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Springer muss Schwerverbrecher recht geben

Ein Pärchen feiert Hochzeitstag.

Eigentlich keine der Geschichten, die die “Bild”-Zeitung groß auf Seite 3 erzählen würde, und wahrscheinlich hätte sie es auch in diesem Fall nicht getan, wenn es sich bei dem Pärchen nicht um Verbrecher, Verzeihung: um “Schwerst-Verbrecher” handeln würde. Und zwar um schwule Schwerst-Verbrecher.

Das klingt dann schon eher nach einer Story für “Bild”, dachte sich “Bild” und verfolgte das Paar während seiner Ausführung im vergangenen Dezember bei jedem Schritt:

Freigang unter Aufsicht von drei Gefängnis-Aufsehern - Hier feiern zwei Schwerst-Verbrecher ihren 1. Hochzeitstag

Das Paar hatte sich 2008 im Knast kennen- und lieben gelernt, lebt jetzt in zwei Nachbarzellen.​

Dabei waren die Voraussetzungen für die Ehe nicht gerade gut: Walter stach 1997 seinem Ex-Partner mit einem 14 Zentimeter langen Messer in den Rücken. Bernhard ermordete 1992 eine Frau beim Sex. 2010 entdeckten Justizbeamte zudem Tausende Kinderpornos in seiner Zelle.​

Aus Angst vor Übergriffen von Mitgefangenen hält die Justiz die ungewöhnliche und einmalige Liebesbeziehung geheim. Trotzdem erlaubte die Anstaltsleitung zum Hochzeitstag einen Doppel-Ausgang.​

BILD war dabei

Warum? Keine Ahnung. Vielleicht hatten die Reporter ja einen Fluchtversuch erwartet, eine Schießerei oder wenigstens eine Schwulenparty. Aber stattdessen taten die beiden Schwerst-Verbrecher — von “Bild” minutiös dokumentiert — Folgendes: Sie fuhren “mit der U-Bahn”, kauften in einem Supermarkt “Brot und Getränke”, gingen in ein “‘schwules Informations- und Beratungszentrum'”, tranken in einem indischen Restaurant “Mango-Lassi”, kauften bei Saturn “für knapp 60 Euro sieben DVDs” und mussten abends wieder ins Gefängnis.

Keine Flucht, keine Party — nicht mal Händchenhalten oder einen Kuss gab es in diesen “sechs Stunden Freiheit”, wie der Autor mit spürbarer Enttäuschung feststellt. Aber immerhin verriet “ein Justiz-Beamter” dann doch noch, dass sich die beiden “hin und wieder” “umarmen”.

Tja. Und wer das alles erfahren wollte, musste sich entweder die “Bild”-Zeitung kaufen oder einen “Bild Plus”-Zugang holen.

Wir erzählen das, weil die Geschichte nicht nur komplett sinnfrei ist, sondern zum Teil schlichtweg falsch. Einer der beiden Gefangenen ist gegen die Berichterstattung vorgegangen und hat Gegendarstellungen erwirkt, die gestern in der “Bild”-Zeitung und in der “B.Z.” (die ebenfalls berichtet hatte) erschienen sind:

Gegendarstellung - zu: "Hier feiern zwei Schwerst-Verbrecher ihren 1. Hochzeitstag" in Bild vom 28.12.2013, S. 3 - Sie schreiben: "2010 entdeckten Justizbeamte ... Tausende Kinderpornos in seiner Zelle". Dazu stelle ich fest: Bei mir wurde ein Datenträger beschlagnahmt, auf dem 31 kinderpornografische und 11 jugendpornografische Bilder gespeichert gewesen sein sollen. Von dem Vorwurf wurde ich freigesprochen, weilk ich von diesen Bildern nichts wusste. Sie schreiben im Zusammenhang mit meiner eingetragenen Lebenspartnerschaft: "Aus Angst vor Übergriffen hält die Justiz die... Liebesbeziehung geheim." Dazu stelle ich fest: Das ist falsch. Berlin, den 6. Januar 2014 - RA Eisenberg für "Bernhard P." - Bernhard P. hat recht.

Gegendarstellung - zu „Beim Inder gab’s Mango-Lassi, bei Saturn Gewalt DVDs“, “in BZ„ vom 28.12.2013, S. 12 Sie schreiben: „2010 entdeckten Justizbeamte … Tausende Kinderpornos in seiner Zelle“. Dazu stelle ich fest: Bei mir wurde ein Datenträger beschlagnahmt, auf dem 31 kinderpornographische und 11 jugendpornografische Bilder gespeichert gewesen sein sollen. Von dem Vorwurf wurde ich freigesprochen, weil ich von diesen Bildern nichts wusste. Sie schreiben im Zusammenhang mit meiner eingetragenen Lebenspartnerschaft: „Aus Angst vor Übergriffen hält die Justiz die… Liebesbeziehungen geheim.“ Dazu stelle ich fest: Das ist falsch. Berlin, den 6. Januar 2014 RA Eisenberg für „Bernhard P.“ Bernhard P. hat recht.

Der Anwalt des Mannes teilte uns auf Anfrage mit, dass er auch weiter juristisch gegen den Verlag vorgehen werde. Anfangen kann er dann mit Bild.de — dort ist der Artikel nach wie vor online.

