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Presserat: Mehr Rüge muss nicht sein

“Bild” hat sich verpflichtet, den Pressekodex einzuhalten. Zu dessen Grundsätzen gehört, dass eine Zeitung, die vom Presserat öffentlich gerügt wurde, diese Rüge selbst abdrucken muss (Ziffer 13). Eine Richtlinie konkretisiert diese Pflicht:

Der Leser muss erfahren, welcher Sachverhalt der gerügten Veröffentlichung zugrunde lag und welcher publizistische Grundsatz dadurch verletzt wurde.

Soweit die Theorie.

Im Dezember 2004 rügte der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür, dass sie mit ihrer Berichterstattung die Schauspielerin Sibel Kekilli “entwürdigt” habe. “Bild” veröffentlichte diese Rüge nach langen Wirren mit fünfzehnmonatiger Verspätung, und zwar so:

Presserat rügt BILD. Wegen der Berichterstattung im Februar 2004 über die Schauspielerin Sibel Kekilli hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen BILD nach Ziffer 1 und 12 Pressekodex ausgesprochen.

Tja. Und das soll reichen? So sieht die schärfstmögliche Sanktion aus, die das Kontrollorgan der deutschen Presse aussprechen kann?

Auf die Fragen gibt es nun eine Antwort vom Presserat: Ja, das reicht. Mehr Rüge im eigenen Blatt muss nicht sein.

Wir hatten uns beim Presserat über die “Bild”-Zeitung beschwert (Beschwerdesache BK1-71/06):

Es ist sicherlich weder im Sinne des Presserates, noch im Sinne der Selbstverpflichtung der Verlage, dass sich gerügte Presseorgane ihrer Pflicht zum Abdruck öffentlicher Rügen auf diese Weise entledigen können, die dem Leser keinerlei Möglichkeit gibt, Anlass und Inhalt der Rüge nachzuvollziehen.

Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates erklärte unsere Beschwerde nun für “unbegründet”:

Die sehr knapp gehaltene Rügenveröffentlichung hält die inhaltichen Vorgaben des Pressekodex ein. Es wird mitgeteilt, dass der Presserat BILD wegen der Berichterstattung im Februar 2004 zur Schauspielerin Sibel Kekilli gerügt hat. Der Leser erfährt außerdem, nach welchen Ziffern des Pressekodex diese Maßnahme ausgesprochen wurde. Dass Leser nicht ausführlicher, etwa über den Kontext der Presseratsbewertung oder über den Inhalt der Kodexziffern 1 und 12 informiert werden, verletzt Ziffer 16 des Pressekodex nicht. Die Entscheidung über eine darüber hinausgehende Information von Leserinnen und Lesern liegt im redaktionellen Ermessen der Zeitung. Sie trägt auch das Risiko möglicher Nachfragen oder Irritationen von Lesern.

Das ist für “Bild” (und andere Zeitungen) gut zu wissen. Wenn Sie jemanden entwürdigen, müssen sie schlimmstenfalls als Sanktion vom Presserat zwei Jahre später eine solche Notiz veröffentlichen:

Presserat rügt BILD. Wegen der Berichterstattung im Februar 2004 über die Schauspielerin Sibel Kekilli hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen BILD nach Ziffer 1 und 12 Pressekodex ausgesprochen.

Und natürlich “das Risiko möglicher Nachfragen” tragen.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2004

“Bild” diskriminiert Asylbewerber
Verstoß gegen Ziffer 12 (B1-193/03)

“Bild” berichtet unter der Überschrift “Hier wohnt Bremens schlimmste Asyl-Familie” bzw. “Die Asylabzocker” über eine 16-köpfige Asylbewerberfamilie und wirft ihr Asyl- und Sozialhilfebetrug vor. Eine Million Euro Sozialhilfe hätte sie bereits kassiert. Nun terrorisiere sie ihre Umgebung. Die Mutter habe sich wegen eines Traumas krank schreiben lassen, um eine Abschiebung zu verhindern. Dazu druckt das Blatt ein Foto des Wohnhauses der Familie sowie deren komplette Anschrift.

Der Presserat erkennt in dem Bericht eine Diskriminierung der betroffenen Familie und bemängelt, dass die Vorwürfe “ohne Tatsachenbezug” erhoben worden seien. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” beleidigt Richter
Verstoß gegen die Ziffer 1 und 9 (BK1-6/04)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt ein Urteil gegen einen vorbestraften Mann auf, da das verhängte Strafmaß der Tat nicht angemessen gewesen sei. “Bild” berichtet mehrere Male über den Fall, nennt ihn einen “Justizskandal”, das Gericht einen “Saustall” und fragt “Wer schützt uns künftig vor solchen milden Richtern?” Den Richtern wird vorgeworfen, sie stellten die Rechte des Täters über den Schutz der Opfer. In weiteren Berichten titelt “Bild” u.a. “Schämen Sie sich, Herr Richter!” Kurze Zeit später berichtet “Bild” über einen weiteren “Skandal-Beschluss” des BGH, dessen Präsident sich daraufhin beim Presserat beschwert. “Bild” habe Sachverhalte, die zu den Entscheidungen führten, erheblich entstellt und verfälscht. Die Zeitung hingegen lässt u.a. mitteilen, es sei die ureigenste Aufgabe der Presse, auf tatsächliche oder vermeintliche Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen.

Nach Ansicht des Presserates war die Berichterstattung von “Bild” unzulässig. Die Zeitung habe nicht einen potentiellen Gesetzesmangel, sondern einen einzelnen Richter persönlich angegriffen. Die Bezeichnung “Saustall Justiz” sei zudem weit überzogen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt sterbenden Fußballer
Verstoß gegen Ziffer 11 und 1 (BK1-8-14/04)

Unter den Überschriften “Hier stirbt Herthas Hoffnung” bzw. “Hier stirbt ein Fußballstar” druckt “Bild” ein Foto des sterbenden Fußballspielers Miklos Feher. Dieser war während eines Spiels auf dem Platz zusammengebrochen und gestorben. Die Aufnahme in “Bild” zeigt das Gesicht des Toten: Seine Augen starren ins Leere. Beim Presserat gehen mehrere Beschwerden ein.

“Bild” argumentiert, der Fußballer habe sich zum Zeitpunkt seines Zusammenbruchs nicht in den Grenzen seiner geschützten Intimsphäre bewegt, deshalb sei ein Abdruck rechtens. Der Rat entscheidet jedoch, dass es “mit der Aufgabe der Presse (…) nicht vereinbar” ist, einen sterbenden Menschen zu zeigen. Die Veröffentlichung sei “unangemessen sensationell” und verletze die Menschenwürde. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht familieninternen Streit zum Thema
Verstoß gegen die Ziffern 2 und 8 (BK2-18/04)

Unter den Überschriften “Mein Sohn hat mich verstoßen, weil ich Putzfrau bin” und “Mutter, ich hab’s satt” berichtet “Bild” über einen jungen Mann, der den Kontakt zu seiner Mutter abgebrochen hat. Die Zeitung zeigt ein altes Bild des Mannes und beschreibt ihn so, dass er in der Öffentlichkeit erkennbar ist.

