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Netzwerk Recherche

Am Montag hatten wir darüber berichtet, wie StudiVZ darauf reagiert, dass sich Medienvertreter in dem sozialen Netzwerk mit Fotos und Informationen über Jugendliche eindecken.

Logo der StudiVZ-Gruppe "Wenn ich tot bin, soll mein Bild nicht in die Bild-Zeitung!"Im Anschluss daran schrieben uns Leser, die fragten, wie sie einem solchen Bilderklau Vorschub leisten könnten (Korrektur von 16:19 Uhr: BILDblogger scheitert an der deutschen Sprache) einen solchen Bilderklau verhindern könnten. Eine richtige Antwort darauf hatten wir auch nicht, bis uns ein weiterer Leser schrieb, er habe gerade eine neue Gruppe bei StudiVZ gegründet: “Wenn ich tot bin, soll mein Bild nicht in die Bild-Zeitung!” Eine vielleicht etwas hilflose und symbolische Aktion, die aber immerhin auf das Problem aufmerksam macht.

Der folgende Tag allerdings zeigte, dass das Problem der Recherche in Sozialen Netzwerken kein “Bild”-spezifisches ist — und dass man nicht unbedingt tot sein muss, um unfreiwillig seine privaten Fotos in der Boulevardpresse wiederzufinden:

In Sankt Augustin hatte eine Schülerin offenbar einen Brandanschlag auf ihr Gymnasium geplant. Eine Mitschülerin stellte sich ihr in den Weg und wurde mit einem Messer verletzt. “Bild” berichtete am Dienstag groß über die “Heldin” und veröffentlichte dabei eine Kurz-Charakterisierung, die sich liest, als sei sie direkt aus dem Profil einen Sozialen Netzwerks zusammenkopiert:

Wer ist die hübsche Schülerin? Sie geht in die 11. Klasse und möchte später gerne in Paris studieren. Dennoch ist Ankes Lieblingsfach Englisch. Die begeisterte Tennis-Spielerin geht gerne shoppen, liest und reist viel. Raucher mag sie dagegen überhaupt nicht.

Auch der “Express” überrascht mit erstaunlichem Faktenwissen:

Ihr Opfer Janine, die davon träumt an der Sorbonne in Paris zu studieren, ist inzwischen in der Uni-Klinik notoperiert worden.

Beide Zeitungen haben nach eigenen Angaben den Namen der Verletzten geändert. Ihre Berichte sind mit Fotos des Mädchens garniert, auf denen das Gesicht verpixelt wurde. Es sieht ganz danach aus, dass sie aus dem Profil des Mädchens in einem Sozialen Netzwerk entnommen wurden. Auf Nachfrage erklärte SchuelerVZ, man prüfe gerade, ob die Fotos aus dem eigenen Angebot stammen.

Einen besonderen Einblick in den Arbeitsalltag von Boulevardjournalisten liefert ein Artikel in der “Rheinischen Post” (die in ihrer Printausgabe sogar den vollen Namen der 16-jährigen Tatverdächtigen angegeben hatte). Man meint, dem Autor Jürgen Stock seine Enttäuschung regelrecht anmerken zu können:

Alternativ hätte sie der “Rheinischen Post” kurz vor ihrem geplanten Amoklauf vielleicht auch einfach kurz ein paar biographische Notizen faxen können — das hätte Herrn Stock auch viel Zeit gespart.

Mit Dank auch an Falk E., Leonard E., Birgit H. und Fabian P.

Kontakt-Anzeige für Lukas Podolski

Wenn er schlau war, der Kölner “Express”, hat er Lukas Podolski einfach selbst angezeigt. Das kostet nichts, lässt sich anonym machen, ist folgenlos — bringt aber richtig gut Publicity.

Podolski hatte bekanntlich beim Spiel der Fußball-Nationalmannschaft Michael Ballack geohrfeigt. Irgendjemand hat deshalb Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet. Und der Journalist Volker Roters berichtete ganz aufgeregt, exklusiv und fast wortgleich gestern im Kölner “Express” und in der Berliner “B.Z.” darüber.

Die Sache liest sich dramatisch:

Eine Ohrfeige gilt laut Gesetz auch dann als vollendete einfache Körperverletzung, wenn das Opfer keine Schäden davonträgt und sich der Täter später entschuldigt. (…)

Die Tat — also die Ohrfeige — wurde im Ausland begangen. Dann ist die Staatsanwaltschaften am Wohnort des Opfers befugt dazu, Ermittlungen einzuleiten. Die einfache Körperverletzung ist mit Geldstrafe oder im schlimmsten Fall mit Haft bedroht. Lukas Podolski ist nicht vorbestraft.

Ein kleines Detail über den Tatbestand der Körperverletzung ließ er bei all dem juristischen Wortgeklingel weg. In den Worten des Düsseldorfer Strafverteidigers Udo Vetter:

Körperverletzung wird lediglich auf Antrag verfolgt. Diesen Antrag kann nur der Verletzte stellen. Stellt er ihn nicht, wird die Staatsanwaltschaft nicht tätig. Es sei denn, sie bejaht ein besonderes öffentliches Interesse. Nach den bisher bekannten Umständen ist aber kaum damit zu rechnen, dass Michael Ballack einen Strafantrag stellt. Und noch weniger, dass irgendein Staatsanwalt sich zur Lachnummer machen möchte.

Wenn man das weiß, ist die Meldung von der Strafanzeige gegen Poldi natürlich keine Meldung. Aber das wäre doch schade.

Und so griffen die Nachrichtenagenturen dpa und sid die Sache auf — und deshalb steht die Geschichte vom “Nachspiel” und dem “Ärger” für Podolski heute u.a. in der “Welt”, in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, in der “Süddeutschen Zeitung”, in der “Frankfurter Rundschau”, bei “Spiegel Online” und in “Bild”.

Es ist aber auch zu interessant, was mit so einer Anzeige passiert. Von Köln ist sie gerade auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft München II, die für das Umland zuständig ist, in dem Podolski lebt. Dort ist sie aber noch nicht angekommen!

Die “Süddeutsche Zeitung” erklärt:

“Fristen von bis zu einer Woche sind bei einer Weiterleitung aber durchaus normal”, sagte der Münchner Leitende Oberstaatsanwalt Rüdiger Hödl der SZ. “Wir bearbeiten ja hier 45 000 Fälle, das dauert alles seine Zeit.”

Und der “Express” weiß:

Da die Strafanzeige aus dem Kölner Justizpalast per Post nach München verschickt wurde, kann Anton Winkler, der dortige Sprecher der Staatsanwaltschaft, noch keinen Eingang bestätigen.

Ob sich schon Teams von N24 und “RTL aktuell” bereithalten, um in Breaking News live von der Ankunft des Dokuments in der Poststelle in München zu berichten, ist nicht bekannt.

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