Suchergebnisse für ‘Presserat’

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Alle an den Pranger!

Wir haben den Eindruck, es ist schlimmer geworden. Als wolle die “Bild”-Zeitung immer seltener darauf verzichten, all das, was ihre eifrigen Reporter so anschleppen, auch herzuzeigen. Überall dort, wo wir die folgenden Abbildungen von “Bild”-Zeitungsseiten aus der vergangenen Woche mit roter Farbe übermalt haben, sind Menschen zu sehen, die (unter z.T. tragischen Umständen) Straftaten begangen haben oder begangen haben könnten.

Die Fotos, auf denen die Abgebildeten allesamt gut zu erkennen sind, wurden zum Teil von Paparazzi angefertigt oder aus privaten Fotoalben besorgt. Und wir wollen nicht ausschließen, dass es ein (womöglich weit verbreitetes) Bedürfnis gibt, solche Bilder zu sehen.

Aber: Es gibt nicht nur keine Notwendigkeit, all diese Menschen Millionen anderen Menschen in der Zeitung zu zeigen. Es käme Journalisten, die sich journalistischen Mindestanforderungen (wie sie beispielsweise der Pressekodex festschreibt) und dem Persönlichkeitsrecht verpflichtet fühlen, auch gar nicht in den Sinn, diese Fotos zeigen zu wollen.

Andererseits ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich z.B. eine junge Frau, die gerade wegen des Verdachts, ihr eigenes Baby getötet zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, juristisch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zur Wehr setzt, für “Bild” ebenso überschaubar, wie es die aus einem eventuellen Gerichtsprozess resultierenden Schmerzensgeldforderungen sind.

(Und wenn sich niemand die Mühe macht, sich darüber beim Presserat zu beschweren, besteht nicht einmal die Möglichkeit, dass “Bild” dafür eine Presseratsrüge kassiert, die für “Bild” ohnehin quasi folgenlos bliebe.)

P.S.: Das Foto neben der Schlagzeile “Eltern jagen Killer ihres Sohnes” (oben rechts) zeigt einen Mann, der z.Zt. in Untersuchungshaft sitzt. Er soll vor über zwei Jahren im Streit einen Kollegen getötet haben. Doch was damals wirklich passierte, ist bis heute nicht geklärt. Außer für die “Bild”-Zeitung. Sie zeigt den Mann heute und nennt ihn schlicht:
"Der Täter"

6 vor 9

Werden Medien instrumentalisiert?
(blog.tagesschau.de, Dr. Kai Gniffke)
Chefredakteur Dr. Kai Gniffke macht sich Gedanken über zu Razzien aufgebotene Journalisten.

Angsthasen auf der Jagd
(taz.de, Steffen Grimberg)
Der Deutsche Presserat soll keine Beschwerden von Bildblog mehr entgegennehmen. Versucht da ein deutscher Großverlag, die Selbstkontrolle der Presse auszuhebeln?

Das Netz als Hort des Bösen?
(debatte.welt.de, Don Dahlmann)
“Seit dem Blogs, Foren und andere Web 2.0 Dinger in den letzten Jahren an der Vorherrschaft des Journalismus in Sachen Meinungsbildung rütteln, tauchen immer mal wieder Stimmen auf, die vor dem Schmutz im Netz warnen. Man warnt vor undifferenzierten Stammtischmeinungen bis hin zu schlecht recherchierte Artikel in Blogs, die vor lauter Lügen kaum lesbar sind. Aufgeschlossene Vertreter des Online-Journalismus winken meist müde ab, und verweisen auf die Fehler, die in Zeitungen unkorrigiert in den Archiven jahrzehntelang vor sich hindösen.”

Terrorismusverdacht in “Nahaufnahme”
(futurezone.orf.at, Patrick Dax)
Der Berliner Sozialwissenschaftler Andrej Holm ist unter Terrorismusverdacht geraten und verbrachte im Sommer 2007 drei Wochen in Untersuchungshaft. Auch bereits davor wurde er vom deutschen Bundeskriminalamt [BKA] überwacht. Seine Lebensgefährtin Anne Roth dokumentiert den Fall in einem Weblog. Im Gespräch mit ORF.at erzählen Holm und Roth über die Auswirkungen der staatlichen Überwachung auf ihren Alltag.

