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Das Zeug kickt besser als Mehmet Scholl

Was hat der denn geraucht?!?

Irrer Vorstoß von Wil van Megen (58), dem Anwalt der internationalen Gewerkschaft für Fußball-Profis, kurz Fifpro: “Marihuana muss von der Doping-Liste verschwinden.”

Der Holländer – woher auch sonst? – fordert: Kiff-Erlaubnis für Fußball-Stars!

Hihi, “woher auch sonst”. Verstehen Sie? Weil er ja Holländer ist, und Holländer sind ja bekannt d…

Egal. Diese flotten Sprüche kommen – woher auch sonst? – von Bild.de. Ein gefundenes Fressen, dieser “irre Plan” des bekloppten Holländers.

Nur ist das alles überhaupt nichts Neues.

Fifpro setzt sich schon seit Jahren dafür ein, dass Cannabis von der Dopingliste verschwindet (übrigens auch mit Unterstützung usbekischer Spieler). Ebenso der niederländische Anti-Doping-Verband. Auch der Schweizer Anti-Doping-Verband plädierte bereits 2011 dafür,

dass Cannabis entweder von der Dopingliste gestrichen wird oder dass – aufgrund eigener Forschungsergebnisse – der Meldegrenzwert durch das Labor erhöht wird.

Der Meldegrenzwert wurde im Mai 2013 tatsächlich erhöht: Die Welt-Anti-Doping-Agentur verzehnfachte den erlaubten Richtwert.

Das reicht van Megen nicht!

… schreibt Bild.de.

Van Megen behauptet: “Cannabis ist als Substanz für Sportler nicht leistungsfördernd. Wir setzen uns ganz sicher nicht für den Konsum von Cannabis ein, aber der Stoff gehört nicht auf die Doping-Liste.”

Van Megen begründet: “Heutzutage kommen junge Spieler mit Marihuana genauso schnell in Kontakt wie mit Alkohol. Alkohol ist erlaubt, wegen Cannabis wird man verfolgt. Da stimmt die Relation nicht. Junge Sportler werden für etwas kriminalisiert, was mittlerweile fast normal ist.”

Oder anders:

Spielergewerkschafts-Anwalt fordert: Lasst Fußball-Stars kiffen!

Bis hierher typisch Bild.de.

Aber dann kommt Doping-Experte Prof. Fritz Sörgel:

Für Doping-Experte Prof. Fritz Sörgel eine “absurde Idee”: “Da könnte man auch gleich Ecstasy freigeben, das ist leider bei jungen Leuten auch verbreitet. Marihuana hat zwar eine Sonderstellung durch die Freigabe in einigen Staaten der USA – aber ist bei Dauergebrauch schädlich und führt zu Veränderungen im Gehirn.”

Es es hat allerdings auch niemand von schädlich gesprochen, sondern von leistungsfördernd. Alkohol, Koffein, Nikotin und andere Stoffe sind für Fußballer laut Dopingliste auch nicht verboten — obwohl auch sie “bei Dauergebrauch schädlich” und “bei jungen Leuten verbreitet” sind.

Aber der Experte ist noch nicht fertig.

Sörgel weiter: “Und wie sollte das überhaupt ablaufen? Bei uns ist der Handel ja strafbar. Wird das vom Mannschafts-Arzt verabreicht? Da hat einer nicht richtig nachgedacht, bevor er diese Idee in die Welt setzte.”

Na, vielleicht ja doch: Denn das wird natürlich nicht “vom Mannschafts-Arzt verabreicht”. Stattdessen geht’s vor jedem Spiel erst mal schön nach Holland. Alle Mann in den Bus und dann ab zum nächsten Coffeeshop. Die fegen ihre Gegner anschließend mit Leichtigkeit vom Platz, wetten? Und die niederländische Wirtschaft wird nebenbei auch noch angekurbelt. Ganz schön clever, dieser Holländer.

Aber ernsthaft: Wie kommt Sörgel eigentlich auf diese absurde Idee? Oder hat ihn Bild.de vielleicht einfach falsch zitiert? Nein, sagt er uns auf Nachfrage, die Zitate seien korrekt. Und er erklärt, das mit dem Cannabis sei im Prinzip so, als würde jemand fordern, das Tempolimit abzuschaffen. Das mache schließlich auch niemand, wenn er nicht das Ziel habe, schnell zu fahren.

Na ja. Nur weil man etwas machen darf, heißt das ja nicht, dass man es auch machen muss. Man darf auch “Schwiegertochter gesucht” gucken oder sich selbst eine reinhauen oder der “Bild”-Zeitung Experteninterviews geben — muss man aber nicht.

Mit Dank auch an Paul.

