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Hilfe, ich bin in BILD! (Teil 2)

Im ersten Teil unseres Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” vor einer Woche hatten wir Ihnen Tipps gegeben, was Sie tun können, wenn der “Bild”-Reporter plötzlich bei Ihnen vor der Tür steht o.ä. — also bevor der “Bild”-Reporter die ersten Zeilen zu Papier gebracht hat…

… und jetzt steht es da schwarz auf weiß. “Bild” hat über Sie berichtet, sie vielleicht zitiert, womöglich ein Foto von Ihnen abgedruckt oder irgendwelche Behauptungen über Sie aufgestellt.

Das kann einen ganz ordentlichen Schock auslösen. Und gut möglich, dass daraufhin Ihr Telefon nicht mehr stillsteht, weil sich Freunde und Bekannte bei Ihnen melden, aber auch andere Medien oder irgendwelche Leute, die Sie unterstützen oder beschimpfen wollen. Aber: Keine Panik. Wenn “Bild” Ihnen Unrecht getan hat und Sie die Hinweise aus dem ersten Teil unseres Ratgebers beherzigt haben (siehe Checkliste), stehen Ihre Chancen gut, sich erfolgreich gegen “Bild” zu wehren. Wobei ganz klar gesagt werden muss: Eine unliebsame Berichterstattung alleine ist noch kein Grund, gegen “Bild” vorzugehen. Die ist nämlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Erst wenn eine abwertende Meinungsäußerung die Grenze zur sogenannten “Schmähkritik” überschreitet, also beispielsweise eine Beleidigung oder Geschäftsschädigung darstellt, kann man dagegen vorgehen. Auch bei unwahren Tatsachenbehauptungen, bei unzulässigen Foto-Veröffentlichungen oder bei mangelnder Anonymisierung bestehen Unterlassungs-, Widerrufs- oder Berichtigungs- und in schweren Fällen evtl. Schmerzensgeldansprüche. Aber selbst gegen wahre Tatsachenbehauptungen können Sie sich u.U. mit einer “Gegendarstellung” wehren.

Man kann festhalten: Das Ganze ist überaus kompliziert — und für den Laien kaum zu bewältigen.

Deshalb geht es im zweiten und letzten Teil unseres BILDblog-Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” zwar darum, was Sie tun können, wenn “Bild” über Sie berichtet und Ihnen Unrecht getan hat, vor allem aber darum, wie sich eventuelle juristische Schritte finanzieren lassen.

NACH DER VERÖFFENTLICHUNG:

  • “Oh, nein!? Was schreiben die denn da?”
    “Bild” hat also tatsächlich über Sie berichtet. Und insbesondere, wenn Sie konsequent die Zusammenarbeit mit “Bild” verweigert haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Berichterstattung nicht gerade positiv ausgefallen ist. Ist sie aber nicht nur unfreundlich, sondern fehlerhaft, wurden Sie beispielsweise falsch zitiert oder hat “Bild” unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, wurden Sie beleidigt oder ihr Ruf beschädigt oder wurden Sie nicht ausreichend anonymisiert, sollten Sie sich zunächst an die Beweissicherung machen — also Screenshots des Artikels im Internet machen und die entsprechende Zeitung aufbewahren.
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  • “Denen sag’ ich jetzt aber mal die Meinung!”
    Ob Sie sich im Anschluss an die unliebsame Berichterstattung direkt an “Bild” wenden, ist natürlich Ihre Sache. Möglich, dass “Bild” Sie dann vertröstet, von einem Versehen spricht, Ihnen anbietet, (bei entsprechender Kooperation Ihrerseits) in nächster Zeit positiver über Sie zu berichten, oder die Sache in einem weiteren Artikel klarzustellen verspricht etc. Es zeigt sich allerdings immer wieder, dass selbst im Optimalfall die direkte Kontaktaufnahme zu “Bild” wenig nützt.
     
