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Hauptsache, das Nummernschild ist verpixelt

Erfahrene Fotografen machen am Tatort häufig auch solche Fotos, die keine Persönlichkeitsrechte verletzten und – ohne allzu große Bedenken und sogar ohne Unkenntlichmachung – von Medien veröffentlicht werden können.

Bünde, Rohrbombe, Amtsgericht, Scharfschützen, SEKLaienfotografen hingegen…

…knipsen drauflos und schicken ihre Fotos anschließend als “BILD-Leser-Reporter” an “Bild”. Und bei Bild.de werden die dann veröffentlicht – offenbar ebenfalls ohne allzu große Bedenken, vor allem aber (vom Nummerschild abgesehen!) ohne Unkenntlichmachung (siehe Ausrisse).

Laut Pressekodex* allerdings (der sich als “Leitfaden für die journalistische Arbeit” versteht) soll, wenn Anhaltspunkte für die mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters vorliegen, eine “Abbildung unterbleiben”.

Und da der hier abgebildete Mann schon vor seiner Tat in psychiatrischer Behandlung gewesen ist und, wie sogar Bild.de selbst schreibt, nach seiner Tat “in die Psychiatrie” gebracht wurde, spricht wohl alles dafür, dass Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit des Täters vorliegen.

Gut möglich, dass der Laienfotograf das nicht wusste – und diesen komischen Pressekodex gar nicht kennt. Aber er hat die Fotos ja auch nicht veröffentlicht.

*) Für Verstöße gegen den Pressekodex in Online-Angeboten sieht sich der Presserat nur dann zuständig, wenn sie “von Zeitungs-, Zeitschriftenverlagen und Pressediensten in digitaler Form verbreitet wurden und zeitungs- oder zeitschriftenidentisch sind”. Das ist beim Bild.de-Bericht über den abgebildeten Mann nicht der Fall, denn die gedruckte “Bild” berichtete anders. Der Presserat hat zwar kürzlich angekündigt, dass der Pressekodex in Zukunft auch für die Online-Angebote von Zeitungen und Zeitschriften gelten soll. Ob das irgendwas ändert, ist fraglich. Schließlich sind Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie die oben geschilderte nicht deshalb verantwortungslos, weil man damit riskiert, sich eine Rüge des Presserats einzufangen, sondern weil sie die Persönlichkeitsrechte verletzen.

Gaby Kösters Privatsphäre gehört nicht “Bild”

Irgendwo im Pressekodex steht:

Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen.

Und grundsätzlich heißt: Es gibt natürlich auch Fälle, in denen Erkrankungen nicht in die Geheimsphäre des Betroffenen fallen — etwa, wenn der Betroffene selbst damit einverstanden ist, dass über seine Erkrankung berichtet wird. Soll’s ja geben. Und deshalb heißt es im Pressekodex auch noch:

Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (…).

Die Komikerin Gaby Köster hat dieses Recht für sich in Anspruch genommen. Unmittelbar nachdem die “Bild”-Zeitung am vergangenen Samstag u.a. auf der Titelseite über eine Erkrankung Kösters berichtet hatte, hieß es in einer Pressemitteilung ihrer Anwälte:

Der Sachverhalt der heute Gegenstand der Berichterstattung in BILD ist, betrifft ausschließlich die Privatsphäre von Gaby Köster.

Außerdem wurden die Medien aufgefordert, “von weiterer derartiger Berichterstattung Abstand zu nehmen”.

Doch anders als die meisten Medien folgte die “Bild”-Zeitung dieser Aufforderung, indem sie Kösters Recht auf informationelle Selbstbestimmung ignorierte, ihre Privat- bzw. Geheimsphäre am Montag erneut verletzte und abermals detailliert über ihre Erkrankung berichtete.

Das hat (wie Kösters Anwälte heute mitteilen) das Landgericht Berlin “als rechtswidrig erachtet” — und gestern zwei einstweilige Verfügungen gegen die Axel Springer AG erlassen, “die es der BILD-Zeitung (…) verbieten, mit der Berichterstattung fortzufahren”.*

Und quasi zur selben Zeit, als das Gericht gestern entschied, saß die “Bild”-Redaktion bereits an einer weiteren Fortsetzung. Sie enthält so gut wie keine neue Info über Köster, sondern wiederholt bloß detailliert, was “Bild” schon zuvor berichtet hatte — und findet sich heute größer als bisher auf der Titelseite (siehe Ausriss).

Nachtrag, 16.22 Uhr: Bild.de hat inzwischen alle Berichte über Kösters Erkrankung aus dem Angebot entfernt.

Nachtrag, 17.1.2008: In einer Art Korrektur ihrer gestrigen Pressemitteilung weisen Kösters Anwälte darauf hin, dass sich nur eine der beiden einstweiligen Verfügungen gegen “Bild” richtet, die zweite jedoch gegen Bild.de.

