Bei “Spiegel Online” werden Meldungen von Nachrichtenagenturen in aller Regel nicht veröffentlicht, ohne von einem Redakteur noch einmal bearbeitet worden zu sein. Das ist nicht immer eine gute Idee.
Mit eintägiger Verzögerung ist eine Sojus-Kapsel mit drei Astronauten der Internationalen Raumstation ISS sicher in der kasachischen Steppe gelandet. (…) Die drei Astronauten sind wohlauf. Zur Begrüßung gab es eine Gurke.
Das mit der Gurke fand der Redakteur so interessant, dass er auch die Überschrift daraus machte:
Verwirrenderweise heißt es aber am Ende seines Artikels dann:
“Wir sind sanft und zart auf der Erde aufgekommen”, sagte Kosmonaut Alexander Skworzow, der am Samstag als erstes aus der Kapsel stieg. Wie in Russland traditionell üblich, reichten ihm Helfer als erstes Nahrungsmittel einen Apfel. Skworzow biss breit grinsend hinein, merkte dann aber an, dass er nächstes Mal lieber eine Gurke hätte. “Wir müssen die Tradition ändern”, sagte er. “Ich hatte seit einem halben Jahr keine Gurke mehr!”
Hm. Hätte es dann nicht in der Überschrift heißen müssen: “Verspätet gelandet, ohne Gurke begrüßt”? Welche von den beiden Versionen stimmt denn nun?
Die überraschende Antwort lautet: keine. Jedenfalls heißt es in der AFP-Meldung, auf der der “Spiegel Online”-Bericht beruht, dass die Kosmonauten zwar mit dem klassischen Apfel begrüßt worden seien. Nicht Skworzow, sondern sein Kollege Kornjenko habe dann aber gesagt: “Wir müssen die Tradition ändern. Ich hatte seit einem halben Jahr keine Gurke mehr!”
Ein Tag später veröffentlichte AFP dann noch eine aktualisierte und um ein Happy-End ergänzte Fassung:
Prompt wurde ihm sein Wunsch erfüllt: Der Weltraumfahrer bekam seine Gurke.
So gesehen stimmt natürlich jetzt die “Spiegel Online”-Überschrift wieder. Auf eine Art.
Die Sonne ist heute in Berlin um zwei Minuten später aufgegangen als gestern. Erstaunlicherweise war das aber nicht einmal “Spiegel Online” einen unheilschwangeren Artikel wert. Das könnte daran liegen, dass die Entwicklung abzusehen war. Das allein erklärt die fehlenden Schlagzeilen aber nicht.
Heute morgen ist der Aktienkurs der Deutschen Bank eingebrochen, und das Bemerkenswerte daran ist, dass man das gestern schon wissen konnte. Die Aktie wird nämlich seit heute ohne das Bezugsrecht auf die neuen Aktien gehandelt, die das Unternehmen ausgeben wird, und der Kurs liegt um den Wert dieses Bezugsrechtes niedriger. Deshalb war klar, dass unabhängig von irgendwelchen anderen Einflüssen allein aus technischen Gründen die Aktie um diesen Betrag niedriger in den Handel gehen würde, das macht über acht Prozent aus.
Aktien-Experten wussten das. Und zum Beispiel die “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” hat es ihren Lesern freundlicherweise vorab schon erklärt; “Der Aktionär” riet online vor der Börsenöffnung: “Aktionäre der Deutschen Bank sollten beim Anblick des heutigen Kurses nicht in Panik verfallen.”
Nun sind aber, anders als man vielleicht glauben könnte, Journalisten, die über Aktien berichten, nicht unbedingt Aktien-Experten. Und wer ahnungslos auf die reinen Zahlen schaut, gerät schnell und ganz unnötig ins Hyperventilieren.
