Sollte am 8. November eine Gratis-“Bild“ in Ihrem Briefkasten landen — die PARTEI hätte da ein interessantes Angebot für Sie:
Die PARTEI Zwangsumtausch: Bild vs. TITANIC + Glühwein
Zum grossen Mauerevent am Abend des 08.11.2014 tauschen wir jede (in Worten: jede) “Gratisbild” gegen ein Faktenmagazin der Marke “TITANIC” um. Ohne wenn und aber! Machen Sie das Beste aus Ihrem Papiermüll und geniessen Sie einen spätsommerlichen Abend mit Glühwein (umsonst), Mauerpropaganda (gratis) und bunten Witzheftchen (TITANIC).
Wir haben sicherheitshalber nochmal nachgefragt: Das ist wirklich ernst gemeint! Also wenn Sie am 8. November in Berlin sind (weitere Orte siehe unten) und Lust haben, den Gratis-Schrott gegen was Vernünftiges einzutauschen: Die Aktion findet ab 19 Uhr an der Adalbertstraße, Ecke Bethaniendamm/Engeldamm statt.
Und wenn Sie jetzt schon Widerspruch eingelegt oder einen Sticker an Ihren Briefkasten geklebt haben, können Sie ja vielleicht noch dem einen oder anderen Nachbarn einen sinnvollen Dienst erweisen.
Nachtrag: Auch in folgenden Städten können Sie am 8. November die Gratis-“Bild” gegen eine “Titanic” eintauschen:
Das “Kuchen-Gesetz”, über das sich die Journalisten so aufregen, ist die neue Lebensmittelverordnung, die ab dem 13. Dezember greifen soll. Und warum die so gaga ist, erklärt “Bild” auf der heutigen Titelseite so:
Schon wieder eine Gaga-Verordnung aus der EU, die vor allem Eltern richtig nerven wird!
Ab 13. Dezember gilt die neue Lebensmittelverordnung, wonach künftig auch bei lose angebotenen Lebensmitteln (Kuchen, Schnittchen, Salate) alle Inhaltsstoffe aufgeführt werden müssen. Heißt im Klartext: Wer z. B. Einen Kuchen für einen Basar oder ein Fest im Kindergarten oder in der Schule backt, muss künftig eine exakte Zutatenliste mitliefern.
Das wäre tatsächlich ziemlich bescheuert — wenn es denn stimmte. Tut es aber nicht.
Das ist – mal wieder – Quatsch. Neue Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gibt es zwar ab Dezember – aber die gelten explizit nur für Unternehmen, und eben NICHT für Privatpersonen oder z.B. den Kuchenverkauf bei Wohltätigkeitsveranstaltungen.
Auch die SPD-Europaabgeordnete Susanne Melior stellt klar:
“Eltern können natürlich weiterhin in Kindergärten und Schulen selbstgemachtes Essen zu den Geburtstagsfeiern, Frühlingsfesten und Weihnachtsbasaren mitbringen. Keine Kaffeerunde in Seniorenheimen ist gefährdet. Wer gelegentlich privat oder ehrenamtlich Essen spendet, fällt nicht unter die Kennzeichnungspflicht der neuen Lebensmittelverordnung.”
Und wer es jetzt immer noch nicht glaubt: Hier (S. 2, Punkt 15) steht es schwarz auf weiß:
Das Unionsrecht sollte nur für Unternehmen gelten, wobei der Unternehmensbegriff eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisationsgrad voraussetzt. Tätigkeiten wie der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen z. B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
Das hätte auch der (anonyme) Verfasser des “Bild”-Artikels wissen können, und dafür hätte er nicht mal in das Dokument schauen müssen. Denn schon vor einer Woche gab das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Haase Entwarnung. Im “Westfalenblatt” sagte Haase:
“Ich habe mir dazu vom Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigen lassen, dass ‘private’ Veranstaltungen, darunter auch Feuerwehrfeste oder das Seniorencafé, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind”
Und sogar “Bild” selbst hat gestern online berichtet, dass die Verordnung “nicht für Speisenzubereitungen durch Privatleute” gilt, die Kitas also weiter “krümeln dürfen”.
Im Streit um die “Kuchen-Verordnung” der EU hat sich jetzt die Vernunft durchgesetzt…
Am 8. November soll die nächste Sonderausgabe der “Bild”-Zeitung erscheinen und kostenlos an alle deutschen Haushalte verteilt werden.
