Archiv für Express

B.Z., Bild, Express, MSN  etc.

Mit bösem Willen und Spucke

Es geht ausnahmsweise mal nicht um die Leistung der deutschen Mannschaft bei der Fußball-WM, wenn die “B.Z.” schreibt:

Und plötzlich liegt ein dunkler Schatten auf dem Gute-Laune-Fest:

Nein, nach dem Doppelpunkt kommt etwas ganz anderes:

Beim Christopher Street Day (CSD) soll der ehemalige Big Brother-Kandidat Harald Fassanelli (43) mehrere Menschen vor Wut gebissen haben – dabei ist er HIV positiv!

Dieses “dabei”, das da etwas ungelenk in dem Satz rumsteht, ist verräterisch — impliziert es doch, dass die Infektion des Mannes in einem Zusammenhang mit seiner Tat steht. Und damit nicht genug: In Überschrift, Vorspann und dem (nicht sehr langen) Artikel erwähnt die “B.Z.” insgesamt vier Mal, dass der Mann HIV-positiv ist.

In einem weiteren Artikel schreibt sie:

Kurz vor Schluss des bunten Umzuges dann der Schock: ein HIV-Infizierter biss bei einem Streit acht andere Teilnehmer!

Und man fragt sich, ob der “Schock” wohl ausgeblieben wäre, wenn der Mann nicht durch frühere TV-Auftritte als HIV-positiv bekannt gewesen wäre.

Das heißt: Nein, man fragt es sich eigentlich nicht. Die “B.Z.” beantwortet das gerne:

Einem 36-Jährigen soll Fassanelli in den Oberarm gebissen haben, einem 27-Jährigen in die Hand. Die Verletzungen sollen nur oberflächlich sein, sodass eine Infektion mit dem HI-Virus als unwahrscheinlich gilt. Bei einem weiteren Opfer hingegen soll nach einem Biss Fassanellis die Schulter geblutet haben, so der Einsatzleiter der Polizei zu einem Reporter der RBB-Abendschau.

Haben Sie’s gemerkt? Mitten in diesem Absatz war ein Bruch — denn auch, wenn eines der Opfer geblutet hat, bleibt eine Infektion unwahrscheinlich: Im menschlichen Speichel kommen die HI-Viren in einer derart geringen Menge vor, dass sie nicht für eine Übertragung ausreicht.

Genau genommen weiß das auch die “B.Z.”, die in Ihrer Ausgabe jemanden zu Wort kommen lässt, der sich mit dem Thema auskennt:

Dr. Immanuel Hardtmann (45), Internist am Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikum (Schöneberg), Schwerpunktkrankenhaus für HIV: “Wenn ein HIV-Infizierter andere Menschen mit Biss-Wunden verletzt, ist eine Übertragung der Infektion theoretisch denkbar, jedoch nicht unbedingt wahrscheinlich. Speichel enthält keine nennenswerten Mengen an HI-Viren. Da für eine Übertragung entweder ungeschützter sexueller Verkehr oder Blut-zu-Blut-Kontakt erforderlich ist, müsste im Fall der Biss-Verletzung nicht nur eine Blutung bei dem gebissenen Opfer, sondern auch bei dem Täter, beispielsweise am Zahnfleisch, vorliegen.”

Selbst das ist nicht ganz sicher: Verschiedene Aidshilfen erklären, dass virushemmende Enzyme im Speichel dafür sorgen, dass selbst bei einer Verletzung oder Zahnfleischbluten das Infektionsrisiko gering sei.

Derartig rationale Erklärungen könnten natürlich etwas untergehen in einer Zeitung, deren Titelseite so aussieht:

Entsprechend übt sich auch der “Berliner Kurier” auf seiner Internetseite in Panikmache:

Die Opfer der Attacke werden die nächsten sechs Monate nicht wissen, ob sie nun eventuell angesteckt wurden. So lange dauert es, bis ein Arzt eine HIV-Infizierung definitiv ausschließen kann. Sollte Fassanelli eine offenen Wunde im Mund oder Zahnfleischbluten haben, ist eine Übertragung des Virus durchaus möglich.

Der Kölner “Express” versuchte sich an einer Formulierung, die mutmaßlich beruhigend klingen soll, jetzt aber implizit nahelegt, dass HIV durch Speichel übertragen werden könnte:

Die Opfer der Beißattacke mussten nicht ärztlich behandelt werden – auch eine HIV-Ansteckungsgefahr bestand nicht, da die Verletzungen nicht geblutet haben.

