Es ist ja nicht so, dass der Name der Journalistin, die vor wenigen Tagen offenbar gemeinsam mit einem befreundeten Arzt in einem Kölner Hotelzimmer Selbstmord beging, nicht aus verschiedenen Medienberichten bekannt wäre. Dennoch könnte man es durchaus begrüßenswert finden, dass “Bild” gestern ein Foto der Toten unkenntlich machte und sie zudem “Silke L.”nannte (siehe Ausriss). Schließlich heißt es ja in Richtline 8.5 des Pressekodex ausdrücklich:
“Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. (…)”
Noch begrüßenswerter allerdings wäre das Bemühen um Zurückhaltung gewesen, wenn “Bild” die zunächst als “Silke L.”anonymisierte Frau — gerade mal 15 Zeilen später — nicht doch noch (siehe Ausriss) bei vollem Namen genannt hätte…
Was bisher geschah: “Bild” hatte am Mittwoch ein Foto des im ägyptischen Dahab getöteten Jungen auf der Titelseite und im Innenteil. Am Donnerstag druckte “Bild” dasselbe Foto noch einmal im Innenteil ab. “Bild” bekam dieses Foto von dem Journalisten Alexander Blum, der nach Zeugenaussagen in Tübingen Kinder behelligt haben soll, die gerade alleine zuhause waren, um ein ebensolches Foto zu bekommen. Er soll sich dabei zunächst auch als Mitarbeiter des “Schwäbischen Tagblatts” ausgegeben haben.
Gestern veröffentlichte das “Tagblatt” weitere Details:
Ein Tübinger “Bild”-Zuarbeiter verschaffte sich über eine Teilnehmer-Liste vom Stadtlauf aus dem Internet die Namen möglicher Schulfreunde und überrumpelte Eltern und Kinder zu Hause. Einmal tischte er die Lüge auf, er sei von einer Lehrerin geschickt, ein andermal gab er sich ahnungslosen Kindern gegenüber als TAGBLATT-Mitarbeiter aus und gab vor, er müsse ein Bild des Mitschülers beschaffen, das versehentlich aus unserem Zeitungs-Archiv gelöscht worden sei.
Auch uns gegenüber berichtete ein Nachbar, der Fotograf habe versucht, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an ein Foto zu kommen.
Bereits am Mittwoch und am Donnerstag hatten wir den “Bild”-Pressesprecher Tobias Fröhlich wiederholt um eine Stellungnahme gebeten. Wir wollten wissen:
— Gehört es zu den Gepflogenheiten der Axel Springer AG (und damit auch zu den Gepflogenheiten von “Bild” und Bild.de), dass Mitarbeiter wie im o.g. Fall Kinder gezielt zur Informationsbeschaffung ausnutzen?
— Wird die Axel Springer AG weiterhin mit Alexander Blum zusammenarbeiten?
— Wird “Bild” weiterhin mit Alexander Blum zusammenarbeiten?
— Woher stammt das Foto des 10-jährigen Jungen?
— Wer hat “Bild” die Einwilligung gegeben, das Foto des 10-jährigen Jungen in “Bild” abzudrucken?
Auf diese Fragen erhielten wir keine Antwort. Fröhlich sagte am Ende nur, er werde sich eventuell melden — falls es aus der Sicht von “Bild” etwas dazu zu sagen gebe.
Heute berichtet auch die “tageszeitung” über den Fall. Und sie hat sogar eine knappe Stellungnahme des “Bild”-Sprechers bekommen:
Also spricht Springer-Sprecher Tobias Fröhlich: Der Fotograf habe “glaubhaft versichert, er habe sich nicht als Mitarbeiter des Schwäbischen Tagblatts ausgegeben. Wir gehen davon aus, dass seine Recherchen auch insgesamt korrekt verlaufen sind.”
Welche Gründe Springer dafür hat, den Aussagen des Fotografen zu glauben und nicht denen mehrerer Zeugen, wissen wir nicht. Und auch die Antworten auf die von uns gestellten Fragen stehen immer noch aus. Vielleicht hat die Sorge, ob ihre Mitarbeiter wirklich nur lautere Recherche-Methoden anwenden, bei der “Bild”-Zeitung keine so große Priorität.
