Im September 2004 rügte der Presserat die “Bild”-Zeitung wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Unter der Überschrift “Sie ist die Mutter des toten Babys vom Gruselwald” hatte “Bild” zwei Monate zuvor über eine 15-Jährige berichtet, der vorgeworfen wurde, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Illustriert hatte “Bild” den Artikel mit einem Foto des Mädchens, das zwar gepixelt war, nach Ansicht des Presserats “jedoch trotzdem eine Identifizierung zuließ”.
Heute nun berichtet “Bild” im Raum Rhein-Neckar unter der Überschrift “Das Horror-Geständnis der Todes-Mutter” über eine 24-Jährige, der vorgeworfen wird, ihr neugeborenes Kind in einer Plastiktüte im Gebüsch vor einem Krankenhaus abgelegt zu haben, wo es kurz darauf verstarb. (Die Polizei fahndete deshalb in den vergangenen Tagen intensiv nach der mutmaßlichen Kindsmutter und veröffentlichte sogar ein von einer Überwachungskamera gemachtes — und vorgestern natürlich auch von “Bild” gezeigtes — Fahndungsfoto der Frau, die sich gestern schließlichselbst stellte.) “Bild” nennt heute jedoch nicht nur ihre Haarfarbe, Statur und Nationalität sowie Wohnort und Lebenssituation, sondern illustriert den Artikel zudem mit einem großen Paparazzifoto (“die Mutter verlässt gerade das Amtsgericht Lampertheim”), das zwar mit einem schwarzen Balken über den Augen versehen ist…
… doch bereits damals, im September 2004, hatte der Presserat die “Bild”-Redaktion ausdrücklich daran erinnert, “dass Maßnahmen zur Anonymisierung einer Person auch wirksam sein müssen. So müssen Augenbalken soviel verdecken, dass eine Identifizierung über die nicht verdeckten Teile eines Gesichtes nicht möglich ist”.
Dem haben wir nichts hinzuzufügen.
Mit Dank an den Hinweisgeber.
Nachtrag, 8.3.2007: Die identifizierende Darstellung der “Todes-Mutter” hat für “Bild” offenbar Methode. Am 3. und 5. März sahen die entsprechenden “Bild”-Berichte, die weitere Details zum Lebensumfeld der Frau enthielten, so aus:
Auch wenn sich der Verdacht aufdrängt: Nein, nein, um unzulässige Schleichwerbung bzw. einen Verstoß gegen die (laut Pressekodex und gemäß den “journalistischen Leitlinien” bei Springer) gebotene Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung handelt es sich bei der Toyota-Beseeltheit der heutigen “Bild”-Titelgeschichte selbstverständlich nicht. In einem ähnlichen Fall hielt der Presserat dergleichen jedenfalls für “zulässiges Eigenmarketing”. Warum auch immer.
Doch wenn sich “Bild” und “BamS” nun gemeinsam mit Toyota unter dem gewagten Motto “Wir machen Deutschland sauber” als Umweltschützer gerieren, freuen wir uns einfach abermals über den erstaunlichen Sinneswandel im Hause “Bild”: Hatte die “Bild am Sonntag” doch vor gerade mal zwei Monaten fast eine Seite freigeräumt (siehe Ausriss), um eine angebliche “Empörung im Bundestag” zu promoten — darüber nämlich, dass die Grünen-Politikerin und Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt schon seit längerem genau das tut, was “Bild” und “BamS” seit gestern groß anpreisen: einen Hybrid-Toyota fahren.
Am vergangenen Freitag gab “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann im Hamburger NDR-Radio 90,3 eines seiner seltenen Interviews. Angesprochen auf die Rügen durch den Presserat sagte er:
“Wir drucken diese Rügen selbstverständlich ab und achten auch sehr darauf, dass sich das nicht wiederholt. Es gibt, um ein Thema zu sagen, das Thema der Selbstmorde. Da hat sich eben etwas verändert, auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Bei uns muss jede Berichterstattung über einen Selbstmord vom Chefredakteur abgesegnet werden, ob das zulässig ist oder nicht zulässig. Egal, ob das in einer Regional- oder einer Lokalausgabe ist. Das muss mit mir abgestimmt werden. Einfach um zu verhindern, das wir in diesem Bereich — weil wir das insgesamt in dem Pressekodex, den wir uns als Printmedium gegeben haben, sehr sehr eng sehen.”
