Die “Tagesschau” von gestern Abend war noch nicht mal zu Ende, da twitterte der Berliner Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG):
Der Tweet machte rasch die Runde, bisher wurde er über 1.000 Mal retweetet und sammelte mehr als 200 Antworten — von denen sehr viele so klingen:
Bloß: In der “Tagesschau” wurde sehr wohl über verletzte Polizisten berichtet:
Neben friedlichen Protesten gab es in verschiedenen Stadtteilen gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten. Vermummte steckten Autos in Brand und zerstörten Fensterscheiben. Die Polizei setzte Wasserwerfer ein und forderte weitere Verstärkung aus dem Bundesgebiet an. Auf beiden Seiten gab es zahlreiche Verletzte.
Danach wurden die gewalttätigen Angriffe auf die Polizei noch mehrfach erwähnt; es seien “Flaschen, Böller, Gegenstände” auf Polizisten geworfen worden. Auch der zugeschaltete Reporter vor Ort sagte:
Wir haben gesehen, wie Flaschen und andere Gegenstände auf die Polizei geflogen sind.
Im anschließenden “Brennpunkt” der ARD wurde das sogar noch deutlicher: Dafür hatte eine Reporterin den ganzen Tag lang eine Einheit der Bereitschaftspolizei begleitet. Im Beitrag unter anderem zu sehen: Wie die Polizisten mit Fahrrädern, Flaschen und Böllern beworfen werden; verletzte Polizisten, die auf dem Boden liegen; Polizisten, die versuchen, ihre verletzten Kollegen aus der Menge herauszubringen.
Heute Morgen legte die Berliner DPolG noch einmal nach:
Begrüßenswert wäre es, wenn auch Polizeigewerkschafter Medienkritik an Fakten festmachen würden und nicht an falschen Unterstellungen.
Fast alle von ihnen berufen sich auf die Schweizer “Sonntagszeitung” und behaupten, dass die Schweizer Steuerverwaltung “jetzt” damit “begonnen” habe,
die Namen möglicher deutscher und anderer ausländischer Steuerbetrüger im Internet zu veröffentlichen.
Bloß: Das stimmt gar nicht. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht solche Namen nicht erst seit Neuestem und schon gar nicht “erstmals” (Bild.de), sondern bereits seit fünf Jahren — für jedermann zugänglich im Internet.
Ein Beispiel: So klingen die Mitteilungen, die vor ein paar Tagen vom ESTV veröffentlicht wurden und über die jetzt alle schreiben:
Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die ESTV [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], spanischer Staatsangehöriger, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen beziehungsweise eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen.
Ein Blick ins Bundesblatt-Archiv zeigt jedoch, dass es ähnliche Mitteilungen schon lange gibt, zum Beispiel die folgende, fast wortgleiche Meldung vom Juni 2013 (damals sogar noch mit Adresse):
[…] hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in [Vorname Nachname], geb. [Geburtsdatum], letzte bekannte Adresse: [Adresse], Spanien, am 4. Juni 2013 die folgende Mitteilung erlassen:
– [Vorname Nachname] wird hiermit durch die ESTV aufgefordert, innert 10 Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zustellungsbevollmächtigte Person, einen Vertreter oder eine Vertreterin in der Schweiz zu bezeichnen.
So verfährt die ESTV schon seit mindestens 2010. In ihrem Archiv finden sich etliche solcher Mitteilungen samt Klarnamen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten und Adressen.
Was also ist jetzt das Neue an der Geschichte? Nichts.
Aus unserer Sicht ist da gar nichts neu
teilte uns auch ESTV-Sprecher Patrick Teuscher auf Nachfrage mit. Geändert habe sich an der Praxis nichts.
Der einzige Unterschied zu früher sei, dass inzwischen deutlich mehr Amtshilfegesuche gestellt werden: 2014 erreichten das ESTV insgesamt über 2700 Anfragen von ausländischen Behörden, in den Jahren davor waren es jeweils nur halb so viele. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Namen der Betroffenen auch früher schon im Internet veröffentlicht wurden. Im Übrigen sei es auch nicht korrekt, die Betroffenen gleich als “Steuersünder” zu bezeichnen. Dass ihre Namen dort auftauchen, heiße erstmal nur, dass es steuerliche Unklarheiten gibt.
