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Sarg die Wahrheit! (2)

Am 6. April berichtete Bild.de über die Schauspielerin Hanna Köhler (bekannt aus der ARD-Serie “Marienhof”), die am 17. März verstorben war, und schrieb:

Jetzt steht ihr Sarg verlassen in einer Bestattungshalle, kein Angehöriger hat sich bisher gemeldet. (…)

Was keiner wusste: Der Sarg mit der Leiche steht seit ihrem Tod einsam in einer Bestattungshalle des Zentralfriedhofs Ulm.

Das stimmte nicht, denn Köhler war bereits am 28. März eingeäschert worden, mehr als eine Woche vor Erscheinen des Artikels (BILDblog berichtete).

Wir haben uns beim Presserat über diese offensichtlich falsche Berichterstattung beschwert, weil wir darin Verstöße gegen die Ziffern 1 (“Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde”) und 2 (“Sorgfalt”) des Pressekodex sahen. Bild.de sah das erwartungsgemäß anders: In der Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärte die Rechtsabteilung, die Redaktion habe “wahrheitsgemäß” über den Tod von Hanna Köhler berichtet.

Nach Durchsicht des Textes müsse die Rechtsabteilung jedoch einräumen, dass der Artikel missverständlich aufgefasst werden könne. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (06.04.2011) habe der Leichnam nicht mehr in der Leichenhalle gestanden. Hanna Köhler sei bereits am 28.03.2011 eingeäschert worden. Der fertige Artikel sei aufgrund einer redaktionellen Planungsänderung jedoch erst zwei Wochen später veröffentlicht und nicht mehr aktualisiert worden. In der Gesamtbetrachtung sei dieser Fehler jedoch nicht als gravierend einzustufen. Denn tatsächlich habe der Sarg mit dem Leichnam über eine Woche einsam in der Bestattungshalle gestanden. Insgesamt sei die Redaktion ihrer Chronistenpflicht in verantwortlicher Weise nachgekommen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Der Presserat wollte sich der Springer-internen Einschätzung, der Fehler sei nicht gravierend, nicht anschließen. Nach einstimmiger Ansicht der Mitglieder habe die Redaktion den Vorgang “nicht wahrheitsgemäß” dargestellt. Nach Ansicht des Gremiums hätte es die journalistische Sorgfaltspflicht erfordert, “dass die Redaktion den Beitrag vor Veröffentlichung noch einmal prüft und aktualisiert”. Wegen des Verstoßes gegen die Ziffern 1 und 2 des Pressekodex sprach der Beschwerdeausschuss Bild.de einen “Hinweis” aus.

Stern  etc.

Mixvorlagen

Soviel ist klar: Wenn sich der deutsche Journalist nach einem harten Tag aus der Redaktion schleppt, um woanders weiterzutrinken, dann bestellt er kein Feierabendbier, sondern einen Aperol.

Vor fast zwei Jahren stimmte die “Welt am Sonntag” ein Loblied auf das “modische Getränk” an, für das “Welt online” vom Deutschen Presserat gerügt wurde.

Im Januar porträtierte die “Berliner Zeitung” ein Männer-Model, in dessen Glas “ein paar Eiswürfel zwischen Prosecco und Aperol” schimmerten. Nur eine Woche später fand sich in einer Restaurantkritik genug Raum, ein bisschen ins Detail zu gehen:

Bei einem Prosecco con Aperol (4,50 Euro) schmieden wir Urlaubspläne und studieren die wahre Machart dieses auch als “Aperol Spritz” bekannten Getränkes: Verfeinert wird es mit einer Orangenscheibe, nicht mit Zitrone, wie es mir eine Frevlerin kürzlich weismachen wollte.

Als die “Hamburger Morgenpost” im März bei 6 Grad den Frühling herbeischreiben wollte, zitierte sie eine 27-jährige Marketing-Managerin aus Winterhude, die ihren freien Tag mit Freundinnen an der Alster genoss:

“Ich habe schon den ganzen Tag Frühlingsgefühle. Die Sonne und der Blick auf die Alster sind doch einfach großartig”, schwärmt die junge Frau und freut sich auf einen Aperol mit Spritz.