Kai Diekmann ist seit 1. Januar 2001 Chefredakteur der “Bild”-Zeitung.
Im selben Jahr rügt der Presserat “Bild” dafür, “in ausführlichen Bildstrecken und unter voller Namensnennung den Tod eines jungen Mannes dargestellt” zu haben, “der erfolgreich an einem Selbstmordversuch gehindert wurde, beim Abstieg von einem Gerüst jedoch zu Tode stürzte.”
Ebenfalls 2001 rügt der Presserat “Bild” dafür, “ohne erkennbares öffentliches Interesse über den Selbstmord eines jungen Mannes berichtet” zu haben.
2002 rügt der Presserat “Bild” dafür, dass die Zeitung von einer Frau, die sich auf einem Friedhof angezündet hatte, das gut erkennbare Leichenfoto gezeigt, “jegliche Zurückhaltung vermissen” gelassen und sich hinterher nicht öffentlich entschuldigt habe.
2003 rügt der Presserat “Bild” dafür, dass die Zeitung identifizierbar über den Tod eines Mannes berichtet und die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbstmorde “grob missachtet” habe.
2005 rügt der Presserat “Bild” dafür, über den Freitod eines Polizisten unangemessen sensationell berichtet und keine Rücksicht auf das Leid der Opfer und die Gefühle der Angehörigen genommen zu haben.
2006 rügt der Presserat “Bild” dafür, detailliert, identifizierbar und mit ausführlichen Spekulationen über den Selbstmord einer überschuldeten Mutter berichtet zu haben.
Andererseits: Seit wann die behaupteten Vorsichtsmaßnahmen in der “Bild”-Redaktion in Kraft sind, hat Diekmann ja nicht gesagt.
PS: Der zuletzt vom Presserat gerügte Selbstmord-Artikel aus dem Jahr 2006 ist bei Bild.de nach wie vor unverändert online.
Im September 2006 hat der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür gerügt, dass sie ohne Einwilligung der Eltern das Foto des zehnjährigen Jungen veröffentlichte, der bei einem Terroranschlag in Ägypten getötet worden war.
“Bild” hat sich verpflichtet, die Rügen des Presserates abzudrucken.
Aber wie, wann und wo? Das Blatt ist ja auch ohne Rügen jeden Tag immer schon voll.
Heute, über drei Monate nach dem Urteil des Presserates, ergab sich in der “Bild”-Zeitung offenbar auf den hinteren Seiten endlich eine Lücke, die groß genug war, um den schweren Verstoß der “Bild”-Zeitung gegen das Persönlichkeitsrecht eines toten zehnjährigen Jungen in angemessener Größe zu würdigen:
“Das war einfach nur boshaft und verletzend” (Teil 2, Teil 3)
(tagesschau.de, Sarah Strohschein und Ada von der Decken)
Prominente brauchen Medien, Medien brauchen Prominente. Doch wer benutzt eigentlich wen? In einem sehr persönlichen Interview erzählt Familienministerin Ursula von der Leyen für das Buchprojekt “Medienmenschen”, warum sie sich nicht mehr beim Plätzchenbacken fotografieren lässt und welcher Journalist sie tief gekränkt hat.
Der skrupellose Moralist
(telepolis.de, Doreen Müller und Urs Blohm)
Martin Sonneborn lebt von den Abfällen der Mediengesellschaft und ist glücklich mit dieser Rolle. Im Interview sprach der Satiriker über entlarvenden Humor und warum er Harald Schmidt verachtet.
Wie Google Karrieren zerstört
(welt.de, André Bense)
Das Internet ist längst zur Datenfalle geworden. Persönliche, unbedacht gemachte und schmutzige Einträge bringen Menschen zu Fall. Wer sich etwa für einen Job bewirbt, sollte im Netz eine weiße Weste haben – der Personalchef findet pikante Daten garantiert. Zum Glück gibt es jetzt Hilfe: Eine US-Internetfirma hat sich darauf spezialisiert, rufschädigende Einträge zu entfernen.