Eine (oder: die einzige) mögliche Erklärung dafür, warum die deutschen Medien jetzt plötzlich über die Namensveröffentlichung berichten, ist das geschickte Händchen von Arthur Rutishauser, dem Chefredakteur der Schweizer Sonntagszeitung. Der hatte die Story (geschrieben von ihm persönlich) am Sonntag auf der Titelseite gebracht …
… und so getan, es handele sich um eine Neuigkeit:
Jetzt veröffentlicht die Behörde die Namen von Betroffenen im Bundesblatt, das im Internet für jedermann zugänglich ist.
Mit ihrem Vorgehen brechen die Behörden beim Bankgeheimnis ein weiteres Tabu, denn jetzt ist nicht nur für den ausländischen Fiskus einsehbar, wer ein Problem mit den Steuerbehörden hat, sondern für alle.
Einst wurden Bankkundennamen gehütet wie Staatsgeheimnisse, bis heute steht ihre Weitergabe unter Strafe. Doch neuerdings stellt sie die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu Dutzenden ins Netz.
…, den die Journalisten natürlich dankbaraufgriffen. Und immer schön mit Verweis auf die vermeintlichen Enthüller der “Sonntagszeitung”.
So tingelt die Geschichte seit Tagen ungeprüft durch nahezu alle deutsche Medien. Dabei hätten die Journalisten durch einen kurzen Anruf bei der Steuerverwaltung oder einen Blick ins Bundesblatt-Archiv ganz einfach selbst herausfinden können, dass die Neuigkeit eigentlich gar keine ist.
Nachtrag, 27. Mai: Ein paar Journalisten haben zwischendurch dann doch noch ihren Job gemacht: Die dpa erwähnte am Montag in einer Meldung, dass im Bundesblatt-Archiv „auch Fälle aus den vergangenen Jahren zu finden“ seien. Gestern schrieb sie dann, dass sich die Sache „bei näherem Hinsehen“ als „alter Hut“ erweise. Warum sie nicht schon vorher näher hingesehen hat, schreibt sie aber nicht.
Auch die „Süddeutsche Zeitung“ hat tatsächlich selbst recherchiert und schrieb in der Ausgabe von gestern:
Wie unbekannt diese [Veröffentlichungs-]Praxis ist, lässt sich gut daran ablesen, dass das Verfahren nach SZ-Recherchen tatsächlich schon mindestens seit Anfang 2012 läuft. Ohne mediale Reaktion. Und es wäre wohl auch länger unentdeckt geblieben, wäre nicht ein Redakteur der Sonntagszeitung darauf gestoßen.
Online steht es bei der “Süddeutschen” allerdings immer noch falsch.
2. Nachtrag: Claus Kleber hat im “heute journal” (ab 9:06) gestern so eine Art Korrektur Rechtfertigung versteckt. Mehr über die traurige Verschlimmbesserung bei Stefan Niggemeier.
Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag stammen von uns.
Als BILDblogger schaut man jeden Tag in die Abgründe des Journalismus, aber es gibt Tage, an denen vor lauter Abgründen kaum noch Journalismus zu sehen ist. Gestern war so ein Tag.
Am frühen Mittag, weniger als eine Stunde nachdem bekannt geworden war, dass die Germanwings-Maschine 4U9525 über Frankreich abgestürzt ist, umfasste der Liveticker bei Bild.de schon über 35 Einträge. Bei „Focus Online“ über 20.
Das ist eine dieser furchtbaren Eigenarten des deutschen Onlinejournalismus: Dass die Portale in den ersten Stunden nach solchen medialen Großereignissen alles rausjagen, was sie in die Finger kriegen, egal, wie irrelevant, spekulativ oder nichtssagend die „Nachricht“ auch sein mag. Hauptsache Content. Hauptsache Klicks.
Bild.de zum Beispiel.
@fernsehkritiktv).
Letztere „Nachricht“ wurde allerdings von niemandem so schamlos fürs Clickbaiting missbraucht wie von „Focus Online“ und „Huffington Post“:
wie blöd geklickt werden: Einer der Artikel, die in den sozialen Netzwerken gestern am meisten herumgereicht wurden, war: „Rapper Moneyboy verhöhnt 4U9525-Absturz“ — selbstverständlich erschienen bei „Focus Online“.
Selbst das Alter der abgestürzten Maschine wurde von einigen Medien als (erschreckende) Sensation verkauft:
völlig normal.
Besonders problematisch wird diese gedankenlose Veröffentlichungswut dann, wenn Gerüchte genauso behandelt werden wie gesicherte Fakten. Frank Schneider etwa, NRW-Chefreporter der “Bild”-Zeitung, twitterte gestern Nachmittag, dass “unbestätigten Informationen” zufolge zum Zeitpunkt des Absturzes “ein starkes Gewitter über der Region getobt” habe.