Wie die Nachrichtenagentur AFP. Die meldete heute morgen um 9.22 Uhr:
Deutsche-Bank-Aktien stürzen nach Gewinnwarnung acht Prozent ab
Frankfurt/Main, 22. September (AFP) – Die Aktien der Deutschen Bank sind am Mittwoch nach einer Verlustwarnung des Konzerns vom Vortag massiv abgestürzt. Die Papiere des Konzerns verloren an der Deutschen Börse in Frankfurt am Main kurz nach Handelsstart über acht Prozent. Deutschlands größte private Bank hatte am Dienstag mitgeteilt, dass sie für das dritte Quartal von Juli bis September mit einem Verlust rechnet. (…)
Noch einmal: Der “Absturz” war schon am Tag vorauszusehen und er hatte nichts mit der Gewinnwarnung zu tun.
Doch obwohl Reuters bereits eine halbe Stunde zuvor den Abschlag von 8,8 Prozent berichtet und richtig eingeordnet hatte, wurde die sensationsheischende Falschmeldung von AFP mit der branchenüblichen Besinnungslosigkeit von den Online-Medien übernommen. “Spiegel Online” meldete aufgeregt:
Aktie tief im Minus: Anleger strafen Deutsche Bank ab
An der Frankfurter Börse spekulieren die Investoren massiv gegen die Deutsche Bank: Nachdem das Institut vor einem Verlust warnen musste, fiel die Aktie am Mittwochmorgen um bis zu acht Prozent in die Tiefe. Bereits am Vortag war der Kurs abgestürzt.
Frankfurt am Main – Aktien der Deutschen Bank sind am Mittwoch nach einer Verlustwarnung vom Vortag massiv abgestürzt. Der Konzern rechnet für das dritte Quartal mit einem negativen Ergebnis. Diese Nachricht gab das größte deutsche Geldhaus bereits am Dienstag bekannt – woraufhin der Aktienkurs um rund fünf Prozent fiel. Doch auch am Mittwochmorgen ist noch keine Erholung in Sicht. Im Gegenteil: Die Papiere notierten am Vormittag zeitweise mit rund acht Prozent noch kräftiger im Minus.
“Welt Online” titelte: “Nach Verlustwarnung: Deutsche-Bank-Aktien stürzen in den Keller”, die Internetableger von “Stern” und “Rheinischer Post” schrieben: “Nach Gewinnwarnung: Deutsche-Bank-Aktien stürzen acht Prozent ab”.
Es dauerte bis 15:51, bis AFP in einer Meldung den Sachverhalt richtig darstellte, allerdings ohne die Falschmeldung vom Morgen explizit zu korrigieren. Aber auch “Welt Online” und “RP-Online” verzichteten darauf, den Fehler ihren Lesern zu erklären, und verbesserten nur klammheimlich ihre Artikel. “Spiegel Online” hat seiner neuen Fassung, die plötzlich harmlos “Bezugsrechtehandel drückt Aktienkurs” heißt, immerhin einen Hinweis auf den früheren Fehler hinzugefügt.
Beim Rumpfonlineangebot des “Stern” steht natürlich weiterhin die alte Falschmeldung. Rechnet man den rein technischen Kursrückgang heraus, hat die Deutsche-Bank-Aktie heute übrigens sogar an Wert gewonnen.
Amerikanischer Verschwörungstheoretiker müsste man sein! Dann würden die europäischen Medien über einen berichten — wenn es denn das ist, was man will.
Doch von Anfang an: Das “International Center for 9/11 Studies” ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, die Anschläge vom 11. September 2001 besser verständlich zu machen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Einsturz des WTC 7, jenes Gebäudes des World Trade Centers, das – anders als die beiden berühmten Türme – nicht selbst von einem Flugzeug getroffen wurde. Hinter dem Kollaps dieses Hochhauses vermuten Verschwörungstheoretiker eine gezielte Sprengung.
Das “National Institute of Standards and Technology” (NIST) wiederum ist eine Normierungsbehörde in den Vereinigten Staaten, die auch zahlreiche bautechnische Untersuchungen zum Einsturz des World Trade Centers durchgeführt hat. Im Jahr 2008 veröffentlichte das NIST eine Untersuchung über den Einsturz von WTC 7, deren ursprüngliche Fassung nach zahlreichen Hinweisen des Zentrums für 9/11-Studien noch einmal etwas überarbeitet werden musste. Es gibt also seit längerem ein gewisses Spannungsfeld zwischen dem Verein und der Behörde.
