Zur aktuellen “Bild”-Werbekampagne (siehe hier) hätten wir noch Folgendes zu sagen:
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… und nichts als die halbe Wahrheit (3)
Seit Montag berichtet “Bild” täglich und zunehmend skrupellos über einen Mann, der mit seinem Auto einen Unfall verschuldet hat, bei dem ein Motorradfahrer ums Leben kam. Seit Montag hat “Bild” nicht erwähnt, dass der Mann mit einer Geschwindigkeit von 6 km/h fuhr.
Vielleicht findet die “Bild”-Zeitung diese Information einfach nicht relevant, weil sie an der Schuld des Fahrer nichts ändert. Vielleicht will sie sich aber auch nur durch die Wahrheit nicht die Möglichkeit nehmen lassen, den Mann, den sie daneben groß und gut erkennbar abbildet, “Totraser” zu nennen.
Ein Rentenbeitragssatz mit X
Der Managerkreis der Friedrich-Ebert-Stiftung gab sich empört. Ein “besonders krasses Beispiel” für schlechten Journalismus habe Anne Will geliefert, schrieb er in einem offenen Brief (PDFs: Seite 1, Seite 2) an die Moderatorin und den Intendanten des NDR. In ihrer Talkshow am 30. März sei unter anderem unwidersprochen ein falscher Rentenbeitragssatz genannt worden: “unter 20 Prozent”, obwohl er in Wahrheit doppelt so hoch sei, wenn man Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge berücksichtige.
Das war sehr peinlich. Denn der Rentenbeitragssatz liegt tatsächlich bei 19,9 Prozent — Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge zusammen genommen. Die Zahl ist eigentlich bekannt.
Bild.de, 12.04.08:
“Will nannte einen falschen Rentenbeitragssatz. In der Sendung war von einem Satz ‘unter 20 Prozent’ die Rede. Die Manager: Richtig wären 40 Prozent, die sich ergeben, wenn man die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern berücksichtigen würde.”
“BamS”, 13.04.08:
“Unter anderem bemängeln die Manager, dass in der Sendung ein falscher Rentenbeitragssatz genannt worden sei.”
Es war peinlich, dass die Manager den Unsinn schrieben. Es war peinlich, dass die “FAZ” am 12. April den Unsinn glaubte. Es war peinlich, dass Bild.de den Unsinn einfach übernahm. Und es war peinlich, dass “Bild am Sonntag” den Unsinn ebenfalls verbreitete.
Aber am 16. April stellten die Manager ihren Fehler richtig und entschuldigten sich. Und am 17. April berichtete die “FAZ” darüber.
In Bild.de und “Bild am Sonntag” (das ist die mit dem “sehr offenen Umgang mit Fehlern”) fehlt bis heute jeder Hinweis auf Korrektur und Entschuldigung.
… und nichts als die halbe Wahrheit (2)
Aber zurück zur “Bild”-Zeitung — bzw. zu “Bild”-Reporter Damian Imöhl, der heute noch einmal über den gestrigen Prozess vor dem Dortmunder Amtsgericht berichtet (wir berichteten). Ein Autofahrer (ohne deutschen Führerschein) war wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Er hatte einen entgegenkommenden Motorradfahrer beim Linksabbiegen tödlich verletzt. Imöhls inzwischen dritter “Bild”-Bericht ist unfair, verletzt offensichtlich die Persönlichkeitsrechte des Verurteilten und könnte, wie schon gestern, ausländerfeindliche Ressentiments bedienen.
Anders gesagt:
- “Bild” nennt den Verurteilten “einen Iraker, der weder einen Führerschein noch einen genehmigten Asylantrag hat. Dafür aber einen dicken BMW, eine Duldung durch die deutschen Behörden und seine Freiheit.” Denn: “Aus dem Gericht spazierte er als freier Mann”. Und “Bild”-Mann Imöhl lässt sich von einem “Strafrechtsexperten”, der in den vergangenen Jahren wiederholt mit markigen Worten in Imöhl-Artikeln zitiert wurde, erklären, ob der Verurteilte denn “jetzt abgeschoben werden” könne (was der
StrafrechtsexperteRechtsanwalt Volker Schröder verneint: “So hat der Strafrichter mit dafür gesorgt, dass er hier bleiben darf.”).