Die “Süddeutsche Zeitung” notierte, als sie den wissenschaftlichen Vorstand der Stiftung Männergesundheit traf, dass sich dieser “erst mal einen Prosecco Aperol” bestellt habe. Im April berichtete die “taz” einigermaßen unnötigerweise, dass sich eine Gruppe von Speeddating-Teilnehmern “an einem Glas Aperol-Prosecco” festhielt, und die “Berliner Morgenpost” erklärte anlässlich einer Leserreise nach Verona, welchen Aperitif man dort am Besten bestelle:

Aperol Spritz, will man sich mit der Nummer eins der venezianischen Pop-Kultur in das abendlich kunterbunte Treiben der Veroneser nahtlos einreihen.

Das “SZ Magazin” nannte am 29. April unter den 99 Gründen, warum wir uns auf den Sommer freuen, als Nummer 85 “Aperol Sprizz” und schaffte es im selben Heft, in einer kurzen Hotelempfehlung gleich zweimal aufzuzählen, worauf es besonders ankommt:

Das Zimmer war großzügig geschnitten und der Aperol Sprizz an der Bar genau richtig. (…)

Also, der Tipp für den Sommer: Erst in den Pool springen, dann den guten Aperol Sprizz an der Bar trinken.

Erst zwei Wochen zuvor hatte das “SZ-Magazin” in einer anderen Hotelkritik geschwärmt, dass “der Aperol Sprizz” “nicht nur gut zur Farbe des Lichtes passt, sondern auch zur Fassade der Hotellegende gegenüber”.

Die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” hielt sich bei ihrer Meldung über den Umsatz des Aperol-Mutterhauses Campari zwar vornehm zurück, bezeichnete das 15-Prozent-Getränk aber irrtümlicherweise als “alkoholfreien Aperiti (sic!)”.

Doch das ist alles nichts, verglichen mit dem Artikel im aktuellen “Stern”:

Schon im Vorspann heißt es, Deutschland berausche sich an Aperol, und dass zumindest der Autor des Artikels berauscht war, daran kann kein Zweifel bestehen:

Eiswürfel im Glas kühlen das Getränk und lassen es funkeln, Sodawasser setzt den Alkoholgehalt ein wenig herab, weshalb man glaubt, nach dem ersten gleich ein zweites Glas trinken zu können. Und weil es dann eh schon zu spät ist, nimmt man noch ein drittes.

Auch wenn “jede Liese” den Drink anrühren könne, hat der “Stern” lieber einen Fachmann befragt: den Münchner Mixer Mauro Mahjoub, der lustigerweise auch noch gleich an der “Campari Academy” “Barleute und Kneipiers in der Kunst der Mixgetränke” schult.

Und darüber sollte man keine Witze machen:

Über den Bildungswert der dort agierenden “Campari Academy” ließe sich ähnlich lästern wie darüber, dass sich Cocktail-Schüttler neuerdings “Mixologen” nennen. Ein Fehler: Wer je versucht hat, aus Tausenden von Spirituosen, Säften und Essenzen einen mehr als nur trinkbaren Cocktail zu mixen, lacht nicht mehr. Es ist eine Kunst.

Keine Kunst und noch weniger Journalismus ist das, was der Autor über den “gefälligen Geschmack” von Aperol zu berichten weiß:

Mit den Zitrusnoten der Orange, den Bitterstoffen des Enzians und der herben Frucht des Rhabarbers — zuzüglich weiterer “geheimer” Kräuterauszüge und ordentlich Zucker — ist Aperol ganz einfach lecker.

Als dem “Stern” die Schwärmereien auszugehen drohen, lässt er einfach noch mal den Experten von der “Campari Academy” zu Wort kommen:

“Aperol ist einer der wenigen Liköre, die sich mit fast jedem Produkt mischen lassen, außer mit Milch und Sahne. Alles kannst du damit mixen: Whisky, Tequila, Wodka, Rum, Wermut, alles macht Aperol schön und rund.” Sagt Mahjoub.

Als Journalist kann man sich ja auch mal auf das Nötigste, also die Anmoderation der Werbetexte, beschränken:

Für die heimische Terrasse empfiehlt Barmann Mahjoub eine Bowle: “Früchte, zum Beispiel Erdbeeren, in Aperol, Maraschino und etwas trockenem Wermut eine Stunde marinieren. Für Erwachsene mit Prosecco, für weniger Erwachsene mit Sprite oder 7 Up auffüllen. Köstlich.”