Obwohl nicht mal eine Quelle angegeben war, übernahm Bild.de den Tweet gleich im Liveticker:
Fehlinformation gewesen war — da war sie aber schon längst im Umlauf:
(Aus der Kommentarspalte bei „Zeit Online“.)
Ein anderes Beispiel von heute:
doch ausgewertet werden konnte. Was „Bild“ dann auch gleich wieder vertwitterte …
… natürlich ohne auf den eigenen Fehler hinzuweisen.
Es sind vor allem diese halbgaren, nicht überprüften Informationen, die die unnötige Sensationsgier befeuern. Lieber schnell was Falsches rauskloppen, das man später lautlos kassieren kann, als sich Ewigkeiten um bestätigte Inhalte zu bemühen.
Aber es gibt auch positive Beispiele. “Zeit Online” zum Beispiel oder Sueddeutsche.de haben sich gestern (und auch schon davor, bei ähnlichen Ereignissen) sichtlich bemüht, keinen unnötigen Quatsch zu veröffentlichen und sich möglichst auf die gesicherten Fakten zu konzentrieren. Sueddeutsche.de leitete den Artikel (ähnlich wie der “Guardian” oder die “New York Times”) auch mit “Was wir wissen” und “Was wir nicht wissen” ein.
So dauert es zwar deutlich länger, bis man seine Leser mit Informationen versorgen kann, aber Journalismus braucht eben manchmal Zeit. Das vergessen seine Macher und seine Nutzer — gerade in solchen Situationen — leider viel zu oft.
***
Gegen 13 Uhr tauchten dann die ersten Fotos von Angehörigen auf. Ganz vorne mit dabei, mal wieder: Frank Schneider, NRW-Chefreporter der “Bild”-Zeitung.
Immerhin: Die Gesichter waren nicht zu erkennen. Noch nicht.
Eine knappe Stunde später — der Liveticker bei Bild.de umfasste inzwischen über 70 Einträge — veröffentlichte Bild.de dann die erste Großaufnahme von weinenden Angehörigen. Ohne Quellenangabe. Und ohne Verpixelung.
Auch auf der Startseite war das Foto riesengroß und ohne jede Unkenntlichmachung zu sehen:
“Bild”-Chef Kai Diekmann rechtfertigte die Veröffentlichung damit, dass andere Medien sowas ja auch machen:
Erst nachdem sogar eingefleischte “Bild”-Leser das unverpixelte Foto kritisiert hatten, nahm Bild.de es wieder runter.
Ohnehin gab es gestern viel Kritik an der Berichterstattung der Medien, vor allem, wenn es um Fotos von trauernden Angehörigen ging. Und in manchen Fällen brachte es tatsächlich etwas: “RP Online” zum Beispiel hatte zunächst eine 14-teilige Klickstrecke von trauernden Angehörigen veröffentlicht (deren Gesichter immerhin verpixelt waren), doch nachdem sich einige Leser massiv beschwert hatten, nahm das Portal die Strecke wieder offline.
Eine Praxis, wie sie für Burdas Journalismusimitationsportale “Focus Online” und “Huffington Post” natürlich niemals infrage käme. Bei “Focus Online” sind die unverpixelten Angehörigen auch heute noch zu sehen:
Und bei der “Huffington Post” hatten sie nicht mal ein Problem damit, die weinenden Gesichter fast über die gesamte Breite der Startseite zu legen:
Darunter sah es übrigens — ungelogen — so aus:
Da wundert es auch nicht, dass sich die Mitarbeiter von “Huffpo” und “Focus Online” sofort auf jeden stürzten, der auch nur annähernd möglicherweise irgendwen kennen könnte, der vielleicht fast im Flugzeug gesessen hätte:
Sie bekamen folgende Antwort:
***
Aber nochmal zurück zu den Fotos von trauernden Angehörigen. Auch in vielen sogenannten seriösen Medien waren gestern etliche (Bewegt-)Bilder von weinenden Menschen zu sehen, in den meisten Fällen ohne jede Unkenntlichmachung.
Die “Tagesthemen” etwa zeigten sowohl trauernde Schüler als auch trauernde Angehörige — alle unverpixelt.