- Darüber hinaus hat sich “Bild” entschieden, den bislang (wenn auch nur sehr dürftig) unkenntlich gemachten Täter groß und ohne Unkenntlichmachung zu zeigen, und, wie schon gestern, in der Überschrift groß seinen Namen zu nennen.
- Vor allem aber unterschlägt “Bild” auch heute wieder, dass das Unfallopfer offenbar mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr*, und behauptet stattdessen, der Motorradfahrer sei “totgerast” worden. Dabei bestätigt uns ein Sprecher des Amtsgerichts Dortmund (der wie auch wir
Verständnis für die Emotionen der Eltern des Toten hat): “Ein zu schnelles Fahren des Angeklagten ist nicht festzustellen gewesen.” Die vom Richter verhängte Strafe, die der “Strafrechtsexperte” in “Bild” als “viel zu milde” beurteilt, sei “völlig im Rahmen dessen, was in vergleichbaren Fällen üblich ist”. Das Strafmaß entspreche im Übrigen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das verschweigt “Bild” — wie übrigens auch die Tatsache, dass der Autofahrer den Motorradfahrer offenbar mit 6 km/h “totgerast” hat.
Mit Dank auch an Oliver K.
*) Der Gerichtsreporter der “Ruhr-Nachrichten” widerspricht in seinem Prozessbericht (und auf unsere Nachfrage) dem gestrigen BILDblog-Zitat eines Gerichtssprechers, dass es bei zulässiger Geschwindigkeit möglicherweise keinen Zusammenstoß gegeben hätte, insofern, als es laut Gutachter “auch bei Tempo 50 zu dem Zusammenprall gekommen wäre”.
… und nichts als die halbe Wahrheit
Beim Linksabbiegen hat ein Autofahrer im Oktober 2007 einen entgegenkommenden Motorradfahrer tödlich verletzt. Der Autofahrer hatte keinen Führerschein. Er wurde gestern vom Amtsgericht Dortmund wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt bzw. “marschiert wieder in die Freiheit”, wie “Bild” heute formuliert, weil der Richter “ihn laufen ließ”.
“Bild”-Schlagzeilen
- “Mit dickem BMW: Sozialhilfe-Empfänger raste Biker tot”
(Überschrift vom 21.4.2008) - “Kein Asyl, kein Führerschein: fährt Motorrad-Fahrer tot! …und marschiert wieder in die Freiheit”
(Überschrift vom 22.4.2008)
Zuallererst aber nennt “Bild” seinen Vornamen, seine Nationalität (“Bild” gestern: “ * ist Iraker.” – “Bild” heute: “Er ist Iraker”), den Autotyp (“ein dicker 5er BMW”). “Bild” hat sein Gesicht weniger als halbherzig anonymisiert und schreibt zudem, er sei in Deutschland “nur ‘geduldet'”, bekomme “60 Euro Sozialhilfe monatlich” und sei “bereits dreimal wegen Verkehrsdelikten erwischt” worden, u.a. offenbar “wegen Fahrens ohne Führerschein”. Letzteres spricht – anders als seine Nationaliät und sein sozialer Status – fraglos gegen den Unfallverursacher mit dem “Luxusschlitten (zugelassen auf die Freundin)”. Und trotzdem nur “9 MONATE AUF BEWÄHRUNG” für den “Todesfahrer”?
Vielleicht aber liegt das Unverständnis über das Urteil, das sich beim Lesen des “Bild”-Artikels fast unwillkürlich einstellen will, nicht nur am Urteil selbst. Dort, wo “Bild” sich mit irrelevanten und ausländerfeindlich anmutenden Details aufhält, wäre hinreichend Platz gewesen für das, was uns auf Anfrage ein Gerichtssprecher sagt:
Der Motorradfahrer ist zu schnell gefahren. Hätte er die zulässige Geschwindigkeit nicht überschritten, wäre es nach der Vermeidbarkeitsberechnung eines Gutachters nicht zum Zusammenstoß gekommen.
Offenbar wollte “Bild” die Meinungsbildung ihrer Leser nicht mit dieser Information verkomplizieren.