Leichenschau

Beim Giro d’Italia, einem der wichtigsten Radsport-Etappenrennen der Welt, kam es am Montag zu einem schweren Unfall, bei dem einer der Teilnehmer tödlich verunglückte. Und weil bei großen Events jede Menge Kameras laufen und deshalb auch das passende Bildmaterial vorhanden ist, treten mit Bild.de und dem Online-Auftritt der “Hamburger Morgenpost” zwei der üblichen Verdächtigen den Pressekodex mit Füßen.

Unter Ziffer 11 — Sensationsberichterstattung, Jugendschutz heißt es:

Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

Aus dem Pressekodex

Richtlinie 11.1:
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.

Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.

Unter der Überschrift “Tod beim Giro” zeigt Bild.de eine Bildergalerie mit insgesamt drei Fotos, auf denen Rettungskräfte letztlich vergeblich versuchen, den sterbenden Radprofi wiederzubeleben.

Dazu schreiben die beiden Autoren:

Weylandt (…) soll auf der Abfahrt vom Passo del Bocco (957 m) etwa 25 km vor dem Ziel mit der rechten Pedale an der Felswand hängengeblieben und danach 20 m durch die Luft geflogen sein.

Weylandt knallte brutal auf das Pflaster, blutete stark aus Mund und Nase. “Wouter Weylandt war schon bewusstlos, als wir eintrafen. Wir haben 40 Minuten versucht, ihn zu reanimieren. Aber es war nichts mehr zu machen”, teilte Giro-Arzt Dr. Giovani Tredici mit.

Und von wegen Jugendschutz — heute schaffte es eines der Fotos des sterbenden oder bereits gestorbenen Radprofi sogar auf die Startseite von Bild.de:

Schwangere Freundin trauert um toten Rad-Star
(Unkenntlichmachung von uns)

Auch mopo.de hat keine Skrupel, ein Foto des Verunglückten zu zeigen — inklusive Lupensymbol, damit man sich den Sterbenden per Klick noch ein wenig genauer ansehen kann.

In einem zweiten Artikel auf mopo.de — ebenfalls mit Foto — heißt es ironischerweise sogar:

Aus Rücksicht auf die Hinterbliebenen und die Teamkollegen hatte das italienische Fernsehen RAI keine Bilder vom direkten Unfallhergang gezeigt.

Soviel Feingefühl kann man leider nicht von jedem erwarten.

Mit Dank an die Hinweisgeber.

Niveau ist keine Hautcreme

“Brigitte Woman”, das “Magazin für Frauen über 40”, widmet sich in seiner aktuellen Ausgabe einer ganz besonderen Farbe:

Ein Blau geht um die Welt. Die Welt ist bunt. Aber es gibt da ein blaues Kosmetikprodukt, das findet man in nahezu jedem Land der Erde — und an den merkwürdigsten Plätzen. Eine Geschichte in Bildern.

Ein “blaues Kosmetikprodukt”, also. Oder auch eine “bekannte Kosmetikmarke”, die mehr als 500 Produkte herstellt, “die alle den blau-weißen Markennamen tragen”.

Die Fotostrecke ist nicht als “Anzeige” oder “Sonderveröffentlichung” gekennzeichnet und trägt auch sonst keine Kennzeichnung, hinter der man einen Euphemismus für einen bezahlten Inhalt vermuten könnte. Sie wird vollständig als redaktioneller Inhalt präsentiert und auch im Inhaltsverzeichnis wie andere Beiträge angekündigt — als “Nivea-Blau: Eine Farbe reist um die Welt” auf Seite 40.

Auf acht Seiten zeigt die vermeintlich redaktionelle Fotostrecke zum Thema Blau Nivea-Werbungen und -Produkte aus aller Welt:

Drei der Fotos stammen direkt aus der Pressestelle des Kosmetikkonzerns Beiersdorf.

PS: Am Ende der Fotostrecke weist die Redaktion von “Brigitte Woman” darauf hin, dass die geneigte Leserin im Internet “noch mehr blaue Infos und viele Tipps zur Hautpflege” finden könne. Dieser “große Pflegecoach für schöne Haut” auf brigitte.de ist “powered by Nivea”, was man aber wohl auch nicht mit Werbung verwechseln darf, denn zwischen “Wellness-Tipps” und “entspannenden Bade-Ritualen” gibt es tatsächlich noch die eine oder andere Anzeige, die auch als solche gekennzeichnet ist:

Der große Pflegecoach für schöne Haut

Mit Dank an Birgit H.