Unter Berufung auf den Freedom of Information Act, der jedem US-Bürger Einblick in Regierungsdokumente erlaubt, hat das 9/11-Zentrum vom NIST die Herausgabe von Gutachten, Plänen und Detailzeichnungen statischer Elemente des WTC 7 gefordert (PDF) — und die Herausgabe aller Videos und Fotos, die bei der Untersuchung des Einsturzes durch das NIST verwendet wurden.
In einer Pressemitteilung schreibt das 9/11-Center, dass das NIST das Material erst herausgegeben habe, nachdem das Center Klage eingereicht habe. Diese Klage ist ein bisschen nebulös: Außer in dieser Pressemittelung lässt sich kein Hinweis dazu finden. Auch lässt das Center selbst offen, ob es einen direkten Zusammenhang zwischen Klage und Herausgabe gibt oder nur einen zeitlichen, und ob es tatsächlich zu einer Verhandlung oder gar einem Urteil gegen das NIST kam.
Als das Material, das eine bunte Sammlung von Fotos und Videos von privaten Nutzern und Medien darstellt, dem Verein vor kurzem dann endlich übergeben wurde, fing der an, es auf YouTube hochzuladen — eine Nachricht, die in den USA außer den üblichen Verschwörungswebseiten näherungsweise niemanden interessierte.
Ganz anders in Europa: Mit der Internetseite der “Neuen Zürcher Zeitung” fing letzte Woche alles an. Die erklärte erst noch einigermaßen korrekt:
[Die Videos] gleichen im wesentlichen denjenigen, die schon am 11. September 2001 und kurz danach im Fernsehen gezeigt wurden. Darunter befinden sich aber auch die Szene [sic] aus der Sicht von direkt Beteiligten, etwa von Feuerwehrmännern oder von Eingeschlossenen.
Nur um dann hinzuzufügen:
Die Aufnahmen blieben während Jahren unter Verschluss.
Eine Formulierung, die so oder so ähnlich von allen anderen Medien übernommen wurde, die aber grob irreführend ist: Das NIST hatte die Aufnahmen ja nur für seine Untersuchungen zusammengetragen, nicht etwa beschlagnahmt. Die Originalaufnahmen existierten weiterhin und wurden teilweise veröffentlicht (zum Teil live am 11. September 2001 selbst) und teilweise eben nicht. Bei der Menge des Materials lässt sich schlecht sagen, was davon schon veröffentlicht wurde und was nicht, und anders als Texte lassen sich Videos auch nur bedingt googeln. Schon unter den Clips, die das 9/11-Center mit seiner Pressemitteilung online gestellt hat, finden sich aber prompt zwei, die schon seit mindestens drei Jahren auf YouTube zu sehen sind.
“NZZ Online” zeigte die beiden seit Jahren veröffentlichten Videos als zwei von drei Beispielen für die “bisher unbekannten Videos”. Und weil die Formulierungen zur Klage gegen das NIST in der Pressemitteilung etwas vage waren und der Autor von “NZZ Online” auf jede weitere Recherche verzichtete, wie er uns auf Anfrage mitteilte, lautet die Formulierung dort ähnlich vage:
Die Veröffentlichung erfolgt unter dem Druck einer Klage des International Center for 9/11 Studies.
Obwohl sich “NZZ Online” ausschließlich auf das Center for 9/11 Studies selbst stützt, reichte der gute Ruf der “Neuen Zürcher Zeitung” einigen Journalisten offenbar aus, die Angaben ungeprüft zu übernehmen. Und damit existierte plötzlich eine neue, vermeintlich seriösere Quelle:
Wie die “Neue Züricher Zeitung” in ihrem Internetangebot berichtet, seien die Videos in den vergangenen neun Jahren durch das National Institute of Standards and Technology (Nist) unter Verschluss gehalten worden.