Diese Tabelle zeigt, wie dramatisch Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund in Deutschland im vergangenen Jahr zugenommen haben. Die Zahl der Körperverletzungen zum Beispiel ist um 27,5 Prozent auf 816 gestiegen. Die Zahl der Sachbeschädigungen hat sogar um über 80 Prozent zugenommen.
Quelle für die Angaben ist das Bundeskriminalamt. Die Statistik stammt aus dem Verfassungsschutzbericht des Landes Niedersachsen, der gestern veröffentlicht wurde. Die Nachrichtenagentur AP berichtete darüber (ähnlich wieandere, siehe Ausriss) gestern nachmittag unter dem Titel: “Polizei registriert drastischen Anstieg rechtsextremer Gewalttaten”.
Damit ist offiziell, was sich bereits am Wochenende abzeichnete: Die Zahlen, die die “Bild”-Zeitung am Samstag veröffentlichte und die von mehrerenAgenturen verbreitet wurden (siehe Ausriss), sind falsch. “Bild” hatte behauptet, dass “die Zahl der Gewalttaten mit einem rechtsextremen bzw. fremdenfeindlichen Hintergrund 2005 offenbar zurückgegangen ist”. Die tatsächliche Zahl der Gewaltverbrechen liegt um 63 Prozent über der von “Bild” genannten, die der Straftaten insgesamt um 50 Prozent darüber.
Man könnte sagen: Das Gegenteil dessen, was “Bild” berichtet hat, ist wahr.
Und nun kann man vielleicht noch verstehen, dass die “Bild”-Zeitung in ihrem Eifer, Exklusivmeldungen zu produzieren, sich manchmal verrechnet — auch wenn das im konkreten Fall niemand geringerem als Einar Koch passierte, der im Impressum “Chefkorrespondent” genannt wird. Aber würde eine seriöse Zeitung diesen Fehler in einem so gravierenden Fall und bei einem so heiklen Thema nicht im Nachhinein korrigieren? Entweder aus Verantwortung der Wahrheit oder ihren Lesern gegenüber? Oder wenigstens, weil es der Pressekodex in Ziffer 3 fordert:
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen (…), die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.
In der “Bild”-Zeitung haben wir bis heute keine Korrektur der Falschmeldung oder wenigstens unauffällige Vermeldung der richtigen Zahlen gefunden. Der Artikel mit den falschen Angaben ist bei Bild.de weiter online.
Nachtrag, 23. Mai. Heute endlich hat “Bild” die richtigen Zahlen gemeldet.
Manchmal, da stehen “Bild”-Reporter einfach nur einen ganzen Tag lang auf einem Friedhof in Berlin-Zehlendorf vor dem Grab von Bubi Scholz und warten, dass irgendwer vorbeischaut, um hinterher auf einer halben Zeitungsseite mehrere Fotos des Scholzschen Grabsteins (“10 Uhr”, “12 Uhr”, “15 Uhr”, “18 Uhr”) abzudrucken und dazuzuschreiben:
“Gestern wäre die Box-Legende 76 Jahre alt geworden. Niemand besuchte des Grab. (…) BILD war von 7.30 bis 18 Uhr vor Ort. (…) Von 7.30 bis 18 Uhr kam kein Besucher.”
Manchmal machen “Bild”-Reporter aber auch andere Dinge…
…kleine Kinder ansprechen zum Beispiel: Vor knapp einem Monat etwa berichtete die “Süddeutsche Zeitung”, ein “Bild”-Reporter habe am Tor des Hauses von Günther Jauch geklingelt und durch den Zaun Jauchs neunjährige Tochter befragt, die aus der Tür getreten sei, was ein “Bild”-Sprecher mit den Worten dementierte: “Aber vielleicht hat er ja ‘Guten Tag’ gesagt.”
