Gestern endete die achte Staffel der RTL-Castingsoap “Deutschland sucht den Superstar” mit einem Sieg von Pietro Lombardi. Was insofern überraschend ist, als “Bild” vor zwei Wochen behauptet hatte:
Dass die prognostischen Qualitäten der “Bild”-Autoren Daniel Cremer und Dora Varro beschränkt sind, war schon eine Woche später klar, als es Ardian Bujupi nicht einmal ins Finale schaffte. Doch auch die Behauptung, “‘Bild’ kennt die geheimen Anruferzahlen” war falsch. Irgendjemand hatte die “Bild”-Leute nur halb richtig informiert — oder sie hatten etwas halb falsch verstanden. Jedenfalls schrieben sie damals:
30 Prozent stimmten bei der letzten Sendung für Pietro Lombardi, knapp dahinter liegt derzeit Ardian Bujupi mit 28 Prozent. Sarah Engels holte 22 Prozent.
Nach den offiziellen Zahlen, die RTL heute veröffentlichte, war es allerdings Sarah Engels, die mit 28,9 Prozent knapp hinter Lombardi lag. Ardian Bjujpi bekam nur 23 Prozent.
Tragisch: Schlecht recherchiert und im Größenwahn verspekuliert.
Seit Kevin Russell, der ehemalige Sänger der Band “Böhse Onkelz”, am Silvesterabend 2009 einen Verkehrsunfall mit zwei Schwerverletzten verursachte und anschließend Fahrerflucht beging, konnten es “Bild” und Bild.de kaum noch erwarten, ihn hinter Gittern zu sehen.
BILDblog dokumentiert auszugsweise die wachsende Empörung und Ungeduld von “Bild” und Bild.de.
Konsequenterweise und vermutlich einfach nur, weil sie es können, nutzt “Bild” heute die vielleicht letzte Chance, um noch einmal nachzutreten. Überregional sieht das so aus:
Das Foto, auf dem Russell die Zunge heraustreckt, entstand allerdings nicht, wie von “Bild” behauptet, “nach dem Urteil”, sondern bereits am zweiten Verhandlungstag. Die ausgestreckte Zunge galt wohl vor allem den Fotografen, von denen Russell ständig umgeben war. “Bild” schrieb damals übrigens:
DER BÖHSE ONKEL VERHÖHNT DIE OPFER!
Bei der Urteilsverkündung meinte Bild.de hingegen:
Kevin Russell nahm das Urteil (zwei Jahre und drei Monate Haft) nahezu regungslos zur Kenntnis
Der Gipfel ist aber dann doch, wie Max Schneider in der Frankfurter Regionalausgabe von “Bild” mit der völlig überflüssigen Information, in welchem Gefängnis Russell seine Strafe absitzen muss, umgeht:
(Unkenntlichmachung von uns)
Der Name der JVA steht außerdem in der Bundesausgabe und auf Bild.de. Offenbar will “Bild” Russell das Leben ganz bewusst so schwer wie möglich machen:
Die spektakuläre Tötung von Osama bin Laden ist nicht nur Anlass für umfangreiche Spekulationen über die genauen Umstände und Hintergründe der amerikanischen Kommandoaktion, sie bietet auch einiges an Diskussionsstoff.
Während etwa Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer ersten Stellungnahme unverhohlene Freude über den Tod bin Ladens ausdrückte, stellen andere inzwischen die Frage, ob es angemessen war und ist, die Tötung eines Menschen zu bejubeln und ob es sich mit dem Völkerrecht vereinbaren lässt, falls das einzige Ziel des Einsatzes die Exekution bin Ladens war.
Für Nikolaus Blome, den Leiter des Hauptstadtbüros von “Bild” ist die Sache herrlich klar. Da er für eine Zeitung arbeitet, die dem Prinzip “Rache” wohl am liebsten mehr Raum in der deutschen Rechtsprechung lassen würde, überrascht sein bereits am Montag verfasster “Zwischenruf” auf Bild.de wenig:
Blome schreibt:
Ein Land, die einzige Super-Macht der Welt, wollte Rache nehmen. Und sie hatte das Recht dazu!