Sarg die Wahrheit!

Was für eine Tragödie!

“Bild”-Reporter John Puthenpurackal scheint ehrlich erschüttert: Die Schauspielerin Hanna Köhler, die in der ARD-Serie “Marienhof” in “1600 Folgen (!)” mitgespielt hatte, ist tot. Doch Angehörige sind nicht aufzutreiben.

Jetzt steht ihr Sarg verlassen in einer Bestattungshalle, kein Angehöriger hat sich bisher gemeldet.

Am 17. März starb die Darstellerin mit 67 Jahren in der Seniorenresidenz Friedrichsau bei Ulm. Sie hatte Probleme mit dem Herzen, musste mehrfach operiert werden.

Was keiner wusste: Der Sarg mit der Leiche steht seit ihrem Tod einsam in einer Bestattungshalle des Zentralfriedhofs Ulm. Das bestätigte eine Sprecherin der Stadt: “Wir erreichen keine Verwandten, bei uns hat sich auch niemand gemeldet.”

All das schrieb Puthenpurackal am 6. April, dem vergangenen Mittwoch. Und jeder, der Formulierungen wie “jetzt” oder “seit ihrem Tod” wörtlich nimmt, musste annehmen, dass da seit rund drei Wochen ein Sarg in einer Bestattungshalle rumsteht, was für den Ablauf anderer Trauerfeiern mindestens unpraktisch und für den Zustand der Leiche extrem unschön wäre.

Doch all diese Schreckensszenarien verblassen etwas, wenn man in die “Südwest Presse” vom vergangenen Freitag schaut. Demnach stellt sich die Situation deutlich anders dar:

Wie Friedhofs-Abteilungschef Jüstl auf Anfrage mitteilte, war ein Bild-Reporter bereits am 23. März – fünf Tage nach Köhlers Tod – auf dem Ulmer Friedhof. Auf seine Bitte hin habe man den Sarg in die Bestattungshalle gefahren, damit der Journalist ein Foto machen könne. Warum der Bericht erst zwei Wochen später publiziert wurde, ist auch Jüstl ein Rätsel.

Mit Dank an Sebastian.

Fortsetzung vor dem Presserat hier.

Waldspaziergang, Stockfotografie, Stipe

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Die Zuvielisation”
(freitag.de, Peter Glaser)
Peter Glaser schreibt über die Überforderung mit dem digitalen Medienfluss: “Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Waldspaziergang zu beschreiben. Man kann sich von der Wahrnehmung einer Unzahl von Blättern und Tannennadeln überfordert sehen und eine Rückkehr zur humanistischen Gehölzwahrnehmungstechnologie fordern. Man kann aber auch einen Spaziergang durch einen Wald machen und erholt wieder nach Haus kommen.”

2. “Die Last der Kommunikation: Was ein Journalist in Libyen alles dabei hat”
(blogs.taz.de/arabesken, Karim El-Gawhary)
Karim El-Gawhary präsentiert seine Kommunikations-Ausrüstung für Libyen.

3. “Sehr geehrte Frau Schwarzer…”
(blog-cj.de, Christian Jakubetz)
Christian Jakubetz schreibt an Alice Schwarzer, die für “Bild” den Prozess gegen Jörg Kachelmann begleitet: “Sie betreiben eine unerträgliche Vorverurteilung, die der Presserat jedem Provinz-Gerichtsreporter um die Ohren hauen würde.”

4. “60 Completely Unusable Stock Photos”
(buzzfeed.com)
Unerklärliche, schlechte Werke aus der Stockfotografie, mit Bildern von awkwardstockphotos.com.

5. “Stunde der Heuchler”
(sueddeutsche.de, Johan Schloemann)
Johan Schloemann sieht im Siegeszug der Grünen die Widersprüche des westlichen Menschen: “Wird nun der neue grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg, der im Wahlkampf eine grünere Automobilindustrie gefordert hat, hingehen und die Porsche-Werke von einem auf den anderen Tag schließen lassen? Konsequent wäre es.”