Und in Zusammenhang mit dem bei einem Bombenattentat im ägyptischen Dahab getöteten Jungen aus Tübingen schreibt das ortsansässige “Schwäbische Tagblatt” heute über den begleitenden Presserummel:
“In einem Fall schreckte ein Journalist laut einem Elternbericht nicht davor zurück, Kinder, die gerade alleine zu Hause waren, mit der Suche nach einem Foto des getöteten Jungen zu behelligen. Der Journalist gab sich den Kindern gegenüber als TAGBLATT-Mitarbeiter aus. Dem Presseausweis zufolge*, den sich der später hinzugekommene Vater zeigen ließ, arbeitet er für die Springer-Presse.”
Beim “Tagblatt” erwägt man deshalb rechtliche Schritte gegen den Journalisten, bei dem es sich nach unseren Informationen um den Fotojournalisten Alexander Blum handelt, der u.a. für die “Bild”-Zeitungarbeitet und, wie es auf seiner Homepage heißt, Auftraggeber “auch bei der Recherche vor Ort unterstützt”.
Und fündig geworden ist Blum bei seiner Suche nach einem Foto des getöteten Jungen offenbar doch noch. “Bild” druckt es heute (anders als in anderen Fällen, in denen sich “Bild” auch schon mal mit einem unkenntlich gemachten Symbolfoto behilft) quasi weltexklusiv auf der Titelseite und im Blattinnern (siehe Ausrisse) sowie bei Bild.de. Der Fotograf selbst, dessen Namen “Bild” als Quelle für das Foto angibt, wollte sich uns gegenüber nicht äußern, woher die Aufnahme stammt bzw. wer die Einwilligung für den Abdruck gegeben habe (“Ich weiß nicht, wovon Sie reden”), und verwies an die “Bild”-Pressestelle. Eine Antwort auf unsere mehrmalige Anfrage dort steht bislang aus.
*) Anders als das “Tagblatt” berichtete, zeigte der Journalist auf Nachfrage offenbar seinen Presseausweis und sagte, dass er Mitarbeiter der Axel Springer AG sei.
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse funktioniert. Im Februar des Jahres 2004 berichtete “Bild” unter Überschriften wie “Deutsche Filmdiva in Wahrheit Porno-Star” mehrfach verächtlich über die Schauspielerin Sibel Kekilli*. Nur zehn Monate später kassierte das Blatt dafür eine heftige Rüge vom Deutschen Presserat. Und nur fünfzehn weitere Monate später, insgesamt also über zwei Jahre nach ihren ursprünglichen Berichten, entledigt sich “Bild” der Selbstverpflichtung, diese Rüge zu veröffentlichen. Heute, fast ganz unten auf Seite 4:
(Ja, das ist die komplette Meldung. Und als Größenvergleich rechts im gleichen Maßstab ein kleines “g” der Hauptschlagzeile von Seite 1.)
Natürlich wissen die “Bild”-Leser, dass sich hinter Ziffer 1 des Pressekodex “die Wahrung der Menschenwürde” als eines der “obersten Gebote der Presse” verbirgt. Und hinter Ziffer 12 das Verbot, jemanden aufgrund seines Geschlechtes oder seiner Zugehörigkeit zu einer “rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe” zu diskriminieren. Klar, das musste “Bild” nicht erklären.
Und sicher war den “Bild”-Lesern auch bekannt, wie der Presserat seine Rüge begründete. Dass nämlich die “Bild”-Berichterstattung die Betroffene “entwürdigt” hätte. Denn, so wörtlich:
“Das öffentliche Interesse deckt eine Form der Berichterstattung nicht, in der die Persönlichkeit der Betroffenen auf das reduziert wird, was man über diese in den Klappentexten von Pornofilmkassetten lesen kann.”
Diesen Satz — und damit genug der Ironie — hat “Bild” nicht verstanden. Aus der Rüge sei für die “Bild”-Redaktion “nicht eindeutig” hervorgegangen, über welche Verfehlungen sie die Leser hätte informieren wollen, sagte im Februar 2005, ein Jahr nach den ursprünglichen Berichten, ein “Bild”-Sprecher. Man habe daher den Presserat gebeten, die Ausführungen zu präzisieren. Die Zwischenzeit hatte “Bild” genutzt, in anderer beleidigender Form über Kekilli zu berichten. Zweimal untersagten Gerichte dies, einmal mit der Begründung, Kekilli sei im Rahmen einer Kampagne von “Bild” “in höhnischer Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht” worden. “Ein derartiger Eingriff in die Würde eines Menschen” sei durch die Freiheit der Berichterstattung “nicht mehr gedeckt”.