Dieser Wille zur Vergeltung, diese Sehnsucht nach Genugtuung, es liegt auf der Hand: Die amerikanische Jagd auf Osama bin Laden hatte etwas Biblisches – Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Darf man das, am Anfang des 21. Jahrhunderts, gut finden?
Ja, man darf.
Das biblische Zitat “Auge um Auge — Zahn um Zahn” stammt aus dem Alten Testament und wenn man das im 21. Jahrhundert gut finden darf, dann muss man — um einmal bei der Bibel zu bleiben — Jesus wiederum schlecht finden, der in der neutestamentarischen Bergpredigt sagte:
Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Auge für Auge und Zahn für Zahn.
Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand,
sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin.
Überhaupt bringt Blome keine Argumente, sondern versucht lediglich zu erklären, dass Osama bin Laden mit seinen Verbrechen eine Schwelle überschritten hat, ab der die eigentlich universellen Menschenrechte und das Völkerrecht nicht mehr gelten:
Im Rückblick (…) mag klar sein, dass die amerikanischen Regierungen bei Weitem nicht alles richtig gemacht haben. Aber die Jagd auf den Drahtzieher der Anschläge war gerecht. Und sie zu Ende zu bringen, auch. (…)
Osama hat die freie Welt und ihre offenen Gesellschaften in einen Krieg der Kulturen gestürzt.
In seinem Namen wurde eine ganze Religion, der Islam, zum Synonym für Intoleranz und Gewalt gemacht. In seinem Namen wurden nicht nur Karikaturen-Zeichner mit dem Tod bedroht, sondern eine ganze Art zu leben. Unsere Art zu leben.
So muss man sich wohl das Böse vorstellen.
Wer entscheidet, wann diese Schwelle zum Bösen überschritten ist, diese Antwort bleibt Blome schuldig, aber es passt zu seiner Zeitung, in der Menschen immer wieder das Menschsein abgesprochen wird, indem sie zum “Schwein”, “Dreckschwein” oder im Falle bin Ladens zum “Teufel” erklärt werden.
Noch bunter treibt es Blomes Kollege Jörg Quoos, der heute in “Bild” unter der Überschrift “Falsches Mitleid” die “jüngsten Grünen-Stimmen zum Tode Osama bin Ladens” kommentiert.
Quoos leitet seinen Kommentar mit einem Zitat des Malers Max Liebermann ein, welches dieser im Zuge der Machtergreifung der Nazis 1933 äußerte.
“Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte”.
Vermutlich würde Liebermann es wieder äußern, wenn er wüsste, in welchem Zusammenhang er hier zitiert wird.
Quoos kritisiert in seinem Kommentar ausschließlich die Bedenken von Politikern der Grünen, die eine gezielte Tötungsmission als “Hinrichtung” oder als “Akt des Krieges” bezeichnet haben, und ist sichtlich empört:
WIE BITTE?
Da jagen westliche Armeen – inklusive Bundeswehr – mit hohem Blutzoll jahrelang den schlimmsten Terroristen der Welt. Und am Ende berührt sein Tod grünes Gerechtigkeitsgefühl. (…)
Nein, Herr Ströbele, die Kanzlerin hat recht. Es ist gerecht, dass dieser Menschenfeind endlich tot ist.
Dass sich Quoos jedoch allein auf die Grünen versteift, ist dreist. Mindestens ebenso laute Kritik an den Äußerungen der Kanzlerin und Zweifel an den rechtlichen Grundlagen für die Tötung bin Ladens kommt von Unionspolitikern wie Siegfried Kauder, der gegenüber der “Passauer Neuen Presse”, sagt:
“Eine willkürliche Tötung ist nach dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Freiheiten nicht erlaubt. Wenn man zu dem Ergebnis kommt, Bin Laden war schon längst nicht mehr aktiv, könnte die Tötung willkürlich sein”, sagte der Rechtsausschussvorsitzende. Es bestehe “eine außerordentlich schwierige rechtliche Gemengelage”, die differenziert aufgearbeitet werden müsse. “Das Prinzip, der Zweck heiligt die Mittel, ist keine juristische Grundlage. Wir brauchen genaue rechtliche Regeln”, forderte Kauder.
