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“Bild” sind nicht mehr Papst

"Unfehlbar?"Es kommt einigermaßen selten vor, dass der Vorstandsvorsitzende des Axel Springer Verlags Mathias Döpfner sich in der “Bild”-Zeitung zu Wort meldet. Es bedarf schon einer besonderen Gelegenheit: Die Wahl Barack Obamas zum Präsidenten der USA beispielsweise oder der 95. Geburtstag von Ernst Cramer, Springer-Aufsichtsratsmitglied und “engster Weggefährte” des Verlagsgründers Axel Springer. Und auch die “weltweite Kritik am Papst” ist offenbar so eine besondere Gelegenheit.

Papst Benedikt hatte bekanntlich den exkommunizierten Bischof und Holocaust-Leugner Richard Williamson am 24. Januar wieder in die Kirche "Papst-Audienz für kleinen Löwen"aufgenommen und dafür harsche Kritik geerntet. “Bild” hatte die Kontroverse darum, an der kaum ein deutsches Medium vorbeikam, jedoch über mehrere Tage weitgehend ignoriert und lediglich in einer Mini-Meldung mal erwähnt (wir berichteten). Franz Josef Wagner war der erste, der vergangenen Freitag, eine knappe Woche nach der umstrittenen Entscheidung des Papstes, eine Meinung dazu äußern durfte, und er übte scharfe Kritik an Papst Benedikt. Am Samstag endlich berichtete “Bild” schließlich ausführlicher über den “Nazi-Skandal”, Peter Hahne kommentierte in der “Bild am Sonntag” unter einem größeren Artikel über den “Papst in der Krise” den “Fehler eines Unfehlbaren”.

Und heute nun, da es “immer mehr kritische Stimmen” unter hochrangigen deutschen Katholiken gibt, platziert auch “Bild” das Thema wie schon gestern auf der Seite 1 und berichtet endlich groß darüber auf der Seite 2 – und Mathias Döpfner höchstpersönlich äußert sich in einem Kommentar über die vermeintliche Unfehlbarkeit des Papstes:

Bleibt die Frage, warum es so lange gedauert hat, bis “Bild” die Bedeutung des Themas erkannte. Schließlich hätte “Bild” auch vor der Intervention dem Kommentar des Vorstandsvorsitzenden schon wissen können, welche Position der Axel Springer Verlag hierzu vertritt. Von Solidarität mit dem Papst steht schließlich nichts in den Unternehmensgrundsätzen.

P.S.: Bild.de dokumentiert übrigens erst heute per Video das “Interview der Schande” und damit die “unfassbaren Äußerungen des Holocaust-Leugners” Richard Williamson. Es ist das Interview mit dem schwedischen Fernsehen aus dem vergangenen Jahr (wir hatten es hier vergangene Woche verlinkt), über dessen Inhalt seit über einer Woche in anderen Medien als “Bild” diskutiert wird.

Erdogans “Hassrede gegen Israel”

In den Unternehmensgrundsätzen von Axel Springer ist die “Unterstützung der Lebensrechte des israelischen Volkes” ein zentraler Punkt. Die “Bild”-Zeitung interpretiert ihn regelmäßig als Auftrag, Nachrichten über Israel zu manipulieren (siehe Kasten). Für Kritik am Handeln der israelischen Regierung gibt es in “Bild” nie einen Anlass; wer es dennoch tut, muss folglich Antisemit sein.

Wie routiniert “Bild” das macht, zeigt der heutige Seite-1-Bericht über den Eklat auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos. Der israelische Präsident Shimon Peres hatte zum Teil lautstark ein langes, flammendes Plädoyer für den Gaza-Krieg gehalten und den neben ihm sitzenden türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan direkt angesprochen. Als Erdogan antworten wollte, brach der Moderator das Gespräch aus Zeitgründen ab. Erdogan verurteilte noch Israels Vorgehen in Gaza und die vielen unschuldigen Opfer (“Wenn es ums Töten geht, mit dem Töten kennt ihr euch sehr gut aus. Wir wissen, wie ihr Kinder am Strand getötet und erschossen habt” – Wortlaut in der dpa-Übersetzung) und verließ dann wutentbrannt das Podium (ausführliche Schilderung bei Spiegel Online).

Es gibt natürlich viele Möglichkeiten, diesen Eklat zu bewerten. Aber “Bild”-Leser sind heute vermutlich die einzigen, die glauben, dass Erdogan eine “Hassrede gegen Israel” gehalten hat. “Bild” verschweigt seinen Lesern nicht nur den Kontext, sondern erweckt auch den falschen Eindruck, der Moderator habe Erdogan deshalb am Reden gehindert, weil es sich um eine “Hassrede” handelte.