Ein knappes Jahr später hatte der “Bild”-Sprecher eine neue Begründung dafür, dass “Bild” die Rüge noch nicht abgedruckt hatte. Im Januar 2006 sagte er, die Rüge sei “unter schweren Verstößen gegen die Verfahrensordnung zustande gekommen” und man warte seit vielen Monaten auf eine Erklärung des Presserates, wie nun zu verfahren sei. Gleichzeitig wartete der Presserat nach eigener Auskunft darauf, dass “Bild” die insgesamt sechs noch nicht abgedruckten öffentlichen Rügen aus dem Jahr 2004 noch drucken würde.
Offenbar hat man inzwischen miteinander gesprochen, verhandelt, gefeilscht, erklärt. Und damit die Mühe nicht umsonst war, zeigen wir einfach noch mal das Ergebnis dieses jahrelangen Vorgangs:
Das wird “Bild” eine Lehre sein.
*) Die “Bild”-Autoren Bernhard Kelm und Patricia Dreyer veröffentlichten die Details über Kekillis Vergangenheit unmittelbar nachdem der Film “Gegen die Wand” mit ihr in der Hauptrolle den Goldenen Bären gewonnen hatte. Die Zeitung “berichtete” über Kekilli unter anderem: “Blasen gehört neben Doggystyle zu ihren bevorzugten Sexualpraktiken” und veröffentlichte, auch online, Bilder aus den Pornos (“klicken Sie hier”). Kekilli sagte danach gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”: “Die ‘Bild’-Zeitung sagt mir zum Beispiel: Wir wollen jetzt an deine Eltern ran. Aber wir können sie in Ruhe lassen, wenn du uns ein Interview gibst. Ich laß mich ganz bestimmt von denen nicht erpressen.”
Der Deutsche Presserat hat die “Bild”-Zeitung für mehrere Artikel über einen Mann gerügt, den sie als “Attentäter” bezeichnete, obwohl er nach allem, was man weiß, kein Attentäter war. Er war zwar in der Türkei in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden — aber nach Erkenntnissen des Presserates nur wegen der Teilnahme an einer Demonstration, an deren Ende es zu einem tödlichen Brandanschlag kam. Wegen eines Tötungsdelikt sei er nicht angeklagt worden. Die Berichterstattung der Rhein-Neckar-Ausgabe von “Bild” sei “falsch und vorverurteilend” gewesen, befand die zweite Beschwerdekammer des Presserates, und habe gegen die Ziffern 2 und 13 des Pressekodex verstoßen.
Presseethisch nicht zu beanstanden war nach Ansicht des Gremiums dagegen die vielfach kritisierte Aufmacher-Schlagzeile “Wird sie geköpft” unter einem Foto der entführten Susanne Osthoff im vergangenen Herbst: “Die Mitglieder äußerten Verständnis für die von Emotionen geprägten Beschwerden beim Presserat, gleichzeitig weist die Kammer jedoch darauf hin, dass die Zeitung hier eine reale Gefahr in Worten abgebildet hat. Auch grausame Realitäten zu schildern und darüber zu berichten, gehört zu den Aufgaben der Presse.”
Okay, eigentlich ist es wohl ein Fehler der Nachrichtenagentur AFP. Deren deutschsprachiger Dienst berichtete nämlich am Dienstag über die (notwendige) “Entrümplung” britischer Gesetze. Einen aktuellen Anlass für die Meldung gab es nicht. Britische Medien hatten vor knapp einem Jahr über das 40-jährige Bestehen der für die “Entrümplung” zuständigen Law Commission berichtet und vor knapp zwei Monaten über eine sachdienliche Ausstellung der Law Society.