Nachtrag/Korrektur, 12.40 Uhr: Bild.de hat den Artikel (offenbar schon vor Veröffentlichung unseres Eintrags) gelöscht.

Nachtrag, 7. März: … und jetzt auch die Gegendarstellung veröffentlicht.

Ceci n’est pas une Lolita

Vor gut einem halben Jahr wurde den Springer-Blättern “Bild” und “B.Z.” per einstweiliger Verfügung untersagt, weiter über den angeblichen “Lolita-Skandal” bei Hertha BSC zu schreiben (BILDblog berichtete).

Jetzt hat der Verein auch Gegendarstellungen erwirkt, und zwar in der Samstagsausgabe der “B.Z.” …

Gegendarstellung - in der BZ vom 22.8.2013, S. 14, schreiben Sie unter der Überschrift "Die Spieler tauschten Lolitas Herz und ihren Körper wie Schuljungen Panini-Bilder" über Lizenzspieler von Hertha BSC Folgendes: "Worum geht es? Um Sex? Ja. Sex mit einer 16-jährigen? Ja. Sex, auch mit einem verheirateten Mann? Ja. Sex im Kinderzimmer, während unten die kleinen Geschwister spielten? Ja." Hierzu stellen wir fest: Keiner unserer Spieler hatte mit der in dem Artikel erwähnten Jugendlichen Sex. Berlin, 3.9.2013 Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser für die Hertha BSC GmbH & Co. KG aA, vertreten durch die Hertha BSC Verwaltung GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ingo Schiller und Michael Preetz - Anmerkung der Redaktion: Nach dem Berliner Pressegesetz sind wir zum Abdruck dieser Gegendarstellung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verpflichtet.

(Klick für größere Version.)

… und am gleichen Tag auf der Titelseite der Berliner “Bild”-Ausgabe:Gegendarstellung - In der BILD vom 23.08.2013, S. 1, titeln Sie über die angebliche Fußball-Lolita (16) Folgendes: "So war der Sex mit den Hertha-Stars" Hierzu stellen wir fest: Keiner unserer Spieler hatte mit der hier erwähnten Jugendlichen Sex. Berlin, 3.9.2013 Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser für die Hertha BSC GmbH & Co. KG aA, vertreten durch die Hertha BSC Verwaltung GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ingo Schiller und Michael Preetz. Anmerkung der Redaktion: Nach dem Berliner Pressegesetz sind wir zum Abdruck dieser Gegendarstellung unabhänhig von ihrem Wahrheitsgehalt verpflichtet.

Zum Hintergrund: Im August hatte sich das Mädchen bei der “B.Z.” gemeldet und angegeben, eine Affäre mit mehreren Hertha-Spielern gehabt zu haben. In mehreren Titelgeschichten hechelten sich “B.Z.” und “Bild” durch die “schmutzigen Details” aus dem Kinderzimmer, veröffentlichten angebliche Chatprotokolle und zeigten das Mädchen auf seitenfüllenden Fotos in Hotpants.

Wie sich später herausstellte, hatte das Mädchen die Geschichte aber offenbar erfunden. In einer eidesstattlichen Erklärung gab sie an, den Reportern eine gefälschte Unterschrift ihrer Mutter vorgelegt zu haben. Sie erstattete Selbstanzeige und versicherte außerdem schriftlich, sie habe die “B.Z.” belogen und in Wirklichkeit nie Geschlechtsverkehr mit einem Hertha-Profi gehabt (was die “B.Z.” nicht davon abhielt, noch drei weitere Titelgeschichten zum “Lolita-Skandal” zu veröffentlichen.)

Wenige Tage später wurden sämtliche Artikel aus den Online-Portalen von “B.Z.” und “Bild” gelöscht — das Landgericht Berlin hatte die Berichterstattung untersagt, weil seiner Ansicht nach keine Genehmigung der Eltern vorlag. Das allein sei schon ein grober Verstoß gegen das Presserecht.

Mehrere Wochen lang habe die “B.Z.” an der Geschichte recherchiert, sagt Hertha-Anwalt Christian-Oliver Moser, samt Fotoshooting und so weiter, doch es habe nicht ein einziges persönliches Aufeinandertreffen zwischen den Journalisten und den Eltern des Mädchens gegeben — schon allein das hätte ein warnender Hinweis für die Reporter sein müssen. “Die ‘B.Z.’ hat zumindest billigend in Kauf genommen, dass da etwas faul sein könnte”, sagt Moser, “aber sie wollte sich ihre eigene Geschichte nicht zerstören.”

Hertha will auch weiter juristisch gegen die Berichterstattung vorgehen, ebenso wie die Jugendliche selbst. Denn wie uns ihr Anwalt auf Anfrage erklärte, haben “Bild” und “B.Z.” die Abschlusserklärung zwar hinsichtlich der Fotos abgegeben, nicht aber hinsichtlich der Wortberichterstattung.

