Archiv für Spiegel

Verwirrung garantiert

Man kennt das: Fernseher, Autos, Mobiltelefone und vor allem Geschirrspüler gehen gerne dann kaputt, wenn die Garantiezeit gerade um ist.

Doch nicht alles, was der Laie als “Garantie” bezeichnet, ist auch im juristischen Sinne eine Garantie. Dort unterscheidet man nämlich zwischen der gesetzlichen Gewährleistung, nach der ein Kunde – vereinfacht gesprochen – einen Anspruch darauf hat, dass ein neu erworbenes Gerät auch funktioniert, und der Garantie, die ein Verkäufer oder Hersteller einräumt und deren Leistungen über die der gesetzlichen Gewährleistung hinausgehen. Die Gewährleistung gilt in Deutschland zwei Jahre, eine Garantie so lang, wie sie der Verkäufer oder Hersteller beim Kauf einräumt.

Diese Unterschiede sind auch für den Laien von Bedeutung, wenn er etwa ein Produkt von Apple erworben hat. Der Unterhaltungselektronikhersteller rät zum Kauf seines “AppleCare Protection Plan”, der die “einjährige Hardwaregarantie ab Kaufdatum” je nach Produkt auf zwei bzw. drei Jahre verlängert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Ansicht, dass Apple absichtlich nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler aufkläre, um zum Kauf von “AppleCare” zu animieren, und hat Apple deswegen im Frühjahr abgemahnt.

Diese Unterschiede sind aber auch für Journalisten von Bedeutung, wenn sie etwa über den Brief schreiben wollen, den die EU-Justizkommissarin Viviane Reding an die nationalen Verbraucherschutzminister geschrieben hat und in dem sie Apples Vorgehen beim Verkauf von “Apple Care” ebenfalls kritisiert.

Der “Spiegel” schreibt dazu in seiner aktuellen Ausgabe:

“Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die ihnen nach EU-Recht zustehende gesetzliche Garantie zu geben”, heißt es in einem Brief der zuständigen EU-Justizkommissarin Viviane Reding an die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Mitgliedsstaaten. […] Apple habe, schreibt Reding, prominent für seine eigene kommerzielle Gewährleistung geworben, “es aber versäumt darauf hinzuweisen, dass die Verbraucher nach EU-Recht einen automatischen und kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Garantie haben”.

Das ist, wie Sie gerade gelernt haben, falsch. Die Begriffe “Garantie” und “Gewährleistung” sind genau vertauscht.

Schuld daran ist womöglich die englische Sprache, in der Frau Reding ihren Brief an die verschiedenen Minister geschrieben hat. In dem Schreiben, das uns ebenfalls vorliegt, heißt es nämlich:

It appeared […] that, in order to make their own commercial warranties look more attractive, Apple retailers failed to provide consumers with clear, truthful and complete information on the legal guarantee from which they freely benefit under EU law.

Und an einer anderen Stelle:

Apple prominently advertised that its products come with a one year manufacturer warranty, but failed to clearly indicate the consumers’ automatic and free-of-cost entitlement to a minimum 2-year guarantee under EU-law.

Ja, fuck! Was im Englischen “commercial warranties” sind, sind im Deutschen also “kommerzielle Garantien”, und eine “(legal) guarantee” entspricht der “(gesetzlichen) Gewährleistung”.

Das muss man vielleicht nicht mal als Englischlehrer wissen. Aber als “Spiegel”-Journalist, der darüber schreibt, wäre es natürlich hilfreich.

Oder als Journalist, der die fehlerhaften “Spiegel”-Angaben für die Discounter-Agentur dapd übernimmt. Oder für Bild.de. Oder für “Focus Online”.

Die Deutsche Presse-Agentur dpa, der das Schreiben ebenfalls vorliegt, schreibt korrekt von dem “gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch”, übersetzt einen Satz aber auch mindestens unsauber:

“Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht.”

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Journalismus auf Auto-Pilot

Wenn Politiker, Journalisten oder Führungskräfte die gesellschaftliche Bedeutung der Automobilbranche unterstreichen wollen, sagen sie, jeder siebte Job hänge davon ab.

Das Wirtschaftsmagazin “Capital” hat vor drei Jahren aufgeschrieben, dass diese Zahl kaum haltbar ist:

Die Behauptung, jeder siebte Arbeitsplatz in Deutschland sei an die Automobilindustrie geknüpft, beruht nach Capital-Recherchen auf einem simplen Rechentrick des Verbands der Automobilindustrie (VDA). Der VDA geht davon aus, dass ohne Autoindustrie in Deutschland niemand mehr Auto fahren würde – weder deutsche Wagen noch ausländische. Damit würden alle Jobs wegfallen, die irgendwie durch das Auto bedingt sind – vom Straßenbauarbeiter bis zum Parkhauspförtner. Nach Berechnungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) hängt dagegen nur rund jeder 20. Arbeitsplatz von der Autonachfrage ab.

