1. “Oder soll man es lassen?” Warum der Zeit-Beitrag zur Flüchtlingsrettung nicht mehr für den Wolff-Preis nominiert ist (meedia.de, Georg Altrogge)
Vor wenigen Tagen erschien auf der Nominierungsliste für den Theodor-Wolff-Preis das äußerst umstrittene Pro und Contra der “Zeit” über die Seenotrettung von Geflüchteten “Oder soll man es lassen?”. Dies traf auf allerlei Kritik (siehe auch BILDblog vom 4. April: “Es wäre interessant zu erfahren, was der Namensgeber Theodor Wolff von dieser Nominierung halten würde. Wolff musste nämlich selbst flüchten (vor den Nazis).”) Nun hat eine der zwei Autorinnen — Caterina Lobenstein, welche die Pro-Argumentation übernommen hatte — den Beitrag zurückziehen lassen. Über diesen Schritt gibt es nun erneute Diskussionen.
2. Jahresbericht 2018: Beschwerden auf dem zweithöchsten Stand in der Geschichte des Presserats (presserat.de, PDF)
Der Deutsche Presserat ist eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände und Herausgeber publizistischer Grundsätze, die auch als “Pressekodex” bezeichnet werden. Auf Verstöße gegen diesen Kodex reagiert der Presserat mit einem Hinweis, einer Missbilligung oder dem härtesten Sanktionsmittel: der Rüge. Laut aktuellem Jahresbericht ist die Anzahl der eingegangenen Beschwerden beim Presserat im vergangenen Jahr deutlich gestiegen — und zwar auf den zweithöchsten Stand seit Bestehen der Institution.
3. Frankfurter Polizeiskandal: Ermittler wollen Daten von “Bild” (fr.de, Pitt v. Bebenburg & Hanning Voigts)
Für die Aufarbeitung des Frankfurter Polizeiskandals will die Staatsanwaltschaft wissen, wer bestimmte Online-Berichte bei Bild.de gelesen hat, doch bislang hat die “Bild”-Redaktion alle Auskünfte verweigert. Ein richterlicher Beschluss zur Beschlagnahmung der entsprechenden Daten wurde vom Frankfurter Amtsgericht abgelehnt. Dagegen ist die Staatsanwaltschaft nun mit einer Beschwerde vorgegangen. Sollte das Amtsgericht bei seiner Auffassung bleiben, müsste das Landgericht entscheiden.
4. Wir gehören dazu (taz.de, Beliban zu Stolberg & Eser Aktay & Ronya Othmann)
In deutschen Redaktionen arbeiten zu wenige Menschen mit Migrationsgeschichte, finden die Verfasserinnen und Verfasser des “taz”-Kommentars zur Diversität in den Medien. Obwohl etwa ein Viertel der deutschen Bevölkerung einen sogenannten Migrationshintergrund habe, werde der Anteil der Journalistinnen und Journalisten mit Wurzeln im Ausland in den Redaktionen auf etwa fünf Prozent geschätzt. Daher die Forderung: “Die Vielfalt der Bevölkerung muss sich in den Redaktionen widerspiegeln. Denn nur so können Stereotype, Klischees und Vorurteile in den Medien aufgebrochen werden — und folglich auch in den Köpfen der Menschen.”
5. Talkshow führt zu Eklat in Deutschland (persoenlich.com)
Die Autorin Salomé Balthus war in der Talksendung des Schweizer Fernsehens “Schawinski” zu Gast. Nach der Aufzeichnung hat sie ihre Erfahrungen in ihrer “Welt”-Kolumne “Das Kanarienvögelchen” beschrieben und dabei diverse Vorwürfe gegen Moderator Schawinski erhoben. Dieser hat sich daraufhin bei der “Welt” über die seiner Ansicht nach unzutreffenden Vorwürfe beschwert und Belege vorgelegt. Eine Intervention mit Folgen: “Die Balthus-Kolumne wurde umgehend gelöscht und der Autorin vom Chefredaktor der «Welt» gekündigt.”
6. Wie Spotify die Musik- und Festivalbranche für immer verändert (handelsblatt.com, Alexander Demling)
Die Musikindustrie befindet sich im Wandel. Nach LP, Kassette und CD sind wir längst beim Streaming. Einer der wichtigsten Player auf diesem Markt ist Spotify, das nicht nur wegen der Musiktitel und Alben erfolgreich ist, sondern auch wegen seiner Playlists punktet: Die deutsche Hip-Hop-Playlist “Modus Mio” hat zum Beispiel eine Million Follower. Alexander Demling erklärt den aktuellen Umbruch in der Musikindustrie und beschreibt, welche Allianzen geschmiedet werden.
1. Ein Drittel aller Rügen wegen Schleichwerbung (deutschlandfunk.de, Silke Ballweg, Audio, 5:00 Minuten)
Der Presserat hat seine Jahresbilanz vorgelegt: In den Beschwerden beim Kontrollorgan der deutschen Printmedien sei es im vergangenen Jahr besonders oft um Schleichwerbung gegangen. Aber auch die Herkunftnennung von Tätern und die Berichterstattung über den G20-Gipfel hätten zu vielen Beschwerden und Rügen geführt.
2. Der beste Rundfunkbeitrag aller Zeiten! (kanzleikompa.de)
Die Bestimmung von Ex-Staatssekretär Eumann zum gutbezahlten Direktor der rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt verlief auf eine demokratisch recht zweifelhafte Art: Eigentlich als „Wahl“ deklariert, handelte es sich eher um eine Kungelei, bei der es nur einen einzigen Kandidaten gab. Medienrechtler Markus Kompa wollte sich damit nicht abfinden und bewarb sich in einer subversiven Protestaktion selbst um das Amt. Das Verwaltungsgericht ließ ihn abblitzen. Kompa sammelt nun per Crowdfundingaktion Geld, um beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde einlegen zu können.