Der Betroffene beschwert sich beim Presserat: Er versuche, eine Einstweilige Verfügung gegen seine Mutter zu erwirken, die sich ständig in sein Leben einzumischen versuche. “Bild” argumentiert, man habe beide Seiten zu Wort kommen lassen. Der Presserat stellt Verstöße gegen die Ziffern 2 und 8 fest. Die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen seien verletzt worden. Ein öffentliches Informationsinteresse bestehe bei der familieninternen Angelegenheit nicht. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Unfallopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-26/04)

Eine 21-Jährige gerät mit ihrem Auto von der Fahrbahn ab, prallt gegen einen Baum und stirbt. “Bild” schreibt ausführlich über das private Umfeld der jungen Frau, illustriert den Bericht mit einem “übergroßen Porträt” und nennt Vorname, Alter und Beruf. Mit den Eltern der Frau hatte “Bild” vor dem Bericht nicht gesprochen.

Gegenüber dem Presserat rechtferigt das Blatt, dass Artikel über schwere Unfälle auf öffentlichen Straßen gelegentlich auch personalisiert werden müssten, um eine warnende Wirkung beim Leser zu erreichen. Darüber hinaus sei die junge Frau einfühlsam dargestellt und positiv beschrieben worden. Der Presserat ist dennoch der Ansicht, dass das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen “nicht hinreichend berücksichtigt” wurde. Die Identität des Opfers sei für das Verständnis des Unfallgeschehens und die abschreckende Wirkung nicht relevant gewesen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt zerfetzte Leichenteile
Verstoß gegen Ziffer 11 und 1 (BK1-62/04)

Nach der Ermordung des palästinensischen Scheichs Jassin zeigt “Bild” ein Foto vom Ort des Attentates. Darauf ist der zerfetzte Kopf Jassins zu sehen. In einer Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, er halte den Abdruck drastischer und abstoßender Bilder für zulässig, wenn diese eine eminent politische Bedeutung besäßen. In diesem Falle belege das Foto, dass von dieser Person kein Schrecken mehr ausgehe. Auch die zivilisierte und freiheitliche Welt müsse den Tod ihrer Feinde dokumentieren, um Legendenbildung zu verhindern.

Der Presserat rügt die Abbildung als “unangemessen sensationell und nicht durch ein öffentliches Interesse zu rechtfertigen”. Als “publizistischer Beweis” sei das Foto nicht notwendig gewesen, da der Tod Jassins nicht in Frage gestanden habe. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Leichenfoto
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-63-64/04)

“Bild” schreibt, dass zwei deutsche GSG-9-Männer von Terroristen im Irak umgebracht worden sind und druckt als Beleg das Foto einer blutüberströmten Leiche, deren Augenpartie mit einem Balken unkenntlich gemacht wurde.

Als Rechtfertigung für den Abdruck gibt das Blatt hinterher an, dass die Bundesregierung die Tötung nicht vor der Bergung der Leichen habe bestätigen wollen. Der Presserat kritisiert, dass ein Beleg auch ohne den Abdruck des Fotos hätte erbracht werden können, da der Tod des Beamten nie bestritten worden sei. Dass der getötete Mann auf dem Bild “eindeutig identifiziert” werden könne, sei eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und dessen seiner Angehörigen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Enthauptung
Verstoß gegen Ziffer 11 (BK1-70/04)

Zu einem Beitrag über die Entführung des Amerikaners Nicholas Berg im Irak zeigt “Bild” sowohl in der Print- als auch in ihrer Online-Ausgabe Standbilder aus dem Video der Entführer. Auf einem ist zu sehen, wie ein Entführer nach der Enthauptung Bergs dessen abgetrennten Kopf in die Kamera hält.

Nach Leserbeschwerden beim Presserat weist “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann darauf hin, dass das beanstandete Foto lediglich die Größe einer Visitenkarte habe und als Zeitdokument zu werten sei. Der Presserat wertet den Abdruck der Standbilder dennoch als “unangemessen sensationelle Darstellung”. bei den Fotos handele es sich nicht um journalistische Produkte, sondern um Aufnahmen von Mördern, die damit Propaganda für ihre Ziele machen würden. Eine Veröffentlichung könne dies fördern und hätte deshalb unterbleiben müssen. Die Größe des Bilds spiele für eine Beurteilung keine Rolle. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt gestorbenen Tankwart
Verstoß gegen Richtlinie 8.1 (BK2-76/04)

“Bild” berichtet, wegen der steigenden Benzinpreise würden immer mehr Autofahrer tanken und nachher nicht bezahlen. Ein Tankwart habe einen Herzinfarkt erlitten, als er einen solchen Autofahrer stellen wollte. “Bild” nennt den Vornamen des Betroffenen, den Anfangsbuchstaben seines Nachnamens sowie seinen Heimatort und druckt ein Foto von ihm und der Tankstelle, an der der Mann arbeitete.

Beim Pressewart geht eine Beschwerde ein, der Beitrag enthalte grundlegende Fehler: Der Mann sei nicht an der Tankstelle zusammengebrochen, sondern habe sich nach Dienstschluss ins Krankenhaus zu einer Untersuchung begeben, sei stationär aufgenommen worden und dort wegen eines Herzinfarkts zwei Tage später verstorben. Einen Zusammenhang mit den steigenden Benzinpreisen gebe es nicht. “Bild” beruft sich jedoch auf Aussagen der Tankstellen-Chefin. Der Presserat kann deshalb lediglich einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen feststellen. Es sei nicht notwendig gewesen, den Mann identifizierbar abzubilden. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” berichtet aus Krankenzimmer
Verstoß gegen Richtlinie 8.2 (BK2-88/04)

Eine prominente Adelige liegt wegen eines Schlaganfalls im Krankenhaus. “Bild” berichtet und nennt sowohl den Namen der Klinik als auch die Nummer des Krankenzimmers. Darüber hinaus wird die Ausstattung des Zimmers äußerst detailliert beschrieben. Der Anwalt der Betroffenen hat deshalb den Eindruck, die Reporter seien ohne Erlaubnis in dem Zimmer gewesen und wendet sich an den Presserat. “Bild” erklärt daraufhin, eine Redakteurin habe sich im Krankenhaus als Mitarbeiterin des Blatts vorgestellt und die Zimmernummer vom Personal mitgeteilt bekommen. Weil die Betroffene geschlafen habe, verzichtete die Redakteurin auf ein Interview.

Der Presserat erkennt dennoch “eine deutliche Verletzung des Privatlebens und der Intimsphäre”: “Bild” hätte auf die detaillierte Beschreibung des Krankenzimmers verzichten müssen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht jugendliche Verdächtige identifizierbar
Verstoß gegen Richtlinie 8.1 (BK2-114/04)

“Bild” berichtet über das Verfahren gegen ein 15-jähriges Mädchen, das verdächtigt wird, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Unter der Überschrift “Sie ist die Mutter des toten Babys vom Gruselwald” druckt “Bild” ein großes Foto der Schülerin, das trotz leichter Verfremdung eine Identifizierung zulässt. Das Blatt beschreibt, wo das Mädchen wohnt und zeigt ein Bild des Kindsvaters mit einem Augenbalken, nennt dessen Vornamen.

