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Aus großer Kraft folgt große Verantwortung

Wenn ein Taxifahrer einen weiblichen Fahrgast gewaltsam in den Kofferraum seines Wagens packt, dann kreuz und quer durch Hamburg fährt, schließlich vor dem eigenen Haus parkt und sich schlafen legt, während das Opfer erst nach insgesamt sechs Stunden von aufmerksamen Nachbarn befreit wird, dann könnte man unter Umständen annehmen, dass der mutmaßliche Täter nicht ganz bei Trost ist — oder es zumindest vorübergehend nicht war.

Diese Beweisführung reicht “Bild Hamburg” nicht aus. Stattdessen durften zwei Reporter im Privatleben des mutmaßlichen Täters und seiner Familie herumschnüffeln. “BILD auf Spurensuche” nennt sich das dann.

Und das Ergebnis sieht so aus:

BILD auf Spurensuche Die irre Welt des Taxi-Entführers +++ Er hielt sich für Spiderman +++ Er wohnte mit 57 noch bei Mama +++ Er wollte Pfand für leere Wodka-Flaschen

Taxi-Entführer [R.], der eine Frau sechs Stunden im Kofferraum seines Wagens gefangen hielt – langsam kommt zu Tage, wie durchgeknallt er ist.

Die Beweisführung dafür, “wie durchgeknallt” der “Taxi-Entführer” ist, klingt dabei arg an den Haaren herbeigezogen. Und fast schon im Vorbeigehen verletzt “Bild” die Persönlichkeitsrechte des mutmaßlichen Täters und seiner Familie:

Er ist 57 Jahre alt, lebt aber immer noch bei seinen Eltern, auf einem Hof bei Norderstedt. Unten wohnen Mutter […] und Vater […], den ersten Stock teilen sich [der mutmaßliche Täter], seine […] Schwester, sein […] Bruder und dessen Ehefrau.

Abgesehen davon, dass eine solche Wohnsituation auch wohlwollend als Mehrfamilienhaus mit verschiedenen Generationen unter einem Dach bezeichnet werden könnte, nennt “Bild” nicht nur das Alter jedes einzelnen Familienmitglieds, sondern zeigt auch noch ein Foto des Hofs inklusive Ortsangabe.

Nächster Beleg für die “Durchgeknalltheit” des mutmaßlichen Täters:

Er hielt sich für Spiderman. Ein Foto des Spinnenmannes mit dem einmontierten Gesicht von […] hängt bei einem früheren Arbeitgeber an der Wand.

Es ist noch nicht mal klar, ob der mutmaßliche Täter diese Montage selbst angefertigt hat. Ihm allein deshalb unterstellen, er halte sich für Spiderman, ist perfide. Dann müsste sich auch Kai Diekmann für eine gigantische Statue mit einer goldenen Gurke in der Hand halten.

Müssen wir noch erwähnen, dass das Gesicht des Taxifahrers in der Spiderman-Montage bei “Bild” nicht anonymisiert ist?

Und die “Bild”-Spurensucher fanden noch mehr heraus:

Er wollte Pfand für Wodka-Flaschen! Am 9. Juni tauchte Ralph B. mit seinem Taxi bei einer Tankstelle auf und wollte die leeren Fusel-Pullen abgeben.

Das muss man sich mal vorstellen: Pfand für Wodkaflaschen als Indiz für Wahnsinn! Wenn jeder, der das deutsche Flaschenpfandsystem nicht ganz durchblickt, “durchgeknallt” ist oder in einer “irren Welt” lebt, dann haben wir ein Problem.

Sollte “Bild” trotz dieser lausigen Beweise richtig liegen, was die Frage nach der geistigen Gesundheit des mutmaßlichen Täters angeht, dann hätten die beiden Reporter (neben der o.g. Verletzungen der Persönlichkeitsrechte) ironischerweise auch noch gegen diese Richtlinie des Pressekodexes verstoßen:

Richtlinie 4.2 – Recherche bei schutzbedürftigen Personen
Bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen ist besondere Zurückhaltung geboten. Dies betrifft vor allem Menschen, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen […] Kräfte befinden oder einer seelischen Extremsituation ausgesetzt sind […]. Die eingeschränkte Willenskraft oder die besondere Lage solcher Personen darf nicht gezielt zur Informationsbeschaffung ausgenutzt werden.

