Archiv für Bild

Messerwisser

Zu den Kernkompetenzen von “Bild” gehören (angeblich) Fußball und (offensichtlich) Nacktheit.

So gesehen war gestern ein großer Tag:

Nackt-Zelte bald vor jedem Stadion?

Vor dem Spiel des FC Bayern München gegen Eintracht Frankfurt hatten die Bayern zwei Zelte aufgestellt, in denen die Gästefans laut “Bild” kontrolliert wurden “wie auf dem Flughafen”:

Drinnen wurden die Fans vom Bayern-Sicherheitsdienst auf verbotene Gegenstände wie Pyrotechnik kontrolliert. Bei einem Anfangs-Verdacht hätten sich Fans für weitere Kontrollen wohl komplett ausziehen müssen.

“Bild” zitierte Kritiker der Aktion, erklärte die Rechtslage (“Nur die Polizei darf Fans zum Entkleiden auffordern.”), ließ die Bayern aber auch zu Wort kommen:

Bayern-Sprecher Markus Hörwick verteidigt die Maßnahme: “30 bis 40 Anhänger wurden strenger kontrolliert, mussten maximal ihre Jacken ausziehen.” Dabei wurden laut Polizei 22 Messer und ein Pfeffer-Spray gefunden.

Ähnliche Angaben finden sich auch in anderen Medien.

süddeutsche.de berichtete:

Am vergangenen Samstag, beim Spiel des FC Bayern gegen Eintracht Frankfurt, von DFB vorab als “Spiel mit erhöhtem Sicherheitsrisiko eingestuft, wurden darin stichprobenartig Frankfurter Fans kontrolliert. Dabei wurden sichergestellt: 20 Messer, zwei Schlagstöcke, ein Schlagring, eine Sturmhaube und Pfefferspray, außerdem Kokain.

Der Sportinformationsdienst sid schrieb:

Bei den Kontrollen am Samstag seien unter anderem 20 Messer, zwei Schlagstöcke, ein Schlagring, eine Sturmhaube, Pfefferspray und Kokain sichergestellt worden.

Und die Deutsche Presse Agentur dpa vermeldete:

Die Maßnahmen rechtfertigte der Verein etwa damit, “verbotene Pyrotechnik und Gewalt im Stadion” verhindert haben zu wollen, um dadurch “die Sicherheit von rund 71 000 Zuschauern in der Allianz Arena zu gewährleisten”. Bei den Kontrollen seien unter anderem 20 Messer sichergestellt worden.

20 (oder 22) Messer wären eine ganze Menge, wenn sie bei der näheren Kontrolle von “30 bis 40 Anhängern” gefunden worden wären, wie man es aus dem “Bild”-Bericht herauslesen könnte. Oder bei der “stichprobenartigen” Kontrolle der Frankfurter Fans auf süddeutsche.de.

Stattdessen fand die Polizei die aufgezählten Gegenstände bei ihren Kontrollen im gesamten Stadionbereich, wie Sprecher von Polizei und FC Bayern gegenüber dem Eintracht-Blog der “Frankfurter Rundschau” heute bestätigten:

“Bild” hatte da in der Frankfurter Regionalausgabe bereits diese Klarstellung veröffentlicht:

Klarstellung: Zum BILD-Artikel über die "Nackt-Zelte" in der gestrigen Ausgabe: 20 Messer, zwei Schlagstöcke und eine Dose Pfefferspray fand die Polizei vorm Eintracht-Spiel in München — bei sämtlichen Kontrollen rund ums Stadion. Damit sind nicht nur die umstrittenen Vollkörperkontrollen vorm Eintracht-Bereich gemeint.

Mit Dank auch an die vielen Hinweisgeber.

“Mein Kampf” ist nicht gleich “Mein Kampf”

So sieht es aus, wenn ein CSU-Politiker “Mein Kampf” als Schullektüre etablieren will:

"Mein Kampf" erscheint als Schulbuch. Nürnberg - Die bayerische Landesregierung will Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" in einer wissenschaftlich kommentierten Version für Schulen veröffentlichen -um Jugendliche aufzuklären. Das sagte der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU). Hintergrund: In drei Jahren verfallen die Urheberrechte, die beim Freistaat Bayern liegen. Dann würde das Werk wohl ohnehin in den freien Verkauf gelangen.