“ZDF heute” hatte zwar die Schüler unkenntlich gemacht, zeigte dann aber — unverpixelt — weinende Angehörige in Spanien, die noch verzweifelt versuchen, sich zum Schutz vor den Kameraleuten Jacken vor ihre Gesichter zu halten.
Das “heute journal” verzichtete zwar auf Bilder von Angehörigen, zeigte allerdings trauernde Schüler — unverpixelt.
N24 zeigte sowohl unverpixelte Angehörige als auch unverpixelte Schüler.
“RTL aktuell” gab sich spürbar Mühe, Angehörige und Schüler nur von hinten oder aus weiter Entfernung zu zeigen. Dafür brachten sie ein (großflächig unkenntlich gemachtes) Klassenfoto und zeigten eine Animation des (geratenen) Flugverlaufs, bei der das Flugzeug am Ende in einem Feuerball explodiert.
Sat.1 zeigte in einer Sondersendung sowohl das (unkenntlich gemachte) Klassenfoto als auch unverpixelte Bilder von trauernden Schülern. Und: trauernde Angehörige im Großformat, in Zeitlupe und mit trauriger Klaviermusik hinterlegt.
Und selbst die “Tagesschau” zeigte in ihren Ausgaben um 16 und 17 Uhr die Gesichter weinender Angehöriger in Spanien. Erst für die Hauptausgabe um 20 Uhr hatte die Redaktion die Gesichter verpixelt. Allerdings auch nur im Beitrag selbst. Am Anfang der Sendung war im Hintergrund ein großes Foto weinender Angehöriger zu sehen — unverpixelt.
***
Neben den hier dokumentierten Fällen sind freilich noch viel mehr eklige Dinge passiert, auf die wir aus Zeit- und Nervengründen gar nicht alle eingehen können — etwa auf das Clickbaiting, auf die Rumspekuliererei, auf Franz Josef Wagner — aber es wäre schon sehr viel geholfen, wenn sich die Journalisten in Zukunft wenigstens das zu Herzen nehmen würden, was Lorenz Meyer hier zusammengestellt hat:
Mit Dank an alle Hinweisgeber, inbesondere an Bernhard W., Jonas J. und Simon H.!
Die Sache ist zwar jetzt schon ein paar Tage her, aber weil dieser Fehler immer wieder gerne gemacht wird, wollen wir noch kurz darauf eingehen.
Und zwar hat die “Tagesschau” am Sonntag über den Weltklimarat berichtet, der fordert, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 40 Prozent zu reduzieren (Mediathek, ab 7:30).
Illustriert hat die “Tagesschau” das mit folgender Grafik:
Um auf das 2050-Rechteck zu kommen, hat die Redaktion beide Seiten des großen Rechtecks einfach auf 60 Prozent gestaucht. Das ist aber falsch, denn damit weist das kleinere Rechteck nur 0,6 x 0,6 = 36 Prozent des Flächeninhalts des großen Rechtecks auf. Eigentlich müssten es aber 60 Prozent sein.
Richtig sähe es also ungefähr so aus:
Oder die “Tagesschau” hätte das kleine Rechteck genauso breit machen müssen wie das große:
Gestern Nachmittag schrieb Bild.de im MH370-Liveticker:
Bei den Angehörigen kochen die Emotionen hoch. Im Pekinger Lido Hotel kommt es zu Tumulten. Wütende Verwandte gehen auf wartende Medienvertreter los. Eine Frau schlägt mit der Tasche auf Kameras ein. “Haut ab!”, schreit sie.
Zuvor waren mehrere Verwandte mit tränenüberströmten Gesichtern aus dem Raum gekommen und von Reportern gejagt worden. Einige brachen vor laufenden Kameras auf dem Weg zusammen. Mehrere mussten mit Krankenwagen weggebracht werden.
Und was macht man bei Bild.de mit Menschen, die voller Verzweiflung auf Kameras einprügeln, weil sie endlich in Ruhe gelassen werden wollen, die von Reportern gejagt werden und vor laufenden Kameras tränenüberströmt zusammenbrechen? Genau: Man zeigt ohne Ende die unter diesen Umständen gemachten Fotos von ihnen.
Drei Stunden nach der Ticker-Nachricht veröffentlichte Bild.de über ein Dutzend solcher Aufnahmen — in einem einzigen Artikel.