[Ausriss Seite-1-Artikel] "Hassrede gegen Israel in Davos: Eklat um Türkei-Premier"

Den Platz, den “Bild” durch das Weglassen wesentlicher Fakten gewann, nutzt die Zeitung für ein anonymes Zitat:

Ein Besucher schockiert: “Mit seinem Antisemitismus stellt sich Erdogan in eine Reihe mit den Israel-Hassern im Iran.”

Um wen es sich handelte, scheint für “Bild” dabei ebenso irrelevant zu sein wie die Tatsache, dass es sich um eine extreme Minderheitenmeinung handeln muss. Erdogan hatte in einer Pressekonferenz im Anschluss erklärt, “in keinster Weise die israelische Bevölkerung, Präsident Peres oder das jüdische Volk angegriffen” zu haben, und Antisemitismus als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet. Peres sagte, er habe Erdogan angerufen “und ihm gesagt, dass ich die Sache nicht persönlich nehme”. Sein Respekt vor ihm habe sich nicht geändert.

Mit Dank an Katrin G., Bernhard W., Attila S., Daniela F. und Christopher I.

“Bild” sind immer noch Papst

Papst Benedikt XVI. hat den exkommunizierten Bischof Richard Williamson, gegen den wegen Holocaust-Leugnung ermittelt wird, wieder in die Kirche aufgenommen. Williamson hat die Existenz von Gaskammern bestritten und behauptet, während der Naziherrschaft seien nicht sechs Millionen Juden umgebracht worden, sondern rund 300.000. Jüdische Organisationen sind dementsprechend schockiert und kritisieren die Entscheidung des Papstes scharf.

Die Nachricht, dass der Papst einen Holocaust-Leugner rehabilitiere, betrifft zwei Kernkompetenzen der “Bild”-Berichterstattung:

  • Papst
  • Juden

Zum einen hofiert “Bild” den Papst bekanntlich wie kein zweites Medium und informiert die Leser akribisch per “Vatikan-Sonder-Korrespondent” wenn Benedikt “aus der Sommer-Residenz” grüßt, “viele Krippen sehen” will, “einen flauschigen Koala” streichelt oder auch darüber, was für ein “überwältigendes Gefühl” es sei, “vor ihm zu knien, den Fischerring zu küssen”. Zum anderen ist der “Bild”-Zeitung das “Herbeiführen einer Aussöhnung zwischen Juden und Deutschen” per Unternehmensgrundsatz verordnet – den “Bild” manchmal zu ernst zu nehmen scheint.

Die Herausforderung, mit der aktuellen Papst-Juden-Nachrichtenlage umzugehen, nahm die “Bild”-Zeitung gestern an, indem sie, wie auch andere Medien, auf der Titelseite darüber berichtete – allerdings etwas kleiner als andere Medien:

"Vergebung für Ex-Bischof"

Und heute, da viele Medien noch einmal über die umstrittene Entscheidung des Papstes berichten, berichtet natürlich auch “Bild” über den Papst – wieder auf der Titelseite:

"Papst reist nach Afrika"

Mit Dank an Michu B. für die Anregung.

18-Uhr-Prognose immer früher

Sonntags an einem Wahltag, pünktlich um 18 Uhr, nach Schließung der Wahllokale, kommt bekanntlich die 18-Uhr-Prognose. Da gibt es endlich Zahlen, die einen ersten Hinweis geben, wie die jeweilige Wahl ausgegangen sein könnte. Vorher nicht. Jedenfalls meistens.

Bei der Bundestagswahl 1998 allerdings hatte der Sender RTL bereits 37 Sekunden vor 18.00 Uhr die erste Wahlprognose (die auf Wähler-Befragungen nach der Stimmabgabe vor den Wahllokalen beruht) veröffentlicht. 37 Sekunden. Das ZDF kritisierte RTL damals scharf und warf dem Sender vor, er versuche bewusst, “seine Einschaltquoten zu erhöhen”, wie die “Berliner Zeitung” berichtete. RTL sprach von einem Versehen.

Vier Jahre später, bei der Bundestagswahl 2002, veröffentlichte das ZDF die erste Wahlprognose bereits zwei Minuten vor 18 Uhr auf seiner Internetseite, wie das “Handelsblatt” damals dokumentierte. Das ZDF sprach von einem Versehen.

