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“Bild” fühlt sich von Entführungsopfer terrorisiert

Man muss das kurz rekapitulieren: Khaled al-Masri ist nach eigenen Angaben Silvester 2003 in Mazedonien verhaftet, mehrere Wochen verhört, von der CIA nach Afghanistan verschleppt und dort misshandelt, gefoltert und monatelang festgehalten worden. Zeugenaussagen und Dokumente bestätigen zentrale Aussagen al-Masris; das Amtsgericht München hat im Januar Haftbefehl gegen 13 Agenten der CIA wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Die Rolle der deutschen Bundesregierung und der deutschen Geheimdienste ist umstritten, ungeklärt ist vor allem, wer der Deutsche gewesen ist, der sich nach al-Masris Angaben als “Sam” vorstellte und ihn in Afghanistan vernahm. Der Fall beschäftigt Gerichte und Untersuchungsausschüsse.

Man muss das kurz rekapitulieren. Und dann muss man sich den Satz durchlesen, mit dem die “Bild”-Zeitung die Versuche al-Masris beschreibt, die Wahrheit herauszufinden und Recht zu bekommen. Er lautet so:

Monatelang terrorisierte der Islamist als angebliches CIA-Folteropfer die Bundesregierung, Parlament und Öffentlichkeit!

Wenn ein Entführungsopfer, dem nach Meinung von Regierung und Opposition schweres Unrecht geschehen ist, von rechtlichen und publizistischen Mitteln Gebrauch macht, ist das “Terror”? Für “Bild” ja:

Warum lassen wir uns von so einem terrorisieren?

Anlass für den Bericht ist, dass al-Masri in dieser Woche einen Großmarkt anzündete und in die Psychiatrie eingewiesen wurde. Die “Bild”-Redakteure Ulrike Brendlin und Hans-Jörg Vehlewald fassen es so zusammen:

Nun stellt sich raus: Al-Masri ist ein durchgeknallter Schläger, Querulant und Brandstifter. Auch ein Lügner?

Dass al-Masris psychische Probleme und wiederholte Ausfälle eine Folge seiner traumatischen Erfahrungen gewesen sein könnten, kommt bei “Bild” nicht einmal als nicht ganz auszuschließende Möglichkeit vor. Systematisch diskreditiert sie seine Aussagen und spielt seine Qualen herunter. “Bild” schreibt:

Fest steht bis heute nur, dass al-Masri Silvester 2003 versehentlich in Mazedonien verschleppt und für fünf Monate inhaftiert wurde.

Die wochenlang vorbereitete Entführung von al-Masri durch Agenten der CIA in Mazedonien wird fast zu einer Lappalie heruntergeschrieben, “versehentlich”, kann ja mal passieren. “Bild” weiter:

Zum Skandal wurde seine Geschichte erst, als Masri behauptete, während der Haft misshandelt und auch von deutschen BND-Agenten (“Sam”) verhört worden zu sein.

So spielt “Bild” die monatelange Peinigung in einem afghanischen Gefängnis herunter, Hungerstreik und Todesangst inklusive. Und ein “Skandal” war al-Masris “Geschichte” natürlich ohnehin schon: Amerikanische Medien fanden es — anders als offenbar “Bild” — durchaus bemerkenswert, dass im Krieg gegen den Terror irgendwelche Leute von der CIA entführt und in Länder wie Afghanistan verbracht werden, insbesondere wenn es sich nicht einmal um die richtigen Leute handelte.

Bei “Bild” ist al-Masri nicht Opfer, sondern (auch ohne die Brandstiftung) in vielfacher Weise Täter. Die Zeitung nennt ihn zum Beispiel den “Verursacher des ganzen Chaos” und meint damit den Streit in der Bundesregierung und die Untersuchungsausschüsse. Als Indiz dafür, dass al-Masri “auch ein Lügner” sein könnte, schreibt “Bild”:

Gleich mehrere Ausschüsse, sogar ein eigener “BND-Ausschuss” nahmen die ehemaligen und amtierenden Bundesminister (u. a. Otto Schily, Joschka Fischer) ins Kreuzverhör — ohne greifbare Ergebnisse.

“Bild” suggeriert in einem logischen Kurzschluss: Wenn den politischen Verantwortlichen kein Fehlverhalten nachgewiesen wurde, muss wohl der “Verursacher des ganzen Chaos” im Unrecht sein.

