Am Wochenende hat die Piratenpartei in Offenbach ihren neunten Bundesparteitag abgehalten.
Oder in den Worten der Nachrichtenagentur dapd:
Nach ihrem sensationellen Wahlerfolg von Berlin kommen die Piraten am Wochenende erstmals zu einem Bundesparteitag zusammen.
(Freitag, 10.36 Uhr)
Piraten kommen zum ersten Bundesparteitag zusammen
Offenbach (dapd). Nach ihrem sensationellen Wahlerfolg von Berlin kommen die Piraten heute erstmals zu einem Bundesparteitag zusammen.
(Samstag, 00.15 Uhr)
Piraten kommen zum ersten Bundesparteitag zusammen
Offenbach – Nach ihrem sensationellen Wahlerfolg von Berlin kommen die Piraten heute erstmals zu einem Bundesparteitag zusammen.
(Samstag, 04.15 Uhr)
Diesen Irrtum hatte am Freitag bereits Bild.de begangen (BILDblog berichtete), was die Redakteure von Bild.de am Samstag nicht davon abhielt, so über den Parteitag zu berichten:
BILD.de berichtet vom ersten Bundesparteitag der Piraten in Offenbach
Die falsche dapd-Formulierung wurde bei den Online-Medien nur von “RP Online” übernommen, nach Angaben unserer Leser haben aber unter anderem die “Heute”-Nachrichten im ZDF, das “Morgenmagazin” der ARD und die “Newstime” auf ProSieben vom “ersten” Bundesparteitag der Piraten berichtet.
Mit Dank an Matthias M. und Stefan M.
Nachtrag, 6. Dezember: “RP Online” hat seine Einleitung unauffällig geändert. Sie lautet jetzt:
Nach ihrem sensationellen Wahlerfolg von Berlin kommen die Piraten am Wochenende erstmals wieder zu einem Bundesparteitag zusammen.
Die “Nachrichtenagentur” dapd verschickte gestern um 14.38 Uhr eine “Berichtigte Neufassung” eines zuvor versendeten Artikels. “(korrigiert: Zitat Schmelzer, 3. Absatz)” stand da und die korrigierte Fassung las sich so:
“Die Bayern wissen, dass sie die beste Mannschaft Deutschlands sind. Wir wissen es auch. Wir wissen aber auch, was wir können”, sagte Marcel Schmelzer. Eine Diktion, die man in Dortmund schätzt. “Wir hatten noch nie diesen Schwachsinnsanteil in unseren Aussagen. Wir sind froh, dass wir in der Spitzengruppe sind”, sagte Klopp auf die Frage, ob man nun auf Augenhöhe mit dem Rekordmeister sei.
Alle hielten sich an die vorsichtigen Wort-Varianten, obwohl man durchaus selbstbewusster nach der jüngsten sportlichen Entwicklung auftreten könnte.
In der ursprünglichen Version anderthalb Stunden zuvor hatte das noch ein bisschen anders geklungen — so anders, dass die Formulierung “(korrigiert: Zitat Schmelzer, 3. Absatz)” vielleicht ein klein wenig untertrieben war:
“Wir sind die Bayern-Jäger Nummer eins. Die Bayern wissen, dass wir die beste Mannschaft Deutschlands sind. Wir wissen es auch”, sagte Marcel Schmelzer. Ausgerechnet der Nationalverteidiger, der ansonsten einer stillen und bedachten Gilde angehört, haute so etwas wie eine Kampfansage raus. Eine Diktion, die man in Dortmund eigentlich nicht schätzt. “Wir hatten noch nie diesen Schwachsinnsanteil in unseren Aussagen. Wir sind froh, dass wir in der Spitzengruppe sind”, sagte Klopp auf die Frage, ob man nun auf Augenhöhe mit dem Rekordmeister sei.
Bis auf Schmelzer hielten sich alle anderen an die vorsichtigen Wort-Varianten, obwohl man durchaus selbstbewusster nach der jüngsten sportlichen Entwicklung auftreten könnte.
Nehmen wir mal an, 75 Prozent aller Häftlinge in deutschen Gefängnissen wären männlich (in Wirklichkeit sind es weit mehr). Würde das dann bedeuten, dass 75 Prozent aller Männer im Gefängnis säßen?