BILD vs. BILDblog
(htwm.de, Anja Zeutschel)
Die Axel Springer AG fordert den Deutschen Presserat auf, eine Beschwerde gegen das Unternehmen nicht zu behandeln. BILDblog.de hatte wegen einer nicht gekennzeichneten Anzeige im August 2006 in der Bild eine Rüge beim Presserat beantragt.
“Wie wandelnde Leichen”
(spiegel.de, Ayala Goldmann)
Tief liegende Augen, blasse Gesichtsfarbe, zitternde Hände: Rund eine Million Deutsche sind abhängig von Computer und Web. In schweren Fällen von Internet-Sucht hilft nur kalter Entzug.
Am 9. Juli 2006 schrieben wir folgenden Brief an den Presserat:
Beschwerde gegen “Bild am Sonntag” vom 2. Juli 2006, Seite 50: “Hinein ins Vergnügen!” und 9. Juli 2006, Seite 56: “Feiern Sie Geburtstag im Holiday Park!” wegen Verstoß gegen Ziffer 7.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den beiden oben genannten Ausgaben bringt die “Bild am Sonntag” unter der Rubrik “Service” jeweils ein einseitiges “Reiserätsel”. Die Artikel sind aufgemacht wie redaktionelle Beiträge und auch im Inhaltsverzeichnis entsprechend angekündigt, geschrieben sind sie von Michael Quandt, laut Impressum Ressortleiter Reise der “Bild am Sonntag”. Es handelt sich aber um rein werbliche Veröffentlichungen. Am 2. Juli preist die “Bild am Sonntag” den Heide Park Soltau an, am 9. Juli den Holiday Park Hassloch — “zwei der schönsten Freizeitparks Deutschlands”. Zu beiden Zielen können Leser Reisen gewinnen.
(…) Die Werbung beschränkt sich nicht auf die Vorstellung des Preises, sondern die ganze Seite, das eigentliche Rätsel inklusive, dient ausschließlich dazu, die beiden Freizeitparks anzupreisen. Die beiden Haupttexte (deren Aufmachung sich in nichts von einem redaktionellen Artikel unterscheidet) stellen ausführlich, undistanziert und im Tonfall einer Werbebeilage die Attraktionen der Parks vor.
(…) Die beiden gesamten Seiten dienen ausschließlich der Bewerbung der beiden Parks, sind aber nicht in irgendeiner Form als Anzeigen oder bezahlte Inhalte ausgewiesen. Damit verstoßen sie systematisch gegen Ziffer 7 des Pressekodex, in der es heißt:
“Verleger und Redakteure (…) achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.”
Wir bitten Sie daher, die “Bild am Sonntag” für diese Artikel zu rügen.
Mit freundlichen Grüßen (…)
Mit Datum vom 16. August 2006 antwortete uns der Presserat:
Ihre Beschwerde vom 09.07.2006
./. BILD AM SONNTAG
Sehr geehrter Herr Niggemeier,
ich komme zurück auf Ihre o. g. Eingabe. Diese habe ich mit dem Vorsitzenden des zuständigen Beschwerdeausschusses, Herrn Manfred Protze, besprochen. Wir sind gemeinsam zu der Auffassung gelangt, dass es sich bei den Beiträgen “Hinein ins Vergnügen!” in der Zeitung BILD AM SONNTAG vom 02.07.2006 und “Feiern Sie Geburtstag im Holiday Park!” in der BILD AM SONNTAG vom 09.07.2006, jeweils veröffentlicht auf der Service-Seite mit ausführlichem Hinweis einmal auf den Heide-Park Soltau und das andere mal auf den Holiday Park in Hassloch, nicht um redaktionelle Beiträge handelt.
Sie stellen aus unserer Sicht vielmehr eindeutig werbliche Veröffentlichungen dar, die als solche auch für den Leser unzweideutig erkennbar sind.