Mit Dank an Leo.

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Kodex-Exegese

Der Pressekodex, jenes Regelwerk, zu dessen Einhaltung sich die deutschen Print- und Onlinemedien selbst verpflichtet haben (und dessen Nicht-Einhaltung für sie quasi folgenlos ist), gibt eine eher freudlose Lektüre ab. Wie richtige Gesetzestexte auch, ist der Kodex recht trocken gehalten.

Was soll man sich zum Beispiel unter der Richtlinie 12.1 vorstellen?

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Und Ziffer 1 ist dann vielleicht doch ein bisschen allgemein formuliert:

Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. (…)

Grau ist alle Theorie, schön bunt ist die “Bild”-Zeitung — und die zeigt heute auf ihrer Seite 3 gleich an mehreren Stellen recht anschaulich, wie der Pressekodex gemeint sein könnte:

Rumänische Geldautomaten-Bande in Dortmund geschnappt - Läuft in Remscheid ein Sex-Schwein frei herum?
Immerhin haben sie es geschafft, die Gesichter notdürftig zu anonymisieren.

Selbsttötung, Solarbäume, Bauer sucht Frau

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Loblied des Links”
(spiegel.de, Sascha Lobo)
Sascha Lobo lobt den Link: “Der Link verheisst Vernetzung, Zugänglichkeit, Offenheit. Ein Link gibt dem Nutzer auch die Möglichkeit, die Seite zu verlassen; im Link steckt deshalb die Freiheit des Netzes. (…) Verlinkung ist digitales Leben, der Rest ist Konsum.”

2. “Dreifach-Suizid: Fragwürdige Details”
(ndr.de, Video, 4:32 Minuten)
“Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände”, heisst es in Richtlinie 8.5 des Pressekodex. “Zapp” berichtet über einen aktuellen Fall aus Niedersachsen: “Selbsttötungen haben als solche in der Presse nichts verloren. Das sollten Journalisten wissen, spätestens seit Robert Enke. Von daher war es unverantwortlich, was sich letzte Woche in vielen Medien abspielte.”

3. “Bauernopfer”
(sueddeutsche.de, Frederik Obermaier)
Frederik Obermaier berichtet aus dem oberbayerischen Aiglsham, dem Wohnort des durch die Doku-Soap “Bauer sucht Frau” bekannt gewordenen Bauers Josef und seiner Frau Narumol. “An einem einzigen Wochenende, so erzählen einige Dorfbewohner hier, fahren so viele Autos durch den 60-Einwohner-Weiler wie vor Bauer sucht Frau nicht mal in einem Monat.”

4. “Von Solarbäumen, Fibonacci-Folgen und unbelehrbaren Schreiberlingen”
(intern.de)
“13-Jährigem gelingt Durchbruch in Solarenergiegewinnung”, meldete beispielsweise Gizmodo.de vor wenigen Tagen. Intern.de schreibt auf, was sich ereignete, nachdem ein Blogger daran öffentlich zweifelte.

5. “Wenn Gerüchte Fakten schaffen”
(dw-world.de, Video, 4:09 Minuten)
Detlef Saitner liest keine Zeitungen mehr: “Er liest lieber im Netz, bei den Crash-Propheten. Deren Klickraten haben sich seit 2008 fast verdreifacht.”

6. “Der Lottogewinner Erwin Lindemann”
(youtube.com, Video, 3:41 Minuten)
“Wie kann man einen ‘Brennpunkt’ zum WM-Aus für Michael Ballack machen aber keinen zum Abschied von einer Legende, die so lustig war wie sonst kein Deutscher und so deutsch wie sonst kein Lustiger?”, fragt Imre Grimm auf haz.de.

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Wir müssen leider draußen bleiben

Am Dienstag hatte “Bild” erklärt, dass sie es für ihre Pflicht hielten, der Öffentlichkeit mitzuteilen, wie ein Kindesentführer aussieht, und damit die Spruchpraxis des Deutschen Presserats kritisiert (BILDblog berichtete).