6. “99 Fragen an Michael Stipe”
(zeit.de, Moritz von Uslar)
Moritz von Uslar befragt Musiker Michael Stipe: “Meine Verkleidung ist, dass ich mich nicht verkleide. Und wenn ich Fahrrad fahre, dann immer mit Helm – damit die Leute mich erkennen. Hallo, Berlin! Ich bin der, der den hässlichen Fahrradhelm auf dem Kopf trägt.”

Bild  

Die verlorene Ehre des Abu A.

Am Samstag berichtete die Münchner Ausgabe von “Bild” über die Freilassung eines Imams nach 80 Tagen U-Haft:

Nach den schweren Prügel-Vorwürfen Münchner Imam ist wieder frei!

Er war über zwei Monate in U-Haft. Wurde von einer seiner drei Frauen schwer belastet. Doch jetzt hat Shaza H. (31) überraschend ihre Aussage widerrufen! Und Imam Abu A. (40) ist wieder ein freier Mann. Kuriose Wendung einer von Beginn an rätselhaften Geschichte…

Die Formulierung “kuriose Wendung einer von Beginn an rätselhaften Geschichte” ist vielleicht der klägliche Versuch einer Erklärung, warum “Bild” bei der Berichterstattung über diesen Fall in den letzten Monaten die Unschuldsvermutung, die gelten muss, solange die Schuld eines mutmaßlichen Täters nicht bewiesen ist, nicht nur missachtet, sondern mit Füßen getreten hat.

Alles begann am 2. Dezember 2010, als “Bild” titelte: “Islamischer Friedens-Prediger bricht seiner Dritt-Frau die Knochen – Mitten in Deutschland!”. Auf Bild.de sah das so aus:

Ehefrau verprügelt Imam bricht seiner Dritt-Frau die Knochen Islamischer Friedens-Prediger als böser Knochenbrecher in U-Haft

Da Islam-Bashing zu der Zeit im Zuge der Sarrazin-Nachwehen ohnehin noch besonders en vogue war, las sich der dazugehörige Artikel so:

“Die Frauen, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet, ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.”
(Koran, 4. Sure, Vers 34)

München – Tiefe dunkle Augen, langer Bart, Kopfbedeckung, weites Gewand. Der Münchner Imam Abu A. (40) sieht aus wie Massenmörder Osama bin Laden. Doch Abu A. gilt als “schillernde, friedliebende Figur” und gern gesehener Gast bei Integrationsrunden.

JETZT SITZT DER VORZEIGE-IMAM IM KNAST! VERHAFTET ALS MUTMASSLICHER FRAUENSCHLÄGER!

Von diesem Zeitpunkt an war Abu A. bei “Bild” nur noch der “Prügel-Prediger”. Und dann waren da ja auch noch die alles andere als klassischen Familienverhältnisse des Imams: Am 3. Dezember berichtete “Bild” München, als wäre es in Deutschland verboten, zehn Kinder zu haben und dafür Kindergeld zu beziehen:

10 Nachkommen! Abu A. (40) hat Anspruch auf 1900 Euro Kindergeld Die Akte des Prügel-Predigers

Abu A. lebt mit seinen drei Frauen und zehn Kindern zusammen, für sie kassiert er fast 1900 Euro monatlich.

Am 4. Dezember war Abu A. nicht mehr nur “Prügel-Imam”, sondern sogar der “Prügel-Imam!” mit Ausrufezeichen:

Prügel-Imam! Zoff mit Frau um die Kinder Die Eltern stritten sich um das Sorgerecht

Das mutmaßliche Opfer hingegen war bei “Bild” einfach nur “sein Opfer”:

Sein Opfer ist mit den beiden Kindern an einem geheimen Ort abgetaucht.

Nach einem weiteren Artikel vom 15. Dezember mit dem Titel “Prügel-Imam: Abu A. muss weiter in Haft bleiben” holte “Bild” kurz vor Jahresende noch einmal zum Schlag aus:

Jetzt fordert er Freilassung aus dem Gefängnis: Opfer des Prügel-Imam flüchtet aus München! München - Seine Brutalität und Gewalt gegenüber einer seiner drei Frauen brachten Imam Abu A. (40) vor einem Monat in die JVA Stadelheim.