Tief eingesickert ist die Erkenntnis allerdings noch nicht. Im aktuellen “Spiegel” heißt es in einem Artikel zur Euro-Krise:

Trotzdem schienen die deutschen Vorzeigebranchen bis vor kurzem unberührt von Euro-Krise und Wachstumsschwäche. Die Autoindustrie, von der jeder achte Job in Deutschland abhängt, rauscht bisher durch das Jahr 2012, als sei sie unverwundbar.

Immerhin: “jeder achte Job” statt “jeder siebte”. Wenn es in dem Tempo weitergeht, sind die Journalisten in 36 Jahren beim korrekten “jeder zwanzigste” angekommen. Wenn die Automobilindustrie bis dahin nicht an Bedeutung verliert.

Mit Dank an Torsten.

Wir basteln uns eine Anti-Lierhaus-Empfehlung

Am Sonntagmorgen meldete der “Spiegel”, dass das oberste Aufsichtsgremium der ARD empfehle, Monica Lierhaus als Botschafterin der ARD-Fernsehlotterie abzulösen. Inzwischen will er das offenbar nicht mehr behaupten.

In der Vorabmeldung des “Spiegel” und in der gedruckten Ausgabe lautet die Meldung noch so:

Das oberste Aufsichtsgremium der ARD empfiehlt, die Fernsehmoderatorin Monica Lierhaus als Werbebotschafterin bei der Fernsehlotterie auszuwechseln. Statt der Moderatorin solle man ein ebenso bekanntes Gesicht finden, das sich allerdings ohne Gage für diese Werbung zur Verfügung stelle, hieß es bei einer Sitzung der Gremienvorsitzendenkonferenz in Stuttgart. (…)

Der “Spiegel” erwähnt erstaunlicherweise nicht, wann diese Sitzung stattgefunden hat: bereits vor acht Wochen, Anfang April. Durch den Verzicht auf jede Zeitangabe kann man die angebliche Empfehlung auch als Reaktion der Gremienvorsitzenden auf den ersten Fernsehauftritt von Lierhaus am vorletzten Sonntag missverstehen.

Das scheint aber nicht die einzige Verkürzung und Zuspitzung zu sein, die der “Spiegel” vorgenommen hat. Nach mehreren Dementis Beteiligter veröffentlichte “Spiegel Online” am Sonntagnachmittag eine neue Version eines Artikels zum Thema, die — ohne das kenntlich zu machen — in einigen Punkten von der bisherigen Darstellung abweicht:

Artikel von 08:02 Uhr Artikel von 16:49 Uhr
Hohe Gage
ARD-Gremien wollen Lierhaus austauschen
Hohe Gage
ARD-Aufseher wollen Lierhaus austauschen
450.000 Euro bekommt Monica Lierhaus als Botschafterin der ARD-Fernsehlotterie – das hat für viele gekündigte Abos und auch intern für Unmut gesorgt. Nun wollen Aufseher in der ARD Lierhaus nach Informationen des SPIEGEL gegen ein “bekanntes Gesicht” austauschen – und künftig ohne Gage auskommen. 450.000 Euro bekommt Monica Lierhaus als Botschafterin der ARD-Fernsehlotterie – das hat intern für Unmut und viele gekündigte Abos gesorgt. Mitglieder eines Aufsichtsgremiums der ARD wollen Lierhaus nach SPIEGEL-Informationen nun gegen ein “bekanntes Gesicht” austauschen lassen.
Stuttgart – Das oberste Aufsichtsgremium der ARD empfiehlt, Moderatorin Monica Lierhaus als Werbebotschafterin bei der Fernsehlotterie auszuwechseln. Statt Lierhaus solle man ein ebenso bekanntes Gesicht finden, das sich allerdings ohne Gage für diese Werbung zur Verfügung stelle, hieß es bei einer Sitzung der Gremienvorsitzendenkonferenz in Stuttgart. (…) Stuttgart – Statt Lierhaus solle man als Botschafterin der ARD-Fernsehlotterie ein ebenso bekanntes Gesicht finden, das sich allerdings ohne Gage für diese Werbung zur Verfügung stelle, heißt es in einem Protokoll des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), in dem auch über Inhalte einer Sitzung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) Anfang April in Stuttgart berichtet wird. Das Dokument liegt dem SPIEGEL vor. (…)
Einen formalen Beschluss des Gremiums in der Causa Lierhaus gab es indes nicht. (…)

Ausgerechnet von der “Bild”-Zeitung muss das Nachrichtenmagazin sich heute fragen lassen:

SCHREIBT “DER SPIEGEL” DIE WAHRHEIT ÜBER DIE BELIEBTE MODERATORIN?