Es gibt einen guten Grund, dass die 18-Uhr-Prognose nicht 17.47-Uhr-Prognose heißt: Wähler, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben, sollen in ihrer Wahlentscheidung nicht beeinflusst werden, und es soll verhindert werden, dass sie taktisch wählen — der Grundsatz der Gleichheit der Wahl würde verletzt.

Und das ist keine Verpflichtung, die sich die Medien selbst auferlegt haben, sondern das steht im Bundeswahlgesetz und in den Wahlgesetzen der Länder. Im Hessischen Wahlgesetz beispielsweise:

Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.

Bild.de veröffentlichte gestern trotzdem vor Schließung der Wahllokale die erste Prognose der Hessen-Wahl. Nicht 37 Sekunden und auch nicht zwei Minuten, sondern etwa eine Viertelstunde vor 18 Uhr:

Bei der Veröffentlichung der Ergebnisse von Wählerbefragungen “vor Ablauf der Wahlzeit” handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Mit Dank an B., Lukio, Dorin P. und Mario auch für die Screenshots.

Nachtrag, 21.1.2009: Wie Dorin Popa im Tivoli-Blog berichtet, geht der hessische Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel der Sache nach. Hannappel bestätigte uns gegenüber, dass er die “Bild”-Chefredaktion zu einer Stellungnahme bezüglich der Veröffentlichung der “1. Prognose” aufgefordert hat. Das Tivoli-Blog fragt sich und andere außerdem, wo genau die Zahlen von Bild.de eigentlich herkommen könnten. Weder bei der Forschungsgruppe Wahlen, noch bei infratest dimap, weiß man Antwort.

Nachtrag, 22.1.2009: Das Tivoli-Blog hat noch ein bisschen herumgefragt und herausgefunden, dass in den Parteien die ersten Prognosen der Wahlnachfrage bereits am frühen Nachmittag kursieren sollen. Desweiteren zitiert das Blog “Matthias Jung von der Forschungsgruppe Wahlen (ZDF)” dahingehend, dass es “gegen 17 Uhr an weniger als eine Handvoll Journalisten, mit denen wir eine langjährige Zusammenarbeit pflegen und wo wir sicher sein können, dass eine Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet ist, eine qualitative Einschätzung des zu erwartenden Ergebnisses [gibt]. Diese dienen aber nicht dazu, eine Prognose frühzeitig drucken zu können, sondern lediglich um sicherzustellen, dass der zu schreibende Kommentar etwas mit dem wirklichen Ergebnis zu tun hat.”

“Bild” und “B.Z.” wollen Klar weiter zeigen

Der Axel Springer Verlag wehrt sich. Nachdem das Berliner Landgericht “Bild” und “B.Z.” per einstweiliger Verfügung untersagt hat, aktuelle Fotos von Christian Klar zu veröffentlichen (wir berichteten), hat die “B.Z.” gestern Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Und auch die “Bild”-Zeitung will heute einen entsprechenden Widerspruch einlegen.

In einer Pressemitteilung der “B.Z.” von gestern heißt es:

Die B.Z. hatte bei ihrer Abwägung dem Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit und damit der Pressefreiheit den Vorrang gegenüber dem Resozialisierungsinteresse von Christian Klar eingeräumt. B.Z.-Chefredakteur Peter Huth: “Das Bild zeigt die Wirklichkeit, nicht mehr und nicht weniger.” B.Z.-Anwalt Jan Hegemann: “Das Foto zeigt ein zeitgeschichtliches Ereignis: Klar verlässt das Berliner Ensemble – ein hoch subventioniertes Theater, das im intellektuellen Haushalt der Republik eine bedeutende Rolle spielt. Das ist das Besondere, das darf man dokumentieren.”

Zudem präsentierte die “B.Z.” ihren Lesern in der gestrigen Ausgabe “zahlreiche Chefredakteure, Journalisten und Politiker”, die sich “hinter die B.Z.” stellen und “mit Unverständnis auf das Verbot des Landgerichts Berlin” reagieren würden.

Neben dem FDP-Politiker Max Stadler und dem Sprecher des Deutschen Journalisten Verbands sind das:

  • Sven Gösmann, den die “B.Z.” als “Chefredakteur ‘Rheinische Post'” bezeichnet, und der vorher Politik-Chef der “Bild”-Zeitung war.
  • Bettina Röhl, die die “B.Z.” als “Publizistin” bezeichnet, und die zudem die Tochter von Ulrike Meinhof ist, für Welt.de bloggt und der die “Zeit” mal “radikal verengte Weltbilder” vorwarf.
  • Wolfram Weimer, den die “B.Z.” als “Herausgeber und Chefredakteur des Politmagazins ‘Cicero'” bezeichnet, und der mal Chefredakteur von “Welt” und “Berliner Morgenpost” war.
  • Hans-Hermann Tiedje, den die “B.Z.” als “Medienmanager” bezeichnet, und der früher mal Chefredakteur der “Bild”-Zeitung war.
  • Und Helmut Markwort.