  • “Wer hilft mir denn jetzt? Ein Anwalt?”
    Auch wenn Ihnen dieser Schritt eigentlich nicht behagt: Suchen Sie möglichst schnell (am besten noch am Tag der “Bild”-Veröffentlichung) einen Anwalt auf. Das Presserecht ist kompliziert, und für Laien besteht kaum eine Chance, beispielsweise erfolgreich eine Gegendarstellung durchzusetzen. Tatsächlich haben sogar gestandene, aber fachfremde Anwälte damit unter Umständen ihre Probleme. Wo Sie einen Experten für Presse- und Medienrecht finden, können Sie bei den Rechtsanwaltskammern, beim Deutschen Anwaltsverein oder bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erfragen.
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  • “Kann ich mir so einen Anwalt überhaupt leisten?”
    Natürlich ist die anwaltliche Beratung nicht umsonst. Bis zum 1. Juli 2006 waren laut Gebührenordnung für die Erstberatung maximal 190 Euro fällig. Womöglich aber zahlen Sie sehr viel weniger. Denn, so erklärt uns Rechtsanwalt Matthies van Eendenburg, das Honorar für die Erstberatung sei verhandelbar. Seine Höhe hängt für gewöhnlich davon ab, wie kompliziert sich die Sachlage darstellt — sowie vom Anwalt und ihrem Verhandlungsgeschick. Eendenburg: “Wenn Sie denselben Anwalt beauftragen, weitere Schritte zu unternehmen, wird das Honorar für die Erstberatung angerechnet.” Außerdem gibt es in manchen Städten öffentliche Beratungsstellen, die für Menschen mit niedrigem Einkommen und geringem Vermögen kostengünstige Auskünfte erteilen.
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  • “Ich hab’ doch eine Versicherung!?”
    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherungen haben, sollten sie zunächst, also noch vor der Erstberatung, klären, ob sie die Kosten für derartige Streitigkeiten übernimmt, und wenn ja, in welcher Höhe. “Häufig ist Rechtsschutz gegen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gegeben”, sagt Eendenburg. Gegendarstellungsverfahren hingegen seien “in der Regel nicht versichert.” Das liegt daran, dass Sie auch dann einen Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung haben können, wenn Sie sich z.B. über eine Tatsachenbehauptung ärgern, obwohl die gar nicht falsch ist. Der Gegendarstellungsanspruch setzt nämlich keine Rechtsverletzung voraus.
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  • “Und ohne Versicherung?”
    Wer wenig Geld hat und keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, kann bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen — auch bei presserechtlichen Streitigkeiten. Eendenburg: “Bei Veröffentlichungen der ‘Bild’-Zeitung liegt der Streitwert in der Regel über 5.000 Euro, so dass das Landgericht zuständig ist, für das ‘Anwaltszwang’ besteht.” Den Prozesskostenhilfeantrag stellt also meist der Anwalt bei Gericht, das ihn jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt. “Dies setzt — wie bei jedem Verfahren — hinreichende Erfolgsaussichten und eine Bedürftigkeit des Antragstellers voraus”, sagt Eendenburg. Leider wird die Hilfe daher oft nur in Fällen gewährt, in denen sie eigentlich nicht nötig wäre, weil man ohnehin gewinnt und die Kosten der Verlierer trägt (s.u.).
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  • “Kann mir nicht auch der Wallraff helfen?”
    Eine letzte Möglichkeit zur Finanzierung eines Rechtsstreits hat der Publizist Günter Wallraff geschaffen. Der von ihm ins Leben gerufene und aus privaten Mitteln finanzierte “Rechtshilfefonds für ‘Bild’-Opfer” hilft bei gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen, also beispielsweise bei schweren Fällen von Rufmord. “Wir haben schon über hundert Fälle erfolgreich durchgefochten”, so Wallraff zu BILDblog. Fehlen Ihnen also die Mittel für einen Anwalt, und hat “Bild” Ihnen wirklich übel mitgespielt, können Sie sich unter dem Betreff Rechtshilfefonds an Wallraffs Verlag Kiepenheuer & Witsch wenden. Der leitet Ihr Anliegen dann weiter.
    Kontakt:
    Verlag Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co KG
    Rechtshilfefonds für “Bild”-Opfer
    Rondorfer Str. 5
    50968 Köln
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  • “Aber wenn ich gewinne, zahlt BILD doch sowieso, oder?”
    Es gibt vor Gericht für niemanden eine Erfolgsgarantie. Und bei einem Rechtsstreit werden die Kosten grundsätzlich von den beteiligten Parteien getragen, wobei gilt, dass der Verlierer alles zahlen muss. Aber denken sie daran: Es muss nicht immer einen klaren Verlierer geben. Können Sie sich mit Ihrer Klage z.B. nur teilweise durchsetzen, müssen Sie auch einen Teil der Kosten selber tragen. Und selbst, wenn Sie gewinnen, werden Ihre Anwaltskosten nur insoweit vom Verlierer getragen, als sie nicht über den gesetzlichen Gebührensatz hinausgehen. Haben Sie mit ihrem Anwalt ein höheres Honorar vereinbart, müssen Sie für die Differenz selber aufkommen. Außerdem müssen Sie als Kläger die Gerichtskosten zunächst vorschießen — allerdings nicht in jedem Fall: “Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besteht die Pflicht zur Leistung eines Gerichtskostenvorschusses nicht”, so Eendenburg. Außerdem sagt Eendenburg: “Schlecht sieht es aus, wenn die Gegenseite zwar verliert, aber pleite ist. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen.” Im Falle der “Bild”-Zeitung müssen Sie sich darüber aber eher keine Sorgen machen.