Nein, natürlich nicht. Ein ähnlicher Denkfehler ist allerdings der Presseabteilung von Microsoft unterlaufen, die ihr eigenes Betriebssystem Windows XP anlässlich seines zehnten Geburtstages schlechter macht, als es eigentlich ist:
(…) laut einer Studie des Antivirus Dienstleisters AVAST sind auf etwa 75 Prozent aller XP Rechner Rootkit-Infizierungen zu finden.
Dabei hat die Studie von Avast lediglich ergeben, dass 74 Prozent aller überprüften Rootkitinfektionen auf XP-Rechnern gefunden wurden:
Die Daten einer sechsmonatigen Studie listeten über 630,000 Muster auf und zeigten, dass 74% Infektionen aus Windows XP Maschinen stammen, verglichen mit 17% aus Vista und nur 12% aus Windows 7 Maschinen.
Das bedeutet im Umkehrschluss eben nicht, dass drei von vier XP-Rechnern infiziert sind, sondern eben nur, dass drei von vier Infektionen auf XP-Rechnern gefunden wurden.
Das hindert die Nachrichtenagentur dapd und Medien wie etwa stern.de, n24.de und n-tv.de nicht daran, den Fehler aus der Pressemitteilung zu reproduzieren; n-tv.de verlinkt dabei sogar auf die Avast-Studie. Geholfen hat’s nichts.
Mit Dank an André und Frank H.
Nachtrag, 26. Oktober:n-tv.de hat den Fehler inzwischen korrigiert.
Doch der erste Satz des Artikels macht deutlich, dass hier etwas schief gegangen ist:
Die Osteuropaexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Marieluise Beck, hat den Auftritt von Mitgliedern des MDR-Fernsehballetts in Tschetschenien als “unanständig” kritisiert.
Marieluise Beck, soweit bekannt nicht identisch mit dem abgebildeten Kurt Beck, sieht natürlich ganz anders aus.
Doch der Internetauftritt der “Abendzeitung Nürnberg” ist nicht das einzige Medium, das den Artikel über Frau Beck mit einem Foto von Herrn Beck bebildert hat:
Quelle jedes Mal: Die Nachrichtagentur dapd. Die hätte es allerdings noch sinnloser treffen können.
Mit Dank an Magnus G., Matthias U. und Schreiberling.
Das Foto bebildert seit demSommer die Tarifauseinandersetzungen zwischen der Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) und der Deutschen Flugsicherung (DFS), ist aber auch anderweitigeinsetzbar.
Verbreitet wird es von der Nachrichtenagentur dapd, die es in den letzten Tagen unter anderem mit diesem Text anbot:
ARCHIV: Eine Bodenlotsin ueberwacht auf dem Flughafen Frankfurt am Main startende und landende Flugzeuge von einem neuen Kontrollturm (Foto vom 23.04.10). Die Tarifgespraeche zwischen der Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) und der Deutschen Flugsicherung (DFS) sind nach Angaben der Arbeitgeber geplatzt. Die GdF habe auf umfangreichen Befoerderungen der Lotsen bestanden, teilte die DFS am Freitag (07.10.11) mit. Daher sei das Schlichtungsgespraech ergebnislos geblieben.
Das Bild entstand also in einem der Türme der Vorfeldkontrolle (Apron Control) des Frankfurter Flughafens. Der Frankfurter Flughafen beschreibt den Aufgabenbereich der Vorfeldlotsen so:
Die 80 Vorfeldlotsen der Fraport AG, die jeweils in drei Schichten im Einsatz sind, koordinieren rollende sowie geschleppte Flugzeuge auf ihrem Weg von der Parkposition zum Bahnsystem und umgekehrt. Außerdem obliegt dem Team der Vorfeldkontrolle die Koordination der Leitfahrzeuge, auch Follow-mes genannt, und – bei Schneefall – die Steuerung des Winterdienstes zur Räumung des Bahnsystems.
Doch nicht genug, dass die Frau auf dem Symbolbild gar keine “startenden und landenden Flugzeuge” überwacht: Die Vorfeldlotsen sind Angestellte des Flughafenbetreibers Fraport AG und haben mit der DFS und deren Streikplanungen “gar nichts zu tun”, wie uns jemand bestätigte, der dort arbeitet. Wenn die Lotsen der DFS ihre Arbeit niederlegen, müssten die Vorfeldlotsen weiterarbeiten — sie hätten nur ziemlich wenig zu tun.