Laut der Nachrichtenagentur ddp reagierte Klars Anwalt indes “verständnislos auf die Widersprüche”:

Das Landgericht habe die Verfügungen auf der Grundlage eben jener Argumente erlassen, die von den beiden Boulevardblättern nun in den Widersprüchen erneut angeführt würden. Er halte die Argumente für rechtsfern, da die Pressefreiheit nie gefährdet gewesen sei.

“Herr Klar hat sich nicht dagegen verwahrt, dass über sein Praktikum beim Theater berichtet wird”, sagte Eisenberg. Es sei für die Öffentlichkeit allerdings unerheblich, wie er dabei aussehe. Zudem verliere die Begründung, dass Klar für ein staatlich subventioniertes Theater arbeiten sollte dadurch an Bedeutung, dass das Praktikum unentgeltlich erfolgen sollte.

(Wird ziemlich sicher fortgesetzt…)

Nachtrag, 20.35 Uhr: Auf Bild.de, wo bis heute nachmittag noch eines der aktuellen “B.Z. Exklusiv-Fotos” (Bild.de) einen dazugehörigen Artikel illustrierte (“Hier spaziert RAF-Terrorist Christian Klar (56) durch die Hauptstadt…”), wurde das Paparazzi-Foto inzwischen gegen ein Archivbild von 1992 ausgetauscht.

“B.Z.” darf Christian Klar nicht zeigen

Vergangenen Samstag, als die “B.Z.” am zweiten Tag in Folge aktuelle Paparazzi-Fotos von Christian Klar veröffentlichte (die am selben Tag auch auf der “Bild”-Titelseite zu sehen waren), zitierte die “B.Z.” auch ihren “B.Z.”-Anwalt Jan Hegemann (wir berichteten):

"Die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung ist zulässig."

Das Landgericht Berlin ist sich dessen indes offenbar weit weniger sicher als der “B.Z.”-Anwalt und hat der “B.Z.” erstmal, wie bereits erwartet, untersagt, Fotos von Christian Klar zu veröffentlichen. Wie uns das Gericht auf Anfrage sagt, wurde heute eine einstweilige Verfügung erlassen. Klars Anwalt Johannes Eisenberg teilt dazu mit:

Das Landgericht Berlin hat heute auf Antrag von Herrn Klar der “B.Z.” verboten,

“Bildnisse zu verbreiten, die Christian Klar zeigen im Zusammenhang mit einem Besuch des BE [Berliner Ensemble], wie in BZ vom 9. 1. 2009, Titelseite und S.6 und 7 geschehen.”

Herr Klar tritt jeglicher Fertigung und Verbreitung aktueller Bilder entgegen und macht sein Recht am eigenen Bilde geltend.

Diese Unterlassungsverfügung gilt nur gegen die “B.Z.” Von rechtlichen Schritten gegen die “B.Z.”-Schwester-Zeitung “Bild”, die, wie gesagt, ebenfalls die “verbotenen” Fotos von Klar veröffentlicht hatte, ist dem Gericht (noch) nichts bekannt.

Nachtrag, 13.1.2009: Auch “Bild” darf Christian Klar nicht zeigen. Wie uns eine Sprecherin des Landgerichts Berlin auf Anfrage sagt, wurde heute auf Antrag von Klars Anwalt eine entsprechende Unterlassungsverfügung wegen der Veröffentlichung der Paparazzi-Fotos vom vergangenen Samstag gegen die “Bild”-Zeitung erlassen.

“Bild” und “B.Z.” lassen Christian Klar nicht weg

Im Lebach-Urteil von 1973 (…) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Berichterstattung über Straftäter unzulässig sei, wenn sie deren Resozialisierung gefährdet. Und das sei schon dann der Fall, wenn “unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters” im Zusammenhang mit der Tat über ihn berichtet werde, weil eine derartige Berichterstattung “sein Fehlverhalten öffentlich bekanntmacht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert.”

