Helene Fischer kann nicht singen. Also, aktuell kann Helene Fischer nicht singen. Fünf Auftritte in Berlin musste ihr Management absagen und nun werden auch zwei geplante Konzerte in Wien nicht stattfinden. Die Sängerin ist krank und muss sich schonen.
Bei Facebook veröffentlichte Helene Fischer gestern eine Art Entschuldigung an all ihre Fans, vor allem an jene, die schon Hotels gebucht oder sich für die Konzerte extra freigenommen haben. Auch Bild.de berichtet über diesen Facebook-Post:
Ganz am Ende des Artikels steht:
Und eins stellt sie zum Schluss noch einmal ganz klar: Sie ist nicht (!) schwanger.
Schon am 30. Januar beim Konzert in Stuttgart hielt sie sich beim Singen mehrfach die Hand auf den Bauch. Als würde sie etwas schützen wollen. Es gab schon häufiger Schwangerschaftsgerüchte um Fischer.
Helene Fischer widerspricht in dem Post an ihre Fans übrigens nicht nur den Schwangerschaftsgerüchten, sondern auch einer Geschichte über einen “Wunderheiler aus den USA” und den Spekulationen, sie werde nie wieder singen können:
PS.: ich kann es nicht oft genug sagen, lasst euch von den Medien nicht blenden, was jetzt zählt, ist nur mein geschriebenes Wort an EUCH! Ich bin weder schwanger und auch kein Wunderheiler aus den USA behandelt mich! Totaler Quatsch! Ich bin auch nicht todkrank, ich komme wieder!!!
Ein “Wunderheiler aus den USA”? Helene Fischer nie wieder auf der Bühne? Woher stammt das nur?
Außerdem ist ihre Stimme nach BILD-Informationen durch den Infekt so stark angegriffen, dass jetzt sogar ein Wunder-Arzt aus den USA eingeflogen wurde.
Der Amerikaner soll Helene heilen.
Eine Hand auf dem Bauch, die eine Schwangerschaft bestätigen soll, ausgedachte Wunderheiler und Fragezeichen in Überschriften, die jede noch so blödsinnige Spekulation erlauben — das ist alles nicht mehr weit entfernt von den Irrsinnsberichten im Stile von “Freizeit Revue”, “Die Aktuelle” und all den anderen bunten Knallblättern.
Mit Dank an Stefan T. für den Hinweis!
Nachtrag, 15. Februar: Die “Bild”-Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe auch über den Facebook-/Instagram-Post von Helene Fischer. Zu einem Artikel, in dem Désirée Nick über den “Seelenzustand” der Sängerin schreiben darf, hat die Redaktion einen Screenshot gestellt:
Ärgerlich: Die Bildunterschrift, in die leider kein Hinweis mehr zu Fischers Medienkritik passte, sitzt exakt über der Stelle, in der Fischer “die Medien” (also, genau genommen: “Bild”) kritisiert.
Nachtrag, 19. Mai: Heute, nur drei Monaten, nachdem “Bild” den ganzen Quatsch mit dem “Wunderheiler aus den USA” verzapft hat, erfahren auch die “Bild”-Leser, welchen Quatsch “Bild” verzapft hat — durch diese Gegendarstellung von Helene Fischer, die die Redaktion auf der Titelseite abdrucken musste:
Es ist schrecklich anzusehen, wie sich einige Spitzenpolitiker derzeit präsentieren. Sigmar Gabriel zum Beispiel, der sich als gekränkter abgesägter Außenminister dazu hinreißen lässt, in einem Interview seine kleine Tochter zu benutzen, um Rache an der SPD und Martin Schulz zu üben:
Gabriel sagte mit Blick auf seine Zukunft: “Für mich beginnt jetzt eine neue Zeit. Zuhause freuen sich schon mal alle darauf.” Seine kleine Tochter Marie habe ihm am Donnerstagfrüh gesagt: “Du musst nicht traurig sein, Papa, jetzt hast Du doch mehr Zeit mit uns. Das ist doch besser als mit dem Mann mit den Haaren im Gesicht.”
Eine Fünfjährige vorschicken und sie mit einem Spruch über das Aussehen einer anderen Person zurückschlagen lassen — das muss man erstmal für richtig halten.
Oder Olaf Scholz, dessen Versprechen, auch bei einer erneuten Großen Koalition Bürgermeister Hamburgs zu bleiben, in Anbetracht des mächtigen Postens als Finanzminister nichts mehr wert ist.
Oder Martin Schulz, der mit dem Umstoßen von unumstößlichen Positionen, ein denkbar schlechtes Bild eines Berufspolitikers abgibt.
All diese — mitunter schweren — Fehler sind traurig und tun weh, weil sie das ohnehin schwindende Vertrauen in Politiker und Politik im Allgemeinen weiter zerstören. Sie stärken die, die alle Politiker für korrupt und machtbesessen halten.
Für diese Leute, die genug haben von “den da oben im Parlament”, scheint die “Bild”-Redaktion heute einen Kommentar auf ihrer Titelseite verfasst zu haben:
DAS MEINT BILD
Erbärmlich!
Was haben SPD-Vorsitzende und Joghurt gemeinsam?
Ein sehr kurzes Haltbarkeitsdatum. So spottet man im Berliner Regierungsviertel.
Das politische Ende von Martin Schulz, erst als Vorsitzender, jetzt als Außenminister, bevor er überhaupt Außenminister wurde, bestätigt so ziemlich jedes Vorurteil, das man über Niedertracht und Charakterlosigkeit in der Politik haben kann.
Genau die Genossen, die Schulz mit dem DDR-Ergebnis von 100 Prozent zu ihrem Oberhaupt gewählt haben, erpressen wenige Monate später seinen unwürdigen Abgang herbei.
