Als Michael Schumacher Anfang 2014 nach seinem Skiunfall im Krankenhaus in Grenoble lag, wurde seine Familie vor der Kliniktür tagtäglich von einer Fotografenmeute erwartet. Onlineportale, Zeitungen, Magazine und TV-Sender zeigten reihenweise Bilder der ankommenden Schumachers, allen voran von Ehefrau Corinna, und schrieben Dinge wie: Ihr Gesicht sei “eine Landschaft des Kummers”.
Am vergangenen Freitag entschied das Landgericht Hamburg, dass die Hatnäckigkeit, mit der einige Zeitschriften über Wochen diese Fotos druckten, nicht in Ordnung war. Die “Funke Women Group” muss daher eine Geldentschädigung in Höhe von 60.000 Euro an Corinna Schumacher zahlen.
Der Anspruch auf diese Entschädigung ergibt sich laut Schumachers Anwalt Felix Damm nicht aus den einzelnen Aufnahmen, sondern aus der Reihe von Berichten. Würde man die Fotos als Einzelfälle betrachten, läge nicht zwingend eine schwerwiegende Rechtsverletzung vor, erklärt er die Auffassung des Gerichts. In der Verhandlung ging es um zehn verschiedene Fotos, die “Frau aktuell”, “Frau im Spiegel” und “Die Aktuelle” veröffentlichten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die “Funke Women Group” in Berufung geht.
Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht München bereits drei Klatschblättern aus dem Burda-Verlag das Zeigen der Fotos untersagt. Kurze Zeit später stand auch “Die Aktuelle” wegen der Bilder vor Gericht. Das Landgericht Köln verbot die Veröffentlichung und teilte mit:
Die Klägerin hat Anspruch darauf, bei einem privaten Krankenbesuch nicht Nachstellungen von Journalisten ausgesetzt zu sein.
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Die “Bild”-Zeitung erhielt eine Rüge, weil sie in ihrer Thüringer Ausgabe das Foto eines Mannes abgedruckt hatte, der gestanden hatte, sein eigenes Kind getötet zu haben. Der Beschwerdeausschuss befand, dass an dem Gerichtsprozess und der Tat an sich zwar ein öffentliches Interesse bestehe, nicht aber an der identifizierenden Abbildung des Täters (Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex).
Für ähnliche Verstöße erhielt die Online-Ausgabe der “B.Z.” gleich zwei Rügen. Sie hatte über einen psychisch kranken Mann berichtet, der nackt und mit einem Messer bewaffnet in den Brunnen am Berliner Alexanderplatz gestiegen und später von der Polizei erschossen worden war. “B.Z. Online” veröffentlichte zahlreiche persönliche Details, durch die der Mann “für einen weiten Personenkreis identifizierbar wurde”, urteilte der Presserat:
Für den zweiten Artikel hatte der Autor offenbar die Wohnung des Toten aufgesucht und den Inhalt von dort gefundenen Dokumenten veröffentlicht. Der Beschwerdeausschuss sah in der Berichterstattung einen Verstoß gegen die Richtlinien 8.1 und 8.6 des Pressekodex. Über den psychisch kranken und möglicherweise schuldunfähigen Mann hätte nur anonymisiert und in zurückhaltender Weise berichtet werden dürfen.
Auch die Schach-Zeitschrift “Rochade Europa” kassierte eine Rüge. Sie hatte den Sieger eines Turniers, einen älteren Mann, ganzseitig auf dem Titelblatt gezeigt; auf seiner Hose war ein großer nasser Fleck zu sehen. Der Presserat befand:
Dadurch entstand der Eindruck, dass er sich eingenässt haben könnte. Der Ausschuss sah darin einen Verstoß gegen die Ziffern 1 und 9 des Pressekodex. Danach achtet die Presse Würde und Ehre des Menschen. Die Redaktion hätte das Foto des Mannes nicht veröffentlichen dürfen, auch wenn es — wie die Zeitschrift mitteilte — mit seinem Einverständnis gemacht wurde.
Gerügt wurde auch der Online-Auftritt der “Augsburger Allgemeinen”. Das Portal hatte Spekulationen über eine außereheliche Affäre eines Lokalpolitikers wiedergegeben, die ein Parteikollege bei Facebook veröffentlicht hatte. Darin erkannte der Presserat einen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit (Ziffer 8).
Eine davon bekam die “Frau aktuell”. Das Blatt hatte auf der Titelseite eine “pikante Enthüllung” über Volksmusiker Stefan Mross angekündigt. Im Innenteil lautete die Überschrift: “Alkohol-Schock! Stefan Mross – Wer kann ihm jetzt noch helfen?” Im Text ging es dann aber lediglich um Folgendes: Wenn man bei Google “Stefan Mross” eingibt, erscheint als Suchvorschlag manchmal “Stefan Mross Alkohol”. Der Presserat erkannte daher eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und des Persönlichkeitsschutzes (Ziffer 8).
Ebenfalls gegen die Sorgfaltspflicht verstieß nach Ansicht des Pressrats die “Freizeit Express”, weil sie getitelt hatte: “Kate & William – Sensationelle Baby-Fotos! Es nuckelt schon am Daumen…” In Wirklichkeit handelte es sich dabei jedoch um Symbolfotos. Als solche hätten sie nach Ansicht des Presserats auch gekennzeichnet werden müssen.