Die Familie der Schülerin beschwert sich beim Presserat: Der Schutz von Jugendlichen sei durch die Veröffentlichung nicht gewahrt worden. Der Presserat hält die erkennbare Darstellung des Mädchens für “nicht gerechtfertigt”. Die Berichterstattung über den Fall sei zwar im öffentlichen Interesse, nicht aber die Identifizierbarkeit der Schülerin. Gleiches gelte für den Vater des Kindes. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” reduziert Schauspielerin auf Porno-Rolle
Verstoß gegen Ziffer 1 (BK2-117/04)

“Bild” berichtet mehrfach über die Schauspielerin Sibel Kekilli, die vor ihrer Rolle in dem auf der Berlinale 2004 ausgezeichneten Film “Gegen Die Wand” in Pornofilmen mitspielte. Das Blatt beschreibt Details und zeigt entsprechende Szenenfotos. In einer Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”, Kekilli habe ihre Haut selbst auf den Markt getragen. Wer Pornos drehe, die am Markt frei erworben werden können, wolle keine Intimsphäre, sondern das Gegenteil, lautet das Argument des Blatts. “Bild” beansprucht, eine “PR-Lüge” aufgedeckt zu haben, da Kekilli auf der Berlinale als “Neuentdeckung” vorgestellt wurde, und erklärt, sauber recherchiert und weder bewusst falsch noch diskriminierend berichtet zu haben. Der Presserat widerspricht: Es sei nicht rechtens, die Persönlichkeit der Betroffenen allein auf das zu reduzieren, was man über sie in den Klappentexten von Pornofilmkassetten lesen könne, so wie “Bild das getan habe. Dies verletze die Menschenwürde. (Öffentliche Rüge)

Siehe Bildblog-Einträge: “‘Bild’ entwürdigt und verletzt”, “‘Bild’ verletzt Menschenwürde”, “‘Bild’ versteht Rüge nicht”.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2003

“Bild” zeigt Krebstoten gegen Willen der Angehörigen
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-258/02)

“Bild” schreibt über die Krebstherapie eines jungen Mannes, dessen Bruder zuvor an Hautkrebs gestorben war, und zeigt ein Bild des Verstorbenen. Darüber hinaus zitiert “Bild” die Mutter. Der Anwalt der Frau legt Beschwerde beim Presserat ein. Die Mutter habe sich “Bild” gegenüber nicht geäußert, ein Interview sogar explizit abgelehnt und darum gebeten, auf eine Publikation zu verzichten. “Bild” widerspricht: Eine Redakteurin habe sich lange mit der Mutter unterhalten. Das Foto habe man anderweitig besorgt, weil die Mutter keines herausgeben wollte. Da der Presserat nicht nachvollziehen kann, welche der beiden Parteien tatsächlich Recht hat, stellt er lediglich eine Verletzung des Persönlichkeistrechts des Verstorbenen fest. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” verhöhnt Mordopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-26+27/03)

Ein Rentner wird von einem 20-Jährigen erschlagen, der zuvor offenbar sexuellen Kontakt mit seinem Opfer hatte. “Bild” druckt ein Foto des Opfers, dessen Vornamen, den Anfangsbuchstaben des Nachnamens, sein Alter und ein Foto des Hauses, in dem der Rentner wohnte, samt Straßenname. Außerdem berichtet das Blatt über seine angeblichen homosexuellen Neigungen und fragt, ob er “zu sexgierig” gewesen sei.

“Bild” beruft sich hinterher darauf, lediglich aus dem Polizeibericht zitiert zu haben. Mit der Berichterstattung habe man bei der Tätersuche behilflich sein wollen. Der Presserat sieht jedoch “keine ausreichende Begründung für die identifizierende Berichterstattung”. Zudem sei der Täter längst festgenommen und geständig gewesen. Der Anspruch auf Achtung des Privatlebens und der Intimsphäre des Rentners sei “besonders schwerwiegend” verletzt worden. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Selbstmörder identifizierbar
Verstoß gegen Richtlinie 8.5 (B1-60/03)

Ein 50-jähriger Mann schneidet sich in einem Wald wegen privater Probleme die Pulsadern auf und verblutet. “Bild” berichtet über den Fall, zeigt ein Foto des Mannes und nennt dessen Vornamen, das Initial des Familiennamens, sein Alter und seinen Wohnort. Daraufhin beschwert sich der Bruder des Verstorbenen beim Presserat.

“Bild” argumentiert, die Polizei habe zuvor nach dem vermißten Mann gesucht, deswegen habe man die Leser über den Ausgang der Fahndung informieren müssen. Der Autor des Beitrags entschuldigt sich dennoch bei dem Bruder des Toten für die Folgen der Berichterstattung. Der Presserat stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen fest. Die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbstmorde sei “grob missachtet” worden. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” verletzt Geheimsphäre von Sportlerin
Verstoß gegen Richtlinie 8.4 (B1-70/03)

Eine ehemalige Spitzensportlerin wird vorübergehend in die Psychatrie überwiesen. “Bild” berichtet ausführlich, wie es dazu kam, und druckt Bilder, auf denen zu sehen ist, wie die Betroffene vor der Klinik zusammenbricht. Nach Auffassung des Presserats verstößt das “auf grobe Weise” gegen das Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Sportlerin, da das Blatt ausführlich über deren psychische Erkrankung berichtet. Das sei unzulässig, weil dadurch die Geheimsphäre der Betroffenen verletzt werde. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” vorverurteilt Rentner als “Rowdy”
Verstoß gegen Ziffer 13 (B1-88/03)

In einem Supermarkt kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Rentner und einer Schlagersängerin, die offenbar beide handgreiflich werden. “Bild” berichtet über den Rentner: “Supermarkt-Prügler verhöhnt sie” sowie “Jetzt prügelt der Supermarkt-Rowdy mit Worten weiter”.

Gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”, darin keine Vorverurteilung des Rentners erkennen zu können. Sollte der Rat anderer Meinung sein, verweise man auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen “Soldaten sind Mörder”, in der es um die Auslegung von Meinungsäußerungen gehe. Der Presserat ist tatsächlich anderer Meinung und hält den Bericht für vorverurteilend und die freie Meinungsäußerung nicht für gefährdet. Die “Bild”-Überschriften unterstellten, dass die Vorwürfe gegen den Rentner wahr seien, obwohl dies zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht feststand. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Busfahrer zum Täter
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-95/03)

“Bild” schreibt über ein Busunglück in Ungarn, bei dem 33 deutsche Urlauber ums Leben kamen. Neben ein Foto des zertrümmerten Busses, aus dessen Fenster kopfüber eine Leiche hängt, stellt “Bild” die Schlagzeile “Er lenkte den Todes-Bus” und ein verschwommenes Foto des Busfahrers mit Vornamen, abgekürztem Nachnamen und Alter.

“Bild” argumentiert hinterher, dass Bilder wie die des zerstörten Fahrzeugs ebenso wenig verboten werden dürften wie die schockierenden Werbemotive von Benetton. Die Wort- und Bildberichterstattung sei durch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Der Presserat widerspricht: Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, das das Persönlichkeitsrecht des Busfahrers überwogen hätte. Zudem stelle die Schlagzeile den Fahrer als Täter dar, wofür es keinen Beleg gäbe. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” “dokumentiert” Sprung eines Selbstmörders
Verstoß gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.5 (B1-117/03)

Ein 29-Jähriger Selbstmörder springt vom Baugerüst einer Kirche. “Bild” druckt mehrere Fotos von dem Mann, die ihn vor und während des Sprungs zeigen und ihn identifizierbar machen. Dazu stellt das Blatt Vornamen, Anfangsbuchstaben des Familiennamens und das Alter des Betroffenen.