Doch nicht nur der Presserat ist anderer Meinung als “Bild”, sondern auch die Justiz: Gestern, am zweiten Verhandlungstag, verhängte der Vorsitzende Richter am Potsdamer Landgericht ein Fotoverbot für die Medien. Er dulde in seinem Sitzungssaal keine Hetzjagd, sagte er laut “Berliner Zeitung”.

Und weiter:

[N]icht nur der Täter wurde an den Pranger gestellt, sondern auch Verwandte des Mannes. “Sicher muss zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und dem Interesse der Prozessbeteiligten abgewogen werden”, sagte Dielitz. Dies sei nicht immer einfach. In diesem Fall aber habe sich die Ex-Frau des Angeklagten, die als Zeugin gehört werden soll, einer Hetzjagd durch die Presse ausgesetzt gefühlt.

Es ist übrigens denkbar, dass sich die Berichterstattung von “Bild” strafmildernd auf das Urteil des Gerichts auswirkt — es wäre nicht das erste Mal.

“Bild” selbst berichtet heute nicht weiter über den Prozess.

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Ohne Gesicht kein Bericht

Bei “Bild” können sie es selbst nicht fassen, was sie da schreiben (müssen):

“Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”

Ja, liebe Leser, Sie haben richtig gelesen: “Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”, sagt der Deutsche Presserat, der oberste Sittenwächter der Presse – und kritisiert aus diesem Grund immer wieder die BILD-Zeitung. Weil wir ganz anderer Meinung sind. Weil wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.

Mit diesen zwei Absätzen ist eigentlich alles gesagt, denn natürlich handelt es sich beim Schutz der Identität nicht um irgendeine hippiemäßige Meinung des Presserats, sondern um ein Recht, das sich aus den Grund- und Menschenrechten ableitet und für alle Menschen gilt. Dieses Recht muss im Einzelfall immer gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden.

Deswegen lautet die Aussage des Presserates vollständig auch:

Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen. Nur in Ausnahmefällen darf die Identität eines mutmaßlichen Täters in der Berichterstattung preisgegeben werden. Dabei ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen.

(“Grundsätzlich” ist hier also nicht im Sinne von “immer”, sondern im Sinne von “in aller Regel” gemeint.)

“Bild” glaubt offensichtlich nicht nur, “dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen”, sondern auch, wie ein Kindesentführer aussieht: Im Februar hatte die Zeitung über eine Kindesentführung in der Nähe von Berlin berichtet. Für ihre Form der Berichterstattung erhielt “Bild” vom Presserat eine “nicht-öffentliche Rüge”, über die die Zeitung schreibt:

Grund: Das Persönlichkeitsrecht des Täters, also sein Recht auf Anonymität, verbiete die Namensnennung und Abbildung. “Aus der Schwere der Tat”, so der Presserat, “könne nicht geschlossen werden, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.”

“Bild” hatte in der Berichterstattung allerdings nicht nur ein Foto des mutmaßlichen Täters gezeigt und dessen (abgekürzten) Namen genannt, sondern auch dessen Lebensumfeld sehr genau beschrieben.

Der Presserat beschreibt die “Erwägungen des Beschwerdeausschusses” unter anderem so:

Aus der Schwere der Tat könne hier jedoch nicht geschlossen werden, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen überwiege. Es müssten weitere Umstände hinzukommen, die für eine Abbildung sprächen. Entgegen der Argumentation des Beschwerdegegners rechtfertige auch das Geständnis die identifizierende Berichterstattung nicht. Gleiches gelte für Aspekte wie das genaue Planen der Tat, die familiäre Situation des mutmaßlichen Täters und seine berufliche Stellung. Diese seien möglicherweise strafrechtlich, jedoch nicht pressethisch von Bedeutung.

“Bild” verkürzt diese Abwägungen zu einer allgemeingültigen Frage:

Ist also der Schutz des Täters wichtiger als die Berichterstattung über eine schwere Straftat?

Wir finden Nein und finden uns mit der Rüge des Presserates auch nicht ab. Deshalb zeigen wir auch heute ein Bild von Carolinas Entführer – und zwar aus dem Gerichtssaal.