Steal this film
(basicthinking.de/blog, Videos)
“Spannender Beitrag über das Netz, Downloads, die Filmindustrie etcpp”.

Wir sind dann mal fort
(cicero.de, Wolfram Weimer)
Alle vier Minuten verlässt ein Deutscher sein Land. An jedem Tag verliert Deutschland ein ganzes Dorf, womit die Zahl der Auswanderer Dimensionen erreicht wie seit 120 Jahren nicht mehr. Man muss kein Pessimist sein, um in der Massenflucht ein Misstrauensvotum gegen die Zukunftsfähigkeit des Landes zu erkennen.

In eigener Sache

Zwölf mal haben wir uns in den vergangenen dreieinhalb Jahren beim Presserat über die Berichterstattung von “Bild” beschwert. Neun Fälle hat der Presserat bisher behandelt (siehe Kasten rechts) und in keinem Fall eine Rüge ausgesprochen.

Die Axel-Springer-AG sieht in dieser “Flut” von “kommerziellen, also sachfremd motivierten Beschwerden” eine große Gefahr. Der “Bild”-Zeitung drohe ein “ungerechtfertigter Imageverlust” und ein “unangemessener und schwerwiegender wirtschaftlicher Schaden* Nachteil”. Mit diesen Worten zitiert der Presserat den Verlag, der das Gremium aufgefordert hat, den “Missbrauch” der freiwilligen Selbstkontrolle durch uns abzustellen, der auch gegen das “Wahrhaftigkeitsgebot” verstoße. Der “Spiegel” zitiert in seiner kommenden Ausgabe eine Juristin, die Springer berät: Es sei nicht hinnehmbar, dass Presserat und “Bild” Aufwand betreiben müssten, um die Attraktivität und mittelbar die Einnahmen von “Bildblog” zu steigern.

Bereits seit 2006 versucht die Chefredaktion von “Bild” zu verhindern, dass der Presserat sich mit unseren Beschwerden befasst (wir berichteten). Die zuständigen Beschwerdeausschüsse sind der immer wieder vorgetragenen Argumentation in den einzelnen Fällen aber nicht gefolgt. Nun verlangt Springer eine Grundsatzentscheidung vom Plenum des Presserates. Dort soll die Sache am 12. März 2008 beraten werden. Bis dahin beschäftigen sich die Beschwerdeausschüsse auch nicht mehr mit den noch offenen Beschwerden von uns.

Wir verfolgen die Sorge des Axel-Springer-AG um das Wohlergehen des Presserates und die Bewahrung publizistischer Grundsätze wie dem der “Wahrhaftigkeit” amüsiert und lassen uns gerne von der Entscheidung des Presserates überraschen*. Dass sich die “Bild”-Zeitung nicht aussuchen kann, wer sich über ihre zahlreichen Verstöße gegen journalistische Mindeststandards beim Presserat beschwert, liegt vor allem im Interesse des Presserates selbst.

*) Das “Geschäftsmodell” von BILDblog beruht nicht auf der Verwertung eigener Presseratsbeschwerden.

 
Nachtrag, 20.2.2008: Der “Tagesspiegel” zitiert heute einen Springer-Sprecher mit den Worten: “‘Bildblog’ ist ein kommerzielles Unternehmen, unter diesem Aspekt sind auch die kontinuierlichen Beschwerden zu sehen.” Gegenüber dem Branchendienst epd-medien wurde der Springer-Sprecher offenbar deutlicher: “‘Bildblog’ handelt wie ein Abmahnverein und instrumentalisiert den Presserat für eigene kommerzielle Interessen.” Außerdem zitiert epd-medien den Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns dahingehend, dass im Fall “Bildblog” zumindest “Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung des Beschwerderechts” vorlägen.

*) Korrektur, 10.3.2008: Wir hatten an dieser Stelle (anders als in der ausführlichen Fassung) versehentlich und fälschlicherweise “Schaden” statt “Nachteil” geschrieben. In der aktuellen Ausgabe des “Medium Magazins” heißt es, “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich habe die Zeitschrift “gern” auf diesen Fehler hingewiesen:

Wenn die “Bildblog”-Macher schon bei “Bild” so genau hinschauten, sollten sie doch bitte auch selbst genau arbeiten.