Und auch die Deutsche Bischofskonferenz kann die Genugtuung nicht teilen, die Quoos verspürt. Sie verweist auf die Äußerung des Vatikansprechers Federico Lombardi:
(…) Dennoch ist der Tod eines Menschen für einen Christen niemals Grund zur Freude.
Aber auf den Vatikan oder auf die Union zu schimpfen, geht einem “Bild”-Redakteur wohl nicht so leicht von der Hand, wie einmal mehr auf dem liebgewonnenen Feindbild “Die Grünen” herumzuhacken.
Immerhin: Unter Blomes “Zwischenruf” hat Bild.de die Kommentare offengelassen. Ein Großteil derer, die sich dort äußern, sieht die Dinge ausnahmsweise nicht so eindimensional wie “Bild” und Bild.de.
Es ist ein gefundenes Fressen für “Bild”: Fußball-Profi Bastian Schweinsteiger hat bei einer Presseveranstaltung einen “ihm unliebsamen Journalisten” beleidigt. Oder anders formuliert:
Die Autoren Kai Psotta und Mario Volpe listen alles auf, was es zu diesem Anlass zu berichten gilt: Dass der Ausbruch exakt 11 Minuten und 56 Sekunden gedauert hat, welche besonders deftigen Beleidigungen Schweinsteiger aussprach, dass Kameras bei dem denkwürdigen Auftritt verboten waren. Alleine eine Information fehlt rätselhafterweise: Welchen Reporter hat Schweinsteiger so rüde beschimpft?
Bild.de hat Falks Namen und Arbeitgeber inzwischen unauffällig in den Artikel eingefügt.
“Sport Bild”-Chefredakteur Matthias Brügelmann sah sich kurzerhand zu einer Stellungnahme veranlasst. Die “Chefchen”-Geschichte sei lediglich eine “Analyse” der Leistung Schweinsteigers. Und weiter:
Wenn Schweinsteiger das anders sieht, ist das sein gutes Recht. Wir haben bei SPORT BILD kein Problem damit, kritisiert zu werden. Wer austeilt, muss auch einstecken können.
Ob seine Wortwahl (“Pisser”, “Arschloch”) bei der Pressekonferenz für Führungsqualität und Vorbildfunktion spricht, sollen andere beurteilen.
Die “anderen” hat Brügelmann freilich schnell gefunden:
Für die Redakteure von “Bild” ist es schwer hinnehmbar, dass auch Menschen, die schlimme Dinge getan haben, Rechte haben. Menschenrechte zum Beispiel.
Im vergangenen Dezember wurde ein Krankenpfleger aus Berlin wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern verhaftet. In seiner Wohnung fand die Polizei Filmaufnahmen, die ihn bei den Taten zeigen. In der Untersuchungshaft unternahm der Mann einen Selbstmordversuch und trennte sich einen Hoden ab. In einem Abschiedsbrief bereute er seine Taten und entschuldigte sich dafür.
All das schrieb “Bild” am 22. Dezember in der Regionalausgabe Berlin/Brandenburg. Dann muss der Redaktion aufgefallen sein, dass die eigene Berichterstattung viel zu sachlich war.
Deshalb sah die Berichterstattung am nächsten Tag ein bisschen anders (man könnte auch sagen: “Bild”-typischer) aus:
In der Berliner Ausgabe prangte ein großformatiges Foto des Tatverdächtigen, in der riesigen Überschrift fragte “Bild” “Wie wird so einer zum Sex-Monster?”