Trotzdem mag das für Sie jetzt alles ein bisschen abschreckend klingen. Aber lassen Sie sich nicht entmutigen: “Bild” hat nicht das Recht, unzulässig über Sie zu berichten. Und vielleicht können ja auch wir Ihnen weiterhelfen. Auch wenn wir ausdrücklich keine Rechtsberatung anbieten, können wir Ihnen, sollten Sie “Bild”-Opfer geworden sein, u.U. dennoch behilflich sein — bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt etwa oder dabei, sich journalistisch zu wehren.

Wenn Sie also das Gefühl haben, dass “Bild” Ihnen Unrecht getan hat, schreiben Sie uns ruhig eine Mail an [email protected]. Wenn wir können, helfen wir Ihnen gern.

  

Das BILDblog-Preisrätsel: Wer kennt diese Frau?

Wir suchen eine Prominente, die in “Bild” präsenter ist als Sabine Christiansen, Uschi Glas oder Britney Spears.

Wer sich über das Leben in Deutschland ausschließlich aus der “Bild”-Zeitung informiert, könnte glauben, sie sei die wichtigste Frau in der deutschen Society.

Für “Bild” ist sie wie eine Mischung aus Madonna und Hillary Clinton. “Bild” nennt sie eine Diva und glaubt, dass kaum eine Frau in Deutschland von so vielen Männern begehrt werde wie sie.

In diesem Jahr hoffte “Bild” sogar auf “Rettung” durch sie. Doch dazu kam es nicht.

WEN SUCHEN WIR?

Schicken Sie Ihre Antwort an [email protected]. Einsendeschluss ist Samstag, der 16.12.2006, 20 Uhr (MEZ). Die Gewinner werden per Zufallsgenerator aus den richtigen Einsendungen ermittelt und von uns benachrichtigt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Auflösung des BILDblog-Preisrätsels sowie die Bekanntgabe der Gewinner finden Sie ab Sonntag im BILDblog-Adventskalender.