Nachtrag, 12.3.2008: Das Plenum des Presserats hat entschieden, dass wir den Presserat mit unseren Beschwerden nicht “missbraucht” haben.

  

Gegen “Spielplatz für Medienblogger”

Der Verlag Axel Springer versucht zu erreichen, dass die B-Blog GbR (Christoph Schultheis, Stefan Niggemeier), die BILDblog betreibt, keine Beschwerden mehr beim Deutschen Presserat einreichen darf. Er argumentiert dabei wie folgt:

Nach Ansicht von Springer “manipuliert” BILDblog durch die Inanspruchnahme des Presserates die journalistische Berichterstattung. Der Presserat gibt die Argumentation des Verlages so wieder:

B-Blog inszeniere die Wirklichkeit, die sie selbst zum Gegenstand ihrer journalistischen Berichterstattung mache, und verstoße somit selbst gegen journalistische Grundsätze wie Wahrhaftigkeit und Glaubwürdigkeit. (…)

Nach der Präambel des Pressekodex sollten alle Journalisten ihre publizistische Aufgabe unbeeinflusst von persönlichen Interessen und von sachfremden Erwägungen wahrnehmen. Gegen diesen Grundsatz verstießen daher Journalisten der B-Blog GbR, indem sie den Presserat mit einer Flut von kommerziellen, also sachfremd motivierten Beschwerden anriefen, um daraus Stoff für ihre Berichterstattung zu gewinnen. Damit verbunden sei eine Verfälschung der Beschwerdestatistiken, wodurch zugleich das Wahrhaftigkeitsgebot verletzt werde. Eine Aufnahme dieser Beschwerden in die Statistiken des Presserats sei wegen der künstlichen Beschwerdehäufung für BILD nicht hinnehmbar. Dies wäre wegen ungerechtfertigtem Imageverlust auch mit einem unangemessenen und schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteil verbunden.

Mit den Beschwerden gehe es uns “offenkundig nicht darum, Missstände aufzuzeigen, sondern darum, beim Presserat Vorgänge zu erzeugen” und diese für unsere “gewerbliche Tätigkeit einzusetzen”, paraphrasiert der Presserat Springers Argumentation weiter:

Es sei nicht absehbar, welches Ausmaß diese Arbeitsbeschaffungsaktion noch erreichen werde, wie viele Beschwerden noch folgen könnten. Die Aktion müsse deshalb grundsätzlich beendet werden.

Springer bezieht sich auf die Grundsätze aus der Rechtsprechung ordentlicher Gerichte, die in “künstlichen” oder “konstruierten” Rechtsstreitigkeiten Entscheidungen in der Sache mangels Rechtsschutzbedürfnis ablehne. Der Verlag bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1976, 258), wonach niemand ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren zur Verfolgung zweckwidriger Ziele ausnutzen dürfe.
Zudem riskiere der Presserat, sich selbst “lahm zu legen”:

Nachahmer würden aufgerufen, den Presserat und Verlage auf gleiche Weise zu instrumentalisieren. Der Presserat liefe Gefahr, künftig zum Spielplatz für Medien-Blogger zu werden. (…) Seine Akzeptanz bei den Redaktionen als Instanz der Selbstkontrolle würde er einbüßen.

“Bild”-Kritik als Geschäft

Nach Ansicht der Axel-Springer-AG verfolgt die B-Blog GbR zwar vielleicht auch “presseethische”, vor allem aber kommerzielle Interessen. Sie begründet das in den Worten des Presserates wie folgt:

“So werde auf der Seite Werbung geschaltet. Es werde ein sogenannter BILDblog-Shop betrieben, in dem man T-Shirts und Trinkbecher kaufen könne, die mit der Bezeichnung BILDblog.de gekennzeichnet seien. Zudem könnten Besucher über diese Plattform Bücher kaufen, wobei der Beschwerdeführer bei jedem erfolgreichen Buchverkauf eine Provision erhalten dürfte. Auch ein Abo sei für 12 Euro erhältlich. Da dieses Umsatzsteuer beinhalte, gehe man davon aus, dass die wirtschaftliche Tätigkeit der B-Blog GbR offenbar einen Umfang erreicht habe, der umsatzsteuerpflichtig sei.”