Sigmar Gabriel, der unser Land repräsentiert und Schulz wie Kanonenfutter in den Wahlkampf geworfen hat, weil er selber nicht den Schneid hatte, gegen Angela Merkel anzutreten und zu verlieren, versteckt sich im entscheidenden Moment hinter seiner fünfjährigen Tochter und legt ihr den bitterbösen und politisch vernichtenden Satz in den Mund, Papa müsse jetzt nicht mehr so viel Zeit „mit dem Mann mit den Haaren im Gesicht“ verbringen.
Männer, die für ihre persönlichen Machtkämpfe ihre Töchter benutzen – das ist der Zustand unserer politischen Elite in Deutschland. Erbärmlich.
Sigmar Gabriel sagt etwas, das man ohne Zweifel kritisieren kann und vielleicht auch muss. Und daraus leitet “Bild” einen erbärmlichen “Zustand unserer politischen Elite in Deutschland” ab? Das ist populistisch. Das ist undifferenziert. Das ist verachtend. Das ist gefährlich. Das ist die Übernahme der Formulierung und der Stimmungsmache, die man sonst von AfD und “Pegida” kennt.
Mit ihrer Verallgemeinerung spuckt die “Bild”-Zeitung all den Politikern ins Gesicht, die wirklich gute Arbeit leisten, die teils irre viel arbeiten, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind, denen nicht alles egal ist, was nichts mit Posten und/oder Macht zu tun hat. Und die sich dennoch als “Volksverräter” beschimpfen lassen müssen. Das Wettern gegen “unsere politische Elite in Deutschland” auf der “Bild”-Titelseite ist davon zwar noch zwei, drei Schritte entfernt. Aber eben auch nur noch zwei, drei Schritte.
Angesprochen auf den AfDesken Kommentar seiner Redaktion, ruderte “Bild”-Oberchef Julian Reichelt bei Twitter ganz ordentlich zurück:
ACHTUNG, ACHTUNG! DIESER BEITRAG ENTHÄLT SCHLECHTE WITZE UND BEGRIFFE, DIE KINDER LAUT “BILD” UND BILD.DE “VERSAUEN” KÖNNEN!
Jörg Schulz und Stephan Kürthy machen sich ernsthaft Sorgen um “unsere Kinder”. Und die zwei “Bild”-Autoren haben auch schon einen Schuldigen ausgemacht, der “unsere Kinder” in Gefahr bringt — der “Kinderkanal” von ARD und ZDF:
Der “KiKa” soll nämlich daran Schuld sein, dass Jugendliche jetzt rausfinden können, dass der Penis auch mal “Latte” und die Vagina “Muschi” genannt wird. Oder dass Engländer zu Hoden “balls” sagen, während Brüste in Spanien “limones” genannt werden.
Nächster Aufreger um den Kinderkanal von ARD und ZDF. So finden sich auf der KiKA-Homepage zwei “Fremdsprachen-Spickzettel”.
► Thema: “Brüste und Vagina international” und “Penis und Hoden international”.
Mit kleinen Zeichnungen versehen, will der KiKA spielerisch “Lust auf Angeberwissen” wecken und schreibt dazu: “Wie wär’s mit einem Fremdsprachen-Spickzettel für geläufige Bezeichnungen von Brust und Vagina bzw. Penis und Hoden? Weil wir sehr gelacht haben und auch noch etwas dazulernten, wollten wir dir das nicht vorenthalten. Denn ganz ehrlich: ein bisschen Spaß muss sein.”
Der Spaß liest sich dann u.a. so: Euter für Brüste, Loch für Vagina, Peitsche für Penis und Liebeskartoffeln für Hoden.
Nein! Donnerwetter!
Die Empörung auf Seiten der “Bild”-Medien ist deswegen so scheinheilig und unglaubwürdig, weil sie — Überraschung! — selbst gerne mal über “Latten” und “Muschis” und “Eier” und “Glocken” berichten. Und das auch nicht einfach nur so im normalen Programm bei “Bild” und Bild.de, sondern speziell für eine ganz ähnliche Zielgruppe wie die des “KiKa” (beim öffentlich-rechtlichen Sender definiert man diese für die “Fremdsprachen–Spickzettel” als “Zuschauer auf ihrem Sprung zwischen Kindsein und Erwachsenwerden”).
Eine Oma geht zum Metzger und bestellt eine Salami. Der Metzger: “Am Stück oder in Scheiben?” Da reißt die Oma ihren Rock hoch und fragt: “Ist das ‘ne Pussy oder ein CD-Player?”
Gehen zwei Nutten durch Mainz. Meint die eine: “Mainz ist ein Drecksloch.” — Meint die andere: “Meins auch.”
Was ist der kleinste Dom der Welt? — Der Kondom. Kann nur einer drin stehen. Und sogar die Glocken hängen draußen!
“Pussy”, “Loch”, “Glocken”, “Latte”, “Eier”, “Muschi”, “Vorbau”, “Holz vor der Hütte” — all das finden Jörg Schulz und Stephan Kürthy beim “KiKa” ganz schlimm und gefährlich. Als ihre “BYou”-Kollegen “unsere Kinder” mit denselben Begriffen “versaut” haben, hatten sie offenbar nichts einzuwenden.
Vermutlich ist es Schulz und Kürthy letztlich auch völlig egal, dass diese Begriffe beim “KiKa” auftauchen. Es dürfte einfach eine günstige Gelegenheit gewesen sein, die laufende Kampagne gegen den Kindersender fortzuführen.