Übrigens hatte das Mädchen 5.000 Euro von der “B.Z.” bekommen, die nach Aussage ihres Anwalts aber umgehend wieder an Springer zurückgezahlt wurden. Bemerkenswert dabei: Die Journalisten hatten dem Mädchen zunächst offenbar 1.500 Euro geboten — für den Fall, dass sie den Vertrag selbst unterzeichnete. 5.000 Euro sollte es nur dann geben, wenn ein Elternteil den (wortgleichen) Vertrag unterschreibt. Daraufhin habe sie die Unterschrift ihrer Mutter kopiert.

Anschlussverwendung: Augenarzt

Für die Fraktions-Mitglieder der FDP brechen schwere Zeiten an. Nach dem verpassten Einzug in den Bundestag müssen einige von ihnen wohl auf Jobsuche gehen. Nur gut, dass die meisten vor ihrer politischen Karriere noch einen anständigen Beruf gelernt haben.

Philipp Rösler zum Beispiel ist Arzt. Genauer gesagt:

Augenarzt

(Abendblatt.de, 24.10.2009)

Augenarzt

(“Rheinische Post”, 24.10.2009)

Augenarzt

(“Rheinische Post”, 27.10.2009)

Augenarzt

(“FAZ”, 29.10.2009)

Augenarzt

(“Stuttgarter Zeitung”, 03.02.2010)

Augenarzt

(“Focus”, 08.03.2010)

Augenarzt

(“Stuttgarter Zeitung”, 07.04.2010)

Augenarzt

(“Badische Zeitung”, 18.06.2010)

Augenarzt

(“Stuttgarter Zeitung”, 18.06.2010)

Augenarzt

(“Süddeutsche Zeitung”, 07.10.2010)

Augenarzt

(“Der Spiegel”, 11.10.2010)

Augenarzt

(“FAZ”, 22.01.2011)

Augenarzt

(“Financial Times Deutschland”, 04.04.2011)

promovierter Mediziner, Fachrichtung Augenheilkunde

(“Kölnische Rundschau”, 06.04.2011)

Augenarzt

(“Badische Zeitung”, 02.09.2011)

Augenarzt

(“Abendzeitung”, 14.12.2011)

Augenarzt

(“taz”, 10.02.2012)

Augenarzt

(“Financial Times Deutschland”, 26.07.2012)

Augenarzt

(Faz.net, 19.10.2012)

Ex-Augenarzt

(“Aachener Nachrichten”, 06.03.2013)

Augenarzt

(“FAZ”, 02.08.2013)

Augenarzt

(“Die Welt”, 12.09.2013)

Augenarzt

(“B.Z.”, 24.09.2013)

Dementsprechend weiß “Spiegel Online” auch ganz genau, wie es für Rösler nach der Wahlschlappe beruflich weitergehen könnte:FDP-Spitzenpolitiker: Dann halt Augenarzt
Rösler gehöre zu jenen FDP-Politikern, “die wohl die größten Chancen haben, noch einmal neu anzufangen”, schreibt “Spiegel Online”. Denn er verfüge “über eine medizinische Ausbildung, auch wenn er seinen Facharzt für Augenheilkunde einst seiner politischen Karriere opferte.”

Sollte es mit der Politik jetzt nichts mehr werden, kann Rösler also immer noch … Moment mal kurz. Er “opferte” seine Facharztausbildung seiner politischen Karriere? Heißt das etwa: Rösler ist gar kein Augenarzt?

ACHTUNG, wichtiger Hinweis: Entgegen vielerlei Presseartikeln und Berichten bin ich NICHT Facharzt für Augenheilkunde, sondern von Beruf einfach Arzt.

Diese Mitteilung stammt von Philipp Rösler selbst. Er hat sie auf seiner Internetseite veröffentlicht – vor vier Jahren. Und trotzdem sind viele Journalisten immer noch fest davon überzeugt, Rösler sei gelernter Augenarzt. Die Beispiele reichen bis ins Jahr 2003 zurück. Selbst die “New York Times” bezeichnete Rösler vor wenigen Monaten als “ophthalmologist”, korrigierte den Fehler aber, nachdem wir sie darauf aufmerksam gemacht hatten.

Auch hier im Blog haben wir auf den Augenarzt-Irrtum hingewiesen, das erste Mal vor vier Jahren. Vor zwei Jahren dann erneut. Und dieses Jahr schon wieder. Aber: nix zu machen.

Auch wenn Philipp Röslers Tage als FDP-Chef vorerst gezählt sind — eines wird er immer bleiben.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Rügen-Schock: Schach und Regenbogen

Der Deutsche Presserat hat vergangene Woche zehn öffentliche Rügen, 13 Missbilligungen und 23 Hinweise ausgesprochen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die “Bild”-Zeitung erhielt eine Rüge, weil sie in ihrer Thüringer Ausgabe das Foto eines Mannes abgedruckt hatte, der gestanden hatte, sein eigenes Kind getötet zu haben. Der Beschwerdeausschuss befand, dass an dem Gerichtsprozess und der Tat an sich zwar ein öffentliches Interesse bestehe, nicht aber an der identifizierenden Abbildung des Täters (Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex).