Die Beschwerde der Leiterin einer Krisen- und Lebensberatung beim Presserat weist “Bild” zurück und erklärt, man habe den Vorgang lediglich dokumentiert. Der Presserat sieht die gebotene Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen dennoch in “grober Weise missachtet”. Eine Berichterstattung sei auch ohne derart detaillierte Angaben in Bild und Wort möglich gewesen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” unterstellt Zoo-Chef, seine Tiere gegessen zu haben
Verstoß gegen Ziffer 2 und 9 (B1-139/03)

Ein städtischer Zoo soll aufgelöst werden. Da in dem Tierpark zu diesem Zeitpunkt kaum noch Tiere sind, spekuliert “Bild”, der Zoo-Chef habe die Tiere aufgegessen und erwähnt einen Vorfall aus dem Jahr 1999, bei dem der Betroffene ein Hängebauchschwein ohne vorgeschriebene Untersuchung durch den Amtstierarzt geschlachtet habe und dafür ein Bußgeld zahlen musste.

Gegenüber dem Presserat erklärt der Zoo-Chef, es sei mit der Stadt vereinbart gewesen, die Tiere vor der Auflösung zu verkaufen oder zu verschenken. Das habe er getan. “Bild” gibt den Fehler zu und entschuldigt sich bei dem Mann. Der Presserat kann “keinen tatsächlichen Anhaltspunkt” feststellen, der die Spekulation der Redaktion gerechtfertigt hätte. “Bild” habe den Mann schwer in seiner persönlichen Ehre verletzt. Zudem fragt der Rat, warum “Bild” den Fehler nach der Entschuldigung nicht öffentlich korrigierte. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt jugendliches Unfallopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-158/03)

Bei einem illegalen Wettrennen ist ein 15-jähriger Zuschauer von einem der Autos überfahren worden. “Bild” druckt unter der Überschrift “Schaut hin, ihr irren Raser!” ein Foto, auf dem die Leiche des Jungens zu sehen ist. Seine Gesichtszüge spiegeln sich in einer Blutlache. Im Bildtext werden Vorname, abgekürzter Nachname und Alter des Getöteten genannt.
“Bild” behauptet hinterher, man habe das Foto gedruckt, um auf die Gefährlichkeit dieser Autorennen hinzuweisen. Der Presserat widerspricht: Eine abschreckende Wirkung hätte auch ohne Identifizierbarkeit des Opfers erreicht werden können. (Öffentliche Rüge)

  

Presseratsrügen für “Bild” 2002

“Bild” fotografiert auf der Intensivstation
Verstoß gegen Ziffer 4 und 8 (B 232/01)

Ein Busfahrer erleidet hinter dem Steuer einen Schlaganfall. “Bild” veröffentlicht ein Foto des Fahrers auf der Intensivstation des Krankenhauses, nach Darstellung des Busfahrers ohne dessen Einwilligung. Zudem sucht ein Reporter des Blatts die Familie zuhause auf und fragt an der Tür den 14-jährigen Sohn aus, der mit der Situation offenbar überfordert ist. Als die Frau des Fahrers dazu kommt, erklärt sie dem Reporter, er solle die Familie in Ruhe lassen.

“Bild” entgegnet später, der Fahrer habe nichts gegen ein Foto einzuwenden gehabt, der Sohn sei nicht befragt worden und die Frau des Fahrers sei zu einem Gespräch bereit gewesen. Der Presserat stellt dennoch fest, dass es “unbedingt notwendig” gewesen wäre, auf den Abdruck des Fotos zu verzichten, damit der Fahrer nicht identifizierbar werde. Es habe kein öffentliches Interesse bestanden, das das Persönlichkeitsrecht des Busfahrers überlagert hätte. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” rückt Selbstmörderin groß ins Bild
Verstoß gegen Ziffer 8 und 11 (B 9-11/02)

“Bild” berichtet über die Selbsttötung einer Frau, die sich auf einem Friedhof mit Benzin übergossen und angezündet hat. “Bild” druckt ein Foto der verbrannten Leiche, auf dem Einzelheiten an Körper und Gesicht zu erkennen sind. Der Presserat erkennt eine “unangemessen sensationelle Darstellung”, mit der Persönlichkeitsrecht und Intimsphäre de Verstorbenen sowie ihrer Familie verletzt wurden.

“Bild” räumt ein, dass das Foto nicht hätte erscheinen dürfen und entschuldigt sich eigenen Angaben zufolge mit einem Schreiben der Rechtsabteilung bei den Hinterbliebenen. Der Presserat urteilt, dass der Abdruck des “schockierenden Leichenfotos” “jegliche Zurückhaltung vermissen” lasse und bemängelt, dass sich “Bild” nicht öffentlich entschuldigt hat. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Opfer zum Täter
Verstoß gegen Ziffer 8 und 11 (B 14/02)

Ein Mann springt vor eine fahrende Straßenbahn. “Bild” druckt einen Bericht mit der Überschrift “Er hat gerade einen Menschen überfahren” und einen Pfeil auf das Foto des geschockten Fahrers, der von einem Feuerwehrmann zum Krankenwagen geführt wird. Seine Augenpartie ist mit einem Balken bedeckt.

Der Presserat kommt zu dem Schluss, dass durch die Aufmachung suggeriert werde, der betroffene Fahrer sei weniger Opfer des Vorgangs als selbst Täter. Trotz des Balkens sei er zudem für einen bestimmten Personenkreis erkennbar gewesen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Opfer zum “Opfer”
Verstoß gegen Ziffer 2 (B 35/02)

Unter der Überschrift “Freispruch! Das ‘Opfer’ hat die Misshandlungen nur erfunden” berichtet “Bild” über eine acht Jahre zurückliegende Gerichtsverhandlung gegen einen Mann, der eine Minderjährige sexuell missbraucht haben soll. Der Angeklagte war jedoch nicht freigesprochen, sondern zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das erwähnt “Bild” im Text auch. Die Überschrift suggeriert jedoch das Gegenteil. Zudem druckt “Bild” ein Bild des Opfers samt Angaben wie Vorname, abgekürzter Nachname, Alter und Wohnort. Damit sei die junge Frau erkennbar geworden, was einen unzulässigen Eingriff in ihre Privatsphäre darstelle, urteilt der Presserat. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” fälscht Fotos
Verstoß gegen Richtlinie 2.2 (B 65/02)

“Bild” berichtet über die Umsiedlung von Bewohnern einer Wagenburg in Sozialwohnungen. Unter der Überschrift “Hier sollen sie hin” zeigt sie Fotos einer Wohnung, unter der Überschrift “Hier kommen sie her” ein Bild der Wagenburg mit vermummten Gestalten, unter dem steht: “Vermummte Alternative kämpften 1994 gegen die Räumung. Ergebnis: 22 verletzte Polizisten.”

Auf Nachfrage des Presserats gesteht “Bild” ein, dass die Vermummten in das Foto hineinmontiert wurden. Bei der abgebildeten Wohnung handelte es sich zudem nicht um eine der Wohnungen, in die die Wagenburgbewohner umgesiedelt werden sollten. Der Presserat rügt den Abdruck und die Montage, durch die beim Leser ein falscher Eindruck entstünde. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” beschafft Foto eines Opfers durch Lüge
Verstoß gegen Ziffer 8 und 4 (B 125/02)

Zu einem Bericht über einen Flugzeugabsturz im Spreewald druckt “Bild” das Foto des Opfers und nennt Namen, Alter und Arbeitsort. Die Ehefrau des Verstorbenen klagt, das Foto sei durch unlautere Methoden beschafft worden: Ein Unbekannter habe sich gegenüber eines Bekannten ihres Mannes als Schulfreund ausgegeben und um ein Foto für eine Collage anlässlich eines Schultreffens gebeten. Der Bekannte wusste zu diesem Zeitpunkt noch nichts von dem Unfall und habe das Foto herausgegeben. “Bild” behauptet, der Redakteur habe sich seinen Gesprächspartnern korrekt als Journalist vorgestellt.