Auch Bild.de (BILDblog berichtete), express.de, FAZ.net und “Focus Online” schlossen sich an. “Spiegel Online” erklärte gar, die Veröffentlichung der “jahrelang unter Verschluss gehaltenen” Aufnahmen sei “vor Gericht” erzwungen worden, wofür sich nun wirklich überhaupt kein Beweis mehr finden lässt.
Und weil ein paar europäische Journalisten auf der Suche nach einer guten Story und beeindruckenden Bildern auf ernstzunehmende Recherche verzichtet haben, glauben jetzt ein paar Millionen Internetnutzer, dass sie bisher unbekannte Videos gesehen haben, für die amerikanische Verschwörungstheoretiker vor Gericht gezogen sind.
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.
Nachtrag, 15. September: Das International Center for 9/11 Studies hat uns gegenüber bestätigt, dass es keine gerichtliche Entscheidung gegen das NIST gegeben hat. Ob ein direkter Zusammenhang zwischen der eingereichten Klage und der Freigabe des Bildmaterials durch das NIST besteht, ließ das Center selbst offen.
In den USA konnte sich ein Mann einige Tage nicht in ein Online-Spiel-Netzwerk einloggen, weil dessen Betreiber den Wohnort des Mannes für einen Witz hielt: Fort Gay.
“Hihi”, dachte man sich da bei “Spiegel Online”, “‘Schwulburg’, das ist ja witzig”, und kalauerte weiter:
Es ist kein Zufall, dass “Fickdorf” – im Gegensatz zu den anderen genannten Orten – nicht mit einem Link unterlegt ist: Ein Ort dieses Namens ist nämlich nirgends zu finden.
Es gibt wohl kaum etwas, was Michaele Salahi nicht täte, um bekannt zu werden
erklärt “Spiegel Online” und ist sich der Ironie dieser Aussage offenbar nicht bewusst.
Michaele Salahi und ihr Mann jedenfalls sind “mit einer Unverfrorenheit” schon einmal “vorübergehend groß heraus” gekommen:
Die Ex-Cheerleaderin der Washington Redskins und der Winzer schafften es, sich uneingeladen zu einem Staatsdinner ins Weiße Haus zu stehlen.
Was “Spiegel Online” nicht ahnen konnte: Wer es schafft, sich selbst ins Weiße Haus zu schmuggeln, der schafft es auch, sich als frühere Cheerleaderin der Washington Redskins auszugeben. In einem Artikel über Salahis Auftritt mit den Cheerleaderinnen betont die “Washington Post” jedenfalls vier Mal, dass sich niemand daran erinnern konnte, dass die Frau jemals Mitglied gewesen sei:
Ihre Zweifel stiegen, als Salahi einige grundlegende Cheerleader-Routinen nicht ausführen konnte, darunter die Standard-Choreographie zum Teamsong “Hail to the Redskins”.
Ehrgeizig sind sie ja, das muss man den Autoren des Panorama-Ressorts von “Spiegel Online” lassen. Anders lässt sich nämlich kaum erklären, warum sie es wagen, sich mit den Schmutz- und Tränenprofis von “Bild”, “Bunte” & Co. zu messen.
Ein aktueller Artikel etwa, den “Spiegel Online” aus der britischen “Daily Mail” zweitverwertet (das ist so üblich) und mit einer elfteiligen Fotostrecke (Titel: “Einmal Ersatzteillager und zurück”) angereichert hat, dreht sich um das amerikanische “Reality-TV-Sternchen” Heidi Montag. Ihre Berühmtheit rührt hauptsächlich daher, dass sie an nur einem Tag zehn Schönheitsoperationen über sich ergehen ließ. Und genau unter diesem operierten Körper leidet sie inzwischen:
Ich möchte nicht, dass meine Nase abfällt wie die von Michael Jackson.
Und was fällt “Spiegel Online” dazu ein?