Der Bruder des mutmaßlichen Täters, der seit dessen Selbstmordversuch dessen vorläufiger Betreuer ist, ging Anfang Januar mit anwaltlicher Hilfe gegen die Berichterstattung vor und forderte die Axel Springer AG auf, die Verbreitung der privaten Fotos zu unterlassen. Springer lehnte mit der Begründung ab, es bestehe ein “außerordentliches Berichtsinteresse der Öffentlichkeit” und die Taten seien besonders verwerflich.
Am 11. Januar erließ das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die “Bild” verbietet, weiterhin Fotos zu verbreiten, auf denen der Mann erkennbar abgebildet ist. Gegen diese einstweilige Verfügung zog die Axel Springer AG vor Gericht — verlor aber überwiegend.
Dabei hatten sich die Springer-Anwälte so eine schöne Begründung zurechtgelegt, warum “Bild” auf diese Weise berichten dürfe: Der Mann sei “zweifelsfrei” der Täter, dem die schwer kranken Kinder hilflos ausgeliefert gewesen seien. Weil er seine Stellung als Pfleger auf einer Intensivstation ausgenutzt haben soll, bestehe ein “erhebliches öffentliches Interesse” an seiner Person, eine Berichterstattung mit Foto sei wegen der “Schwere und der Art der Begehung” dieser Taten auch zulässig.
Sogar den Selbstmordversuch wertet “Bild” als Grund für ihre Berichterstattung: Er stelle wegen der Selbstverstümmelung einen “ebenfalls ganz außergewöhnlich brutalen Zerstörungsakt” dar, weshalb von einem herausragenden zeitgeschichtlichen Ereignis zu sprechen sei. Und dass “Bild” ein Foto des Mannes zeigen konnte, sei der ja quasi selbst schuld: Er habe das Bild ja selbst auf der Internetseite StudiVZ “für alle registrierten Nutzer öffentlich gemacht”.
Das Landgericht Berlin bestätigte die einstweilige Verfügung “im Tenor”. In seiner sehr differenzierten Urteilsbegründung (PDF) erklärt das Gericht, die erste Berichterstattung von “Bild” sei nicht zu beanstanden, wohl aber die weiteren Artikel:
Bereits in der großformatigen Überschrift wird der Antragsteller (“so einer”) nicht als Mensch sondern als “Sex-Monster” bezeichnet. Der Artikel enthält wenig objektive Information, stattdessen verschiedene reißerische Textpassagen (“Wie wird so einer zum Sex-Monster”, “ER IST EIN MONSTER. DAS HABE ICH NICHT ERKANNT”, “Es war offenbar die Maske eines Perversen.”), die über ein bloßes boulevardmäßiges Zuspitzen von Tatsachen hinausgehen.
Die Angst des mutmaßlichen Täters, er könne anhand der Fotos identifiziert und durch die Berichterstattung zum Opfer gewalttätiger Übergriffe werden, erschien dem Gericht “nicht völlig abwegig”. Die Veröffentlichung des Fotos sei daher nicht zulässig gewesen.
Auch bei der Berichterstattung in der Bundesausgabe hätte “Bild” auf ein Foto verzichten müssen:
Die dem Antragsteller zur Last gelegten Taten werden nicht als Vorwurf sondern als feststehende Tatsachen dargestellt. Im Übrigen wird auf einen bereits erfolgten Bericht der Zeitung verwiesen. Einerseits sind Artikel und Foto insgesamt klein gehalten. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass der Artikel in Bezug auf den Antragsteller keine neue sachbezogene Information enthält, die das erneute Abdrucken des Fotos rechtfertigen könnte.
Unmissverständlich äußert sich das Gericht zu der bei “Bild” so beliebten “Quelle” Soziale Netzwerke:
Eine Einwilligung des Antragstellers in die Verbreitung der Bilder liegt nicht vor. Unbeachtlich ist, ob der Antragsteller mit der Verbreitung seines Bildnisses gegenüber dem begrenzten Kreis der Nutzer von “studiVZ” einverstanden war. Hier geht es um eine Veröffentlichung von Bildern in einer Zeitung im Zusammenhang mit dem Vorwurf schwerer Straftaten.
