Die Bezeichnung von Zahlen mit mehr als neun Stellen birgt bekanntlich gewisse Risiken, besonders wenn Englisch involviert ist. Eine amerikanische “billion” ist eben nur eine deutsche “Milliarde”, während eine deutsche “Billion” im Amerikanischen “trillion” heißt.
Dieses Wissen nützt einem allerdings wenig bis gar nichts, wenn man versucht zu verstehen, was Bild.de einem heute mitteilen will:
Nachtrag, 19. August: Bild.de hat noch mal nachgerechnet (und einen aktuelleren Wechselkurs benutzt) und spricht jetzt von “223 Millionen Dollar (etwa 158 Mio. Euro)”.
Diese Geschichte ist schon ein paar Wochen alt. Aber da der Wahlkampf ja nicht vorbei ist, lohnt es sich vielleicht trotzdem, sie noch zu erzählen.
Ende Juni hatte die “Bild am Sonntag” schon auf dem Titel eine tolle Nachricht für ihre Leser. CDU, CSU und FDP hätten “versprochen, dass sie die Mehrwertsteuer unter keinen Umständen erhöhen werden”.
Und was von so einem Wahlversprechen zu halten ist, erklärte die “Bild am Sonntag” auch gleich: total viel! “Nie gekannte Klarheit” attestierte der “stellvertretene” Chefredakteur Michael Backhaus den drei Parteien: “Sie garantieren den Bürgern einen Verzicht auf höhere Steuern überhaupt”.
SPD und Grüne wollten zwar anscheinend den “Steuer-Schwur” der “Bild am Sonntag” nicht leisten; Backhaus fand in ihren Programmen aber immerhin “Steuersenkungsversprechen für Geringverdiener”. Nur die Linkspartei…
Die Linkspartei denkt nur ans Erhöhen.
Das deckte sich mit der kleinen Übersicht, die die “Bild am Sonntag” auf der gegenüberliegenden Seite über die “Positionen der Parteien zur Steuerpolitik” zum Ausschneiden und Aufheben angefertigt hatte. Bei der Linken fanden sich — als einziger Partei — ausschließlich Pläne für Steuererhöhungen.
Das war, wie gesagt, Ende Juni. Fünf Wochen später erschien in der “Bild am Sonntag” folgende Gegendarstellung:
Lafontaine hat Recht. Der Eindruck, den die “Bild am Sonntag” erweckt, dass das Wahlprogramm der Linken nur Steuererhöhungen enthält, ist unzweifelhaft und nachweisbar objektiv falsch.
Die “Bild am Sonntag” aber schrieb unter die Gegendarstellung:
Irgendwie lag die Überschrift nah, die die “Hannoversche Allgemeine Zeitung” (HAZ) am Freitag in der Druckausgabe über ihren Artikel über die Piratenpartei setzte:
Und dann doch ganz fern. Denn in dem Stück geht es gar nicht um aufkommende Stürme, die das Parteiboot zum Kentern bringen lassen könnten, auch nicht in irgendeinem metaphorischen Sinne, sondern um ihre erstaunliche Popularität im Netz und die Vorstellung der Filme und Plakate, mit denen sie vor der Bundestagswahl für sich wirbt.
Aber das ist nicht das einzig Merkwürdige an dem Artikel, den Michael Grüter, der stellvertretende Leiter der Berliner Redaktion der “HAZ”, geschrieben hat. Er beginnt so:
Zum Schluss ertönt erst ein friesisches Volkslied, vorgebracht in einer kraftvollen Rock-Version, und dann die Hymne der neuen Partei: “Alle, die mit uns den Bundestag kapern, müssen Piraten mit Bärte sein.” Die Leadsängerin Lena Simon, ihr fehlt das besungene Attribut, singt unverdrossen weiter: “Freiheit, Gleichheit, Demokratie, die haben Bärte, wir kämpfen für sie!” Danach fließt Rum in Maßen.
Höhö, diese Deppen, “Piraten mit Bärte”, und die singt das einfach “unverdrossen” mit, die Frau Simon, auch ohne das “besungene Attribut”.