So sieht es aus, wenn der Deutsche Lehrerverband diesem Vorschlag zustimmt:

Der Deutsche Lehrerverband unterstützt Pläne des Freistaats Bayern für eine kommentierte Fassung von Adolf Hitlers Hetzschrift “Mein Kampf” – und regt deren bundesweiten Einsatz in Schulen an. […]

Einer ideologischen Ansteckung junger Menschen könne gerade dadurch vorgebeugt werden, nicht aber durch eine Tabuisierung.

(Darüber, dass der Bayerische Lehrerinnen- und Lehrerverband gegen diese Pläne war, findet sich übrigens nichts bei “Bild” und Bild.de.)

Und so sieht es aus, wenn ein Politiker der Piratenpartei “Mein Kampf” als Pflichtlektüre in den Schulen etablieren will:

HANNOVERANER WILL 
HITLERS "MEIN KAMPF" ALS SCHUL-LEKTÜRE: Nazi-Skandal bei der Piratenpartei

“Bild”-Reporter Daniel
 Puskepeleitis scheint mindestens so fassungs- wie ahnungslos zu sein wenn er schreibt:

Ist es nur eine plumpe Provokation? Oder soll Niedersachsens Piratenpartei in die rechte Ecke gerückt werden? Der Hannoveraner Pirat Carsten Schulz will Hitlers Hetz-Buch “Mein Kampf” zur Pflicht-Lektüre im Geschichtsunterricht erklären!

Ob Puskepeleitis schon mal von den bayerischen Plänen gehört hat, geht aus seinem Text ebenso wenig hervor wie die Antwort auf die Frage, ob er überhaupt weiß, wovon er da schreibt:

Allerdings: In Deutschland darf das Buch nicht gedruckt und herausgegeben werden! Schulz: “Nur Aufklärung hilft im Kampf gegen Neonazis. Verbote hingegen helfen nicht.”

Das Buch darf in Deutschland nicht gedruckt und herausgegeben werden, weil man damit gegen die Urheberrechte Adolf Hitlers verstoßen würde, die nach seinem Tod an das bayerische Finanzministerium gefallen sind — und die am 31. Dezember 2015 auslaufen. Danach dürfte jeder, der will, das Buch drucken, weswegen Markus Söder ja im April erklärt hatte, das Buch in einer kritischen Schulausgabe herausgeben zu wollen, weil er fürchtet, die Gemeinfreiheit des Werks könnte zu “einer verstärkten Verbreitung bei Jugendlichen führen”.

Carsten Schulz von der Piratenpartei weiß das. Er schreibt in seinem Programmantrag:

Es ist mit der Idee einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaftsordnung völlig unvereinbar, daß bestimmte Bücher nicht gelesen werden können oder verboten sind. In diesem Fall hat es zwar damit zu tun, daß das Land Bayern die Urheberrechte für ‘Mein Kampf’ besitzt, aber das wird sich am 1.1.2016 ändern.

Nun hatte Schulz in der Vergangenheit schon mal mit Vorstößen am rechten Rand für Aufsehen gesorgt, insofern kann man seine Motivation durchaus hinterfragen.

Warum der (inzwischen abgelehnte) Vorschlag allerdings grundsätzlich etwas ganz anders sein soll als die Pläne der CSU und die Vorschläge des Deutschen Lehrerverbands, wissen wohl nur die Leute bei Bild.de — und die Politiker, die über die Stöckchen springen, die ihnen Bild.de hinhält:

SPD-Bildungsexpertin Frauke Heiligenstadt ist fassungslos! “Völlig indiskutabel. Dieser Vorstoß unter dem Deckmantel der Bildungspolitik zeigt: Die Piratenpartei hat ein deutliches Problem mit Mitgliedern aus dem rechtsextremen Spektrum, die sich dort sammeln. Und sie hat offenbar kein Mittel dagegen.”

Mit Dank an Michael W.

