Suchergebnisse für ‘BILD’

Ost-Aufwiegler, “Bild Politik” am Ende, Gute Nacht Österreich

1. Vollgas, Schnitzel!
(zeit.de, Christian Bangel)
Laut einer “Zeit”-Umfrage glauben 41 Prozent der Ostdeutschen, dass es um die Meinungsfreiheit heute in der Bundesrepublik nicht besser bestellt sei als zu DDR-Zeiten. Christian Bangel hält für diese Entwicklung auch Leute verantwortlich wie den FDP-Chef Christian Lindner, Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, “Welt”-Chefredakteur Ulf Poschardt und den Publizisten Roland Tichy. In seinem Kommentar bei “Zeit Online” fragt sich Bangel: “Ahnen sie, dass sie damit den Unterschied zwischen der Bundesrepublik und der DDR verwischen? Ist ihnen klar, dass ihre Worte im Osten viel stärker und ganz anders wirken als im Westen? Finden sie es vielleicht einfach ein bisschen geil? Ist da auch eine narzisstische Lust, mit der Macht der eigenen Erzählung zu spielen, wie Boris Johnson es tut?”
Weiterer Lese- und Gucktipp: Verblühte Presselandschaften in Ostdeutschland (ndr.de, Sebastian Friedrich, Video: 8:00 Minuten).

2. Wegen Restrukturierungsmaßnahmen: Axel Springer mottet das Printprojekt “Bild Politik” endgültig ein
(meedia.de, Gregory Lipinski)
Anfang des Jahres hatte “Bild” einen neuen Ableger an die Kioske gebracht: Die von “Bild”-Vize-Chef Nikolaus Blome und Selma Stern (jetzt: “Business Insider”) geleitete “Bild Politik”. Nach einer längeren Pause stellt der Axel-Springer-Verlag das Printprojekt endgültig ein. Als Grund werden die Restrukturierungsmaßnahmen der “Bild”-Gruppe angegeben. Klingt ja auch besser als Erfolglosigkeit.

3. Gerichte können Facebook zu weltweiten Löschungen zwingen
(golem.de, Friedhelm Greis/dpa)
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Facebook Löschanordungen europäischer Gerichte Folge leisten und die monierten Inhalte weltweit aus dem Netz nehmen muss. Die Entscheidung geht auf den Fall der ehemaligen österreichischen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek zurück. Facebook ist mit der Entscheidung naturgemäß und wenig überraschend nicht zufrieden: “Dieses Urteil wirft kritische Fragen rund um das Thema Meinungsfreiheit auf”.

4. Die Zeit danach
(sueddutsche.de)
Als Reaktion auf den Fälschungsskandal um Claas Relotius baut der “Spiegel” sein umstrittenes Gesellschaftsressort um und verpasst ihm den neuen Namen “Reporter”. Die Leitung übernimmt Özlem Gezer, die nach vielen Hinweisen durch Juan Moreno das entscheidende Gespräch mit Relotius führte, in dem dieser erstmals einige seiner Fälschungen eingestand.

5. Akut bedrohte Journalisten gerettet
(reporter-ohne-grenzen.de)
Reporter ohne Grenzen (ROG) ist es gelungen, zwölf besonders gefährdete syrische Journalistinnen und Journalisten und deren Familien nach Deutschland zu holen. Sie saßen in einer Region Syriens fest, bei der die Übernahme durch die Assad-Regierungstruppen drohte. Die Folgen wären womöglich Verhaftung, Folter und Tod gewesen. ROG-Leiter Christian Mihr wünscht sich in diesem Zusammenhang eine beschleunigte Bearbeitung durch die deutsche Bürokratie: “Wenn sich Journalistinnen und Journalisten aufgrund ihrer Arbeit in akuter Lebensgefahr befinden, sollten die deutschen Behörden aus humanitären Gründen auf langwierige Einzelfallentscheidungen verzichten. Mit unbürokratischen Nothilfe-Visa könnten Betroffene schnell in Sicherheit gebracht werden.”

6. Gute Nacht Österreich
(tvthek.orf.at, Video: 29:29 Minuten)
Der österreichische Comedy-Autor, Kabarettist, Philosoph und Fernsehmoderator Peter Klien ist seit Kurzem Host der Late-Night-Show “Gute Nacht Österreich”. In der aktuellen Sendung kümmert er sich hingebungsvoll um die österreichische Politik und ihre Verbindungen zu alpenländischen Medienmachern (ab Minute 14:45). Und er klärt auf, wie es seinem Team gelungen ist, eine Falschmeldung “Skorpion-Alarm auf Kinderspielplatz” in die Boulevardmedien “Kronen Zeitung”, “Österreich” und “Heute” zu bekommen.