3. «Die Zeit»: zweimal minus, einmal plus (infosperber.ch, Christian Müller)
“Infosperber”-Autor Christian Müller ist genervt von Maxim Billers „Zeit“-Beiträgen: „Ja, natürlich, Maxim Biller darf schreiben, was er will. Er darf mir auch einen Brief schreiben, ich gebe ihm gerne meine postalische Adresse. Aber soll ich für ein Blatt – ich bin seit Jahrzehnten Abonnent der «Zeit» – noch Geld ausgeben, wenn diese Zeitung einen Brief an mich abdruckt, in dem ich persönlich «Heuchler» genannt und des «Provinzialismus» beschuldigt werde? Muss ich mich wirklich von der «Zeit» unter die Arschlöcher einreihen lassen?“
5. „Lasst mehr Frauen unsere Filme machen!“ (deine-korrespondentin.de, Helen Hecker)
Frauen spielen im Filmbusiness immer noch eine untergeordnete Rolle: Bei den 100 erfolgreichsten Hollywood-Produktionen des letzten Jahres führten zu 92 Prozent Männer die Regie, die Drehbücher wurden zu neunzig Prozent von Männern verfasst. Die Zahlen in Deutschland sind ähnlich schlecht: Im Bereich Kamera kommen Frauen auf einen Anteil von 15 Prozent, beim Filmton auf gerade mal neun Prozent. Eine neue Initiative fordert mehr Gleichberechtigung im Filmgeschäft und eine 50-Prozent-Quote.
6. Ohne Skrupel: “Bild Plus” ködert mit Gewalt (ndr.de, Sabine Schaper & Sophia Stritzel, Video, 4:16 Minuten)
Aus traurigem Anlass war BILDblogger Moritz Tschermak beim Medienmagazin “Zapp” virtuell zu Gast: Bild.de hatte ein Video verbreitet, in dem ein Mädchen nach einer Messerattacke um ihr Leben fleht, und das Video sogar als Abo-Köder verwendet.
1. Der Presserat nimmt Journalisten die Verantwortung nicht ab (sueddeutsche.de, Carolin Gasteiger)
Der Presserat kümmert sich um die Einhaltung presseethischer Standards und ist Anlaufstelle für Leserbeschwerden. Nun feiert die freiwillige Instanz publizistischer Selbstkontrolle ihren 60. Geburtstag. Carolin Gasteiger nimmt dies zum Anlass über die Möglichkeiten und Grenzen der Institution nachzudenken und stellt die Frage, ob Twitter nicht das geeignetere Medium sei: “Viele Medien spüren, dass sich das Publikum entfernt. Wer hier den Dialog sucht, tut viel dafür, diese Lücke zu schließen. Journalisten müssen die Scheu davor verlieren, mit kritischen Lesern über ihre Entscheidungen zu diskutieren. Viele Journalisten tun das auf Twitter, weswegen manche in dem sozialen Netzwerk auch den geeigneteren Presserat sehen.”
2. 99 Gedanken zur Entwicklung von Social Media und Journalismus (medium.com, Martin Giesler)
Martin Giesler ist Journalist und Fachmann für alles, was mit “Social Media” zusammenhängt. In dieser Doppelfunktion hat er die Kristallkugel bemüht und in einer knackigen Liste von Diagnosen und Thesen notiert, wie und wohin sich Social Media und Journalismus seiner Einschätzung nach entwickeln werden.
3. “Die Grundrechte schützen auch Breitbart” (rbb-online.de)
Die US-amerikanische Nachrichten-Website “Breitbart” gilt als das Sprachrohr der sogenannten “alt-right”-Bewegung: der “alternativen Rechten”. Hetze und Verleumdungen sowie krude Verschwörungstheorien gehören zum Erscheinungsbild der vom rechtskonservativen Unternehmer Andrew Breitbart gegründeten Nachrichtenseite. Nun will “Breitbart” offenbar nach Deutschland expandieren. Der aggressive Kampagnenjournalismus wäre in Deutschland oft justitiabel. Ist die Justiz dafür gewappnet? Medienrechtler Ansgar Koreng antwortet mit einem “Jein”.
4. „Ich bin nur ein Zeitungsleser“ (taz.de, Markus Sehl)
Der deutsche Ableger der türkischen Tageszeitung “Zaman” galt als die auflagenstärkste türkische Tageszeitung in Deutschland. Nach dem Putschversuch in der Türkei wurde die Mutterredaktion geschlossen, in Kürze wird der deutsche Ableger eingestellt: Der Grund: Das Blatt steht der Bewegung des islamischen Predigers Fetullah Gülen nahe, der von der Türkei für den gescheiterten Putsch im Juli 2016 verantwortlich gemacht wird. Die “taz” begleitet die Redaktion in ihren letzten Wochen mit verschiedenen Beiträgen. Aktuell hat man sich mit einem langjährigen Abonnent der Tageszeitung unterhalten.
5. «Trump im Titel gab Millionen Klicks» (tagesanzeiger.ch, Sacha Batthyany)
Sacha Batthyany hat für den Schweizer “Tagesanzeiger” mit dem amerikanischen Journalist, Blogger und Buchautor Jeff Jarvis über die Rolle der Medien während des US-Wahlkampfs gesprochen. Jarvis kritisiert die sogenannte horserace-Berichterstattung: “Das Pferderennen ist zu einem chronischen Problem im US-Journalismus geworden. Dieses Jahr aber geriet alles außer Kontrolle, was an Donald Trump lag. Die Medien waren überfordert. In den ersten Monaten seiner Kandidatur war er ein Clown, danach ein Schlagzeilengarant. Trump im Titel ergab millionenfache Klickzahlen, von Zürich über Tokio bis New York. Man hat ihn kritisiert, gleichzeitig aber von ihm profitiert — wie zynisch ist das? Der Fernsehdirektor von CBS sagte, Trump sei vielleicht schlecht für Amerika, aber gut fürs Geschäft. Das sagt alles.”