Den letzten Satz hat “Bild” natürlich nicht einfach so dahin geschrieben:

Diesen Entführer soll BILD nicht mehr zeigen dürfen

Auch die eigenen Leser will “Bild” mal wieder mobilisieren:

Ist der Schutz eines Täters wichtiger als die Berichterstattung über eine schwere Straftat? Sagen Sie dem Presserat Ihre Meinung: Deutscher Presserat, Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin, Tel: 030 / 36 70 07-0, Fax 030 / 36 70 07-20, Email: info@presserat.de

Bis zum Mittag seien “einige Hundert Anrufe, einige Hundert E-Mails und ein paar Faxe” eingegangen, wie uns der Presserat auf Anfrage erklärt. Drei Viertel der Menschen seien für “Bild” gewesen, ein Viertel habe sich differenziert geäußert — auch mehrere Beschwerden über den heutigen Artikel seien auch schon dabei gewesen. Am Nachmittag sei das Verhältnis schon bei zwei Dritteln zu einem Drittel gewesen.

Dabei könnte “Bild” auf derlei populistische Aktionen verzichten: Der Presserat wird von Verlegerverbänden und Journalistengewerkschaften getragen, das heißt die Axel Springer AG, bei der “Bild” erscheint, könnte sich für eine Änderung des Pressekodex in diesem Punkt einsetzen. Das hat sie laut Presserat bisher noch nie versucht.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber! (Ihr könnt jetzt aufhören!)

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Lynchvorlage

Ende Juni kam die siebenjährige Mary-Jane aus dem thüringischen Zella-Mehlis nach der Schule nicht nach Hause, am nächsten Tag fanden Spaziergänger ihre Leiche. Zwei Wochen später, am vergangenen Freitag, nahm die Polizei einen Tatverdächtigen fest, am Samstag hat er gestanden, das Mädchen sexuell missbraucht und dann getötet zu haben.

Auch “Bild” berichtet heute groß über das Geständnis und bedient sich dabei einer inzwischen liebgewonnenen Formulierung:

SIE HABEN DAS SCHWEIN!

Tino L. (37), ein vorbestrafter Metzger, ermordete das Kind aus Zella-Mehlis (Thüringen). Er war nur auf Bewährung in Freiheit!

Man kann das so verstehen, dass der mutmaßliche Täter schon einmal ein ähnliches Verbrechen begangen hat und die deutsche Justiz (die “Bild” und ihren Lesern immer viel zu lax durchgreift) wieder mal versagt hat. Tatsächlich war er wegen Betäubungsmittel- und Straßenverkehrsdelikten vorbestraft und auf Bewährung frei.

Doch der Mann ist für Europas größte Boulevardzeitung nicht nur ein vorbestraftes “Schwein”, er ist noch mehr:

Wer ist der Mörder, der Mary-Jane das angetan hat? Beruflich und privat ein ewiger Verlierer.

“Bild” belegt diese Behauptung damit, dass der Mann zuletzt in einer Reinigungsfirma gejobbt habe, nachdem er bei seinem vorherigen Arbeitgeber rausgeflogen sei, und er zwei Kinder von zwei verschiedenen Frauen habe, die er (“Bekannte berichten”), auf Wunsch der Mütter nicht sehen dürfe.

Der Artikel endet mit diesen Worten:

Der Killer sitzt jetzt in einer Einzelzelle, wird dauerhaft überwacht. Ein LKA-Beamter: “Wenn er sich nicht selbst etwas antut, gäbe es im Knast genügend andere, die das gerne übernehmen würden.”

Insofern fällt dieser “Bild”-Artikel vermutlich unter “Servicejournalismus”:

Das ist Mary-Janes Mörder: Er hat sie missbraucht, gewürgt und warf sie lebend in den Bach
Mit Dank an Therese.

Fortsetzung vor dem Presserat hier.

Sarg die Wahrheit! (2)

Am 6. April berichtete Bild.de über die Schauspielerin Hanna Köhler (bekannt aus der ARD-Serie “Marienhof”), die am 17. März verstorben war, und schrieb:

Jetzt steht ihr Sarg verlassen in einer Bestattungshalle, kein Angehöriger hat sich bisher gemeldet. (…)

Was keiner wusste: Der Sarg mit der Leiche steht seit ihrem Tod einsam in einer Bestattungshalle des Zentralfriedhofs Ulm.