Fossile Anzeigen, Bilder aus Doha, “Bild”-Glotze

1. Maaßen wechselt zu Anwaltskanzlei
(tagesschau.de, Georg Mascolo & Katja Riedel)
Der ehemalige Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen ist seit heute als sogenannter “Of counsel” bei der Kölner Anwaltskanzlei des Medienrechtlers Ralf Höcker beschäftigt. Darunter versteht man laut Wikipedia “Rechtsanwälte, die außerhalb der Hierarchie von Partnern/Sozien und angestellten Anwälten (“Associates”) bei bestimmten Mandaten herangezogen werden”. Maaßen und Höcker eint die Mitgliedschaft in der sogenannten “Werte-Union”, ein Zusammenschluss von etwa 3.000 besonders konservativen CDU-Anhängern, der von der Partei jedoch nicht als offizielle Parteiorganisation geführt wird.

2. “Sport soll positive Bilder liefern”
(deutschlandfunk.de, Antje Allroggen)
Der Deutschlandfunk hat sich anlässlich der Leichtathletik-WM in Doha mit der Kommunikationswissenschaftlerin Stephanie Heinecke über die Besonderheiten der Berichterstattung unterhalten. Der Veranstalter nehme starken Einfluss auf die visuelle Darstellung des Sportspektakels. Einerseits sorge er für umstrittene, als übergriffig empfundene Bilder, andererseits unterdrücke er Bilder von Athleten, die unter den besonderen klimatischen Bedingungen des Wüstenstaats zusammenbrechen.

3. Deutsche-Presse Agentur kämpft um Auftraggeber
(sueddeutsche.de, Elisa Britzelmeier & Stefan Mayr)
Den Medienwandel bekommen nicht nur Zeitungen zu spüren, sondern auch ihre Zulieferer, die Nachrichtenagenturen. Die Deutsche Presse-Agentur sieht sich nun zu Umstrukturierungen gezwungen, die nicht nur eine stärkere Zentralisierung, sondern auch Stellenabbau vorsehen.

4. “Bild”, “BamS” – jetzt Glotze
(spiegel.de, Isabell Hülsen & Alexander Kühn)
Seit einiger Zeit deutet sich an, dass der Einstieg des Finanzinvestors KKR bei Axel Springer ein Runterfahren des Printsektors bei gleichzeitiger Stärkung des Onlinegeschäfts nach sich zieht. Nun wird bekannt, dass der Verlag “Bild” und “Bild am Sonntag” zusammenlegen und um einen TV-Sender ergänzen will. Geld für das neue “Bild-TV” dürfte vorhanden sein: Springer will bei “Bild”, “BamS” und “B.Z.” insgesamt 20 Millionen Euro einsparen.

5. “Lieber Geschichte schreiben statt Artikel”: Wie Leitmedien von “Zeit” bis “FAS” sich am Phänomen Greta Thunberg abarbeiten
(meedia.de, Franz Sommerfeld)
Greta Thunberg und die von ihr ins Leben gerufene Fridays-For-Future-Bewegung sind ein Thema, das von Medien sehr unterschiedlich wahrgenommen und dargestellt wird. Der Publizist Franz Sommerfeld hat sich angeschaut, durch welche Brillen Leitmedien wie “Zeit”, “Welt” oder “FAZ” das Phänomen betrachten.

6. Flüge fliegen raus
(taz.de, Reinhard Wolff)
Die als grün-rot geltende schwedische Tageszeitung “Dagens ETC” will keine “fossilen Annoncen” mehr annehmen. Damit soll vermieden werden, dass neben Artikeln über die Klimapolitik Anzeigen für klimaschädliche Flugreisen oder Verbrenner-Autos präsentiert werden. Chefredakteur Andreas Gustavsson lobt und kritisiert die Branche: “Viele Medien haben ihren Klimajournalismus in letzter Zeit deutlich ausgebaut, teilweise gibt es jetzt eigene Klimaredaktionen, aber man meint auf der Anzeigenseite nichts opfern zu müssen.” Seine Zeitung wolle sich finanziell unabhängig von den Branchen machen, die man kritisiere: “Alles andere ist Heuchelei.”

“Bild” und die Kinderporno-Ermittlungen (2)

Das Landgericht (LG) Köln hat die “konkrete identifizierende Verdachtsberichterstattung” der “Bild”-Medien über einen ehemaligen Profifußballer verboten. “Bild” und Bild.de hatten Anfang September exklusiv und riesengroß über einen “Kinderpornografie-Verdacht” berichtet. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

In Ihrem Beschluss hebt die Kammer (…) maßgeblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gegebene Vorverurteilung und den Umstand ab, dass es für eine derartige Verdachtsberichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehle, die für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts sprechen könnten.

Auch “Bild” berichtet heute online und in der gedruckten Ausgabe über die Gerichtsentscheidung:

Ausriss Bild-Zeitung - Verdacht der Verbreitung kinderpornographischer Schriften - Gericht verbietet Bild Berichte über M.
(Unkenntlichmachung durch uns.)

Die Redaktion schreibt dazu:

Das Landgericht Köln hat BILD mit einer einstweiligen Verfügung verboten, über die Ermittlungen gegen Ex-Fußball-Nationalspieler [M.] identifizierend zu berichten.