Mit Hilfe seines Anwalts Ulrich Dost hat der Mann auch einstweilige Verfügungen gegen die “B.Z.” und den “Berliner Kurier” erwirkt. Der “Kurier” hatte über mehrere Tage das Foto des Tatverdächtigen gezeigt und ihn als “Sex-Bestie” bezeichnet, einmal sogar auf der Titelseite. Das Berliner Landgericht hat auch die einstweilige Verfügung gegen den “Berliner Kurier” bestätigt.
In beiden Fällen sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, da die unterlegenen Boulevardzeitungen in Berufung gegangen sind.
Sie sind ein Glücksfall für die Boulevardzeitungen, die Videoaufnahmen von dem Angriff auf einen jungen Mann in der Berliner U-Bahn-Station Friedrichstraße. Sie können gar nicht aufhören, die Bilder zu zeigen, auf ihren Titelseiten und in ihren Online-Angeboten. Vermutlich lohnt sich das.
Was sich auch lohnt, um den Volkszorn anzustacheln und von ihm zu profitieren: Fragen zu stellen, ohne sie zu beantworten. Bei Bild.de lesen sie sich unter anderem so:
Muss jemand, der einen anderen halb tot prügelt, nicht ins Gefängnis? Darf man einen solchen Schläger einfach wieder auf die Leute loslassen?
Darauf könnte man vielerlei antworten. Zum Beispiel, dass noch gar nicht ausgemacht ist, ob der 18-Jährige, gegen den Haftbefehl erlassen wurde, nicht ins Gefängnis muss — ein Urteil steht noch aus. Oder auch, dass man einen “solchen Schläger” nur dann “wieder auf die Leute loslassen” darf, wenn nicht davon auszugehen ist, dass er erneut zum Schläger wird.
Der deutsche Rechtsstaat sieht vor, dass es gute Gründe braucht, jemanden ohne ein Urteil ins Gefängnis zu stecken. Ein “dringender Tatverdacht” allein reicht dafür nicht aus. Ein Haftgrund ist neben der Wiederholungsgefahr die Fluchtgefahr. Im konkreten Fall hat der Richter entschieden, dass beides nicht vorliegt, und er hat gute Gründe dafür. Der mutmaßliche Täter ist bislang nicht polizeilich auffällig gewesen; er ist sozial integriert; er hat sich selbst gestellt, und er ist reumütig.
Wenn “Bild” die Mutter des Opfers fragen lässt: “Wie kann es sein, dass bei versuchtem Mord die Täter einfach entlassen werden?”, muss man ihr also antworten, dass Untersuchungshaft nicht der Strafe dient und dass sie nicht unmittelbar davon abhängt, wie schwer der Tatvorwurf ist. Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter erklärt uns auf Anfrage, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verdächtiger versucht, sich einem Verfahren zu entziehen, steigt, je höher die zu erwartende Strafe ist. Trotzdem müsse in jedem Einzelfall abgewogen werden, ob es wahrscheinlich ist, dass er flüchten will, und er somit in Untersuchungshaft gehört.
Und wenn “Bild” einen Leser fragen lässt: “Leben wir in einem Wattebausch-Land?”, muss man ihm antworten: Nein, in einem Rechtsstaat.
“Bild” versucht, den falschen Eindruck zu erwecken, die Frage der Untersuchungshaft hänge mit der Schwere des Tatvorwurfs zusammen:
Beim Haftrichter gibt der Brutalo-Treter zu, volltrunken Streit gesucht zu haben. Trotzdem lässt ihn der Richter laufen. (…)
Aufregung, weil der Schläger-Schüler Haftverschonung bekam, gegen Auflagen auf freien Fuß kam – und das obwohl er sein zufällig ausgesuchtes Opfer aus purer Streitlust fast tot geprügelt hätte!
(Hervorhebungen von uns.)
Besonders perfide ist, dass das Blatt den Eindruck erweckt, damit sei die Sache erledigt, dabei hat das Verfahren noch nicht einmal begonnen. Die Haftverschonung wird implizit mit einem Freispruch gleichgesetzt — und die Reaktionen der entsprechend in die Irre geführten, empörten Leser stolz vorgeführt.