Das stimmte nicht, denn Köhler war bereits am 28. März eingeäschert worden, mehr als eine Woche vor Erscheinen des Artikels (BILDblog berichtete).

Wir haben uns beim Presserat über diese offensichtlich falsche Berichterstattung beschwert, weil wir darin Verstöße gegen die Ziffern 1 (“Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde”) und 2 (“Sorgfalt”) des Pressekodex sahen. Bild.de sah das erwartungsgemäß anders: In der Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärte die Rechtsabteilung, die Redaktion habe “wahrheitsgemäß” über den Tod von Hanna Köhler berichtet.

Nach Durchsicht des Textes müsse die Rechtsabteilung jedoch einräumen, dass der Artikel missverständlich aufgefasst werden könne. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (06.04.2011) habe der Leichnam nicht mehr in der Leichenhalle gestanden. Hanna Köhler sei bereits am 28.03.2011 eingeäschert worden. Der fertige Artikel sei aufgrund einer redaktionellen Planungsänderung jedoch erst zwei Wochen später veröffentlicht und nicht mehr aktualisiert worden. In der Gesamtbetrachtung sei dieser Fehler jedoch nicht als gravierend einzustufen. Denn tatsächlich habe der Sarg mit dem Leichnam über eine Woche einsam in der Bestattungshalle gestanden. Insgesamt sei die Redaktion ihrer Chronistenpflicht in verantwortlicher Weise nachgekommen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Der Presserat wollte sich der Springer-internen Einschätzung, der Fehler sei nicht gravierend, nicht anschließen. Nach einstimmiger Ansicht der Mitglieder habe die Redaktion den Vorgang “nicht wahrheitsgemäß” dargestellt. Nach Ansicht des Gremiums hätte es die journalistische Sorgfaltspflicht erfordert, “dass die Redaktion den Beitrag vor Veröffentlichung noch einmal prüft und aktualisiert”. Wegen des Verstoßes gegen die Ziffern 1 und 2 des Pressekodex sprach der Beschwerdeausschuss Bild.de einen “Hinweis” aus.

Stern  etc.

Mixvorlagen

Soviel ist klar: Wenn sich der deutsche Journalist nach einem harten Tag aus der Redaktion schleppt, um woanders weiterzutrinken, dann bestellt er kein Feierabendbier, sondern einen Aperol.

Vor fast zwei Jahren stimmte die “Welt am Sonntag” ein Loblied auf das “modische Getränk” an, für das “Welt online” vom Deutschen Presserat gerügt wurde.

Im Januar porträtierte die “Berliner Zeitung” ein Männer-Model, in dessen Glas “ein paar Eiswürfel zwischen Prosecco und Aperol” schimmerten. Nur eine Woche später fand sich in einer Restaurantkritik genug Raum, ein bisschen ins Detail zu gehen:

Bei einem Prosecco con Aperol (4,50 Euro) schmieden wir Urlaubspläne und studieren die wahre Machart dieses auch als “Aperol Spritz” bekannten Getränkes: Verfeinert wird es mit einer Orangenscheibe, nicht mit Zitrone, wie es mir eine Frevlerin kürzlich weismachen wollte.

Als die “Hamburger Morgenpost” im März bei 6 Grad den Frühling herbeischreiben wollte, zitierte sie eine 27-jährige Marketing-Managerin aus Winterhude, die ihren freien Tag mit Freundinnen an der Alster genoss:

“Ich habe schon den ganzen Tag Frühlingsgefühle. Die Sonne und der Blick auf die Alster sind doch einfach großartig”, schwärmt die junge Frau und freut sich auf einen Aperol mit Spritz.

Die “Süddeutsche Zeitung” notierte, als sie den wissenschaftlichen Vorstand der Stiftung Männergesundheit traf, dass sich dieser “erst mal einen Prosecco Aperol” bestellt habe. Im April berichtete die “taz” einigermaßen unnötigerweise, dass sich eine Gruppe von Speeddating-Teilnehmern “an einem Glas Aperol-Prosecco” festhielt, und die “Berliner Morgenpost” erklärte anlässlich einer Leserreise nach Verona, welchen Aperitif man dort am Besten bestelle:

Aperol Spritz, will man sich mit der Nummer eins der venezianischen Pop-Kultur in das abendlich kunterbunte Treiben der Veroneser nahtlos einreihen.