Bei Androhung einer Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro — “oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten” — wird es BILD verboten, “über den Antragsteller im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften in einer diesen durch Nennung seines Namens und Veröffentlichung seines Bildnisses identifizierenden Weise zu berichten”.

Aber verstößt “Bild” mit diesem Bericht über die einstweilige Verfügung nicht schon gegen die einstweilige Verfügung? Wir haben bei Medienrechtlern nachgefragt.

Zunächst stelle sich die Frage, ob die einstweilige Verfügung bereits ordnungsgemäß zugestellt wurde, erklärt Lucas Brost von der Kanzlei Höcker, denn erst dann sei sie für “Bild” bindend. Es sei beispielsweise denkbar, dass der Anwalt des früheren Fußballprofis die “Bild”-Redaktion vorab, etwa per E-Mail, über die Verfügung informiert hat, und “Bild” daher die Kenntnis habe. Allerdings, so Brost:

Für eine bereits erfolgte Zustellung könnte sprechen, dass die alten BILD-Beiträge offensichtlich bereits gelöscht wurden und die einstweilige Verfügung ausweislich der Pressemitteilung des LG Köln bereits am 19.09.2019 erlassen wurde.

Tatsächlich sind bei Bild.de alle alten Artikel zum Fall verschwunden.

Der Medienrechtler Dominik Höch sagt zum “Bild”-Bericht von heute:

BILD wird sich darauf berufen, dass es sich um einen Fall der sogenannten referierenden Berichterstattung handelt. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Medien über ein Verbot gegen sie selbst berichten dürfen, ohne gegen die einstweilige Verfügung zu verstoßen. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Leser erkennbar ist, dass nur sachlich referiert wird, was nun untersagt wurde. Und: Es darf sich nicht um einen Vorwand handeln, um das Verbot zu umgehen und die Behauptung erneut aufzustellen.

Wäre er der Anwalt des Ex-Fußballers, so Höch, würde er ihm raten, “ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung, so diese denn schon formal zugestellt ist, zu beantragen”:

Zwei Gründe: Alleine im Text der BILD wird fünfmal der konkrete Vorwurf (“Verbreitung kinderpornographischer Schriften”) erneut aufgestellt. Dazu kommt die eingeblendete Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Das geht weit über eine sachliche Mitteilung hinaus, was der BILD verboten wurde. Man hat den Eindruck, man wollte dem Antragsteller hier noch mal “einen mitgeben”. Zum Zweiten liefe der Anonymitätsschutz im Ermittlungsverfahren komplett leer, wenn auf diese Weise solche existenzvernichtenden Vorwürfe, deren Mitteilung gerade ein Gericht verboten hat, doch weiter ventiliert werden.

Auch Lucas Brost sieht in dem aktuellen “Bild”-Bericht einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung, “wenn wir die Zustellung annehmen”:

Denn das LG Köln hat in seiner Pressemitteilung festgestellt, dass es für eine identifizierende Berichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlt, das heißt auf Grund der derzeitigen Sach- und Rechtslage darf Herr [M.] unter Nennung seines Namens und der Ablichtung eines Bildnisses nicht mehr mit den Vorwürfen in Verbindung gebracht werden.

Die “Bild”-Redaktion kündigt in ihrem Bericht von heute an, dass sie gegen die einstweilige Verfügung juristisch vorgehen wolle. Dabei beruft sie sich auch auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg, die darin ebenfalls den kompletten Namen des Verdächtigen genannt hatte. “Bild” schreibt:

Dennoch besonders bizarr: BILD wurde nun vom Kölner Landgericht verboten, über den Fall zu berichten, obwohl die Hamburger Staatsanwaltschaft selbst die Öffentlichkeit darüber informiert hatte!

Erstens hat der Bundesgerichtshof längst festgestellt, dass die Mitteilung einer Staatsanwaltschaft nicht einem Persilschein für Redaktionen gleichkommt:

Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf. Dies beruht auf der Erwägung, dass Behörden in ihrer Informationspolitik unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind und Amtsträger, wenn sie vor der Frage stehen, ob die Presse über amtliche Vorgänge informiert werden soll, die erforderliche Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vorzunehmen haben. (…) Daher ist regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass eine unmittelbar an die Grundrechte gebundene, auf Objektivität verpflichtete Behörde wie die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit erst dann unter Namensnennung über ein Ermittlungsverfahren unterrichten wird, wenn sich der zugrunde liegende Tatverdacht bereits einigermaßen erhärtet hat. Auch das entlastet die Medien allerdings nicht von der Aufgabe der Abwägung und Prüfung, ob im Übrigen nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung eine Namensnennung des Betroffenen gerechtfertigt ist.

Und zweitens ist der zeitliche Ablauf in dem Fall interessant: Die Hamburger Staatsanwaltschaft veröffentlichte ihre Pressemitteilung samt Namen des Verdächtigen im Laufe des 4. September. Da lag die “Bild”-Ausgabe mit Foto und Namen des Verdächtigen auf der Titelseite längst an allen Kiosken Deutschlands. Der erste identifizierende Bericht von Bild.de erschien bereits am Vorabend.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Bild.de erfindet den Rechtsstaat neu

Vor dem Landgericht Neubrandenburg hat heute der Prozess gegen einen Mann begonnen, der seine sechsjährige Stieftochter getötet haben soll. Dem Angeklagten wird Mord durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Der Pflichtverteidiger des Mannes sagt, dass sein Mandant die Tat bestreite.