Den mit Ihrer Beschwerde monierten Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex konnte der Presserat daher nicht erkennen. Ihre Beschwerde ist demzufolge offensichtlich unbegründet.
Mit freundlichen Grüßen
(Lutz Tillmanns)
Geschäftsführer
Am 24. August 2006 schrieben wir erneut:
Ihr Schreiben vom 16. August 2006 / Meine Beschwerde vom 9. Juli 2006
Sehr geehrter Herr Tillmanns,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Beschwerde. (…)
Leider lassen Sie in Ihrer Antwort offen, woran der Leser den werblichen Charakter dieser Veröffentlichungen erkennen können soll. Sie verzichten völlig auf eine Erklärung, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen.
Die beiden Reiserätsel, deren “werblicher Charakter” angeblich offensichtlich ist
sind im Inhaltsverzeichnis wie redaktionelle Beiträge angekündigt: Das “Reiserätsel” erscheint hier gleichberechtigt als “Rubrik” zwischen dem redaktionellen Ressort “Reise” und dem redaktionellen Ressort “Gesundheit”.
unterscheiden sich in der Aufmachung in keiner Weise von redaktionellen “Bild am Sonntag”-Artikeln: Sie verwenden für Überschriften, Artikel, Bildtexte und Autorenzeilen exakt die selben Schriftarten.
sind nicht als “Anzeigen”, “Werbung” oder “Promotion” gekennzeichnet, sondern als “Service”. Diesen gleichen Rubrikentitel “Service” tragen auch redaktionelle “Bild am Sonntag”-Artikel wie Gesundheitsratgeber, Essenstips, der “BamS-Familienrat” und der Autotest.
sind geschrieben von Michael Quandt, der im Impressum als Leiter des Reiseressorts der “Bild am Sonntag” ausgewiesen wird. Der Leser hat also allen Grund zur Annahme, dass es sich bei Texten, die von einem leitenden Redakteur der “Bild am Sonntag” geschrieben werden, auch um redaktionelle Texte handelt.
All diese Indizien erwecken beim Leser den Eindruck, dass es sich bei den Texten um redaktionelle Artikel handelt. Woran kann er Ihrer Meinung nach “eindeutig” und “unzweideutig” erkennen, dass das Gegenteil der Fall ist?
Anders als der Presserat hält auch die “BamS” diese Texte nicht für werbliche Veröffentlichungen. Ich habe die Zeitung um eine Stellungnahme gebeten, ob es sich bei den Preisrätseln um Werbung oder Redaktion handele. Die Antwort, die ich heute telefonisch bekam, war eindeutig: Es handele sich beim Reiserätsel um redaktionelle Berichterstattung. Werbliche Inhalte seien in der “Bild am Sonntag” als solche gekennzeichnet oder klar erkennbar, beides sei hier nicht der Fall. Es handele sich auch nicht um “redaktionell gestaltete Anzeigen” oder “Advertorials”. Angesprochen auf den undistanzierten, euphorischen Ton in den Artikeln, sagte mir der Sprecher, auch Reisereporter könnten mal begeistert sein, und wiederholte: Es handele sich nicht um Werbung, nicht um Anzeigen.
Wenn die “Bild am Sonntag” der Meinung ist, es handele sich bei ihren “Reiserätseln” um redaktionelle Beiträge, und die Artikel so präsentiert, dass auch der Leser diesen Eindruck haben muss, wie kann dann der Presserat zu dem Urteil kommen, es handele sich “eindeutig” und “unzweideutig” um werbliche Veröffentlichungen?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihr Urteil erläutern könnten und möchte Sie bitten, meine Beschwerde noch einmal zu prüfen. Die Tatsache, dass ein und derselbe Text nach Ansicht der Zeitung selbst eindeutig einen redaktionellen Beitrag darstellt und nach Ansicht des Presserates eindeutig einen werblichen Beitrag, deutet meiner Meinung nach klar darauf hin, dass das Trennungsgebot nicht erfüllt ist. (…)
Mit freundlichen Grüßen
Das war, wie gesagt, am 24. August 2006. Wir haben seitdem in dieser Sache nichts mehr vom Presserat gehört.