Für ähnliche Verstöße erhielt die Online-Ausgabe der “B.Z.” gleich zwei Rügen. Sie hatte über einen psychisch kranken Mann berichtet, der nackt und mit einem Messer bewaffnet in den Brunnen am Berliner Alexanderplatz gestiegen und später von der Polizei erschossen worden war. “B.Z. Online” veröffentlichte zahlreiche persönliche Details, durch die der Mann “für einen weiten Personenkreis identifizierbar wurde”, urteilte der Presserat:

Für den zweiten Artikel hatte der Autor offenbar die Wohnung des Toten aufgesucht und den Inhalt von dort gefundenen Dokumenten veröffentlicht. Der Beschwerdeausschuss sah in der Berichterstattung einen Verstoß gegen die Richtlinien 8.1 und 8.6 des Pressekodex. Über den psychisch kranken und möglicherweise schuldunfähigen Mann hätte nur anonymisiert und in zurückhaltender Weise berichtet werden dürfen.

Auch die Schach-Zeitschrift “Rochade Europa” kassierte eine Rüge. Sie hatte den Sieger eines Turniers, einen älteren Mann, ganzseitig auf dem Titelblatt gezeigt; auf seiner Hose war ein großer nasser Fleck zu sehen. Der Presserat befand:

Dadurch entstand der Eindruck, dass er sich eingenässt haben könnte. Der Ausschuss sah darin einen Verstoß gegen die Ziffern 1 und 9 des Pressekodex. Danach achtet die Presse Würde und Ehre des Menschen. Die Redaktion hätte das Foto des Mannes nicht veröffentlichen dürfen, auch wenn es — wie die Zeitschrift mitteilte — mit seinem Einverständnis gemacht wurde.

Gerügt wurde auch der Online-Auftritt der “Augsburger Allgemeinen”. Das Portal hatte Spekulationen über eine außereheliche Affäre eines Lokalpolitikers wiedergegeben, die ein Parteikollege bei Facebook veröffentlicht hatte. Darin erkannte der Presserat einen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit (Ziffer 8).

Insgesamt fünf weitere Rügen gingen an Zeitschriften der Regenbogenpresse.

Eine davon bekam die “Frau aktuell”. Das Blatt hatte auf der Titelseite eine “pikante Enthüllung” über Volksmusiker Stefan Mross angekündigt. Im Innenteil lautete die Überschrift: “Alkohol-Schock! Stefan Mross – Wer kann ihm jetzt noch helfen?” Im Text ging es dann aber lediglich um Folgendes: Wenn man bei Google “Stefan Mross” eingibt, erscheint als Suchvorschlag manchmal “Stefan Mross Alkohol”. Der Presserat erkannte daher eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und des Persönlichkeitsschutzes (Ziffer 8).

Ebenfalls gegen die Sorgfaltspflicht verstieß nach Ansicht des Pressrats die “Freizeit Express”, weil sie getitelt hatte: “Kate & William – Sensationelle Baby-Fotos! Es nuckelt schon am Daumen…” In Wirklichkeit handelte es sich dabei jedoch um Symbolfotos. Als solche hätten sie nach Ansicht des Presserats auch gekennzeichnet werden müssen.

Unter der Überschrift “Angela Merkel – Verheimlichte Scheidungstragödie” versprach die “Meine Freizeit” im April auf der Titelseite “Alles über die unbekannte Vergangenheit der Kanzlerin”.  Im Innenteil wurden dann aber lediglich ein paar banale und seit Jahren bekannte Fakten aus dem Leben Angela Merkels mitgeteilt. Die Schlagzeilen beurteilte der Presserat daher als grobe Irreführung der Leser.

Um eine andere angebliche Scheidungstragödie ging es in der Zeitschrift “Das neue Blatt”. Auf dem Cover hieß es über das “Bauer sucht Frau”-Pärchen Josef und Narumol: “Scheidungs-Schock! – Dabei war es doch die ganz große Liebe”. Erst im Artikel wurde klar, dass sich nicht Bauer Josef, sondern ein anderer Bauer aus der RTL-Sendung hatte scheiden lassen. Auch hier stellte der Presserat Verstöße gegen die Ziffern 1 und 2 des Pressekodex fest. Die Schlagzeilen seien grob irreführend.

Die “Promi Welt”, die neuerdings “Woche exklusiv” heißt, kassierte schließlich eine Rüge für einen Artikel über Steffi Graf. Die hatte zu Jahresbeginn die Leser ihres Blogs um Rat gefragt, wie man “das Leben allgemein einen Gang herunterschalten könnte”. Die “Promi Welt” sprach daraufhin gleich von einem “verzweifelten Hilferuf” und bescheinigte Steffi Graf einen “Absturz in die Lebenskrise”. Das Blatt nahm den Blogeintrag sogar noch zum Anlass, über eine mögliche Krebserkrankung von Steffi Grafs Mutter zu spekulieren. Der Presserat bewertete den Artikel als “eine unwahrhaftige Berichterstattung, bei der jegliche Sorgfaltspflichtaspekte außer Acht gelassen wurden.”

Vermummte Propaganda

Im August wurde der Vorsitzende der Partei “Alternative für Deutschland” (AfD) bei einer Wahlkampfveranstaltung angegriffen. In den Medien las sich der Vorfall anschließend so:

Bild.de:

Drei Festnahmen, 16 Verletzte - Messer-Angriff auf AfD-Chef Lucke!