Bekiffte EU-Huren retten jetzt auch uns

Wie “Bild” neulich berichtet hat, wird ab 1. September

die Wirtschaftsleistung in der gesamten EU auf einen Schlag um rd. 2,4 % [wachsen] — aber nur auf dem Papier. Denn künftig werden — und das ist kein vorweggenommener Aprilscherz — auch Einnahmen aus Verbrechen und der Prostitution in der EU-Wirtschaftsstatistik berücksichtigt.

Und wie wir daraufhin berichtet haben, ist das Quatsch. Es stimmt zwar, dass es ab September Änderungen bei der Berechnung des Bruttoinlandproduktes geben soll. Und es stimmt auch, dass daher EU-weit eine Wachstumssteigerung von 2,4 Prozent erwartet wird. Doch diese 2,4 Prozent kommen nicht etwa durch die Einnahmen aus Verbrechen und Prostitution zustande. Der weitaus größte Teil (1,9 Prozent) entsteht dadurch, dass in Zukunft erstmals auch Forschung und Entwicklung als Teil des BIP mitgezählt werden.

Das haben sie inzwischen auch bei “Bild” verstanden. Heute schreibt Bild.de:

Insgesamt erwirtschaftete Deutschland 2013 ein BIP von 2,738 Billionen Euro. Mit der neuen Berechnung wird es schlagartig um 3,0 Prozent steigen.

Dies liegt aber weniger an den illegalen Aktivitäten. Experten begründen das erwartete Plus vor allem damit, dass Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F+E) als Investitionen verbucht werden statt wie bisher als Vorleistung.

Die Einberechnung der illegalen Aktivitäten würde das BIP Deutschlands hingegen nur minimal steigern, “um etwa 0,1 Prozent”, schreibt Bild.de — und kommt zu dem Ergebnis:

Auch wenn das BIP-Niveau steigt: Kiffer und Kokser werden die deutsche Konjunktur – also die Wachstumsrate des BIP – nicht antreiben.

Die Überschrift des Artikels lautet allerdings:Schmuggler und Dealer - Kriminelle bringen unsere Wirtschaft auf Trab
Mit Dank an Adrian B.

Die “Bild”-Theorie vom “Islam-Rabatt”

Im Februar 2013 ist in Wiesbaden eine schwangere Frau von ihrem Ex-Freund niedergestochen worden. Die Frau und das ungeborene Kind starben, und der Mann musste sich vor Gericht verantworten. Vergangene Woche wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine “besondere Schwere der Schuld” erkannte das Landgericht aber nicht, damit besteht nach 15 Jahren die Chance auf Haftentlassung. Die Entscheidung begründete der Richter angeblich damit, dass der Täter, ein Deutsch-Afghane, sich “aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden” habe.

Und genau das ist für die Leute von “Bild” ein Skandal.

“Keine Scharia in Deutschland!”, schrie Bild.de-Chef Julian Reichelt, und seine Print-Kollegen fragten:

Straf-Rabatt wegen religiöser Herkunft?

Drei Tage später war das Fragezeichen plötzlich verschwunden:

Ausriss: "Bild am Sonntag" vom 30. März 2014

Da waren selbst hartgesottene Islamhasser beeindruckt. Das Hetz-Portal “Politically Incorrect” schrieb:

Ja was ist denn in die BILD am SONNTAG (BamS) gefahren? […] Gleich zwei mal packt das Springer-Blatt das heiße Thema Islam an – und zwar in einer Deutlichkeit, die es in sich hat.

Schon auf dem Titelblatt prangt die unmissverständliche Headline: “Islam-Rabatt für Jolins Mörder”. Ohne Fragezeichen!

(Der andere Islam-Artikel, über den sich “PI” mindestens genauso doll freut, ist ein “Bams”-Interview mit einem deutsch-türkischen Schriftsteller – Überschrift: “‘Islam gehört zu uns wie die Reeperbahn nach Mekka'”.)

Und ohne Fragezeichen geht es bei Bild.de auch heute weiter:

Der große Report - ISLAM-RABATT - So urteilen deutsche Gerichte

… obwohl es in der Print-Ausgabe noch da war:

Geben unsere Gerichte ISLAM-RABATT? - Jolins Mörder bekam wegen seiner Religion eine mildere Strafe. Kein Einzelfall!

Die Antwort auf die Frage ist für “Bild” natürlich eindeutig:

tatsächlich bekommen Angklagte immer wieder Islam-Rabatt!

Als Beleg listet “Bild” zahlreiche einige ein paar genau zwei Fälle auf. Einer davon ist Ayhan S., der 2005 seine Schwester erschossen hatte und “gerade mal zu neun Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt” wurde.

Der Richter: “Eine Mischung aus fest verankerten Vorstellungen von Familien-Ehre und eigenem Islam-Verständnis trieb ihn zur Tat.”

