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Fotos: studivz.de, privat

In Eislingen in Baden-Württemberg ist eine fürchterliche Bluttat geschehen. Ein Ehepaar und zwei Töchter wurden vermutlich in der Nacht auf Karfreitag erschossen, die Polizei geht bisher von einem Mord aus. Der 18-jährige Sohn, der die Nacht außer Haus verbracht hatte, fand die Toten am Karfreitag. Sehr viel mehr, als dass die Polizei in diesem Fall weiter ermittelt, weiß man noch nicht. Dementsprechend wenig vorhanden sind auch Bilder vom Tatort und natürlich der Opfer.

Das macht aber nichts, wenn man das Internet als Recherchequelle zu nutzen weiß. Für die Reporter der “Bild” jedenfalls war das Beschaffen der Fotos ein Kinderspiel von wenigen StudiVZ-Mausklicks:

Screenshot: Bild.de, Verpixelung: BILDblog.de

(Von uns unkenntlich gemacht).

Natürlich fand man bei StudiVZ auch noch die zweite erschossene Tochter; das Foto des Vaters der beiden entdeckte man auf dessen Praxishomepage — und den 18-jährigen Sohn nahm man sich von der Seite der örtlichen DLRG (immerhin machte man sich bei ihm noch die Mühe, das Gesicht zu verpixeln).

Und insofern muss man es fast schon als Drohung verstehen, wenn “Bild” die Berichterstattung mit der Ankündigung beendet: “BILD berichtet weiter.”

Mit Dank an Thomas M.

Nachtrag 12.4.: Aus der ursprünglichen Bildergalerie bei bild.de ist der inzwischen von der Polizei als tatverdächtig eingestufte 18jährige Sohn der Familie mittlerweile verschwunden, alle anderen Bilder sind noch drin. Über die Gründe für die plötzliche Herausnahme könnten wir allenfalls spekulieren…

Der Unterschied zwischen Sein und Schein

Der 60-jährige Koch aus Dingolfing, der gestern in einem Gerichtsgebäude in Landshut um sich schoss und dabei seine Schwägerin tötete, muss ein gefährdeter Mann gewesen sein. Einer, der zu seiner Sicherheit unbedingt eine Waffe braucht. Und einer, der neben seiner Tätigkeit als Koch auch noch andere Jobs gemacht hat. Polizist beispielsweise. Oder Bodyguard. Deswegen durfte er seine Waffen samt Munition auch in der Öffentlichkeit tragen, im Gegenzug allerdings musste er seinen Waffenschein alle drei Jahre neu beantragen.

Sie staunen? Unsinn, sagen Sie?

Stimmt. Der 60-jährige Koch aus Dingolfing hätte die Voraussetzungen für einen Waffenschein mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt und einen solchen auch nicht bekommen. Und dass man ihm diesen Waffenschein auch noch gleich 40 Jahre lang gewährte hätte, ist ebenfalls sehr unwahrscheinlich. Tatsächlich war der Mann also Inhaber einer Waffenbesitzkarte, die deutlich leichter zu erhalten ist als ein Waffenschein.

Das hat weniger mit den eigentlichen Waffen zu tun, die man besitzen darf, als vielmehr mit den damit verbundenen Auflagen. Inhaber einer Karte sind zum Besitz bzw. Tragen  einer Waffe lediglich auf dem eigenen Grundstück oder eigenen Wohnung oder (im Falle von Jägern) auf dem Jägerstand berechtigt. Bei einem Transport müssen Waffen und Munition getrennt voneinander aufbewahrt werden. Gegen all diese Auflagen hat der 60-jährige Täter gestern also schon verstoßen, bevor er um sich schoss. Wäre er Besitzer eines Waffenscheins gewesen, wäre sein Vorgehen (Tragen einer — auch geladenen — Waffe in der Öffentlichkeit) nicht zu beanstanden gewesen.

Der Berliner Kurier sieht trotzdem einen Zusammenhang – und schreibt:

Die Tat auszuführen, war für Franz N. kein Problem: Als Sportschütze hatte er seit 1974 einen gültigen Waffenschein für drei Revolver.

Den vermeintlich kleinen, aber entscheidenden Unterschied zwischen Karte und Schein lassen auch andere weg: Bild.de deklariert den Mann ebenfalls als Inhaber eines Waffenscheines. Die Zeitungen direkt vor (Tat-)Ort machen es auch nicht besser: Sowohl Passauer Neue Presse als auch Straubinger Tagblatt schreiben ungerührt von einem “Waffenschein”.

Nebenher bemerkt: Bei Bild.de ist immer noch die Rede von einem “Amoklauf”. Als ziemlich gesicherte Erkenntnis allerdings gilt inzwischen, dass es sich bei der Schießerei um eine geplante Tat in einem Familienstreit handelt.

Mit Dank an Micha B. und Matthias K.!

Kurzer Prozess mit “Schnaps-Killern”

Heute demonstriert uns Bild.de an einem anschaulichen Beispiel, was diese komischen Medienethiker eigentlich mit dem Begriff “Vorverurteilung” meinen:

Dritter Schnaps-Killer festgenommen

(Es geht um den Getränkelieferanten des türkischen Hotels, in dem Schüler aus Lübeck gepanschten Wodka tranken, was für drei von ihnen tödliche Folgen hatte.)

Bitte beachten Sie neben dem Urteil in der Überschrift und der im Original unverpixelten Abbildung der Verdächtigen auch den Artikel selbst, in dem es heißt:

Frank-Eckard Brand, Anwalt der Familie des verstorbenen Rafael N. (21), bezog sich zunächst auf eine türkische Anwältin, als er die Verhaftung des Getränkelieferanten veröffentlichte. Am Abend sagte er jedoch, es sei noch nicht klar, ob es sich bei dem Mann um den gesuchten Getränkelieferanten handele.

Inzwischen hat Bild.de der Überschrift immerhin ein halbherziges “?” spendiert.

Mit Dank an Bernhard W.!

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