Das Auswärtige Amt gibt lediglich … na gut: “lediglich” diese Empfehlungen:
Reisenden in Ägypten wird weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dieser Hinweis gilt insbesondere für die urbanen Zentren, und derzeit ganz besonders für das Gebiet um den Tahrir-Platz und das Fernsehgebäude (Maspero) in Kairo.
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf Kairo, Alexandria, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Einzelreisen an sonstige Orte und Landstriche wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.
Die Nachrichtenagentur dapd war mit den feinen rechtlichen Unterschieden zwischen den “Aktuellen Hinweisen” des Auswärtigen Amts und einer offiziellen “Reisewarnung” offensichtlich nicht vertraut und hatte gestern in zwei Meldungen lautstark eine “Reisewarnung” verkündet.
Heute dann reichte dapd eine “Berichtigte Neufassung” nach:
Di 11.10.2011, 12:13, dapd – Nachrichtenagentur
Ägypten/DEU/Reisen/BER/NEU
(Berichtigte Neufassung)
Auswärtiges Amt aktualisiert Reisehinweise für Ägypten
– (korrigiert Meldung und Zusammenfassung von Montagabend. Es gab lediglich einen aktualisierten Reisehinweis, keine Warnung) =
Die Medien haben diese neue Version weitgehend ignoriert.
Technik und Juristerei sind (wie Abwassersysteme) keine Gebiete, mit denen sich der Durchschnittsbürger gerne befasst: Beides versteht er nicht so richtig, aber es “funktioniert halt irgendwie” und hilft ihm im Leben — und wenn es nicht in seinem Sinne funktioniert, ist das Gemecker groß. Keine guten Voraussetzungen, dass noch irgendjemand den Überblick behält, wenn beide Themengebiete aufeinander treffen.
Der amerikanische Unterhaltungselektronikkonzern Apple hat im vergangenen Jahr das iPad auf den Markt gebracht, einen mobilen Computer ohne Tastatur. Auch der südkoreanische Mischkonzern Samsung hat einen solchen Computer produziert, das sogenannte Galaxy Tab 10.1. Apple wirft Samsung vor, das Galaxy Tab beim iPad abgeguckt zu haben, und hat Anfang August vor dem Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt: Samsung verletze den Geschmacksmusterschutz von Apple, das Galaxy Tab darf in Deutschland (ursprünglich sogar in der EU) bis auf Weiteres nicht verkauft werden.
Samsung legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein — unter anderem, weil die Fotos, mit denen Apple die optische Ähnlichkeit zwischen den beiden Geräten beweisen wollte, verzerrt waren, so dass die Proportionen des Galaxy Tab denen des iPad viel stärker ähnelten als in echt.
Heute nun begann die mündliche Verhandlung vor dem Düsseldorfer Landgericht und die Nachrichtenagentur dapd bewies schon mal mit ihrer ersten Zusammenfassung um 11.28 Uhr, nicht exakt verstanden zu haben, worum es eigentlich ging:
Das kalifornische Unternehmen wirft den Koreanern vor, bei Gestaltung und Design des eigenen Tablet-PCs Markenrechte von Apple verletzt zu haben und hatte deshalb vor dem Düsseldorfer Gericht ein Verkaufsverbot für den iPad-Rivalen erwirkt.
Nein, ums Markenrecht, das die Bezeichnung von Produkten oder Dienstleistungen regelt, geht es in diesem Prozess nicht, sondern ausschließlich um das Design.
Um 12.46 Uhr berichtete Reuters:
Apple hat im Patentstreit mit seinem Rivalen Samsung erneut einen Sieg vor Gericht errungen. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte am Donnerstag die einstweilige Verfügung, wonach Samsungs Tablet-PC Galaxy in Deutschland nicht verkauft werden darf. Die Kammer folgte der Argumentation der Amerikaner, das koreanische Gerät verletze Patentrechte.