Ausführlich führte Springer gegenüber dem Presserat Belege dafür auf, dass es sich bei BILDblog um ein kommerziell ausgerichtetes Unternehmen handele (siehe Kasten rechts) und daher als “Berufs-Beschwerdeführer” anzusehen sei:

Auch die Glaubwürdigkeit des Presserats stehe auf dem Spiel, wenn kommerzielle Anbieter die Institution der Presse-Selbstkontrolle benutze, um eine “Leserbindung” zu schaffen, die die Grundvoraussetzung für die verschiedenen Erlösmodelle darstelle. (…)

Daher sei die Verfolgung kommerzieller Interessen in Verbindung mit Presse-Ethik deutlich anders zu bewerten als etwa politische Interessen. Letztere fördere die öffentliche Meinungsbildung, erstere diene der Gewinnmaximierung der Beschwerdeführer. Den Betreibern gehe es also darum, sich auf einfachem Wege Material für ihre gewerbliche Tätigkeit zu verschaffen.

Unverbesserlich III

Nein, es vergeht in der Tat kaum ein Tag, an dem “Bild” nicht irgendjemandes Persönlichkeitsrechte verletzt. (Der Verlag, in dem “Bild” erscheint, hat sich zwar u.a. verpflichtet, das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen zu achten und in der Regel keine Informationen in Wort und Bild zu veröffentlichen, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Darum, ob diese Selbstverpflichtung auch umgesetzt wird, kümmert sich verlagsintern aber offenbar niemand.) Nahezu täglich zeigt “Bild” beispielsweise Fotos, die unzulässigerweise eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen. Und immer wieder mag sich (insbesondere für Boulevardjournalisten) natürlich die Frage stellen, ob das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht doch überwiegt.

Aber es gibt Fälle, da ist diese Frage schon beantwortet.

So hatte der Presserat die “Bild”-Zeitung beispielsweise 2004 öffentlich gerügt, weil sie das Foto einer jungen Frau zeigte, der vorgeworfen wurde, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Im vergangenen Jahr veröffentlichte “Bild” abermals das Foto einer Frau, der vorgeworfen wurde, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Der Presserat missbilligte das: “Bild” hätte “auf eine erkennbare Darstellung der Betroffenen verzichten müssen” (wir berichteten).

Und heute?

Heute zeigt “Bild” wieder das Foto einer Frau, die verdächtigt wird, ihr neugeborenes Kindes getötet zu haben. Die Veröffentlichung unterscheidet sich nur insofern von den anderen beiden, vom Presserat beanstandeten, als “Bild” dort die Betroffenen ebenso halbherzig wie unzureichend anonymisiert hatte — wohingegen “Bild” sich heute sogar diese Mühe spart (siehe Ausriss, Unkenntlichmachung von uns).

Der zugehörige “Bild”-Artikel beginnt mit dem Wort:

"Warum?"

Im vergangenen Jahr hatte “Bild” die identifizierende Berichterstattung im Nachhinein u.a. damit zu rechtfertigen versucht, dass der Sachverhalt im Ort Stadtgespräch gewesen sei…

Hauptsache, das Nummernschild ist verpixelt

Erfahrene Fotografen machen am Tatort häufig auch solche Fotos, die keine Persönlichkeitsrechte verletzten und – ohne allzu große Bedenken und sogar ohne Unkenntlichmachung – von Medien veröffentlicht werden können.

Bünde, Rohrbombe, Amtsgericht, Scharfschützen, SEKLaienfotografen hingegen…

…knipsen drauflos und schicken ihre Fotos anschließend als “BILD-Leser-Reporter” an “Bild”. Und bei Bild.de werden die dann veröffentlicht – offenbar ebenfalls ohne allzu große Bedenken, vor allem aber (vom Nummerschild abgesehen!) ohne Unkenntlichmachung (siehe Ausrisse).

Laut Pressekodex* allerdings (der sich als “Leitfaden für die journalistische Arbeit” versteht) soll, wenn Anhaltspunkte für die mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters vorliegen, eine “Abbildung unterbleiben”.

Und da der hier abgebildete Mann schon vor seiner Tat in psychiatrischer Behandlung gewesen ist und, wie sogar Bild.de selbst schreibt, nach seiner Tat “in die Psychiatrie” gebracht wurde, spricht wohl alles dafür, dass Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit des Täters vorliegen.