… schreibt “Bild”, lässt aber offen, was das mit welchem Rabatt auch immer zu tun haben soll.

Der zweite Fall besitzt sogar noch weniger Aussagekraft: Dort ist nicht mal das Urteil gesprochen worden.

Daneben führt die “Bild”-Zeitung noch eine Studie des Max-Planck-Instituts an, offenbar zur wissenschaftlichen Untermauerung ihrer “Rabatt”-Theorie. Die Untersuchung habe nämlich ergeben, schreibt “Bild”, dass sich der “kulturelle Hintergrund” der Täter in “12 Prozent der Fälle […] strafmildernd” ausgewirkt habe.

Die Macher der Studie selbst kommen jedoch zu einem völlig anderen Schluss, wie im aktuellen “Spiegel” zu lesen ist:

Deutsche Strafgerichte behandeln sogenannte Ehrenmörder nicht milder als andere Beziehungstäter, sondern sogar strenger. Das ergibt eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, die demnächst erscheint. Die Forscherin Julia Kasselt hat 78 Fälle zwischen 1996 und 2005 ausgewertet, bei denen die Täter Partner oder Verwandte wegen kultureller “Ehrencodices” angegriffen hatten. [..] Das Fazit der Forscherin: “Die Justiz gibt Ehrenmördern keinen ‘kulturellen Rabatt’.”

Egal. Für die “Bild”-Zeitung ist und bleibt die Sache ein Skandal. Und die ersten empörten Politiker-Zitate hat sie auch schon aufgetrieben, was bedeutet, dass spätestens jetzt auch andere Medien aufspringen:Nach Urteil gegen Isa S. - Politiker empört über "Islambonus" für Täter
(bz-berlin.de)

Politiker gegen «Islam-Rabatt» für Straftäter
(kath.net)

Nach Urteil gegen Deutsch-Afghanen - Keine Milde für „Ehrenmörder“ - Politiker lehnen „Islam-Rabatt“ für Straftäter ab
(“Focus Online”)

Anders gesagt: Politiker und Journalisten empören sich über etwas, das nach neuesten Erkenntnissen überhaupt nicht existiert, das von der “Bild”-Zeitung aber mühsam herbei- und von anderen Medien blindlings abgeschrieben wird. Und als Beleg dient ihnen ausgerechnet die Studie, die eigentlich das genaue Gegenteil aussagt, was sie aber verschweigen.

Über so viel Entgegenkommen kann man sich als Moslemhasser natürlich nur freuen. “Politically Incorrect” schreibt:

“Zum Regieren brauche ich BILD, BamS und Glotze”, sagte Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder vor zehn Jahren. Wenn die oben erwähnten Artikel eine intensive und schnörkellose Debatte über die Gefahren des Islam in Deutschland auslösen, könnte die BamS vom heutigen 30. März 2014 eine nicht zu unterschätzende Katalysator-Funktion gehabt haben.

Mit Dank an Werner H. und G.K.

Nachtrag, 8. April: Siehe auch hier, hier und hier.

“Haut endlich ab!”

Gestern Nachmittag schrieb Bild.de im MH370-Liveticker:

Bei den Angehörigen kochen die Emotionen hoch. Im Pekinger Lido Hotel kommt es zu Tumulten. Wütende Verwandte gehen auf wartende Medienvertreter los. Eine Frau schlägt mit der Tasche auf Kameras ein. “Haut ab!”, schreit sie.
Zuvor waren mehrere Verwandte mit tränenüberströmten Gesichtern aus dem Raum gekommen und von Reportern gejagt worden. Einige brachen vor laufenden Kameras auf dem Weg zusammen. Mehrere mussten mit Krankenwagen weggebracht werden.

Und was macht man bei Bild.de mit Menschen, die voller Verzweiflung auf Kameras einprügeln, weil sie endlich in Ruhe gelassen werden wollen, die von Reportern gejagt werden und vor laufenden Kameras tränenüberströmt zusammenbrechen? Genau: Man zeigt ohne Ende die unter diesen Umständen gemachten Fotos von ihnen.

Drei Stunden nach der Ticker-Nachricht veröffentlichte Bild.de über ein Dutzend solcher Aufnahmen — in einem einzigen Artikel.