Wer das Blatt nicht haben will, kann der Zustellung aber per Mail widersprechen (alle Infos dazu hier) oder an seinem Briefkasten darauf hinweisen, dass er keine Gratis-“Bild” haben möchte.
Vor drei Wochen haben wir deshalb eine kleine Aktion gestartet und darum gebeten, Sticker-Motive zu basteln, die man sich an den Briefkasten kleben kann. Wir haben viele tolle Vorschläge bekommen — vielen lieben Dank an alle, die mitgemacht haben!
Hier sind unsere Favoriten:
(Vielen Dank an Stefan W.!)
(Vielen Dank an Alexander S.!)
(Vielen Dank an Sascha D.!)
(Vielen Dank an Benjamin K.!)
(Vielen Dank an Alexander S.!)
Sie können sich die Sticker gerne runterladen und ausdrucken. Von einem davon wollen wir auch noch 1000 Exemplare professionell drucken lassen, aber welcher das sein soll, entscheiden Sie. Die Abstimmung läuft bis morgen, 19 Uhr:
[poll id=”2″]
Mit großem Dank an alle, die uns ihre Ideen geschickt haben!
Nachtrag, 23. Oktober: Wir haben einen Gewinner! 64 Prozent haben sich für den Sticker von Stefan W. entschieden:
Nächste Woche soll er in Druck gehen — wer einen davon haben möchte, schickt bitte bis Sonntagabend (26.10.) eine kurze Mail an [email protected]. Sollten mehr Anfragen eingehen, als Sticker vorhanden sind, werden wir losen und uns bei den Glücklichen melden. Die, die leer ausgehen, können sich die Aufkleber natürlich auch weiterhin gerne selbst ausdrucken.
Übrigens haben es auch noch andere Sticker in unsere Favoriten-Liste geschafft, die sich aber aus verschiedenen Gründen nicht soo gut als Briefkasten-Hinweis eignen — trotzdem hier noch eine kleine Auswahl mit herzlichem Dank an alle fleißigen Bastler:
Normalerweise stimmen wir den Kommentaren der “Bild”-Leserschaft ja eher nichtsounbedingt zu. Diesmal allerdings …
So sehen sehr, sehr viele der fast 400 Kommentare aus.
Die Fotos (der trauernde Vater sowie ein Facebook-Foto seines verstorbenen Sohnes) sind übrigens auch in der gedruckten „Bild“ erschienen. Wir haben beim Axel-Springer-Verlag nachgefragt, ob für die Veröffentlichung eine Erlaubnis vorlag — eine Antwort haben wir nicht bekommen.
Bei einer solchen Nachricht reiben sich Boulevardjournalisten natürlich die Hände: Das Landgericht Paderborn hat angeordnet, einen Sexualstraftäter, der sich an mehreren Kindern vergangen hatte und deshalb seit 19 Jahren hinter Gittern sitzt, aus der Forensischen Psychiatrie zu entlassen — obwohl ihn die Ärzte und externen Gutachter immer noch für gefährlich halten.
Für die “Bild”-Zeitung erwartungsgemäß ein großer …
(Ausriss aus der Dienstagsausgabe.)
Und sie ist nicht die einzige, die den Fall kritisch sieht. Das Besondere an dem “Bild”-Artikel ist aber, dass er den Eindruck erweckt, als sei die Klinik selbst verantwortlich dafür, dass der Mann freikommen soll.
Das Blatt schreibt:
Ein Gutachter warnt, “dass der Betroffene bei unüberwachter Bewegungsfreiheit sexuelle Kontakte zu Jungen herstellen werde”.
Warum darf er trotzdem raus? Das Gesetz schreibt vor, dass Bernd B. testweise auch unbegleitete Ausgänge gestattet werden müssen. ABER: 1995 hatte ein Freigänger in Lippstadt ein Kind ermordet. Nach Bürgerprotesten wurde festgelegt, dass Patienten für Freigänge in eine andere Stadt gebracht werden müssen.
Um Bernd B. In eine andere Stadt zu bringen, hatte die Klinik aber kein Personal! Der Täter blieb eingeschlossen. “Das ist rechtswidrig”, sagt sein Anwalt Carsten Ernst.