Gut möglich, dass der Laienfotograf das nicht wusste – und diesen komischen Pressekodex gar nicht kennt. Aber er hat die Fotos ja auch nicht veröffentlicht.

*) Für Verstöße gegen den Pressekodex in Online-Angeboten sieht sich der Presserat nur dann zuständig, wenn sie “von Zeitungs-, Zeitschriftenverlagen und Pressediensten in digitaler Form verbreitet wurden und zeitungs- oder zeitschriftenidentisch sind”. Das ist beim Bild.de-Bericht über den abgebildeten Mann nicht der Fall, denn die gedruckte “Bild” berichtete anders. Der Presserat hat zwar kürzlich angekündigt, dass der Pressekodex in Zukunft auch für die Online-Angebote von Zeitungen und Zeitschriften gelten soll. Ob das irgendwas ändert, ist fraglich. Schließlich sind Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie die oben geschilderte nicht deshalb verantwortungslos, weil man damit riskiert, sich eine Rüge des Presserats einzufangen, sondern weil sie die Persönlichkeitsrechte verletzen.

Gaby Kösters Privatsphäre gehört nicht “Bild”

Irgendwo im Pressekodex steht:

Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen.

Und grundsätzlich heißt: Es gibt natürlich auch Fälle, in denen Erkrankungen nicht in die Geheimsphäre des Betroffenen fallen — etwa, wenn der Betroffene selbst damit einverstanden ist, dass über seine Erkrankung berichtet wird. Soll’s ja geben. Und deshalb heißt es im Pressekodex auch noch:

Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (…).

Die Komikerin Gaby Köster hat dieses Recht für sich in Anspruch genommen. Unmittelbar nachdem die “Bild”-Zeitung am vergangenen Samstag u.a. auf der Titelseite über eine Erkrankung Kösters berichtet hatte, hieß es in einer Pressemitteilung ihrer Anwälte:

Der Sachverhalt der heute Gegenstand der Berichterstattung in BILD ist, betrifft ausschließlich die Privatsphäre von Gaby Köster.

Außerdem wurden die Medien aufgefordert, “von weiterer derartiger Berichterstattung Abstand zu nehmen”.

Doch anders als die meisten Medien folgte die “Bild”-Zeitung dieser Aufforderung, indem sie Kösters Recht auf informationelle Selbstbestimmung ignorierte, ihre Privat- bzw. Geheimsphäre am Montag erneut verletzte und abermals detailliert über ihre Erkrankung berichtete.

Das hat (wie Kösters Anwälte heute mitteilen) das Landgericht Berlin “als rechtswidrig erachtet” — und gestern zwei einstweilige Verfügungen gegen die Axel Springer AG erlassen, “die es der BILD-Zeitung (…) verbieten, mit der Berichterstattung fortzufahren”.*

Und quasi zur selben Zeit, als das Gericht gestern entschied, saß die “Bild”-Redaktion bereits an einer weiteren Fortsetzung. Sie enthält so gut wie keine neue Info über Köster, sondern wiederholt bloß detailliert, was “Bild” schon zuvor berichtet hatte — und findet sich heute größer als bisher auf der Titelseite (siehe Ausriss).

Nachtrag, 16.22 Uhr: Bild.de hat inzwischen alle Berichte über Kösters Erkrankung aus dem Angebot entfernt.

Nachtrag, 17.1.2008: In einer Art Korrektur ihrer gestrigen Pressemitteilung weisen Kösters Anwälte darauf hin, dass sich nur eine der beiden einstweiligen Verfügungen gegen “Bild” richtet, die zweite jedoch gegen Bild.de.

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Was “Bild” weglässt (außer Weichspüler)

Eine Möglichkeit ist es natürlich, Khaled al-Masri (wie berichtet) als “durchgeknallten Schläger, Querulant und Brandstifter” zu bezeichnen, als “irren Deutsch-Libanesen”, der “monatelang die Bundesregierung, Parlament und Öffentlichkeit terrorisierte”.

Aber es gibt auch andere, leisere und nicht minder effektive Möglichkeiten, einen Menschen zu diffamieren. In ihrer Berichterstattung über das Urteil im Prozess gegen al-Masri zeigen “Bild” und Bild.de, dass sie auch diese Variante beherrschen.