Wir beschränken uns hier auf die Bildunterschriften:
Schreie der Verzweiflung Viele Angehörige brechen nach der Todesnachricht im Hotel Lido zusammen Wut bei diesem Angehörigen Ein Hinterbliebener nach der Hiobsbotschaft Nach zwei Wochen verlassen gebrochene Angehörige das Hotel Lido in Peking Verwandte von vermissten Passagieren rücken in ihrer Trauer zusammen Unerträglichen Leid Verzweifelt schlägt die junge Frau die Hände vor das Gesicht Tränen bei dieser Hinterbliebenen
 Schmerz
 Eine Angehörige bricht zusammen Eine ohnmächtige Frau wird zu einem Rettungswagen geschoben Trauer
Bild.de ist nicht das einzige Medium, das darin offenbar keinen Widerspruch sieht — oder ihn schlicht ignoriert. Auch “RP Online” schrieb gestern Abend:

Empörung lösen auch die vielen Medienvertreter aus. Sie machen in dem Hotel geradezu Jagd auf die trauernden Verwandten, sobald sie aus dem Saal herauskommen. Es kommt zu Tumulten zwischen verärgerten Angehörigen und Reportern. Mehrere Verwandte schlagen auf Kamerateams ein. “Haut ab, haut ab, haut endlich ab!”, kreischt eine Frau mit verweintem Gesicht. Sie schlägt mit der Tasche gegen eine Kamera. “Lasst uns endlich in Ruhe!”, ruft wütend eine andere Frau.

… und als hätte es diesen Absatz niemals gegeben, werden in der dazugehörigen Klickstrecke auf sieben von acht Fotos trauernde Angehörige gezeigt. Auch “T-Online”, “FR Online”, N24.de, die Münchner “Abendzeitung” und viele andere Medien haben solche Klickstrecken veröffentlicht.

Sicher: Fotos von Trauernden sind nicht per se zu verurteilen. Der Presserat befand etwa nach dem Amoklauf von Winnenden, dass die Veröffentlichung eines Fotos von zwei weinenden Schülerinnen nicht gegen den Pressekodex verstoße — es dokumentiere, im Gegenteil, “auf eindrucksvolle Weise die Trauer und die Verzweiflung”, die nach der Tat herrschten (PDF, S. 20).

Aber gleich zig Bilder von verzweifelten Menschen zeigen, von denen man genau weiß, dass sie nicht fotografiert werden wollen?

Selbst die “Tagesschau” hat damit kein Problem. In der Ausgabe am gestrigen Abend waren fast 30 Sekunden am Stück ausschließlich trauernde und zusammenbrechende Angehörige zu sehen, und Menschen, die sich verzweifelt dagegen wehren, gefilmt zu werden, was offenbar besonders reizvoll-dramatische Aufnahmen produziert. Screenshot: "Tagesschau" vom 24. März 2014, 20 Uhr
Die Sequenz endet damit, wie der Kameramann mit einem hektischen Zoom versucht, noch einen letzten Blick ins Innere des Hotels zu erhaschen, bevor die Tür endlich zugemacht wird.

Mit Dank auch an Daniel.

Nachtrag, 26. März: Auf Anfrage erklärte uns “Tagesschau”-Chefredakteur Kai Gniffke: “Wir haben in der Nachbesprechung der Sendung diese Szene kritisch diskutiert. Im Nachhinein fanden wir es problematisch, diese Menschen zu zeigen unmittelbar nachdem sie die Todesbestätigung ihrer Angehörigen erhalten haben. In einer vergleichbaren Situation würden wir die Szene wesentlich kürzer zu zeigen und auf Großeinstellungen der Trauernden verzichten.”

“Gekonnt ins falsche Licht gerückt”

Gestern Abend lief im ZDF ein Film über ein Mädchen, das an Leukämie erkrankt. “Jeder Tag zählt” heißt er, das Mädchen wird gespielt von der 17-jährigen Lilian Prent.

Die “Bild”-Zeitung hatte sich schon tagsüber mit dem Film und seiner Hauptdarstellerin beschäftigt — und zwar so:Für ZDF-Drama - Lilian (17) hungerte bis zum Kollaps

In dramatischen Worten schildert die Autorin, wie sehr Lilian für die Rolle “ihre Gesundheit aufs Spiel setzen musste”:

Sie hungerte für ihre erste große TV-Rolle. Damit sie auf dem Bildschirm überzeugt. Dann brach Lilian (17) zusammen …

[…] Um die Rolle authentisch spielen zu können, sollte die ohnehin schon schlanke Schülerin (50 Kilo bei 1,60 Meter Körpergröße) massiv Gewicht verlieren!

[…] IN SECHS WOCHEN NAHM SIE SIEBEN KILO AB!

[…] Doch die Diät ist zu heftig für ihren jungen Körper. KOLLAPS!