Auch Bild.de berichtet über den ersten Prozesstag und erfindet dabei gleich mal den Rechtsstaat neu:

Was ist geschehen?

Als die Rettungssanitäter am Abend des 12. Januar eintreffen, liegt Leonie (6) tot in der Wohnung der Familie. Später wird klar: Das Kind starb an schweren Kopfverletzungen. Ihr Stiefvater David H. behauptet es handle sich um einen tragischen Unfall. Das muss er Staatsanwaltschaft und Richtern jetzt vor Gericht beweisen.

So grausam die Taten sein mögen, die David H. vorgeworfen werden, gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung. Nicht er muss “Staatsanwaltschaft und Richtern jetzt vor Gericht beweisen”, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe; die Staatsanwaltschaft muss David H. den Mord nachweisen.

Die Richter aus der Bild.de-Redaktion haben ihr Urteil übrigens schon längst auf der Startseite gesprochen:

Screenshot Bild.de - Kleine Leonie (6) von Stiefvater ermordet - Feiger Kinder-Killer zeigt verzweifeltem Vater den Mittelfinger
(Unkenntlichmachung durch uns.)

Mit Dank an Harald und @unalternativ für die Hinweise!

Nachtrag, 25. September: Mehrere Leserinnen und Leser haben uns darauf hingewiesen, dass der Mittelfinger, den der Angeklagte laut Bild.de dem Vater gezeigt haben soll, ja auch dem Fotografen gegolten haben könnte, dessen Foto die Redaktion verwendet. Und tatsächlich gibt es solche fragwürdigen Interpretationen, bei denen die “Bild”-Medien einen ausgestreckten Mittelfinger etwa als Verhöhnung des Gerichts auslegen, obwohl er vermutlich dem eigenen Fotografen galt.

In diesem Fall dürfte die “Bild”-Darstellung hingegen stimmen. Jedenfalls zeigt ein Video vom Prozessauftakt, das UM.tv bei Facebook gepostet hat, dass der Angeklagte den Mittelfinger zumindest in jene Richtung streckt, in der der Vater des verstorbenen Mädchens sitzt.

Bild.de sollte A$AP korrigieren

Immerhin haben sie nicht geschrieben, dass US-Präsidentin Dolly Parton Karotten-Experte Bugs Bunny zum neuen Sicherheitsberater gemacht hat, aber ansonsten ist an diesem Artikel von Bild.de so gut wie alles falsch:

Screenshot Bild.de - O'Brien befreite Rapper A$AP Rocky - Trumps Geisel-Experte wird Sicherheitsberater

Vielleicht erst einmal zu den involvierten Personen: US-Präsident Donald Trump dürfte bekannt sein. A$AP Rocky ist ein ziemlich erfolgreicher Rapper aus den USA, der im Juli und August mehrere Wochen in Schweden in Untersuchungshaft saß und wegen Körperverletzung dort vor Gericht stand. Und Robert O’Brien ist Jurist, war bisher Trumps Sondergesandter für Entführungsfälle und ist nun eben Nachfolger des gerade erst entlassenen Nationalen Sicherheitsberaters John Bolton.

Bild.de schreibt:

Robert O’Brien wurde Anfang August zum Helden US-amerikanischer Rap-Fans — nun wird er der Nationale Sicherheitsberater der USA!

Der US-Rapper A$AP Rocky (30) saß in Schwedens Hauptstadt Stockholm wegen einer Schlägerei in Untersuchungshaft. Dann schickte US-Präsident Donald Trump (73) seinen Sondergesandten für Geiselangelegenheiten nach Schweden: Robert O’Brien, der als Sonderbotschafter Diplomaten-Status genießt. (…)

Was Trump jedoch erreichte: Er machte aus einer Gerichtsverhandlung eine diplomatische Angelegenheit — und der Rapper wurde tatsächlich freigesprochen!

A$AP Rocky wurde allerdings gar nicht freigesprochen. Das Gericht in Stockholm hat ihn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er wurde auch nicht von O’Brien “befreit”, wie Bild.de in der Dachzeile behauptet. Es war eine Entscheidung des zuständigen Gerichts, den Rapper Anfang August, nach den Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung, bis zur Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Und somit “erreichte” auch Donald Trump nichts in diesem Fall, im Gegenteil: Seine wiederholten Interventionsversuche bei Schwedens Regierungschef Stefan Löfven führten nur zu der peinlichen Situation, dass Löfven dem US-Präsidenten mehrfach die Unabhängigkeit der schwedischen Justiz erklären musste.

Die völlig falsche Zusammenfassung, dass Trump gemeinsam mit O’Brien dafür gesorgt habe, dass A$AP Rocky “freigesprochen” und “befreit” wurde, hätte sich die PR-Abteilung des Weißen Hauses nicht besser ausdenken können.

