig gemacht wurde.)

Zur Erinnerung: Am selben Tag hatte “Bild” ihre Leser aufgefordert, Fehler im Online-Lexikon Wikipedia zu finden und zu melden.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

… aus dem Sinn

Weil Robert V.* mehrere Fotos einer “Kürbis-Regatta” im kanadischen Bécancour an die “Bild”-Zeitung geschickt hat, darf er heute quer über eine “Bild”-Seite behaupten:

“Bild” glaubt ihm das offenbar unbesehen und behauptet auch:

“Er (…) ist der erste BILD-Leser-Reporter aus Übersee.”
(Link von uns.)

Was aber ist dann mit Manja S.?

Was mit Joachim K.?

Und was mit Sabine W.?

Mit Dank an Volker K.
*) Alle Anonymisierungen von uns.

Schleichwerbung für BILDblog

Unser Leser Dominik J. hatte angesichts der aktuellen Leser-Reporter-Schwemme und gewisser Defizite der “Bild”-Redaktion bei der Anonymisierung von Personen eine praktische Idee:

Der BILDblog-Balken — die Unkenntlichmachung für unterwegs. Schützt zuverlässig vor versehentlicher Identifizierung durch übereifrige “Bild”-(Leser-)Reporter.

(Nein, nicht im BILDblog-Shop erhältlich.)

Nachtrag, 1.10.2006: Mit Dank an Alexander S. gibt es den “BILDblog-Balken” jetzt immerhin zum Ausdrucken und Selberbasteln.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2005

“Bild” berichtet unangemessen sensationell über Unfall
Verstoß gegen Ziffern 8 und 11 (BK2-66/05)

Ein Arzt-Ehepaar verunglückt mit dem Auto in Spanien, der Mann wird schwer verletzt, seine Frau getötet. Die “Bild”-Zeitung zeigt Fotos der beiden, die sie aus dem Internetauftritt der gemeinsamen Praxis hat – ohne dafür eine Zustimmung eingeholt zu haben. “Bild” nennt auch Namen und Heimatort des Paares – obwohl die Familie ausdrücklich darum geben hatte, es nicht zu tun. Die Angehörigen halten die Aufmachung für reißerisch, pietätlos und schockierend.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer erwidert, an dem Umglück und seinen Opfern habe ein “zeitgeschichtliches Interesse” bestanden, da die Verunglückten auf dem Weg zu einer spektakulären Rallye und in ihrem Heimatort als Rennfahrer bekannt gewesen seien.

Der Presserat widerspricht: Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, hinter dem das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zurücktreten müsse. Außerdem sei die Darstellung von “Bild” “unangemessen sensationell” gewesen. Einen Verstoß gegen Ziffer 4, die “unlautere Methoden” bei der Beschaffung z.B. von Fotos untersagt, sieht der Presserat allerdings nicht: Die Fotos hätten zwar nicht veröffentlicht werden dürfen. Der “Schwerpunkt der Unlauterkeit” habe aber nicht in der Beschaffung, sondern in der Verwendung der Bilder bestanden. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” schädigt Ruf eines Ehemannes
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-67/05)

Unter der Überschrift “Hartz IV macht ihr das Leben zur Hölle” berichtet “Bild” aus der Sicht der Ehefrau darüber, wie sie aus finanziellen Gründen trotz zerrütteter Ehe weiter mit ihrem Mann unter einem Dach wohnen muss. “Bild” nennt den Wohnort und die vollen Namen aller Beteiligten, inklusive des 15-jährigen Sohnes. “Bild” zeigt auch ein Foto des Jungen und ein Hochzeitsfoto, auf dem der Ehemann klar zu erkennen ist. Der Ehemann beanstandet diese Veröffentlichungen, denen er nicht zugestimmt habe. Einige Angaben seien zudem falsch. Insgesamt sei der Artikel für ihn sehr rufschädigend.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer erklärt, gerade die Personifizierung dieses Erfahrungsberichts mache das politische Modell von Hartz IV in seinen vielschichtigen Auswirkungen bekannt und damit auch überprüfbar. Die Pressefreiheit habe Vorrang gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Ehemannes. Die Frau habe das Recht, ihr Schicksal gerade unter Nennung ihres Namens zu schildern: Dass damit auch der Mann identifizierbar werde, habe er infolge der Güter- und Interessenabwägung hinzunehmen.