Der Bild.de-Artikel beginnt mit dem Satz:

Der Deutsch-Libanese (bekannt als angebliches Folter-Opfer) ist vom Landgericht Memmingen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Erstaunlich an dieser Formulierung ist nicht nur, dass ein Medium, das sonst schon aus kleinsten Gerüchten größte Schlagzeilen macht, plötzlich im Fall al-Masris das Wort “angeblich” im Wortschatz der deutschen Sprache entdeckt. Erstaunlich ist vor allem, dass Bild.de mit dem Wort “angeblich” wieder einmal Zweifel an al-Masris Aussagen ausdrückt, die zuständige Behörden nicht haben.

Bild.de enthält den Lesern ebenso wie die gedruckte “Bild”-Zeitung (siehe Ausriss rechts) auch die Begründung des Gerichtes vor, warum es jemanden, den es immerhin der Brandstiftung, gefährlichen Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch für schuldig befindet, trotzdem nur zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die “Schwäbische Zeitung” formulierte es so:

Seine Traumatisierung durch die fast sechsmonatige Gefangenschaft in Händen des amerikanischen Geheimdienstes CIA in Afghanistan und sein umfassendes Geständnis waren es, die dem 44-Jährigen einen weiteren Aufenthalt im Gefängnis ersparten.

Und die Nachrichtenagentur dpa fasste das so zusammen:

Das Gericht rechnete El Masris Geständnis, die Entschuldigungen bei den Opfern und die Traumatisierung durch seine Entführung nach Afghanistan als strafmildernd an.

Natürlich hat “Bild” das weggelassen, sonst hätten vermutlich Millionen “Bild”-Leser gefragt: “Traumatisiert? Wovon das denn??” Schließlich hat ihre Zeitung ihnen al-Masri bislang und konsequent nur als “durchgeknallten Schläger, Querulant und Brandstifter” und potentiellen Lügner vorgestellt, dem nicht mehr passiert ist, als dass er “versehentlich in Mazedonien verschleppt und für fünf Monate inhaftiert wurde”, was aber kein Skandal sei.

Der psychiatrische Gutachter Norbert Ormanns sagte im Verfahren übrigens, al-Masris Taten hätten sehr wahrscheinlich verhindert werden können, wenn al-Masri, der vor seiner Entführung 20 Jahre lang unbescholten in Deutschland gelebt hat, die dringend notwendige Therapie bekommen hätte. Auch das steht nicht in “Bild”. Vermutlich, weil die Zeitung solche Zusammenhänge erklärtermaßen für “irre” hält.

Als “Bild” vor zwei Wochen schrieb:

Wir werden unsere Berichterstattung [über al-Masri] nicht weichspülen – so wenig wie bei Hasspredigern, Nazis oder sonstigem durchgeknallten Gesindel.

meinte die Zeitung also in Wahrheit vermutlich ungefähr:

Wir werden auch in Zukunft so manipulativ und irreführend berichten, dass unsere Leser keine Wahl haben, als die von uns verbreiteten Vorurteile bestätigt zu finden.

Ein misslungener Selbstversuch


Christian Schertz, 41, ist Medienanwalt in Berlin. In den vergangenen Jahren setzte er in “Bild” und “BamS” u.a. Gegendarstellungen für Sabine Christiansen, Oliver Pocher, Nadja Auermann, Natalie Wörner, Katja Flint, Hannelore Hoger, Nora Tschirner, Karsten Speck, Sibel Kekilli, Cosma Shiva Hagen, Dieter Wedel, Günther Jauch und Alexandra Neldel durch. Schertz lehrt u.a. Medienrecht an der Potsdamer HFF und der FU Berlin — und stellt heute in Berlin gemeinsam mit Thomas Schuler das Buch “Rufmord und Medienopfer” vor.

Von Christian Schertz

Kein Zweifel: Auf BILDblog ist es angezeigt, sich kritisch mit “Bild” auseinanderzusetzen. Nur: Kritik kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet sinngemäß: “Die Kunst der Beurteilung”. Blattkritik — zu der ich von “Bild” noch nie eingeladen wurde — heißt also auch, Positives zu erwähnen. Daher mein Selbstversuch, die heutige “Bild”-Ausgabe nach Punkten zu durchforsten, die mir positiv auffallen, gewissermaßen als dialektischer Gegenentwurf zu BILDblog.