Der Presserat stellt einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen fest. Es habe kein öffentliches Interesse vorgelegen, das den Abdruck des Fotos gerechtfertigt habe. Auch die Beschaffung des Fotos habe gegen den Kodex verstoßen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” setzt Leibwächterin mit Tier gleich
Verstoß gegen Ziffer 1 (B 137/02)

Eine farbige Leibwächterin des Popstars Kylie Minogue wird in “Bild” als fünfmal so groß, fünfmal so breit und fünfmal so schwer wie die von ihr Beschützte beschrieben und als “Tier” bezeichnet. Ein Foto zeigt die Frau mit einer Sprechblase, in der “Wuff” zu lesen ist. Die Rechtsabteilung der Zeitung gesteht auf Nachfrage ein, dass die Bezeichnungen unpassend gewesen seien. Der Presserat kritisiert einen Verstoß gegen die Menschenwürde, da die Leibwächterin mit einem Tier gleichgesetzt werde. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Selbstmörder identifizierbar
Verstoß gegen Ziffer 8 (B 141/02)

Unter der Überschrift “Warum sprang der schöne Philosoph in den Tod?” spekuliert “Bild” über den Selbstmord eines Literaturwissenschaftlers, der aus dem Fenster seiner Wohnung im 5. Stock sprang. Die Zeitung nennt Vornamen und Initial des Nachnamens, die Adresse, Details aus seinem Leben und druckt ein Bild des Betroffenen. Der Vater des Verstorbenen beschwert sich beim Presserat.

“Bild” erklärt, wegen der hohen Zahl von Suiziden sei es von öffentlichem Interesse, die Gründe dafür zu erläutern. Dazu müsse man das soziale Umfeld eines Selsbtmörders aufzeigen. Der Presserat dagegen sieht einen Verstoß gegen Ziffer 8. Es gebe keinen Grund, in dieser identifizierenden Form über die Selbsttötung zu berichten. Der “Berliner Kurier” wird wegen ähnlicher Berichterstattung gerügt. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” vorverurteilt Verdächtigen als “Killer”
Verstoß gegen Ziffer 13 (B 150/02)

Ein Mann soll ein 14-jähriges Mädchen zum Sex gezwungen und danach vom Balkon gestoßen haben. “Bild” bezeichnet den Verdächtigen unter der Überschrift “Der Vergewaltiger – sein Opfer” als “Killer”. Der Presserat kritisiert, die Berichterstattung erwecke beim Leser den Eindruck, als sei der Verdächtige bereits der Tat überführt und verurteilt. Dass die dazu gedruckten Fotos des Mannes, der später tatsächlich verurteilt wurde, sowie des Mädchens von den jeweiligen Angehörigen freigegeben worden, kann “Bild” nachweisen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” spekuliert über Selbstmörder und macht ihn identifizierbar
Verstoß gegen Ziffer 8 und Richtlinie 8.5 (B 230/02)

“Bild” berichtet über den Selbstmord eines Ingenieurs, der aus dem Bürofenster seines Arbeitsplatzes gesprungen ist, nennt den Vornamen des Mannes, den Anfangsbuchstaben seines Nachnamens und erwähnt, dass die Frau des Mannes im selben Unternehmen tätig ist. Zudem druckt sie Spekulationen über den Grund des Selbstmords: Demnach habe sich die Frau des Ingenieurs im Frühjahr in einen jüngeren Mann verliebt.

Der Presserat kritisiert, dass die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen “grob vernachlässigt wurde”. Es sei “presseethisch nicht zu rechtfertigen”, Spekulationen über das Motiv der Tat zu publizieren. Zudem seien durch die im Text genannten Details sowohl der Mann als auch seine Frau identifizierbar. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht geistig Behinderten zum “Schwein” und “Killer”
Verstoß gegen Ziffer 8 und Richtlinie 8.1 (B 249-250/02)

Ein geistig behinderter Mann gesteht, ein Mädchen getötet zu haben. “Bild” berichtet unter der Überschrift “Es war wieder so ein Schwein!” und bezeichnet den Betroffenen, dessen Foto “Bild” samt Vornamen und abgekürztem Nachnamen veröffentlicht, als “Killer”. Der Presserat ist der Ansicht, dass damit das Persönlichkeitsrecht des Mannes verletzt werde. Wegen der möglichen Schuldunfähigkeit sei eine solche Veröffentlichung nicht rechtens gewesen. (Öffentliche Rüge)

“Feindbild Journalist:in”, Aktionstag für faire Einkommen, König scheitert

1. Feindbild Journalist:in 8: Angst vor der Selbstzensur
(ecpmf.eu)
Die Studie “Feindbild Journalist:in 8” (PDF) beleuchtet die Zunahme tätlicher Angriffe auf Journalisten und Journalistinnen in Deutschland. Trotz des Rückgangs der “Querdenker”-Bewegung bleibe die Aggressivität gegenüber Medien und deren Vertreterinnen und Vertretern hoch. Die Studie unterstreicht auch die ernsthafte Besorgnis über die Selbstzensur unter Medienschaffenden im Lokaljournalismus in Sachsen, die aus Angst vor rechten Gruppen bestimmte Themen vermeiden würden.

2. Neuer Wahlkampf, alte Fehler
(deutschlandfunk.de, Yaena Kwon, Audio: 6:07 Minuten)
Der Deutschlandfunk thematisiert die anhaltende Dominanz Donald Trumps in der US-amerikanischen Berichterstattung während des laufenden Wahlkampfes zur Präsidentschaftswahl im November dieses Jahres. Trotz der Versprechen vieler Medien, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, erhalte Trump weiterhin unverhältnismäßig viel mediale Aufmerksamkeit. Dies werde von Kritikern als problematisch angesehen, da es Trumps Präsenz und dessen populistische Botschaften verstärke.

3. Aktionstag für faire Einkommen
(djv.de, Hendrik Zörner)
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat Journalistinnen und Journalisten der öffentlich-rechtlichen Sender und der Deutschen Welle für den heutigen Dienstag zu einem “Aktionstag für faire Einkommen” aufgerufen: “Wir müssen den Tarifverantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Anstalten klar machen, dass die Beschäftigten ein Anrecht auf eine angemessene Bezahlung haben”, sagt der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. Der DJV-Forderung nach 10,5 Prozent mehr Einkommen stehe ein Angebot der Arbeitgeberseite von unter zwei Prozent gegenüber. Das sei “blanker Hohn”, so Beuster.

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4. Galerist Johann König scheitert mit Beschwerde gegen »Zeit«-Recherche
(spiegel.de, Anton Rainer)
Der bekannte Berliner Galerist Johann König sieht sich seit einer Enthüllung der “Zeit” im August 2022 schweren Vorwürfen ausgesetzt. Die Redaktion hatte berichtet, König habe Frauen bedrängt und belästigt, unter anderem mit unerwünschten Küssen und Berührungen. König habe die Vorwürfe allesamt vehement zurückgewiesen und unter anderem Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt. Diese wurde nach Informationen des “Spiegel” vom Presserat jedoch zurückgewiesen.