Was natürlich daran liegen könnte, dass Grüter den Text einfach nicht richtig verstanden hat und sich nicht die Mühe machen wollte, ihn zum Beispiel im, äh: Internet nachzuschlagen. Die Hymne geht nämlich so:
Alle, die mit uns den Bundestag entern
Müssen Piraten mit Werten sein
Freiheit, Gleichheit, Demokratie
Wir haben Werte, wir haben Werte
Wir haben Werte und kämpfen für sie
Nachtrag, 17. August. Die “HAZ” hat den Artikel heute online verbessert — zunächst vorübergehend durch schlichtes Ersetzen der “Bärte” durch “Werte”, was eher unglücklich war für Lena Simon:
Mit Dank an Torben F., David Jonathan S. und Matthias S.!
Fünf Beispiele, wie es wirklich steht um die Qualität der Medien im Netz: 1. Medien klauen Inhalte, 2. Medien schinden online Klicks und tricksen, 3. Medien vermischen PR und redaktionelle Inhalte, 4. Medien übernehmen ungeprüft Inhalte, 5. Medien verfälschen und übergeigen.
Hanspeter Spörri, der beim Bund selbst schon Sparmassnahmen umsetzen musste, denkt über die vielen Für und Widers bei Entlassungen nach: “Das Entlassen ist ein banales Werk: Je länger die Namensliste wird, desto unklarer ist, nach welchen Kriterien sie erstellt wurde; auch die Verantwortlichen wissen nicht, weshalb dieser Name nicht draufsteht, jener aber schon.”
Unter videoportal.sf.tv hat das Schweizer Fernsehen eine neue Mediathek gestartet, die auf den ersten Blick sehr gut aussieht. Der Rückschritt ins Mittelalter im Februar 2008 scheint damit rückgängig gemacht.
Das TV-Kanzler-Duell zwischen den Kandidaten Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier findet am 13. September um 20:30 Uhr statt. Jüngere Zuschauer werden so kaum für Politik begeistert werden können, denn auf Pro7 findet gleichzeitig die Deutschlandpremiere von “Die Simpsons – Der Film” statt.
“Der spanische Journalist Juan Varela kämpft gegen die Selbstherrlichkeit der politischen Kaste und prangert gleichzeitig die Feigheit der eigenen Zunft an. Seine Thesen zum Umgang mit politischen Themen könnten durchaus auch Vorbildcharakter für deutsche Medien haben.”
Endlich ist eine Lösung für die darbende Zeitungsbranche gefunden: Kasinos! “Der Kongress soll den Verlagen erlauben, ihre Web-Portale als Kasinos – mit Glücksspielen und Wetten online – zu nutzen.”
Das NDR-Medienmagazin “Zapp” hatte damals darüber berichtet und formulierte:
[…] Bild-Chef Kai Diekmann sorgte schon im letzten Wahlkampf [2004] dafür, dass sein Blatt für Ole von Beust trommelte.
“Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann versucht seit eineinhalb Jahren, dem NDR diesen Satz verbieten zu lassen. Er argumentiert, dass die Formulierung, er habe “dafür gesorgt”, nur im Sinne einer konkreten Weisung, Vorgabe oder Leitlinie von ihm an die Redaktion zu verstehen sei, über von Beust durchgängig oder ganz überwiegend positiv zu berichten. Die habe er aber nicht erteilt.
Diekmann verlor sowohl in erster als auch in zweiter Instanz. Im Juni wies das Hamburger Oberlandesgericht Diekmanns Klage ab (324 O 442/08) und erklärte, die Aufmerksamkeit des Zuschauers werde nicht auf “interne Vorgänge im Bereich der BILD-Redaktion gelenkt, sondern es werden ausschließlich die im Jahr 2004 in der Zeitung erschienenen Beiträge als ein ‘Trommeln’ für von Beust bewertet”. Und weiter:
Der Begriff des “Sorgens” enthält in dem Kontext der Berichterstattung einen lediglich diffusen Tatsachenkern, der darin besteht, dass der Kläger im Rahmen seiner Tätigkeit als Chefredakteur die (positive) Berichterstattung gebilligt und ihre Veröffentlichung ermöglicht hat. Die Person des Klägers wird dabei als Chefredakteur und damit Vorgesetzter der anderen Redaktionsmitglieder in die Wertung einbezogen. Ob und in welcher Weise der Kläger persönlich von seiner tatsächlich bestehenden Möglichkeit, auf die kritisierte Berichterstattung Einfluss zu nehmen, Gebrauch gemacht hat, ist der beanstandeten Passage nicht zu entnehmen. Vielmehr wird mit dem Begriff des “Sorgens” lediglich darauf hingewiesen, dass er in seiner Funktion als Chefredakteur an der positiven Berichterstattung mitgewirkt habe.