Mit Dank an @GregorxxxSamsa und @cobvl für die Hinweise!

Klima und Freiheit lassen sich von “Bild” nicht ausspielen

Gestern fragte “Bild”:

Ausriss Bild-Zeitung - Was ist wichtiger: Klima oder Freiheit?

Und auch Bild.de fragte mit:

Screenshot Bild.de - Die Welt spricht über Joshua Wong und Greta Thunberg - Was ist wichtiger: Klima oder Freiheit?

In unseren Augen ist das ein so billiger und durchsichtiger Versuch der “Bild”-Redaktion, rumpelnd Aufmerksamkeit zu bekommen und zu provozieren, dass wir die Sache hier eigentlich nicht thematisieren wollten. Aber dann gab es heute doch noch eine ganz schöne Pointe. Denn Freiheit und Klima beziehungsweise deren Vertreter Joshua Wong und Greta Thunberg wollten sich offenbar nicht von den “Bild”-Mitarbeitern für deren ekligen Versuch einspannen lassen, zwei wichtige Bewegungen und zwei junge Menschen gegeneinander auszuspielen (an dieser Stelle sei noch einmal an Gertjan Verbeeks “Arschlocher”-Analyse erinnert).

Und so kommentierte Joshua Wong heute einen Tweet Greta Thunbergs:

Screenshot eines Tweets von Joshua Wong - What Greta Thunberg stands up for and her philosophy to advocacy is truly inspiring. Her cause is ours too, as a global citizen. climatestrike FridaysForFuture

Und Thunberg schickte prompt eine Solidaritätsbekundung zurück an Wong:

Screensot eines Tweets von Greta Thunberg - Likewise! We stand with you.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Die Infos liefert “Bild”, Mistgabeln müssen selbst besorgt werden

Nachdem ihr Sohn bei einem Attentat vor einigen Jahren mehrere Menschen getötet hat, änderte sich auch für die Eltern des Täters das Leben komplett: Sie bekamen Morddrohungen, mussten ihren Wohnort verlassen, wurden in ein polizeiliches Schutzprogramm aufgenommen und sollen ins Ausland gezogen sein. So steht es bei Bild.de:

Nach der Tat wurde die Familie ins Opferschutzprogramm der Polizei aufgenommen — verließ später sogar Deutschland angeblich in Richtung Österreich. Grund: Massive Drohungen.

Dieser Satz stammt aus einem Artikel, den Bild.de gestern Abend veröffentlichte und der verkündet, dass die Familie nun wieder in ihrem alten Wohnort lebt:

Screenshot Bild.de - Familie des ... zurück in ...
(Verpixelung durch uns.)

Für ein paar Klicks und das eine oder andere verkaufte Abo — es handelt sich um einen “Bild plus”-Artikel — zerren die “Bild”-Medien eine Familie in die Öffentlichkeit, die “massiven Drohungen” ausgesetzt und auf den Schutz der Polizei angewiesen war. Auf ihrer Startseite erzählte die Bild.de-Redaktion einem Millionenpublikum von dem Umzug; die in dem Ort erhältliche gedruckte “Bild”-Regionalausgabe berichtet heute ebenfalls groß darüber. Der Name der Familie wird sowohl online als auch in der Printverstion genannt. Mistgabeln und Fackeln sind hingegen nicht beigelegt und müssen vom Mob selbst besorgt werden.

Mit Dank an Christian S. für den Hinweis!

Killt “Bild”?, Geschönte Referenzen, Ausbeuterische Wissenschaftsverlage

1. Killt BILD?
(diekolumnisten.de, Heinrich Schmitz)
Der Jurist Heinrich Schmitz hat sich die Berichterstattung der “Bild”-Zeitung über ein Ermittlungsverfahren gegen einen früheren Fußballnationalspieler angeschaut. Seine rechtliche wie moralische Bewertung: “An Unverfrorenheit ist die Berichterstattung der BILD in diesem Verfahren kaum zu überbieten. Nicht nur, dass sie selbst ein Ermittlungsverfahren initiiert und dann zunächst exklusiv darüber berichtet, nein, irgendjemand innerhalb der Ermittlungsbehörden gibt der BILD auch noch Informationen, die dazu führen, dass der Verdächtige nicht nur von Kriminalbeamten, sondern auch gleich von ein paar BILD-Reportern aufgesucht und fotografiert wird. Das hat mit seriöser Berichterstattung nichts mehr zu tun, das ist ein medialer Pranger.”
Weitere Lesetipps: Der Fall [M.] zeigt, wie sehr die “Bild” auf den Rechtsstaat scheißt (vice.com, Juri Sternburg) sowie Sorgfalt bei Verdacht (taz.de, Christian Rath).