Zwar erfährt der Leser noch, dass die Diät natürlich mit Lilians Eltern, dem ZDF und der Produktionsfirma abgesprochen war und dass Lilian inzwischen “wieder ihr Normalgewicht” erreicht hat, doch gerade mit ihrer Überschrift vermittle die “Bild”-Zeitung einen völlig falschen Eindruck, findet die Schauspielerin. Nachdem der Artikel erschienen war, schrieb sie auf ihrer Facebook-Seite:

Liebe Leute, falls irgendwer von euch heute zufällig eine BILD Zeitung in die Hände bekommen sollte, möchte ich hiermit klar stellen, dass diese “Zeitung” es mal wieder geschafft hat, alle Vorurteile zu bestätigen und Worte und Aussagen gekonnt ins falsche Licht zu rücken. Also hiermit: DIE ROLLE IN JEDER TAG ZÄHLT HAT MEINE GESUNDHEIT NICHT BELASTET! Das ZDF, die Regisseurin und die Produktionsfirma haben mich nie zu etwas gezwungen was ich nicht wollte und ich wurde nie unter Druck gesetzt. Wie reißerisch und dramatisch die BILD meinen Gewichtsverlust auch darstellt, ES GING MIR IMMER GUT! Ich konnte zu jedem Zeitpunkt auf die volle Unterstützung von seiten des ZDF rechnen. SCHWINDELGEFÜHL IST KEIN KOLLAPS! UND SCHON NACH DIESEN GERINGEN KREISLAUFPROBLEMEN WURDE DIE DIÄT SOFORT ABGEBROCHEN! Also Bitte, nehmt diesen Artikel nicht ernster als es war!

Zuerst, erzählte uns Lilian heute am Telefon, wollte sie der “Bild”-Zeitung eigentlich gar kein Interview geben, “da bin ich lieber ein bisschen vorsichtig”. Doch um Werbung für den Film zu machen, habe sie schließlich doch zugestimmt.

Etwa eine Stunde lang habe sie sich mit der “Bild”-Reporterin unterhalten – hauptsächlich über den Film und über ihre Karriere – und dabei auch immer wieder betont, dass eine solche Diät “bei Schauspielern nun mal vorkommt”. Und dass von Seiten des ZDF und der Produktionsfirma keinerlei Druck aufgebaut wurde; dass sie völlig frei in ihren Entscheidungen war. Sie habe auch eingeräumt, dass sie am Ende hin und wieder Kreislaufprobleme gehabt habe und – wenn überhaupt – kleine Schwindelattacken, dass aber jederzeit die Möglichkeit bestand, die Diät abzubrechen.

Später habe ihr die Autorin alle Zitate zur Autorisierung geschickt. “Da habe ich mir keine großen Sorgen gemacht”, sagt Lilian, “denn anhand der Zitate kann man ja schon abschätzen, in welche Richtung der Artikel gehen wird.” Und diese Richtung schien ganz in Ordnung zu sein.

Wenig später dann aber die Überraschung. “Als ich den Artikel gesehen habe, kam ich mir schon ein bisschen verarscht vor”, sagt sie. Von den Zitaten sind nur noch die übriggeblieben, die sich auf die Diät beziehen. Und überhaupt werde mit dem Bericht ein Eindruck vermittelt, der schlicht und einfach falsch sei: “Es klingt so, als wäre ich ein Opfer des bösen ZDF und würde mich jetzt darüber beschweren — aber das stimmt überhaupt nicht”.

Am meisten stört sie sich am Wort “Kollaps”. Davon sei nie und nimmer die Rede gewesen, lediglich über die gelegentlichen Schwindelgefühle habe sie gesprochen. “Meine Aussagen sind journalistisch gekonnt ins falsche Licht gerückt worden”, sagt Lilian. In Zukunft werde sie — Werbung hin oder her — lieber wieder vorsichtig mit Anfragen der “Bild”-Zeitung umgehen.

Mit Dank an René K. und Stefan S.

Von “Gipsy-Banden” und “Terror-Transen”

Vor einem halben Jahr wurde bei einer griechischen Roma-Familie ein blondes Mädchen entdeckt und von den Behörden in Obhut genommen. Schnell stand für viele Medien fest, dass das Kind entführt worden war und nun “aus den Fängen einer Roma-Bande befreit” wurde (Bild.de). Kurz darauf kehrte das Mädchen jedoch wieder zu seiner Familie zurück — der Verdacht der Kindesentführung hatte sich nämlich als unbegründet herausgestellt.

Genauso verhielt es sich in einem weiteren Fall, diesmal in Irland, der sich kurze Zeit später abspielte. Polizisten hatten auch dort ein blondes Kind aus einer Roma-Familie geholt, später belegte aber ein DNA-Test, dass es tatsächlich zur Familie gehörte.

Und obwohl der Verdacht schon ausgeräumt war, schrieb Bild.de:

[…] am Dienstag wurde ein Mädchen aus einer Siedlung nahe Dublin gerettet. Wie viele blonde und blauäugige Mädchen leben noch bei Roma-Familien in Europa – und warum?