Diese Aussage ist nicht unwahr.
Kai Diekmann ist nicht bereit, dieses Urteil zu akzeptieren. Weil das Oberlandesgericht keine Revision zugelassen hat, ließ er “Nichtzulassungsbeschwerde” einlegen, um weiter dagegen vorgehen zu können.
Wenn man den Artikel heute in der Druckausgabe der “Financial Times Deutschland” (FTD) liest, ahnt man nicht, was für ein Aufsehen er vorab verursacht hat.
Er erzählt die unspektakuläre, aber interessante Geschichte, dass das Auswärtige Amt die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) eingeladen habe, die Bundestagswahl zu beobachten — ähnlich wie sie es in vielen demokratischen und nicht so demokratischen Ländern regelmäßig tut. In der Bundesrepublik waren sie allerdings noch nie. Vor Monaten schon habe das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte zugesagt, und nun gebe es sogar eine “heikle Frage” zu prüfen: Ob es fair war, mehrere kleinere Parteien nicht zuzulassen.
Das ist allerdings nicht die Geschichte, die am Wochenende unter Berufung auf die “FTD” von den Nachrichtenagenturen verbreitet wurde und durch die Medien ging. Die stellte nämlich einen ganz anderen Zusammenhang zwischen den Wahlbeobachtern und der Nichtzulassung her:
dpa, 13:27 Uhr:
Die umstrittene Nichtzulassung kleinerer Parteien zur Bundestagswahl ruft jetzt internationale Wahlbeobachter auf den Plan.
dpa, 14:09 Uhr:
Die Kritik am Ausschluss mehrerer kleiner Parteien von der Bundestagswahl im September hat internationale Wahlbeobachter auf den Plan gerufen.
AP, 15:23 Uhr:
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) will dieses Jahr erstmals ein Expertenteam zur Beobachtung einer Bundestagswahl nach Deutschland schicken. Dies sagte OSZE-Sprecher Jens-Hagen Eschenbächer der “Financial Times Deutschland”. Hintergrund ist die umstrittene Entscheidung des Bundeswahlausschusses, mehreren Parteien, darunter den “Grauen” und “Die Partei” den Parteienstatus abzuerkennen.
Erst dann erreichte dpa endlich selbst jemanden von der OSZE und zitierte den OSZE-Sprecher Thomas Rymer, der dementierte, dass die Entscheidung der Anlass für die Wahlbeobachtung sei.
Und wie kamen die Agenturen darauf, am Sonntag unter Bezug auf die Montagsausgabe der “FTD” einen Zusammenhang herzustellen, den die Montagsausgabe der “FTD” so gar nicht herstellt? Nun, die “FTD” hatte den Agenturen vorab in einer E-Mail mitgeteilt, sie werde folgendes berichten:
Die umstrittene Nichtzulassung kleinerer Parteien zur Bundestagswahl wird ein Fall für die OSZE: Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wollen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses prüfen, mehrere Parteien von der Bundestagswahl auszuschließen.