Es ist schon beeindruckend, wie die “Bild”-Medien es immer wieder hinbekommen, grausig ungenau und fehlerhaft über Flüchtlinge und Asylbewerber zu berichten. Gerade erst wieder, am Samstagabend bei Bild.de …
… und gestern in “Bild am Sonntag”:
“BamS”-Autor Lars Petersen hat den Text geschrieben und er scheint sich wirklich große Mühe gegeben zu haben, möglichst viel Irreführendes und Falsches darin unterzubringen.
Was in den Überschriften erstmal nicht klar wird: Es handelt sich bei der “Flüchtlingsfamilie” nicht etwa um eine Frau, einen Mann und ein Kind oder eine vierköpfige Familie, sondern um eine Mutter mit neun Kindern. Die 7300 Euro verteilen sich also auf zehn Personen.
Diese zehnköpfige Familie hat am 21. März 2017 einen Bescheid vom Landratsamt Leipzig bekommen, in dem ihr staatliche Leistungen gewährt werden: in der Summe eben für etwas mehr als 7300 Euro pro Monat. Der Bescheid tauchte, über welche Wege auch immer, vor einigen Tagen im Internet auf, drehte die große Runde durch den flüchtlingsfeindlichen Kosmos und landete anscheinend auch bei “BamS”-Autor Petersen.
Die 7300 Euro, die Bild.de und “Bild am Sonntag” plakativ in ihre Titelzeilen gepackt haben, dürften — sofern der Bescheid nicht gefälscht ist — stimmen. Doch schon die Worte “bekam” und “kassierte” in den Bild.de-Überschriften sind bedenklich. Man kann sie schließlich so verstehen, dass die Flüchtlingsfamilie die ganze Summe bar ausgezahlt bekommen oder dass der Staat sie ihr in dieser Höhe überwiesen hat. Doch weder das eine noch das andere stimmt. Tatsächlich hat die Familie deutlich weniger (Bar-)Geld pro Monat bekommen. Der Landkreis Leipzig hat eine Pressemitteilung zu dem im Internet aufgetauchten Bescheid herausgegeben. Darin steht unter anderem:
Die Bescheide des Amtes sind so aufgebaut, dass eine Gesamtsumme zwar berechnet wird, aber die Kosten für die Unterbringung in einem Asylwohnheim nicht an die Bewohner geht. Die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfige Familie in einer Gemeinschaftseinrichtung können monatlich durchaus über 4000 Euro betragen. Darin sind dann bereits alle Nebenkosten enthalten, ähnlich einem Studentenwohnheim oder einer anderen möblierten Unterkunft. Zudem ist auch die soziale Grundbetreuung enthalten. Diese Summe bekommt die Familie nicht ausbezahlt, der Betrag wird von der ausgewiesenen Gesamtsumme abgezogen.
Zur Verfügung, konkret als Barscheck, steht jedoch nur ein wesentlich kleinerer Betrag. Dieser entspricht dem Sozialhilfesatz, der allgemein bekannt sein dürfte. Es kommt hier auch kein Kindergeld hinzu!
(Hervorhebungen im Original.)
Also gerade mal Sozialhilfe-Niveau (wie viel das genau ist — dazu später mehr) und die Unterbringung in einer “Gemeinschaftseinrichtung”.
Die Pressemitteilung des Landratsamts Leipzig zitiert Lars Petersen in seinem Text sogar. Er und seine Redaktion wissen also, dass die Flüchtlingsfamilie nie 7300 Euro pro Monat ausbezahlt bekommen hat, sondern ein Großteil schon vorher abgezogen wurde. Dass die Überschrift diesen Umstand in ihrer verkürzten Form nicht wiedergibt, ist ziemlich problematisch, denn es handelt sich bei dem Bild.de-Artikel um einen “Bild plus”-Inhalt. Dadurch erfahren nur Abonnenten, dass die Frau und ihre Kinder nicht monatlich 7300 Euro bar auf die Hand bekommen haben. Und auch die meisten Leute, die unter dem Facebook-Post der “Bild”-Redaktion (bis jetzt über 7700 Mal geliket, über 2700 Mal geteilt, über 2400 Mal kommentiert) wütende Kommentare hinterlassen haben, dürften diesen Fakt nicht kennen. Dort wird schon “ein neuer Führer” gefordert, es werden Ausländer als Feindbilder gepflegt (“Und wieder werden Ausländer bevorzugt”) und die Armen gegen die ganze Armen ausgespielt (“Tja und hier Sammeln unsere Leute Pfandflaschen . Du darfst eben alles sein , nur nicht Deutscher.”).
Man kann nun streiten, wie fahrlässig die Formulierungen “bekam” und “kassierte” in den Schlagzeilen sind. Im Text wird es dann jedenfalls richtig abenteuerlich. Direkt am Anfang schreibt Petersen:
Weil ihr Asylverfahren länger als 15 Monate dauerte, bekam eine zehnköpfige Flüchtlingsfamilie monatlich 7300 Euro vom Staat.
Und ein paar Sätze später:
Grund für den hohen Betrag: Nicht nur die Anzahl der Familienmitglieder, sondern auch die langsame Bearbeitung des Falls im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das ist irreführend. Die Dauer der “Bearbeitung des Falls im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge” ist nicht das entscheidende Kriterium für die Höhe der staatlichen Leistungen. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt in Deutschland, wann Asylbewerbern welche Gelder und welche Leistung zustehen. Für den Fall der zehnköpfigen Familie, über die Lars Petersen schreibt, ist Paragraph 2 wichtig:
Abweichend (…) ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.