Dass es um Geschmacksmuster ging und nicht um Patentrechte ging, ist hier fast zweitrangig, denn das Gericht hatte zu diesem Zeitpunkt die Einstweilige Verfügung noch gar nicht bestätigt — und würde es bis zum Ende des heutigen Verhandlungstages auch nicht mehr tun. Die Entscheidung soll erst am 9. September verkündet werden, bis dahin bleibt die Einstweilige Verfügung weiterhin bestehen, wurde vom Gericht aber noch nicht bestätigt.
Zu den vielen Medien, die die vorschnelle Reuters-Meldung übernahmen, zählte auch tagesschau.de, deren Mitarbeiter aber irgendwann selbst beim Gericht nachfragten und ihren Artikel alsbald korrigierten:
tagesschau.de hat – auf Basis von Agenturmeldungen – zunächst berichtet, die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf über die einstweilige Verfügung sei bereits zu Ende. Eine Sprecherin des Gerichts stellte aber auf Nachfrage gegenüber tagesschau.de klar, dass die Verhandlung noch laufe und die entsprechenden Meldungen nicht zutreffend seien.
Bei Reuters selbst brauchten sie fast zwei Stunden, um festzustellen, dass sie vorzeitig Fakten berichtet hatten, die noch gar nicht geschaffen waren:
DEUTSCHLAND/APPLE/SAMSUNG (KORREKTUR)
KORRIGIERT-Richterin hält Verbot von Samsung-Tablet für gültig=
(Stellt klar, Richterin hält einstweilige Verfügung für rechtens. Entscheidung der Kammer erst später erwartet.)
Düsseldorf, 25. Aug (Reuters) – Apple hat im Patentstreit mit seinem Rivalen Samsung gute Aussichten in Deutschland. Die Vorsitzende Richterin im Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf erklärte am Donnerstag, sie halte die einstweilige Verfügung, unter der Samsungs Tablet-PC Galaxy in Deutschland nicht verkauft werden darf, weiterhin für rechtens.
Diese Korrektur kam zu spät für Bild.de, das von einer “Niederlage vor Gericht” für Samsung und einem “Sieg” für Apple berichtet.
Die “Deutsche Welle” hat in ihrem Internetauftritt ziemlich genau alles falsch gemacht und beeindruckt im Vorspann mit einem überraschenden Kausalzusammenhang:
Trotz des Rücktritts von Steve Jobs kann Apple einen Erfolg verbuchen. Im Patentstreit mit seinem Rivalen Samsung hat Apple einen Sieg vor Gericht errungen. Samsungs Tablet-PC erhält Verkaufsverbot in Deutschland.
Und während dapd weiter ahnungslos mit dem Begriff “Markenrecht” hantiert, fasst dpa den Sachverhalt in zwei Sätzen korrekt zusammen:
In dem Verfahren geht es ausschließlich um das sogenannte Geschmacksmuster, also Design und Äußeres aussehen. Bei der Bewertung, ob ein Geschmacksmuster verletzt wurde, geht es darum, ob ein Produkt vom Gesamteindruck her mit einem anderen identisch ist.
Mit Dank an Patrick D. und Gabriel W.
Nachtrag, 26. August: Gestern in der “Tagesschau” um 20 Uhr:
Am Text, den Marc Bator vorlesen musste, war so ziemlich alles falsch:
Im Patentstreit mit seinem Konkurrenten Samsung hat Apple einen Etappensieg errungen. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte heute in mündlicher Verhandlung eine Einstweilige Verfügung gegen die Koreaner. (…) Es gebe deutliche Hinweise, dass Markenrechte von Apple verletzt worden seien.
Mit Dank an Klaus M., Kiki W., Dennis R. und Johannes.
Vor dem Berliner Landgericht hat heute der Prozess gegen zwei 18-Jährige begonnen, die im April einen Mann in der U-Bahnstation Friedrichstraße zusammengeschlagen haben.
Bild.de berichtet über das Geständnis des Hauptangeklagten und erinnert noch einmal an den Tathergang:
Der brutale Fall erschütterte Deutschland: Es war 3.30 Uhr in der Nacht zu Ostersamstag, U-Bahnhof Friedrichstraße. Handwerker Markus P. (29) wartete auf eine Bahn. Er wird von zwei jungen Männern angepöbelt und zu Boden geschlagen.