6. Boris wollte mich verbrennen (cms.falter.at, Florian Klenk)
Florian Klenk erzählt auf sehr lesenswerte Weise von seinem Besuch bei dem Mann, der ihn anzünden wollte: „Kann den wer anzünden bitte?“, schrieb Boris auf einer FPÖ-Facebook-Seite. Er meinte mich. Ich fuhr zu ihm und lernte, wie heute Politik und Propaganda funktionieren.”
Ja, da freute er sich, der Online-Chef der „Bild“-Zeitung:
Äh, ja.
In der Geschichte ging es um einen Mann, der auf einer „Pegida“-Demo einen selbstgebauten Galgen getragen hatte („Reserviert“ für Angela Merkel und Sigmar Gabriel). „Bild“ hatte den Mann kurz darauf zu Hause besucht, dabei offenbar heimlich in seiner Wohnungstür fotografiert und die Fotos groß in der Print-Ausgabe und bei Bild.de veröffentlicht (BILDblog berichtete).
Darüber haben wir uns beim Deutschen Presserat beschwert. Der sieht es — anders als Julian Reichelt suggeriert — so wie wir:
Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses sind mehrheitlich der Ansicht, dass die Beschwerde begründet ist. Die Verwendung der Fotos, die den Mann in seiner Wohnungstür zeigen, verstoßen gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.8 des Pressekodex.
Der Ausschuss halte es zwar für presseethisch zulässig, „den Betroffenen auch an seiner Wohnungstür mit den Äußerungen, die er auf der Demonstration getätigt hat, zu konfrontieren“, heißt es in der Begründung. Aber:
Die Veröffentlichung heimlich angefertigter Bildaufnahmen hält er hingegen für unzulässig. (…) Auch die politischen Umstände des Sachverhalts oder die mögliche strafrechtliche Relevanz der Äußerungen des Betroffenen auf der Demonstration rechtfertigen ein heimliches Vorgehen nach Ansicht der Ausschussmehrheit nicht.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Der Presserat sprach deshalb einen „Hinweis“ gegen „Bild“ und Bild.de aus. Julian Reichelt hatte zwar noch wortreich argumentiert …
Wir betrachten es als eine unserer herausragenden Aufgaben, politischen Bewegungen und Einzelpersonen, die Deutschland offenkundig aus dem grundgesetzlichen Rahmen herausreißen wollen, konsequent entlarvende Recherche und Berichterstattung entgegen zu setzen. Es wäre gefährlich, Berichterstattung auf das Umfeld zu beschränken, in dem sich radikale Bewegungen und Einzelpersonen nach Belieben inszenieren können. (…)
Es ist (leider) ein historisch belegtes Phänomen, dass sich in radikalen Organisationen soziale Außenseiter sammeln und durch das gemeinsame Auftreten den Eindruck von Stärke, Entschlossenheit, Tatkraft und vor allem gesellschaftlicher Legitimation zu erwecken. In der Masse treten sie quasi als Stimme der schweigenden Mehrheit auf. Die These der „schweigenden Mehrheit“, der Denk- und Redeverbote gehört zu ihrem ideologischen Standard-Repertoire.
Wir halten es daher für zwingend geboten, journalistisch gerechtfertigt und als Lehre aus der Geschichte unumgänglich, die Träger einer solch Staats- und Grundgesetzfeindlichen Ideologie in ihrem banalen Alltag zu konfrontieren und zu zeigen und den Kontext ihres Gedankenguts abseits choreographierter Flaggen- und Fackelzüge zu dokumentieren.
Ob die Fotos heimlich aufgenommen wurden, wollte Reichelt dem Presserat aber nicht verraten.
Im November vergangenen Jahres, eine Woche nach den Anschlägen in Paris, eilmeldete “Focus Online” am späten Abend:
Schon fünf Minuten später wurde die Meldung von der Münchner Polizei dementiert:
Doch statt die Geschichte zu überprüfen, schlugen auch andere Medien lieber erst mal eilig …
Auch zwei Stunden nach der Klarstellung der Polizei schrieb FAZ.net (auch auf der Startseite) immer noch:
“Focus Online” hielt sogar noch bis zum Mittag des darauffolgenden Tages an der “Terror”-Version fest, musste aber (nachdem die Polizei in einer Pressemitteilung erklärt hatte, dass alles ganz anders war) zugeben, dass alles ganz anders war.
Die “verdächtige arabische Gruppe”, die angeblich “offenbar einen Anschlag in der bayerischen Landeshauptstadt” vorbereitete, entpuppte sich als eine Gruppe von Asylbewerbern, die sich in dem Hotel zur “Familienzusammenfindung” traf, wie die Polizei mitteilte. Die “falschen Uniformen” waren in Wahrheit ein “handelsübliches Baseball-Cap mit der Aufschrift ‘Police’ und eine schwarze Weste”. Und die Gasflaschen gehörten zu einem Campingkocher.
Wir haben uns beim Presserat über die Berichterstattung beschwert, weil wir der Ansicht sind, dass die Medien mit der ungeprüften Verbreitung der Falschmeldung gegen den Pressekodex verstoßen und unnötig Panik geschürt haben.
Im Fall von “Focus Online” wurde die Beschwerde an den Beschwerdeausschuss weitergeleitet, der sich im März damit beschäftigen wird.
Bei der “Huffington Post” und FAZ.net kann der Presserat aber keinerlei Verstoß erkennen. Er teilte uns mit:
Grundlage unserer Prüfung war in diesem Zusammenhang Ziffer 2 des Pressekodex. Danach sind zur Veröffentlichung bestimmte Informationen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfalt ist bei den vorliegenden Fällen aber nicht ersichtlich. Die Beiträge beschreiben zutreffend, dass die Polizei wegen eines Verdachts auf einen terroristischen Anschlag alarmiert wurde. Sie nennen zudem jeweils die Quelle, auf deren Angaben die Falschmeldung beruhte, und machen diese durch die Verwendung des Konjunktivs und durch “soll”-Formulierungen als unbestätigte Meldungen erkennbar. Zudem haben beide Medien die Beiträge um einen Hinweis auf die Falschmeldung ergänzt bzw. diese in einer Folgeberichterstattung thematisiert.