Hans Leyendecker, Leitender Redakteur der “Süddeutschen Zeitung” und für seine Recherchen im Fall al-Masri gerade mit dem Wächterpreis der Tagespresse ausgezeichnet, nennt die “Bild”-Berichterstattung gegenüber BILDblog “niederträchtig und verworfen”. Er widerspricht auch der “Bild”-Formulierung, al-Masri habe behauptet, “von deutschen BND-Agenten (‘Sam’) verhört worden” zu sein:

Al-Masri hat nicht von mehreren deutschen Vernehmern gesprochen, sondern nur von einem Mann, der sich Sam genannt habe. Dass es sich, wie “Bild” bedeutet, um einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes gehandelt habe, hat Al-Masri nie gesagt. Er weiß nicht, ob der Mann von einer deutschen Behörde kam und deshalb behauptet er es nicht.

Er hat ein anderes Verhältnis zur Wahrheit als “Bild”.

Nachtrag, 15.30 Uhr. Die “Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung” nennt den “Bild”-Artikel über al-Masri heute ein “publizistisches Eintreten auf einen, der am Boden liegt” und findet die “Entgleisung selbst für ‘Bild’-Standards beachtlich”. “FAS”-Redakteur Nils Minkmar schreibt:

“Noch nie aber hat mich ein Artikel in irgendeiner Zeitung so alarmiert und beunruhigt wie der Text des Blattes über Khaled El Masri (…). Offenbar hält man dort die Spannung nicht aus, die sich daraus ergibt, dass eine offene Gesellschaft eben auch ihre Verfehlungen offen und ehrlich diskutiert. (…) ‘Bild’ ist das wohl alles zu komplex. Daher verfällt man dort in eine regressive, eine Kinderreaktion: Das Opfer ist selber schuld. Für ‘so einen’ gilt auch kein Grundgesetz.”

Nachtrag, 21. Mai. Hans Leyendecker schreibt in der heutigen Ausgabe der “Süddeutschen Zeitung” über den “Bild”-Bericht:

“Die immer noch vorhandene hetzerische Gewalt des Blattes, die von Heinrich Böll meisterlich beschrieben wurde, bekommt wieder einen neuen Namen. Die Erklärungen von Springer-Spitzenleuten über sauberen Journalismus, über Qualität erweisen sich angesichts dieses Falles als Konfetti.”

Mehr dazu hier, hier, hier, hier und hier.

6 vor 9

Störer im Stadt-Bild: Wie 50 junge Münchner mit der Macht der Medien spielen
(jetzt.sueddeutsche.de, Roland Schulz)
Die Schlagzeile war gewohnt gewaltig und ungewohnt absurd: ?Leser wehrt euch! 23 Exkremisten dönern deutsche Buben zu Tode? war am 19. Februar in München auf den Plakaten zu lesen, mit denen ?Bild? seine Zeitungskästen bestückt. Ein Scherz? Schnell stellte sich heraus, dass es sich um eine gefälschte Schlagzeile handelte.

Armes Opfer “Bild”-Zeitung
(taz.de)
Presserat weist den Vorwurf des Springer-Blatts zurück, die jüngste Schleichwerbung-Rüge sei politisch motiviert.

Wahlkampf im Internet
(sf.tv, Video, 3:55 Minuten)
Flugblätter verteilen und öffentliche Brandreden halten war gestern. Auch in der Schweizer Politik gilt zunehmend: Wer neue Wähler mobilisieren will, geht mit seiner politischen Botschaft online. 10vor10 zeigt gelungene Beispiele und erste Gehversuche von Netz-Kampagnen unterschiedlichster politischer Couleur.

Alphablogger der deutschen Blogosphäre. Heute: Robert Basic, Messias wider Willen?
(readers-edition.de, Peter Turi)
Über 1.700 Blogger haben ihn zitiert und verlinkt, zwischen 4.000 und 8.000 Menschen besuchen täglich seine Seite www.basicthinking.de. Basic hat kroatische Wurzeln, spricht sich also eigentlich Baschitsch, ist 40 Jahre alt und hat zwei Kinder.

Tausendundein Missverständnis
(spiegel.de, Yassin Musharbash)
Irgendwo zwischen BBC, CNN, al-Dschasira und al-Qaida, da muss doch die verflixte Wahrheit liegen! In Lugano diskutierten arabische und westliche Medienexperten darüber, warum sie einander einfach nicht verstehen. Die magischen Momente: Debatten voller Selbstkritik.