*) Unkenntlichmachung von uns.
Legal, illegal, scheißegal
Hinter den Kulissen der RTL-Show “Deutschland sucht den Superstar” (DSDS) hat es kurz vor der letzten Sendung angeblich “verdächtig nach Cannabis gerochen” — und “Bild” verbreitet seit gestern die Verdächtigung, dass DSDS-Kandidatin Rania “HASCHISCH GERAUCHT” haben soll.
Gestern schrieb “Bild” dazu, Rania bestreite die Vorwürfe. Heute schreibt “Bild”:
“Haschisch” in “Holland”
Der Besitz von Cannabis ist grundsätzlich illegal und nach dem niederländischen Opiumwet strafbar, allerdings wird er seit 1976 bei Mengen bis 30 Gramm toleriert (nicht verfolgt). Der Konsum von Cannabis und anderen Drogen ist — wie übrigens z.B. auch in Deutschland — nicht strafbar.
(Quellen: suchtmittel.de, “Das Parlament”, BBC)
Und ebenso beiläufig, wie der Halbsatz in der Klammer ist, lehrt uns das mal wieder etwas über “Bild”. Denn: Was aussehen will wie eine Zusatzinformation für den “Bild”-Leser, ist in Wahrheit nichts weiter als eine kleine infame Desinformation (siehe Kasten). Ohne Not und ohne die Gelegenheit journalistisch sinnvoll zu nutzen, werden so liebgewonnene Vorurteile (über Holland die Niederlande) einfach mal wieder weitergetratscht.
Mit Dank an Philipp A. und andere für den Hinweis.
medienlese – der Wochenrückblick
Bloghasser in der Schweiz, Kehrtwende beim Handelsblatt, Welt am Sonntag mit Aprilscherz.
Bruno Habegger vom PC Tipp schrieb eine Kolumne, “um wenigstens einmal im Leben im Medienlese-Blog erwähnt zu werden”. In einem surrealen Versuch, seine Leser zu verwirren mit Fenstern, die man fallen lässt, um sie anderen an die Wange zu klatschen (gemeint waren gecopypastete Meinungen), outete er sich als Bloghasser (obwohl es keine Rolle spiele, ob man Zeitungspapier oder Bildschirme mit Buchstabenmist bestreiche). Mit seiner Abneigung gegen dieses Medium war er nicht alleine. Auch Annina Haab (16) nannte sich blogophob, wie das slug-Blog kolportierte. Warum auch nicht: Ich halte es für rechtmässig, etwas nur seiner Form wegen zu hassen.
Read On…
Natascha Kampuschs Recht auf Privatsphäre
“Botschaft an die Medien: Das einzige, wovor die Presse mich verschonen soll, sind die ewigen Verleumdungen meiner selbst, die Fehlinterpretationen, die Besserwisserei und der mangelnde Respekt mir gegenüber.”
(Natascha Kampusch im August 2006)
Wie schon im letzten Sommer hat die Wiener Gratiszeitung “heute” nun abermals ihren mangelnden Respekt gegenüber Natascha Kampusch öffentlich gemacht und auf fünf Seiten “bislang unter Verschluss gehaltene Dokumente” veröffentlicht, die, um’s bei einer Formulierung der Nachrichtenagentur APA zu belassen, “sehr persönliche Details aus der Zeit von Kampuschs Gefangenschaft” beinhalten.
Nach der Veröffentlichung hat Kampuschs Anwalt rechtliche Schritte gegen “heute” angekündigt; die Wiener Staatsanwaltschaft ermittelt wegen “Verletzung des Amtsgeheimnisses”; und Kampusch selbst schreibt in einer Stellungnahme:
Ich bin entsetzt, dass diese vertraulichen Akten in die Öffentlichkeit gelangen konnten.
Der Satz stand gestern auch in “Bild” — nachdem “Bild” selbst ausführlichst aus den vertraulichen Akten zitiert und die “Akte Kampusch” sogar zur Titelschlagzeile gemacht hatte und nachdem “Bild” sich bereits tags zuvor nicht zu schade war für Fragen wie: “Wurde Natascha als Sex-Sklavin missbraucht?”