Und schwupps — ist die Klinik schuld, weil sie angeblich nicht genug Personal hat:
Diese Darstellung sei jedoch “hochgradiger Quatsch”, sagte uns Karl Donath, der Sprecher des Klinik-Trägerverbandes LWL auf Nachfrage. Es gebe keinen Personalmangel. Das sei der “Bild”-Zeitung vor Erscheinen des Artikels auch bekannt gewesen. Trotzdem habe sie die wohl lancierte Behauptung gebracht.
Er erklärte weiter:
“Der Dreh- und Angelpunkt ist nicht der nicht vorhandene Personalmangel, sondern dass die Justiz die Freiheitsrechte von Untergebrachten im Einzelfall höher bewertet als verbleibende Sicherheitsbedenken auf Seiten der Behandler. Die Justiz muss diesen sogenannten Verhältnismäßigkeits-Grundsatz umso höher bewerten, je länger der Patient schon im Maßregelvollzug ist.”
Für die im “Bild”-Artikel genannten Lockerungsmaßnahmen (unbegleiteter Ausgang in einer anderen Stadt) herrsche in der Klinik, so der Sprecher, “erst recht kein Personalmangel, weil wir dafür extra Geld bekommen.” Im Übrigen sei der unbegleitete Ausgang “kein zielloses Umherstromern, sondern erfolgt unter zeitlicher Kontrolle und mit festen Regeln und Zielen.”
All das verschweigt die “Bild”-Zeitung einfach, was den Klinik-Sprecher aber offenbar nicht allzu sehr überrascht:
“Wenn Fakten eine vorgefertigte Geschichte kaputtzumachen drohen, dann werden sie in manchen Fällen eben einfach umgedeutet oder beiseitegeschoben. Das ist kein neues Phänomen bei Boulevardmedien, nicht nur bei der ‘Bild’-Zeitung.”
In etwas über fünf Wochen soll die nächste Gratis-“Bild” verteilt werden. Wie immer ungefragt und wie immer flächendeckend, “an über 40 Millionen Haushalte”, wie der Axel Springer Verlag stolz angekündigt hat (BILDblog berichtete):
Der Verlag inszeniert sich bei diesen Aktionen immer gerne als der große, selbstlose Wohltäter; als scheue er weder Kosten noch Mühen, um das Volk mit seinem kostenlosen Superblatt zu beglücken.
Aber der, der am meisten davon profitiert, ist in Wahrheit natürlich er selbst. Millionenfach bringt er sein Blatt mitsamt seinen Ansichten unters Volk, eine gigantische Werbeaktion in eigener Sache. Und finanziell scheint es sich auch zu lohnen, immerhin ist es schon die vierte AktiondieserArt. Und eine ganzseitige Anzeige in der “Bild zum Mauerfall” kostet stolze vier Millionen Euro.
Nun können Sie diese Aktion freilich ignorieren und die Zeitung einfach wegschmeißen. Sie können dem Verlag aber auch zeigen, dass Sie sein Blatt nicht haben wollen. Sie können sich gegen die Zustellung wehren und ihm das Leben damit zumindest ein bisschen schwerer machen.
Wenn Sie die “Bild zum Mauerfall” nicht haben wollen, müssen Sie eine Widerspruchsmail an [email protected] schicken.
Die Mail sollte Ihren Namen, ihre vollständige Adresse und eine Widerspruchserklärung enthalten — etwa so:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben für November 2014 die bundesweite kostenlose Verteilung einer „BILD zum Mauerfall“ angekündigt. Hiermit untersage ich der Axel Springer SE, ihren Tochtergesellschaften, Beauftragten und anderen Vertragspartnern ausdrücklich, mir an die oben genannte Anschrift „BILD zum Mauerfall“ (auch nicht als Bestandteil einer anderen Publikation) zuzustellen oder in den Briefkasten einzulegen oder durch Dritte zustellen oder in den Briefkasten einlegen zu lassen. Ferner untersage ich Ihnen ausdrücklich, meine persönlichen Daten zu einem anderen Zwecke zu verwenden, als es für die logistische Umsetzung des hier ausgesprochenen Zustellverbotes sowie der Vermeidung von Missbrauch zwingend notwendig ist, und fordere Sie auf, anschließend sämtliche Daten umgehend und restlos zu löschen.
Wenn Sie mögen, schicken Sie den Widerspruch doch auch an uns (bitte an: [email protected]), dann können wir ungefähr abschätzen, wie viele Menschen sich am Protest beteiligt haben. Ihre Daten werden wir nach Beendigung der Aktion selbstverständlich löschen und nicht an Dritte weitergeben.