Und:
So ist das mit Ersatzteilen – manche halten, andere nicht. Heidi Montag, Reality-TV-Sternchen, unterzog sich einer körperlichen Generalüberholung und ließ zehn Schönheits-OPs an einem Tag durchführen. Nun bereut sie den Schritt: Die Nase bröckelt, und das Silikon bereitet Unannehmlichkeiten.
Dass zu Michael Jacksons Schicksal deutlich mehr gehört als die Angst vor dem Verlust der Nase, weiß man spätestens seit letztem Jahr. Außerdem sind es Schmuddelmedien wie “Spiegel Online”, wo zu Heidi Montags Schönheitsoperationen in diesem Jahr bereits neun Artikel (Klickstrecken inklusive) erschienen sind, für die sich Frauen unters Messer legen.
Apropos ziemlich viel von irgendetwas an nur einem Tag: In einem anderen aktuellen Artikel zur Tattoo-Künstlerin Kat von D, die in Deutschland vor allem deshalb bekannt ist, weil sie die Neue von Sandra Bullocks Ex ist, kann man unter der launigen Überschrift “Jesse James’ Neue faselt von großer Liebe” lesen:
Sie ist 28, arbeitet als Tattoo-Künstlerin und nennt sich Weltrekordlerin, seit sie sich im Dezember 2007 binnen 24 Stunden 400 Tätowierungen stechen ließ.
Tatsächlich war es aber genau andersherum: Kat von D ließ sich nicht stechen, sondern stach selbst binnen 24 Stunden 400 Tätowierungen an verschiedenen Personen. Weltrekordlerin wiederum kann sie sich schon lange nicht mehr nennen, denn ihr Rekord wurde seitdem schon mehrfach gebrochen.
Vermutlich haben sich die Autoren hier vom deutschen Wikipedia-Eintrag zu Kat von D verwirren lassen. Dort heißt es:
Am 14. Dezember 2007 setzte sie mit 400 Tattoos innerhalb von 24 Stunden den Weltrekord.
Was soll man sagen? Die Anpassung des “Spiegel Online”-Panoramaressorts an andere Boulevardmedien scheint zu funktionieren — zumindest, was Niveau und Recherche angeht.
Mit Dank an Nina.
Nachtrag, 7. September: “Spiegel Online” hat den Artikel über Kat von D zum Teil korrigiert:
In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass sich die Tattoo-Künstlerin Kat von D. Weltrekordlerin nennt, weil sie sich im Dezember 2007 binnen 24 Stunden 400 Tätowierungen stechen ließ. Korrekt ist, dass Kat von D. innerhalb von 24 Stunden 400 Tattoos gestochen hat und sie sich deshalb Weltrekordlerin nennen darf. Wir haben den Text entsprechend korrigiert.
Eine Woche, nachdem der “Spiegel” einen Vorabdruck des neuen Buchs von Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin veröffentlicht hatte (“Bild” hatte im Laufe der Woche das gleiche getan), wurde das Buch heute endlich offiziell vorgestellt — begleitet von Livetickern auf “Spiegel Online” und Bild.de.
Auch sonst geben sich die Medien viel Mühe, die von ihnen selbst entfachte Kontroverse um den früheren Berliner Finanzsenator umfangreich auszuschlachten abzudecken: “Spiegel Online” hat da zum Beispiel eine Bildergalerie vorbereitet, die die Proteste gegen Sarrazin bei dessen Buchpräsentation zeigt.
Demonstrant in Berlin: Begleitet von einem Polizeiaufgebot machten einige Bürger ihrem Ärger Luft.
stand da erst, dann:
Demonstrant in Berlin: Begleitet von einem Polizeiaufgebot machten die Bürger ihrem Ärger Luft. Unterstützt wurde die Veranstaltung von Politikern der SPD, der Grünen, der Linken sowie Gewerkschaftsvertretern.