?Absurd?, sagte Fischer. Und kam nicht
(tagesspiegel.de, Thomas Eckert und Joachim Huber)
Jörg Thadeusz will sie alle, aber nicht alle wollen zu ihm. Ein Gespräch über Gäste und ?Jörgs Allerlei?.

Knallhart recherchiert (3)

Kürzlich hatte sich ja (wie berichtet) die “Bild”-Zeitung öffentlich darüber beschwert, dass der Presserat sie für einen Fall von Schleichwerbung gerügt hat. In einer Pressemitteilung hieß es, der Presserat habe die Rüge ausgesprochen, “um in einwandfreie journalistische Arbeit politisch einzugreifen” und sich bei seiner Entscheidung “offensichtlich von politischen Beweggründen” leiten lassen.

Die Frage, um welche “politischen Beweggründe” es sich dabei handeln soll, wollte “Bild” uns bislang leider nicht beantworten — dafür aber der “taz”*. Und zwar so:

Im Presserat herrsche seit einiger Zeit der Trend, “Schleichwerbung zum Trend zu machen”. Doch diesen Trend gebe es statistisch überprüfbar gar nicht. Der Presserat sorge vielmehr nun für eine Art sich selbst erfüllende Prophezeiung.

Laut “taz” findet der Presserat den “Bild”-Vorwurf “so absurd, dass man sich ‘nicht genötigt sehe, darauf einzugehen'”.

*) Nachtrag, 20.3.2007: Wir sind zwar nicht das tazBLOG, aber…
… die “taz” beginnt ihren Artikel mit den Worten: “Natürlich könnte man es als peinlich einstufen, wenn die Berichterstattung über Urlaubsreisen in einer großen Tageszeitung (Bild) in erster Linie aus den dürren Fakten besteht, die das jene Urlaubsreisen anbietende Unternehmen (Aldi) auch in seinen Anzeigen aufführt.” Jedoch könnte man es (mit Dank an BILDblog-Stammleser Dirty Harry für den Hinweis) natürlich ebenfalls als peinlich einstufen, wenn auch die Berichterstattung über Urlaubsreisen in einer kleinen Tageszeitung (“taz”) in erster Linie aus den dürren Fakten bestand, die das jene Urlaubsreisen anbietende Unternehmen (Aldi) auch in seinen Anzeigen aufführt.

Knallhart recherchiert

Anders als bei dieser gemeinsamen Aktion von “Bild” und Lidl hat der Presserat nun u.a. die “Bild”-Zeitung “wegen Schleichwerbung” gerügt. In einer aktuellen Pressemitteilung heißt es dazu:

BILD hatte unter Angabe von Preisen über das erstmalige Angebot von Reisen durch einen Lebensmitteldiscounter berichtet und dabei auf eine telefonische Bestell-Hotline und eine Internetseite hingewiesen.

Und tatsächlich war (nachdem “Bild” vorab schon mal berichtet hatte) am 4. Januar folgender Artikel erschienen:

“Bild” schrieb (für alle, die das jetzt nur schwer entziffern können):

Ab morgen gibt’s beim Lebensmittel-Discounter ALDI auch Urlaub! BILD hat die besten Angebote jetzt schon recherchiert.
(Hervorhebung incl. Ausrufezeichen von “Bild”)

Es folgten fünf Angebote, weitere Ausrufezeichen sowie der — bereits vom Presserat erwähnte — fettgedruckte Hinweis auf Bestell-Hotline und Internetseite. Dann war der Artikel zu Ende.

Am 5. Januar fand sich in “Bild” folgende halbseitige Aldi-Anzeige mit allen (!) tags zuvor von “Bild” recherchierten (!) Angeboten (die damals übrigens nicht nur die “besten”, sondern auch die einzigen Angebote waren) samt Bestell-Hotline und Internetseite:

Und am 6. Januar meldete “Bild” Vollzug fand sich schließlich noch folgende kleine Meldung auf der “Bild”-Titelseite:

Für “Bild”-Chef Kai Diekmann handelt es sich bei dem ursprünglichen Aldi-Artikel um “einwandfreie journalistische Arbeit”, die (wie es weiter in einer “Bild”-Pressemitteilung heißt) “allein das Informationsinteresse der Öffentlichkeit” befriedigt habe.

Die Rüge des Presserats hingegen sei “inakzeptabel” und stelle einen “massiven Angriff auf das journalistische Selbstverständnis” dar, bei dem sich der Presserat von “politischen Beweggründen” habe leiten lassen*.