Durch diesen Paragraphen erhalten Asylbewerber, die sich seit 15 Monaten in Deutschland befinden, eine sogenannte “Analogleistung”, deren Höhe sich am “Zwölften Buch Sozialgesetzbuch”, der Sozialhilfe, orientiert. Wer zu den “Leistungsberechtigten” zählt, steht in Paragraph 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Und dort sind nicht nur diejenigen aufgezählt, deren Asylverfahren länger als 15 Monate dauern, sondern zum Beispiel auch Asylbewerber, deren Anträge bereits abgelehnt wurden und die sich nur mit einer Duldung in Deutschland aufhalten. Mal rein theoretisch: Wäre das “BaMF” beim Asylantrag der zehnköpfigen Familie, über die Petersen berichtet, schneller gewesen und hätte den Antrag beispielsweise schon nach acht Monaten abgelehnt und eine Duldung ausgesprochen, würden der Familie nach insgesamt 15 Monaten in Deutschland ebenfalls Leistungen in Höhe von 7300 Euro zustehen. Das Tempo des Bundesamtes ist dabei irrelevant.
Nicht nur irreführend, sondern völlig falsch ist folgende Behauptung von Lars Petersen:
Laut Paragraf 2 Asylbewerberleistungsgesetz steht Flüchtlingen, die länger als 15 Monate auf ihren Bescheid warten und sich in der Zeit nichts zuschulden haben kommen lassen, Sozialhilfe zu. Dann erhöhen sich die staatlichen Leistungen auf das Doppelte
15 Monate auf den Bescheid warten und, zack!, “die staatlichen Leistungen” verdoppeln sich? Nein, sie steigen in einem viel geringeren Maße. An dieser Stelle muss man sich das Asylbewerberleistungsgesetz noch etwas genauer anschauen. Und man sollte der Übersicht halber drei Fälle unterscheiden:
Fall 1: eine Person, die innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland in einer Aufnahmeeinrichtung lebt. Fall 2: eine Person, die innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebt, zum Beispiel in einer Gemeinschaftseinrichtung. Fall 3: eine Person, die länger als 15 Monate in Deutschland und außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebt, zum Beispiel in einer Gemeinschaftseinrichtung.
Für Fall 1 beschreibt Paragraph 3, Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes die “Grundleistungen”. Diese setzen sich aus dem “notwendigen Bedarf” (Nahrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und so weiter) und dem “notwendigen persönlichen Bedarf” (Handykosten, S-Bahn-Tickets, mal ins Kino gehen und so weiter) zusammen. Der “notwendige Bedarf” soll in der Regel durch Sachleistungen gedeckt werden — zum Beispiel ein Bett und Essen in der Aufnahmeeinrichtung oder Kleidung aus einer Ausgabestelle. Der “notwendige persönliche Bedarf” wird häufig in Form eines Taschengeldes in bar ausgezahlt. Für einen alleinstehenden Erwachsenen etwa sind das aktuell 135 Euro im Monat, für einen Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren 76 Euro.
In Paragraph 3, Absatz 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes geht es um Fall 2:
Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen (…) sind (…) vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs nach Absatz 1 Satz 1 zu gewähren.
Das heißt: Der Erwachsene, der innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland zum Beispiel in einer Gemeinschaftseinrichtung lebt, bekommt nicht nur die 135 Euro für den “notwendigen persönlichen Bedarf” ausbezahlt, sondern auch Bargeld für den “notwendigen Bedarf”. Das sind 219 Euro pro Monat extra. Insgesamt bekommt ein alleinstehender Flüchtling innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland also monatlich 354 Euro vom Staat, wenn er außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebt. Dazu werden unter anderem auch noch Kosten für die Unterkunft übernommen.
Die zehnköpfige Flüchtlingsfamilie, über die die “Bild”-Medien berichten, dürfte im März 2017 von Fall 2 zu Fall 3 gewechselt sein: Sie waren schon vorher in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht, allerdings waren sie nun berechtigt, die “Analogleistung” zu beziehen, weil sie sich seit 15 Monaten in Deutschland aufhielten. Bei dieser Änderung sollen sich laut Lars Petersen “die staatlichen Leistungen auf das Doppelte” erhöhen. Das ist Nonsens. Stattdessen steigt die Summe bei einem alleinstehenden Erwachsenen von bisher 354 Euro auf 416 Euro. Auch hier kommt noch die Übernahme der Kosten für die Unterkunft hinzu, die — wie in der Pressemitteilung des Landratsamts Leipzig zu lesen ist — mitunter recht hoch sein können.
So viel zu dem Unfug, den Lars Petersen (der vor einem Monat übrigens schon Unfug über Flüchtlinge in Deutschkursen verbreitet hat) in seinem Text unterbringen konnte. Ganz am Ende zitiert der “BamS”-Autor noch Kai Wegner, der für die CDU im Bundestag sitzt:
Der Berliner Bundestagsabgeordnete Kai Wegner (45, CDU) fordert nun eine Gesetzesänderung: “Es ist ein Skandal, dass unsere Sozialhilfe manchen Flüchtlingsfamilien Einkünfte ermöglicht, von denen Normalverdiener nur träumen können. Hier fehlt mir jedes Verständnis. Die Gesetze müssen schnellstmöglich angepasst werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss für das gesamte Verfahren gelten — egal, wie lang es dauert.”
Noch einmal extra für Wegner:
Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt bereits “für das gesamte Verfahren”. Es handelt sich nur um unterschiedliche Paragraphen. Die 7300 Euro sind nicht die monatlichen “Einkünfte” der zehnköpfigen Flüchtlingsfamilie. Es handelt sich um die Summe, die der Staat für sie im Monat ausgibt, zum größten Teil für eine Unterkunft. Jede deutsche Mutter mit neun Kindern im selben Alter würde als Sozialhilfeempfängerin genauso viel und dieselben Leistungen bekommen wie die Flüchtlingsfamilie. Es handelt sich hier schließlich um die Sicherung des Existenzminimums, die jeder Person zusteht, ob sie nun aus Afghanistan oder aus Arnsberg stammt. Und die Familie, über die Lars Petersen schreibt, lebte sicher nicht in Saus und Braus. Sie lebte zu dem Zeitpunkt, als der Bescheid ausgestellt wurde, in einer Gemeinschaftsunterkunft und auf Sozialhilfe-Niveau. Das ist wahrlich das komplette Gegenteil von allem, auf das man neidisch sein könnte.