UND DAS KÖNNEN SIE GEWINNEN:

1. Preis:
Ein Produkt Ihrer Wahl
(wahlweise aus dem BILDblog-Shop oder dem BILDblog-Shop)
2. — 4. Preis:
Je ein “Gossenreport” von Gerhard Henschel
(mit Dank an die Edition Tiamat für die Unterstützung)
5. Preis:
Ein exklusiver BILDblog-Link zu einer Internetseite Ihrer Wahl*

*) Wenn Sie möchten, schicken Sie uns den erwünschten Link gleich mit. Rechtswidrige oder anderweitig von uns als anstößig empfundene Links werden nicht berücksichtigt. Der Link wird für 24 Stunden sichtbar auf der Startseite von BILDblog platziert.

Gibt’s das auch für Chile?

Heute nachmittag gegen 17.04 Uhr schickte uns BILDblog-Leser Lars B. folgenden Screenshot der Bild.de-Startseite zur Kenntnisnahme:

Aber okay: Sowas kann passieren. Außerdem hat Bild.de die neben der Anzeige (links) vielleicht wirklich etwas deplaziert wirkende Meldung (rechts) längst ausgetauscht. Aber ja. Um 19.49 Uhr schickte uns BILDblog-Leser Niklas F. einen Screenshot, der zeigt, dass nun etwas ganz anderes neben der Anzeige steht. Aber sehen Sie selbst:

Mit Dank an Lars B. und Niklas F.

“Bild”-Leser-Reporter sehen alles!

In der Rubrik “Die besten Promi-Fotos” zeigt Bild.de eine Einsendung von “Leser-Reporter” Peter Schröder, dem ein wirklich sehenswerter Schnappschuss gelungen ist. Er hielt mit seiner Kamera, wie Bild.de staunt, “genau den Moment fest”, in dem der Kampf von Axel Schulz abgebrochen wurde.

Das muss ihm erst einmal jemand nachmachen.

Obwohl: Je länger wir den Schnappschuss ansehen, desto hartnäckiger meldet sich ein unbestimmtes Gefühl, der Schriftzug “RTL” links oben und die Einblendung der Rundenzahl und -zeit links unten im Foto wollten uns irgendetwas mitteilen.

Danke an Thomas L.!

Nachtrag, 22.10 Uhr. Na sowas: Das Foto ist plötzlich verschwunden und taucht nur noch klein in den Fotogalerien auf.

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Jeder ist seines eigenen Glückes Feind
(bildblog.de, Clarissa)
Offenbar weiß man bei “Bild” über Persönlichkeitsrechte eigentlich ganz gut Bescheid. Theoretisch.

“Web 2.0 ist für den Journalismus eine große Chance”
(handelsblatt.com, Christian Thunig)
Derzeit wird Web 2.0. heiß diskutiert. Werden Medienhäuser unwichtiger und die Nutzer übernehmen das Regiment? absatzwirtschaft sprach dazu Nikolaus Brender, Chefredakteur ZDF.

Kontaktzahlen: Welche Wirkung bringt ein Blog?
(marketingmall.ch, Thérèse Ruedin)
Nachweise zu Kontaktzahlen und Werbewirkung von Blogs sind gefragt. Wo gibt es Informationen? Fazit: Die (wenigen) Top-Blogs bringen beeindruckende Kontaktergebnisse. Entscheidend für die Bedeutung von Blogs ist aber ihre Verlinkung und die Tatsache, dass sie von Suchmaschinen gelesen werden.

Flucht nach Weblogistan
(nzz.ch, Arian Fariborz)
In Iran hat sich eine eindrucksvolle, lebendige Blogger-Gemeinschaft entwickelt. Dort artikuliert sich auch politischer Protest gegen das Regime, welches das Treiben mit Argusaugen beobachtet.

“Medien sind von sich besessen”
(tagesspiegel.de, Marc Felix Serrao)
Alastair Campbell gilt als lebende PR-Legende – Journalisten mag er gar nicht.

Das Krach-Kanönchen aus Berlin
(sueddeutsche.de, Claudia Tieschky)
Mit welchen Mitteln das Magazin “Cicero” aufzufallen versucht – und dabei manchmal zu fragwürdigen Mitteln greift.