Der Presserat urteilt, dass die Berichterstattung ohne die Einwilligung des Mannes unzulässig war. Dass es der Zeitung überhaupt darum gegangen sei, das politische Modell von Hartz IV “überprüfbar” zu machen, hält die Beschwerdekammer für einen Vorwand. Darum sei es nur ganz am Rande gegangen – und eine Identifizierung der Betroffenen sei dafür nicht nötig gewesen. “Bild” habe den Grundsatz verletzt, das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen zu achten. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Verdächtigen zum “Kannibalen”
Verstoß gegen Ziffern 8 und 13 (BK2-124/05)

“Bild” berichtet über die Wiederaufnahme eines Mordprozesses: Der Angeklagte war seinerzeit angeklagt worden, seine Cousine getötet und teilweise aufgegessen zu haben, wurde aber nicht verurteilt. “Bild” zeigt unter der Überschrift “Kannibale grillte seine Cousine im Backofen” nun ein riesiges Foto des Verdächtigen, auf dem es scheint, als würde er sich den Mund ablecken. Der Angeklagte beschwert sich beim Presserat. Die Veröffentlichung des Fotos verletzte sein Persönlichkeitsrecht; außerdem gebe es keine Beweise, dass er der Täter sei oder Teile der Leiche verzehrt habe.

Die Springer-Rechtsabteilung beruft sich auf ein “öffentliches Interesse” an der Berichterstattung, das auch die Veröffentlichung des Fotos rechtfertige.

Der Presserat widerspricht in jeder Hinsicht: Die Abbildung des Fotos sei in dieser “besonders sensationsheischenden” Form nicht zulässig, sondern verletze dessen Persönlichkeitsrecht. Und die Überschrift erwecke den Eindruck, dass der Mann seine Cousine im Backofen gegrillt habe, was nicht der Wahrheit entspreche. “Bild” habe gegen das Verbot der Vorverurteilung verstoßen. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “Die schärfste Sanktion”.)

* * *

“Bild” verletzt die Ehre eines Unglücksfahrers
Verstoß gegen die Ziffern 8 und 9 (BK1-177/05)

Sieben junge Leute kommen ums Leben, als ihr Auto gegen eine Hauswand rast. “Bild” berichtet über den 22-jährigen Fahrer unter der Überschrift “Er raste eine ganze Clique in den Tod”, zeigt wiederholt ein Foto von ihm und veröffentlicht anonyme Behauptungen, wonach der “Totfahrer” unzuverlässig, gewalttätig und arbeitsscheu sei und sehr viel Haschisch konsumiert habe. Die Eltern des 22-Jährigen beschweren sich beim Presserat, weil das Andenken an ihren Sohn massiv verletzt werde. “Bild” habe kein Recht gehabt, das Foto ihres Sohnes zu veröffentlichen, die Polizei habe keine Beeinflussung durch Drogen festgestellt, viele Details seien falsch.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG beruft sich bei der Darstellung auf Aussagen früherer Bekannter des 22-Jährigen, die anonym bleiben wollten. Auch die Tatsachen stimmten: Weil die Rücksitze des Fahrzeugs ausgebaut worden seien, sei es zum Beispiel zulässig gewesen, das Auto “alt und klapprig” zu nennen.

Nach Ansicht des Presserates hat “Bild” unbegründete Beschuldigungen ehrverleztender Natur über den Fahrer veröffentlicht. Das Persönlichkeitsbild, das “Bild” zeichne, stützte sich ausschließlich auf bloße Vermutungen von anonymen Bekannten aus einer früheren Lebensphase, überprüfbare Tatsachen fehlten. Auch hätte “Bild” den Fahrer nicht wiederholt erkennbar zeigen dürfen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt Leiche eines Selbstmörders
Verstoß gegen Ziffern 8 und 11 (BK2-202/05)

Ein österreichischer Polizeibeamter nimmt sich in Dresden das Leben. “Bild” nennt Vornamen, Initial des Familiennamens, Alter und Tätigkeitsfeld des Mannes, zeigt ein Portraitfoto sowie ein Bild vom Ort des Geschehens, auf dem der Leichnam zu sehen ist. Unter der Überschrift “Ein letzter Schuss traf sein gebrochenes Herz” berichtet “Bild” angebliche Details aus dem Privatleben des Toten und spekuliert über die Motive für die Selbsttötung.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG sagt, es handele sich bei dem Suizid um ein “zeitgeschichtliches Ereignis”, da der Betroffene Bezirks-Inspektor in Österreich gewesen sei. Mehrere Fotos von ihm seien über das Internet zu erhalten, auf der Titelseite (nicht aber im Innern) habe man das Gesicht mit einem Balken versehen. Auf dem Foto vom Tatort sei der Körper des Toten weitestgehend verdeckt.