Insgesamt konnten wir daher keinen Verstoß gegen die presseethischen Grundsätze feststellen.
Die abschreibenden Journalisten hätten nur einmal beim Twitter-Account der Polizei vorbeischauen müssen, um den angeblichen “TERROR-ALARM” zu überprüfen, vermutlich hätte es auch ein kurzer Anruf getan. Schade, dass das zu viel verlangt ist.
Die Grafik stammt aus einer internen Selbstanfeuerungs-App der “Bild”-Medien, in der ganz unironisch solche Sätze stehen wie „Wir brennen für die Wahrheit“ oder „Wir respektieren Menschen“.
Auch “Bild”-Mann Paul Ronzheimer ist natürlich zu sehen („Wir berichten auf Augenhöhe. Ungeschönt und mit unverstelltem Blick auf das Wesentliche.“) und eben die Grafik zu den Rügen, mit denen die „Bild“-Zeitung sich brüstet, als wären es in Wirklichkeit Auszeichnungen für ihren „unbequemen“ „Journalismus“. Was tatsächlich dahintersteckt, können Sie unter anderem hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier oder hier nachlesen.
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Insgesamt waren beim Presserat fast 20 Beschwerden zu der Kampagne eingegangen. Viele Beschwerdeführer kritisierten die Formulierung „die gierigen Griechen“, mit der ein ganzes Volk pauschal diffamiert werde. Außerdem sei der Aufruf, sich den Artikel auszudrucken und ein Selfie damit zu posten, ein Aufruf an die Leser, gegen die Griechen zu hetzen.
Der „Bild“-Justiziar konterte in seiner Stellungnahme:
Sinn der Veröffentlichung und insbesondere der Selfie-Aktion sei gewesen, zur Beschäftigung mit dem Thema der Griechenland-Rettung und einer Meinungsäußerung anzuregen. Die primäre Aufgabe der Medien sei es, den Einzelnen so mit Informationen zu versorgen, dass er sich seine Meinung bilden könne.
Eben. Dass die „Bild“-Zeitung (gerade zum Thema Griechenland) immer nur die Informationen liefert, die man braucht, um sich ihre Meinung zu bilden, ist natürlich bloß Zufall.
Darüber hinaus sei es gewollt und für das Bestehen eines demokratischen Staates unerlässlich, dass sich der Bürger selbst politisch betätige und durch Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit am demokratischen Willensbildungsprozess partizipiere. Nur so sei der Aufruf der Redaktion an den Leser zu verstehen, seinen Standpunkt kundzutun.
Aber klar.
Die Redaktion habe dem Leser eine Plattform geboten, auf der er mit seiner Meinung von Dritten wahrgenommen werden könne. Durch die Aktion schaffe es die Redaktion auch eher, den Glauben an eine funktionierende Demokratie zu bestärken, als durch bloße eindimensionale Berichterstattung.
„Bild“, die große Stütze der Demokratie.
In keiner Weise sei versucht worden, das griechische Volk oder jeden Griechen in seinem Ansehen herabzusetzen – also in seiner Ehre zu verletzen – oder dazu aufzurufen eine feindliche Gesinnung gegenüber Angehörigen des griechischen Volkes einzunehmen. Der Gebrauch des Adjektivs „gierig“ sei klar differenzierend und nicht pauschalisierend. Entscheidend sei, dass das „Nein“ an die abstimmungsberechtigten Bundestagsabgeordneten gerichtet gewesen sei. Dies umfasse die Besorgnis der Öffentlichkeit, dass die Mittel gar nicht erst beim griechischen Bürger ankommen, sondern in das Finanzierungssystem eines Staates fließen und damit am Ende lediglich internationale Kreditgeber befriedigt würden. Mit Beginn des Beitrags werde durch die Zitate und weiteren Informationen mehr als deutlich, dass die Formulierung „gierig“ keineswegs auf jeden Griechen oder das griechische Volk als solches bezogen sei. Vielmehr gehe es um wenige Eliten und die jeweiligen Mitglieder der griechischen Regierung, die Versprechungen hinsichtlich einer Rückzahlung gemacht hätten, ohne dass es bisher dazu gekommen sei. (…) Diese Differenzierung werde noch durch den zeitgleich veröffentlichten Kommentar (…) des BILD.de-Chefredakteurs sowie den Kommentar (…) des BILD-Chefredakteurs vom 28.02.2015 vertieft.
Das sah der Presserat anders.
Der Argumentation, man solle für das Verständnis eines Beitrages auch die Kommentierung zum Thema bzw. die weitere Berichterstattung berücksichtigen, folgt das Gremium nicht.
Entscheidend sei der Eindruck, den ein Beitrag „auf einen durchschnittlich verständigen Leser“ mache. Und der sei ein anderer:
Das Gremium sieht in der Überschrift „NEIN! Keine weiteren Milliarden für die gierigen Griechen!“ eine pauschale Diskriminierung einer nationalen Gruppe. Für einen durchschnittlich verständigen Leser wird der Eindruck erweckt, die Zuschreibung „gierig“ beziehe sich auf das griechische Volk als Ganzes.
Auch in der Gesamtbetrachtung des Artikels werde „nicht hinreichend deutlich, dass damit ausschließlich wenige Eliten und die jeweiligen Mitglieder der griechischen Regierung gemeint sein sollen“.
So erkannte der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen das in Ziffer 12 des Pressekodex festgeschriebene Diskriminierungsverbot und sprach eine Missbilligung aus.