And here are the results:

Auf der Titelseite ist Nicolas Sarkozy “Verlierer” des Tages. “Bild” prangert zu Recht an, wie der französische Staatspräsident dem libyschen Staatschef Gaddafi (“Folter, Zensur und Menschen, die einfach verschwinden!”) fünf Tage einen roten Teppich ausrollt, um ihm ein Atomkraftwerk zu verkaufen.

Auf Seite 2 deckt Hugo Müller-Vogg in seinem Kommentar die Bigotterie christdemokratischer Politiker auf, die zumindest über Jahre ausschließlich das Lebensmodell “verheiratet mit Kindern” als Ideal gefeiert und vor allem dem Volk verkauft haben, dieses Modell aber immer seltener selbst leben nach dem Motto: “Wasser predigen und Wein trinken.” Müller-Vogg gelingt das Ganze auch noch, ohne bei den beschriebenen Fällen (Wulff, Oettinger, Pofalla) die Intimsphäre zu verletzen, da er lediglich öffentlich bekannte Fakten mitteilt und hieraus seine Schlüsse zieht. Hinzutritt, dass Frau Oettinger in einem Artikel neben dem Kommentar immerhin Fragen der “Bild” zu der Trennung, wenngleich abwiegelnd, beantwortet und damit selbst den heutigen Titel “Nach Ehe-Aus: Das sagt Frau Oettinger” ohne Not befördert hat. Wahrscheinlich war es wieder ein Überrumpelungsanruf, bei dem als presserechtliche Grundregel eigentlich gilt: Wenn man weitere Berichterstattung nicht befördern will, sagt man nichts, njet, kein Kommentar. Anders offenbar im Fall Oettinger.

Weiterhin fällt auf, dass die heutige “Bild” im Wesentlichen auch sonst ohne massive Eingriffe in die Privatsphäre auskommt. Lediglich ein “Abschuss” von Britney Spears, der sie beim Stehlen eines Feuerzeuges im Wert von 99 Cent an einer Tankstelle zeigt, lässt sich finden. Indes dürfte auch dieses Foto rechtlich nach der medialen Inszenierung von Frau Spears sogar zulässig sein.

Noch zu diesem Thema: Tatsächlich, ich kann es gar nicht glauben, ich finde kein Leser-Reporter-Foto! Jedenfalls in der Printausgabe. Mehrfach blättere ich die Zeitung durch. Ich finde keins.* Da wurde über Monate “das Phänomen Leser-Reporter” in den Feuilletons der überregionalen Tagespresse und den Medienmagazinen in Funk und Fernsehen diskutiert und angeprangert. Auch ich selbst war hieran beteiligt (“Massenweiser Aufruf zum Rechtsbruch”). Und dann stellt man fest, dass die “Bild”-Zeitung in ihrer Printausgabe jedenfalls eine tägliche Rubrik “Leser-Reporter” offensichtlich aufgegeben hat. Völlig unbemerkt. Nach dem Abklingen der Diskussion.

Vielleicht muss “Bild” ja auch die Privatsphäre von Menschen nicht mehr verletzen, da seit geraumer Zeit Prominente jeglicher Couleur zumeist unaufgefordert, jedenfalls ohne Not, sich zu dem aktuellen Zustand ihres Liebes- und Privatleben äußern. Während in der Vergangenheit viele Celebrities gut daran getan haben, ihre Privatsphäre zu schützen, häuft sich die Anzahl derjenigen, die mit O-Tönen wie: “Ja, es stimmt. Wir sind ein Paar.”; “Ja, es stimmt. Wir haben uns getrennt.” oder gleich in der Kombi “Ja, es stimmt. Ich habe mich getrennt und bin jetzt zusammen mit…” in die Öffentlichkeit gehen. BUNTE-Republik Deutschland.

Dennoch ist der Selbstversuch misslungen: Was die “Bild”-Zeitung heute auf Seite 2 mit dem offensichtlich traumatisierten Folter-Opfer Al-Masri macht (“Brandstifter und Schläger vor Gericht”) ist unfassbar, unentschuldbar, ein Nachtreten in Richtung Presserat und Betroffenen. Das Leben ist nicht fair.