*) Um welche “politischen Beweggründe” es sich bei der Entscheidung des Presserats handeln soll, lässt “Bild” offen. Wir haben deshalb bei “Bild” angefragt — und melden uns wieder, sobald wir eine Antwort erhalten haben.
 
P.S.: Öffentlich gerügt wurde “Bild” zudem für “einen Verstoß gegen die wahrhaftige Berichterstattung nach Ziffer 1 sowie eine unangemessen sensationelle Darstellung (Ziffer 11) und Diskriminierung (Ziffer 12)”. Der Presserat schreibt über den Artikel, “der sich mit der Nutzung eines Hauses als Heim für schwererziehbare Kinder und der Bürgerbewegung gegen dieses Heim befasste”:

Die Zeitung hatte unter der Überschrift “Ein Dorf hat Angst” und “Behörde will Heim für Kindergangster im friedlichen […] eröffnen” berichtet und zudem ein ungekennzeichnetes Symbolfoto beigestellt, das einen mit einem Messer bewaffneten Jungen zeigte. (…) Die Zeitung hatte dadurch insgesamt den Eindruck erweckt, als sollten in dem Heim gefährliche Kinder und Jugendliche untergebracht werden. Durch die übertriebene Beschreibung der Ängste eines Teiles der Bevölkerung wird die Situation unangemessen und nicht wahrheitsgemäß berichtet.

Mehr dazu hier, hier, hier und hier.

neu  

Unverbesserlich

Im September 2004 rügte der Presserat die “Bild”-Zeitung wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Unter der Überschrift “Sie ist die Mutter des toten Babys vom Gruselwald” hatte “Bild” zwei Monate zuvor über eine 15-Jährige berichtet, der vorgeworfen wurde, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Illustriert hatte “Bild” den Artikel mit einem Foto des Mädchens, das zwar gepixelt war, nach Ansicht des Presserats “jedoch trotzdem eine Identifizierung zuließ”.

Heute nun berichtet “Bild” im Raum Rhein-Neckar unter der Überschrift “Das Horror-Geständnis der Todes-Mutter” über eine 24-Jährige, der vorgeworfen wird, ihr neugeborenes Kind in einer Plastiktüte im Gebüsch vor einem Krankenhaus abgelegt zu haben, wo es kurz darauf verstarb. (Die Polizei fahndete deshalb in den vergangenen Tagen intensiv nach der mutmaßlichen Kindsmutter und veröffentlichte sogar ein von einer Überwachungskamera gemachtes — und vorgestern natürlich auch von “Bild” gezeigtes — Fahndungsfoto der Frau, die sich gestern schließlich selbst stellte.) “Bild” nennt heute jedoch nicht nur ihre Haarfarbe, Statur und Nationalität sowie Wohnort und Lebenssituation, sondern illustriert den Artikel zudem mit einem großen Paparazzifoto (“die Mutter verlässt gerade das Amtsgericht Lampertheim”), das zwar mit einem schwarzen Balken über den Augen versehen ist…

… doch bereits damals, im September 2004, hatte der Presserat die “Bild”-Redaktion ausdrücklich daran erinnert, “dass Maßnahmen zur Anonymisierung einer Person auch wirksam sein müssen. So müssen Augenbalken soviel verdecken, dass eine Identifizierung über die nicht verdeckten Teile eines Gesichtes nicht möglich ist”.

Dem haben wir nichts hinzuzufügen.

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Nachtrag, 8.3.2007: Die identifizierende Darstellung der “Todes-Mutter” hat für “Bild” offenbar Methode. Am 3. und 5. März sahen die entsprechenden “Bild”-Berichte, die weitere Details zum Lebensumfeld der Frau enthielten, so aus:

Mehr dazu hier.

Allgemein  

“Bild” unterschlägt Entschuldigung

Gestern begann in Berlin der Prozess gegen den 17-Jährigen Mike P., dem vorgeworfen wird, bei der Eröffnungsfeier des Berliner Hauptbahnhofs im vergangenen Mai, 37 Menschen mit einem Messer verletzt zu haben. “Bild” berichtet heute über den Prozessauftakt.

Dabei zeigt “Bild” ein Foto des Minderjährigen, das sie im Mai vergangenen Jahres schon einmal gedruckt hatte (da allerdings mit einer anderen Unterzeile als heute). Das Foto ist zwar mit einem schwarzen Balken versehen, allerdings ist der so klein ausgefallen, dass auch entfernte Bekannte von Mike P. wohl keine größeren Schwierigkeiten haben dürften, ihn zu identifizieren*.