Übrigens: Der Aufruf an die Leser, sich per Selfie “zu einer aktuellen politischen Entscheidung zu äußern”, verstoße “nicht schon prinzipiell gegen den Pressekodex”, erklärt der Presserat und schiebt in seiner so typischen, fast-kritischen Art hinterher:
Ob ein solcher Aufruf in der konkreten Situation die geeignete Art der Berichterstattung darstellt, ist eine journalistische Abwägung, die weitgehend der jeweiligen Redaktion überlassen bleibt.
Der Presserat hat gestern in einer Sondersitzung über die Beschwerden zur Berichterstattung überdenGermanwings-Absturz beraten. Insgesamt hatten über 400 Menschen die Berichterstattung verschiedener Medien kritisiert, das sei, so der Presserat, “die höchste Zahl an Beschwerden zu einem einzelnen Ereignis seit der Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse.”
Am Ende der Sitzung sprach das Gremium zwei öffentliche Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweise aus.
Kritisiert wurde vor allem die Berichterstattung von „Bild“ und Bild.de über die Opfer des Absturzes. Beide Medien hatten mehrfach und riesengroß Fotos und Namen von Opfern veröffentlicht, in einigen Fällen auch ihre Wohnorte, Berufspläne, Hobbies und andere private Dinge (BILDblogberichtete):
Auf Anfrage schrieb uns eine Sprecherin des Axel-Springer-Verlags vor ein paar Wochen, „Bild“ halte es „für wichtig, die Opfer und ihre Geschichten abzubilden“, denn nur so werde „die Tragik deutlich und fassbar“.
nur dann identifizierbar veröffentlicht werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelt oder eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
„Bild“ hatte sich die Fotos, wie üblich, bei Facebook besorgt oder irgendwo abfotografiert. Der Presserat schreibt:
So waren Fotos von Urlaubern gezeigt worden, die zwar an einem Ort in der Kleinstadt öffentlich ausgehängt worden waren. Dies geschah jedoch nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen.
Außerdem druckte das Blatt ein großes Klassenfoto, auf dem auch einige Opfer des Unglücks zu sehen waren:
Die Gesichter waren zwar verpixelt, trotzdem verstoße die Veröffentlichung, so der Presserat, gegen den Schutz der Persönlichkeit der Abgebildeten, weil die Klasse „für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar“ gewesen sei.
Als unzulässig wertete das Gremium auch den Nachdruck einer Todesanzeige mit den Namen der Todesopfer aus dieser Klasse, die „Bild“ ebenfalls veröffentlicht hatte, ohne die Namen unkenntlich zu machen.
„Bild“ druckte auch ein unverpixeltes Foto der bei dem Absturz gestorbenen Klassenlehrerin und nannte ihren (abgekürzten) Namen. Auch das war aus Sicht des Presserats nicht erlaubt.
Insgesamt sah der Ausschuss in den Veröffentlichungen „einen schweren Verstoß gegen Richtlinie 8.2 des Pressekodex“ und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ und Bild.de aus. (Ja, genau: eine Rüge für beide Medien, für alle Vergehen.)
Übrigens waren die “Bild”-Medien unseres Wissens nach die einzigen Medien in Deutschland, die unverpixelte Fotos der Opfer veröffentlicht haben.
Eine Missbilligung erhielt Bild.de, weil in zwei Artikeln zu viele Details über die Eltern des Co-Piloten genannt wurden.
So ist es zwar angesichts des hohen Interesses an Andreas [L.] selbst durch die Nennung seines Nachnamens nicht zu vermeiden, dass in einer Berichterstattung über ihn auch seine Eltern identifizierbar werden. In den beanstandeten Berichten waren darüber hinaus aber noch die Berufe der Eltern erwähnt worden, womit die Grenze des Persönlichkeitsschutzes überschritten worden ist.
Eine weitere Missbilligung ging an Bild.de, weil das Portal Fotos von trauernden Angehörigen veröffentlicht hatte, die an den Flughäfen in Düsseldorf und Barcelona aufgenommen worden waren.
Von einer Rüge sah das Gremium ab, weil die Fotos “nach sehr kurzer Zeit wieder von der Seite gelöscht worden waren”.
Der Beschwerdeausschuss vertritt jedoch die Auffassung, dass die ethische Abwägung durch die Redaktion erfolgen muss, bevor durch die Veröffentlichung ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze begangen wird.
Aus den gleichen Gründen wurden auch andere Medien für derartige Fotos missbilligt.
Eine nicht näher benannte regionale Tageszeitung erhielt außerdem eine Missbilligung, weil sie ein Foto vom Elternhaus des Co-Piloten gezeigt hatte.
Zwar gab es unter den vom Presserat insgesamt geprüften Fällen auch solche mit zulässigen Fotos, die zum Beispiel nur den Eingang zeigten. Im vorliegenden Fall waren aber das vollständige Haus und dessen Umgebung zu erkennen, wodurch es sich verorten lässt. Dies verletzt […] den Schutz der Persönlichkeit der Eltern.
Schließlich wurde auch die “Rheinische Post” gerügt, weil sie detailliert über die Partnerin des Co-Piloten geschrieben hatte:
Zwar wurde ihr vollständiger Name nicht genannt, jedoch waren in dem Text so viele persönliche Details über sie enthalten, dass sie für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar war.
Natürlich diskutierte der Presserat auch zu der Frage, ob der Name des Co-Piloten genannt und sein Gesicht ohne Unkenntlichmachung gezeigt werden durfte. Das Ergebnis: In den “allermeisten Fällen” sei dies erlaubt gewesen. In der Begründung heißt es:
Zunächst handelte es sich bei dem Germanwings-Unglück nach Ansicht des Presserats um eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist. Dies spricht für ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall insgesamt, jedoch könnte es auch Gründe geben, die dennoch eine Anonymisierung erfordern würden.
So könnte z.B. durch die Nennung des Namens des Co-Piloten, seines Wohnortes und der Information, dass er auch im Elternhaus gelebt hat, die Identifizierung der Eltern ermöglicht werden. Aus Sicht des Presserats überwiegt jedoch in diesem außerordentlichen Fall das öffentliche Interesse an der Information über den Täter, soweit es die reine Nennung des Nachnamens betrifft.