Damit es sich die Gomolkas, Arbingers, Kiewels, Kürthys, Wittmanns und wie sie bei “Bild” alle heißen, ein für allemal hinter die Ohren schreiben können, hier noch einmal Ziffer 13, Pressekodex:

Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

Und die Richtlinie 13.1:

(…) Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. (…) Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines “Medien-Prangers” sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.

Das Ermittlungsverfahren gegen Abu A. läuft noch, doch ein dringender Tatverdacht besteht nicht mehr. Egal, wie es juristisch noch weitergeht: “Bild” hat gegen den Pressekodex verstoßen und billigend in Kauf genommen, den Ruf eines Unschuldigen zu zerstören.

Es wäre nicht das erste Mal.

Anonymisierung, Türkenbanden, Tahrir-Platz

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Wer bei bild.de anonymisiert wird, den kennt bald die ganze Welt”
(lampmann-behn.de/lbr-blog)
Das Blog der Kölner Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum zeigt an einem konkreten Beispiel auf, welchen Schutz eine Anonymisierung bei bild.de bieten kann.

2. “Wie die Krone die Angst vor ‘Türkenbanden’ schürt”
(kobuk.at, Yilmaz Gülüm)
Yilmaz Gülüm fragt anlässlich eines Artikels in der “Kronen Zeitung” über einen Überfall bei der Polizeidirektion Wien nach, ob es sich bei den Tätern tatsächlich um eine “skrupellose” Bande von “Türken” handelt, deren Taten “mittlerweile zur Tagesordnung” gehören.

3. “Bericht aus dem Gericht: Die ethnische Zugehörigkeit des Angeklagten tut hier nichts zur Sache”
(mainpost.de, Anton Sahlender)
Anton Sahlender, Leseranwalt der “Mainpost”, entschuldigt sich nach einer Beschwerde beim Presserat, dass seine Zeitung die ethnische Zugehörigkeit eines Angeklagten ohne “begründeten Sachbezug” nannte. “Es lässt sich leider nicht ausschließen, dass mit den Informationen im Beitrag Vorurteile gegen jene Minderheit geschürt werden konnten oder entstanden sind.”

4. “Im Würgegriff der Exklusivität”
(pushthebutton.de, Hardy Prothmann)
“Aus Kairo berichtet Matthias Gebauer” steht über einem Artikel von “Spiegel Online”. Hardy Prothmann analysiert den Text und vergleicht ihn mit anderen Quellen.

5. “Assange oder Die Zurichtung einer Kanaille”
(carta.info, Wolfgang Michal)
Wolfgang Michal über das Bild, dass “Bild” von Julian Assange pflegt: “Dessen schillernder Charakter ist der ideale Transmissionsriemen für Abrechnung & Auflage.”

6. “How Many People Are in Tahrir Square? Here’s How to Tell”
(wired.com/dangerroom, 1. Februar, englisch)
Wie viele Millionen Menschen passen eigentlich auf den Tahrir-Platz in Kairo?

Bundeswehr, Wagner, Dauerlaberer

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Die große Schweigerin”
(fr-online.de, Antonia Rados)
Fernsehjournalistin Antonia Rados zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr: “Wenn ich es dann einmal wage, nach dem Mittagsmenü eine harmlose Frage zu stellen, verfolgen mich die Presse-Offiziere mit misstrauischen Blicken. Als wolle ich den Soldaten zwischen Haupt- und Nachspeise Staatsgeheimnisse entlocken. Ich könnte den Taliban ja verraten, dass deutsche Brötchen keine Wurfgeschosse sind.”

2. “Holpriger Start für den Österreichischen Presserat”
(diepresse.com, Anna-Maria Wallner)
Österreich hat einen neu gegründeten Presserat, der sich allerdings nur um Mitglieder kümmert. “Kritik an dem neu gegründeten Presserat löst in erster Linie die Verfahrensordnung aus, die nicht erlaubt, Entscheidungen gegen Nichtmitglieder zu veröffentlichen. Ebenfalls kritisch gesehen wird der Klagsverzicht: Wer sich an den Presserat wendet, schließt den ordentlichen Gerichtsweg aus.”

3. “Bild-Zeitung schreibt die Leiharbeit schön”
(heise.de/tp, Silvio Duwe)
“Die Fachberatung zum Artikel stammt von einem Lobbyverband.”