Ohne Skrupel tritt einer der Männer – Torben P. – auf den Kopf seines Opfers ein. Vier Mal!
Ein Tourist (21) aus Bayern schreitet ein, hält den Treter fest. Der Komplize des Treters verpasst dem Retter einen Tritt in den Rücken. Dann flüchten die beiden Brutalos. Das schwer verletzte Opfer lag wochenlang im künstlichen Koma.
Es mag angesichts der Brutalität zunächst nebensächlich erscheinen, doch das Opfer erwachte nach etwa 16 Stunden und konnte das Krankenhaus sogar schon am Ostermontag wieder verlassen, “noch von Schnittwunden und Blutergüssen gezeichnet”, wie die “Berliner Morgenpost” damals schrieb. Einen Tag später “sprach” der Mann in der “B.Z.”, wenige Tage später in “Bild”.
Womöglich hat Bild.de Torben Markus P. mit Marcel R. verwechselt, einem anderen Gewaltopfer, dem es noch schlechter ergangen war:
Nach mehr als drei Monaten im Unfallkrankenhaus Marzahn kann der 30-jährige Marcel R. Ende dieser Woche entlassen werden. Geheilt ist er dann noch lange nicht. Aber dass er nach dem brutalen Überfall auf dem U-Bahnhof Lichtenberg und seinen schweren Verletzungen überhaupt wieder sprechen und laufen kann, ist schon fast ein Wunder.
Am Abend des 11. Februar waren auf dem U-Bahnhof vier Jugendliche über den Malergesellen hergefallen, hatten ihn zusammengeschlagen und ihm auf den Kopf getreten, als er schon am Boden lag. Das Opfer erlitt ein schweres Schädel- Hirn-Trauma, ein Teil der Schädeldecke musste entfernt werden, drei Wochen lang lag Marcel R. im künstlichen Koma.
Doch Bild.de ist nicht das einzige Medium, das mit den Opfern der verschiedenen “U-Bahn-Schläger” durcheinander gekommen zu sein scheint: Die Nachrichtenagentur dapd behauptet seit Sonntag in mehreren Vorschauen und aktuellen Artikeln, das Opfer habe “wochenlang im künstlichen Koma” gelegen.
Das Opfer Markus P. kann sich bis heute kaum an den Angriff erinnern. Der 29-Jährige erlitt eine Gehirnerschütterung, einen Nasenbeinbruch und zahlreiche Platzwunden im Gesicht.
Er lag wochenlang im künstlichen Koma und befindet sich noch immer in psychiatrischer Behandlung.
Mit Dank an Julia M.
Nachtrag, 24. August: sueddeutsche.de hat den Artikel aus der “Süddeutschen Zeitung” überarbeitet und schreibt dazu:
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes stand zu lesen, dass Markus P. “wochenlang im künstlichen Koma” lag. Das ist so nicht richtig, der 29-Jährige verlor lediglich vorübergehend das Bewusstsein. Wir haben den Fehler korrigiert und bedanken uns für den Hinweis unserer aufmerksamen User.
17 Stunden saßen die Leute, denen Franz Josef Wagner gestern seine “Post” widmete, am Wochenende in der Gondel einer Seilbahn in Schwangau im Allgäu fest. Erst am Samstagmorgen ab 6 Uhr konnten die 19 Fahrgäste und der Gondelführer gerettet werden.
Bei dapd mussten die Eingeschlossenen allerdings nicht so lange ausharren. Schon am Freitag um 18.44 Uhr vermeldete die Nachrichtenagentur ihre Rettung:
Nach der Kollision eines Tandemgleitschirms mit einem Bergbahntragseil sind am Freitag in Schwangau im Allgäu zwei Gondeln evakuiert worden. 45 Fahrgäste und die beiden Gleitschirmflieger mussten mit mehreren Hubschraubern geborgen werden, wie die Polizei mitteilte.
Erst nach Mitternacht vermeldete dapd, dass zu diesem Zeitpunkt immer noch fast die Hälfte der ursprünglich 45 Menschen in der oberen Gondel festsaßen.