Nach Ansicht des Presserats ist diese Bildunterschrift diskriminierend. Die Formulierung “gerettet” sowie die Suggestivfrage seien “dazu geeignet, Vorurteile gegen die Volksgruppe der Roma zu schüren” (Ziffer 12 des Pressekodex). Der Beschwerdeausschuss, der vergangene Woche getagt hat, sprach deshalb eine Rüge gegen das Portal aus.

Inzwischen hat Bild.de das Wort “gerettet” durch “geholt” ersetzt und unter der Bildunterschrift sogar die Rüge veröffentlicht. Am Titel der Klickstrecke hat sich aber nichts geändert — der lautet weiterhin: “Polizei rettet Mädchen vor Gipsy-Bande”.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Der Presserat kritisierte noch einen weiteren Bild.de-Artikel, darin ging es um einen Gerichtsprozess in Berlin. Die Überschrift lautete:

Stöckelte Terror-Transe einer Frau das Auge kaputt?

Insbesondere der Begriff “Terror-Transe” könne Vorurteile schüren und Transsexuelle herabwürdigen, befand der Ausschuss und sprach einen “Hinweis” gegen Bild.de aus.

Insgesamt verteilte der Presserat fünf Rügen, 14 Missbilligungen und 15 Hinweise.

Eine Rüge bekam der Online-Auftritt der niedersächsischen Zeitung “Die Harke”. Das Portal hatte ein Foto der Privatwohnung von Sebastian Edathy veröffentlicht, das ein Reporter während der polizeilichen Durchsuchung durch das Fenster geschossen hatte. Der Presserat wertete die Veröffentlichung als einen schweren Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit (Ziffer 8). Der private Wohnsitz genießt nach Richtlinie 8.8 des Pressekodex besonderen Schutz.

Eine weitere Rüge erging an FAZ.net, weil die Redaktion über eine mögliche psychische Erkrankung des Limburger Bischofs Tebartz-van Elst spekuliert hatte. Der Bruder des Bischofs habe darüber angeblich mit “Vertrauten” gesprochen, schrieb FAZ.net. Eine Stellungnahme des Bischofs oder seines Bruders enthielt der Artikel aber nicht. Damit habe die Redaktion die Privatsphäre des Bischofs verletzt und gegen den Pressekodex verstoßen, befand der Presserat. Über Krankheiten dürfe nur mit Zustimmung der Betroffenen berichtet werden (Richtlinie 8.6). Der Artikel stand übrigens auch in der Print-Ausgabe der “FAZ”, aber über die hat sich offenbar niemand konkret beim Presserat beschwert.

Die “Dithmarsche Landeszeitung” wurde für die Veröffentlichung eines Leserbriefs gerügt, der unter anderem Antisemitismus und staatliche Euthanasie in der NS-Zeit relativiert hatte.

Die fünfte Rüge kassierte schließlich “Das goldene Blatt” aus dem Funke-Verlag. Die Redaktion hatte einen Artikel, der 2009 entstanden und in mehreren Zeitungen erschienen war, fast vier Jahre später einfach noch mal veröffentlicht — ohne Zustimmung der Betroffenen. Die Lebensumstände der Frau, um die es in dem Text geht (“‘Ich lebe im Wohnmobil'”), hatten sich in der Zwischenzeit aber grundlegend verändert. “Das goldene Blatt” habe damit gegen den Schutz der Persönlichkeit verstoßen, befand der Presserat: Vor einer neuen Veröffentlichung hätte die Redaktion die Fakten überprüfen und eine erneute Einwilligung der Frau einholen müssen.

Nicht geahndet wurde hingegen das “Titanic”-Cover zu Michael Schumacher. Das Satire-Magazin hatte getitelt:

Erstes Foto nach dem Unfall: So schlimm erwischte es Schumi

… und dazu ein Foto von Niki Lauda gezeigt.

Der Presserat bewertete das Cover als “eine kritische Auseinandersetzung mit dem Medienrummel um Michael Schumachers Gesundheitszustand und der Jagd der Reporter nach Fotos von dem Verunglückten” (BILDblog berichtete). Weil das Foto neutral sei und die Unfallverletzungen von Lauda nicht in den Mittelpunkt gestellt würden, sei es nicht herabwürdigend.

Eine Frage, Bild.de

Seit wann tragen “US-Kampfjets” eigentlich das Hoheitszeichen der polnischen Luftstreitkräfte?US-Kampfjets in Polen - Ein F-16-Kampfjet der US-Luftwaffe ist auf der Militärbasis in Lask im Zentrum Polens gelandet. Das Pentagon ließ zuletzt 12 Maschinen sowie 300 Soldaten im Rahmen einer Militärübung, wie es hieß, nach Polen verlegen

Vielleicht hat ja die dpa eine Idee. Immerhin hat sie das Foto heute in Umlauf gebracht — und dabei ebenfalls behauptet, es handele sich um einen “F-16 fighter” der “US Air Force”.