Beschäftigt hat sich der Presserat auch mit der Frage, ob das Ereignis als Suizid zu behandeln ist und deshalb besondere Zurückhaltung geboten gewesen wäre. Dieser Gesichtspunkt tritt jedoch im Hinblick auf die 149 weiteren Todesopfer zurück.
Schließlich setzte sich der Presserat mit einer möglichen Vorverurteilung des Co-Piloten durch die Berichterstattung auseinander. Er kam zu der Auffassung, dass die Medien ab dem Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille am Mittag des 26.3.2015 davon ausgehen durften, dass Andreas [L.] das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten entsprechende Erkenntnisse durch die Auswertungen des Sprachrekorders und weitere Ermittlungen der französischen Luftfahrtbehörde vorgelegen. Zusammen mit der Einzigartigkeit des Falls war in der Gesamtschau eine Nennung des Namens des Co-Piloten aus Sicht des Presserats zulässig.
Nicht entscheidend war hingegen, dass internationale Medien bereits Namen veröffentlicht hatten [was unter anderem “Bild”-Chef Kai Diekmann immer wieder als Argument angeführt hatte, Anm.], da in Deutschland in der Regel andere ethische Maßstäbe im Allgemeinen und der Pressekodex des Deutschen Presserats im Besonderen ausschlaggebend für die Presse sind.
Nicht beanstandet wurde außerdem der Brief an die “lieben Absturzopfer” von “Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner:
Ausschlaggebend war, dass darin keine Äußerungen enthalten waren, welche gegen den Pressekodex verstoßen. Zu Entscheidungen über guten oder schlechten Geschmack ist der Presserat jedoch nicht berufen.
Der “Bild”-Zeitung fällt es schwer zu akzeptieren, dass auch Verbrecher Rechte haben. Vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung spricht sie ihnen regelmäßig ab. Der Presserat rügt diese Praxis immer wieder, was die Leute von “Bild” wiederum gerne mal zum Anlass nehmen, ihre Leser gegen den Presserat und diesen Täterschutzquatsch zumobilisieren.
Das alles ist nicht neu. Neu ist, dass die “Bild”-Macher in ihrem Kampf für das Zurschaustellendürfen von Tätern sogar die Eltern eines Mordopfers instrumentalisieren.
Im März 2014 ist im Norden Deutschlands eine junge Frau von einem 16-Jährigen getötet worden. Er wurde inzwischen wegen Mordes verurteilt. Die „Bild“-Medien berichteten damals unter anderem so über den Fall:
(Das große Foto zeigt den 16-Jährigen mit schwarzem Alibi-Augenbalken, ein Foto zeigt die Freunde des Opfers beim Trauern, eins das – unverpixelte – Opfer; drei weitere sind Screenshots aus Videos, auf denen Frauen zum Schein erwürgt werden.)
Und so:
„Bild“ veröffentlichte den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen, den Wohnort und andere persönliche Details des Täters, zeigte ein Foto seines Elternhauses und druckte in der Hamburger Ausgabe ein unverpixeltes Portraitfoto von ihm.
Vor drei Monaten beschäftigte sich dann der Beschwerdeausschuss des Presserats mit der Berichterstattung und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ aus. In der Begründung heißt es, das Blatt habe gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit) verstoßen, denn:
Der Artikel berichtet über das abgeschlossene Strafverfahren und die erwiesene Schuld des Täters. Die schutzbedürftigen Interessen des Betroffenen sind jedoch durch die identifizierende Berichterstattung verletzt. Gemäß Richtlinie 8.3 des Pressekodex dürfen insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein. Ein Fall, der eine Ausnahme rechtfertigen würde, liegt nach Auffassung des Ausschusses nicht vor. Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihre Art und Dimension besondere Straftat gemäß Richtlinie 8.1 Abs. 2 des Presskodex.
Normalerweise versteckt “Bild” solche Rügen irgendwo klein im Blatt, in diesem Fall haben sie der Sache aber fast eine komplette Seite gewidmet. Und zwar so:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Im Artikel fasst „Bild“ die Entscheidung des Presserats folgerndermaßen zusammen:
Ausgerechnet das Foto des MÖRDERS hätte nicht gezeigt werden dürfen, urteilt das Gremium. Die unglaubliche Begründung: Der Mordfall [L.] sei dafür einfach nicht besonders genug …
Dabei hätte das Gremium sehr wahrscheinlich auch das Fotos des OPFERS beanstandet, wenn dazu eine Beschwerde eingegangen wäre (was allerdings nicht passiert ist).
Aus der Begründung des Presserats gibt das Blatt nur einen einzigen (unvollständigen) Satz wieder:
Wörtlich schreibt der Presserat: „Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihrer Art und Dimension besondere Straftat …“
Dass bei der Entscheidung aber — vor allem — die Minderjährigkeit des Täters eine Rolle gespielt hat, wird erst am Ende des vorletzten Absatzes erwähnt:
Zwei Mal schreibt BILD mit der Bitte um Erläuterung an den Presserat: Wie außergewöhnlich schwer und besonders muss ein Täter sein Opfer umbringen, dass der Presserat eine entsprechende Berichterstattung für zulässig hält? Und wie soll BILD den Eltern der toten [L.] die unglaubliche Begründung des Presserats erklären? Drei Wochen hört BILD nichts. Gestern Abend dann ein Fax. Die Vorsitzende des Beschwerde-Ausschusses verteidigt die Rüge: „Aus Sicht des Ausschusses war die Tat, so scheußlich sie war, nicht derart monströs, dass dahinter alle anderen Erwägungen, insbesondere des Jugendschutzes, zurückzutreten haben.“ Dass der Mörder erst 16 Jahre alt war, spreche gegen eine identifizierende Berichterstattung.