Alternativ (oder wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen: zusätzlich) zum Widerspruch können Sie auch an Ihrem Briefkasten darauf hinweisen, dass Sie keine Gratis-“Bild” haben wollen. In einer internen Anweisung der Deutschen Post hieß es bei der letzten Aktion:
Haushalte, die allgemein kostenlose Zeitungen/Anzeigenblätter oder spezifisch die BILD nicht erhalten möchten, und dies durch einen entsprechenden Hinweis an ihrem Briefkasten erklären, erhalten keine Ausgabe.
Und da kommen Sie jetzt ins Spiel. Wir wollen nämlich einen Sticker-gegen-“Bild”-Wettbewerb starten und suchen dafür Motive (ganz egal ob Zeichnungen, Sprüche oder andere Basteleien), die man sich an den Briefkasten kleben kann, um sich gegen die Gratis-“Bild” zu wehren.
Die schönsten Vorschläge werden wir hier veröffentlichen, und die Druckerei INnUP hat sich bereiterklärt, den besten Aufkleber für unsere Leser kostenlos zu drucken. Also, liebe Designer, Photoshopper und Bastelfreunde: immer her mit den Ideen! Einfach per Mail an: [email protected].
Es gibt nur zwei Bedingungen: Die Sticker sollten nicht zu groß sein (maximal ca. 10×4 cm) und den ausdrücklichen Hinweis enthalten, dass die “Bild”-Zeitung bzw. die “Bild zum Mauerfall” nicht erwünscht ist. Und falls Sie unser Logo brauchen: voilà (.png) und voilà (.svg).
Das Blatt hatte in der Dresdner Ausgabe behauptet:
(Unkenntlichmachung von uns.)
In dem Artikel hieß es:
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Bautzen kaufte dem Rettungsdienst stich- und schusssichere Westen. (…) Offenbar geht es vor allem um Einsätze im Spreehotel – der Vier-Sterne-Herberge, wo neuerdings Asylbewerber untergebracht sind.
Die Polizei, das DRK und der Betreiber des Heims haben allerdings mehrfach klargestellt, dass diese Darstellung falsch ist.
Zunächst mal: Das Heim ist gar keine “Vier-Sterne-Herberge” mehr. Der Hotelbetrieb wurde schon vor geraumer Zeit eingestellt, das Gebäude dient jetzt ausschließlich als Unterkunft für die Asylbewerber. Und die Westen, die sich das DRK tatsächlich besorgt hat, sind auch nicht schusssicher, sondern schützen “nur” gegen Schläge und Stiche.
Vor allem aber wurden sie nicht “aus Angst vor Attacken aus dem Asyl-Hotel” besorgt, wie “Bild” behauptet, sondern um die Rettungskräfte ganz allgemein und bei allen Einsätzen zu schützen. Ganz unabhängig vom Einsatzort. Der Polizei ist in dem Heim auch “kein Übergriff auf Rettungspersonal bekannt”.
Wir kommen nochmal auf diese Geschichte zurück, weil vorgestern der Betreiber des Heims bei Maybrit Illner zu Gast war (Sendung in der Mediathek, ab ca. 19:10). Dort erzählte er, dass es “natürlich” auch “ein paar vielleicht nicht so freundliche Bewohner” gebe, aber der Großteil sei vollkommen friedlich:
In diesen drei Monaten [seit die Asylbewerber in dem Heim wohnen], ist bei mir eine Sache vorgefallen, die wirklich nachweislich kriminell war, die war nicht in Ordnung, und die wird auch dementsprechend verfolgt. Es ist sonst nachweislich nichts passiert. Das einzige, was die Asylbewerber leider Gottes machen: Sie atmen die Luft der Bautzner. Und ich glaube, das ist wirklich nicht schlimm. Also es gibt nun gar keinen Grund, gegen diese Menschen zu sein. Sie tun niemandem was, und sie wollen sich integrieren.
Auch die Polizei und das DRK appellieren an die Bürger, …
nicht alle der 150 Asylbewerber zu verurteilen. Meist handelt es sich nur um vereinzelte Personen, die mit einem deutlichen Fehlverhalten alle Einwohner in ein schlechtes Licht rücken.