Wir beschränken uns hier auf die Bildunterschriften:
Bild.de ist nicht das einzige Medium, das darin offenbar keinen Widerspruch sieht — oder ihn schlicht ignoriert. Auch “RP Online” schrieb gestern Abend:
Empörung lösen auch die vielen Medienvertreter aus. Sie machen in dem Hotel geradezu Jagd auf die trauernden Verwandten, sobald sie aus dem Saal herauskommen. Es kommt zu Tumulten zwischen verärgerten Angehörigen und Reportern. Mehrere Verwandte schlagen auf Kamerateams ein. “Haut ab, haut ab, haut endlich ab!”, kreischt eine Frau mit verweintem Gesicht. Sie schlägt mit der Tasche gegen eine Kamera. “Lasst uns endlich in Ruhe!”, ruft wütend eine andere Frau.
… und als hätte es diesen Absatz niemals gegeben, werden in der dazugehörigen Klickstrecke auf sieben von acht Fotos trauernde Angehörige gezeigt. Auch “T-Online”, “FR Online”, N24.de, die Münchner “Abendzeitung” und viele andere Medien haben solche Klickstrecken veröffentlicht.
Sicher: Fotos von Trauernden sind nicht per se zu verurteilen. Der Presserat befand etwa nach dem Amoklauf von Winnenden, dass die Veröffentlichung eines Fotos von zwei weinenden Schülerinnen nicht gegen den Pressekodex verstoße — es dokumentiere, im Gegenteil, “auf eindrucksvolle Weise die Trauer und die Verzweiflung”, die nach der Tat herrschten (PDF, S. 20).
Aber gleich zig Bilder von verzweifelten Menschen zeigen, von denen man genau weiß, dass sie nicht fotografiert werden wollen?
Selbst die “Tagesschau” hat damit kein Problem. In der Ausgabe am gestrigen Abend waren fast 30 Sekunden am Stück ausschließlich trauernde und zusammenbrechende Angehörige zu sehen, und Menschen, die sich verzweifelt dagegen wehren, gefilmt zu werden, was offenbar besonders reizvoll-dramatische Aufnahmen produziert.
Die Sequenz endet damit, wie der Kameramann mit einem hektischen Zoom versucht, noch einen letzten Blick ins Innere des Hotels zu erhaschen, bevor die Tür endlich zugemacht wird.
Mit Dank auch an Daniel.
Nachtrag, 26. März: Auf Anfrage erklärte uns “Tagesschau”-Chefredakteur Kai Gniffke: “Wir haben in der Nachbesprechung der Sendung diese Szene kritisch diskutiert. Im Nachhinein fanden wir es problematisch, diese Menschen zu zeigen unmittelbar nachdem sie die Todesbestätigung ihrer Angehörigen erhalten haben. In einer vergleichbaren Situation würden wir die Szene wesentlich kürzer zu zeigen und auf Großeinstellungen der Trauernden verzichten.”
Von Politikern ist ja bekannt, dass sie sich gerne wiederholen, ohne dabei irgendetwas konkretes auszusagen.
Hören Sie also nun, was der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer gestern in der 20-Uhr-Ausgabe der “Tagesschau”, zur Frauenquote sagte, die die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP spaltet:
Und nun, wie sich Horst Seehofer in den “Tagesthemen” zur Meinungsverschiedenheit zwischen Union und FDP beim Betreuungsgeld äußerte:
Die Aussage “Ich kann nur empfehlen: Eine Koalition handelt gemeinsam, mit Ausnahme von Gewissensfragen, und ich kann nicht erkennen, dass dies eine ist” passt natürlich zu beiden Themen — und mutmaßlich zu weiten Teilen der Regierungsarbeit dieser Koalition. Aber so offensichtlich hat sich Seehofer dann doch nicht wiederholt.
Wir haben bei der Redaktion von “ARD-aktuell” nachgefragt, wozu sich Seehofer wirklich geäußert hat und wieso sein Statement in beiden Einspielfilmen auftauchte. Der Zweite Chefredakteur Thomas Hinrichs schrieb uns:
Da beißt die Maus keinen Faden ab, der O-Ton von Horst Seehofer bezieht sich nur auf den Zusammenhang der Frauenquote. Dass dieser Umstand vier Kontrollinstanzen in Berlin und Hamburg durchgegangen ist, erklärt sich wohl nur damit, dass die Koalition gleich mehrere Baustellen hat, auf den der Sinnzusammenhang Seehofers zutrifft. Wir ändern das.