Durch die Zeit mit Anastacia

Wir wollten eigentlich keine falschen Altersangaben mehr aufschreiben, aber …

Anders: Die Popsängerin Anastacia macht es einem leicht, ihr Alter falsch anzugeben: Jahrelang hatte sie sich ein paar Jahre jünger gemacht, wie sie anlässlich ihres (offenbar tatsächlichen) 40. Geburtstags am 17. September 2008 zugab — was die Journalisten sogleich verwirrte, ob sie zuvor vier, fünf oder sechs Jahre “jünger” gewesen war.

Für “Bild” war das Alter von Anastacia allerdings vor und nach ihrem “mutigen Alterslügen-Geständnis” reine Glückssache:

7. Februar 2002 (tatsächlich 33, angeblich 28 Jahre alt):

Goldene Kamera für ihre Wahnsinnsstimme: Anastacia (26)

5. Juni 2002 (33, 28):

Anastacia (27), die bei der Schlussfeier der Fußball-WM singt, hat keine Ahnung vom Fußball.

17. August 2002 (33, 28):

Bei der COMET-Verleihung gestern Abend in Köln gewann Anastacia (25, “Boom”) den begehrten Musikpreise.

29. August 2002 (33, 28):

Anastacia (29) fühlt sich allein.

23. November 2002 (34, 29):

Anastacia (27) küsst ihren “Bambi 2002 Pop International”

22. Januar 2003 (34, 29):

Popstar Anastacia (“One Day In Your Life”, WM-Hymne “Boom”) hat Brustkrebs! Dabei ist sie erst 29.

2. Mai 2003 (34, 29):

Anastacia (30) hat nach ihrer Brustkrebs-Operation eine neue Liebe gefunden.

6. Mai 2003 (34, 29):

Pop-Queen Anastacia (34) ließ ihre Brustkrebs-Operation filmen, um kranken Frauen Mut zu machen.

7. Mai 2003 (34, 29):

Popstar Anastacia (29) hat die Entfernung eines Krebsgeschwürs aus ihrer linken Brust filmen lassen.

13. Februar 2004 (35, 30):

Anastacia (30) steht bei der Echo-Verleihung am 6. März in Berlin erstmals wieder auf einer europäischen Bühne.

8. März 2004 (35, 30):

Erster Europa-Auftritt nach der Brustkrebserkrankung: Anastacia (28)

25. März 2004 (35, 30):

Operation, Chemotherapie, unendliche Angst. Das war vor einem Jahr. Jetzt ist Anastacia (30) wieder da.

2. September 2004 (35, 30):

Anastacia (29) will sich den Busen verkleinern lassen.

4. April 2005 (36, 31):

US-Rockröhre Anastacia (29) küßte ihren deutschen Hit, “MTV”-Moderator Patrice (31)!

18. Mai 2005 (36, 31):

Pop-Sängerin Anastacia (31, “I’m Outta Love”). Sie hat ein Jahr gegen den Tumor in ihrer Brust gekämpft. Heute ist sie geheilt.

5. Juli 2005 (36, 31):

Pop-Star Anastacia (29) hat sich von ihrem deutschen Freund, MTV-Moderator Patrice Bouédibéla (30), getrennt.

5. November 2005 (37, 32):

Anastacia (30) posiert wie Marilyn Monroe

14. Januar 2006 (37, 32):

Popstar Anastacia (30) erkrankte vor drei Jahren an Brustkrebs

23. September 2006 (38, 33):

Popsängerin Anastacia (31) will im nächsten Jahr ihren Leibwächter Wayne Newton (38) heiraten.

18. November 2006 (38, 33):

Anastacia (31, “Not That Kind”) ist auf die Nähmaschine gekommen!

26. April 2007 (38, 33):

Popsängerin Anastacia (31) hat ihren Bodyguard Wayne Newton (39) geheiratet.

2. Juli 2007 (38, 33):

Sängerin Anastacia (31) ließ tief blicken

6. März 2009 (offiziell 40):

Den meisten Applaus bekam Sängerin Anastacia (33).

Insofern ist es womöglich nur konsequent, dass Anastacia auch bei ihrer neuesten Erwähnung auf Bild.de ein Alter verpasst bekam, dass weder zum falschen (39) noch zum richtigen (44) Geburtsdatum passt:

Anastacia (37) hat vier Jahre nach “Heavy Rotation” ein neues Album aufgenommen.