Das wäre gar nicht weiter erwähnenswert — wenn, ja wenn das dazugehörige Foto nicht etwas ganz anderes zeigte:
Nicht nur, dass der Demonstrant sich offensichtlich bei Sarrazin bedankt — er hat auch gleich noch die Webadresse der islamophoben Hassseite “Politically Incorrect” auf sein Schild gekritzelt.
Inzwischen hat “Spiegel Online” offenbar bemerkt, was für Inhalte da (wieder mal) unbesehen in eine Bildergalerie gerutscht waren, und hat das Foto durch ein ganz anderes ersetzt.
Über “Spiegel Online” heißt es häufig, Fehler würden dort schnell und transparent korrigiert.
Schnell ging es offenbar wirklich, den Fehler im Vorspann dieses Artikels zu korrigieren:
Schlecker bleibt unter Druck. 150.000 Datensätze von Online-Kunden der Drogeriekette konnten im Internet abgerufen werden. Die Sicherheitslücke ist zwar inzwischen geschlossen. Doch nun ist öffentlich, dass neben der Allianz und dem Finanzministerium auch der SPD-Vorstand dort einkauft.
Der letzte Satz war, höflich ausgedrückt, Unfug — und deshalb auch nach wenigen Stunden wieder gelöscht.
Richtig ist, was im Artikel steht:
Der für die Panne verantwortliche Online-Dienstleister der Drogeriekette hatte dem Bericht zufolge auch das Finanzministerium, den Versicherungskonzern Allianz, das Bundesverwaltungsgericht und den SPD-Parteivorstand als Kunden.
So steht es auch in dem Artikel in “Bild”, auf den sich “Spiegel Online” beruft:
Brisant: Der Online-Dienstleister, bei dem die Schlecker-Daten ungesichert liegen, berät auch Bundesministerien, das Bundesverwaltungsgericht, die Allianz und den SPD-Parteivorstand.
Transparent wurde da allerdings (mal wieder) nichts korrigiert: Der irreführende Satz wurde einfach aus dem Vorspann getilgt und gut war’s.
Anderseits ist das immerhin mehr, als beim wortgleichen Artikel auf manager-magazin.de geschehen ist, wo es immer noch heißt:
Mit Dank an Peter A., Alexander S., Markus E. und André H.
Nachtrag, 28. August: Das “Hamburger Abendblatt” schreibt heute in seiner Printausgabe:
Laut “Bild”-Zeitung umfassten die Datensätze Vor- und Nachnamen, Adresse, Geschlecht, E-Mail-Adresse und Kunden-Profil sowie 7,1 Millionen E-Mail-Adressen von Newsletter-Kunden der Drogeriefirma. Zu den Kunden gehörten demnach das Finanzministerium, die Allianz, das Bundesverwaltungsgericht und der SPD-Parteivorstand.
Zwar sei der Fehler inzwischen behoben, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Bekannt ist aber nun, wer alles bei Schlecker einkauft. Zum Beispiel das Finanzministerium.
Mit Dank an Jürgen K. und Tobias P.
2. Nachtrag, 29. August: Und der Deutschlandfunk meldete gestern:
Zu den Online-Kunden sollen unter anderem das Finanzministerium, das Bundesverwaltungsgericht und der SPD-Parteivorstand gehören.
Vermutlich sind letztlich Bastian Sick und die Süddeutsche Verlagsgesellschaft schuld. Schließlich war es vor einigen Jahren die Idee des SZ-Verlags gewesen, das Verlagsbudget mit der 100-teiligen “Süddeutsche Zeitung Bibliothek” aufzustocken. Und schließlich war es Bastian Sick gewesen, der Autor der oberlehrerhaften “Spiegel Online”-Kolumne zu sprachlichen und grammatikalischen Schludrigkeiten, der die Sammlung, Ordnung und Kommentierung von Leserzuschriften zur Marktreife geführt hatte. Man muss dem Respekt zollen: Den Lesern ihre eigenen Einsendungen kostenpflichtig anzudrehen, das muss man ja auch erst einmal schaffen.
Aber wie dem auch sein mag, die Verknüpfung und Perfektion beider Ideen darf sich “Spiegel Online” auf die Fahnen schreiben.