Technik und Juristerei sind (wie Abwassersysteme) keine Gebiete, mit denen sich der Durchschnittsbürger gerne befasst: Beides versteht er nicht so richtig, aber es “funktioniert halt irgendwie” und hilft ihm im Leben — und wenn es nicht in seinem Sinne funktioniert, ist das Gemecker groß. Keine guten Voraussetzungen, dass noch irgendjemand den Überblick behält, wenn beide Themengebiete aufeinander treffen.
Der amerikanische Unterhaltungselektronikkonzern Apple hat im vergangenen Jahr das iPad auf den Markt gebracht, einen mobilen Computer ohne Tastatur. Auch der südkoreanische Mischkonzern Samsung hat einen solchen Computer produziert, das sogenannte Galaxy Tab 10.1. Apple wirft Samsung vor, das Galaxy Tab beim iPad abgeguckt zu haben, und hat Anfang August vor dem Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt: Samsung verletze den Geschmacksmusterschutz von Apple, das Galaxy Tab darf in Deutschland (ursprünglich sogar in der EU) bis auf Weiteres nicht verkauft werden.
Samsung legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein — unter anderem, weil die Fotos, mit denen Apple die optische Ähnlichkeit zwischen den beiden Geräten beweisen wollte, verzerrt waren, so dass die Proportionen des Galaxy Tab denen des iPad viel stärker ähnelten als in echt.
Heute nun begann die mündliche Verhandlung vor dem Düsseldorfer Landgericht und die Nachrichtenagentur dapd bewies schon mal mit ihrer ersten Zusammenfassung um 11.28 Uhr, nicht exakt verstanden zu haben, worum es eigentlich ging:
Das kalifornische Unternehmen wirft den Koreanern vor, bei Gestaltung und Design des eigenen Tablet-PCs Markenrechte von Apple verletzt zu haben und hatte deshalb vor dem Düsseldorfer Gericht ein Verkaufsverbot für den iPad-Rivalen erwirkt.
Nein, ums Markenrecht, das die Bezeichnung von Produkten oder Dienstleistungen regelt, geht es in diesem Prozess nicht, sondern ausschließlich um das Design.
Um 12.46 Uhr berichtete Reuters:
Apple hat im Patentstreit mit seinem Rivalen Samsung erneut einen Sieg vor Gericht errungen. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte am Donnerstag die einstweilige Verfügung, wonach Samsungs Tablet-PC Galaxy in Deutschland nicht verkauft werden darf. Die Kammer folgte der Argumentation der Amerikaner, das koreanische Gerät verletze Patentrechte.
Dass es um Geschmacksmuster ging und nicht um Patentrechte ging, ist hier fast zweitrangig, denn das Gericht hatte zu diesem Zeitpunkt die Einstweilige Verfügung noch gar nicht bestätigt — und würde es bis zum Ende des heutigen Verhandlungstages auch nicht mehr tun. Die Entscheidung soll erst am 9. September verkündet werden, bis dahin bleibt die Einstweilige Verfügung weiterhin bestehen, wurde vom Gericht aber noch nicht bestätigt.
Zu den vielen Medien, die die vorschnelle Reuters-Meldung übernahmen, zählte auch tagesschau.de, deren Mitarbeiter aber irgendwann selbst beim Gericht nachfragten und ihren Artikel alsbald korrigierten:
tagesschau.de hat – auf Basis von Agenturmeldungen – zunächst berichtet, die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf über die einstweilige Verfügung sei bereits zu Ende. Eine Sprecherin des Gerichts stellte aber auf Nachfrage gegenüber tagesschau.de klar, dass die Verhandlung noch laufe und die entsprechenden Meldungen nicht zutreffend seien.
Bei Reuters selbst brauchten sie fast zwei Stunden, um festzustellen, dass sie vorzeitig Fakten berichtet hatten, die noch gar nicht geschaffen waren:
DEUTSCHLAND/APPLE/SAMSUNG (KORREKTUR)
KORRIGIERT-Richterin hält Verbot von Samsung-Tablet für gültig=
(Stellt klar, Richterin hält einstweilige Verfügung für rechtens. Entscheidung der Kammer erst später erwartet.)
Düsseldorf, 25. Aug (Reuters) – Apple hat im Patentstreit mit seinem Rivalen Samsung gute Aussichten in Deutschland. Die Vorsitzende Richterin im Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf erklärte am Donnerstag, sie halte die einstweilige Verfügung, unter der Samsungs Tablet-PC Galaxy in Deutschland nicht verkauft werden darf, weiterhin für rechtens.
Diese Korrektur kam zu spät für Bild.de, das von einer “Niederlage vor Gericht” für Samsung und einem “Sieg” für Apple berichtet.
