Nachdem es “Bild” im Fall des “unheimlichen Aids-Manns” heute sogar berichtenswert findet, dass einem rechtskräftig Verurteilten (ganz so, wie es das Gesetz vorsieht) die Untersuchungshaft auf seine Haftstrafe angerechnet wird…
… müssen wir wohl doch mal auf einen Halbsatz zu sprechen kommen, mit dem “Bild” und Bild.de frühere Berichte über den Fall garniert hatten. Der Fall an sich ist schlimm und verzwickt, aber unstrittig: Beim “unheimlichen Aids-Mann” handelt es sich um den HIV-positiven Kennedy O., den “Bild” auch schon mal den “Aids-Afrikaner” nannte. Obwohl bereits 1999 von einem Gesundheitsamt verpflichtet, seine Sexpartnerinnen über seine HIV-Infektion zu informieren, hatte O. offenbar “mindestens eine seiner Liebhaberinnen” angesteckt und wurde “wegen gefährlicher Körperverletzung und neunfacher versuchter gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt”.
Doch vor dem Urteil schrieb “Bild”:
Anwalt Hanjo Schrepfer kämpft dafür, dass O. nach drei Jahren und sechs Monaten wieder freikommt – und bis an sein Lebensende auf Krankenkassenkosten in Deutschland behandelt wird.
(Hervorhebung von uns.)
Und nach dem Urteil schrieb Bild.de:
Anwalt Hanjo Schrepfer hatte dafür gekämpft, dass O. nach drei Jahren und sechs Monaten wieder freikommt – und bis an sein Lebensende auf Krankenkassenkosten in Deutschland behandelt wird.
(Hervorhebung von uns.)
Ein merkwürdiger Halbsatz: Wäre es “Bild” lieber, wenn der HIV-positive Mann nicht bis an sein Lebensende behandelt würde? Nicht auf Krankenkassenkosten? Nicht in Deutschland? Merkwürdig ist der Halbsatz aber auch, weil Anwalt Schrepfer auf unsere Nachfrage hin bestreitet, dafür gekämpft zu haben, dass O. bis an sein Lebensende auf Krankenkassenkosten in Deutschland behandelt wird. Vielmehr handelt es sich bei der “Bild”-Formulierung offensichtlich um eine Umschreibung dafür, dass Schrepfer sich auch dafür einsetzt, dass sein Mandant, dessen medizinische Versorgung täglich 70 Euro koste, aus humanitären Gründen nicht in sein Heimatland Kenia abgeschoben wird.
Und so gesehen wäre es von “Bild” genau so sinnlosvoll gewesen, zu behaupten, die Staatsanwaltschaft hätte mit ihrem Antrag auf acht Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung dafür gekämpft, dass der Angeklagte jahrelang auf Staatskosten behandelt wird.