Bis dahin hat der empörte „Bild“-Leser aber sicher gar nicht mehr gelesen, denn es gab ja viel Wichtigeres zu tun:
Den Kasten hat “Bild” groß unter den Artikel gedruckt. Auch online werden die Leser heute dazu aufgerufen:
Inzwischen hat der Presserat eine Stellungnahme zu der „Bild“-Kampagne veröffentlicht. Darin wird noch einmal betont, dass das Alter des Täters „eine wichtige Grundlage der Entscheidung“ gewesen sei.
Weiter schreibt der Presserat, …
dass es bei Straftaten zwar in der Tat Kriterien gibt, die in Einzelfällen dafür sprechen können, dass identifizierende Berichterstattung ethisch vertretbar sein kann. Eines dieser Kriterien ist gemäß Richtlinie 8.1, dass es sich um eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat handeln muss. Mord ist stets eine schwere Straftat, darüber gibt es keinen Zweifel. Jedoch rechtfertigt auch Mord nicht in jedem Fall die identifizierende Berichterstattung.
Mit Blick auf die in Frage stehende Tat ist der Presserat zu dem Ergebnis gekommen, dass diese, so verachtenswert, wie sie ist, die Identifikation des Täters für ein großes Publikum nicht ethisch rechtfertigt, da andere Kriterien der Ziffer 8 des Pressekodex dafür sprechen, dass er hätte anonymisiert werden müssen. Vor allem die Tatsache, dass der Täter erst 16 Jahre alt war, also deutlich noch ein Jugendlicher, sprach nach Ansicht des Ausschusses erheblich gegen eine identifizierende Berichterstattung.
Auch der Medienrechtler Dominik Höch betont auf BILDblog-Anfrage, dass das Alter des Täters eine entscheidende Rolle spiele:
Bei dem Täter handelt es sich um einen 16-Jährigen. Das heißt, dass in dem Fall ohne Wenn und Aber das Jugendstrafrecht gilt, die Verhandlung ist also nicht öffentlich. Da muss man die Frage stellen, warum die “Bild”-Zeitung das Recht haben soll, dieses Foto einem Millionenpublikum zu präsentieren, während der Lokalreporter vor Ort das nicht darf und selbst der Nachbar vom Prozess ausgeschlossen wird. Rechtlich ist das also ganz klar geregelt.
Darüber hinaus, so Höch, sei es „eine perfide Boulevardmethode“, die Leser in dieser Weise gegen den Presserat zu mobilisieren:
Am Ende der Leitung sitzt dann vermutlich eine Sekretärin, die sich den ganzen Tag von Anrufern beschimpfen lassen muss. Auf dieser Ebene sollte man Kritik am Presserat nicht spielen.
Jeder habe das Recht, öffentliche Entscheidungen wie die des Presserats zu kritisieren. Es gehe aber um das Wie. Und da habe die „Bild“-Zeitung heute „klar die Grenze des guten Geschmacks überschritten.”
Interessant ist übrigens der Zeitpunkt der Kampagne. „Bild“ hat sich genau den Tag ausgesucht, an dem der Presserat die Beratungen zur Berichterstattung überden Germanwings-Absturz begonnen hat.
Angesichts der laufenden Sitzung konnte uns der Presserat heute auch noch nicht genau sagen, wie viele Anrufe und Mails bereits bei ihm eingegangen sind. Nur soviel: Es seien „viele“.
Darunter aber nicht nur keifende „Bild“-Fans, wie wir unserem Posteingang (wir wurden in cc gesetzt) entnehmen durften:
Hiermit möchte ich Ihnen meine Meinung sagen: Vielen Dank!
Danke, dass Sie die Bild für die unangemessenen und Persönlichkeitsrechte verletzenden Artikel gerügt haben. Falls Sie nun viele Anrufe und Mails mit wütendem Protest im Sinne Diekmanns Wunsch erhalten, so möchte ich Ihnen schreiben, dass es viele Bürger gibt, die diese Rüge richtig verstehen und Sie die wütenden, Betroffenheit heuchelnden (Bild)Leser nicht ernst zu nehmen brauchen.
Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!
Nachtrag, 3. Juni: Heute geht’s weiter:
„Bild“ präsentiert einige der „entsetzten“ Reaktionen auf die „schwer nachvollziehbare Entscheidung“:
Und, klar:
Und schließlich würfelt “Bild” die Aussagen des Presserats nochmal komplett durcheinander:
Der Presserat entschied: BILD hätte das Täter-Foto nicht zeigen dürfen. Begründung: Da der Killer zur Tatzeit erst 16 war, sei der Mord nicht „außergewöhnlich schwer“ und „monströs“ genug. Der Jugendschutz überwiege …
Vor gut sechs Monaten berichtete „Bild“ über einen Mann, der zwei Frauen vergewaltigt und sich währenddessen mit den Opfern fotografiert hatte. „Selfie-Vergewaltiger“ nannte „Bild“ den Mann — und druckte eines der bei den Taten entstandenen Fotos unfassbarerweise auf der Titelseite ab:
(Verpixelung von uns.)
Für die Veröffentlichung sind „Bild“ und Bild.de am Freitag vom Presserat öffentlich gerügt worden. Obwohl das Gesicht des Opfers unkenntlich gemacht worden war (online soll es, wie uns eine Leserin schrieb, kurzzeitig sogar ohne jede Unkenntlichmachung zu sehen gewesen sein), erkannte der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen die Ziffern 1 (Achtung der Menschenwürde), 8 (Schutz der Persönlichkeit) und 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Als besonders gravierende Verletzung der Würde des Opfers bewertete er den Umstand, dass BILD und BILD Online ein Foto veröffentlichten, welches der Täter während der Tat als „Trophäe“ angefertigt hatte.
Es war bei Weitem nicht die einzige „Sanktion“, die der Beschwerdeausschuss gegen die „Bild“-Medien ausgesprochen hat: Insgesamt erhielten sie drei öffentliche Rügen, sechs Missbilligungen und vier Hinweise, also mal wieder mehr als jedes andere Medium.