Eine Diamantengeschichte ist unvergänglich

Natürlich ist es nicht leicht, täglich eine Tageszeitung zu machen – schon gar nicht, wenn es sich um eine Tageszeitung wie “Bild” handelt. Auch da müssen schließlich viele Zeitungsseiten jeden Tag aufs Neue mit Neuigkeiten gefüllt werden.

Eine solche Neuigkeit stand auch am Samstag in “Bild”: Eine Mutter, deren 11-jähriger Sohn im Februar tödlich verunglückt war (“Bild” berichtete), die ihre Trauer anschließend öffentlich machte (“Bild” berichtete) und die sich schließlich entschloss, die Asche ihres Sohnes zu einem Diamanten pressen zu lassen (“Bild” berichtete), hat die Asche ihres Sohnes nun offenbar zu einem Diamanten pressen lassen.

“Bild” zeigt, was “Bild” gewöhnlich einen “Foto-Beweis” nennt: eine Fotografie der Mutter mit dem Edelstein — daneben 100 Zeilen Text mit allerlei O-Tönen der Mutter:

  • Mama Berit: “Mein Junge liebte den Himmel, die Höhe, wollte Pilot werden. Ich konnte ihn nicht tief in der dunklen Erde begraben. Das hätte Vincent nicht gewollt.”
  • Mit Tränen in den Augen erzählt sie: “Auf unserer letzten gemeinsamen Reise las Vincent im Flugzeug einen Artikel über die Herstellung von Diamanten aus der Asche Verstorbener. ‘Das finde ich eine schöne Idee’, sagte er damals zu mir.”
  • Sie sagt: “Ich habe den Stein nicht schleifen lassen. Er ist ein Rohdiamant. Denn genau das war Vincent für mich: wertvoll, rein, jung – und kindlich ungeschliffen.”

BILDblog-Leserin Linda allerdings glaubt, das “hunderprozentig schonmal (…) gelesen” zu haben. Aber sie irrt. Am 28. März stand bloß folgendes in “Bild”:

  • Er wollte (…) Pilot werden. Vincent liebte die Höhe — bis hinauf zum Himmel. (…) “Wie hätten wir ihn begraben sollen – tief unten in der Erde? Das fühlte sich einfach falsch an”, sagt seine Mutter Berit (35).
  • Berit C.-S.: “Wir haben uns entschlossen, aus der Asche unseres Jungen diesen Edelstein pressen zu lassen. Vincent und ich hatten im Urlaub einen Artikel über die Methode gelesen. Er fand die Idee toll.”
  • Die Mutter: “Den Diamanten lassen wir nicht schleifen. Es bleibt ein Rohdiamant.” Denn genau das war Vincent für sie: “Wertvoll. Rein. So jung. Also auch so kindlich ungeschliffen.”

Es wirkt fast so, als habe “Bild” hier einfach die knapp acht Monate alten O-Töne der Mutter wiederverwertet und z.T. sogar aus “Bild”-Formulierungen Mutter-Formulierungen gemacht. Und nicht nur das: Auch der im beiden Texten zitierte “Experte”/”Edelsteinexperte” ist derselbe: Arthur de Leur.

Arthur de Leur ist jedoch nicht irgendein unabhängiger Juwelier oder Physiker, sondern war früher Geschäftsführer eines Krematoriums und arbeitet heute für die deutsche Niederlassung von Lifegem, einem internationalen Anbieter von… genau: Diamantpressungen aus Verstorbenenasche. Und in einer Werbebröschüre von LifeGem [pdf] heißt es: “Auf Wunsch sind einige Kunden (…) bereit, ihre persönliche Geschichte, ihre Erfahrungen mit LifeGem und mit dem LifeGem Diamanten mit den Medien zu teilen.” Bemerkenswert ist daher auch, was kurz nach der Gründung einer deutschen Lifegem-Niederlassung in einer Pressemitteilung de Leurs vom 22. März zu lesen steht — nämlich, dass “in Deutschland bisher noch keine Publikationen rund um diesen einzigartigen Edelstein erfolgten”. Danach dauerte es nur sechs Tage, bis “Bild” titelte: “Mein toter Junge wird ein Diamant”*