Danach erwecken “Bild” und “B.Z.” den Eindruck, ihre Berichterstattung habe dazu beigetragen, dass bereits in den nächsten Wochen Anklage erhoben werden soll. Die “B.Z.” schreibt:
Der massive Druck der Öffentlichkeit zeigt offenbar Wirkung.
Vom Dementi der Staatsanwaltschaft und dem Hinweis, dass die günstige Beweislage aufgrund der Videoaufnahmen und der Geständnisse ein schnelles Verfahren ermöglichen, hat sich das Blatt offenbar nicht überzeugen lassen wollen.
Kaum verholen fordert die “B.Z.” auf ihrer heutigen Titelseite den Abschied vom Rechtsstaat. Denn “einfach mal Strafe” bedeutet im konkreten Fall offenbar: ohne Verhandlung, ohne Urteil. (Und sowieso ohne Betrachtung der Frage, ob es dadurch wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher wird, dass ein junger Mann auch in Zukunft straffällig wird.) Anders als die “B.Z.” behauptet, ist der Begriff für ein solches Vorgehen nicht “Gerechtigkeit”, sondern “Rache”.
Der “Bild”-Leitartikler Georg Gafron ist fassungslos, dass in Deutschland Menschen nicht einfach so ohne Verfahren und guten Grund eingesperrt werden können:
Ob der Richter, der diese nicht nachvollziehbare Freilassung zu verantworten hat, sich überhaupt der Tragweite seines Handelns bewusst ist?
Diese Art von Gutmenschen-Justiz fordert Nachahmungstäter geradezu heraus, statt sie mit unnachsichtiger Härte abzuschrecken!
Und hat sich dieser Richter in seiner unendlichen Milde auch einmal überlegt, was er mit dieser unverantwortlichen Entscheidung provozieren könnte:
Dass Menschen, die den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, irgendwann einmal das Recht selbst in die Hand nehmen könnten?
Wir wollen keine Bürgerwehr — aber einen wehrhaften Staat!
Ob sich Gafron in seinem unendlichen Populismus auch einmal überlegt hat, wer begeistert daran arbeitet, den Menschen den Glauben an den Rechtsstaat zu nehmen, indem er ihn bis zur Unkenntlichkeit karikiert, anstatt korrekt über die Abläufe und zum Beispiel das Wesen von “Untersuchungshaft” zu informieren?
Die Feststellung der Schuld des Beschuldigten und Auswahl und Bemessung der entsprechenden Sanktion bleiben — auch bei geständigen Beschuldigten — dem Gericht in einer solchen Hauptverhandlung vorbehalten.
Doch die Boulevardzeitungen haben stattdessen längst den Richter an den Pranger gestellt (“Bild”: “Dieser Richter schickte Torben P. (18) nach Hause”; “B.Z.”: “Das ist der Richter, der den Schläger freiließ”) und zeigen ihn teils auch groß im Bild. Die Berliner Verteidiger protestieren: “Eine solch tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung … widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.” In einer gemeinsamen Erklärung bemängeln die Präsidenten des Berliner Kammergerichts und des Amtsgerichts Tiergarten die Fehler in der Berichterstattung und mahnen:
Auch eine lebhafte und kritische öffentliche Diskussion darf die persönliche Integrität der Beteiligten nicht verletzen. (…) Ein Richter, der auf Grundlage von Recht und Gesetz entscheidet, darf nicht an den Pranger gestellt werden.
Die Art, wie “Bild” mit eigenen Fehlern umgeht, ist gewöhnungsbedürftig. Die falsche Unterstellung, Lena Meyer-Landrut habe bei einem ihrer Konzerte Playback gesungen (BILDblog berichtete), hat die Zeitung heute zum Beispiel nicht korrigiert.