Dennoch übernahmen verschiedenedeutschsprachige Medien die AFP-Meldung. Und darin heißt es u.a. (und mit Verweis auf das 2004 erschienene Buch “The Strange Laws of Old England” von Nigel Cawthorne) über den so genannten “Town Police Clauses Act”:
“Er verbietet es, Wäsche auf der Straße auszubreiten, Teppiche auszuschlagen, anzügliche Lieder zu singen, ohne Grund die Feuerwehr zu rufen, im Garten zu zündeln, Drachen steigen zu lassen, auf dem Eis zu laufen, ständig an der Türe anderer Leute zu klingeln oder öffentliche Lampen auszumachen.”
Und das ist so nicht ganz richtig. Denn der Act (von dem AFP zudem behauptet, er sei “von 1872”, obwohl er eigentlich aus dem Jahr 1847 stammt) verbietet nirgends, “ohne Grund die Feuerwehr zu rufen”, sondern Schusswaffen abzufeuern (wie vor drei Wochen auch noch die französische AFP korrekt zu berichten wusste).
Heute aber, mit drei Tagen Verspätung, findet sich das alles auch im Angebot von Bild.de wieder — in redaktionell bearbeiteter Form, also unter Verzicht auf jegliche Quellenangabe (und den Cawthorne-Verweis). Stattdessen behauptet Bild.de in der Rubrik “Zum Ablachen” über “Gesetze, die die Welt nicht braucht”:
Aber wer weiß: Womöglich liegen Bild.de-Redakteure auch bei der Lektüre von §145 StGB unterm Tisch und kriegen sich nicht ein vor Lachen.
Mit Dank an Beate T. und Nikolai S. für die Hinweise.
Nachtrag, 11.3.2006: Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass heute, einen Tag nach der verzögerten, fehlerhaften Berichterstattung bei Bild.de, auch Spiegel Online die fehlerhafte AFP-Meldung ungeprüft übernommen* hat.
*) Nur zur Info:Der Presserat ist der Ansicht, dass eine Zeitung darauf vertrauen können müsse, “dass das, was eine Nachrichtenagentur verbreitet, auch inhaltlich richtig ist. Die pressegemäße Sorgfalt verlangt demnach keine eigene Überprüfung des Wahrheitsgehaltes mehr.”
Am 24. Juli 2003 machte die Illustrierte “Stern” mit dem Titel “Der Kannibale” auf. Im Inneren schilderte sie auf vielen Seiten außerordentlich detailliert, wie Armin Meiwes im März 2001 einen Mann auf dessen Wunsch hin verstümmelte, tötete und später Teile der Leiche aß. Der Deutsche Presserat missbilligte zwei Monate später diesen Bericht und erklärte:
Die detaillierte Schilderung der Zubereitung und des Essens von Körperteilen geht nach Meinung des Gremiums über ein begründbares Informationsinteresse der Öffentlichkeit deutlich hinaus.
Armin Meiwes steht zur Zeit wieder wegen seiner Tat vor Gericht. “Bild”-Reporter Marco Schwarz ist vor Ort und beginnt seinen Bericht* vom vierten Prozesstag mit den Sätzen:
Er beschreibt jedes gruselige Detail. Geht’s nicht noch ein bißchen genauer? Noch ein bißchen ekliger?
Vierter Verhandlungstag gegen den Kannibalen von Rotenburg und die Frage: Wie halten das Zuschauer, Richter und Anwälte bloß aus?
Ja, und wie die Leser einer großen Boulevardzeitung? Das lässt sich doch herausfinden. Im Rest des Artikels gibt der “Bild”-Reporter die kaum auszuhaltenden Schilderungen über den genauen Ablauf der Tat ausführlich und wörtlich wieder. Er beschreibt jedes gruselige Detail. Und falls sich herausstellen sollte, dass es doch noch ein bisschen genauer, noch ein bisschen ekliger ging — “Bild” wird es ausführlich dokumentieren.
*) Der Artikel ist auch online. Verlinken wollen wir ihn nicht.
Nachtrag, 7.2.2006:
Bereits seit einigen Tagen ist der Artikel aus dem Angebot von Bild.de gelöscht. Ebenfalls seit einigen Tagen steht eine Antwort von Bild.de-Chef Oliver Eckert (auf unsere Frage nach dem Grund dafür) aus.