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Nachtrag, 17. März: Bild.de spricht jetzt nur noch von “Kampfjets”. Der Zusatz bezüglich der “US-Luftwaffe” wurde entfernt.

Klassiker des Beinahe-Journalismus

Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg schreibt, wurde am Dienstag die Route eines Flugzeugs von einer nordkoreanischen Rakete gekreuzt. Da war das Flugzeug allerdings noch sieben Minuten entfernt — bei einer Reisegeschwindigkeit von 700 km/h (mutmaßlich sogar mehr) also noch über 80 Kilometer.

Oder in den Worten von Bild.de (Sie ahnen es sicher schon):ZWISCHENFALL - Nordkorea-Rakete traf fast Passagier-Flugzeug - 220 Passagiere eines chinesischen Flugzeugs entgingen nur knapp einer Katastrophe. Eine von Kims Raketen hätte sie beinahe getroffen.Mit Dank an Karl K., Ronald und Fabian H.

Springer muss Schwerverbrecher recht geben

Ein Pärchen feiert Hochzeitstag.

Eigentlich keine der Geschichten, die die “Bild”-Zeitung groß auf Seite 3 erzählen würde, und wahrscheinlich hätte sie es auch in diesem Fall nicht getan, wenn es sich bei dem Pärchen nicht um Verbrecher, Verzeihung: um “Schwerst-Verbrecher” handeln würde. Und zwar um schwule Schwerst-Verbrecher.

Das klingt dann schon eher nach einer Story für “Bild”, dachte sich “Bild” und verfolgte das Paar während seiner Ausführung im vergangenen Dezember bei jedem Schritt:

Freigang unter Aufsicht von drei Gefängnis-Aufsehern - Hier feiern zwei Schwerst-Verbrecher ihren 1. Hochzeitstag

Das Paar hatte sich 2008 im Knast kennen- und lieben gelernt, lebt jetzt in zwei Nachbarzellen.​

Dabei waren die Voraussetzungen für die Ehe nicht gerade gut: Walter stach 1997 seinem Ex-Partner mit einem 14 Zentimeter langen Messer in den Rücken. Bernhard ermordete 1992 eine Frau beim Sex. 2010 entdeckten Justizbeamte zudem Tausende Kinderpornos in seiner Zelle.​

Aus Angst vor Übergriffen von Mitgefangenen hält die Justiz die ungewöhnliche und einmalige Liebesbeziehung geheim. Trotzdem erlaubte die Anstaltsleitung zum Hochzeitstag einen Doppel-Ausgang.​

BILD war dabei

Warum? Keine Ahnung. Vielleicht hatten die Reporter ja einen Fluchtversuch erwartet, eine Schießerei oder wenigstens eine Schwulenparty. Aber stattdessen taten die beiden Schwerst-Verbrecher — von “Bild” minutiös dokumentiert — Folgendes: Sie fuhren “mit der U-Bahn”, kauften in einem Supermarkt “Brot und Getränke”, gingen in ein “‘schwules Informations- und Beratungszentrum'”, tranken in einem indischen Restaurant “Mango-Lassi”, kauften bei Saturn “für knapp 60 Euro sieben DVDs” und mussten abends wieder ins Gefängnis.

Keine Flucht, keine Party — nicht mal Händchenhalten oder einen Kuss gab es in diesen “sechs Stunden Freiheit”, wie der Autor mit spürbarer Enttäuschung feststellt. Aber immerhin verriet “ein Justiz-Beamter” dann doch noch, dass sich die beiden “hin und wieder” “umarmen”.

Tja. Und wer das alles erfahren wollte, musste sich entweder die “Bild”-Zeitung kaufen oder einen “Bild Plus”-Zugang holen.

Wir erzählen das, weil die Geschichte nicht nur komplett sinnfrei ist, sondern zum Teil schlichtweg falsch. Einer der beiden Gefangenen ist gegen die Berichterstattung vorgegangen und hat Gegendarstellungen erwirkt, die gestern in der “Bild”-Zeitung und in der “B.Z.” (die ebenfalls berichtet hatte) erschienen sind:

Gegendarstellung - zu: "Hier feiern zwei Schwerst-Verbrecher ihren 1. Hochzeitstag" in Bild vom 28.12.2013, S. 3 - Sie schreiben: "2010 entdeckten Justizbeamte ... Tausende Kinderpornos in seiner Zelle". Dazu stelle ich fest: Bei mir wurde ein Datenträger beschlagnahmt, auf dem 31 kinderpornografische und 11 jugendpornografische Bilder gespeichert gewesen sein sollen. Von dem Vorwurf wurde ich freigesprochen, weilk ich von diesen Bildern nichts wusste. Sie schreiben im Zusammenhang mit meiner eingetragenen Lebenspartnerschaft: "Aus Angst vor Übergriffen hält die Justiz die... Liebesbeziehung geheim." Dazu stelle ich fest: Das ist falsch. Berlin, den 6. Januar 2014 - RA Eisenberg für "Bernhard P." - Bernhard P. hat recht.