Der verfassungsrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts lasse es nicht zu, “dass die Medien sich über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkt mit der Person eines Straftäters befassen”: “Vielmehr gewinnt nach Befriedigung des aktuellen Informationsinteresses sein Recht, “allein gelassen zu werden” zunehmende Bedeutung und setzt den Wunsch der Massenmedien und einem Bedürfnis des Publikums, Straftat und -täter zum Gegenstand der Erörterung oder gar der Unterhaltung zu machen, Grenzen. (…) Auch der Täter, der durch eine schwere Straftat in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten ist und die allgemeine Missachtung erweckt hat, bleibt Glied der Gemeinschaft mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz seiner Individualität.”

Das ist noch immer ständige Rechtsprechung.
(Zitiert aus: BILDblog.de vom 26.3.2007)

Und was wäre dem hinzuzufügen? Vielleicht dies:

  • Als die “Bild am Sonntag” nach der Haftentlassung der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt aktuelle Fotos von ihr veröffentlicht hatte (die tags drauf auch “Bild” zeigte), wurde ihr die Veröffentlichung anschließend gerichtlich untersagt.
  • Als “B.Z.” und “Bild” aktuelle Fotos der ehemaligen RAF-Terroristin Eva Haule nach ihrer Haftentlassung veröffentlicht hatten, wurde ihnen die Veröffentlichung anschließend gerichtlich untersagt.
  • Als gestern die “B.Z.” aktuelle Fotos des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar nach seiner Haftentlassung veröffentlicht hatte (obwohl Klar laut “Tagesspiegel” nach seiner Freilassung die Veröffentlichung von Fotos hatte untersagen lassen), kündigte Klars Anwalt an, das Blatt auf Unterlassung, Schadenersatz und Vernichtung des Fotomaterials zu verklagen (wir berichteten).

Und als scherten sich “Bild” und “B.Z.” einen Dreck um die bisherige Rechtsprechung und den Resozialisierungsgedanken, sehen ihre Titelseiten heute so aus:

“B.Z.”-Anwalt Jan Hegemann in der “B.Z.”:

“Die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung ist zulässig.

Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Informationsinteresse daran, dass Christian Klar Verhandlungen mit einem mit Steuergeldern subventionierten Theater über einen Praktikumsplatz führt.”

In ihrer Berichterstattung verschweigen sowohl “Bild” als auch die “B.Z.” – anders als gestern Bild.de – nicht, dass Klar sein Praktikum beim Berliner Ensemble wegen einer “anhaltenden und agressiven journalistischen Kampagne einzelner Medien” und der “sensationslüsternen Berichterstattung” (bzw. wegen der “B.Z.”-Fotos) abgesagt habe. Die “B.Z.” zitiert sogar ihren eigenen Anwalt, der “die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung” kurzerhand für “zulässig” erklärt (siehe Kasten).

Das ist wenig verwunderlich. Entschieden wird über die Zulässigkeit jedoch – auch wenn die Boulevardzeitungen der Axel Springer AG gern einen anderen Eindruck erwecken – nicht in “B.Z.” und “Bild”, sondern vor Gericht (siehe oben).
 
P.S.: Unter der Überschrift “Christian, der Dreiste!” wirft “Bild” Klar in einem Kommentar zum wiederholten Mal vor, “nie Anzeichen von Reue gezeigt” zu haben. Und ähnlich steht es auch an anderer Stelle in “B.Z.” (“Klar hat sich bis heute nicht bei seinen Opfern entschuldigt und auch keine Reue gezeigt.”) und “Bild” (“REUE ZEIGT CHRISTIAN KLAR BIS HEUTE NICHT.”).

Ob und inwiefern diese Pauschalbehauptung jedoch überhaupt noch aufrechterhalten werden kann, hat Daniel Boese, Redakteur beim Berliner Stadtmagazin “Zitty”, aus aktuellem Anlass noch einmal in einem lesenswerten Blogeintrag zusammengefasst.

(Wird vermutlich fortgesetzt…)

Nachtrag, 19:00 Uhr. Der Strafverteidiger und Blogger Udo Vetter meint, “Bild” werde Christian Klar für die Veröffentlichung des Fotos ein hohes Schmerzensgeld zahlen müssen — und auf diese Weise zu seiner Resozialisierung beitragen.