5. Echte Menschen in Film und Fernsehen
(verdi.de, Wilfried Urbe)
Wilfried Urbe thematisiert die fortschreitende Integration Künstlicher Intelligenz (KI) in die Medienbranche, die gerade auf der TV- und Streaming-Messe MIPTV in Cannes zu beobachten ist. Ein niederländisches Unternehmen habe beispielsweise eine neue Software vorgestellt, die künstlich generierte Sprachen fast so gut wie menschliche Synchronsprecher umsetzen könne. Ein weiteres Beispiel sei der Einsatz von KI in Deutschland, wo die Stimme des verstorbenen Schauspielers Hans Clarin künstlich reproduziert wurde, um der Figur des Pumuckl neues Leben einzuhauchen.

6. “Wieder kälter”: Was hinter der “Tagesschau”-Eilmeldung steckt
(dwdl.de, Uwe Mantel)
Am Montagabend wurden viele Menschen von einer irritierenden Eilmeldung überrascht: Die “Tagesschau” hatte eine Push-Nachricht auf ihre Handys gesendet mit der Mitteilung “Es ist wieder kälter geworden”. Die Erklärung für den Vorfall war ein menschliches Versehen: “Wir hatten in der Redaktion vom Team bei tagesschau.de eine Schulung. Uns ist im System ein Fehler passiert und dabei ist eine Eilmeldung verschickt worden. Wir bitten um Entschuldigung.”

Podcast-Jackpots, Rechtswidrig durchsucht, Einsatzkommandos

1. Die Suche nach dem Jackpot
(journalist.de, Sonja Peteranderl)
Sonja Peteranderl beschäftigt sich mit der Entwicklung und Kommerzialisierung der Podcast-Szene in Deutschland. Die anfängliche Euphorie und Experimentierphase sei einer strategischen Konsolidierung und Professionalisierung gewichen. Dabei gehe es auch um das Thema Geld: “Welche Finanzierungsmodelle setzen sich durch? Und: Können journalistische Projekte überleben?”

2. Leipzig: Rechtswidrige Durchsuchung
(verdi.de, Peter Nowak)
Ein 19-jähriger Journalist habe im Juni 2023 Fotos von einer Antifa-Demonstration ins Internet gestellt. Etwa ein halbes Jahr später sei er von einer Hausdurchsuchung überrascht worden, weil er als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren geführt werde, das im Zusammenhang mit jener Demonstration stehe. Trotz Vorlage eines Jugendpresseausweises seien seine technischen Geräte beschlagnahmt worden, was vom Landgericht Leipzig nun als rechtswidriger Eingriff in die Pressefreiheit bewertet wurde.

3. Arbeitsplätze erhalten
(djv.de, Hendrik Zörner)
Angesichts aktueller Pläne einiger Zeitungsverlage, Stellen abzubauen, fordert der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die Verleger auf, redaktionelle Arbeitsplätze zu schützen. Dies geschieht in Reaktion auf den geplanten Personalabbau bei der “Süddeutschen Zeitung”, die Schließung eines Ressorts beim “Kölner Stadt-Anzeiger” und die Reduzierung der Druckfrequenz der “Hamburger Morgenpost” (dazu auch die “6 vor 9” vom vergangenen Freitag). Der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster kritisiert diese Entscheidungen als “absolut kurzsichtig”.

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4. Arbeit im Haifischbecken
(taz.de, Elisa Kautzky)
Elisa Kautzky stellt die “Helpline” des Netzwerks Recherche vor, ein anonymes und kostenloses Beratungsangebot für psychisch belastete Journalistinnen und Journalisten, bei dem geschulte Kolleginnen und Kollegen die Hilfesuchenden unterstützen. Der hohe Stressfaktor im Journalismus durch steigende Arbeitsbelastung, geringe Wertschätzung und Angst vor den Folgen der Digitalisierung belaste die psychische Gesundheit vieler Medienschaffender stark. Die “Helpline” fördere den Austausch und solle helfen, Scham- und Schuldgefühle abzubauen; sie ersetze aber keine professionellen Therapieangebote.

5. Sondereinsatzkommando
(deutschlandfunk.de, Stefan Fries, Audio: 1:14 Minuten)
Im Sprach-Check “Sagen & Meinen” des Deutschlandfunks macht Stefan Fries auf einen häufigen Fehler in der Berichterstattung aufmerksam: So sei in Medien oft von “Sondereinsatzkommandos” der Polizei die Rede, gemeint seien aber “Spezialeinsatzkommandos”. Der Begriff “Sondereinsatzkommando” sei durch die NS-Zeit belastet und passe schon deshalb nicht.

6. Haken dran mit Benny Windolph
(open.spotify.com, Gavin Karlmeier, Audio: 37:18 Minuten)
Für seinen Social-Media-Podcast “Haken dran” hat Gavin Karlmeier mit Benny Windolph jemanden als Gast eingeladen, der nicht nur Suchmaschinenoptimierer, sondern auch Administrator einer Mastodon-Instanz ist und über entsprechendes Hintergrundwissen verfügt. In dem Gespräch geht es unter anderem um die Frage, warum bei Twitter nur noch dilettantisch programmiert werde, um “NetfliTwitter”, Brasilien und die APIs von Threads.

Assange-Auslieferung?, Ende des Lehrerzimmers, ¡Adiós, Telegram!

1. “Er fiele genau den Leuten in die Hände, die ein Attentat auf ihn geplant haben”
(netzpolitik.org, Constanze Kurz)
Am heutigen Dienstag ab 11:30 Uhr deutscher Zeit wird die Entscheidung des britischen Royal Court of Justice zum Fall von Julian Assange erwartet. Es geht dabei um die Frage, ob dem Einspruch des Wikileaks-Gründers gegen dessen Auslieferung an die USA stattgegeben wird. Aus diesem Anlass hat Constanze Kurz mit Lisa-Maria Kretschmer von der Organisation Reporter ohne Grenzen gesprochen, die bei der Auslieferungsverhandlung in London anwesend war. Sollte Assange tatsächlich ausgeliefert werden, fiele er genau jenen in die Hände, die ein Attentat auf ihn geplant hätten, sagt Kretschmer: “Assange würde dann vor dem US-Bundesbezirksgericht für Ost-Virginia angeklagt werden, wo die Geschworenen wahrscheinlich hauptsächlich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der CIA, der NSA, des Pentagons und anderer nationaler Sicherheitsbehörden oder deren Familienangehörige wären.”

2. Ex-RBB-Verwaltungsratschef Wolf verweigert Aussage
(dwdl.de, Uwe Mantel)
Wie Uwe Mantel bei “DWDL” berichtet, hat der ehemalige RBB-Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf vor dem RBB-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags lediglich eine vorbereitete Erklärung abgegeben und ansonsten die Aussage verweigert. Das erschwere die Aufklärung der Vorgänge erheblich, schreibt Mantel: “Die Aufarbeitung der Ära Schlesinger ist ohne die Beleuchtung der Rolle von Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf nicht möglich, zu zentral war seine Rolle, zu viele Fragen wirft sein damaliges Verhalten auf, unter anderem im Zusammenhang mit dem inzwischen zu den Akten gelegten Bau des Digitalen Medienhauses, doch auch zu vielen weiteren Vertragsfragen, die er quasi im Alleingang abgesegnet haben soll.”

3. Immer noch viel Politik in den ZDF-Aufsichtsgremien
(deutschlandfunk.de, Christoph Sterz, Audio: 8:39 Minuten)
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor zehn Jahren entschieden, dass die Kontrollgremien des ZDF nicht staatsfern genug seien. Dieses Problem bestehe nach Ansicht von Kritikern und Experten nach wie vor. So halte es der ehemalige Verfassungsrichter Andreas Paulus auch heute noch für problematisch, “dass aktive Politiker, die ein Interesse an der Berichterstattung haben, damit sie die nächste Wahl erfolgreich absolvieren können, dann in den wichtigsten Leitungsgremien und Kontrollgremien vor allem der Rundfunkanstalten sitzen.”