Über dieses Fehlverhalten haben sich einige Bautzner auch vor ein paar Tagen in einer “Sicherheitskonferenz” beschwert (nachzulesen etwa hier), doch sowohl die Polizei als auch die Stadt weisen immer wieder darauf hin, dass man nicht alle Bewohner über einen Kamm scheren dürfe und die Anzahl der Fälle verhältnismäßig gering sei.
Eine wachsende Anzahl Straftaten – wie von einigen Bautznern befürchtet – verzeichnete die Polizei indessen nicht. Laut Sprecher Thomas Knaup sind der Polizei seit dem Einzug der ersten Asylbewerber in das Spreehotel [im Juli, Anm.] 15 Fälle gemeldet worden. Im Vergleich zu den insgesamt 3.700 Straftaten, die sich 2013 in der Region ereignet hätten, sei der Anteil damit verschwindend gering, so Knaup.
Im “Bild”-Artikel heißt es allerdings nur, dass “das Miteinander der Nationalitäten” “nicht problemlos” ablaufe und die Polizei zu mehreren Einsätzen ausrücken musste. Eingeordnet werden diese Fälle nicht.
Ebenso wenig erwähnt “Bild”, dass es auch mindestens einen Übergriff gegen die Bewohner des Asylbewerberheims gegeben hat. Vor drei Wochen schrieb der Oberbürgermeister von Bautzen auf der Facebook-Seite der Stadt:
Liebe Bautzenerinnen und Bautzener!
Es sollte ein ganz besonderer Tag für das Kind einer tunesischen Asylbewerberfamilie werden. Doch am Morgen des ersten Schultages sah sich die junge Mutter dem Fremdenhass eines bislang unbekannten Mannes ausgeliefert. Die junge Frau wurde beschimpft und durch einen Schlag verletzt. Dieser Vorfall am hellen Tag, mitten in der Stadt Bautzen, ist widerlich. Ich bin zutiefst entsetzt darüber und entschuldige mich im Namen der Stadt und der friedliebenden toleranten Menschen ausdrücklich bei der jungen Familie für dieses Verhalten.
Über diesen Vorfall verliert der “Bild”-Reporter kein Wort. Auch nicht darüber, dass das Heim mit einem zwei Meter hohen Zaun umzogen worden ist — nicht, um die Leute zu kasernieren, “sondern um die Gefahr von außen abzuwenden”, wie der Betreiber des Heims bei Maybrit Illner erklärte.
Er fügte aber auch hinzu, dass viele Bautzner sehr hilfsbereit seien. Grundsätzlich sei Bautzen “ein guter Ort”:
Ich möchte nicht, dass die Idee entsteht, dass Bautzen eine völlig rechte Ecke Deutschlands ist. Es gibt aber leider Gottes eben einen ganzen Haufen rechtgesinnte Menschen, auch NPD-Mitglieder, die mir das Leben sehr schwer gemacht haben.
Er habe zwei Morddrohungen erhalten, werde — ebenso wie die Bewohner — häufig beleidigt, und in drei Geschäften sei ihm angetragen worden, dort bitte nicht mehr einzukaufen, weil es schlecht für ihr Image wäre.
Das alles sei Ausdruck einer …
Hysterie, die ich nicht nachvollziehen kann. Wenn die Asylbewerber nachweislich Ungedeih gemacht hätten, dann würde ich sagen: okay, verständlich. Aber es ist nichts passiert! Die reine Anwesenheit. Es ist die Angst vor dem Fremden.
Und diese Angst schürt auch die “Bild”-Zeitung, indem sie lügt, Fakten verschweigt und einseitig berichtet. Obwohl längst klar ist, dass der Artikel einen völlig falschen Eindruck erweckt und obwohl der Redaktion bekannt ist, dass sie damit Menschen gegen die Asylbewerber aufhetzt, ist bislang keinerlei Korrektur erschienen.
In einem Artikel über Michael Hartmann (SPD) schrieb “Zeit Online” gestern:
Sprecher für SPD-Innenpolitik wird Hartmann allerdings nicht mehr werden. Am Dienstag bestimmten die Abgeordneten den Magdeburger Burkhardt Lischka für dieses Amt. Er ist bereits der dritte innenpolitische Sprecher der SPD in dieser Legislaturperiode. Anfang Februar war der bisherige Innenpolitiker Sebastian Edathy von diesem Amt zurückgetreten.
Das ist falsch. Zumindest die zweite Hälfte.