Die Kollegen von “Mimikama” haben die Sache mit dem Bescheid vom Landkreis Leipzig schon sehr früh aufgeklärt, lange bevor sie in den “Bild”-Medien aufgetaucht ist.
Mit Dank an Florian K., Theo H., Heiko und @gegenRechts84 für die Hinweise!
Fangen wir ganz einfach und der Sache völlig unangemessen an: Wenn ein Junge ein vorbeifahrendes Auto sieht und denkt, es handelt sich um einen Opel, und zu seiner Mutter sagt: “Mama, da ist ein Opel”, und die Mutter dann hinschaut und sieht, dass es gar kein Opel ist, sondern ein BMW, dann könnte man sagen: Der vermeintliche Opel war in Wirklichkeit ein BMW.
Es geht um das Wort “vermeintlich”. In aller Regel deutet es auf eine Situation hin, in der irrtümlich etwas angenommen wird: Das vermeintliche Schnäppchen war tatsächlich gar kein Schnäppchen. Das vermeintliche Churchill-Zitat stammt gar nicht von Churchill. Und so weiter.
Schreibt eine Redaktion von “vermeintlichen Opfern” eines bekannten deutschen Regisseurs, dann legt sie sich damit fest, dass die erhobenen Vorwürfe nicht stimmen. Sie legt sich fest, dass die Frauen lügen, die Dieter Wedel derzeit beschuldigen, sie gedemütigt, misshandelt, vergewaltigt zu haben.
In einem dreiseitigen “Zeit”-Dossier kommen vier weitere vermeintliche Opfer und Schauspieler Michael Mendl (73) zu Wort.
Ist das nun Wortklauberei? Finden wir nicht. Wenn Frauen sich in vielen Fällen nicht trauen, über sexuelle Gewalt zu sprechen oder Vergewaltigungen anzuzeigen, weil sie Angst haben, dass man ihnen nicht glauben könnte; weil sie Angst haben, dass man sie nur als “vermeintliche Opfer” sehen könnte, ist eine Formulierung wie die der “Bild”-Medien Gift.
Ist das nun einfach nur fehlende Genauigkeit bei der Wortwahl des anonymen Autors? Könnte sein. Jedenfalls hat Bild.de die Stelle inzwischen in “vier weitere mutmaßliche Opfer” geändert. Aber warum darf bei den “Bild”-Medien jemand über ein solch heikles Thema schreiben, der den Unterschied zwischen “vermeintlich” und “mutmaßlich” nicht kennt?
Das Ende des “Bild”-Artikels über die neuen Anschuldigungen gegen Dieter Wedel ist ebenfalls bemerkenswert. Sowohl online als auch in der Print-Version gibt es diesen “Hinweis”:
Ein paar Gedanken zu dieser bis dato einmaligen Aktion:
Ein solcher Kasten wäre in vielen, vielen Fällen, in denen “Bild” und Bild.de Menschen schon lange vor “ordentlichen Gerichtsverfahren” vorverurteilt haben, angebracht gewesen. Stattdessen haben “Bild”-Mitarbeiter üble Kampagnen gestartet und auf “journalistische Standards” keinerlei Wert gelegt.
Es ist schon interessant, wie die “Bild”-Redaktion den Umstand der Verjährung nicht als Problem der Frauen beschreibt, die nun nicht mehr rechtlich gegen Dieter Wedel vorgehen können, sondern als Problem Wedels, der sich nun nicht mehr verteidigen könne.
Und natürlich kann Dieter Wedel sich gegen die Vorwürfe juristisch verteidigen. Die angeblichen Taten, die ihm vorgeworfen werden, mögen zum größten Teil verjährt sein, wenn auch nicht alle. Die Anschuldigungen aber stammen von heute. Wenn Wedel sich gegen sie wehren möchte, beispielsweise wegen Verleumdung, kann er das tun.
Wir wissen noch immer nicht, was bei “Bild”-Mitarbeitern an der Stelle sitzt, an der bei Nicht-“Bild”-Mitarbeitern ein Herz schlägt. Aber was immer sich dort befinden mag — es muss in der Lage sein, Empathie zu vermeiden und Wut zu erzeugen:
Dieses Bild macht wütend!
Diese Worte stammen von “Bild”-Reporter Julien Wilkens. Das Foto, das ihn so wütend macht, landete heute bei Bild.de ganz oben auf der Startseite …
(Alle Unkenntlichmachungen durch uns.)
… und mit zwei weiteren Fotos in der “Bild”-Bundesausgabe auf Seite 3:
Wilkens, immer noch wütend, schreibt dazu:
Wir sehen zwei Männer, die vor einem Supermarkt in Berlin stehen. Sie öffnen nacheinander zwölf Wasserflaschen, kippen sie in die Grünanlage. Siehe da: Wenig später wird aus Wasser Bier … Und der Staat zahlt!
Dieses Bild macht wütend! Denn einer der Männer, der offensichtlich der Trinker-Szene angehört, geht danach in den Supermarkt, gibt die Flaschen zurück — und kauft sich vom Pfand fünf Dosen Bier (je 29 Cent plus Pfand).
BILD erklärt die seltsame Tauschaktion: Das Wasser haben die Männer mit Lebensmittel-Gutscheinen [für Hartz-IV-Empfänger] gezahlt. Auf denen steht ausdrücklich: nicht für Tabak, nicht für Alkohol.