Die “Deutsche Welle” hat in ihrem Internetauftritt ziemlich genau alles falsch gemacht und beeindruckt im Vorspann mit einem überraschenden Kausalzusammenhang:
Trotz des Rücktritts von Steve Jobs kann Apple einen Erfolg verbuchen. Im Patentstreit mit seinem Rivalen Samsung hat Apple einen Sieg vor Gericht errungen. Samsungs Tablet-PC erhält Verkaufsverbot in Deutschland.
Und während dapd weiter ahnungslos mit dem Begriff “Markenrecht” hantiert, fasst dpa den Sachverhalt in zwei Sätzen korrekt zusammen:
In dem Verfahren geht es ausschließlich um das sogenannte Geschmacksmuster, also Design und Äußeres aussehen. Bei der Bewertung, ob ein Geschmacksmuster verletzt wurde, geht es darum, ob ein Produkt vom Gesamteindruck her mit einem anderen identisch ist.
Mit Dank an Patrick D. und Gabriel W.
Nachtrag, 26. August: Gestern in der “Tagesschau” um 20 Uhr:
Am Text, den Marc Bator vorlesen musste, war so ziemlich alles falsch:
Im Patentstreit mit seinem Konkurrenten Samsung hat Apple einen Etappensieg errungen. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte heute in mündlicher Verhandlung eine Einstweilige Verfügung gegen die Koreaner. (…) Es gebe deutliche Hinweise, dass Markenrechte von Apple verletzt worden seien.
Mit Dank an Klaus M., Kiki W., Dennis R. und Johannes.
Doch die Islamhasser von “PI” sind leider nicht die einzigen, die voreilig Islamisten hinter den Anschlägen vermuteten. Obwohl gestern abend – abgesehen von einigen obligatorischen Jubelmeldungen in irgendwelchen islamistischen Foren – nichts auf einen solchen Hintergrund hinwies, setzte ein beispielloses Mutmaßungswettrennen ein.
Sollte es sich tatsächlich um einen Terroranschlag handeln, dürfte der Verdacht auf al-Qaida oder von dem Terrornetzwerk inspirierte Täter fallen. Die norwegischen Sicherheitsbehörden sind sich seit Jahren bewusst, dass das Land zum Ziel von Terroristen werden könnte; erst vor wenigen Wochen wurde die Einschätzung erneuert, dass Anschläge im Land möglich seien.
(…)
Wenn die Explosion vom Freitag tatsächlich auf al-Qaidas Konto geht, wäre es der erste Anschlag im Westen seit den Bomben in der Londoner U-Bahn 2005 – und der erste seit dem Tod Osama Bin Ladens. Noch hat sich jedoch niemand zu der Tat bekannt.
Nicht viel später erschien auf Welt.de dieser Artikel:
Als immer offensichtlicher wurde, dass wohl kein islamistischer Hintergrund vorlag, wurde der Artikel von der Welt.de-Startseite entfernt.
Bild.de fragte gestern um 19:58 Uhr zwar, was hinter dem Anschlag steckt, aber die möglichen Antworten drehten sich nur darum, wie der islamistische Hintergrund der Tat genau aussieht:
Dabei bemerkt Bild.de selbst, dass Norwegen nicht unbedingt als wahrscheinlichster Ort für einen islamistischen Anschlag in Frage kommt:
Norwegens Mitte-Links-Regierung von Regierungs-Chef Jens Stoltenberg setzt auf eine liberale Ausländerpolitik und einen Dialog mit muslimischen Zuwanderern.
Provozierende politische Entscheidungen, die Islamisten gereizt haben könnten, hat es in der jüngsten Vergangenheit nicht gegeben.
Bild.de kann die eigenen Bedenken dann aber doch zerstreuen:
Allerdings: Norwegen ist in der Nato und beteiligt sich an den Militär-Operation in Afghanistan und Libyen.
oe24.at wartete gestern abend mit dieser Überschrift auf (man beachte die “doppelt spaßige” Werbeeinblendung über “Terror in Oslo”):
Zumindest die norwegischen Behörden äußerten zu keinem Zeitpunkt einen solchen Verdacht.
Und selbst in der gestrigen Tagesschau mutmaßt “ARD-Terrorismus-Experte” Rainald Becker (ab 4:40):
Insgesamt spricht Vieles bei dem Anschlag in Oslo für einen islamistischen Hintergrund, eine Bestätigung dafür gibt es aber noch nicht.