Mit Dank an Kai-Oliver K.

Bild  

German Skandal

Um trotz sinkender Auflagen ihrer Zeitungen und Zeitschriften weiter Geld zu verdienen, sind viele Verlage dazu übergegangen, auch Buch-, Film- oder Musikreihen zu veröffentlichen, für die sie irgendwelche mehr oder weniger bedeutenden Werke der Kulturgeschichte lizenziert haben. Deren Veröffentlichung wird meist mit großflächiger Berichterstattung im eigentlichen Hauptmedium flankiert, was man aber nicht mit Werbung verwechseln darf, auch wenn es eigentlich genau das ist.

Es ist wenig überraschend, dass es ausgerechnet “Bild” ist, die eine “Skandal-Bibliothek” mit den “10 skandalösesten Büchern der Literaturgeschichte” (“Feuchtgebiete” von Charlotte Roche ist allerdings nicht dabei) herausgibt. Society-Reporter Norbert Körzdörfer gibt den Editionsphilologen und darf jetzt jede Woche einen Wikipedia-Eintrag die Geschichte eines “Skandal-Romans” nacherzählen.

Letzte Woche tat er das mit “Opus Pistorum” von Henry Miller, über das er schrieb:

2000 Polizisten stürmten 285 Buchläden und konfiszierten 3000 Exemplare!!! Mehr Werbung geht nicht.

Angesichts der durchschnittlichen Größe deutscher Buchhandlungen in den 1980er Jahren, um die es hier geht, müssten sich die Polizisten da schon ziemlich gegenseitig auf den Füßen rumgestanden haben.

Realistischer erscheint da schon, was die “Zeit” 1989 berichtet hatte:

Die Geschichte hatte damit begonnen, daß ein Darmstädter Amtsrichter am 12. März 1986 bundesweit rund 700 Polizisten in Bewegung setzte, um sämtliche “Opus Pistorum” Ausgaben des Bertelsmann Buchclubs in Verwahrung zu nehmen. 285 Läden wurden durchstöbert, 3000 Exemplare konfisziert.

Diese Woche nun ist “American Psycho” von Bret Easton Ellis dran, was “Bild” erst mal mit einem (als solchem gekennzeichneten) großen Szenenbild aus dem Film “American Psycho II” bebildert, der mit dem Buch auffallend wenig zu tun hat.

Der Artikel ist so überschrieben:

"American Psycho" war 
6 Jahre lang verboten

Körzdörfer schreibt:

ABER WIR DEUTSCHEN HATTEN ANGST.

(Dieses “aber” steht in keinem inhaltlichen oder grammatikalischen Zusammenhang zu den Sätzen davor.)

4 Jahre lang konnte es jeder lesen. Bis die “Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften” drin rumblätterte: Index! 6 Jahre lang verboten!

Was Körzdörfer mit “6 Jahre lang verboten” meint, ist ungefähr: Das Buch wurde 1995 indiziert und durfte fortan nur noch Personen über 18 Jahren zugänglich gemacht werden. Noch im selben Jahr nahm das Verwaltungsgericht Köln die Indizierung im Eilverfahren zurück, das Oberverwaltungsgericht Münster setzte diese jedoch 1996 wieder in Kraft. 1998 hob das Verwaltungsgericht Köln die Indizierung im Hauptsache-Verfahren erneut auf, das Buch durfte aber erst wieder offen im Buchhandel angeboten werden, nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster die Berufung gegen die Entscheidung des Kölner Gerichts im Jahr 2001 endgültig zurückgewiesen hatte.

“Verboten” war das Buch aber zu keinem Zeitpunkt.

Mit Dank an Lars, Kinga H., Peacock und Anonym.

Man muss auch mal Opfer bringen

In Rostock ist eine 17-jährige Schülerin entführt und über mehrere Tage mehrfach missbraucht worden. “Bild” berichtet über den Fall, indem die Zeitung ein unverfremdetes “privates” Foto des Tatverdächtigen zeigt, seinen Vornamen, den abgekürzten Nachnamen und seinen Spitznamen sowie sein Alter nennt, Angaben über seine kriminelle Vergangenheit und seine Arbeit macht und ein Foto des Hauses druckt, in dem der Mann wohnt.