Außerdem hat “Bild” unter der Vielzahl von möglichen Überschriften für die Geschichte ausgerechnet diese gewählt:

"37 Amok-Opfer und kein Wort der Entschuldigung"

Das ist mindestens irreführend. Denn der Anwalt des Angeklagten hat bereits angekündigt, dass dieser sich entschuldigen werde. Das weiß auch “Bild” und schreibt:

Anwalt Hedrich sagt: “Mike wird sich bei den Opfern entschuldigen.”

Und während andere Medien dem noch hinzufügen, dass der Anwalt auch gesagt hat, dass das Geschehen seinem Mandanten “selbstverständlich leid” tue, schreibt “Bild” über Mike P.:

Doch drinnen kommt kein Wort über dessen Lippen.

Das mag sein. Aber erstens sollte es natürlich Mike P. selbst überlassen sein, den Zeitpunkt für seine Entschuldigung zu wählen. Und zweitens unterschlägt “Bild”, dass er sich schon einmal entschuldigt hat. Dabei weiß sie das ganz genau. Fünf Tage nach dem Amoklauf druckte “Bild” nämlich ein “Exklusiv-Interview mit dem Anwalt des Amokstechers”, in dem es hieß:

BILD Wie denkt Mike P. über die Tat?

Herbert Hedrich: “Er bereut die Geschehnisse zutiefst. Läßt durch mich ausrichten, daß er sich bei allen Opfern und deren Familien entschuldigt. Auch für die schwere Zeit, die sie mit der Aids-Gefahr durchleben müssen.”

Mit Dank an Holger E. für den sachdienlichen Hinweis.

*) In den Richtlinien zu Ziffer 8 des Pressekodex heißt es:

(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (s. auch Ziffer 13 des Pressekodex) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz.

Hybridjournalismus

Auch wenn sich der Verdacht aufdrängt: Nein, nein, um unzulässige Schleichwerbung bzw. einen Verstoß gegen die (laut Pressekodex und gemäß den “journalistischen Leitlinien” bei Springer) gebotene Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung handelt es sich bei der Toyota-Beseeltheit der heutigen “Bild”-Titelgeschichte selbstverständlich nicht. In einem ähnlichen Fall hielt der Presserat dergleichen jedenfalls für “zulässiges Eigenmarketing”. Warum auch immer.

Doch wenn sich “Bild” und “BamS” nun gemeinsam mit Toyota unter dem gewagten Motto “Wir machen Deutschland sauber” als Umweltschützer gerieren, freuen wir uns einfach abermals über den erstaunlichen Sinneswandel im Hause “Bild”: Hatte die “Bild am Sonntag” doch vor gerade mal zwei Monaten fast eine Seite freigeräumt (siehe Ausriss), um eine angebliche “Empörung im Bundestag” zu promoten — darüber nämlich, dass die Grünen-Politikerin und Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt schon seit längerem genau das tut, was “Bild” und “BamS” seit gestern groß anpreisen: einen Hybrid-Toyota fahren.

Mit Dank auch an Stefan M.

neu  

“…dass sich das nicht wiederholt”

Am vergangenen Freitag gab “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann im Hamburger NDR-Radio 90,3 eines seiner seltenen Interviews. Angesprochen auf die Rügen durch den Presserat sagte er:

“Wir drucken diese Rügen selbstverständlich ab und achten auch sehr darauf, dass sich das nicht wiederholt. Es gibt, um ein Thema zu sagen, das Thema der Selbstmorde. Da hat sich eben etwas verändert, auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Bei uns muss jede Berichterstattung über einen Selbstmord vom Chefredakteur abgesegnet werden, ob das zulässig ist oder nicht zulässig. Egal, ob das in einer Regional- oder einer Lokalausgabe ist. Das muss mit mir abgestimmt werden. Einfach um zu verhindern, das wir in diesem Bereich — weil wir das insgesamt in dem Pressekodex, den wir uns als Printmedium gegeben haben, sehr sehr eng sehen.”

Kai Diekmann ist seit 1. Januar 2001 Chefredakteur der “Bild”-Zeitung.