Focus.de:

Mit Reizgas und Messer bewaffnet - Acht Vermummte attackieren AfD-Parteichef Bernd Lucke

abendblatt.de:

Vermummte mit Messer und Reizgas greifen AfD-Chef an

“Spiegel Online”:

Wahlkampfrede von Bernd Lucke: Vermummte greifen AfD-Veranstaltung an

“B.Z.” online:

Vermummte in Bremen - Pfefferspray-Angriff auf AfD-Chef Bernd Lucke

Süddeutsche.de:

afd13

“Bild”:

16 Verletzte! Linke Chaoten attackieren Chef der AfD

In fast allen Artikeln ist von mindestens 20 teilweise vermummten Personen die Rede, von denen acht auf die Bühne gelangt seien. Die “vermutlich dem linksextremen Lager zuzuordnende[n] Angreifer” hätten Pfefferspray benutzt, außerdem sei ein AfD-Helfer mit einem Messer angegriffen und verletzt worden. Insgesamt habe es 15 Verletzte gegeben, drei Personen seien festgenommen worden.

All diese Informationen stammten aus einer Pressemitteilung der Polizei Bremen, die sich so ziemlich mit dem deckte, was auch die AfD selbst mitgeteilt hatte.

Auf einem Video, das noch am selben Tag bei Youtube auftauchte, spielt sich der Vorfall allerdings ein bisschen anders ab. Darin ist zu sehen, wie lediglich zwei Männer auf die Bühne rennen und Bernd Lucke einfach nur umstoßen. Dann schmeißt einer der Männer etwas von der Bühne, danach liegt offenbar Pfefferspray in der Luft.

Viele Medien verlinkten dieses Video, sie schienen sich aber nicht weiter daran zu stören, dass darauf etwas anderes zu sehen ist als das, was Polizei und AfD geschildert hatten. Nur wenige Journalisten meldeten nach Betrachten des Videos Zweifel an. Das Handelsblatt etwa schrieb mit Blick auf die Aufnahmen, von einem “brutalen Angriff” könne “nicht die Rede sein”.

Der AfD jedenfalls kam die bundesweite Aufregung nur allzu gelegen. Plötzlich hatte die Partei die volle Aufmerksamkeit der Medien. Mitten im Wahlkampf. Und das wusste sie zu nutzen:

“Zeit Online”:

Attacke bei Walkampfrede - AfD-Chef verlangt schärferes Vorgehen gegen Linksextreme

Focus.de:

AfD-Chef nach Angriff - Bernd Lucke: "Geduld mit Linksextremen aufgeben"

Hinsichtlich des Angriffs gibt es inzwischen aber Neuigkeiten. Wie die “taz” und “NWZonline” heute berichten, ist die Polizei von ihrer ursprünglichen Darstellung abgerückt. Polizeipräsident Lutz Müller habe gestern zugegeben, dass die Erstmeldung “auf den Angaben der Veranstalter” fußte. Er habe außerdem klargestellt, dass keineswegs ein Messer im Spiel gewesen sei.

Auch die Anzahl der Vermummten muss Müller zu Folge deutlich korrigiert werden. Gesichert sei lediglich, dass zwei Störer maskiert waren. Das zeige ein Video. Allerdings seien noch nicht alle Aufnahmen ausgewertet worden. Müller schätzt: “Vielleicht waren acht bis zehn Personen vermummt.” Auf die Bühne wiederum seien nur drei bis vier Protestierer gelangt, die Lucke hinunter schubsten. Im Übrigen, so Müller, habe bislang lediglich einer der Festgenommenen ins linke Spektrum eingeordnet werden können.

Anderen Medien ist diese Entwicklung nicht mal eine Meldung wert.

Mit Dank an Kris R.

B.Z., Bild  

Gericht untersagt “Lolita”-Berichterstattung

Das Sabbern hat ein Ende: Die Springer-Blätter “B.Z.” und “Bild” dürfen nicht mehr über den angeblichen “Lolita-Skandal” berichten. Per einstweiliger Verfügung wurde ihnen gestern untersagt, wesentliche Teile ihrer Berichterstattung weiter zu verbreiten.

Vergangenen Donnerstag hatte die “B.Z.” eine Titelgeschichte veröffentlicht, in der die Boulevardzeitung behauptete, mehrere Spieler von Hertha BSC hätten sich eine 16-jährige Geliebte geteilt. Kronzeugin der Geschichte war das Mädchen selbst. Das Blatt nannte sie “die Hertha-Lolita” und fotografierte sie, passend zum Thema, in Hotpants.

Von dort zog die Geschichte ihre Kreise, allen voran die “Bild”-Zeitung interessierte sich für die intimen Details aus dem Kinderzimmer. Am Freitag, einen Tag nach dem “B.Z.”-Artikel war der “Lolita-Skandal” also auch bei “Bild” Titelthema, Hotpants inklusive.