Die Frage ist berechtigt.

Nachtrag, 6. Juni. In seiner aktuellen Ausgabe hat der “Spiegel” folgende “Korrektur” veröffentlicht:

Der SPIEGEL hatte berichtet, dass die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), das oberste Kontrollgremium der ARD, empfohlen habe, Monica Lierhaus als Werbebotschafterin bei der Fernsehlotterie auszuwechseln, und sich dabei auf das Protokoll einer Sitzung des MDR-Rundfunkrats bezogen, in dem dies so stand. Eine derartige formale Empfehlung der GVK hat es nicht gegeben. Allerdings wurde die Causa Lierhaus in der GVK Anfang April hitzig diskutiert. Im GVK-Protokoll ist von einem “erheblichen Unwillen der Gremien” die Rede. Nötigenfalls seien “Konsequenzen zu ziehen”.

Who’s Got A Match?

Das Hamburger Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” nimmt sich in seiner aktuellen Ausgabe eines Themas an, das in den deutschen Medien viel zu wenig Beachtung findet: “Bild”.

"Bild" — Die Brandstifter

Das Titelmotiv ziert – das ist in dieser Größe eher zu erahnen – das “Bild”-Logo, nachgebaut aus Streichhölzern. Eine gelungene Umsetzung des Untertitels “Die Brandstifter”, könnte man sagen.

Aber keine sonderlich neue Idee: Der Künstler Gürsoy Dogtas schickte uns Fotos einer Installation, die er im Sommer 2008 im Rahmen der Präsentation des “Matt Magazine” in einer Galerie in Berlin-Kreuzberg ausgestellt hatte:

Sein Name taucht in der aktuellen “Spiegel”-Ausgabe an keiner Stelle auf.

Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass sich das Magazin bei der Gestaltung seiner Titelseite hat inspirieren lassen …

Fußnote: Unsere Überschrift stammt im Original von Biffy Clyro.

Bringt ihm den Kopf von Julian Assange! (3)

Und jetzt alle im Chor: Mike Huckabee, einer der republikanischen Favoriten für die nächste US-Präsidentschaftswahl, hat nicht die Hinrichtung von Wikileaks-Gründer Julian Assange gefordert.

Seit vierzehn Tagen macht die entsprechende Falschmeldung die Runde durch die Medien (BILDblog berichtete). In dieser Woche wurde sie von niemand geringerem als der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, dem “Spiegel” und der “New York Times” verbreitet.

Die “Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung” schrieb am Sonntag:

Der ehemalige Gouverneur von Arkansas und Bewerber um die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner im Jahr 2008, Mike Huckabee, würde Assange gerne zum Tode verurteilen.

Und die Werktagsausgabe der “FAZ” fügte am Mittwoch hinzu:

Manche forderten gleich Assanges Kopf. (…) Mike Huckabee, vormaliger Präsidentschaftskandidat und Talkmaster bei Fox News, sprach wie sein Kollege Bill O’Reilly von “Exekution” wegen Spionage.

Nein. Huckabee sprach, wie gesagt, von Hochverrat und meinte nicht Assange, sondern denjenigen im amerikanischen Staatsdienst, der Wikileaks die geheimen Dokumente zugespielt hat. (Ebenso äußerte sich O’Reilly, sagte aber bei anderer Gelegenheit, er hätte nichts dagegen, wenn Assange von einer amerikanischen Drohne getroffen würde.)

Der “Spiegel” schreibt in seiner aktuellen Ausgabe:

(…) Sarah Palin, für viele die kommende Präsidentschaftskandidatin, setzte Assange mit Osama Bin Laden gleich: Er muss ihrer Meinung nach genauso als Staatsfeind verfolgt werden wie der Massenmörder vom 11. September 2001. (…) Mike Huckabee, ebenfalls ein führender Republikaner, forderte gar offen die Todesstrafe für Enthüller.