Sebastian Edathy hat dieses Amt in Wahrheit nämlich nie bekleidet, er konnte also auch nicht davon zurücktreten. Michael Hartmann war bereits seit Oktober 2011 Sprecher für SPD-Innenpolitik und folgte damit direkt auf den langjährigen Sprecher Dieter Wiefelspütz.
Lischka ist demnach nicht “bereits der dritte”, sondern erst der zweite innenpolitische Sprecher der SPD in dieser Legislaturperiode.
Die falsche Behauptung, Edathy sei der Vorgänger von Hartmann gewesen, geistert allerdings schon seit geraumer Zeit durch die Medienlandschaft. In die Welt gesetzt wurde sie vermutlich von der “Bild”-Zeitung, die im Juli schrieb:
Hartmann ist eng befreundet mit Sebastian Edathy (44) — seinem Vorgänger als innenpolitischer Sprecher.
Lischka wird dann bereits der dritte SPD-Innenpolitikexperte in dieser Legislaturperiode sein: Hartmann-Vorgänger Sebastian Edathy hatte seine Bundestagsmandat im Februar niedergelegt […].
Übrigens: Edathy war zwar nie innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, aber Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages. Womöglich haben die Politik-Journalisten diesen feinen Unterschied — immer wieder aufs Neue — übersehen.
Hinweis auf Entfernung aus der Google-Suche
11. September 2014
Aufgrund eines Antrags gemäß europäischem Datenschutzrecht wird mindestens eine Seite Ihrer Website bei Suchanfragen zu bestimmten Namen oder anderen personenbezogenen Daten nicht mehr in unseren Suchergebnissen angezeigt. Nur die Suchergebnisse in europäischen Google-Versionen sind davon betroffen. Es sind keine Maßnahmen Ihrerseits erforderlich.
Diese Seiten wurden nicht vollständig in unseren Suchergebnissen blockiert, sondern werden weiterhin für Suchanfragen angezeigt, die nicht in den von Einzelpersonen gemäß dem europäischen Datenschutzrecht eingereichten Anträgen angegeben wurden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Ihnen leider nicht mitteilen, um welche Suchanfragen es im Einzelnen geht.
Beachten Sie bitte, dass die betroffenen Suchanfragen in vielen Fällen nicht im Zusammenhang mit Namen von Personen stehen, die Nutzern als Erstes auf der Seite ins Auge springen. Zum Beispiel kann es um einen Namen gehen, der in einem Kommentar erwähnt wird.
Die folgenden URLs sind von dieser Maßnahme betroffen:
Im Juni druckte die “Bild”-Zeitung ein Foto, auf dem ein Mann stirbt. Blutüberströmt sitzt er auf dem Boden, ein Messer steckt in seinem Bauch, hinter ihm steht noch der mutmaßliche Täter.
Das Foto erschien in “Bild Hamburg”, auf Bild.de und riesengroß auf Seite 3 der Bundesausgabe:
Auf den weiteren Fotos ist zu sehen, wie sich Passanten um das Opfer kümmern und der mutmaßliche Täter, dessen Gesicht klar zu erkennen ist, festgenommen wird.
(Nachdem der Artikel erschienen war, haben wir uns übrigens mit dem Fotografen über die Bilder unterhalten. Seine Antworten können Sie hier nachlesen.)
Gestern hat sich der Presserat mit dem Fall beschäftigt und gegen “Bild” und Bild.de eine öffentliche Rüge ausgesprochen. Die Berichterstattung verstoße sowohl gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) als auch Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex. In der Pressemitteilung heißt es:
Der Vorgang des Sterbens wird in einem protokollarischen Detailreichtum geschildert, der nicht in öffentlichem Interesse liegt und somit unangemessen sensationell ist.
Auch bei anderen Artikeln der “Bild”-Medien war es vor allem die übertriebene Grausamkeit, die vom Presserat kritisiert wurde.
So erhielt Bild.de eine weitere Rüge für die Berichterstattung über eine Beziehungstat, bei der ein Mann seine Ehefrau erschossen hatte. In dem Artikel waren Porträtfotos des Opfers zu sehen, außerdem nannte die Redaktion den vollen Namen der Frau. Damit habe Bild.de zum Einen den Persönlichkeitsschutz der Frau verletzt, denn nach Richtlinie 8.2 des Pressekodex ist bei Verbrechen und Unglücken “das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich”.