Das “SZ Magazin” nannte am 29. April unter den 99 Gründen, warum wir uns auf den Sommer freuen, als Nummer 85 “Aperol Sprizz” und schaffte es im selben Heft, in einer kurzen Hotelempfehlung gleich zweimal aufzuzählen, worauf es besonders ankommt:

Das Zimmer war großzügig geschnitten und der Aperol Sprizz an der Bar genau richtig. (…)

Also, der Tipp für den Sommer: Erst in den Pool springen, dann den guten Aperol Sprizz an der Bar trinken.

Erst zwei Wochen zuvor hatte das “SZ-Magazin” in einer anderen Hotelkritik geschwärmt, dass “der Aperol Sprizz” “nicht nur gut zur Farbe des Lichtes passt, sondern auch zur Fassade der Hotellegende gegenüber”.

Die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” hielt sich bei ihrer Meldung über den Umsatz des Aperol-Mutterhauses Campari zwar vornehm zurück, bezeichnete das 15-Prozent-Getränk aber irrtümlicherweise als “alkoholfreien Aperiti (sic!)”.

Doch das ist alles nichts, verglichen mit dem Artikel im aktuellen “Stern”:

Schon im Vorspann heißt es, Deutschland berausche sich an Aperol, und dass zumindest der Autor des Artikels berauscht war, daran kann kein Zweifel bestehen:

Eiswürfel im Glas kühlen das Getränk und lassen es funkeln, Sodawasser setzt den Alkoholgehalt ein wenig herab, weshalb man glaubt, nach dem ersten gleich ein zweites Glas trinken zu können. Und weil es dann eh schon zu spät ist, nimmt man noch ein drittes.

Auch wenn “jede Liese” den Drink anrühren könne, hat der “Stern” lieber einen Fachmann befragt: den Münchner Mixer Mauro Mahjoub, der lustigerweise auch noch gleich an der “Campari Academy” “Barleute und Kneipiers in der Kunst der Mixgetränke” schult.

Und darüber sollte man keine Witze machen:

Über den Bildungswert der dort agierenden “Campari Academy” ließe sich ähnlich lästern wie darüber, dass sich Cocktail-Schüttler neuerdings “Mixologen” nennen. Ein Fehler: Wer je versucht hat, aus Tausenden von Spirituosen, Säften und Essenzen einen mehr als nur trinkbaren Cocktail zu mixen, lacht nicht mehr. Es ist eine Kunst.

Keine Kunst und noch weniger Journalismus ist das, was der Autor über den “gefälligen Geschmack” von Aperol zu berichten weiß:

Mit den Zitrusnoten der Orange, den Bitterstoffen des Enzians und der herben Frucht des Rhabarbers — zuzüglich weiterer “geheimer” Kräuterauszüge und ordentlich Zucker — ist Aperol ganz einfach lecker.

Als dem “Stern” die Schwärmereien auszugehen drohen, lässt er einfach noch mal den Experten von der “Campari Academy” zu Wort kommen:

“Aperol ist einer der wenigen Liköre, die sich mit fast jedem Produkt mischen lassen, außer mit Milch und Sahne. Alles kannst du damit mixen: Whisky, Tequila, Wodka, Rum, Wermut, alles macht Aperol schön und rund.” Sagt Mahjoub.

Als Journalist kann man sich ja auch mal auf das Nötigste, also die Anmoderation der Werbetexte, beschränken:

Für die heimische Terrasse empfiehlt Barmann Mahjoub eine Bowle: “Früchte, zum Beispiel Erdbeeren, in Aperol, Maraschino und etwas trockenem Wermut eine Stunde marinieren. Für Erwachsene mit Prosecco, für weniger Erwachsene mit Sprite oder 7 Up auffüllen. Köstlich.”

Leichenschau

Beim Giro d’Italia, einem der wichtigsten Radsport-Etappenrennen der Welt, kam es am Montag zu einem schweren Unfall, bei dem einer der Teilnehmer tödlich verunglückte. Und weil bei großen Events jede Menge Kameras laufen und deshalb auch das passende Bildmaterial vorhanden ist, treten mit Bild.de und dem Online-Auftritt der “Hamburger Morgenpost” zwei der üblichen Verdächtigen den Pressekodex mit Füßen.