Nein. Nicht für “Enthüller”, sondern für Verräter. Dass der “Spiegel” das falsch macht, ist besonders erstaunlich. Die Dokumentare, die jeden “Spiegel”-Artikel auf faktische Fehler überprüfen sollen, hätten nur in der vorigen Ausgabe nachschlagen müssen. Dort wurde Huckabees Position richtig paraphrasiert: “Wer immer diese Information weitergab, habe sich des Landesverrats schuldig gemacht”.

Die “New York Times” immerhin korrigierte sich am Mittwoch:

The Media Equation column on Monday (…) described incorrectly, in some copies, comments by Mike Huckabee, the former Arkansas governor, in which he called for the execution of those responsible for the WikiLeaks disclosures. Mr. Huckabee was referring to Bradley Manning, the person suspected of originally supplying the cables — not to Julian Assange, the founder of WikiLeaks, who disseminated them.

Erstaunlich, dass selbst angesehenste Medien es nicht schaffen, eine Aussage, die sogar im Original vorliegt, richtig wiederzugeben.

Nachtrag, 29. Dezember. In seiner Ausgabe vom 27. Dezember hat der “Spiegel” folgende Korrektur veröffentlicht:

Der republikanische US-Politiker Mike Huckabee hat nicht die Todesstrafe für “Enthüller” von Staatsgeheimnissen gefordert, sondern für “Verräter” von Staatsgeheimnissen.

AFP, Die Welt, Spiegel  etc.

Gewaltige Unterschiede

Beschimpft, bedroht, geschlagen” titelt die “Welt” am 27. Mai und meint damit die Situation von Polizisten in Deutschland und nicht etwa die von ihr und anderen Medien (z.B. AFP, Bild.de, tagesschau.de, “DW-World”, “RP Online”, “Spiegel”) so sträflich vernachlässigte journalistische Sorgfaltspflicht bei diesem Thema.

In allen dazu erschienenen Artikeln wird unkritisch weiterverbreitet, Gewalttaten gegen Polizisten hätten zwischen 2005 und 2009 um 60,1 Prozent zugenommen. Diese Zahl stammt ursprünglich aus einer Studie des kriminologischen Foschungsinstitut Niedersachen (KFN), die im Auftrag von Landesinnenminister Uwe Schünemann (CDU) durchgeführt wurde. Dass diese Studie aus politischen Gründen mit heißer Nadel gestrickt wurde, kann man auf Seite 35 nachlesen:

Die knappe Zeit, die zwischen dem Abschluss der Datenerhebung (28.3.2010) und der IMK (Innenministerkonferenz, Anm. BILDblog) (27./28.5.2010) zur Verfügung stand, reichte nur aus, diese ersten sieben Thesen zu erarbeiten und dazu einen Kurzbericht zu verfassen. (Seite 35, KFN-Studie)

Das erfuhr neben einer ganzen Reihe anderer interessanter Aspekte allerdings nur, wer sich den 37-seitigen Zwischenbericht Nr. 1 tatsächlich vollständig zu Gemüte führte und nicht etwa oben genannten vierseitigen Kurzbericht als Ausgangspunkt seiner Berichterstattung nahm. Nun raten Sie mal, woran sich die Medienberichte über Gewalt gegen Polizisten orientieren – kleiner Tipp: Es ist nicht die 37-seitige Langfassung.

Kurzzusammenfassungen enthalten bekanntermaßen deutlich weniger Informationen und auch nur die, die den Verfassern besonders wichtig sind. Auch bei der oben genannten Studie werden nur in der Langfassung gravierende Mängel bei der Datenerhebung deutlich, die die Macher der Studie größtenteils auch selbst einräumen:

1. Nur zehn von 16 Bundesländern beteiligten sich an der Befragung. Nicht dabei waren Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen, die nach Einwohnern rund zwei Drittel der deutschen Bevölkerung ausmachen, ebensowenig nahm die Bundespolizei teil.

2. Da die Teilnehmer der Studie zu Vorfällen aus den Jahren 2005 bis 2009 befragt wurden, besteht die Gefahr, dass die Ergebnisse durch sogenannte Erinnerungseffekte verfälscht wurden. Selbst die Verfasser der Studie gehen davon aus (S. 25f.), dass der tatsächliche Anstieg der Gewalttaten gegen Polizisten deutlich geringer ausfällt. Hinzu kommt:

Es ist nicht auszuschließen, dass Beamte, die in den ersten drei Monaten des Jahres 2010 Opfer einer schweren Gewalttat geworden sind, diesen Vorfall teilweise dem Jahr 2009 zugeordnet haben. (Seite 26, KFN-Bericht)

Und:

Die starken Zunahmen (…) in den letzten Jahren könnten in Teilen auch darin begründet sein, dass ein Teil der in der Untersuchung mitwirkenden Beamten aufgrund von Arbeitsbelastung und Zeitknappheit auf eine vollständige Auflistung aller Übergriffe verzichtet hat, um sich nur auf den zeitlich am kürzesten zurückliegenden Übergriff zu konzentrieren. (Seite 26, KFN-Bericht)

In der ausführlichen Version der Studie wurden aus dem Anstieg von 60,1 Prozent noch diejenigen jungen Teilnehmer herausgerechnet, die erst so kurz im Polizeidienst waren, dass ihnen z.B. 2005 noch gar nichts zustoßen konnte, da sie zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung waren. Dies reduziert den Anstieg auf 56,5 Prozent (S. 27, KFN-Bericht). Im Kurzbericht und damit auch in sämtlichen Medien wird lediglich die Zahl 60,1 Prozent genannt.

3. Die Teilnehmer der Studie registrierten sich freiwillig online. Sie bilden also zum einen keinen repräsentativen Querschnitt aller Polizeibeamten, zum anderen besteht die Möglichkeit, dass überdurchschnittlich viele Polizisten teilnahmen, die bereits selbst ein Opfer von Gewalt wurden und deshalb besonders an den Inhalten der Studie interessiert waren.

4. Auch die Verfasser der Studie selbst trauen ihren Zahlen nicht und halten es für wahrscheinlich, dass die realen Zahlen deutlich niedriger liegen:

Insgesamt betrachtet gelangen wir auf der Basis der hier dargestellten Ergebnisse zu der Einschätzung, dass es in den zehn an der Untersuchung beteiligten Bundesländern zwischen 2005 und 2009 zu einem deutlichen Anstieg der Gewalt gegen Polizeibeamte gekommen ist, dessen Ausmaß wir auf 30 bis 50 Prozent einschätzen. (Seite 28, KFN-Bericht)

Man beachte: Diese Zahlen, die deutlich niedriger sind als die in den 7 Thesen genannten und von den Medien verbreiteten 60,1 Prozent, sind nur geschätzt – und zwar ohne jede mathematische Grundlage, also Pi mal Daumen.

In den oben genannten Publikationen und in vielen weiteren Artikeln wird keine dieser Ungenauigkeiten und Einschränkungen auch nur erwähnt. Stattdessen – und das unterscheidet die Berichterstatter von einem Sack Papageien – brachten es einige Journalisten sogar noch fertig, eigene Fehler einzubauen.

Die Nachrichtenagentur AFP behauptet beispielsweise:

Die häufigsten Situationen, in denen Polizisten Opfer von Gewalt würden, seien Streitfälle in Familien, Einsätze bei Ruhestörungen und bei linken Demonstrationen.

Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch. In der Studie wird zwar konstatiert, dass der Anstieg bei diesen Einsätzen am stärksten ausfällt (S. 29) – das macht diese Situationen aber keineswegs zu den häufigsten (siehe S. 26).

Der größte Bock wurde allerdings im eingangs erwähnten Artikel der “Welt” geschossen. Da behauptet der Autor einfach mal:

Der Studie zufolge gehen fast drei Viertel der schwer verletzten Polizisten auf das Konto linksextremer Demonstranten.

Krankt schon die Studie an der scheinbar pauschal vorgenommenen Einordnung von Demonstranten in links oder rechts (Seite 19), ist die Behauptung in der “Welt” schlicht falsch. In der Studie (S. 18) steht klar und deutlich, dass 8,4 Prozent aller Polizisten, die wegen einer Verletzung mindestens sieben Tage dienstunfähig waren (gilt als “schwere Verletzung”), bei Demonstrationen verletzt wurden. Davon wiederum wurden 73,3 Prozent von linken Demonstranten verletzt. Linke Demonstranten verursachten also nicht “fast drei Viertel”, sondern gerade einmal 6,2 Prozent (drei Viertel von 8,4) der schweren Verletzungen bei Polizisten.

Da braucht man sich nicht zu wundern, wie es laut KFN überhaupt zur Durchführung der Studie kam:

1. Ausgangslage für die Planung des Projekts.

Aus mehreren Bundesländern berichten Vertreter von Polizeigewerkschaften davon, dass die Gewalt gegen Polizeibeamte in den letzten Jahren deutlich zugenommen habe und eine wachsende Zahl von Beamten im Dienst erheblich verletzt worden sei. (…) Für die These der Polizeigewerkschaften sprechen allerdings Berichte aus der Praxis, wie sie beispielsweise die Welt am Sonntag vom 22. März 2009 wiedergegeben hat.