“Wir schicken in diesem Jahr zum ersten Mal ein Expertenteam zur Beobachtung einer Bundestagswahl nach Deutschland, sagte der Sprecher des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte”, Jens-Hagen Eschenbächer, der Financial Times Deutschland (Montagausgabe). “Da die Nichtzulassung mehrerer Parteien in Deutschland ein Thema ist, werden sich unsere Wahlbeobachter das genau ansehen.” (…)
Die Vorabmeldung der Zeitung lud also zu Fehlinterpretationen förmlich ein. AP und dpa mussten sie nur ein bisschen zuspitzen, um eine Falschmeldung zu verbreiten, die dann dementiert wurde, und als die Zeitung am nächsten Tag selbst berichtete, war ihr Artikel sauber und korrekt. So bizarr funktioniert der Vorabmeldungsjournalismus in Deutschland.
Er wirkt heute ein bisschen selbstironisch, der Slogan “Kurz, präsise und schnell auf den Punkt”, den der “Focus” seiner Rubrik “Periskop” am Anfang des Heftes mitgibt:
Denn der Bericht war schon am Samstagmittag überholt — um nicht zu sagen: als Falschmeldung entlarvt. Um 14:37 Uhr brachte die Nachrichtenagentur dpa diese Eilmeldung:
Nach ihrer Entlastung durch den Bundesrechnungshof hat SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in sein Wahlkampf-Team geholt.
(Ursprünglich hatte dpa vor lauter Aufregung “Renate Schmidt” geschrieben, sich aber schnell verbessert.)
Für eine Korrektur der ExklusivFalschmeldung im gedruckten “Focus” war es da natürlich zu spät. Und die Redaktion war so stolz auf ihre Information “aus Parteikreisen” gewesen, dass sie sie vorab an die Agenturen gegeben und auf “Focus Online” veröffentlicht hatte — was dort für einen ziemlichen Eiertanz sorgte.
Die ursprüngliche Überschrift “Schmidts Karriere ist beendet” schwächte die Redaktion irgendwann ab zu “Schmidts Karriereende ist besiegelt”. Aber auch nachdem am Samstagvormittag bekannt geworden war, dass der Bundesrechnungshof keine Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung des Dienstwagens in Spanien feststellen konnte, beharrte “Focus Online”:
Nach FOCUS-Informationen ist es für Schmidts politische Zukunft unerheblich, dass der Bundesrechnungshof keine Verstöße festgestellt hat.
*) Erstaunlicherweise trägt die entsprechende dpa-Meldung auf “Focus Online” den Zeitstempel 10:02 Uhr, obwohl die Nachricht erst über vier Stunden später kam.
Thierry Chervel mit einem exzellenten Artikel über Verleger, die ihre Produkte in den letzten Jahrzehnten behandelten “wie x-beliebige Dosenfabriken”: “Noch argumentieren Journalisten und Verleger so, als würde das Netz sich im wesentlichen aus ihren Inhalten päppeln. Aber in Wirklichkeit ist es heute eher umgekehrt: Man liest in den Zeitungen Geschichten, die man zum ersten Mal zwei Tage zuvor im Internet fand. Oft in Blogs, denen sie wiederum von Lesern und anderen Whistleblowern zugetragen wurden.”
Das öffentlich-rechtliche Fernsehen kostet jährlich fast so viel, wie Deutschland an die EU zahlt. Alexander Kissler ist darum dafür, das Zweite Deutsche Fernsehen abzuschaffen.
Nach 5:30 Minuten im Video streikt das neue ZDF-Studio. Der Ausschnitt ist aus der Sendung “heute in Europa”, Moderatorin die bemitleidenswerte Hülya Ökzan.
“Die Bild-Zeitung berichtete offenherzig über Mosleys Präsenz auf einer Party mit Sadomaso-Elementen. Der Formel-1-Chef klagte – und einigt sich jetzt mit Springer.”
“Statt also sich die Schlaglöcher der Umgehungsstraße genau anzusehen, statt die Menschen zu Wort kommen zu lassen, statt also kurz gesagt: das alltägliche wahre Leben abzubilden, liest, hört und sieht man in den Lokalmedien häufig ebenso Langweiliges wie Irrelevantes: Haushaltspläne werden in epischer Breite seziert (ganz so, als ob irgendein Normalbürger der Unterschied zwischen einem Vermögens- und einem Verwaltungshaushalt interessieren könte), Bürgermeister, Landräte und Abgeordnete dürfen sich nahezu ungehindert ausbreiten und dazwischen immer und immer wieder dröger Termin- und Verlautbarungsjournalismus.”