Unter Ziffer 11 — Sensationsberichterstattung, Jugendschutz heißt es:

Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

Aus dem Pressekodex

Richtlinie 11.1:
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.

Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.

Unter der Überschrift “Tod beim Giro” zeigt Bild.de eine Bildergalerie mit insgesamt drei Fotos, auf denen Rettungskräfte letztlich vergeblich versuchen, den sterbenden Radprofi wiederzubeleben.

Dazu schreiben die beiden Autoren:

Weylandt (…) soll auf der Abfahrt vom Passo del Bocco (957 m) etwa 25 km vor dem Ziel mit der rechten Pedale an der Felswand hängengeblieben und danach 20 m durch die Luft geflogen sein.

Weylandt knallte brutal auf das Pflaster, blutete stark aus Mund und Nase. “Wouter Weylandt war schon bewusstlos, als wir eintrafen. Wir haben 40 Minuten versucht, ihn zu reanimieren. Aber es war nichts mehr zu machen”, teilte Giro-Arzt Dr. Giovani Tredici mit.

Und von wegen Jugendschutz — heute schaffte es eines der Fotos des sterbenden oder bereits gestorbenen Radprofi sogar auf die Startseite von Bild.de:

Schwangere Freundin trauert um toten Rad-Star
(Unkenntlichmachung von uns)

Auch mopo.de hat keine Skrupel, ein Foto des Verunglückten zu zeigen — inklusive Lupensymbol, damit man sich den Sterbenden per Klick noch ein wenig genauer ansehen kann.

In einem zweiten Artikel auf mopo.de — ebenfalls mit Foto — heißt es ironischerweise sogar:

Aus Rücksicht auf die Hinterbliebenen und die Teamkollegen hatte das italienische Fernsehen RAI keine Bilder vom direkten Unfallhergang gezeigt.

Soviel Feingefühl kann man leider nicht von jedem erwarten.

Mit Dank an die Hinweisgeber.

Niveau ist keine Hautcreme

“Brigitte Woman”, das “Magazin für Frauen über 40”, widmet sich in seiner aktuellen Ausgabe einer ganz besonderen Farbe:

Ein Blau geht um die Welt. Die Welt ist bunt. Aber es gibt da ein blaues Kosmetikprodukt, das findet man in nahezu jedem Land der Erde — und an den merkwürdigsten Plätzen. Eine Geschichte in Bildern.

Ein “blaues Kosmetikprodukt”, also. Oder auch eine “bekannte Kosmetikmarke”, die mehr als 500 Produkte herstellt, “die alle den blau-weißen Markennamen tragen”.

Die Fotostrecke ist nicht als “Anzeige” oder “Sonderveröffentlichung” gekennzeichnet und trägt auch sonst keine Kennzeichnung, hinter der man einen Euphemismus für einen bezahlten Inhalt vermuten könnte. Sie wird vollständig als redaktioneller Inhalt präsentiert und auch im Inhaltsverzeichnis wie andere Beiträge angekündigt — als “Nivea-Blau: Eine Farbe reist um die Welt” auf Seite 40.

Auf acht Seiten zeigt die vermeintlich redaktionelle Fotostrecke zum Thema Blau Nivea-Werbungen und -Produkte aus aller Welt:

Drei der Fotos stammen direkt aus der Pressestelle des Kosmetikkonzerns Beiersdorf.

PS: Am Ende der Fotostrecke weist die Redaktion von “Brigitte Woman” darauf hin, dass die geneigte Leserin im Internet “noch mehr blaue Infos und viele Tipps zur Hautpflege” finden könne. Dieser “große Pflegecoach für schöne Haut” auf brigitte.de ist “powered by Nivea”, was man aber wohl auch nicht mit Werbung verwechseln darf, denn zwischen “Wellness-Tipps” und “entspannenden Bade-Ritualen” gibt es tatsächlich noch die eine oder andere Anzeige, die auch als solche gekennzeichnet ist:

Der große Pflegecoach für schöne Haut

Mit Dank an Birgit H.

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