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4. “Konsortium der System-Propagandisten”. Rechtsextreme Publizistik und Medien-Selbstkontrolle am Beispiel von Österreich
(budrich-journals.de, Luis Paulitsch)
Luis Paulitsch hat 34 Veröffentlichungen beziehungsweise Rügen des Österreichischen Presserats gegen sechs Medien analysiert, die der extremen Rechten zuzurechnen seien. Bei der Untersuchung gehe es darum, “inhaltliche Schwerpunkte und wiederkehrende Mechanismen in der rechtsextremen Publizistik zu veranschaulichen.” Das Paper ist im Rahmen einer Open-Access-Lizenz kostenlos im Volltext verfügbar (PDF).

5. Über das Ende des Twitterlehrerzimmers
(deutsches-schulportal.de, Bob Blume)
Der Lehrer und Bildungsexperte Bob Blume verabschiedet sich von der Twitter-Community, die unter dem Hashtag #twitterlehrerzimmer bekannt wurde: “Ich habe dort mit Leuten gestritten, heftig. Aber ich habe dort auch Freunde gefunden. Es gab Zeiten, in denen das Twitterlehrerzimmer mir die Hoffnung daran zurückbrachte, dass die digitale Vernetzung der Menschen eine Kraft hat, die zum Guten genutzt werden kann. Es gab Zeiten, in denen ich das Gegenteil dachte. Leider wurden diese zunehmend mehr. Bis zu dem Punkt, an dem es die Community nicht mehr gab.” Die Entwicklung bei Twitter/X “nach der Übernahme von Elon Musk machte die Plattform zunehmend unbenutzbar. Es ist Zeit, Lebewohl zu sagen.”

6. ¡Adiós, Telegram!
(taz.de, Reiner Wandler)
Wie Reiner Wandler berichtet, hat das oberste spanische Strafgericht die Sperrung des Messenger-Dienstes Telegram angeordnet. Der Grund: Dort sollen urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet worden sein. Spanischen Medienberichten zufolge habe man zuvor versucht, das vermutlich in Dubai ansässige Unternehmen zu kontaktieren, doch dieses habe nicht reagiert. Von der Sperre seien rund 8,5 Millionen spanische Telegram-Nutzerinnen und -Nutzer betroffen, was 18 Prozent der Bevölkerung des Landes entspreche.
Nachtrag: Santiago Pedraz, der Richter, der am Freitag noch die Blockade Telegrams in Spanien verfügt hatte, hat diese vorerst wieder ausgesetzt. Pedraz wolle noch einen Bericht über den Messenger-Dienst abwarten, den er beim Generalkommissar für Nachrichtendienste in Auftrag gegeben habe.

KW 11/24: Hör- und Gucktipps zum Wochenende

Hurra, Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Wochenendausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter Filme und Podcasts mit Medienbezug. Viel Spaß bei Erkenntnisgewinn und Unterhaltung!

***

1. Gegen das Schweigen – Machtmissbrauch bei Theater und Film
(ardmediathek.de, Kira Gantner & Zita Zenterling, Video: 59:48 Minuten)
Die ARD-Dokumentation zeigt eine Schattenseite der Film- und Theaterbranche, in der es immer wieder zu Machtmissbrauch, Beleidigungen, Demütigungen, Gewalt und sexuellen Übergriffen komme. Die Autorinnen haben in dreijähriger Recherche mit über 200 Film- und Theaterschaffenden gesprochen und untersuchen die Verantwortung der Täter sowie die Rolle von Geldgebern, Produktionsfirmen, Sendern und Publikum.

2. Verkulten Medien die RAF immer noch?
(uebermedien.de, Holger Klein, Audio: 27:14 Minuten)
Die Verhaftung des RAF-Mitglieds Daniela Klette hat der eigentlich längst aufgelösten terroristischen Vereinigung erneut große mediale Aufmerksamkeit beschert. Redaktionen berichten ausführlich und mit Details wie der Wohnungseinrichtung Klettes. Die Historikerin Petra Terhoeven kritisiert diese Art der Berichterstattung und mahnt zu medialer Zurückhaltung, um eine Heroisierung der Täter und Täterinnen, eine Verharmlosung der Taten und eine Vernachlässigung der Opferperspektive zu vermeiden.

3. Auf die Gefahr hin, cringe zu sein
(spiegel.de, Marius Mestermann, Audio: 31:45 Minuten)
Die AfD habe es geschafft, in Social-Media-Kanälen zu dominieren, nun würden andere Parteien mit einer Art Gegenoffensive nachziehen wollen. Angesichts der bevorstehenden Europa- und Landtagswahlen scheint dies aus ihrer Sicht auch dringender denn je. Wie das gelingen könnte, und was den AfD-Erfolg auf TikTok ausmacht, darüber hat Marius Mestermann mit seinem “Spiegel”-Kollegen Jonas Schaible gesprochen.

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4. Woher weiß ich, was los ist?
(detektor.fm, Charlotte Thielmann & Lars Feyen, Audio: 19:25 Minuten)
In der aktuellen Folge von “Fit for news” sprechen Charlotte Thielmann und Lars Feyen mit Michael Haller vom Europäischen Institut für Journalismus- und Kommunikationsforschung über den richtigen Umgang mit Quellen und die wichtige Frage, wie man wahre Nachrichten erkennen und Desinformation vermeiden kann.

5. Das ganze Gespräch: Raphael Thelen
(share.transistor.fm, Luis Paulitsch, Audio: 34:52 Minuten)
Vor Kurzem haben wir in den Wochenend-“6-vor-9” einen Podcast über Klimajournalismus und Aktivismus empfohlen, in dem Luis Paulitsch mit dem Klimaaktivisten und ehemaligen Journalisten Raphael Thelen, der Journalistin Rosemarie Schwaiger und Sandra Walder von der Austria Presse Agentur gesprochen hat. “Über.Medien.Ethik”, eine Kooperation des österreichischen Presserats und dem Verein zur Förderung eines selbstbestimmten Umgangs mit Medien, hat nun das Gespräch mit Thelen in voller Länge veröffentlicht.

6. Peter Lustig war KEIN Kinderhasser
(youtube.com, Mats Schönauer, Video: 12:53 Minuten)
Auch wenn es einige Medien immer wieder behaupten: Peter Lustig, der 2016 verstorbene Hauptdarsteller der ZDF-Kinderserie “Löwenzahn”, war kein Kinderhasser. Zu diesem Ergebnis kam Mats Schönauer bereits in seinem nach wie vor lesenswerten Beitrag hier im BILDblog. Jetzt hat Schönauer mit dem Journalisten Kai Biermann gesprochen, der einst ein Interview mit Lustig geführt hatte, aus dem die “Bild”-Medien die Kinderhasser-Lüge strickten. Entstanden ist ein sehenswertes Video zu dem Fall.