Um aber wieder auf die aktuelle “Bild” zurückzukommen: Einen Unterschied zwischen ihren beiden Diamant-Berichten gibt es dann doch. Anders als im März verzichtet “Bild” aktuell in ihrer Online-Ausgabe immerhin auf einen Link zu de Leurs Internetseite, die offensiv mit den “Bild”-Veröffentlichungen wirbt. Abgelegt sind sie dort unter dem Begriff “Testimonials”.

Mit Dank an Linda für den Hinweis!

*) Nachtrag, 20.11.2006: Wir müssen uns (mit Dank an Ingmar B.) leider korrigieren: Die Pressemitteilung de Leurs stammt vom 22. März 2005. Ein zeitlicher Zusammenhang zur “Bild”-Berichterstattung lässt sich also nicht herstellen.

Nachtrag, 20.11.2006, 18.55 Uhr: Ein weiterer Artikel zum Thema in der heutigen “Bild” (“Wie kann ich meinen Liebsten zum Diamanten pressen?”) wurde übrigens so illustriert, dass man gar nicht erst auf die Idee kommen düfte, es könne sich dabei um Schleichwerbung handeln…

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Bild versus Wikipedia
(telepolis.de, Ernst Corinth)
Wer macht die meisten Fehler?

Bild.de verursacht Pornowelle
(notes.computernotizen.de)
Das Phänomen des Slashdottens ist alt bekannt: Wenn ein Angebot auf der IT-Nachrichtenplattform Slashdot verlinkt ist, geraten die Server ins Schwitzen. Bei weniger computeraffinen Medien passiert das in der Regel nicht – das Publikum ist nicht klickfreudig genug. In der Regel zumindest.

Kuriose Strategie – Die Pressehostessen der NPD
(ndr.de, Video)
Auf ihrem Bundesparteitag am vergangenen Wochenende in Berlin sind die NPD-Funktionäre den Reportern mit einer neuen Strategie entgegen getreten: So genannte Pressehostessen führten die Berichterstatter mit einem Lächeln zu den ihnen zugewiesenen Plätze. Fragen durften die jungen Frauen zwar nicht beantworten, aber für eine gute Atmosphäre sorgen.

Reale Investitionen in virtuelle Welt
(werbewoche.ch, Christian Lüscher)
Die Online-Community Second Life ist der neue Star im Web. Konzerne wie der Axel Springer Verlag erproben die populäre Plattform. Dabei geht es noch nicht ums Geld, sondern um Publicity.

«Ich habe 7 Männer, je einen pro Wochentag»
(blick.ch)
Auch wenn die Männer in ihrer «Gender studies»-Kolumne nicht gerade glänzen, unsere männlichen Chat-Gäste hatten ganz besonders viel Freude an Regisseurin Güzin Kar. Hier können Sie das ganze Chat-Protokoll nachlesen.

Moralisten und Schaumschläger
(dasmagazin.ch, Martin Beglinger)
Mit der Integration wirds immer schwieriger, aber wie gross die Probleme inzwischen sind, will niemand sehen. Sogar Migrationsbeauftragte warnen, dass schlecht ausgebildete Ausländer vom Balkan oder aus der Türkei immer seltener auch kulturell in der Schweiz ankommen. Dennoch herrscht jenseits linker Harmonie und rechter Paranoia Funkstille. Zeit für ein paar Ideen und mehr Realismus.

“Bild” verhöhnt Pendler

Zur “Bild” vom 9. November erklärt Jürgen Trittin u.a:

In der 4. Folge der BILD-Serie Patient Erde wird (…) empfohlen: “Weniger Auto fahren. Laufen, Rad nehmen, Fahrgemeinschaften mit Nachbarn, Kollegen bilden — oder öffentliche Verkehrsmittel.” Denn: “So können wir unseren schönen Planeten retten”.