Ein Mann, offenbar Hartz-IV-Empfänger, offenbar alkoholkrank, offenbar einer der Ärmsten der Armen, kippt Wasser im Wert von 2,28 Euro (zwölf Flaschen à 19 Cent) weg, um seine Sucht stillen zu können. Dieser Pipibetrag reicht “Bild”-Mitarbeitern für eine Der-Staat-wird-ausgenommen-!-Skandalstory. 2,28 Euro reichen bei “Bild” und Bild.de, um arme Gestalten vorzuführen, sie an den Pranger zu stellen, auf sie einzutreten.
Laut Credit hat Julien Wilkens die drei angeblich wütend-machenden Fotos selbst aufgenommen. Was für eine traurige Vorstellung: Ein “Bild”-Reporter, das Smartphone im Anschlag, verfolgt einen Alkoholabhängigen durch einen Supermarkt, um an einen Aufreger zu kommen. Allein der Gedanke macht wütend.
Es ist beunruhigend, wie wenig die Leute bei “Bild” für die Rechtssprechung deutscher Gerichte übrig haben. Und es ist beunruhigend, wie stolz sie darauf auch noch sind.
(Unkenntlichmachung durch uns.)
So sieht die heutige “Bild”-Titelseite aus. Im Text mit der Überschrift “Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin” schreibt das Blatt:
DIESE Fotos von den G20-Ausschreitungen in Hamburg darf BILD so nicht mehr zeigen — wenn es nach dem Landgericht Frankfurt/Main geht. Sie zeigen Szenen der schweren Ausschreitungen beim G20-Gipfel am 7. Juli 2017 in Hamburg. Vor einem zerstörten und geplünderten Drogeriemarkt hebt eine Frau im pinkfarbenen T-Shirt Waren auf, geht mit ihrer Beute davon. BILD zeigte Nachrichtenfotos der Plünderer, auf denen Täter klar zu sehen waren. Die Frau klagte dagegen, und die Richter gaben ihr recht: Die Bilder würden das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzen, wenn sie erkennbar ist — weil allenfalls, so die Begründung, ein “Diebstahl geringwertiger Sachen” darauf erkennbar sei.
BILD zeigt die Fotos dennoch, ohne die Personen zu verfremden — weil die Abbildung von Straftaten, gerade im Zusammenhang mit schweren Krawallen, Plünderungen und Landfriedensbruch bei einem so wichtigen Ereignis wie dem G20-Gipfel, zum Auftrag der Presse gehört.
Nach dem G20-Gipfel in Hamburg und all den Protesten, Ausschreitungen, Krawallen und Plünderungen ernannten sich die “Bild”-Medien selbst zu Staatsanwälten und gleichzeitig zu Richtern: “GESUCHT! Wer kennt diese G20-Verbrecher?” titelten sie am 10. Juli 2017.
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied bereits Mitte Dezember, dass Fotos dieser Berichterstattung, die eine Frau bei einem Diebstahl während der Krawalle zeigen, nicht wieder veröffentlicht werden dürfen. Heute stellen sich die “Bild”-Medien über dieses — noch nicht rechtskräftige — Urteil und sagen: Ist uns doch egal, was irgendwelche Richter entscheiden!
Nur nebenbei: Ganz so gesetzlos, wie die Mitarbeiter von “Bild”-Zeitung und Bild.de hier sein wollen, sind sie dann doch nicht. In den beiden Entscheidungen des Frankfurter Landgerichts (eine zu “Bild”, eine zu Bild.de) geht es um zwei Fotos, die die “Bild”-Medien nicht mehr zeigen dürfen. Sie stammen zwar aus derselben Serie wie die vier heute veröffentlichten Fotos; sie sind aber nicht dabei. Ob das Zeigen dieser sehr ähnlichen Fotos der einstweiligen Verfügung widerspricht, müsste wiederum ein Gericht entscheiden.
Aber zurück zum Urteil aus Frankfurt und dem schaurigen Rechtsstaatsverständnis der “Bild”-Redaktion.
Das Landgericht stellt in seinem 13-seitigen Urteil fest, dass die Frau im pinkfarbenen T-Shirt offensichtlich keinen Landfriedensbruch begangen hat, erst recht keinen schweren. Auch das Material, das “Bild” bei der Verhandlung vorgelegt hat, lässt nur den Schluss zu, dass sie Gegenstände gestohlen hat, die bereits vor der zerstörten Drogerie lagen. Zudem würde es sich laut Landgericht um einen “Diebstahl geringwertiger Sachen” handeln. “Bild” schrieb selbst im Juli: “Der Wochenend-Einklau? Wasser, Süßigkeiten und Kaugummis erbeutet die Frau im pinkfarbenen T-Shirt im Drogeriemarkt”, wobei “im Drogeriemarkt” falsch ist. Weiter stellt das Landgericht fest, dass “aus Sicht der Allgemeinheit mit einer Serientäterschaft” der Frau nicht zu rechnen sei, schließlich habe es sich bei den Krawallen um eine Ausnahmesituation gehandelt. Man mag den Diebstahl der Frau für ganz fürchterlich halten — aber dafür ein Fahndungsaufruf in Millionenauflage?
Zu diesem Fahndungsaufruf durch die “Bild”-Medien hat das Frankfurter Landgericht in seinem Urteil ebenfalls etwas gesagt. “Bild” und Bild.de seien …
zu einem frühen Zeitpunkt und ohne Abwarten oder Überprüfen behördlicher Maßnahmen mit einem “eigenen Fahndungsaufruf” an die Öffentlichkeit gegangen.