Nachtrag, 11.1.2009: In der “Bild am Sonntag” schreibt Kolumnist Peter Hahne “über Christian Klar und seinen Fehlstart in ein neues Leben”:

(…) Auch ein erklärter Staatsfeind hat in unserem Rechtsstaat das Recht auf Rehabilitation. Es gibt noch nicht einmal eine Pflicht zur Reue, wie mir Altbundespräsident Roman Herzog, der die Klar-Familie gut kennt, unlängst sagte. (…)

Illustriert hat die “BamS” Hahnes Kolumne mit den Klar-Titelseiten der “B.Z.” vom Freitag und Samstag, auf denen allerdings (auch online) Klars Gesicht unkenntlich gemacht wurde.

Nachtrag, 12.1.2009 (mit Dank an Daniel Boese): Bereits vor zwei Jahren schrieb übrigens Axel Vornbäumen in einem Seite-3-Artikel für den “Tagesspiegel” darüber, dass das öffentliche Bild von Christian Klar als “Hardliner (…), unfähig zu Einsicht und Reue” möglicherweise nicht komplett sei. Interessant ist im Hinblick auf die Haltung von “Bild” insbesondere der Anfang des Textes:

Dieser Tage hat die “Bild”-Zeitung bei Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider angerufen, man wird ja schließlich noch mal fragen dürfen. Das Blatt meldete sich mit einer ungewöhnlichen Offerte: Man wäre bereit, Schneiders Mandanten [Christian klar] einen angemessenen Platz zur Verfügung zu stellen, falls der einen offenen Brief schreiben wolle – adressiert an Waltrude Schleyer, inzwischen 90-jährige Witwe des 1977 im “Deutschen Herbst” von der Rote Armee Fraktion (RAF) ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer. Eine Entschuldigung wäre gut.

Doch aus dem journalistischen Scoop wurde nichts. (…)

Die halbe Wahrheit über Christian Klars BE-Absage

Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar hat sein geplantes Praktikum als Bühnentechniker am Berliner Ensemble [BE] abgesagt. Das teilte das von Claus Peymann geleitete Theater am Freitag mit.

Die Begründung: Er fürchte, dass das Theater, Direktor Peymann und er selbst Schaden nehmen könnten, heißt es in einer Erklärung.

Peymann erklärte: “Das angestrebte Leben in Normalität nach 26-jähriger Haft scheint unter diesen Umständen nicht möglich.”

So steht’s z.Zt. auf Bild.de – und stimmt.

Was jedoch mit “diesen Umständen” gemeint ist, darüber kann der Bild.de-Leser nur spekulieren – oder es in anderen Medien nachlesen. In der Erklärung heißt es nämlich:

Nach den Erfahrungen der letzten Wochen befürchtet er, dass durch die sensationslüsterne Berichterstattung in einem Teil der Medien und die anhaltende Belagerung des BE durch Paparazzi das Theater, dessen Direktor Claus Peymann und er selbst Schaden nehmen könnten. Das angestrebte Leben in Normalität nach 26-jähriger Haft scheint unter diesen Umständen nicht möglich. Die in Lessings Theaterstück “Nathan der Weise” postulierte Idee von Vergebung und Verzeihen bleibt offenbar ein Traum.
(Hervorhebung von uns.)

Anlass für Klars überraschende Absage ist offenbar die heutige Ausgabe der Boulevardzeitung “B.Z.” (siehe Ausriss mit Unkenntlichmachung von uns). Unter der Überschrift “KLAR DA!” zeigt die kleine Berliner Schwester der “Bild”-Zeitung auf der Titelseite und im Blatt “exklusiv” mehrere offenbar gestern vorm Berliner Ensemble aufgenommene Paparazzi-Fotos von Christian Klar (“die ersten Fotos von ihm seit 17 Jahren!”).

Der “Tagesspiegel” schreibt dazu:

Die Bilder und Texte in der “BZ” zum Thema sind ohne Hinweise auf Fotograf und Autor erschienen, denn der Veröffentlichung wird ziemlich sicher auch eine juristische Aufführung folgen. Klar hatte, nach seiner Freilassung aus der Haft kurz vor Weihnachten, die Veröffentlichung von Fotos untersagen lassen. Er wolle und werde nicht öffentlich auftreten.

Und die Nachrichtenagentur dpa berichtet unter Berufung auf Klars Anwalt, es sei “ein Berliner Medienrechtler eingeschaltet worden, der bereits eine Abmahnung an die ‘B.Z.’ geschickt habe. Er werde das Blatt auf Unterlassung, Schadenersatz und Vernichtung des Fotomaterials verklagen”.

Bei “Bild” glaubt man aber offenbar, diese Hintergrundinfos den Lesern vorenthalten zu können müssen.

  • Mehr zu “Bild” und ihrem Umgang mit Ex-Terroristen auch hier und hier und hier und hier und hier.