Im selben Jahr rügt der Presserat “Bild” dafür, “in ausführlichen Bildstrecken und unter voller Namensnennung den Tod eines jungen Mannes dargestellt” zu haben, “der erfolgreich an einem Selbstmordversuch gehindert wurde, beim Abstieg von einem Gerüst jedoch zu Tode stürzte.”

Ebenfalls 2001 rügt der Presserat “Bild” dafür, “ohne erkennbares öffentliches Interesse über den Selbstmord eines jungen Mannes berichtet” zu haben.

2002 rügt der Presserat “Bild” dafür, dass die Zeitung von einer Frau, die sich auf einem Friedhof angezündet hatte, das gut erkennbare Leichenfoto gezeigt, “jegliche Zurückhaltung vermissen” gelassen und sich hinterher nicht öffentlich entschuldigt habe.

2003 rügt der Presserat “Bild” dafür, dass die Zeitung identifizierbar über den Tod eines Mannes berichtet und die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbstmorde “grob missachtet” habe.

2005 rügt der Presserat “Bild” dafür, über den Freitod eines Polizisten unangemessen sensationell berichtet und keine Rücksicht auf das Leid der Opfer und die Gefühle der Angehörigen genommen zu haben.

2006 rügt der Presserat “Bild” dafür, detailliert, identifizierbar und mit ausführlichen Spekulationen über den Selbstmord einer überschuldeten Mutter berichtet zu haben.

Andererseits: Seit wann die behaupteten Vorsichtsmaßnahmen in der “Bild”-Redaktion in Kraft sind, hat Diekmann ja nicht gesagt.

PS: Der zuletzt vom Presserat gerügte Selbstmord-Artikel aus dem Jahr 2006 ist bei Bild.de nach wie vor unverändert online.

Wie “Bild” eine Vorverurteilung wieder gutmacht

Dass eine Überschrift “Das ist der Rotkohl-Killer. Er hat das Baby seiner Freundin zu Tode gefüttert” über dem unverfremdeten Foto eines nicht verurteilten Menschen eine unzulässige Vorverurteilung darstellt, findet sogar der Presserat. Er hat auf unseren Antrag hin daher eine “Missbilligung” ausgesprochen. Im Nachhinein hatte sich sogar der ganze Tathergang, den “Bild” am 14. Januar 2006 minutiös als Tatsache beschrieben hatte, als falsch herausgestellt.

Interessanter als der Beschluss des Beschwerdeausschusses (eine Missbilligung ist zwar Ausdruck eines “schwerwiegenden” Verstoßes gegen den Pressekodex, aber für die betroffene Zeitung folgenlos*) ist die Argumentation der Rechtsabteilung der Axel Springer AG in dieser Sache. Sie erklärte, das Verfahren sei “wegen Wiedergutmachung … für beendet zu erklären”. Die “Wiedergutmachung” habe darin bestanden, dass “Bild” am 3. November 2006 einen Artikel veröffentlichte, in dem es hieß:

“Das Kind starb wegen eines ausgesetzten Schluckreflexes aufgrund des Schüttelns — nicht wie BILD im Januar berichtet hatte, weil Markus V. es mit Rotkohl gefüttert hatte. BILD hatte Markus V. damit zu einem Zeitpunkt zum Täter gemacht, als das Gericht seine Schuld noch nicht festgestellt hatte.”

Das sind für “Bild” ungewöhnliche Formulierungen. Und anzunehmen, dass diese Offenheit etwas mit dem zu diesem Zeitpunkt bereits laufenden Presserats-Verfahren zu tun hat, ist natürlich reine Spekulation.

Tatsächlich scheint die vermeintliche “Wiedergutmachung” in einigen “Bild”-Ausgaben erschienen zu sein (z.B. in Hamburg). In der Regionalausgabe Berlin-Brandenburg aber haben wir sie weder am 3. noch am 4. November 2006 gefunden — obwohl auch hier zehn Monate zuvor der falsche und vorverurteilende, fast halbseitige Artikel veröffentlicht wurde. Auf unsere Frage, ob die “Wiedergutmachung” in Berlin-Brandenburg nicht erschienen sei, teilte uns “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich mit, da könne er uns “leider nicht weiterhelfen”.

Wie auch immer: Der Presserat sah in diesem “Versuch einer Korrekturmeldung” keine “Wiedergutmachung”.

*) Es besteht nach der Beschwerdeordnung des Presserates “zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung”. Die “Bild”-Zeitung verzichtet in der Regel auf diesen Ausdruck fairer Berichterstattung.

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