Dass dabei die abgebildeten Personen pauschal als “Verbrecher” bezeichnet und “in einen Zusammenhang gestellt [wurden] mit schweren Straftaten, wie dem Beschuss von Polizisten oder anderen Personen mit lebensgefährlichen Kugeln, Pyrotechnik, Steinen oder Flaschen” spreche laut Gericht gegen die Zulässigkeit der Berichterstattung. “Bild” habe schließlich auch die Frau im pinkfarbenen T-Shirt, der die Redaktion “lediglich den Diebstahl geringwertiger Sachen vorwirft”, “sichtlich an den (Fahndungs)Pranger” gestellt, so das Landgericht.
Aber all das interessiert die “Bild”-Redaktion offenbar nicht. Es ist schon putzig: Beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz rufen Oberchef Julian Reichelt und seine Kollegen aktuell danach, dass Gerichte und nicht private Unternehmen entscheiden müssen, was veröffentlicht werden darf und was nicht. Tut ein Gericht das, setzen sich Reichelt und “Bild” darüber hinweg.
Eva-Maria Federhenn lächelt. Was soll man auch anderes machen als lächeln, wenn einem ein “Bild”-Redakteur gegenübersitzt und Fragen stellt, die zeigen, dass dieser mit seinem Frauenbild in den 80er-Jahren steckengeblieben ist? Aufstehen, das Interview abbrechen, diesem Chauvi klarmachen, dass er ein Chauvi ist?
Klar, könnte man auch machen. Eva-Maria Federhenn hat sich aber fürs Lächeln und fürs Durchhalten entschieden. Die Juristin will Vorsitzende des 1. FSV Mainz 05 werden. Die Fußballer des Vereins spielen in der Bundesliga, und Federhenn wäre bei einem Wahlerfolg die erste Frau an der Spitze eines Bundesligaklubs.
Vor der Abstimmung in neun Tagen hat “Bild”-Redakteur Peter Dörr mit ihr gesprochen:
Die zweite Frage, die Dörr Federhenn unbedingt stellen wollte, lautet:
Es will eben nicht in die “Bild”-Köpfe: Ja, doch, Frauen können auch andere Dinge verstehen als Kochrezepte oder Waschanleitungen. Zum Beispiel Fußball.
Eva-Maria Federhenn lächelt nach dieser Frage von Peter Dörr eben und antwortet tapfer:
Federhenn (lächelt): “Ich war im Handball schnell, durfte deshalb in der Schule beim Fußball als einziges Mädchen mitspielen … Dennoch kann ich nicht Fußball spielen. Aber, ich weiß was der Unterschied zwischen einer 5er- und einer 3er-Kette ist.
Ich bin keine Expertin, kenne mich aber ganz gut aus. Ich bin schon als Kind mit meinem Vater zum Fußball, habe viel mit vorm Fernseher gesessen — und inzwischen seit vielen Jahren eine Dauerkarte bei 05.“
“Bild”-Mitarbeiter Dörr scheint es immer noch nicht so recht glauben zu können — eine Frau beim Fußball, und dann auch noch in einer Führungsposition? Also fragt er direkt im Anschluss:
Weiter hinten im Interview will Peter Dörr dann noch wissen:
Eva-Maria Federhenn antwortet auch auf diese Frage. Laut “Bild”-Zeitung “lächelt” sie dabei.
Gaffer seien “einfach die Pest”, heißt es in dem Artikel, den die Bild.de-Redaktion in ihrem überzeugten aufklärerischen Kampf gegen fotografierende und filmende Schaulustige blöderweise hinter der Paywall versteckt hat:
Sie glotzen, sie machen Selfies, sie behindern Rettungskräfte: Gaffer sind einfach die Pest! Doch was tun? BILD sucht Antworten (…)
Sie fotografieren und filmen Unfälle, statt Platz für die Helfer zu machen. Sie demütigen Opfer und Angehörige. Was hilft gegen sie?
Auf die Fragen, was gegen die schrecklichen Gaffer hilft und wer sie stoppen kann, haben auch wir keine endgültigen Antworten. Wir wissen aber, wer sie ganz sicher nicht stoppen wird: Redaktionen, die genau diese Gaffer durch das Versprechen von “bis zu 250 Euro” dazu verleiten, bei Unfällen stehenzubleiben, das Smartphone draufzuhalten und ein bisschen abzukassieren. Allen voran: Bild.de.
Hier nur eine kleine Auswahl von dem, was da so reinkommt und bei Bild.de veröffentlicht wird:
Wirklich ernsthaft haben die Freiwillige Feuerwehr Osnabrück, der “Bürgerverein Wüste” sowie die Filmemacher der “Blickfänger GbR” etwas gegen Gaffer unternommen. Sie haben ein Video zum Thema produziert, das in den vergangenen Tagen häufig angeschaut wurde:
Auch Bild.de hat über “dieses Schock-Video” aus Osnabrück berichtet, das “Gaffer abschrecken” solle. Es tauchte sogar auf der Startseite des Portals auf. Direkt darüber und deutlich größer ein anderes Video: “Augenzeuge filmt Mega-Karambolage mit 40 Autos”:
Schaut man sich diese Überschrift aus der “Bild am Sonntag” von gestern an …
… könnte man ja meinen, dass “4 von 5 Flüchtlingen” bei ihren Deutsch-Tests durchfallen.
So ist es aber nicht. Es sind nicht 80 Prozent, sondern deutlich weniger. Für “Bild”-Chefchef Julian Reichelt ist die falsche “BamS”-Zeile einfach nur “schlecht formuliert”. Für rechte und rechtsextreme Kräfte ist sie eine tolle Vorlage für ihre Stimmungsmache.