So weit, so normal.

Aber auch mit dem Opfer geht “Bild” nicht gerade sensibel um: Die Zeitung nennt offenbar den richtigen Vornamen der jungen Frau, druckt ein “privates” Foto von ihr, auf dem ihr Gesicht zwar verpixelt ist, durch das sie aber aufgrund ihrer außergewöhnlichen Frisur für ihr Umfeld ohne weiteres zu identifizieren sein sollte.

Bild.de geht sogar noch weiter und zeigt ein Foto von dem Flugblatt, mit dem nach der vermissten Frau gesucht worden war. Ihr Gesicht ist auch hier verpixelt, dafür sind dort diverse besondere Merkmale genannt, durch die die Frau identifizierbar wird — und falls das noch nicht reicht, zeigt Bild.de auf diesem Flugblatt auch noch ihren vollen Namen.

Ebenfalls auf Bild.de gibt es ein Video mit dem Titel “Hier wird die 17-Jährige ärztlich versorgt”. In wackligen Bildern sieht man durch einen Zaun hindurch Rettungssanitäter, die mehrere Tücher hochhalten, um die offenbar dahinter befindliche Frau vor neugierigen Blicken zu schützen.

Der Offsprecher salbadert:

Die seit Samstagmorgen vermisste […] lebt. Hinter diesen hochgehaltenen Tüchern wird die Jugendliche ärztlich versorgt. […]

Die 17-Jährige wurde unweit einer viel befahrenen Straße, rund drei Kilometer von ihrem Elternhaus im Rostocker Stadtteil […] entfernt, gefunden. Polizisten riegelten ein Wohnhaus in rund einhundert Metern Entfernung ab. Offenbar war […] in diesem Haus festgehalten worden.

Er beschreibt damit recht anschaulich, was in dem Video auch zu sehen ist.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

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Das ist keine Strafe!

Wenn eine, dem breiten Volk eher unbekannte PR-Managerin juristischen Ärger hat, ist das keine Meldung, mit der man als Zeitung punkten kann. Wenn die Frau aber zufälligerweise unter anderem für einen Mann arbeitet, dessen Verhältnis zu deutschen Boulevardmedien einigermaßen angespannt ist, dann kann das schon der richtige “Dreh” für eine Geschichte sein:

Bevor Sie sich wundern, warum Stefan Raab so komisch aussieht: Das ist gar nicht Stefan Raab, sondern seine Wachsfigur. Es gibt offenbar kein anderes “gemeinsames” Bild.

In der Überschrift in der Kölner Regionalausgabe heißt es, die PR-Managerin Gaby Allendorf müsse eine Geldstrafe zahlen, im ersten Satz, es sei ein Strafbefehl gegen sie ergangen. Ein Strafbefehl ergeht ohne mündliche Hauptverhandlung, quasi nach Aktenlage, und kann als Geldstrafe festgesetzt werden. Es gab aber in diesem Fall weder einen Strafbefehl noch eine Hauptverhandlung, in der Frau Allendorf hätte “verurteilt” werden können.

Um das Begriffschaos komplett zu machen, schreibt “Bild”:

Das Verfahren wurde jetzt vorläufig eingestellt — aber nur gegen Zahlung einer Geldbuße in fünfstelliger Höhe an gemeinnützige Einrichtungen.

Diese Zahlung ist allerdings auch keine “Geldbuße”, die bei Ordnungswidrigkeiten fällig würde.

Auf den Fall von Frau Allendorf trifft das alles nicht zu: Das Verfahren gegen sie wurde gegen eine Geldauflage eingestellt (endgültig, übrigens), sie wurde nicht verurteilt oder “bestraft”.

Im Laufe des Tages änderte sich die Online-Version des Artikels bei Bild.de dann Stück für Stück, bis dort nun zutreffend steht:

Das Verfahren wurde jetzt eingestellt – aber nur gegen Zahlung einer Summe in fünfstelliger Höhe an gemeinnützige Einrichtungen.