Ein Artikel der “Welt” ist einer der Gründe für das KFN, eine Studie über Polizeigewalt zu erstellen, über die die “Welt” (und andere) rechtzeitig vor der Innenministerkonferenz dann wieder undifferenziert berichten kann. So schließt sich der Kreis.

Mit Dank an Jörg S.

Das Schein-Interview mit dem Komapatienten

Es war eine Weltsensation, und der “Spiegel” hatte sie exklusiv. Im November berichtete das Nachrichtenmagazin über den Belgier Rom Houben, der nach einem Unfall scheinbar in ein Wachkoma gefallen war, tatsächlich aber wohl bei vollem Bewusstsein gewesen sei — 23 Jahre lang. Er konnte nur nicht mit der Außenwelt kommunizieren.

“Spiegel”-Wissenschaftsredakteur Manfred Dworschak hatte den Mann besucht und glaubte, sogar mit ihm gesprochen zu haben:

Wie haben Sie diese 23 Jahre überlebt, Monsieur Houben? Ein tiefes Knurren entweicht dem Mann im Rollstuhl, er scheint nachzudenken. Dann hurtiges Geklapper, ticketitack, Houbens rechter Zeigefinger huscht über die Tastatur, die an seiner Armlehne klemmt. Buchstabe auf Buchstabe erscheint: “Ich habe meditiert, ich habe mich weggeträumt”, steht da geschrieben. “Und nennen Sie mich Rom.”

Der Mann, der seiner Mitwelt verlorenging, lebt heute in einem hübschen Pflegeheim im belgischen Zolder. Noch immer ist er zu kaum einer Bewegung fähig, aber in seiner rechten Hand ist etwas Leben, das er nutzt: Mit Hilfe einer Sprachtherapeutin, die hinter ihm steht und seine Hand stützt, kann Rom auf einer Bildschirmtastatur schreiben.

Es klappert wieder, ticketitack: “Nie vergesse ich den Tag, an dem sie mich entdeckten, meine zweite Geburt.”

Viele weitere, teils herzzerreißende Antworten über das Leben von jemandem, der unerkannt bei Bewusstsein ist, aber keine Möglichkeit hat, sich mitzuteilen, schien der “Spiegel”-Redakteur dem Mann zu entlocken. Er war offenbar von der unbändigen Euphorie des Neurologen Steven Laureys, der den Fall entdeckt hatte, angesteckt:

Seit seiner Befreiung klappert Rom mit wachsendem Eifer auf seiner Tastatur, solange jedenfalls die Logopädin mitmacht. “Ich habe ihn natürlich getestet, um auszuschließen, dass in Wahrheit die Logopädin schreibt”, sagt Laureys. “Wir sind uns sicher, dass Rom bei Bewusstsein ist. Wussten Sie übrigens, dass er schon an einem Buch schreibt?”

Fernsehsender, Zeitungen und Online-Medien auf der ganzen Welt erzählten die unglaubliche Geschichte des “Spiegel” weiter. Die meisten Menschen, die sie hörten oder sahen, waren berührt. Und ein paar wurden sehr ärgerlich.

Denn die Methode, mit der Rom Houben vermeintlich sprach, ist höchst zweifelhaft. Bei der sogenannten “Gestützten Kommunikation” hält eine andere Person die Hand eines Menschen, der sich sonst nicht artikulieren kann, und führt sie über eine Tastatur. In Deutschland machte der Fall des Autisten Birger Sellin Furore, der sich auf diese Weise angeblich mitteilte, ein Buch schrieb und 1995 in “Stern-TV” mit Günther Jauch unterhielt.

Es fehlen wissenschaftliche Beweise dafür, dass bei der “Gestützten Kommunikation” tatsächlich derjenige spricht, der geführt wird — und nicht (womöglich unwissentlich) der Helfer. In Tests zeigte sich immer wieder, dass die Probanden auf diese Weise nur solche Fragen zuverlässig beantworten konnten, deren Antwort auch die Hilfsperson kannte. Bei der “Gestützten Kommunikation” würde es sich dann nur um eine Form des “Kluger Hans”-Effektes handeln. Amerikanische Fachverbände halten die Technik für diskreditiert.