Der Presserat rügt “Bild”, weil die Zeitung nicht die bei Selbsttötungen verlangte besondere Zurückhaltung gezeigt habe. Es handele sich nicht um ein Ereignis der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse. Mit ihren Spekulationen über den Freitod habe “Bild” unangemessen sensationell berichtet und keine Rücksicht das Leid der Opfer und die Gefühle der Angehörigen genommen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” berichtet identifizierend über Todesfälle auf Friedhof
Verstoß gegen Ziffer 4 und 8 (BA2-2/05)

Eine 72-jährige Frau bricht am Grab ihres Mannes tot zusammen, ein 75-jähriger herzkranker Zeuge, der zur Hilfe eilt, erliegt kurz danach ebenfalls einem Anfall. “Bild” zeigt das Grab, auf dem der Name deutlich zu lesen ist, und ein teilweise gepixeltes Foto des toten Helfers. Der Sohn der Verstorbenen beschwert sich über “Bild”: Beide Fotos seien ohne Einwilligung der Angehörigen veröffentlicht worden. Der Fotograf habe zudem unter Vorspiegelung falscher Tatsachen versucht, von anderen Dorfbewohnern Fotos zu bekommen.

Nach Angaben der Rechtsabteilung von Axel Springer war der Name auf dem Grabstein versehentlich nicht unkenntlich gemacht worden. Der Fotograf habe aber keine falschen Angaben gemacht. Ein öffentliches Interesse an der ungewöhnlichen Tragödie bestehe fraglos.

Der Presserat rügte “Bild”: Ein Friedhof und die besonderen Umstände begründeten einen besonderen Bereich des privaten Familienlebens, der eines besonderen Schutzes bedürfe. “Bild” hätte so berichten müssen, dass die Opfer nicht zu identifizieren sind, und sich nicht über den ausdrücklichen Wunsch der Familie hinwegsetzen dürfen, keine Fotos zu zeigen. (Nicht-öffentliche Rüge)

6 vor 9

Geografisch gefilterte Nachrichten (telepolis.de)
Um einen Artikel mit Informationen von anonymen Informanten zum Erkenntnisstand der britischen Behörden ohne juristische Probleme veröffentlichen zu können, sperrte die New York Times den Zugriff auf diesen für britische Bürger und lieferte eine Printausgabe ohne den Artikel aus.

Der Blogger, das unbekannte Wesen (fr-aktuell.de)
Ein Anker mit dem Slogan “I live by the River”, dazu hippe T-Shirts und Tassen mit Logo: Auf den ersten Blick sieht das Kellerbüro von “Spreeblick” in Kreuzberg aus wie einer der vielen kleinen Modedesignerläden in Berlin.

The Evil Thing (jungle-world.com)
Überwachung und Zensur sind längst nicht mehr nur staatliche Phänomene, wie das Beispiel Google zeigt. Die freiwillige “Selbstkontrolle Suchmaschinen” übernimmt die Selbstzensur in Deutschland.

Journalisten – links, aber unparteiisch? (medienspiegel.ch)
Journalisten stehen links, und deshalb spiegeln die Medien das Zeitgeschehen nur politisch verzerrt wider. Mit dieser Behauptung führen Konservative in den USA seit Jahren erfolgreiche Kampagnen gegen die “main stream media”. Nun liefert eine am Ende des Monats als Buch erscheinende Studie den Kritikern an der politischen Ausrichtung deutscher Journalisten ähnliche Argumente.

Der Nachleser (sueddeutsche.de)
Er hat seinen Plan tatsächlich verwirklicht, A. J. Jacobs, hat den Jahrgang 2002 der Encyclopedia Britannica von Anfang bis Ende gelesen, Artikel für Artikel. Und ein Buch darüber geschrieben.

Ich bin stark (faz.net)
Der Entführungsfall der Natascha Kampusch bewegt die Öffentlichkeit. Dabei ist ein anschwellendes Geplapper von Psycho-Experten zu vernehmen. Dagegen setzt sich die ihrem Entführer entkommene Wienerin klug zur Wehr.

Allgemein  

Amtlich in die Irre geführt

In der vergangenen Woche berichtete “Bild” mehrfach über den Tod des Rekruten Michael W. aus der Niederauerbach-Kaserne. Der Mann war nach einem 5.000-Meter-Lauf zusammengebrochen und hatte elf Tage im Koma gelegen, bevor er am 21. Juli starb.

Am 31. Juli schrieb “Bild” über die Vorwürfe des Vaters, dass die Bundeswehr Schuld am Tod des Rekruten sei:

"Die Bundeswehr hat meinen Sohn zu Tode gedrillt"

Im Text gab “Bild” zwei Versionen des Vorfalls wieder. Die, die ein Rekrut dem Vater des Toten erzählt haben soll und die der Bundeswehr.