Doch der Reihe nach. Gestern schrieben “Bild am Sonntag” und Bild.de über die “Integrationskursgeschäftsstatistik” des “Bundesamts für Migration und Flüchtlinge” (“BAMF”), in der es auch um Zahlen zu Deutsch-Kursen für Geflohene geht. Online lautete die Titelzeile ganz ähnlich:
Bei Bild.de befindet sich der Artikel hinter der Paywall, was schade ist, weil dadurch viele Bild.de-Besucher nur die falsche Überschrift lesen konnten und nicht den Text, in dem unter anderem steht:
Laut aktueller Bamf-Zahlen besuchten allein im ersten Halbjahr 2017 rund 43 000 Menschen einen speziellen Integrationskurs für Analphabeten (…).
Brisant: Trotz extra kleiner Lerngruppen und bis zu 1300 Unterrichtsstunden sprechen vier von fünf Flüchtlingen danach immer noch so schlecht Deutsch, dass sie nicht einmal einen Helfer-Job bekommen oder eine Ausbildung machen können. Das Sprachniveau B1 (…) erreichen in den Analphabeten-Kursen gerade mal 17 Prozent der Teilnehmer, wie das Bamf auf Anfrage bestätigt. (…)
Nicht besser sieht es bei den normalen Integrationskursen aus, also ohne Analphabeten. Insgesamt schafft bloß jeder zweite Teilnehmer den B1-Test.
Nur mit einem “Bild plus”-Abo erfährt man also, dass gar nicht “4 von 5 Flüchtlingen” bei ihrem Deutsch-Test durchfallen, sondern dass vier von fünf Flüchtlingen, die Analphabeten sind, nicht das Sprachniveau B1 erreichen. Das ist gleich ein doppelter Unterschied: Es geht weder um alle Flüchtlinge noch um die Frage “bestehen oder nicht bestehen?”, sondern darum, ein gewisses Niveau beim Bestehen zu erreichen.
Tatsächlich haben laut “BAMF”-Statistik (PDF) im ersten Halbjahr 2017 126.868 von insgesamt 165.997 erstmaligen Integrationskurs-Teilnehmern den “Deutsch-Test für Zuwanderer” bestanden, allerdings mit unterschiedlichen Sprachniveaus (53,9 Prozent mit B1-Niveau, 37,6 Prozent mit A2-Niveau, 8,5 Prozent unter A2-Niveau — zu den verschiedenen Sprachniveaus gleich mehr). Rund 76 Prozent der Teilnehmer haben also einen Abschluss hinbekommen und nicht — wie in der “BamS”-Schlagzeile behauptet — nur 20 Prozent.
Doch mal abgesehen von der falschen Zahl, die die Redaktionen von “Bild am Sonntag” und Bild.de prominent platziert haben: Sind die 17 Prozent der Alphabetisierungskurs-Teilnehmer, die das Sprachniveau B1 erreicht haben sollen, wirklich “ernüchternd”, wie “BamS” schreibt?
Der “Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen” gibt verschiedene “Kompetenzniveaus” beim Erlernen von Sprachen vor. Es gibt sechs verschiedene Stufen: A1 (Einstieg), A2 (Grundlagen), B1 (Mittelstufe), B2 (gute Mittelstufe), C1 (fortgeschrittene Kenntnisse), C2 (exzellente Kenntnisse). In den deutschen “Integrationskursen mit Alphabetisierung”, auf die sich “BamS” und Bild.de beziehen, sitzen einerseits Menschen, die in ihrer Muttersprache nicht lesen und schreiben können, und andererseits Menschen, die zwar lesen und schreiben können, aber nicht in lateinischen Buchstaben. Das Ziel dieser Kurse ist daher keineswegs, das “Mittelstufe”-Niveau B1 zu erreichen. In seinem “Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs” (PDF) hat das “BAMF” die Ziele wie folgt beschrieben:
Für einen großen Teil der Lernenden wird das Sprachniveau A2.2 als realistisches Ziel erachtet. (…)
Für Teilnehmende in der Gruppe der primären Analphabeten ohne “Stifterfahrung” wird das Erreichen des Sprachniveaus A2.1 als realistisches Ziel erachtet. (…)
Für einzelne Teilnehmende (…) ist ein sprachliches Ziel oberhalb des Niveaus A2.2 möglich.
“Einzelne Teilnehmende” könnten laut “BAMF” also B1 erreichen. Im ersten Halbjahr 2017 waren es laut “BamS” und Bild.de immerhin 17 Prozent.
Aber zurück zur falschen Schlagzeile. Der “Bild plus”-Artikel, über dem sie stand, war gestern “meistgeklickt”:
Und die falschen “4 von 5 Flüchtlingen” verbreiteten sich wie wild. FAZ.net hat sie abgeschrieben:
Auch bei “Focus Online” tauchte die Zeile auf, bei nordbayern.de, wobei die zwei Portale sie inzwischen korrigiert haben. Bei Welt.de schafft “nur einer von fünf Analphabeten” den Deutsch-Test, was ebenfalls falsch ist, denn rund einer von fünf Teilnehmern der Alphabetisierungskurse erreicht das Niveau B1. Es gibt aber weitere Teilnehmer, die den Test mit einem anderen Niveau bestehen.
Dem Publizisten Hugo Müller-Vogg fiel in seiner Ahnungslosigkeit auch was ein:
Und natürlich sprangen die AfD und ihre Fans auf den in die falsche Richtung fahrenden Zug der “Bild”-Medien, der “FAZ”, der “Welt” auf:
Bei Bild.de haben sie die Überschrift inzwischen in “Flüchtlinge haben Probleme bei Deutsch-Test” geändert. Die erste Version war laut “Bild”-Oberchef Julian Reichelt einfach nur “schlecht formuliert”.
Mit Dank an Sandra M. und Kai L. für die Hinwiese!