2. “profil”: Kurz-Biografin mit geschönten Referenzen
(profil.at)
Diese Woche erscheint das Buch “Sebastian Kurz: Die offizielle Biografie”. Geschrieben hat es Judith Grohmann, die in ihrem Lebenslauf behaupte, “die jüngste Investigativ-Journalistin und Schlussredakteurin Österreichs” gewesen zu sein: “Mit 17 ging sie zum Herausgeber des bekanntesten österreichischen Enthüllungs- und Nachrichtenmagazins profil und bot ihm an, für ihn als Investigativ-Journalistin zu arbeiten. Zwei Monate später bot ihr der selbe (sic!) Herausgeber an, neben ihrer Tätigkeit als Journalistin auch als Chefin vom Dienst für profil zu arbeiten.” Das Nachrichtenmagazin sieht das jedoch etwas anders: “Judith Grohmann dürfte 1985 zwar vorübergehend bei profil tätig gewesen sein, mit Sicherheit aber nicht als Redakteurin, geschweige denn als Chefin vom Dienst. Ihr Name scheint in keinem Impressum auf.”

3. Fünf Gründe warum Podcasts kein Geld verdienen (jedenfalls nicht einfach so)
(dirkvongehlen.de)
Seth Godin ist ein US-amerikanischer Autor und Unternehmer, der vor allem zu Internet- und Marketing-Themen schreibt. Aktuell beschäftigt er sich mit dem Thema Podcasting. Dirk von Gehlen hat einige von Godins Kernaussagen zusammengefasst — interessante Denkanstöße für Podcast-Hörende, Podcast-Machende und Podcast-Vermarktende.

4. Mit dem Zweiten wirbt man besser
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Jan Böhmermann bewirbt sich, bislang erfolglos, um den SPD-Vorsitz und nutzt dafür auch die mediale Kraft seiner ZDF-Sendung “Neo Magazin Royale”. “Das ist nicht in Ordnung”, findet Joachim Huber im “Tagesspiegel”: “Schon im Mitarbeiterkodex des ZDF heißt es: “Der Status eines ZDF-Mitarbeiters darf nicht dazu genutzt werden, sich individuelle private Vorteile zu verschaffen.” Genau das tut Böhmermann, noch dazu großzügig bezahlt mit Rundfunkbeiträgen.”

5. Das ausbeuterische Geschäftsmodell der großen Wissenschaftsverlage
(krautreporter.de, Bent Freiwald)
Die drei größten wissenschaftlichen Verlage der Welt Elsevier, Springer (hat nichts mit dem hier häufiger thematisierten Axel-Springer-Verlag zu tun) und Wiley haben ein lukratives Geschäftsmodell zur Vermarktung von wissenschaftlichen Publikationen entwickelt, das ihnen traumhafte Renditen beschert. Mittlerweile wehren sich Bibliotheken, Unis und Institute gegen die hohen Preise der Monopolisten. Bent Freiwald erklärt das zu Lasten der Allgemeinheit gehende Geschäftsmodell. Er vergleicht es mit der fiktiven Vermarktung von Straßen, die sich wohl keiner gefallen lassen würde: “Das Bauunternehmen bezahlt seine Mitarbeiter:innen nicht, sondern berechnet ihnen eine Gebühr dafür, dass sie die Straße bauen dürfen. Die Bauaufsicht, die dafür verantwortlich ist, dass die Straße den Standards entspricht, wird auch nicht bezahlt. Und wenn du über die fertige Straße fahren willst, musst du ein teures Jahresabonnement abschließen oder 30 Euro Gebühren für eine einmalige Fahrt zahlen — obwohl die Straße von deinem Geld gebaut wurde.”

6. Ein Kreuzfahrt-Werbefilmchen im Nachmittagsprogramm
(dwdl.de, Hans Hoff)
Hans Hoff ist ein begeisterter Zuschauer der Nachmittags-Kreuzfahrt-Serie “Verrückt nach Meer” im Ersten: “Weil es so komplett unterfordernd ist, so einfältig, so billig, so seicht.” Hoff hat einen wunderbaren Rant auf das Format verfasst: “Wäre ich Kreuzfahrtveranstalter, ich würde mir umgehend die Rechte an dieser Reihe sichern. Besseres Werbematerial gibt es nicht. So kritikloses, so blutleeres, so profilloses Fernsehen mit einem derartigen Werbepotenzial muss man sonst lange suchen.”

“Bild” und die Kinderporno-Ermittlungen

Seit gestern berichten die “Bild”-Medien riesengroß über einen ehemaligen Profifußballer, gegen den wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornografischen Materials ermittelt wird. Gut ein Dutzend Artikel und zwei Titelgeschichten hat “Bild” bereits dazu veröffentlicht, unter voller Namensnennung, mit vielen Fotos und Details aus den Ermittlungen. Zweifel an der Schuld des Mannes lässt das Blatt dabei nur wenige: Die Ermittler seien sich “sicher, dass [M.] über kinderpornografische Fotos verfügt”.

Oder wie es der “Postillon” gestern formulierte:

Mann (38) ohne Verfahren öffentlich hingerichtet

Düsseldorf (dpo) – Ein 38-jähriger Deutscher ist innerhalb der letzten Stunden ohne gerichtliches Verfahren öffentlich hingerichtet worden. Die für die öffentliche Hinrichtung nötige Aussetzung der Unschuldsvermutung wurde zuvor unrechtskräftig von Boulevard-Journalisten und mutmaßlichen Informanten von Staatsanwaltschaft oder Polizei beschlossen.