Wer nämlich beispielsweise in dieser Woche den Beitrag “Schräge Schilder – Vorsicht, Laternenmast von achtern” auf “Spiegel Online” las, der bekam als Dienstleistung am Leser sogleich eine freundliche Serviceleistung des Spiegel Verlages mitgeliefert — in Form eines kleinen Kastens, der nicht nur auf das Buch “Schräge Schilder” in der Edition “Spiegel Online” verweist, sondern auch einen ganz besonders freundlichen Link direkt zum Spiegel-Shop beinhaltete:
Weil man aber so einen kleinen Kasten schnell mal übersieht, waren die Damen und Herren bei “Spiegel Online” so nett und haben auch in der Bildergalerie zum zugehörigen Text einen dezenten Hinweis auf das bestimmt sehr lustige Buch versteckt:
Dieses Prinzip ist bei “Spiegel Online” weder ein Einzelfall noch neu. Im Spiegel-Shop finden sich insgesamt immerhin 18 Titel, die Inhalte von “Spiegel Online” in Buchform zusammenfassen und die entsprechend bequem direkt auf der Plattform selbst beworben werden können – und da sind drei “Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”-Spiele sowie die zehn Hörbücher mit “Spiegel Online”-Inhalten noch nicht einmal eingerechnet.
Bereits im April wurde beispielsweise auf ähnliche Weise das ebenfalls “bequem im Spiegel-Shop” zu bestellende Buch “Sorry, wir haben die Landebahn verfehlt” angepriesen. Ein Buch, das nach Angaben von “Spiegel Online” “die lustigsten Flugzeug-Erlebnisse von Spiegel Online-Lesern” versammelt.
Eine erkennbare Unterscheidung zwischen Werbung und redaktionellem Beitrag war auch damals nicht auszumachen. Auf der Startseite wurde das “Thema” selbst angekündigt, samt einer redaktioneller “Themenseite”, die überraschenderweise den selben Titel wie das Buch trug:
Auf der Beitragsseite selbst war dann ein freundlicher Hinweis auf das Buch zu sehen, der direktemang zum Spiegel-Shop führte:
Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis im Spiegel-Shop auch die schlauesten Kommentare zu allen Themen der “Spiegel Online”-Foren zum Kauf angeboten werden werden. Aber keine Sorge, Sie werden davon erfahren — die kritischen Reporter von “Spiegel Online” werden mit Sicherheit eine Themenseite anlegen und ausführlich berichten. Wie das gute Journalisten eben tun.
Die Geschichte ist so ungewöhnlich, dass das Polizeipräsidium Bochum im ersten Satz seiner Pressemitteilung erst einmal verkündet, dass der Inhalt der nachfolgenden Polizeipressemeldung “nun wirklich sehr ungewöhnlich” sei: Ein 35 Jahre alter Mann aus Herne ließ sich wegen einer Geschwulst am Kopf im Krankenhaus untersuchen, woraufhin die Ärzte auf seinem Röntgenbild einen Fremdkörper entdeckten, der sich bei einer Operation als Projektil des Kalibers 22 herausstellte.
Ein Mann aus Herne hat jahrelang mit einer Pistolenkugel im Kopf gelebt. Er hatte in einer Silvesternacht angetrunken einen Schlag am Hinterkopf verspürt, dem aber keine Bedeutung beigemessen. Die Polizei vermutet, dass er das Opfer eines Schützenbruders wurde.
Diese Vermutung äußert die Polizei allerdings weltexklusiv auf “Spiegel Online”. Wie uns der Polizeisprecher auf Anfrage bestätigte, habe er nie von einem “Schützenbruder” gesprochen. Er habe lediglich in einem der zahlreichen Gespräche mit Journalisten aus aller Welt erklärt, dass Projektile des Kalibers 22 (5,6 mm) typisch für Sportschützen seien — und die Polizei regelmäßig vor Silvester davor warne, mit Salutschüssen das Jahr zu begrüßen.