Vor gerade mal einem Jahr war BILD noch ganz anderer Auffassung. Meinen Hinweis, man könne neben anderen Maßnahmen auch mal ab und zu das Auto stehen lassen, war Anlass für eine “Benzin-Wut-Kampagne” gegen den Umweltminister. Dieser Vorschlag sei “blanker Hohn” für Pendler.
(Aus einer Pressemitteilung von Jürgen Trittin, Links von uns.)

Mit Dank an Jonas L. und Trittins Büro für den Hinweis.

Kuckucksei

So sieht er aus, der Teaser, mit dem Bild.de heute eine aktuelle “BamS”-Story (“Wieviel Geld kriegt Bohlens kleiner Sohn?”) ankündigt:

Ganz ähnlich also wie in der gedruckten “BamS”: Auch dort findet sich direkt links neben dem Kopf von Dieter Bohlen in großen Lettern dieses “Luxusunterhalt”-Zitat.

Aber es ist nicht so, wie Sie denken.

Nein, nein: Der O-Ton mit dem “Luxusunterhalt”, den “BamS” und Bild.de so prominent neben Bohlens Konterfei gerückt haben, ist, wie man erst im Artikel selbst erfährt, nichts weiter als die (verkürzte) grundsätzliche Einschätzung irgendeines “BamS”-Experten — denn, wie die “Bild am Sonntag” sogar selber weiß:

“Der Pop-Produzent äußerte sich (…) nicht zu dem Fall.”

Mit Dank an Marco S. für den Hinweis.

Mehr dazu hier.

Kurz korrigiert (282)

Nachdem die schwedischen Musiker Benny Andersson und Björn Ulvaeus ihrer Kollegin Madonna im letzten Jahr für deren Song “Hung Up” die Verwendung eines Melodiebogens aus dem ABBA-Klassiker “Gimme, Gimme, Gimme” gestattet hatten, behauptet die “BamS” heute, Madonna habe “als Erste und Einzige” die Erlaubnis bekommen, “Songs der Pop-Legende ABBA zu benutzen”.

Aber was ist dann mit der Behauptung des “Hamburger Abendblatts”* vom 20.10.2005, es sei “das zweite Mal, daß die Schweden einem anderen Künstler erlaubten, ABBA-Musik zu benutzen”? Oder mit der “Welt”*? Die behauptete am 7.11.2005 ebenfalls korrekt: “Erst das zweite Mal nämlich haben Benny & Björn von Abba ein Sample aus ihrer Schöpfung freigegeben.”

Mit Dank an Sebastian D. für den Hinweis.

*) Aus der Fülle von Quellen, welche die heutige “BamS”-Behauptung widerlegen, haben wir hier spaßeshalber beispielhaft zwei Publikationen ausgewählt, die wie die “BamS” zum Axel-Springer-Konzern gehören.
 
Nachtrag, 19.11.2006: In ihrer Korrekturspalte schreibt die “BamS” heute über ihre Madonna-Behauptung: “Das stimmte nicht. Die Hip-Hop-Gruppe ‘The Fugees’ (1997) und die Popsängerin Tanita Tikaram (1998) waren die ersten, für die ein ‘ABBA’-Sample offiziell freigegeben wurde. Madonna kam danach.” Woher die “BamS” die Tikaram-Info hat, wissen wir nicht. Aber vielleicht haben sich ja Andersson und Ulvaeus selbst geirrt, als sie dem “Telegraph” (hier nochmals der Link) über Madonnas ABBA-Sampling sagten: “This is only the second time we have given permission.” Und dass der Fehler nach wie vor unkorrigiert bei Bild.de (hier nochmals der Link) steht, hat wahrscheinlich auch irgendeinen Sinn…

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