Gaby Allendorfs Anwalt Christoph Meyer-Bohl teilte uns auf Anfrage mit, er habe die “Bild”-Juristen “höflich darum gebeten, sachliche Fehler zu korrigieren”, da ihn immer wieder Anfragen von anderen Medien erreicht hätten, die sich auf “Bild” beriefen.

Mit Dank an Daniel K., Karsten H. und Kinga H.

Nachtrag/Korrektur: In der ursprünglichen Fassung dieses Artikels hatten wir bei der Erklärung der Begriffe “Geldstrafe” und “Strafbefehl” einen Fehler gemacht, der nun korrigiert ist.
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Eine “persönliche Katastrophe”

Das war “Bild” dann sogar eine Meldung oben auf der Titelseite wert:

Andreas Türck: Fernseh-Comeback!

Es ist aber auch eine dramatische Geschichte, um die es da geht:

Er ist über Nacht vom Bildschirm verschwunden – als ihm gekündigt wurde, weil er vor Gericht stand. Doch er war unschuldig.

Jetzt, acht Jahre später, endlich das TV-Comeback.

“Bild” erklärt:

Viele hatten nicht mehr mit seiner Rückkehr gerechnet – nach all dem, was damals passierte …

Was damals passierte, umreißt “Bild” eher knapp (“Türck musste sich wegen des Verdachts der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Er verlor alle Jobs, obwohl er ein Jahr später freigesprochen wurde: unschuldig in allen Punkten!”) und bezeichnet es als “persönliche Katastrophe”.

Doch diese “persönliche Katastrophe” hatte auch eine öffentliche Dimension — die vor allem in “Bild” stattfand: “Bild” veröffentlichte damals ein “Protokoll der Sex-Nacht” und eine “Sex-Akte Türck” und “Bild am Sonntag” schrieb über Türck, dass dessen “Rückweg in die vorhersehbare Bedeutungslosigkeit” nur dadurch kurz gestoppt worden sei, dass er “etwas Unvorhersehbares tat”

Noch nachdem Türck freigesprochen worden war, behauptete “Bild”, es handele sich nicht um einen “Freispruch erster Klasse”, weil die Tat bloß nicht mit Sicherheit hätte bewiesen werden können, zählte auf, wie viel “Schmutz” an ihm hängen bleibe und fragte süffisant: “Der schöne Andreas ist 1,93 Meter groß, sportlich, schlank, lächelt gern — aber für was soll er jetzt sein Gesicht ins Fernsehen halten?” Später landete Türck wegen seines Prozesses in einer “Bild”-Kolumne mit der Überschrift “Peinliche Promis”.

Die “Bild”-Meldung von Andreas Türcks TV-Comeback ist also eine gute Gelegenheit, mal wieder auf diesen Text im BILDblog zu verlinken:

Die Kommentarfunktion unter dem Artikel bei Bild.de wurde übrigens deaktiviert. Einer unserer Leser gibt an, dort gestern noch auf die unrühmliche Rolle von “Bild” im Zusammenhang mit Andreas Türck verwiesen zu haben.

Mit Dank auch an Jan S. und Rainer T.

Heute anonym: Claudia D.

Das Verhältnis zwischen Jörg Kachelmann und der Axel Springer AG ist so nachhaltig gestört, dass es schwer fällt, sich bei diesen Sätzen keine feixenden “Bild”-Redakteure vorzustellen:

Schlappe für den ehemaligen ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann (54): Seine Ex-Geliebte Claudia D. (39) ließ die Auslieferung seines neu erschienenen Buches vom Landgericht Mannheim verbieten.

Eine Begründung lieferte Bild.de gestern gleich mit:

Per einstweiliger Verfügung ist es Kachelmanns Verlag untersagt, das Buch “Recht und Gerechtigkeit – Ein Märchen aus der Provinz” weiter zu verbreiten, so lange die Ex-Geliebte darin mit vollem Namen genannt wird. Das teilten Kachelmanns Anwälte am Mittwoch in Schwetzingen mit.