Der Presserat hat eine Missbilligung gegen die “Bild”-Zeitung ausgesprochen, weil sie im vergangenen Juli ein Foto zeigte, auf dem zwei junge Männer zu sehen sind, während sie gehenkt werden. Nach Ansicht des Presserates war die Veröffentlichung “unangemessen sensationell”.
Nichts zu beanstanden hatte der Presserat daran, dass “Bild” behauptete, hier würden zwei Kinderschänder hingerichtet. Tatsächlich wurde den Jugendlichen aber wohl nur ihre Homosexualität zum Verhängnis. In ihrer Rechtfertigung vor dem Presserat berief sich die “Bild”-Zeitung darauf, dass die Kinderschänder-Version, die der iranischen Propaganda entspricht, von der französischen Nachrichtenagentur AFP verbreitet worden sei. Aus dieser Meldung sei auch nicht hervorgegangen, dass es sich bei den Hingerichteten um Minderjährige gehandelt habe.
Der Presserat meint, eine Zeitung müsse die Meldung einer Nachrichtenagentur nicht mehr nachrecherchieren. Und der Axel-Springer-Konzern findet das auch. Allerdings gab das Justiziariat des Verlages in dem Verfahren an, dass sich “Bild” ganz besonders viel Mühe gegeben habe. Der Presserat gibt die Stellungnahme von Springer so wieder:
Dennoch hätte sich der zuständige Redakteur bemüht, über den Agenturserver weitere Informationen zu diesem Fall zu erhalten. Es habe jedoch keine einzige weitere Agenturmeldung gegeben.
Das ist schwer zu glauben. Es gab an jenem Tag eine weitere Agenturmeldung über den Fall. Die Katholische Nachrichtenagentur KNA verbreitete am 26. Juli 2005 um 14.45 Uhr folgende Meldung:
EU-Protest gegen Hinrichtung von Jugendlichen im Iran
Brüssel (KNA) Die EU hat gegen die Hinrichtung zweier Jugendlicher im Iran protestiert. Einer der Hingerichteten sei sowohl zur Tatzeit als auch bei der Vollstreckung des Todesurteils jünger als 18 Jahre gewesen, klagte die britische EU-Präsidentschaft in einer am Dienstag in Brüssel veröffentlichten Erklärung. Die EU warf dem Iran vor, mit den vollstreckten Todesurteilen gegen die Internationale Konvention für bürgerliche und politische Rechte und die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen zu haben.
(…) Die beiden Jugendlichen waren laut Medienberichten vor einer Woche in der Stadt Mashad wegen Raubes, Alkoholkonsums und homosexueller Übergriffe öffentlich hingerichtet worden.
Die “Bild”-Zeitung ist Kunde der KNA und hätte also im Voraus wissen können, dass ihre Veröffentlichung problematisch ist. Auch wenn das Springer-Justiziariat gegenüber dem Presserat das Gegenteil behauptet.
Die “Bild”-Zeitung kann die niederländische RTL-Moderatorin Tooske Ragas nicht ausstehen. Sie hält sie für langweilig, unansehnlich, schwer verständlich und inkompetent.
Es ist das gute Recht der “Bild”-Zeitung, Tooske Ragas für ihr angeblich fehlendes Talent zu kritisieren. Allerdings gibt es Grenzen für die Form dieser Kritik. Sie sind zurückzuführen auf einen Gedanken im Grundgesetz, Artikel 1. Dort heißt es: “Die Würde des Menschen ist unantastbar.”
“Bild” nennt Ragas “Käse-Tussi” und “Gouda-Tooske” und macht in diesem Zusammenhang gleichzeitig alles Holländische verächtlich, vom Bier (“fad und nüchtern”) bis zur Fußball-Nationalmannschaft (“Ihr werdet im Leben nicht mehr Weltmeister”). In einem “offenen Brief” an die Moderatorin (unterschrieben mit “Deine BILD Zeitung”) klingt das heute so:
Käse-Tussi, hops in deinen Wohnwagen und roll zurück Richtung Campingplatz! Ins Land, wo die Menschen ihr eigenes Gras rauchen — und auf’m Rasen spucken, statt Fußball zu spielen.