Aber auch das war ja schon im Sommer 2007 so — als Kampuschs Anwalt es für notwendig hielt, abermals darauf hinzuweisen, dass “auch Frau Kampusch (…) das Recht auf Privatsphäre” hat, in der “Medien wirklich nichts verloren” haben.
Die “Bild am Sonntag” hat sich heute übrigens für eine Kampusch-Doppelseite entschieden, aber zwischen psychologischen Ferndiagnosen, abwegigen Verdächtigungen, Überschriften wie “Wie freiwillig war der Sex mit ihrem Peiniger?” und “War Natascha schwanger?” für Kampuschs Empörung und ihr Recht auf Privatsphäre keinen Platz mehr gefunden.
Unschuld und andere Peinlichkeiten

Gestern waren “Peinliche Promis” ihr Thema — und die Frage: “Wer denkt eigentlich an die Angehörigen?”
Anlass sind die Enthüllungen über die sexuellen Vorlieben und Praktiken des Automobilsport-Chefs Max Mosley, die seit einigen Wochen die halbe Welt kennt, und Evelyn Holst malt sich genüsslich aus, wie Mosleys Frau mit den Blicken ihrer Mitmenschen leben muss.
Aber Mosley ist nicht der einzige Prominente, dessen private “Schandtaten” von Zeitungen wie der, für die Frau Holst schreibt, öffentlich gemacht werden. Wer zählt noch zu den “peinlichen Promis”, die sie aufzählt?
Andreas Türck.
Jeder Andreas Türck hat Familie, die, als er unschuldig wegen Vergewaltigung vor Gericht stand, jeden Tag vor die Tür musste.
Mehr über “Bild” und Andreas Türck:
Den Satz muss man sich mehrmals durchlesen. Um danach vielleicht Frau Holst die Frage zu stellen, ob sie alle Menschen peinlich findet, die unschuldig vor Gericht stehen. Oder nur die, die von der “Bild”-Zeitung vorab für schuldig gesprochen werden.
Weiter in Frau Holsts “Bild”-Kolumne:
Auch was prominentes Liebesleben angeht, werden Angehörige ja nie vorher gefragt. Die Eltern von Carsten Thamm zum Beispiel. Was sagt Mami dazu, dass Udo Walz, 25 Jahre älter als er, jetzt zur Familie gehört? Okay, da hat man als Schwiegermutter immer die Haare schön, aber vermutlich hätte sie trotzdem lieber eine nette, blonde Schwiegertochter und viele Enkelkinder gehabt.
Auch die Mutter von Constantin Rothenburg war vermutlich nicht sooo happy, als ihr der 39 Jahre ältere Alfred Biolek als neuer Familienzuwachs vorgestellt wurde. Trotz seiner wunderbaren Königsberger Klopse, mein absolutes Lieblingsgericht.
Alles unter der Überschrift:
Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen von Evelyn Holst.
Der wildewilde Westen fängt gleich Hinterindien an
In ihrer aktuellen Plakatkampagne (siehe Abb.) wirbt die “Bild”-Zeitung u.a. damit, dass sie Kolumbus mit ihren großen Buchstaben auf seinen großen Entdecker-Irrtum aufmerksam gemacht hätte, wenn… ja, wenn es die “Bild”-Zeitung damals schon gegeben hätte.
Von wegen!
Am 13.10.1492 hätte die “Bild”-Zeitung natürlich so ausgesehen:
Mit Dank ans Notizblog fürs “Bild”-Plakat.


Rechtsanwalt Volker Schröder verneint: “So hat der Strafrichter mit dafür gesorgt, dass er hier bleiben darf.”).
Verständnis für die Emotionen der Eltern des Toten hat): “Ein zu schnelles Fahren des Angeklagten ist nicht festzustellen gewesen.” Die vom Richter verhängte Strafe, die der “Strafrechtsexperte” in “Bild” als “viel zu milde” beurteilt, sei “völlig im Rahmen dessen, was in vergleichbaren Fällen üblich ist”. Das Strafmaß entspreche im Übrigen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das verschweigt “Bild” — wie übrigens auch die Tatsache, dass der Autofahrer den Motorradfahrer offenbar mit 6 km/h “totgerast” hat.