Auch dpa hatte am frühen Freitagabend eine mindestens irreführende Meldung abgesetzt:
Schwangau (dpa) – Ein Gleitschirm hat sich am Freitag in Schwangau im Allgäu in einer Seilbahn verfangen und sie damit stundenlang lahmgelegt. 45 Fahrgäste in den Gondeln mussten mit mehreren Hubschraubern geborgen werden.
In der Überschrift der Zusammenfassung von 20 Uhr war aus “45 Fahrgäste steckten fest” überraschend “45 Fahrgäste stecken fest” geworden, aber ansonsten legte der Text den Schluss nahe, dass die Rettungsaktion bereits erfolgreich abgeschlossen war:
Ein Gleitschirm hat sich am Freitag in Schwangau im Allgäu in einer Seilbahn verfangen und sie damit stundenlang lahmgelegt. 45 Fahrgäste in den Gondeln der Tegelbergbahn mussten mit Hubschraubern geborgen werden.
Die Rettungsaktion dauerte bis in den Abend an.
Die dpa erklärte uns auf Anfrage, dass diese Meldungen für die Tageszeitungen des Samstags gedacht waren, die bereits am Abend Redaktionsschluss haben. Es handle sich dabei um einen “Kunstgriff”, die Redaktionen würden meist selbst dazuschreiben, dass die Entwicklung bei Redaktionsschluss noch nicht zu abgeschlossen gewesen sei. (Aus der Meldung selbst ergibt sich das allerdings nicht.)
Anders als dapd setzte dpa seine Berichterstattung am Abend aber fort und meldete so etwa um 22.04 Uhr:
Ein Ausflug in die Berge nahe dem Schloss Neuschwanstein hat für zahlreiche Menschen eine dramatische Wende genommen. Nach einem Unfall steht die Seilbahn still. 45 Menschen sitzen in luftiger Höhe fest.
Da stimmte dann nur die Zahl nicht mehr.
Doch auch nach der erfolgreichen Rettung aller eingeschlossenen ließen die journalistischen Merkwürdigkeiten nicht nach — sie fingen bei Bild.de erst richtig an.
UNFASSBAR, DER GLEITSCHITM-PILOT IST AUF DER FLUCHT!
Der Mann aus dem schweizerischen Kanton Zürich hat sich direkt nach der Bergung in die Schweiz abgesetzt.
Unfassbar und ziemlicher Quatsch — den “Welt Online” gerne übernommen hat:
Das “Füssener Blatt” hat heute ein Interview mit dem Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten, Christian Owsinski, abgedruckt. Darin heißt es unter anderem:
Der Gleitschirmpilot, der einen Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks in Gurt hatte, hat sich angeblich in die Schweiz abgesetzt. Stimmt das?
Owsinski: Die Formulierung “abgesetzt” ist irritierend, denn der Mann hat sich dem Zugriff der Behörden nicht entzogen. Der Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz ist nach dem Vorfall am Tegelberg in die Schweiz abgereist. Das ist nicht zu beanstanden.
Mit Dank an Norbert P., Murry, Jens und Michael W.
Der Unterschied zwischen einem Einkommensnachweis (oder auch Entgeltnachweis) und einer Lohnsteuerkarte mag sich einem Laien vielleicht nicht gleich erschließen, aber er ist gewaltig. Der Einkommensnachweis wird beispielsweise von Banken und Behörden zur Einstufung bei der Kreditvergabe bzw. bei der Klärung von Unterhaltsverpflichtungen genutzt, während eine Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber zur Berechnung der Lohnsteuer dient. Die einzige Gemeinsamkeit eines Einkommensnachweises und einer Lohnsteuerkarte ist, dass es beide in elektronischer Form gibt — oder gab.
Die Nachrichtenagentur dapd hatte diesen Unterschied nicht begriffen, als sie gestern zusätzlich zum Aus des elektronischen Entgeltnachweisverfahrens ELENA das Ende der elektronischen Lohnsteuerkarte erklärte:
Bund verabschiedet sich von elektronischer Lohnsteuerkarte
Berlin (dapd). Die Bundesregierung will die Einkommen der deutschen Steuerzahler nun doch nicht elektronisch erfassen. (…) Der elektronische Entgeltnachweis sollte ab 2014 die alte Lohnsteuerkarte endgültig ersetzen. (…)
Auch in der eine Stunde später folgenden Zusammenfassung hieß es in der Überschrift:
Regierung beerdigt digitale Lohnsteuerkarte – Elektronischer Entgeltnachweis Elena vor dem Aus
Zwar steht das seit Jahren umstrittene ELENA-Verfahren tatsächlich vor dem Aus, mit der digitalen Lohnsteuerkarte hat das jedoch rein gar nichts zu tun. Sie soll, wie geplant, im Jahr 2012 unter dem Namen ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) eingeführt werden.