James Randi, einer der bekanntesten und renommiertesten Kämpfer gegen Aberglaube jeder Art, hält “Gestützte Kommunikation” für nichts anderes als Scharlatanerei. Er geriet deshalb besonders in Rage, als er die Geschichte hörte, wie sich Rom Houben angeblich plötzlich der Welt mitteilte. “Diese grausame Farce muss aufhören!”, schimpfte er in seinem Blog und wies darauf hin, dass man in den Fernsehaufnahmen sogar sieht, dass Houben nicht einmal in Richtung der Tastatur schaut. Das tut aber die Frau, die mit festem Griff seine Hand führt. Das, was Houben angeblich “sagte”, ließ einige Experten ebenfalls misstrauisch werden.

Auch in Deutschland äußerten viele Skeptiker Zweifel.

Wir hatten damals “Spiegel”-Redakteur Manfred Dworschak mit der Kritik konfrontiert und gefragt, warum er meint, mit Rom Houben selbst kommuniziert zu haben. Er antwortete:

Steven Laureys hat Houben getestet (er zeigte ihm eine Reihe von Objekten, während Houbens Logopädin außerhalb des Raumes wartete, und fragte ihn, als sie zurückgekehrt war, was er gesehen hatte).

Ich weiß, dass die gestützte Kommunikation einen trügerischen Eindruck erwecken kann; deshalb habe ich mich ja auch vergewissert. Sie ist aber nicht schon von vorneherein ein untauglicher, korrupter Kanal, der in jedem Fall nur zur Hilfsperson führen kann.

Rom Houben fing nach seiner Entdeckung zunächst an, mit seinem rechten Bein (die rechte Körperhälfte ist motorisch nicht ganz erloschen) Ja-Nein-Signale zu geben. Damit war eine erste Verständigung möglich. Später lernte er, ein einfaches Ja-Nein-Display mit dem Zeigefinger zu bedienen. Als er damit gut zurecht kam, ging er zur alphabetischen Tastatur über.

Insofern ist es nicht verwunderlich, wenn er beim Schreiben nicht immer die Tastatur im Blick hat; er sähe bei seiner Lichtempfindlichkeit ohnehin mitunter nicht allzu viel. Und wenn man bedenkt, dass er fast jeden Tag Stunden mit Schreiben verbringt und diese Tastatur für ihn das einzige Objekt auf der Welt ist, auf das er sein Handeln richten kann, verwundert es nicht so sehr, dass er die Tasten inzwischen auch mal halbwegs blind trifft (sie sind ja auch nicht gerade klein).

Das klang halbwegs überzeugend, doch die Skeptiker sollten Recht behalten. Im aktuellen “Spiegel” muss Dworschak einräumen, dass Rom Houben nicht auf diese Weise mit ihm reden konnte. Die Richtigstellung hat das Nachrichtenmagazin unauffällig in einem langen Artikel über neue Ideen der Hirnforschung versteckt:

Houben schrieb wohl doch nicht selbst; er hat nicht genug Kraft und Muskelkontrolle in seinem rechten Arm, um Zeichen anzusteuern. Die Logopädin, im Bemühen, dem Mann zum Ausdruck zu verhelfen, übernahm also unbewusst die Führung — solche Selbsttäuschungen kommen bei der Methode immer wieder vor. Auch die Auskünfte, die Houben Ende vorigen Jahres dem SPIEGEL gab, stammten demnach nicht von ihm.

Im aktuellen Test bekam Houben nun der Reihe nach ein Wort vorgesprochen oder einen von 15 Gegenständen gezeigt; die Logopädin war nicht dabei. Danach sollte der Mann jeweils den richtigen Begriff aufschreiben — es gelang kein einziges Mal.

Was für ein Alptraum muss es für den Gelähmten gewesen sein, wenn er tatsächlich bei Bewusstsein ist, zu erleben, wie andere in seinem Namen für ihn sprachen, was er gar nicht sagte.

In seinem ersten Stück im vergangenen Jahr schrieb Dworschak über Houben, den er damals noch Rom nannte:

Sein Fall zeigt besonders drastisch, wie wenig mitunter der Schein über das Sein sagt.

Das hat sich leider auf zweifache Art bewahrheitet.

Mit Dank an Marcus Anhäuser!

Vorab Twittern? Wer macht denn sowas?

“Gefährliches Zwitschern” ist ein Artikel im aktuellen “Spiegel” überschrieben. Mit dem “Zwitschern” sind die Kurznachrichten des Online-Dienstes Twitter gemeint, und “gefährlich” sind die nach Ansicht des Bundeswahlleiters und von Politikern, wenn durch sie vor dem Schließen der Wahllokale die vertraulichen Ergebnisse von Wählerbefragungen veröffentlicht werden. Das könnte eine “verfassungswidrige” Beeinflussung der Wahl sein, weiß der “Spiegel” und warnt:

Bürger oder Parteien könnten das Ergebnis anfechten, womöglich müsste die Wahl wiederholt werden.