Wahrscheinlich würde die “Bild”-Zeitung Schwarze, die sie nicht mag, nie als “Nigger” beschimpfen und über Juden, die sie für untalentiert hält, nie Judenwitze reißen. Aber sowohl im Grundgesetz als auch im Pressekodex steht: “Niemand darf wegen (…) seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, (…) oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.” Da steht nicht: “außer die lustigen Holländer und andere harmlose Völker, die ja deswegen nicht gleich von Neo-Nazis zusammengetreten werden”.
Eigentlich weiß “Bild” das auch. Als Karl Moik im “Musikantenstadl” von “Spaghettifressern” sprach, war das der “Bild”-Zeitung am 19. April 2004 eine Seite-1-Schlagzeile wert: “Karl Moik beleidigt alle Italiener”, schrieb sie, fragte: “Was hat er sich dabei bloß gedacht” und sprach von “Ausfällen” Moiks.
Die “Bild”-Beleidigungen von Tooske Ragas aber sind Teil einer Eskalationsstrategie. Zunächst fragte die Zeitung: “Sind wir Deutsche nicht mehr gut genug?”. SeitvielenWochenschonsteigert“Bild” die persönlichen Beleidigungen und anti-holländischen Ressentiments. Anstand und Wahrhaftigkeit sind dabei längst unter die Räder geraten. Die Überschrift des Artikels, der den “Offenen Brief” einrahmt, lautet:
RTL will Michelle Hunziker wieder ins Programm nehmen Muß die Käse-Tussi jetzt zurück nach Holland?
Kein deutscher Moderator wäre je einer solchen “Bild”-Überschrift ausgesetzt. Bei keinem Deutschen ließe sich ja auch auf eine solche Art andeuten, dass er nur ein Gastrecht in diesem Land hat, das jederzeit entzogen werden kann, wenn er nicht gut genug moderiert. Natürlich weiß “Bild”, dass Ragas nicht “nach Holland zurück muss”, egal was RTL entscheidet. Aber das Spiel mit ausländerfeindlichen Reflexen macht die Schmähung und Verunglimpfung Ragas noch wirkungsvoller.
Die Überschrift suggeriert darüber hinaus noch einen Zusammenhang, den es nicht gibt. Hunziker soll die Ko-Moderation der Nachfolgesendung von “Deutschland sucht den Superstar” (DSDS) übernehmen. “Bild” lässt offen, welchen Einfluss das auf die Moderation von “DSDS” selbst haben soll — beendet den Artikel über Ragas aber mit den Worten:
(…) sie kann zur Heimfahrt ruhig schon mal den Wohnwagen aus der Garage holen!
“Bild” schreibt, Ragas moderiere “glücklos”, ohne zu erklären, woran das zu messen ist. An den Quoten jedenfalls nicht, die liegen über der zweiten Staffel mit Michelle Hunziker, für deren Rückkehr “Bild” kämpft. Über jene Michelle, die “Bild” heute einen “Engel” nennt, hatte “Bild” am 25. Oktober 2003 geschrieben:
Quoten-Katastrophe bei RTL-Show — Michelle Hunziker droht der Rausschmiss
Jetzt wird’s eng für Michelle Hunziker (26). Ihr Sender RTL hat ihre ständigen Eskapaden endgültig satt. Und die Zuschauer wenden sich von der schönen Moderatorin ab. Der Quotenverfall ist dramatisch. (…)
Mitarbeiter beschweren sich über die schöne Blondine: “Michelle Hunziker sagt ständig Proben und Sendungen ab. Außerdem bringt sie das ganze Team durcheinander. So kann es nicht weitergehen.”
Am 18. Juni 2005 erklärte “Bild” demgegenüber die Vorteile von Tooske Ragas:
Kann tanzen und singen. Und — anders als Michelle — auch frei moderieren.
Aber auch damals schon hieß es in “Bild”:
Was kann Tooske besser als unsere Michelle?
(Hervorhebung von uns.)
Dass Michelle Hunziker Schweizerin ist und eine holländische Mutter hat, erwähnt “Bild” zwar, aber es spielt keine Rolle. Die Nationalität wird erst relevant, wenn man jemanden nicht mag. So ist das mit der Ausländerfeindlichkeit.