Mit Dank an Andreas F. für den Hinweis.

Nachtrag, 21.12 Uhr: Bezüglich der “B.Z.”-Fotos wurde laut “Tagesspiegel” inzwischen eine Unterlassungsverfügung erwirkt*, die eine erneute Verwendung der Fotos untersage.

*) Nachtrag, 10.1.2009: Dass Klars Anwalt tatsächlich bereits eine Unterlassungsverfügung “erwirkt” hat, können wir bislang nicht bestätigen. Die erneute Veröffentlichung der Paparazzi-Fotos von Christian Klar in “B.Z.” und “Bild” (mehr dazu hier) erweckt zudem einen anderen Eindruck.

Die Opfer, die “Bild” bringt (3)

Israelische Bomben töten keine Unschuldigen. Jedenfalls nicht in “Bild”.

Man konnte das schon beim Libanon-Krieg im Sommer 2006 erleben, als “Bild” israelische Opfer doppelt zählte und libanesische gar nicht, Kritik an Israel aus ihren Berichten fernhielt, aus unüberprüften Behauptungen der israelischen Armee Tatsachen machte sowie Zeitungszitate fälschte und Angaben über Opfer manipulierte.

Jetzt führt Israel Krieg im Gaza-Streifen, und alles ist wie gehabt. Seit Tagen scheint es keine zivilen Opfer auf palästinensischer Seite zu geben, jedenfalls kommen sie in “Bild” nicht vor. Die Toten und Verletzten sind “Terroristen”. “Bild” meldet heute über die ersten Folgen der israelischen Bodenoffensive:

35 Terroristen werden getötet, darunter mindestens drei ranghohe Hamas-Chefs.

Die “Neue Zürcher Zeitung” schreibt dagegen:

Bis zum Sonntagabend zählten die Palästinenser 35 Todesopfer und 130 Verletzte (…).

Es scheint, als gebrauche “Bild” das Wort “Terrorist” als Synonym für “Palästinenser” oder “Bewohner des Gaza-Streifens”. Das würde erklären, warum “Bild” heute auch schreibt:

Rund 400 Terroristen sollen in den letzten neun Tagen getötet worden sein.

Wieder zum Vergleich die “Neue Zürcher Zeitung”:

So zählte der Leiter der Notfalldienste im Shifa-Spital, dem grössten Spital von Gaza, am Samstag 100 Kinder und 40 Frauen unter den total 463 Todesopfern, das entspricht 30 Prozent. Die Leiterin des Uno-Hilfswerks Unrwa in Gaza, Karen Abuzeid, schätzte den Anteil ziviler Opfer auf 25 Prozent. Diese Indikatoren für zivile Opfer wären noch um eine unbekannte Zahl für männliche Tote zu erhöhen, weil unter diesen in der Eile gar nicht zwischen Kämpfern und Zivilisten unterschieden werden kann.

Vielleicht hat “Bild” aber auch einfach gerechnet: Die Nachrichtenagentur AP meldete gestern, die Zahl aller Toten sei “auf mehr als 500, darunter mindestens 100 Zivilpersonen” gestiegen. Macht für “Bild” einfach 400 getötete Terroristen — und die anderen Opfer zählen nicht.

PS: Den Ursprung des ganzen Konfliktes hat die “Bild”-Zeitung ihren Lesern bereits am 30. Dezember 2008 erklärt, und das sogar ganz ohne lästige geschichtliche Hintergründe:

WOHER KOMMT DIESER HASS AUF DIE JUDEN UND IHREN STAAT?

Ein Grund ist: Israel ist ganz anders als alle seine Nachbarn – eine Demokratie, die einzige der Region. Weltoffen, lebenslustig, modern, erfolgreich, Frauen sind gleichberechtigt. Das schafft Neid. Gerade bei denen, die nichts haben.

So einfach ist das.

Mit Dank an Tilman D. und Michael K.

Lebenslängliche Statistikschwäche

Dass die “Bild”-Zeitung nicht damit einverstanden ist, dass Ex-RAF-Terroristen wie Christian Klar oder Brigitte Mohnhaupt genau die gleiche Behandlung erfahren, wie andere lebenslänglich Verurteilte, ist hinlänglich bekannt.

Doch lebenslängliche Freiheitsstrafen sind “Bild” ohnehin viel zu kurz – und sie werden, wenn man “Bild” Glauben schenkt, sogar immer kürzer:

"Lebenslängliche dürfen immer früher raus"

Lebenslange Haft – in der Praxis der deutschen Gerichte heißt das inzwischen nur noch: durchschnittlich 17 Jahre Gefängnis!