Weil sich “mögliche Twitter-Informanten” laut “Spiegel” möglicherweise nicht einmal von einer drohenden Geldbuße abschrecken lassen würden, sei sogar ein Verbot der Befragungen am Wahltag im Gespräch.

Bundeswahlgesetz § 49a

Ordnungswidrig handelt, wer (…) Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht.

Aber wer macht sowas überhaupt: vertrauliche Umfrageergebnisse vorzeitig per Twitter in Umlauf bringen, anonym womöglich und aus den geheimnisvollen “rechtsfreien Zonen”, von denen die Verlage gerade so viel raunen? Der “Spiegel” bleibt an dieser Stelle sehr vage, lenkt aber den Verdacht auf die Politiker, die bei der Bundespräsidentenwahl das Handy nicht aus lassen konnten. Doch das war vielleicht stillos, konnte die Wahl aber nicht mehr beeinflussen und war auch nicht gesetzlich verboten.

Anders war es bei diesen Umfrageergebnissen vom Tag der Europawahl vor drei Wochen (die sich hinterher allerdings als nicht wirklich treffend herausstellen sollten):

Und wer ist der gefährliche Zwitscherer, der diese Zahlen deutlich vor der Schließung der Wahllokale verbotenerweise per Twitter öffentlich machte? Jan Fleischhauer, Redakteur bei einem großen deutschen Nachrichtenmagazin.

Hausmitteilung nicht mehr zu verkaufen

Der “Spiegel” will in Zukunft keine Anzeigen mehr akzeptieren, die redaktionelle Inhalte des Magazins imitieren. Die Anzeige des Autoherstellers Toyota, die an der üblichen Stelle der “Spiegel”-“Hausmitteilung” erschien und ihr zum Verwechseln ähnlich war (wir berichteten), sei ein Fehler gewesen, sagte Chefredakteur Georg Mascolo am Freitag bei der Journalistentagung des “Netzwerks Recherche”: “Ein solcher Fehler wird sich beim ‘Spiegel’ nicht wiederholen.”

Mascolo sagte, die Chefredaktion habe damals dem Werbemotiv zugestimmt — und auch dem Verzicht auf das Wort “Anzeige”, der ein “ausdrücklicher Wunsch des Kunden” gewesen sei. Es habe daraufhin eine Fülle von Leser-Reaktionen gegeben. Viele davon hätten sich gar nicht einmal an der fehlenden Kennzeichnung, sondern der Werbeform an sich gestört und deutlich gemacht, dass sie grundsätzlich nicht wollen, dass der “Spiegel” solche Redaktions-Imitate akzeptiert. Obwohl Anzeigen, die sich als journalistische Inhalte tarnen, bei den Werbekunden sehr begehrt seien und entsprechend gut bezahlt würden, habe man nun eine klare Entscheidung dagegen getroffen.

Hausmitteilung zu verkaufen

Nichts ist unmöglich.
(Werbeslogan)

Prinzipiell gibt es für Medien natürlich zwei Möglichkeiten, auf schlechte Zeiten zu reagieren. Entweder können sie besonders auf die Einhaltung von Qualitätsstandards achten, um ihren Wert zu betonen. Oder sie können mitnehmen, was geht.

Für welchen Weg sich das deutsche Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” entschieden hat, konnten seine Leser heute gleich beim Aufschlagen der ersten Seite erahnen — jedenfalls sobald sie gemerkt hatten, dass das, was aussieht wie die “Hausmitteilung”, die traditionell den Auftakt des Heftes bildet, nur eine “Hausmitteilungs”-Attrappe ist. Tatsächlich handelt es sich um eine Anzeige von Toyota. Die echte “Hausmitteilung” steht erst auf der nächsten Seite:

Typographie und Gestaltung der Anzeige sind nicht identisch mit dem redaktionellen Original, ihm aber zum Verwechseln ähnlich:

In bunten Illustrierten sind solche Versuche, den Leser zu täuschen, längst Alltag. Beim “Spiegel” waren sie es bislang nicht. Der Pressekodex sagt übrigens:

Bezahlte Veröffentlichungen müssen so gestaltet sein, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind. Die Abgrenzung vom redaktionellen Teil kann durch Kennzeichnung und/oder Gestaltung erfolgen.

Auf das kennzeichnende Wort “Anzeige” hat der “Spiegel” dennoch lieber verzichtet.

Blättern:  1 2 3