Die “Berichtigung”, die die Agentur dann heute morgen nachlegte (“Damit wird klargestellt, dass die elektronische Lohnsteuerkarte nicht vom Aus für Elena betroffen ist”), kam leider zu spät für die heute erschienenen Printausgaben der “Berliner Morgenpost”, von “Welt Kompakt” und vielen anderen.
Die kursierende Falschmeldung sorgte sogar für eine Richtigstellung des saarländischen Finanzministeriums:
Saarbrücken: Elektronische Lohnsteuerkarte bleibt
Trotz der geplanten Einstellung des Verfahrens zum elektronischen Entgeltnachweises (Elena) bleibt den Arbeitnehmern die elektronische Lohnsteuerkarte erhalten.
Darauf hat das saarländische Finanzministerium hingewiesen. Ein Sprecher sagte, die elektronische Lohnsteuerkarte habe mit Elena nichts zu tun. Elena betreffe nur die Sozialversicherung.
Während heute.de und focus.de ihre zwischenzeitlich falschen Meldungen korrigiert haben, scheint sich bei anderen Online-Ausgaben niemand für die sechs Stunden alte dapd-Berichtigung zu interessieren. Obwohl sich die digitale Lohnsteuerkarte bester Gesundheit erfreut, heißt es etwa in den Online-Auftritten der “Sächsischen Zeitung” und der “Augsburger Allgemeinen” immer noch:
Vielleicht wäre es am besten, wenn Nachrichtenagenturen gleich Zugriff auf alle Redaktionssysteme bekämen. Dann könnten sie im Falle mögliche Fehler gleich selbst korrigieren. Denn die Online-Medien überprüfen die Meldungen vor Veröffentlichung ja offensichtlich sowieso nicht.
Mit Dank an Jens G. und Christoph T.
Nachtrag, 21:03 Uhr: Als könnte es Bild.de nicht auf sich sitzen lassen, wenn andere Medien Fehler machen. Gut zehn Stunden nachdem dapd die Falschmeldung von gestern zurückgenommen hat und rund eine Stunde nachdem wir diesen Beitrag veröffentlicht haben, ist ein Artikel erschienen, der alles bisher dagewesene in den Schatten stellt. Bild.de glaubt allen Ernstes immer noch, dass das Aus von ELENA gleichzeitig das Aus für die elektronische Lohnsteuerkarte bedeutet:
Dazu gibt es einen Screenshot von einer Website, die für ELENA wirbt (oder warb), mit diesem Bildtext:
Die digitale Lohnsteuerkarte hat ausgedient. (…)
Im Text heißt es fälschlicherweise:
„Elena” sollte ab 2014 die herkömmliche Lohnsteuerkarte ablösen und die Erstellung von Einkommensbescheinigungen erheblich erleichtern.
Noch größerer Unfug ist jedoch das:
Zwar erhalten sie ihre Lohnsteuerkarte im Gegensatz zu früher weiter auf elektronischem Weg. Diese Form enthält jedoch wesentlich weniger sensible Daten, als das bei „Elena“ der Fall gewesen wäre.
Die Lohnsteuerkarte erhält man nicht “weiter auf elektronischem Weg” wie Bild.de schreibt, sondern im Jahr 2012 zum ersten Mal. Bis dahin gilt die Lohnsteuerkarte von 2010. Der zweite Satz ergibt überhaupt keinen Sinn, wenn man bedenkt, dass ELENA mit der Lohnsteuerkarte rein gar nichts zu tun hat.
Mit Dank an Thomas, Michael M. und Joachim K.
Nachtrag, 20. Juli:Bild.de hat reagiert und die elektronische Lohnsteuerkarte ohne jeden Hinweis aus dem Artikel entfernt.