Wie “Bild” es versteht:

“Es ist ein Gesetz, das man als Bürger nicht immer verstehen kann – ein Gesetz, das offenbar immer weiter aufgeweicht wird!
LEBENSLANGE HAFT? VON WEGEN!

Gestern berichtete BILD über die brisante Studie der Kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden: Schwerverbrecher, die zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind, sitzen im Schnitt nur noch 17 Jahre! Bis 1975 saßen zu ‘lebenslänglich’ Verurteilte noch über 20 Jahre!”

Das schrieb “Bild” vor einer Woche auf der Titelseite und berief sich dabei auf Zahlen der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden (KrimZ). Bis 1975 hätten lebenslänglich Verurteilte im Schnitt noch “über 20 Jahre” eingesessen, ehe sie begnadigt wurden. Zwischen 1982 und 1989 sei die durchschnittliche Haftdauer jedoch “bereits auf 18 Jahre, 7 Monate” gesunken. Und 2006 eben auf 17 Jahre.

Das sieht wie ein deutlicher Trend aus.

Die “Bild”-Zeitung fand diese Zahlen so brisant, dass sie sie am Tag darauf noch einmal wiederholte (siehe Kasten), und vier Fälle dokumentierte, die “beispielhaft” für den von ihr ausgemachten Trend seien.

Vorgestern widmete Zeit.de der “Bild”-Schlagzeile einen eigenen Artikel. Der Kriminologe Arthur Kreuzer kommt darin zu dem Ergebnis, man müsse annehmen, “dass sich die wirkliche durchschnittliche Haftzeit der Lebenslänglichen inzwischen etwas erhöht hat”. Und er schreibt:

Ganz andere Schlüsse zieht “Bild” aus Daten der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden. Nur: Diese Daten belegen überhaupt nicht die Schlagzeile.

Axel Dessecker von der KrimZ sagt uns dazu auf Anfrage:

“Das sehe ich genauso.”

Er muss es wissen. Schließlich ist er der Autor der Studie (pdf), auf die “Bild” sich beruft.

Zahlenspiele:

Sowohl bei den Zahlen für 1982 bis 1989, wie auch bei den Zahlen bis 1975 seien andere Erhebungsmethoden angewandt worden als die der KrimZ, so Dessecker zu BILDblog. Die gleiche Messmethode sei jedoch Voraussetzung für die Vergleichbarkeit. Im Zeitraum bis 1975 existierte zudem der § 57a StGB (Strafaussetzung auf Bewährung) noch nicht. Der Ermittelte Wert von 20 Jahren bezieht sich auf Entlassungen wegen Begnadigungen.

Dabei geht es ihm nicht mal so sehr darum, dass “Bild” Zahlen miteinander vergleicht, die nicht miteinander vergleichbar sind (siehe Kasten). Das Hauptproblem der “Bild”-Schlagzeile liegt für Dessecker woanders:

“Das Problem ist, dass mit der Überschrift der Eindruck erweckt wird, dass die Verbüßungsdauer von lebenslänglich Verurteilten kontinuierlich gesunken sei.”

Das sei jedoch nicht der Fall.

Seit dem Jahr 2002 erhebt die KrimZ Zahlen zur Haftdauer von lebenslänglich Verurteilten, allerdings nur bei denen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im jeweiligen Jahr beendet wird. So saßen 2006 knapp 2.000 Menschen “lebenslänglich” im Gefängnis, und nur bei 61 endete die lebenslange Freiheitsstrafe – bei 40 davon, weil die Reststrafe nach Paragraph 57a des Strafgesetzbuchs zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nur um die Haftdauer dieser 40 geht es bei den KrimZ-Zahlen für 2006, die “Bild” zitiert.

Und vergleicht man nun diese Zahlen für 2006 mit den einzig vergleichbaren, also denen, die KrimZ seit 2002 ermittelt hat, ergibt sich folgendes Bild:

Die mittlere Haftdauer hat – gemessen mit dem Medianwert – im Zeitraum zwischen 2002 und 2005 von 17 auf 19 Jahre zugenommen; 2006 fiel sie wieder auf den Wert von 2002 zurück.
(Link von uns)

So steht es wörtlich in der KrimZ-Studie, die “Bild” so “brisant” findet. Um daraus einen Abwärtstrend ableiten zu können, muss man es schon sehr wollen.

Mit Dank an Daniela L. für den sachdienlichen Hinweis.

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