Mehr Rügen als je zuvor, Fehlende Abwägung, Goldene Blogger

1. Presserat erteilt 2023 mehr Rügen als je zuvor
(presserat.de)
Der Deutsche Presserat zieht Bilanz über das vergangene Jahr: “Der Deutsche Presserat hat 2023 so viele Rügen erteilt wie noch nie in einem Jahr zuvor. 73-mal verhängte er seine schärfste Sanktion für besonders schwere Verstöße gegen den Pressekodex. Im Jahr zuvor hatte er lediglich 47 Rügen ausgesprochen. Das Beschwerdeaufkommen stieg dagegen nur leicht gegenüber dem Vorjahr.” Detaillierte Informationen gibt es im Jahresbericht (PDF).

2. “Es fehlt eine Abwägung mit der Pressefreiheit”
(taz.de, Gareth Joswig)
Gegen Arne Semsrott, den Chefredakteur des Informationsfreiheits-Portals “FragDenStaat”, hat die Berliner Staatsanwaltschaft kürzlich Anklage erhoben. “FragDenStaat” hatte Dokumente aus einem laufenden Gerichtsverfahren gegen die Klimaaktivistengruppe “Letzte Generation” veröffentlicht. Im Interview mit der “taz” verteidigt Semsrott sein Vorgehen mit dem Argument, dass die Berichterstattung über solche Fälle zur Pressefreiheit gehöre, und die Einschränkungen des entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch, der die Veröffentlichung amtlicher Dokumente aus laufenden Strafverfahren verbietet, verfassungswidrig seien.

3. Verlage fordern mit Sammelklage 2,1 Milliarden Euro
(persoenlich.com)
Mehr als 30 Medienunternehmen aus 17 europäischen Ländern haben in den Niederlanden eine Sammelklage gegen Google eingereicht. Sie fordern Schadenersatz in Höhe von 2,1 Milliarden Euro wegen wettbewerbswidriger Werbetechnologien. Google soll seine marktbeherrschende Stellung im Bereich Ad-Tech missbraucht haben, indem das Unternehmen seine eigenen Technologien und Plattformen gegenüber Konkurrenten bevorzugt habe. Das habe zu geringeren Werbeeinnahmen und höheren Kosten für die Verlage geführt, so der Vorwurf.

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4. Wie sollten Medien mit der AfD umgehen?
(deutschlandfunk.de, Anh Tran, Audio: 51:58 Minuten)
Im Deutschlandfunk (DLF) kommen regelmäßig Hörerinnen und Hörer zu Wort. In einer Sendung zur wehrhaften Demokratie fragt eine Hörerin nach der Verantwortung der Medien im Umgang mit der AfD. Mit ihr diskutieren Nadine Lindner aus dem DLF-Hauptstadtstudio, die freie Journalistin Doreen Reinhard aus Dresden und Anh Tran aus der DLF-Medienredaktion.

5. Deutsche fürchten Fake News
(spiegel.de)
Eine Umfrage der Bertelsmann Stiftung zeige, dass über 80 Prozent der etwa 5.000 Befragten “Fake News” im Internet als ernste Gefahr für Gesellschaft und Demokratie sehen. Mehr als die Hälfte der Befragten sei schon einmal auf Falschinformationen gestoßen, wobei diese oft von Aktivistengruppen, Influencern und Politikern verbreitet würden. Die Studie schlage vor, Soziale Netzwerke zu verpflichten, Faktenchecks anzubieten.

6. Die Goldenen Blogger 2024 – hier sind die Nominierten
(indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer)
Die “Goldenen Blogger 2024” haben mit über 5.000 Nominierungsvorschlägen, eingereicht von Nutzerinnen und Nutzern, eine überraschend hohe Beteiligung erfahren, die die Organisatoren vor große Herausforderungen gestellt habe. Thomas Knüwer stellt die Nominierten vor. Trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten und der Notwendigkeit, Sponsoren zu gewinnen, finde die Preisverleihung in 13 Kategorien am 29. April im historischen Zeughaus in Neuss statt.

AfD hängt auf TikTok alle ab, Falscher Fokus, Metas Politik-Angst

1. AfD hängt alle anderen Parteien auf TikTok ab
(zdf.de, Nils Metzger)
Eine Analyse des Politikberaters Johannes Hillje zeige, dass die AfD in verschiedenen Sozialen Medien deutlich erfolgreicher sei als andere politische Parteien, mit durchschnittlich höheren Impressionen pro Video auf TikTok und einer stärkeren Präsenz auf Plattformen wie Facebook und Youtube. Die Strategie hinter dem Erfolg der AfD beinhalte emotionale und polarisierende Botschaften, was die Partei besonders bei der jungen Wählerschaft beliebt mache und ihre Reichweite im digitalen Raum erhöhe.

2. Völlig falscher Fokus
(taz.de, Livio Koppe)
Das österreichische Nachrichtenmagazin “Profil” hat dem rechtsextremen Aktivisten und Wortführer der Identitären Bewegung Martin Sellner sein Titelbild gewidmet. Livio Koppe kritisiert die Entscheidung der Redaktion: “Nicht nur bei profil wird also eine einzelne Person unverhältnismäßig hochstilisiert. Für seine Anhänger zementiert das Sellners Kultstatus, für den Rest der Gesellschaft wird er größer gemacht, als er es ist.”

3. Instagram soll unpolitisch werden: Community enttäuscht
(wdr.de, Gavin Karlmeier)
Gavin Karlmeier kommentiert die Entscheidung von Instagram und Threads, politische Inhalte nicht mehr algorithmisch fördern zu wollen und damit die Sichtbarkeit solcher Inhalte einzuschränken. Die Definition dessen, was als “politisch” gilt, bleibe vage und umfasse Themen von Regierungen über Wahlen bis hin zu gesellschaftlich relevanten Themen: “Mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen in Europa und den USA könnte die eingeschränkte Verbreitung von politischen Inhalten auch eine faktenbasierte Meinungsbildung erschweren – und stattdessen Effekte der gegenseitigen Bestätigung sogar noch beflügeln.”

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4. “Plagiate sind kein flächendeckendes Phänomen in den deutschen Medien”
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Im Interview mit dem “Tagesspiegel” rät Mika Beuster, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes, zu mehr Gelassenheit in der Plagiatsdebatte: “Plagiate sind kein flächendeckendes Phänomen in der deutschen Medienlandschaft. Dazu tragen Institutionen wie die funktionierende Selbstkontrolle des Presserats, knallhart recherchierende Medienjournalisten, ein ausgeprägtes Berufsethos sowie ein kritisches Publikum bei.”

5. EU dreht Beweislast um
(djv.de, Hendrik Zörner)
Die EU habe einen Kompromiss für die Richtlinie zur Plattformarbeit beschlossen, der vorsehe, dass digitale Plattformen ihre freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie festangestellte Beschäftigte behandeln müssen, wenn Anzeichen für Scheinselbständigkeit vorliegen, wobei die Beweispflicht bei den Unternehmen liege. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt diese Entwicklung: “Es wurde Zeit, dass sich Europa mehr um die Rechte von Mitarbeitenden in digitalen Geschäftsmodellen kümmert”, so der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster.

6. Tägliche Fernsehnutzung geht etwas zurück, Wachstum online
(dwdl.de, Timo Niemeier)
Wie Timo Niemeier unter Berufung auf eine Mediennutzungsanalyse des Verbands Privater Medien VAUNET berichtet, ist die tägliche Nutzung von Bewegtbild-Inhalten in Deutschland vor allem aufgrund des Wachstums bei Online-Videos leicht gestiegen, während die Fernsehnutzung leicht zurückgegangen ist. Trotz des Rückgangs bleibe das lineare Fernsehen die wichtigste Quelle für die tägliche Mediennutzung.

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