In der Begründung heißt es, in Kachelmanns Buch würde das “allgemeine Persönlichkeitsrecht” der Ex-Geliebten verletzt.​ Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.​

Kachelmanns Anwälte hätten in dieser Sache gar nichts mitgeteilt, erklärte uns Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker auf Anfrage.

Der Halbsatz “so lange die Ex-Geliebte darin mit vollem Namen genannt wird” fehlt heute in der gedruckten “Bild”, aber beide Texte, die über die Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegenüber der Frau berichten, sind mit einem Foto der Frau illustriert.

Allerdings müssen “Bild” und Bild.de nicht gerade fürchten, nun wegen Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte von Claudia D. zur Rechenschaft gezogen zu werden: Im Juni 2011 erschien in der “Bunten” ein großes Porträt inkl. Interview mit ihr, das mit Bildern illustriert ist, auf denen sie sich “für BUNTE fotografieren ließ”, wie die Zeitschrift anmerkte.

Im Herbst 2011 erschien in der Zeitschrift “Emma” (von “Bild”-Gerichtsreportagepraktikantin Alice Schwarzer) und auf emma.de ein Interview mit ihrem Therapeuten und Traumatologen Günter H. Seidler, in dem sogar der volle Name von Claudia D. genannt wird.

Gegen diese Art der Berichterstattung ist Frau D. offensichtlich nicht vorgegangen, sie hat sie sogar forciert, wie Kachelmanns Anwalt Höcker meint:

Frau D. muss ihrem Therapeuten für dessen EMMA-Interview von seiner ärztlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden haben. Außerdem muss sie selbst über ihren Anwalt die Presse darüber informiert haben, dass derzeit vor dem LG Frankfurt ein Schadensersatzprozess Kachelmanns gegen sie läuft. Von unserer Seite ging zu dem Thema gar keine Stellungnahme heraus. Frau D. selbst hält also die Berichterstattung am Köcheln.

Mit Dank auch an Mareike H., Mikroblume und Barbara.

Nachtrag, 15.25 Uhr: Auch “Spiegel Online” berichtet über die Einstweilige Verfügung und verlinkt dabei auf eine Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim, in der es unter anderem heißt:

Des weiteren habe sich die Antragstellerin durch die von ihr gegebenen Interviews nicht ihrer Rechte begeben, da diese anonymisiert verbreitet worden seien. Auch die im Einzelfall erfolgte bildliche Darstellung der Antragstellerin erfordere keine abweichende Entscheidung, da die Antragstellerin damit nur für ihr nächstes Umfeld identifizierbar sei.

Die Namensnennung in “Emma” scheint am Gericht vorbeigegangen zu sein.

2. Nachtrag, 12. Oktober: Wird immer verwirrender: Die Onlineversion des “Emma”-Artikels ist auf emma.de verschwunden. Vor zwei Wochen war der Text dort noch verfügbar. Wir haben gestern bei der “Emma”-Redaktion angefragt, aus welchen Gründen der Artikel offline genommen wurde, haben bisher aber keine Antwort erhalten.

Das Weltall ist zu weit (2)

Gestern wollte der Extremsportler Felix Baumgartner aus einem Ballon in 36 Kilometern Höhe (“36 576 Meter”, Bild.de) springen.

Oder, wie manche Medien es ausdrückten:

“Bild”:
Die letzten Stunden vor dem Sprung aus dem Weltall

Bild.de:
Der irre Sprung aus dem All

Tatsächlich fängt das Weltall – je nach Definition – zwischen 80 und 100 Kilometer Höhe an. Aber das wissen Sie ja schon.

Nach mehrfacher Verschiebung mussten Ballonfahrt und Sprung für gestern dann abgesagt werden, worüber “Bild” heute beinahe zurückhaltend schreibt:

Rekord-Sprung vom Rand des Alls abgeblasen

Wobei Baumgartner mit den 36 Kilometern nicht mal die Hälfte der Strecke bis zum eigentlichen “Rand des Alles” zurücklegt.

Bei Bild.de geht der All-Wahn aber sowieso unvermindert weiter:

Findet derWeltall-Sprung nie statt?

Und für Franz Josef Wagner ist der Fallschirmsprung aus der Stratosphäre ein “Todessturz aus dem Weltall”.

Mit Dank an Dani, Martin und Max.

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