Gegendarstellung - zu „Beim Inder gab’s Mango-Lassi, bei Saturn Gewalt DVDs“, “in BZ„ vom 28.12.2013, S. 12 Sie schreiben: „2010 entdeckten Justizbeamte … Tausende Kinderpornos in seiner Zelle“. Dazu stelle ich fest: Bei mir wurde ein Datenträger beschlagnahmt, auf dem 31 kinderpornographische und 11 jugendpornografische Bilder gespeichert gewesen sein sollen. Von dem Vorwurf wurde ich freigesprochen, weil ich von diesen Bildern nichts wusste. Sie schreiben im Zusammenhang mit meiner eingetragenen Lebenspartnerschaft: „Aus Angst vor Übergriffen hält die Justiz die… Liebesbeziehungen geheim.“ Dazu stelle ich fest: Das ist falsch. Berlin, den 6. Januar 2014 RA Eisenberg für „Bernhard P.“ Bernhard P. hat recht.

Der Anwalt des Mannes teilte uns auf Anfrage mit, dass er auch weiter juristisch gegen den Verlag vorgehen werde. Anfangen kann er dann mit Bild.de — dort ist der Artikel nach wie vor online.

Nachtrag/Korrektur, 12.40 Uhr: Bild.de hat den Artikel (offenbar schon vor Veröffentlichung unseres Eintrags) gelöscht.

Nachtrag, 7. März: … und jetzt auch die Gegendarstellung veröffentlicht.

Werben mit den Opfern

In der vergangenen Woche sind bei einem Wohnungsbrand in Mannheim drei kleine Kinder gestorben. Bundesweit wurde über den traurigen Fall berichtet, natürlich auch in “Bild”, blatthoch in der Bundesausgabe:

Reporterin Janine Wollbrett schildert, wie “qualvoll” die Kinder ums Leben gekommen sind, lässt Zeugen, Feuerwehr und Oberbürgermeister zu Wort kommen und spekuliert über die Brandursache. Im Grunde tut sie also das, was auch andere Medien tun — mit einem Schuss mehr Sensationsgeilheit, versteht sich, und mit der Besonderheit, dass auch die Namen der Opfer genannt werden, das ist für das Blatt ja üblich in solchen Fällen und macht “Bild” nun mal zu “Bild”.

Genau wie das, was ein paar Tage später passierte. Gestern nämlich erschien in der “Bild”-Zeitung und bei Bild.de Folgendes:

Stolz präsentiert Janine Wollbrett “eines der letzten Fotos der 3 toten Kinder”, das sie offenbar im Verwandten- oder Freundeskreis der Familie aufgetrieben hat. “Witwenschütteln” hieß das früher mal, das Blatt selbst umschreibt es aber lieber so:

Jetzt sprach BILD erstmals mit der bulgarischen Familie über die Tragödie!

Mit wem genau sie gesprochen hat, verrät die Reporterin nicht. Zitiert werden lediglich “eine Verwandte” und “eine Freundin” — mit der Mutter aber, die “Bild” ebenfalls im Foto zeigt, hat sie sich offenbar nicht unterhalten. Wie auch? Sie “steht bis heute unter Schock”, wie “Bild” selbst schreibt, “muss starke Medikamente nehmen” und liegt vermutlich noch im Krankenhaus. Es ist also sehr fraglich, ob die Mutter ihr Einverständnis für die Veröffentlichung der Fotos gegeben hat. Es ist ja sogar fraglich, ob sie überhaupt davon wusste.

Dabei gibt es, gerade in solchen Fällen, strenge Regeln für Journalisten. Erst im vergangenen Jahr hat der Presserat Ziffer 8 des Pressekodex (“Schutz der Persönlichkeit”) überarbeitet, um die Opfer von Straftaten und Unglücken besser vor identifizierender Berichterstattung zu schützen. Es wurde sogar extra eine neue Richtlinie (8.3) hinzugefügt, in der die Journalisten darauf hingewiesen werden, “dass insbesondere bei der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle Kinder und Jugendliche in der Regel nicht identifizierbar sein sollen”.

Generell gilt:

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Ob “Bild” in diesem Fall die Erlaubnis hatte, die Namen und Fotos zu veröffentlichen, wissen wir nicht. Wir gehen aber — schon allein aus Erfahrung — eher nicht davon aus.

Mit den Fotos lässt sich dann, wenn man genügend wenig Skrupel hat, sogar für den Verkauf des eigenen Blattes werben, nämlich so:

via @KaeptnEmo.

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