Auch “Bild” möchte offenbar nicht groß zur gesundheitlichen Aufklärung beitragen:

Der Big-Brother-Star biss wild um sich. Schlimmer noch: Er ist HIV-positiv…

Und weiter im Text:

Und zu seiner Entschuldigung: “Ich dachte in diesem Moment nicht daran, dass ich andere anstecken könnte.”

Wahnsinn, wenn es so wäre…

Wie verheerend die ungenau Berichterstattung zu diesem Thema ist, zeigt das Internet-Portal MSN, das all die impliziten Andeutungen endgültig zu expliziter Desinformation gerinnen lässt:

Der 43-Jährige schlug auf seinem Festwagen wild um sich und biss mehrere Personen - besonders brisant, weil Harald mit dem HI-Virus infiziert ist und ihn mit seinem Speichel übertragen könnte!

Mit Dank an Patrick D. und Manny.

Von den Medien zwangsverheiratet

Es war ein Skandal erster Güte, eine Geschichte über kulturelle Differenzen und über den ewigen Machtkampf zwischen Vater und Sohn, der in den letzten Wochen diverse deutsche und türkische Boulevardblätter beschäftigte: Der deutsche U21-Nationalspieler Baris Özbek, derzeit Spieler des türkischen Erstligisten Galatasaray Istanbul, wird von seinem Vater zur Heirat einer 16-Jährigen aus der Verwandtschaft seiner Familie gezwungen. Weigert er sich, wird er aus der Familie verstoßen.

So stand es zumindest im “Express”.

Die Geschichte klingt in der Tat äußerst dramatisch und so, als wären dies schwierige Tage für den jungen Baris Özbek — wenn, ja wenn die gesamte Geschichte nicht einen Haken hätte: Sie stimmt nicht.

Dabei hatten sich die deutsche und türkische Boulevardpresse Zitate und Gerüchte so lange im Doppelpass zugespielt, bis jeder eine Quelle hatte und besten Gewissens auf andere Medien als Urheber verweisen konnte.

Am 17. März meldete der “Express”:

Özbek soll laut türkischen Medienberichten zwangsverheiratet werden. Die Zeitung Star berichtet, Özbeks Vater Sinasi verlange von Baris (23) die Heirat mit einem 16-jährigen Mädchen aus dem Verwandtenkreis.

Eben diese Zeitung “Star” berichtete nun genau einen Tag später ebenfalls von der angeblichen Zwangsheirat und hatte dafür überraschende Quellen aufgetan:

Gerüchten zufolge soll Baris von seinem Vater Sinasi Özbek zur Ehe mit einer 16-jährigen mutmaßlichen Verwandten gezwungen werden. Nach Berichten deutscher Medien soll Baris, der sich seiner Familie und insbesondere seinem Vater gegenüber außerordentlich verbunden fühlt, in dieser Angelegenheit nicht in der Lage gewesen sein, zu widersprechen.

(Übersetzung von uns)

Die Meldung von der angeblichen Zwangsheirat verbreitete sich in Windeseile. “Bild” und Bild.de berichteten ebenso wie die großen türkischen Boulevardzeitungen “Hürriyet” und “Milliyet”. Und als sei die Gemengelage aus sich gegenseitig zitierenden Quellen, Spekulationen und Gerüchten nicht schon unübersichtlich genug, ergänzten die verschiedenen Redakteure ihre Beiträge hier und da und malten sich aus, wen und warum Özbek heiraten könnte, sollte, müsste.

Arno Schmitz, der Redakteur des “Express”, verstieg sich gar zu einer knappen Zusammenfassung dessen, was er ganz grundsätzlich für die “türkische Kultur” hält: Zwangsheirat mit Minderjährigen und verstoßene Söhne.

Auf die naheliegende Idee, Özbek selbst zu der Angelegenheit zu befragen, kam offensichtlich keiner der Redakteure der beteiligten Boulevardzeitungen. Verärgert schreibt Baris Özbek auf seiner eigenen Homepage:

Die Nachricht auf den Sportseiten der heutigen Hürriyet mit dem Titel “Wenn Du nicht heiratest, verstoße ich Dich” ist vollkommen aus der Luft gegriffen. (…) Dass diese unwahre Nachricht heute mit Bezug auf deutsche Medien als Quelle nochmals in unsere Zeitungen getragen wird, bedeutet nicht, dass die Inhalte wahr sind; dass darüber hinaus noch neue Details hinzuerfunden wurden, ist nicht zu rechtfertigen.