Doch schon am Donnerstagabend hatte die “Berliner Morgenpost” in ihrer Online-Ausgabe berichtet, dass das Mädchen gelogen habe:

[In einer eidesstattlichen Erklärung des Mädchens] heißt es, sie hätte deren Eltern von dem Interviewtermin mit der Zeitung erzählt. Die Eltern hätten ihr die Teilnahme verboten. Darauf habe sie den Reportern eine gefälschte Unterschrift ihrer Eltern vorgelegt. […]

Außerdem versicherte die Schülerin auch schriftlich, sie hätte die “BZ”-Reporter belogen. Sie habe nie Geschlechtsverkehr mit einem Hertha-Profi gehabt […].

Dennoch legte die “B.Z.” am Freitag nach: Neue Titelgeschichte, neue Hotpants. “Wie ich zum Spielball der Hertha-Profis wurde”.

Am Samstag noch eine Titelgeschichte. Am Sonntag noch eine.

Doch seit gestern Nacht sind sämtlich Artikel zum “Lolita-Skandal” aus den Online-Portalen von “B.Z.” und “Bild” verschwunden. Auf Anfrage teilte uns der Anwalt der Eltern des Mädchens mit, dass er eine einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung erwirkt habe. Insbesondere die vermeintlichen Schilderungen, Auszüge aus Protokollen und die Fotos des Mädchens dürfen nicht mehr verbreitet werden. Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation des Anwalts, dass keine Genehmigung der Eltern vorlag. Das allein sei schon ein grober Verstoß gegen das Presserecht.

Übrigens hatte das Mädchen laut “Spiegel” 5000 Euro von der “B.Z.” bekommen. Inzwischen habe sie das Geld an Springer zurückgezahlt.

B.Z.  

Mit bösem Willen und Spucke (2)

Man kann den Leuten bei der “B.Z.” nicht vorwerfen, dass sie sich nicht auch bei ernsten Themen noch ihren Humor bewahren:

Am Ostbahnhof wurde ein Fahrgast von einem Mann angespuckt. Das “Lama” soll Aids haben.

So stand es auf der Internetseite der Boulevardzeitung.

Im Print sieht es heute immerhin so aus:

Und darum ging’s:

Am Ostbahnhof könnte sich ein Reisender mit dem HI-Virus angesteckt haben. Ein 30-jähriger Infizierter hat den Mann auf dem Bahnhof in Friedrichshain grundlos angespuckt. Der Täter stellte sich, die Polizei sucht sein Opfer. […]

Ein Mitarbeiter der Bahn beobachtete den Vorfall und ermöglichte die Festnahme des Verdächtigen durch unsere Beamten”, sagt ein Sprecher der Bundespolizei.

Der Verdächtige, ein Italiener, wurde von den Polizisten befragt. “Bei den Ermittlungen wurde bekannt, dass der Täter möglicherweise an einer unheilbaren Krankheit leidet”, sagt der Sprecher.

Wie die B.Z. erfuhr, soll es sich dabei um Aids handeln. Gegen den Italiener wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Eine Übertragung des HI-Virus durch Spucke ist faktisch auszuschließen. Das erfahren sogar die Leser, die den “B.Z.”-Text, der mit dem Satz “Am Ostbahnhof könnte sich ein Reisender mit dem HI-Virus angesteckt haben” beginnt, bis zum Ende lesen:

Der Sprecher der Berliner Aids-Hilfe, Holger Wicht (41), warnt jedoch vor Panikmache: “HIV kann über Speichel nicht übertragen werden. Selbst wenn der Spuckende Zahnfleischbluten und der Bespuckte eine offene Wunde im Gesicht hatte, kann eine Ansteckung ausgeschlossen werden, denn im Speichel wird der Virus sehr stark verdünnt, sodass er seine Ansteckungskraft verliert.”

Die “B.Z.”-Redaktion hielt diese von ihr selbst eingeholte, seriöse Auskunft offenbar nicht für glaubwürdig, ignoriert sie diese doch im Rest des Artikels vollkommen.

Die “B.Z.” ist schon einmal bei diesem Thema negativ aufgefallen (BILDblog berichtete) und sah sich jetzt der Kritik der Aidshilfe ausgesetzt. Und natürlich lag sie mit ihrer Ferndiagnose falsch.

Um 13.59 Uhr überarbeitete die Redaktion jedenfalls unauffällig die Online-Version des Artikels:

Nach ersten Informationen sollte es sich um Aids handeln. Das wurde inzwischen korrigiert. Der Mann ist an Hepatitis erkrankt.

Die “ersten Informationen” hatte die “B.Z.” höchstselbst verbreitet, weil sie “erfahren” haben will, dass es sich “um Aids handeln” “soll”. Das “wurde” also “inzwischen” korrigiert — aber wohl nicht von offizieller Seite.

Die Bundespolizei schreibt uns nämlich auf Anfrage:

Bewusst haben wir es vermieden in unserer Pressemitteilung “Opfer nach Spuckattacke gesucht” vom 6. Februar 2013 die genaue Krankheit zu benennen.

Die weiteren Ermittlungen müssen zeigen, inwieweit der Täter wirklich an einer Krankheit leidet, die unter den genannten Umständen durch Speichel übertragbar ist. In der Pressemitteilung heißt es daher auch “…dass der Täter möglicherweise an einer unheilbaren Erkrankung leidet.”.