Am 1. August berichtete “Bild” noch einmal über den Vorfall:
"Rekrut (20) beerdigt -- Ausbilder soll geschrien haben:

Im Text kam ein anonymer Rekrut zu Wort, dessen Version des Vorfalls geringfügig von den vorherigen beiden abwich.

"Amtlich! Junger Rekrut starb an Überanstrengung"Am 4. August berichtete “Bild” wieder über den Tod des Rekruten. Unter einer Überschrift, die korrekt war und die zuvor durch “Bild” verbreiteten Vorwürfe zu bestätigen schien (siehe Ausriss). Im Text hieß es:

Gerichtsmediziner fanden heraus: Der junge Soldat (…) starb an einem multiplen Organversagen aufgrund von Überanstrengung. (…) Michael W. hatte keinen unentdeckten Herzfehler.

Auch das ist zwar korrekt aber gänzlich irreführend. “Bild” lässt nämlich völlig unerwähnt, dass Michael W. laut Obduktionsbericht durchaus zuvor schon ein gesundheitliches Problem hatte. Seine Organe bauten Stoffwechselprodukte nicht ab, die bei körperlicher Anstrengung entstehen. Der zuständige Oberstaatsanwalt Norbert Dexheimer erklärt uns:

Ohne diesen – offenbar sehr seltenen Defekt – wäre der Rekrut sicher nicht gestorben.

Und die “Bild”-Zeitung führte ihre Leser sogar noch weiter in die Irre. Am Ende des “Bild”-Textes hieß es nämlich über Michael W.:

Sein Vater ist überzeugt, dass er zu Tode gedrillt wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Diese beiden Sätze, die “Bild” hier so vielsagend hintereinander schreibt, haben nichts miteinander zu tun. Dexheimer sagt:

Wir ermitteln zwar noch, allerdings geht es nur noch darum, die natürliche Todesursache abschließend zu klären. Hier stehen noch einige Tests aus. Es wird aber kein Ermittlungsverfahren gegen Dritte geben.

Mit Dank auch an Mathias L.

Verwirrt im Regierungsviertel

Tja, schwer zu sagen, ob “Bild” den Mann nun anonymisieren wollte, der am Freitagabend gemeinsam mit seiner Schwiegermutter von dem Amokläufer im Regierungsviertel angegriffen wurde, oder nicht. Im Artikel ist sein Nachname abgekürzt, in der daneben stehenden Karte ausgeschrieben:

Aber die Karte ist ohnehin falsch. Denn das, was da als “Bundeskanzleramt” bezeichnet wird, sind in Wahrheit Parlamentsgebäude: das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und das Paul-Löbe-Haus. Das Bundeskanzleramt befindet sich links außerhalb der Karte.

Nachtrag, 29. Mai. Nein, die Leute von Bild.de haben da noch nichts korrigiert. Dabei könnten sie sich die richtige Grafik einfach aus der “Bild am Sonntag” kopieren. Die hat es gestern (zumindest in einigen Ausgaben) geschafft, die Karte korrekt zu beschriften.

Nachtrag, 29. Mai, 21.30 Uhr. Nach fast zwei Tagen hat jemand bei Bild.de endlich den Nachnamen des Opfers entfernt. Nur wo das Bundeskanzleramt liegt, hat Bild.de immer noch nicht begriffen.

Nachtrag, 5. Juni. Irgendwann hat Bild.de dann auch einen Weg gefunden, den Fehler aus dem Bild zu entfernen: Es wurde einfach das ganze Bild entfernt.

Danke an Christoph L., Hendrik B., Frank F. und Martin S. sowie Dirk E. und Bastian V.!

Werbedurchfall bei Bild.de (3)

Langsam wird es bizarr.

Die Startseite des “Spiele”-Ressorts bei Bild.de, die am Wochenende plötzlich vollständig (und vermutlich zutreffend) als Werbung gekennzeichnet war, präsentiert sich heute wieder als redaktioneller Inhalt. Die beiden kleinen Worte “Anzeige”, die rechts oben und unten standen, sind ersatzlos verschwunden:

Danke an Thorsten L.!

Nachtrag, 16.05 Uhr. Die Entscheidung, ob über einer Seite “Anzeige” steht oder nicht, wird bei Bild.de nun offenbar nach dem gleichen Prinzip getroffen wie die, ob jemand anonymisiert wird und welche Altersangabe er hinter seinen Namen bekommt: zufällig. Aktuell ist die Startseite des Spiele-Ressorts wieder komplett als Werbung markiert.

(Fortsetzung hier.)

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