4. “Call In infiltriert”
(fernsehkritik.tv, Video, insgesamt 48:14 Minuten)
Fernsehkritik.tv hat Teile des Videos, das ein Team der belgischen Satiresendung “Basta” zeigt, wie sie einen eigenen Moderator in eine Call-In-Sendung einschleusen, mit Untertiteln versehen (ab 10:50 Minuten).

5. “Man erzieht die Leute zu Dauerlaberern”
(zeit.de, Harald Martenstein)
Harald Martenstein kritisiert, dass die sogenannte “mündliche Mitarbeit” in der Notengebung mit 50 Prozent bewertet wird. “Die von unserem System diskriminierten schüchternen, zurückhaltenden oder zur Selbstdarstellung unbegabten Menschen können durchaus etwas leisten, sie sind oft recht intelligent. Sie sind nachdenklich. Bevor sie sprechen, denken sie nach, und wenn sie mit dem Denken fertig sind, ist es zu spät. Das ist ihr Problem.”

6. Interview mit Franz Josef Wagner
(ardmediathek.de, Video, 29:56 Minuten)
“Bild”-Kolumnist Franz Josef Wagner erklärt, was zu seinen Gunsten vorliegt (ab 8:30 Minuten): “Ich kann fantastisch mit der deutschen Sprache umgehen (…) mal, und mal dann wieder nicht. Eine Kolumne ist mal schlecht, dann schäm ich mich auch zu Tode, mal gelingt eine. Ich bin schon froh, wenn eine glitzert und funkelt.” Zu seinen Ungunsten: “Es gibt Geschichten und Schlagzeilen, für die ich mich schämen muss.”

Bravo  

Rache ist ein Kinderspiel (2)

Erinnern Sie sich an die Tipps, die die “Bravo” im vergangenen Sommer ihren pubertierenden Lesern gegeben hat, wie sie sich an ihren Ex-Freundinnen oder Freunden rächen können? In der bunten “Hot-List” fanden sich Punkte wie:

  • Du stellst eine geöffnete Flasche Cola auf seinen Schreibtisch — in die Du vorher Abführmittel gekippt hast.
  • Du läufst gegen einen Pfosten und erzählst nachher, die blauen Flecken stammten von ihr!

Mit den meisten vorgestellten Formen der Rache hätte man sich strafbar gemacht (BILDblog berichtete).

Der Bauer-Verlag, in dem die “Bravo” erscheint, meint, dass die Zeitschrift die Rache-Ideen gar nicht empfiehlt, sondern im Gegenteil vor ihnen warnt. Es handele sich nämlich um Satire, teilte die Staabsstelle Medienrecht dem Presserat mit, der ihre Stellungnahme so zusammenfasst:

Bekanntermaßen geschehe bei Satire die Sichtbarmachung von Missständen (z.B. “Mein Partner trennt sich von mir”) durch Stilmittel, die eine Verfremdung zur Folge hätten, da der Text von dem normalerweise zu erwartenden abweiche. Folglich setze die Satire als Stilmittel unter anderem die Verdrehungen ein: Gefährliches werde als harmlos dargestellt.

Vor diesem Hintergrund mache die “Hot-List” deutlich, dass jemand, der von seinem Partner verlassen wird, eben gerade bestimmte Rachepläne nicht umsetzen sollte.

Der Beschwerdeausschuss des Presserates war nicht ganz überzeugt:

Mit einigen der Tipps [wie zum Beispiel den beiden oben zitierten] wird die Grenze zwischen einem noch zulässigen Streich hin zu einem Straftatbestand überschritten. Eine auch für die Leserinnen und Leser klar erkennbare satirische Diktion sah der Ausschuss nicht. Die Redaktion ist hier eindeutig zu weit gegangen. Insbesondere im Hinblick auf die jugendliche Leserschaft von BRAVO ist es ethisch nicht akzeptabel, wenn solche Empfehlungen gegeben werden.

Der Presserat urteilte (schon im vergangenen Herbst), “Bravo” habe gegen die Ziffer 11 des Pressekodex (Jugendschutz) verstoßen, und gab der Redaktion einen entsprechenden “Hinweis”.

Mit Dank an Stefan W.!

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