Dass eine Infektion bei HIV eh praktisch ausgeschlossen gewesen wäre, hat die “B.Z.” in der neuen Fassung dann mal direkt aus dem Text gekürzt. Aber das hat sie ja eh nie geglaubt.

Mit Dank an Brigitte K. und Steffen F.

Darauf einen Absacker!

Als die Boeing 757 von United Airlines am Sonntag von Washington, D.C. nach London von der Startbahn abhob, ahnten die 50 Passagiere an Bord vermutlich noch nicht, dass sie Zeugen und Opfer einer Beinahe-Katastrophe werden würden, die in deutschen Medien so aufbereitet wurde:

Bild.de:

Flugzeug sackt 6000 Meter ab – Notlandung!

“Bild”:

“B.Z.”:

United-Jet sackt 6000 Meter ab: Notlandung

“Focus Online”:

United-Airlines-Maschine muss notlandenBoeing 757 stürzt 6000 Meter in die Tiefe...
United-Airlines-Maschine muss notlanden: Boeing 757 stürzt 6000 Meter in die Tiefe

“Berliner Kurier“:

Flug-Schock
Notlandung! Flugzeug fällt 6000 Meter in die Tiefe

Die deutschen Medien berufen sich dabei auf Artikel ihrer englischen Kollegen, denn zuvor hatten etwa die “Daily Mail” und der “Daily Mirror” über den Zwischenfall berichtet.

Hätten die Journalisten jedoch selbst ein wenig recherchiert (oder einfach mal in ihren zahlreichen Leserkommentaren nachgeschaut), wären sie schnell darauf gestoßen, dass das Flugzeug nicht “gestürzt”, “gefallen” oder “abgesackt” war, sondern die Piloten – weil es Probleme bei einem Triebwerk gab – aus Sicherheitsgründen bewusst niedriger geflogen sind.

Dementsprechend klingt die Version des “Aviation Herald” auch um einiges nüchterner:

Eine United Boeing 757-200, Kennzeichen N14118, Flug UA-130 von Washington Dulles, DC (USA) nach London Heathrow, EN (UK) mit 50 Passagieren und 9 Crew-Mitgliedern, war auf dem Weg auf Flugfläche 390 über den Atlantischen Ozean etwa 500 Nautische Meilen östlich von St. John’s, NL (Kanada), als die Crew über das Notfallmeldesystem erklärte, dass sie ein Triebwerk (RB211) abgeschaltet habe und auf Flugfläche 280 gesunken sei. Das Flugzeug kehrte um und steuerte St. John’s an, wo es etwa 130 Minuten später sicher auf Landebahn 29 landete.

Der Rest des Fluges wurde gestrichen.

Die Airline teilte mit, es sei ein technisches Problem mit einem Triebwerk aufgetreten. Als Vorsichtsmaßnahme sei das Triebwerk abgeschaltet worden. Die Passagiere wurden auf andere Flüge in Richtung London umgebucht.

(Übersetzung von uns).

Wie uns das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt auf Anfrage erklärte, ist es völlig normal, die Flughöhe zu reduzieren, wenn eines von zwei Triebwerken ausfällt oder abgeschaltet werden muss. Nur so kann in vielen Fällen der nächste Flughafen erreicht werden. Und das ist seit knapp 50 Jahren für zweistrahlige Flugzeuge wie die Boeing 757 sogar Vorschrift.

Davon abgesehen ist das Flugzeug laut “Aviation Herald” von Flugfläche 390 (etwa 39.000 Fuß/11.900 Meter) auf Flightlevel 280 (etwa 28.000 Fuß/8.500 Meter) gesunken – also nicht um 6.000 Meter, sondern um “nur” 3.400.

“Spiegel Online” immerhin hat die ursprüngliche Überschrift “Boeing sackt um 6.000 Meter ab” mittlerweile in “Triebwerksprobleme zwingen Boeing zum Umkehren” geändert.

Unter dem Artikel heißt es:

Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Meldung wurde der Eindruck erweckt, die Boeing sei nach einem Triebwerksausfall um 6000 Meter unkontrolliert abgesackt. Tatsächlich handelte es sich um ein kontrolliertes Manöver des Piloten. Wir bitten um Entschuldigung.

Mit Dank an Chris K., Stephan Sch. und Wolfgang.

Von Manga-Mord und Profi-Piraten

Im vergangenen November fand man in Leipzig in einem Fluss die zerstückelte Leiche eines jungen Mannes. Anfang Dezember konnte er als Jonathan H. identifiziert werden. “Bild” bastelte sich aus den Spuren, die Jonathan H. im Internet hinterlassen hatte, das Psychogramm einer “bizarren Welt” (BILDblog berichtete) und die “Dresdner Morgenpost” spekulierte über einen “Manga-Mord”.

Beide Zeitungen beschrieben das Leben des Getöteten (bzw. den Teil seines Lebens, der im Internet dokumentiert war) detailliert und zitierten Spekulationen von Nachbarn über die Intimsphäre des Toten. Illustriert waren die Artikel mit mehreren privaten Fotos. Eine Bekannte von Jonathan H. veröffentlichte auf BILDblog einen offenen Brief über die diffamierende Berichterstattung von “Bild” und “Morgenpost”, der größere Aufmerksamkeit erregte.