Außerdem enthielt der Artikel ein Foto, das von einer Augenzeugin mit der Handykamera aufgenommen wurde. Es zeigt Täter und Opfer kurz vor der Tat auf einer Wiese sitzend, der Mann hält ein Gewehr in der Hand.
In der Kombination dieses Bildes mit dem direkt daneben platzierten Porträtfoto des Opfers sah der Beschwerdeausschuss eine unangemessen sensationelle Darstellung im Sinne der Ziffer 11 Pressekodex.
Als “unangemessen sensationell” bewertete der Presserat auch das Werk eines “Bild”-Zeichners, auf dem ein Mann zu sehen ist, der von einer Heuballen-Maschine “zerschreddert” wird (“Bild” liebt solche brutalenZeichnungen). Kritisiert wurde neben der Illustration auch die Tatsache, dass das Opfer aufgrund persönlicher Details identifizierbar wurde. Das Gremium sprach daher eine Missbilligung gegen Bild.de aus.
Ebenso missbilligt wurde ein Bild.de-Artikel mit dem Titel:
Darin zeigt das Portal ein Foto, auf dem die Frau schwer verletzt auf der Straße liegt. Da sich die Geschichte in Peking ereignet hatte, habe kein ausreichendes öffentliches Interesse an dem Fall bestanden, befand der Presserat, und auch hier erkannte er eine “unangemessen sensationelle Darstellung”.
Genau wie bei einem weiteren Artikel, diesmal in der Print-Ausgabe. Darin hatte “Bild” ein Foto gedruckt, auf dem mehrere irakische Soldaten erschossen werden, das Blut spritzt aus ihren Köpfen. Mehr muss man wohl nicht dazu sagen.
Eine weitere Missbilligung bekam Bild.de für einen Artikel über den Soldaten Bowe Bergdahl. Er enthielt ein (offenbar von Facebook geklautes) Foto der Ex-Freundin des Mannes, an dem laut Presserat kein öffentliches Interesse bestand.
Eine weitere Rüge ging an die Online-Ausgabe des “Tagesspiegel”, wo ein Original-Dokument erschienen war, das angeblich aus dem Büro des Vorsitzenden der Partei Die Linke stammte. Darin wurde aufgelistet, wer nach der Bundestagswahl eine Funktion in der neuen Fraktion haben und wer ausscheiden soll. Darüber hatte sich ein Mitarbeiter eines Regionalbüros beschwert, der in dem Papier als “zu schützende Person” namentlich genannt wird.
Der Ausschuss war der Ansicht, dass die Veröffentlichung des Namens des Betroffenen seine informationelle Selbstbestimmung verletzt. Weil er kein politisches Mandat ausübt und nicht öffentlich in Erscheinung getreten ist, durfte er nicht genannt werden.
Tagesspiegel.de habe Ziffer 2 verletzt, weil die Informationen vor der Veröffentlichung nicht sorgfältig genug auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft wurden, heißt es in der Begründung.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Die Zeitschrift “L.A. Multimedia” wurde gleich zweimal gerügt, weil sie “die Grenze zur Schleichwerbung” überschritten hatte (Verstoß gegen Ziffer 7). In den Artikeln ging es um den Einsatz moderner Medien im Schulunterricht. Der Ausschuss sah es “als erwiesen an, dass die redaktionelle Veröffentlichung durch geschäftliche Interessen des Unternehmens [ein Anbieter von Schulmedien] beeinflusst wurden”.
Einen ähnlichen Verstoß erkannte der Ausschuss bei einer Beilage der Zeitschrift “Diabetes Journal”. Das Heft bewarb ein Gerät für Diabetiker und habe damit die gebotene Trennung zwischen Werbung und Redaktion verletzt. Das Impressum enthielt zwar den Hinweis “Mit freundlicher Unterstützung von …”, doch das reiche nicht aus, befand der Presserat und sprach ebenfalls eine Rüge aus.
Nicht namentlich genannt wurde eine regionale Tageszeitung, die eine Missbilligung erhielt, weil sie mehrere Pressemitteilungen unter dem Kürzel eines Redakteurs abgedruckt hatte. Die Zeitung habe damit gegen Richtlinie 1.3 verstoßen, nach der Pressemitteilungen als solche gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Bearbeitung durch die Redaktion veröffentlicht werden.
Insgesamt verteilte der Presserat (die vorherigenEntscheidungen mitgerechnet) sieben Rügen, 24 Missbilligungen und 25 Hinweise.