“Sie möchten Pressemitteilungen veröffentlichen? (…) Zögern Sie nicht und werden Sie Lokalreporter! Schreiben Sie unserer Redaktion – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!”
Es war vielleicht die “erste Multimedia-Verbrecherjagd” und “eine der spektakulärsten Fahndungen in der Kriminalgeschichte”, wie “Bild” heute schreibt: Am Mittwoch hatte das BKA in der ZDF-Sendung “Aktenzeichen XY … ungelöst” und im Internet nach einem Mann gefahndet, dem mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird.
Da sich der Mann bei seinen Taten selbst gefilmt hatte und alle bisherigen Fahndungsmaßnahmen erfolglos waren, entschied man sich zur Veröffentlichung von Videos und Fotos.
Nach dem großen Medien-Echo hat sich der mutmaßliche Täter gestern gestellt, wie das BKA sofort vermeldete. Die Pressemitteilung enthielt einen weiteren Hinweis:
Wichtig:
Da mit der Identifizierung der Grund für die Öffentlichkeitsfahndung entfällt, werden die Medien gebeten, die veröffentlichten Videos, Bilder und Stimmproben nicht weiter zu verwenden und aus den Internetportalen zu entfernen.
Und so kamen die Medien dieser Bitte heute nach (alle gelben Flächen sind von uns):
(“Bild”)
(“Tagesspiegel”)
(“Süddeutsche Zeitung”)
Aber selbst Menschen, die der widerlichsten Verbrechen beschuldigt sind, haben Rechte. Der Rechtsanwalt Markus Kompa schreibt in seinem Blog:
Für eine Anprangerung in den Medien eines nicht verurteilten Täters gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Regeln über die Art und Weise entsprechender Berichterstattung sind im Kodex des Deutschen Presserates hinreichend ersichtlich. Strafe ist Sache des Strafrichters.
(…) Was mich (…) stört, ist die unprofessionelle Gleichgültigkeit, die manche angeblich seriösen Medien an den Tag legen. Wenn es sich um ein sozial besonders geächtetes Delikt handelt, dann scheint man mit zweierlei Maß messen zu dürfen.
Zahlreiche Onlinemedien haben die Fahndungsfotos nach wie vor in ihren Archiven. Dass es durchaus möglich wäre, der Bitte des BKA nachzukommen und die Rechte des Beschuldigten zu respektieren, beweist u.a. “Spiegel Online”.
Für das “Dreckschwein” (aus dem online eine “Sex-Bestie” wurde) kann sich “Bild” wahrscheinlich schon mal auf Post vom Presserat einstellen, was die Zeitung sicher gelassen zur Kenntnis nehmen ignorieren wird.
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!
Nachtrag, 23:55 Uhr: Und so illustrierte “RTL Aktuell” den Fall heute um 18:45 Uhr, mehr als 24 Stunden nach der Mitteilung des BKA:
“Spiegel Online” bringt heute ein Interview mit Kader Loth, Ex-“Penthouse”-Model, Ex-“Big Brother”-Bewohnerin und heute Frauenbeauftragte der “Freien Union” von Gabriele Pauli:
Wenn wir da mal eben für Frau Loth antworten dürften: Nein, das ist nicht unfair, sondern schlichtweg Blödsinn.
Unter den 27 Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind, sucht man die “Horst Schlämmer Partei”, ein Spaßprojekt von Hape Kerkeling für dessen neuen Kinofilm, vergebens. Sie hat sich nicht mal um eine Zulassung bemüht.
Kader Loth antwortet übrigens ein bisschen anders:
Mit Dank an Sebastian O. und Thomas U.
Nachtrag, 16:50 Uhr: “Spiegel Online” hat Frage und Antwort zu Horst Schlämmer entfernt und einen Hinweis angehängt:
Anmerkung der Redaktion: In dem Gespräch war zunächst davon die Rede, die Horst-Schlämmer-Partei trete zur Bundestagswahl an. Das ist nicht der Fall. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.