Vergangene Woche beschäftigte diese Berichterstattung auch den Deutschen Presserat: Der Beschwerdeausschuss sprach nicht-öffentliche Rügen gegen Bild.de (wo der “Bild”-Artikel ebenfalls erschienen war) und die “Dresdner Morgenpost” aus, da er in den Artikeln eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach Ziffer 8 des Pressekodex sah. Der Presserat habe im konkreten Fall “kein öffentliches Interesse” erkennen können, das das Persönlichkeitsrecht des Opfers überlagert hätte.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die “Dresdner Morgenpost” kassierte außerdem auch noch eine öffentliche Rüge, weil sie auf der Titelseite und im Innenteil unter der Überschrift “Junge (17) warf sich vor Zug – tot” über den Suizid eines Teenagers berichtet hatte. Die “Morgenpost” schilderte die Selbsttötung ausführlich, spekulierte über das Motiv und beschrieb die Verletzungen des Jungen detailliert. Der Presserat sah durch diese Darstellungen die in Richtlinie 8.5 gebotene Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötung verletzt.

Eine nicht-öffentliche Rüge erhielt die “B.Z.” für die Berichterstattung über einen schweren Autounfall, bei der sie mit der Unfallschilderung auch ein Foto eines 32-jährigen Opfers gezeigt hatte, das die Redaktion ohne Einwilligung der Angehörigen aus einem sozialen Netzwerk kopiert und veröffentlicht hatte. Der Presserat betont, dass über Unfallopfer “im Hinblick auf den Schmerz der Hinterbliebenen besonders zurückhaltend berichtet werden” müsse. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der identifizierenden Berichterstattung sei auch hier nicht zu erkennen gewesen.

Hier saugen Profi-Piraten - So haben Polizei und Abmahner keine ChanceBemerkenswert ist die Titelgeschichte, für die das “PC Magazin” eine öffentliche Rüge erhielt: Unter der Überschrift “Quellen der Raubkopierer” und dem Hinweis “So haben Polizei und Abmahner keine Chance” beschäftigte sich der Artikel mit verschiedenen Möglichkeiten zum illegalen Download von Musik, Filmen und Software aus dem Internet. Dabei nannte die Redaktion konkrete Websites und bewertete in einer Tabelle u. a. das Risiko für den User bei Nutzung des jeweiligen Download-Dienstes. Der Presserat sah in dieser Veröffentlichung eine Verletzung des Ansehens der Presse: Es sei nicht mit der Ziffer 1 Pressekodex vereinbar, wenn eine Redaktion illegale Downloadmöglichkeiten beschreibe, durch deren Nutzung Urheberrechte verletzt werden. Im vergangenen Jahr hatte das NDR-Medienmagazin “Zapp” über die Tipps verschiedener Computerzeitschriften berichtet, die sich “ganz nah am Rande der Legalität” bewegten, das “PC Magazin” selbst war bereits 2006 in zwei ähnlichen Fällen gerügt worden.

Ebenfalls gerügt wurden die “Lünepost”, ein Anzeigenblatt der “Landeszeitung für die Lüneburger Heide” (wegen Verstoßes gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung), das “Deutsche Waffenjournal” (Diskriminierung), sowie die “Bunte” und der “Weserkurier” (beide Schleichwerbung).

B.Z.  

Minderwertiger Trash wie von der Schießbude

Wer ein etwas exzentrisches Hobby pflegt, sammelt vielleicht Gegendarstellungen aus Zeitungen und Zeitschriften. So jemand würde den Ausschnitt aus der gestrigen “B.Z.” wohl bei den schöneren Exemplaren in seinen Ordner einsortieren.

In den Hauptrollen: Ein Berliner CDU-Politiker, der als Senator mit der kürzesten Amtszeit (12 Tage) in die Polithistorie eingegangen ist, und eine … äh: schillernde Entertainerin und ehemalige “Dschungelkönigin”.

Gegendarstellung

Zu “Auch Désirée Nick fühlt sich vom Ex-Senator Braun getäuscht” in B.Z. vom 18. Dezember 2011:

Sie schreiben: Es war die Schrankwand, die sie stutzig machte. Vollgestellt mit ausgestopften Puppen, gigantischen Stofftieren. “Minderwertiger Trash wie von der Schießbude”, beschreibt Désirée Nick (55) das Büro von Michael Braun (55, CDU), … “Ich dachte gleich: Was ist das für ein Notar, der so etwas sammelt?”

Dazu stellte ich fest: In meiner Kanzlei gab es nie eine ausgestopfte Puppe, oder ein Stofftier. Ich sammle so etwas auch nicht.

Sie schreiben: “In einer Image-Broschüre wirbt die Swisskontor, mit der renommierten Kanzlei Lehmann-Brauns/Braun zusammenzuarbeiten.”

Dazu stelle ich fest: Es gibt keine Broschüre, in der ich genannt werde.

Berlin, den 19.12.2011
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg für Michael Braun, Notar

Michael Braun hat recht. Die Redaktion

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