Unter der Überschrift “Angela Merkel – Verheimlichte Scheidungstragödie” versprach die “Meine Freizeit” im April auf der Titelseite “Alles über die unbekannte Vergangenheit der Kanzlerin”. Im Innenteil wurden dann aber lediglich ein paar banale und seit Jahren bekannte Fakten aus dem Leben Angela Merkels mitgeteilt. Die Schlagzeilen beurteilte der Presserat daher als grobe Irreführung der Leser.
Um eine andere angebliche Scheidungstragödie ging es in der Zeitschrift “Das neue Blatt”. Auf dem Cover hieß es über das “Bauer sucht Frau”-Pärchen Josef und Narumol: “Scheidungs-Schock! – Dabei war es doch die ganz große Liebe”. Erst im Artikel wurde klar, dass sich nicht Bauer Josef, sondern ein anderer Bauer aus der RTL-Sendung hatte scheiden lassen. Auch hier stellte der Presserat Verstöße gegen die Ziffern 1 und 2 des Pressekodex fest. Die Schlagzeilen seien grob irreführend.
Die “Promi Welt”, die neuerdings “Woche exklusiv” heißt, kassierte schließlich eine Rüge für einen Artikel über Steffi Graf. Die hatte zu Jahresbeginn die Leser ihres Blogs um Rat gefragt, wie man “das Leben allgemein einen Gang herunterschalten könnte”. Die “Promi Welt” sprach daraufhin gleich von einem “verzweifelten Hilferuf” und bescheinigte Steffi Graf einen “Absturz in die Lebenskrise”. Das Blatt nahm den Blogeintrag sogar noch zum Anlass, über eine mögliche Krebserkrankung von Steffi Grafs Mutter zu spekulieren. Der Presserat bewertete den Artikel als “eine unwahrhaftige Berichterstattung, bei der jegliche Sorgfaltspflichtaspekte außer Acht gelassen wurden.”
Zu der Art Journalismus, wie ihn die WAZ-Zeitschrift “Frau aktuell” betreibt, gehört es, Woche für Woche auf dem Titelbild eine schicksalshafte Neuigkeit im Leben eines Prominenten anzudeuten, die gar nicht passiert ist.
Insofern ist Heft 30 dieses Jahres keine Ausnahme, sondern typisch:
Der dazugehörige Artikel trägt die Überschrift:
Es passierte kurz vor seiner Sendung
Markus Lanz
So hat er das Baby-Geheimnis verraten…
Und zwar hat Lanz, der mit der RTL-Moderatorin Birgit Schrowange einen elfjährigen Sohn hat, “neulich” kurz vor der Aufzeichnung seiner Talkshow wohl mit einer schwangeren Zuschauerin geredet, mit ihr über den Namen des Kindes gesprochen und gesagt:
“Mir gefallen ja Anna und Julia ganz besonders. Anna heißt ja auch meine Mutter.”
Was die “Frau aktuell”-Leute hyperventilieren ließ:
Ein Mädchen namens Anna (oder Julia) — so ein intimes Geständnis hätte sicher kaum jemand von Markus Lanz erwartet.
Nach der Sendung hätte er dann noch einem Zuschauer gesagt, dass er sich immer ein Mädchen gewünscht hätte. “Dann ist es ein Junge geworden. Das war aber auch okay. Hauptsache gesund.”
Und die “Frau aktuell” fügte hinzu:
Ach, wir würden es ihm ja gönnen. Dann wären Angela (30), er und das Baby endlich eine “richtige” Familie.
Angela ist die Frau, die Lanz im vergangenen Jahr geheiratet hatte (“Frau aktuell” brachte damals eine Titelgeschichte, die im Inneren unter der Überschrift “Hochzeitszauber in den Bergen” nur Blindtext enthielt: “Dunt lor il erosto odio od tincincipit lum venisseniam am, vercil utem aliscilit laoreet wis num velit praestrud tat. Facing eu facin hendre er sum quisim er augait lumsandre molore vel delisim nonsed essisl dolesto eros eriusci liquamc onulla con henibh exero od magna augiat nibh eugait, cortin eniscil iquisciliqui blan voluptat. …”).
Und Angela ist auch die Frau, die die WAZ-Illustrierte auf dem Cover zeigt mit der Zeile “Intimes Baby-Geständnis – Es sollte ein Baby Mädchen werden”. Herr und Frau Lanz meinen, dass der Leser annehmen musste, dass sie ein Kind erwarten oder erwartet haben und fordern deshalb eine Gegendarstellung auf der Titelseite. Und zwar jeweils eine.
Wie die “Süddeutsche Zeitung” in dieser Woche berichtete, urteilte das Landgericht München, dass den Lanzens zwar keine doppelte, aber eine Gegendarstellung zustehe. “Frau aktuell” lehnte das ab und hat Berufung eingelegt.
Im Frühjahr musste die Zeitschrift bereits eine “Klarstellung” auf dem Titel drucken. Sie hatte zuvor mit Oliver Geißen und Christina “Tini” Plate getitelt: “Überraschendes Kinderglück! Es ist die Krönung ihrer Liebe”. Später musste die “Frau aktuell” dann erklären, sie habe keineswegs den Eindruck erwecken wollen, bei Geissens habe sich Nachwuchs eingestellt oder werde erwartet: “Wir wollten mit dem Titel ‘Überraschendes Kinderglück’ nur sagen, wie toll es ist, dass die Patchworkfamilie der Fernsehstars so zusammengewachsen ist.”
So machen sie das, bei den Zeitschriften der WAZ-Gruppe.