(Übersetzung von uns)

Ja, es war ein Skandal erster Güte und es waren schwierige Tage für Baris Özbek. Dafür haben “Express” und “Bild”, “Star”, “Milliyet” und “Hürriyet” selbst gesorgt.

Mit Dank an Erhan S. für den Hinweis und besonderem Dank an Baris Ü. für die Übersetzung aus dem Türkischen.

Eine Titelgeschichte aus dem Internet

Am 21. Januar stand es in der “Stuttgarter Zeitung”, in der “Frankfurter Rundschau” und im “Tagesspiegel”: Die FDP hat mit der Krankenversicherung DKV einen Gruppenvertrag abgeschlossen, der FDP-Mitgliedern Vorteile einräumt.

Solche Rabatte sind (auch für Journalisten) nicht ganz unüblich. Für die “Hamburger Morgenpost” war es heute dennoch, wenn nicht die wichtigste, so zumindest die größte Story:

Titelseite der 'Hamburger Morgenpost' vom 22.1.201

Dierk Rohwedder, Autor des “MoPo”-Artikels, verweist in seiner Darstellung der Lage einmal auf den Online-Dienst sueddeutsche.de. Doch mehr noch.

Wir sehen links Auszüge aus einem Artikel, den Thorsten Denkler gestern Mittag auf sueddeutsche.de veröffentlicht hat — und rechts den kompletten Text von Rohwedders Titelgeschichte “Billig-Tarif für FDP-Mitglieder”:

sueddeutsche.de mopo.de
  Nach dem Hotelier-Skandal schlittert die FDP in die nächste Krise: Die Liberalen kungeln immer ungenierter mit den privaten Krankenkassen. Die 72000 FDP-Mitglieder bekommen von der DKV, Europas größter privater Krankenversicherung, sogar eine Luxus-Versicherung mit Rabatt und Rundum-sorglos-Paket.
“Exklusiv für FDP-Mitglieder”, so lautet das Angebot. (…) So wirbt die Deutsche Krankenversicherung DKV, Europas größter Privatversicherer, auf der FDP-eigenen Internet-Plattform netzwerk-mit-nutzwert.de. “Exklusiv für FDP-Mitglieder”, so wirbt die DKV (3,7 Mio. Mitglieder) auf der FDP-eigenen Internetseite www.netzwerk-mit-nutzwert.de.
Hochgespült hat die Geschichte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck. Das hatte der Grünen-Abgeordnete Vollker Beck am Vortag im Bundestag enthüllt.
Weitere Informationen? Nur für den, der sich als “FDP-Mitglied verifizieren” kann. Und das bekommen alle, die sich als “FDP-Mitglied verifizieren”
Es gibt Fünf Prozent Rabatt. Vorerkrankungen sind – anders als üblich – kein Grund, den Versicherungsschutz zu verweigern. Familienmitglieder werden mitversichert und Wartezeiten gibt es auch nicht. Fünf Prozent Rabatt, Vorerkrankungen sind kein Grund, den Versicherungsschutz zu verweigern (anders als sonst üblich), die normalen Wartezeiten gibt es nicht, Familienmitglieder werden mitversichert.
Auf den Seiten der DKV selbst wird es noch deutlicher. Das Logo der Liberalen prangt unter dem der DKV. Daneben drei glückliche Anzugträger und der Claim: “Freie Demokratische Partei und DKV – starke Partner”. “Freie Demokratische Partei und DKV – starke Partner”, so wirbt die Krankenversicherung auf ihrer eigenen Homepage ungeniert mit dem Emblem der FDP.
“Die DKV bietet insgesamt etwa 1000 Firmen und Verbänden solche Gruppenverträge an”, sagt Sybille Schneider, Sprecherin der DKV. (…) Auch der Deutsche Journalistenverband bietet über Gruppenverträge Versicherungen mit der DKV an. Tatsächlich bietet die DKV zahlreiche Gruppenverträge für Unternehmen und Berufsgruppen an, auch für die Pressebranche, Journalisten inbegriffen.
Pikant aber ist, dass ausgerechnet eine Partei, die sich ohnehin massiv für die Belange der privaten Versicherungswirtschaft einsetzt, mit Europas größtem privatem Krankenversicherer kooperiert. FDP-Gesundheitsminister Philipp Rösler sieht seine wesentliche Aufgabe darin, das Gesundheitssystem von der solidarischen Umlagefinanzierung auf private Füße zu stellen. Er hat gerade mit Christian Weber einen Chef-Lobbyisten der privaten Krankenversicherungen zum Leiter seiner Grundsatzabteilung gemacht. In diesem Fall aber ist die Sache pikant, weil die FDP sich schon seit Langem für die privaten Krankenversicherungen starkmacht, bei denen vorwiegend Besserverdienende versichert sind. Der neue FDP-Gesundheitsminister Philipp Rösler arbeitet mit aller Kraft am Umbau des Gesundheitssystems – weg von der solidarischen Umlagefinanzierung hin zur einheitlichen Kopfpauschale mit privater Zusatzversorgung. Das würde das Geschäft aller “Privaten” erheblich fördern. Unter Röslers Vorgängerin Ursula Schmidt war der Zulauf aus den gesetzlichen Krankenkassen hin zu den “Privaten” weitgehend gestoppt worden.
Eingefädelt hatte die FDP das Geschäft schon 2003. Parteichef Guido Westerwelle hatte damals seinem alljährlichen “Dreikönigsbrief” an die Mitglieder eine Broschüre beigelegt, in der FDP und DKV gemeinsam für das Angebot der DKV warben. Laut “sueddeutsche.de” soll Parteichef Guido Westerwelle selbst die Kooperation mit der DKV ausgehandelt haben.
Nina Katzemich, Sprecherin von Lobbycontrol, sagte zu sueddeutsche.de: “In der Politik entsteht bei so etwas immer der Verdacht, dass sich da ein Unternehmen eine Partei gewogen machen möchte.” Das gelte “erst recht, wenn sie in Regierungsverantwortung steht, da wird es noch etwas gefährlicher”. Nina Katzemich, Sprecherin von Lobbycontrol, findet das höchst bedenklich. Es entstünde hier der Verdacht, dass “sich da ein Unternehmen eine Partei gewogen machen möchte”. Das gelte erst recht, wenn diese Partei in der Regierungsverantwortung stehe. “Da wird es noch etwas gefährlicher.”

Fast die gleiche Version seiner “Morgenpost”-Geschichte hat Autor Rohwedder übrigens auch im “Berliner Kurier” und
“Kölner Express” platzieren können, dort allerdings nicht ganz so prominent:

Titelseite 'Express' vom 22.1.2010

Autoerotischer Journalismus

Es ist ein außergewöhnlich detailreicher Artikel, den der Kölner “Express” nebst eindrucksvollem Symbolbild vergangene Woche über ein Gerichtsurteil veröffentlichte:

Köln: Tödliche Selbstbefriedigung. Gericht: Versicherung muss nicht zahlen

Eine “große Versicherung” musste eine “Lebensversicherungssumme in Höhe von knapp 300.000 €” nicht auszahlen, weil sich ein “Kölner Familienvater (†55)” und “Manager”, der “statt einer Hose” “ein im Schritt freies Leder-Ketten-Arrangement” trug, “an einem Sommertag” “versehentlich am Ehebett erdrosselt” hatte.

Sogar aus den Akten des Kölner Landgerichts werden pikante Details zitiert:

“Durch leichtes Herauf- und Herunterfahren der Rückenlehne drückte er sich dabei die Luft ab”, heißt es in den Akten.

Dieses Detailwissen ist insofern erstaunlich, als sich in der Pressestelle des Kölner Landgerichts niemand mehr an diesen Fall erinnern kann. “Das war lange vor unserer Zeit und ist mindestens fünf Jahre her”, erklärte man uns auf Anfrage.

Richter Jörg Baack, der im “Express” mehrfach zitiert wird, datiert das Urteil etwa auf das Jahr 2003, weil er seit 2004 nicht mehr für Lebensversicherungen zuständig sei. An Details des Falles könne er sich aber auch nicht mehr erinnern, weil er in der Zwischenzeit “etwa drei- bis viertausend Fälle” verhandelt habe.

Und wie kam der Fall dann jetzt in den “Express”? Baack habe vor kurzem in einer Runde mit Pressevertretern über den Richterberuf im Allgemeinen gesprochen, wie er uns auf Anfrage sagt. Um zu verdeutlichen, dass man als Richter auch in jungen Jahren schon mit außergewöhnlichen und dramatischen Fällen konfrontiert sein könne, habe er anekdotisch und allgemein einen Fall erwähnt, über den er selbst zu Beginn seiner Laufbahn zu befinden hatte: eben den einer Witwe, deren Ehemann bei einem “autoerotischen Unfall” ums Leben gekommen sei.

Kurz darauf habe er dem “Express” Altersangaben und Fakten entnehmen können, an die er sich selbst nicht mehr erinnern konnte, sagt Baack.

Im Übrigen sei das Urteil von der 23. Zivilkammer gesprochen worden und nicht von der 21., wie im “Express” stehe, und der Begriff der Fahrlässigkeit sei für den Fall unerheblich gewesen. Der Finanzjournalist Andreas Kunze vermutet darüber hinaus in seinem Blog, dass es sich allenfalls um eine Unfalltod-Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung gehandelt haben könne, weil bei der Auszahlung von Lebensversicherungen irgendeine Form von “grober Fahrlässigkeit” gar keine Rolle spiele.

Wir halten fest: Der “Express” veröffentlicht einen Artikel über einen mindestens sechs Jahre alten Fall (ohne jede Zeitangabe) voller Details, an die sich niemand beim Gericht mehr erinnern kann, und vertut sich an entscheidender Stelle mit den juristischen Begrifflichkeiten.

Wer könnte so einen Fall einen Tag später aufgreifen, dem Richter weitere wörtliche Zitate in den Mund legen und ihm einen falschen Vornamen verpassen?

Lebensversicherung muss nicht zahlen: Tod bei bizarrem Selbstbefriedigungs-Spiel - Mann erdrosselt sich versehentlich im eigenen Ehebett

“Express”-Chefreporter Volker Roters erklärt, dass er nach wie vor zu seinem Text stehe, seine Informationen “aus seriöser Quelle im Bereich des Kölner Justizpalastes” habe und die Akten beim Landgericht eingesehen habe. Dass das Urteil schon Jahre zurückliege, streitet er nicht ab — aber so ein Fall könne ja auch mit zeitlichem Abstand noch relevant sein.

Netzwerk Recherche

Am Montag hatten wir darüber berichtet, wie StudiVZ darauf reagiert, dass sich Medienvertreter in dem sozialen Netzwerk mit Fotos und Informationen über Jugendliche eindecken.

Logo der StudiVZ-Gruppe "Wenn ich tot bin, soll mein Bild nicht in die Bild-Zeitung!"Im Anschluss daran schrieben uns Leser, die fragten, wie sie einem solchen Bilderklau Vorschub leisten könnten (Korrektur von 16:19 Uhr: BILDblogger scheitert an der deutschen Sprache) einen solchen Bilderklau verhindern könnten. Eine richtige Antwort darauf hatten wir auch nicht, bis uns ein weiterer Leser schrieb, er habe gerade eine neue Gruppe bei StudiVZ gegründet: “Wenn ich tot bin, soll mein Bild nicht in die Bild-Zeitung!” Eine vielleicht etwas hilflose und symbolische Aktion, die aber immerhin auf das Problem aufmerksam macht.

Der folgende Tag allerdings zeigte, dass das Problem der Recherche in Sozialen Netzwerken kein “Bild”-spezifisches ist — und dass man nicht unbedingt tot sein muss, um unfreiwillig seine privaten Fotos in der Boulevardpresse wiederzufinden:

In Sankt Augustin hatte eine Schülerin offenbar einen Brandanschlag auf ihr Gymnasium geplant. Eine Mitschülerin stellte sich ihr in den Weg und wurde mit einem Messer verletzt. “Bild” berichtete am Dienstag groß über die “Heldin” und veröffentlichte dabei eine Kurz-Charakterisierung, die sich liest, als sei sie direkt aus dem Profil einen Sozialen Netzwerks zusammenkopiert:

Wer ist die hübsche Schülerin? Sie geht in die 11. Klasse und möchte später gerne in Paris studieren. Dennoch ist Ankes Lieblingsfach Englisch. Die begeisterte Tennis-Spielerin geht gerne shoppen, liest und reist viel. Raucher mag sie dagegen überhaupt nicht.

Auch der “Express” überrascht mit erstaunlichem Faktenwissen:

Ihr Opfer Janine, die davon träumt an der Sorbonne in Paris zu studieren, ist inzwischen in der Uni-Klinik notoperiert worden.

Beide Zeitungen haben nach eigenen Angaben den Namen der Verletzten geändert. Ihre Berichte sind mit Fotos des Mädchens garniert, auf denen das Gesicht verpixelt wurde. Es sieht ganz danach aus, dass sie aus dem Profil des Mädchens in einem Sozialen Netzwerk entnommen wurden. Auf Nachfrage erklärte SchuelerVZ, man prüfe gerade, ob die Fotos aus dem eigenen Angebot stammen.

Einen besonderen Einblick in den Arbeitsalltag von Boulevardjournalisten liefert ein Artikel in der “Rheinischen Post” (die in ihrer Printausgabe sogar den vollen Namen der 16-jährigen Tatverdächtigen angegeben hatte). Man meint, dem Autor Jürgen Stock seine Enttäuschung regelrecht anmerken zu können:

Alternativ hätte sie der “Rheinischen Post” kurz vor ihrem geplanten Amoklauf vielleicht auch einfach kurz ein paar biographische Notizen faxen können — das hätte Herrn Stock auch viel Zeit gespart.

Mit Dank auch an Falk E., Leonard E., Birgit H. und Fabian P.

Kontakt-Anzeige für Lukas Podolski

Wenn er schlau war, der Kölner “Express”, hat er Lukas Podolski einfach selbst angezeigt. Das kostet nichts, lässt sich anonym machen, ist folgenlos — bringt aber richtig gut Publicity.

Podolski hatte bekanntlich beim Spiel der Fußball-Nationalmannschaft Michael Ballack geohrfeigt. Irgendjemand hat deshalb Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet. Und der Journalist Volker Roters berichtete ganz aufgeregt, exklusiv und fast wortgleich gestern im Kölner “Express” und in der Berliner “B.Z.” darüber.

Die Sache liest sich dramatisch:

Eine Ohrfeige gilt laut Gesetz auch dann als vollendete einfache Körperverletzung, wenn das Opfer keine Schäden davonträgt und sich der Täter später entschuldigt. (…)

Die Tat — also die Ohrfeige — wurde im Ausland begangen. Dann ist die Staatsanwaltschaften am Wohnort des Opfers befugt dazu, Ermittlungen einzuleiten. Die einfache Körperverletzung ist mit Geldstrafe oder im schlimmsten Fall mit Haft bedroht. Lukas Podolski ist nicht vorbestraft.

Ein kleines Detail über den Tatbestand der Körperverletzung ließ er bei all dem juristischen Wortgeklingel weg. In den Worten des Düsseldorfer Strafverteidigers Udo Vetter:

Körperverletzung wird lediglich auf Antrag verfolgt. Diesen Antrag kann nur der Verletzte stellen. Stellt er ihn nicht, wird die Staatsanwaltschaft nicht tätig. Es sei denn, sie bejaht ein besonderes öffentliches Interesse. Nach den bisher bekannten Umständen ist aber kaum damit zu rechnen, dass Michael Ballack einen Strafantrag stellt. Und noch weniger, dass irgendein Staatsanwalt sich zur Lachnummer machen möchte.

Wenn man das weiß, ist die Meldung von der Strafanzeige gegen Poldi natürlich keine Meldung. Aber das wäre doch schade.

Und so griffen die Nachrichtenagenturen dpa und sid die Sache auf — und deshalb steht die Geschichte vom “Nachspiel” und dem “Ärger” für Podolski heute u.a. in der “Welt”, in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, in der “Süddeutschen Zeitung”, in der “Frankfurter Rundschau”, bei “Spiegel Online” und in “Bild”.

Es ist aber auch zu interessant, was mit so einer Anzeige passiert. Von Köln ist sie gerade auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft München II, die für das Umland zuständig ist, in dem Podolski lebt. Dort ist sie aber noch nicht angekommen!

Die “Süddeutsche Zeitung” erklärt:

“Fristen von bis zu einer Woche sind bei einer Weiterleitung aber durchaus normal”, sagte der Münchner Leitende Oberstaatsanwalt Rüdiger Hödl der SZ. “Wir bearbeiten ja hier 45 000 Fälle, das dauert alles seine Zeit.”

Und der “Express” weiß:

Da die Strafanzeige aus dem Kölner Justizpalast per Post nach München verschickt wurde, kann Anton Winkler, der dortige Sprecher der Staatsanwaltschaft, noch keinen Eingang bestätigen.

Ob sich schon Teams von N24 und “RTL aktuell” bereithalten, um in Breaking News live von der Ankunft des Dokuments in der Poststelle in München zu berichten, ist nicht bekannt.

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