Die zweite Rüge erhielt Bild.de für die identifizierende Berichterstattung über ein Mordopfer. Das Portal hatte ein unverpixeltes Foto der Frau bei der Arbeit gezeigt und verstieß damit gegen Richtline 8.2 des Pressekodex, nach der die Identität von Opfern besonders zu schützen ist.
Die dritte Rüge ging an die Hamburger “Bild”-Ausgabe, die den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen, den Wohnort sowie ein Porträtfoto eines 16-Jährigen veröffentlicht hatte, der wegen Mordverdachts vor Gericht saß.
Über einen jugendlichen Straftäter derart identifizierend zu berichten, wertete der Ausschuss als einen schweren Verstoß gegen den Pressekodex (Ziffer 8, Schutz der Persönlichkeit, Richtlinien 8.1 und 8.3). Die Identität von Kindern und Jugendlichen genießt besonderen Schutz, auch bei schweren Straftaten.
Kritisiert wurde auch dieser Artikel der Dresdner “Bild”-Ausgabe:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Im Text behauptete der “Bild”-Reporter:
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Bautzen kaufte dem Rettungsdienst stich- und schusssichere Westen. (…) Offenbar geht es vor allem um Einsätze im Spreehotel – der Vier-Sterne-Herberge, wo neuerdings Asylbewerber untergebracht sind.
Allerdings haben die Polizei, das DRK und der Betreiber des Heims schon mehrfach klargestellt, dass diese Darstellung falsch ist. Denn erstens ist das Hotel keine “Vier-Sterne-Herberge” mehr (der Hotelbetrieb wurde vor geraumer Zeit eingestellt), zweitens sind es höchstens stich- und keine schusssicheren Westen, und drittens wurden sie nicht „aus Angst vor Attacken aus dem Asyl-Hotel“ besorgt, wie „Bild“ behauptet, sondern um die Rettungskräfte ganz allgemein und bei allen Einsätzen zu schützen (BILDblog berichtete hier und hier.) Auch der Presserat erkannte in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 2 (Sorgfalt) und sprach eine Missbilligung aus.
Ebenfalls beanstandet wurde die Veröffentlichung eines Fotos bei Bild.de, auf dem ein Baby zu sehen ist, das von seinem Vater schwer verletzt worden sein soll. Da das Foto im Krankenhaus entstanden ist, einem laut Pressekodex besonders geschützten Raum, erhielt Bild.de eine Missbilligung.
Missbilligt wurde auch dieser “Bild”-Artikel:
(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)
“Bild” hatte die Bilder der Überwachungskamera (auch auf der Titelseite) veröffentlicht, ohne die Staatsanwaltschaft oder die Angehörigen des Opfers um Erlaubnis zu bitten (BILDblog berichtete). Der Presserat wertete die Veröffentlichung als unangemessen sensationelle Darstellung (Verstoß gegen Ziffer 11) und sprach eine Missbilligung aus.
Und dann war da ja noch dieser Artikel:
“Bild” hatte kurz vor Weihnachten suggeriert, dieser Vorschlag sei vom Grünen-Politiker Omid Nouripour eingebracht worden (in der Print-Ausgabe hieß es gar: “Politiker fordern”). Doch tatsächlich stammte er von der Zeitung selbst (BILDblog berichtete): Nouripour erklärte uns, dass ihn eine “Bild”-Reporterin angerufen und gesagt habe:
Wir bringen zu Weihnachten ja immer gute Nachrichten. Und da haben wir uns gefragt, ob es nicht eine schöne Idee wäre, wenn in christlichen Weihnachtsgottesdiensten muslimische Lieder gesungen würden.
Daraufhin habe er geantwortet: Nein, das sei keine gute Idee. Wenn, dann sollte es eine Art Tausch geben: Muslimische Lieder in der Kirche, christliche Lieder in der Moschee.
In einer Pressemitteilung erklärte die “Bild”-Zeitung später, sie habe die Zitate im Artikel korrekt wiedergegeben, was ja auch stimmen mag. Dass die Schlagzeile den Sachverhalt trotzdem falsch zusammenfasst, befand aber auch der Beschwerdeausschuss des Presserats, der deshalb eine weitere Missbilligung gegen “Bild” aussprach.
Einen sogenannten Hinweis bekam Bild.de außerdem wegen der Verwendung der Lach-Wein-Wut-Wow-Staun-Leiste unter einem Artikel über ein Attentat mit mehreren Toten.
Die Möglichkeit, diese Nachricht auf Basis von positiven Emotionen zu bewerten, verstößt aus Sicht des Beschwerdeausschusses gegen das Ansehen der Presse gemäß Ziffer 1 des Pressekodex. Die Redaktion hätte diese Bewertungsmöglichkeit für den Artikel vorab deaktivieren müssen.
Auch unter anderen Artikeln können die Leser bei Bild.de über Tote und Verletzte lachen, was sie auch tun (BILDblog berichtete, andere auch). Dass der Presserat nur diesen einen Fall kritisiert hat, liegt daran, dass nur dazu Beschwerden eingegangen sind. Deaktiviert wird die Leiste im Übrigen nur selten — bei Kommentaren von “Bild”-Chef Kai Diekmann zum Beispiel.
Die “Goslarsche Zeitung”, die Zeitschrift “Welt der Wunder” und die “TV Hören und Sehen” fingen sich jeweils eine Rüge ein, in allen drei Fällen wegen Verstößen gegen Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion).
Eine weitere Rüge ging schließlich an shz.de, das Nachrichtenportal des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, das im Jahr 2009 in der Berichterstattung über einen laufenden Mordprozess identifizierend über einen Angeklagten und dessen Vater berichtet hatte. Der Ausschuss stellte einen Verstoß gegen Ziffer 8 fest: Die identifizierende Berichterstattung vor Abschluss des Strafverfahrens sei unzulässig.