***

Gestern Abend wurde das Thema auch in der ARD-Sendung “Maischberger” angesprochen. Zu Gast war unter anderem FDP-Politiker und Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki.

Maischberger: Es ist heute eigentlich zu früh, darüber zu reden, aber Sie haben vor der Sendung gesagt, dass Sie ihn kennen: [M.], der Mann, der heute auf der großen Titelseite einer sehr großen Zeitung in Deutschland …

Kubicki: Was ich unverschämt finde.

Maischberger: … wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornografischem Material steht. Dann hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich gesagt: Ja, es gibt ein Ermittlunsgsverfahren. Kann man das machen in dem Moment schon?

Kubicki: Nein. Der Begriff Unschuldsvermutung heißt, jemand ist so lange unschuldig, bis die Schuld durch ein gerichtliches Verfahren nachgewiesen ist. Das Problem — ich mache ja Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, das ist einigermaßen harmlos –, aber wenn Sie als Vergewaltiger oder als Kinderschänder gebrandmarkt werden, auch wenn sich hinterher rausstellt, da ist nichts dran, das werden Sie in Ihrem Leben nie wieder los. Die Staatsanwaltschaft hat einen Anfangsverdacht bejaht. Sie ermittelt jetzt logischerweise, das muss sie tun, sie ist zur Legalität verpflichtet. Aber dass eine Zeitung so groß schon so tut, als sei das erwiesen, das zieht mir die Schuhe aus.

Über Kubickis Aussagen berichtet heute auch Bild.de. Und zwar so:

Screenshot BILD.de: Kubicki: [M.]-Ermittlungen sind eine "Unverschämtheit"

Auch im Text heißt es:

Die Ermittlungen gegen den Ex-Nationalspieler [M.], mit dem er persönlich bekannt ist, nennt Kubicki eine “Unverschämtheit!”

Denn: “Wenn Sie als Vergewaltiger oder als Kinderschänder gebrandmarkt werden — auch wenn sich hinterher herausstellt, da ist nichts dran: Das werden Sie in Ihrem Leben nie wieder los!”

So geht “Bild” mit Kritik an “Bild” um: Sie wird einfach weggelogen.

***

“Immerhin”, schreibt der “Postillon” noch: “Nach der öffentlichen Hinrichtung soll nun in einem ordentlichen Gerichtsverfahren herausgefunden werden, ob die Anschuldigungen gegen den Hingerichteten gerechtfertigt waren.”

Vielleicht — hoffentlich — wird dabei auch die Rolle der “Bild”-Zeitung näher beleuchtet. Zum Beispiel die Frage, woher die Reporter genau wussten, wann und wo der Verdächtige von den Fahndern aufgegriffen wird (“Bild” war mit mehreren Leuten dabei und hielt dem Mann Kameras vors Gesicht).

Interessant auch die Frage, wie genau die Ermittlungen zustande kamen. “Bild” schrieb gestern:

Nach BILD-Informationen meldete sich vor drei Wochen eine Frau bei der Hamburger Polizei. Sie legte den Ermittlern mindestens 15 kinderpornografische Fotos vor, die ihr per WhatsApp geschickt worden sein sollen. Der mutmaßliche Absender der Bilder: [M.]. [Er] soll seit über einem Jahr eine Beziehung mit der Hamburgerin gehabt haben und vertraute ihr offenbar.

Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Medienvertretern später jedoch, dass nicht die Frau, sondern ein Tippgeber die Ermittlungen ins Rollen brachte:

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erhielt die Polizei von einer dritten Person den Hinweis, dass eine Frau kinderpornografische Dateien von dem Ex-Fußballer erhalten habe. Die Polizei habe die Frau daraufhin kontaktiert und als Zeugin befragt.

Nach unseren Informationen kam dieser Hinweis von: der “Bild”-Zeitung.

Auch der Sprecher der Hamburger Polizei teilte mit: “Die Bild-Zeitung ist an die Polizei Hamburg mit einem Sachverhalt herangetreten, bei dem sofort strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten waren.”

Die “Bild”-Zeitung stößt also Ermittlungen an, über die sie selbst dann exklusiv berichtet, mit mutmaßlich durchgesteckten Infos aus Ermittlerkreisen und ohne große Rücksicht auf die Unschuldsvermutung. Da zieht es nicht nur Wolfgang Kubicki die Schuhe aus.

Mit Dank auch an den anonymen Hinweisgeber!