“Du” bist der Mensch des Jahres (DIEWELT.de, Sibylle Ahlers)
Wie in jedem Jahr hat das US-Nachrichtenmagazin “Time” die Person gekürt, “die Nachrichten und unser Leben am meisten beeinflusst hat, im Guten oder im Schlechten, und die für das steht, was in diesem Jahr wichtig war?. Diesmal sind es wir alle. … und hier der Originalartikel: Person of the Year: You (TIME.com, Lev Grossman)
Yes, you. You control the Information Age. Welcome to your world.
«60 Millionen Franzosen können sich irren» (SonntagsZeitung, Barnaby Skinner)
Wikipedia-Mitbegründer Larry Sanger über seinen Abgang beim Online-Lexikon, den Konsens der Massen und sein neues Projekt.
Wikipedia 2006/2007 als Download Wer sich von Larry Sanger (s.o.) nicht hat abschrecken lassen: Die DVD-ROM “Wikipedia – Die freie Enzyklopädie 2006/2007” (beiamazonfür EUR 9,90) kann man jetzt auch herunterladen.
Zurück nach Unterföhring (sueddeutsche.de, Martin Hesse)
Mit Permira und KKR übernehmen zwei alte Bekannte die Macht bei ProSiebenSat1.
Die Achse “Spiegel – Bild” (tazblog)
Spiegel Online holt als neue Leiterin von “Panorama” BILD-Ressortleiterin, die 2004 vom Presserat gerügt wurde.
Onlinejournalismus 2007 Thomas Knüwer, Handelsblatt (Videoclip, ca. 1 Minute)
“Das Jahr 2007 wird ein extrem spannendes Jahr für den Onlinejournalismus.” – “Journalisten werden sich, finanziert von Venture Capital, selbstständig machen.”
Schuldig in allen Anklagepunkten
(faz.net, Jörg Thomann)
Wo Lafontaine auf Dieter Bohlen trifft: In ?Menschen bei Maischberger? ließ die ARD gestern abend eine ?Deutschland-Jury? über die Lage im Lande diskutieren. Die skurrile Runde wäre ihrerseits ein Fall fürs Fernsehgericht gewesen.
Schumihudelei bei der “Süddeutschen”
(blog.handelsblatt.de, Thomas Knüwer)
“Natürlich wollte ich immer geliebt werden”, ist ein Interview mit Michael Schumacher im Magazin der “Süddeutschen Zeitung” vom vergangenen Samstag überschrieben. Ich frage mich allerdings, ob der Liebesdienst der “SZ” nicht etwas weit geht.
“Presserat läuft Slalom”
(taz.de, Peter Nowak)
Eine “merkwürdige Kultur der Nichtverantwortung” bescheinigt Journalistik-Professor Michael Haller deutschen Redaktionen. Er fordert mehr Selbstkontrolle beim grassierenden “PR-Journalismus”.
Ein Hauch von Schmerz
(tagesspiegel.de, Adolf Theobald)
Mit der Jugend tun sich Zeitschriften schwer. Bei ?Neon? aber steigt die Auflage – weil es da weiter macht, wo ?jetzt? aufgehört hat.
Teletubbies unter Verdacht
(nzz.ch, Theres Lüthi)
Macht Fernsehen dick, dumm oder asozial? Eine Studie in den USA, welche die Zunahme von Autismus auf kleinkindlichen TV-Konsum zurückführt, sorgt für Aufregung. Aber auch Schweizer Kinderärzte warnen vor allzuviel Fernsehkonsum für die Kleinen.
Als der Presserat kürzlich seinen 50. Geburtstag feierte, sagte der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG, Mathias Döpfner, einen Satz, der ihm “großen Beifall” einbrachte. Er kritisierte, dass die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse nicht für den Online-Bereich gelte und fügte hinzu:
“Es ist gespenstisch, wie das Internet ausgeklammert wird.”
Recht hat er. Die mangelnde Selbstkontrolle zwingt zum Beispiel Bild.T-Online, eine Tochter der Axel Springer AG, deren Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner ist, geradezu, Werbung verbotenerweise als redaktionellen Inhalt zu verkaufen.