*) Nachtrag zum misslungenen Selbstversuch, 16.47 Uhr: Jetzt habe ich sie doch gefunden, Leser-Reporter-Fotos auf Seite 12, insgesamt 5 Fotos von Frauen mit Rückentatoos. Dabei handelt es sich aber im Wortsinne nicht um Leser-Reporter-Fotos, sondern um Leser-Fotos — offensichtlich mit Einwilligung der Abgebildeten. In den Anfängen der Leser-Reporter-Fotos waren es noch vielfach Abschüsse von Prominenten ohne deren Zustimmung. Das erklärt auch, warum die Rubrik Leser-Reporter nicht mehr offensichtlich ins Auge fiel.

 
BILDblogger für einen Tag ist morgen Klaus Vater.

Allgemein  

“Durchgeknalltes Gesindel” bei “Bild”

Es gibt offenbar bestimmte Regeln im Pressekodex, die “Bild” kategorisch ablehnt. Zwar bekennt sich Axel Springer — wo “Bild” bekanntlich erscheint — zur Einhaltung der Standards des Pressekodex (und hat im Jahr 2003 sogar Leitlinien verabschiedet, die “das Verständnis der publizistischen Grundsätze des Pressekodex” in bestimmten Bereichen “konkretisieren und erweitern”). Doch für “Bild” scheint das nicht zu gelten.

Anders ist kaum zu erklären, mit welcher Regelmäßigkeit “Bild” sich beispielsweise über Ziffer 8 des Pressekodex hinwegsetzt, wo es einleitend schlicht heißt:

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen.

Ganz besonders große Ignoranz zeigt “Bild” in der Berichterstattung über psychisch Kranke, von deren erhöhter Schutzbedürftigkeit die Richtlinien 8.1 (4) und 8.4 des Pressekodex handeln.

Drei Beispiele aus jüngster Zeit:

Im September wurde “Bild” vom Presserat gerügt, weil sie den offenbar psychisch kranken Khaled al-Masri abwertend und damit ehrverletzend als “irre” und “durchgeknallt” bezeichnet hatte. Für diese Rüge hatte man bei “Bild” überhaupt kein Verständnis und berichtete vor einigen Tagen entsprechend darüber. Dabei setzte sie al-Masri en passant quasi gleich mit “Hasspredigern, Nazis oder sonstigem durchgeknallten Gesindel” (wir berichteten).

Ende November hatte “Bild” über eine Geiselnahme im Berliner Hauptbahnhof berichtet und dabei den Täter völlig unverpixelt und klar identifizierbar auf großen Fotos gezeigt. Obwohl es von Anfang an Hinweise gab, dass er schuldunfähig sein könnte. “Bild” schrieb am ersten Tag ihrer Berichterstattung, er habe “offenbar Kokain geschnupft” und sei “in eine Psychoklinik eingewiesen” worden. Am zweiten Tag der “Bild”-Berichterstattung wusste man über den Täter, dass er möglicherweise wegen Wahnvorstellungen schuldunfähig gewesen sei. Dennoch zeigte “Bild” ihn erneut ohne jede Unkenntlichmachung (wir berichteten).

Und heute berichtet “Bild”, wie viele Zeitung, über “die unfassbare Tragödie, die ganz Deutschland entsetzt”. Eine Mutter aus einem kleinen Ort in Schleswig-Holstein hat offenbar ihre fünf Söhne getötet. Wie viele Zeitungen zitiert auch “Bild” den Oberstaatsanwalt:

“Wir beschuldigen die Mutter des fünffachen Mordes, allerdings im Zustand der absoluten Schuldunfähigkeit”

Deutlicher geht es kaum. Und dennoch: “Bild” illustriert den Artikel mit einem großen Foto, das nicht nur die fünf Söhne, sondern auch die Mutter ohne jegliche Verfremdung zeigt*:

"Diese 5 Jungen wurden von ihrer Mutter getötet"

Hier also noch einmal im Wortlaut die entscheidende Passage aus Richtlinie 8.1 (4) des Pressekodex — auch wenn sie für “Bild” offenbar keinerlei Bedeutung hat:

Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

Mit Dank an Matthias S., Sebastian U., Maja I., Volker K., Torsten R. und Oliver P. für den sachdienlichen Hinweis.

*) In Teilen der “Bild”-Auflage ist die Frau offenbar auch auf der Titelseite abgebildet und nicht unkenntlich gemacht.

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