Kultur als Kampffeld, Offener Brief zu “Todeslisten”, Regenwald-Bilder

1. Druck von rechts
(sueddeutsche.de, Peter Laudenbach & John Goetz)
Die Neue Rechte ist durchtränkt von der Ablehnung eines weltoffenen und liberalen Kulturlebens. Vielerorts hat sie die Kultur als regelrechtes Kampffeld für sich entdeckt. Und seit Einzug der AfD in die Parlamente wird auch mit parlamentarischen Anfragen Stimmung gegen Kultureinrichtungen gemacht. Das ARD-Kulturmagazin “Titel, Thesen, Temperamente” und die “SZ” haben einige Vorfälle der vergangenen Jahre exemplarisch dokumentiert. Es ist eine erschreckende Chronik der Hetze gegen Kultur und Kulturschaffende in diesem Land.

2. Lena Meyer-Landrut gewinnt gegen Bild-Zei­tung
(lto.de)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer bemerkenswerten Entscheidung festgestellt, dass die “Bild”-Zeitung in unzulässiger Weise über Nacktfotos von Popstar Lena Meyer-Landrut berichtet hat. Die Zeitung habe damit das Persönlichkeitsrecht der Sängerin verletzt. Der BGH ist auch auf die “Anlockwirkung” der Berichte eingegangen: “Zwar zeigten diese nicht die Bilder oder führten direkt zu ihnen, doch könnten sich dadurch viele Leser — speziell durch den Hinweis “mit ein paar Klicks kann jeder die Dateien sehen” — veranlasst sehen, selbst nach ihnen zu suchen, so die Befürchtung der Richter. Indem man die Erpresser-Tweets wiedergebe, lasse man den Leser zudem daran teilhaben, “wie die Klägerin gegen ihren Willen zum reinen Objekt des Bildbetrachters wird und dadurch ein Ausgeliefertsein sowie eine Fremdbestimmung erfährt, die als demütigend wahrgenommen wird”. Als Opfer einer vorangegangenen Straftat sei Meyer-Landrut darüber hinaus besonders schutzwürdig.”

3. “Todeslisten”: Offener Brief an Innenminister Seehofer
(netzwerkrecherche.org)
Sechs Journalisten- und Medienverbände fordern in einem Offenen Brief an Innenminister Horst Seehofer Aufklärung über die von Rechtsextremen aufgestellten “Todeslisten”. Es gehe um die Sicherheit von Medienschaffenden und die Möglichkeit der ungehinderten Berufsausübung. “Zudem fordern wir zu den nötigen Schritten auf, um Medienschaffenden bundesweit wieder zu ermöglichen, eine unkomplizierte Auskunftssperre für Privatadressen im Melderegister zu erwirken. In einigen Bundesländern muss inzwischen eine akute Gefahr für Leib und Leben nachgewiesen werden, damit eine Auskunftssperre erfolgt — dann könnte es bereits zu spät sein, um sich zu schützen.”

4. Alarm wie aus dem Bilderbuch
(taz.de, Ingo Arzt)
In den Medien zirkulieren farblich bearbeitete Satellitenbilder des brennenden Regenwaldes, die teilweise falsch interpretiert werden, schreibt Ingo Arzt. Die roten Flächen würden nämlich nicht die tatsächliche Größe der Feuer zeigen, sondern lediglich als eine Art Markierung dienen. Die tatsächlichen Feuer könnten, je nach Darstellung der Karte, um den Faktor 100.000 kleiner sein. Umwelt- und Wirtschaftsredakteur Arzt fordert: “Die zum Teil irreführende Darstellung der Feuer auf vermeintlich objektiven Bildern aus dem All bedürfen der Erklärung. Weil sonst die Glaubwürdigkeit derer leidet, die auch weiter um den Erhalt der Wälder ringen, wenn die mediale Karawane weitergezogen ist.”

5. “Als etwas dümmliche Masse wahrgenommen”
(deutschlandfunk.de, Sebastian Wellendorf, Audio: 5:52 Minuten)
Die Journalistin Marieke Reimann empfindet die Berichterstattung über Ostdeutschland als ein “großes Problem für die gesellschaftliche Gesamtwahrnehmung”. Reimann kritisiert, “dass wir auch 30 Jahre nach dem Mauerfall nach wie vor eine hauptsächlich westzentrierte (…) Ostdeutschland-Berichterstattung haben, die oft Ostdeutsche pauschalisiert und als homogene Masse darstellt, fast nie über die 80 Prozent berichtet, die eben nicht rechts wählt. Und, wenn es um die Bebilderung von Artikeln geht, auch dort oft pauschal herabsetzt, vielleicht sogar diskriminiert oder zu Altbewährtem wie Plattenbauten und Trabbis greift, um dort Sachen zu bebildern.”

6. Mikro noch offen: Jan Hofer plaudert über seine Bitcoins
(t-online.de, Jannis Seelbach)
Aufgrund einer Panne beim Digitalsender Tagesschau24 blieben die Mikrophone in einer Pause offen. Nachrichtensprecher Jan Hofer erzählt seinem Kollegen unter anderem, dass seine Bank eine Neubewertung seiner Immobilien vorgenommen habe und flüstert “teilweise das Dreifache …”. Die Redaktionsleiterin habe auf Nachfrage von t-online.de erklärt, dass es sich um ein privates Gespräch gehandelt habe, das nicht ernst gemeint gewesen sei.

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