Gestern berichtete “Bild” recht groß über den Ärger, der der Fahrerin des Mannschaftsbusses vom FC Bayern München droht:
Seit 22 Jahren fahre Sandra König jetzt den Bus — und dann das:
Bayerns Mannschaftsbus steckt am Samstag um 14.20 Uhr im Stau auf der Frankfurter Kennedyallee (Bundesstraße, zwei Spuren in jede Richtung). Die Polizei-Eskorte kann nicht helfen, bis zum Anpfiff sind es nur noch 70 Minuten.
Busfahrerin König fährt über zwei durchgezogene Linien und trotz möglichen Gegenverkehrs auf die Gegenfahrbahn. Die Polizei-Eskorte hängt sich ran.
Nun gibt es Ärger! Die Frankfurter Polizei hat ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren gegen die Busfahrerin eingeleitet. Noch müssen Zeugen vernommen werden. Erst danach ist klar, was der Busfahrerin vorgeworfen wird.
Das alles stimmte so nicht, wie “Bild” heute vergleichsweise unauffällig erklärt:
In der Online-Version des gestrigen Artikels hat Bild.de unauffällig im Nachhinein aus der Fahrerin einen Fahrer gemacht.
Seit Lena Meyer-Landrut ihre Deutschland-Tour begonnen hat, bemühen sich Journalisten, vor allem aber auch “Bild”, diese Tour als riesigen Flop zu beschreiben. “Nur 6000 Fans” waren zum Tourauftakt in die Berliner O2 World gekommen, die bis zu 17.000 Zuschauern Platz bieten könnte. Als Kylie Minogue die gleiche Halle mit 8.000 Fans ebenfalls nicht füllte, war das “Bild” allerdings keine kritische Zeile wert.
Vergangenen Dienstag hatten “nur 5500 Fans” den Weg in die Dortmunder Westfalenhalle 1 gefunden, was die Ruhrgebietsausgabe von “Bild” zu der gewagten Formulierung verleitete, es seien wie schon bei ihren vorherigen Konzerten “kaum Besucher” gekommen.
Doch nicht nur das:
Der harmlosere Fehler: Lenas Debütalbum hieß “My Cassette Player”. Der schwerwiegendere: Die Behauptung, Lena habe Playback gesungen, ist falsch, wie uns Lenas Management auf Anfrage bestätigte. “Lena singt natürlich live!”
Lena Meyer-Landrut hat “Bild” deshalb abgemahnt. Ihr Anwalt Heiko Klatt begründete diesen Schritt uns gegenüber damit, dass die in “Bild” verbreiteten Behauptungen inhaltlich nicht den Tatsachen entsprächen, da Lena “selbstverständlich” live und nicht Playback singe. Bis heute 18 Uhr hatten “Bild” und Bild.de Zeit, die Verbreitung dieser falschen Behauptungen zu unterlassen — bei Bild.de ist der Artikel inzwischen offline.
PS: Nur wenige Minuten, nachdem die Anwaltskanzlei am vergangenen Donnerstag die Abmahnung von Brainpool verschickt hatte, tauchte bei Bild.de auf der Startseite dieser Teaser auf:
Stefan Raab ist Gesellschafter bei Brainpool und Lenas Mentor. Die Überschrift des Artikels über Bushido hatte zunächst “Ich polarisiere nicht mehr, weil ich nicht mehr will” gelautet.
Zu den vielen klugen Sätzen, die mein Lateinlehrer so vor sich hin gesagt hat, gehörte auch der Hinweis, man dürfe bei einem Wort nicht nur auf den ersten und ein paar weitere Buchstaben gucken, sondern solle sich jedes Wort genau ansehen.
Offenbar ist niemand aus der “Bild”-Redaktion in den Genuss dieses besonderen Pädagogen gekommen, denn die Ankündigung der designierten grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg, die Grunderwerbsteuer erhöhen zu wollen, schlug sich heute auf Seite 1 so nieder:
Grüne und SPD in Baden-Württemberg sind sich über ihren Koalitionsvertrag einig. Für eine umfassende Bildungsreform soll die Gewerbesteuer von 3,5 auf 5% erhöht werden.