Die “B.Z.” wiederum behauptet sogar noch in ihrer heutigen Ausgabe, der Terror sei zurück in Europa:
Diese Formulierung ergibt nur einen Sinn, wenn man den Angriff als Teil des internationalen (islamistischen) Terrorismus versteht.
Vielleicht sollten all die Terrorismus-Experten und Instinktjournalisten einmal den erhellenden Kommentar “Der Moslem war’s!” auf derStandard.at lesen. Er endet mit diesen Worten:
Im Journalistenalltag entzieht man sich nicht leicht solchen Mechanismen: alle melden, dass es so ist, also muss nachgezogen werden. Die internationalpolitische Redaktion von derStandard.at entschließt sich, zu warten: die norwegischen Behörden und niemand anderer soll sagen, was Sache ist.
Am späten Abend wird diese Haltung bestätigt: Die norwegische Polizei gibt bekannt, internationale Zusammenhänge als Hintergrund für die Anschläge auszuschließen und bestätigt die Verhaftung eines Verdächtigen: ein Norweger, der sich im rechtsextremen Milieu bewegt.
Eine Überraschung sollte das nicht sein: von 249 Terroranschlägen in der EU im Jahr 2010 wurden lediglich drei von Islamisten begangen. Dass alle diejenigen, die bei jeder Gelegenheit Muslime als Schuldige für alles Schlechte in der Welt zur Hand haben, nun für einen Moment innehalten und ihre Vorurteile überdenken, das darf freilich bezweifelt werden.
Mit Dank auch an die vielen Hinweisgeber!
Nachtrag, 22:39 Uhr: Bereits gestern hat Manfred Schermer für den Online-Auftritt der “Fuldaer Zeitung” einen unfassbaren Kommentar verfasst, in dem er behauptet, vieles würde auf einen islamistischen Hintergrund hindeuten. Er macht nicht nur die “liberale Ausländerpolitik und einen Dialog mit muslimischen Einwandern” durch Norwegen als Ursache für den vermeintlich islamistischen Anschlag aus, sondern fordert auch gleich die Beschneidung von Freiheiten.
Der Bundesfinanzhof entschied gestern, dass die Kosten für Zivilprozesse zukünftig steuerlich absetzbar sind, wenn die Klage eine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, wird gestaffelt.
Die “Tagesschau”, die in ihrer gestrigen 20-Uhr-Ausgabe über die Entscheidung berichtete, illustrierte diese Staffelung mit diesem Fallbeispiel:
Ein Unverheirateter mit einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro (Zivilprozesse werden offenbar vorwiegend von Besserverdienern geführt) müsse 7% selbst tragen, erklärt die Sprecherin. “Also 10.000 Euro.”
Das ist natürlich Quatsch: 7% von 70.000 Euro sind 4.900 Euro.
Das müssen sie auch irgendwann bei der “Tagesschau” bemerkt haben, weswegen die Szene mit der Beispielrechnung aus dem Video auf tagesschau.de einfach herausgeschnitten wurde. Unter dem Videofenster steht der kleine Hinweis:
Hinweis: Der Beitrag zur Meldung “Urteil zu Zivilklagen” wurde korrigiert.
Die Sendung auf tagesschau.de ist deshalb 27 Sekunden kürzer als die im Fernsehen ausgestrahlte Fassung, die aber noch bei YouTube zu sehen ist. Inklusive der falschen Rechnung:
Thomas Hinrichs, zweiter Chefredakteur von “ARD aktuell” sagte uns auf Anfrage, die Redaktion befinde sich in solchen Fällen in einem Dilemma: Einerseits sollten die Beiträge im Archiv auf tagesschau.de fehlerfrei sein, andererseits sei es bei Videos sehr viel schwieriger als bei Texten, Fehler so transparent zu korrigieren, wie es die Redaktion selbst wolle. Da das “Tagesschau”-Archiv als historisches Dokument keine Fehler enthalten solle, habe man sich deshalb für die Praxis entschieden, den Fehler herauszuschneiden, und mit einem schriftlichen Hinweis auf die Bearbeitung hinzuweisen.
Mit Dank an Nils, Stefan, Sebastian L., Clemens B. und Alexander B.
Nachtrag, 20.10 Uhr: Die “Tagesschau” hat die gestrige Sendung aus ihrem YouTube-Kanal entfernt.
Wer die fehlerhafte Stelle noch einmal als Video sehen will, kann das hier tun: