Das Verhältnis zwischen Jörg Kachelmann und der Axel Springer AG ist so nachhaltig gestört, dass es schwer fällt, sich bei diesen Sätzen keine feixenden “Bild”-Redakteure vorzustellen:
Schlappe für den ehemaligen ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann (54): Seine Ex-Geliebte Claudia D. (39) ließ die Auslieferung seines neu erschienenen Buches vom Landgericht Mannheim verbieten.
Eine Begründung lieferte Bild.de gestern gleich mit:
Per einstweiliger Verfügung ist es Kachelmanns Verlag untersagt, das Buch “Recht und Gerechtigkeit – Ein Märchen aus der Provinz” weiter zu verbreiten, so lange die Ex-Geliebte darin mit vollem Namen genannt wird. Das teilten Kachelmanns Anwälte am Mittwoch in Schwetzingen mit.
In der Begründung heißt es, in Kachelmanns Buch würde das “allgemeine Persönlichkeitsrecht” der Ex-Geliebten verletzt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.
Kachelmanns Anwälte hätten in dieser Sache gar nichts mitgeteilt, erklärte uns Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker auf Anfrage.
Der Halbsatz “so lange die Ex-Geliebte darin mit vollem Namen genannt wird” fehlt heute in der gedruckten “Bild”, aber beide Texte, die über die Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegenüber der Frau berichten, sind mit einem Foto der Frau illustriert.
Allerdings müssen “Bild” und Bild.de nicht gerade fürchten, nun wegen Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte von Claudia D. zur Rechenschaft gezogen zu werden: Im Juni 2011 erschien in der “Bunten” ein großes Porträt inkl. Interview mit ihr, das mit Bildern illustriert ist, auf denen sie sich “für BUNTE fotografieren ließ”, wie die Zeitschrift anmerkte.
Im Herbst 2011 erschien in der Zeitschrift “Emma” (von “Bild”-Gerichtsreportagepraktikantin Alice Schwarzer) und auf emma.de ein Interview mit ihrem Therapeuten und Traumatologen Günter H. Seidler, in dem sogar der volle Name von Claudia D. genannt wird.
Gegen diese Art der Berichterstattung ist Frau D. offensichtlich nicht vorgegangen, sie hat sie sogar forciert, wie Kachelmanns Anwalt Höcker meint:
Frau D. muss ihrem Therapeuten für dessen EMMA-Interview von seiner ärztlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden haben. Außerdem muss sie selbst über ihren Anwalt die Presse darüber informiert haben, dass derzeit vor dem LG Frankfurt ein Schadensersatzprozess Kachelmanns gegen sie läuft. Von unserer Seite ging zu dem Thema gar keine Stellungnahme heraus. Frau D. selbst hält also die Berichterstattung am Köcheln.
Mit Dank auch an Mareike H., Mikroblume und Barbara.
Nachtrag, 15.25 Uhr: Auch “Spiegel Online” berichtet über die Einstweilige Verfügung und verlinkt dabei auf eine Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim, in der es unter anderem heißt:
Des weiteren habe sich die Antragstellerin durch die von ihr gegebenen Interviews nicht ihrer Rechte begeben, da diese anonymisiert verbreitet worden seien. Auch die im Einzelfall erfolgte bildliche Darstellung der Antragstellerin erfordere keine abweichende Entscheidung, da die Antragstellerin damit nur für ihr nächstes Umfeld identifizierbar sei.
Die Namensnennung in “Emma” scheint am Gericht vorbeigegangen zu sein.
2. Nachtrag, 12. Oktober: Wird immer verwirrender: Die Onlineversion des “Emma”-Artikels ist auf emma.de verschwunden. Vor zwei Wochen war der Text dort noch verfügbar. Wir haben gestern bei der “Emma”-Redaktion angefragt, aus welchen Gründen der Artikel offline genommen wurde, haben bisher aber keine Antwort erhalten.