Allgemein  

Was “Bild” weglässt (außer Weichspüler)

Eine Möglichkeit ist es natürlich, Khaled al-Masri (wie berichtet) als “durchgeknallten Schläger, Querulant und Brandstifter” zu bezeichnen, als “irren Deutsch-Libanesen”, der “monatelang die Bundesregierung, Parlament und Öffentlichkeit terrorisierte”.

Aber es gibt auch andere, leisere und nicht minder effektive Möglichkeiten, einen Menschen zu diffamieren. In ihrer Berichterstattung über das Urteil im Prozess gegen al-Masri zeigen “Bild” und Bild.de, dass sie auch diese Variante beherrschen.

Der Bild.de-Artikel beginnt mit dem Satz:

Der Deutsch-Libanese (bekannt als angebliches Folter-Opfer) ist vom Landgericht Memmingen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Erstaunlich an dieser Formulierung ist nicht nur, dass ein Medium, das sonst schon aus kleinsten Gerüchten größte Schlagzeilen macht, plötzlich im Fall al-Masris das Wort “angeblich” im Wortschatz der deutschen Sprache entdeckt. Erstaunlich ist vor allem, dass Bild.de mit dem Wort “angeblich” wieder einmal Zweifel an al-Masris Aussagen ausdrückt, die zuständige Behörden nicht haben.

Bild.de enthält den Lesern ebenso wie die gedruckte “Bild”-Zeitung (siehe Ausriss rechts) auch die Begründung des Gerichtes vor, warum es jemanden, den es immerhin der Brandstiftung, gefährlichen Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch für schuldig befindet, trotzdem nur zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die “Schwäbische Zeitung” formulierte es so:

Seine Traumatisierung durch die fast sechsmonatige Gefangenschaft in Händen des amerikanischen Geheimdienstes CIA in Afghanistan und sein umfassendes Geständnis waren es, die dem 44-Jährigen einen weiteren Aufenthalt im Gefängnis ersparten.

Und die Nachrichtenagentur dpa fasste das so zusammen:

Das Gericht rechnete El Masris Geständnis, die Entschuldigungen bei den Opfern und die Traumatisierung durch seine Entführung nach Afghanistan als strafmildernd an.

Natürlich hat “Bild” das weggelassen, sonst hätten vermutlich Millionen “Bild”-Leser gefragt: “Traumatisiert? Wovon das denn??” Schließlich hat ihre Zeitung ihnen al-Masri bislang und konsequent nur als “durchgeknallten Schläger, Querulant und Brandstifter” und potentiellen Lügner vorgestellt, dem nicht mehr passiert ist, als dass er “versehentlich in Mazedonien verschleppt und für fünf Monate inhaftiert wurde”, was aber kein Skandal sei.

Der psychiatrische Gutachter Norbert Ormanns sagte im Verfahren übrigens, al-Masris Taten hätten sehr wahrscheinlich verhindert werden können, wenn al-Masri, der vor seiner Entführung 20 Jahre lang unbescholten in Deutschland gelebt hat, die dringend notwendige Therapie bekommen hätte. Auch das steht nicht in “Bild”. Vermutlich, weil die Zeitung solche Zusammenhänge erklärtermaßen für “irre” hält.

Als “Bild” vor zwei Wochen schrieb:

Wir werden unsere Berichterstattung [über al-Masri] nicht weichspülen – so wenig wie bei Hasspredigern, Nazis oder sonstigem durchgeknallten Gesindel.

meinte die Zeitung also in Wahrheit vermutlich ungefähr:

Wir werden auch in Zukunft so manipulativ und irreführend berichten, dass unsere Leser keine Wahl haben, als die von uns verbreiteten Vorurteile bestätigt zu finden.

Ein misslungener Selbstversuch


Christian Schertz, 41, ist Medienanwalt in Berlin. In den vergangenen Jahren setzte er in “Bild” und “BamS” u.a. Gegendarstellungen für Sabine Christiansen, Oliver Pocher, Nadja Auermann, Natalie Wörner, Katja Flint, Hannelore Hoger, Nora Tschirner, Karsten Speck, Sibel Kekilli, Cosma Shiva Hagen, Dieter Wedel, Günther Jauch und Alexandra Neldel durch. Schertz lehrt u.a. Medienrecht an der Potsdamer HFF und der FU Berlin — und stellt heute in Berlin gemeinsam mit Thomas Schuler das Buch “Rufmord und Medienopfer” vor.

Von Christian Schertz

Kein Zweifel: Auf BILDblog ist es angezeigt, sich kritisch mit “Bild” auseinanderzusetzen. Nur: Kritik kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet sinngemäß: “Die Kunst der Beurteilung”. Blattkritik — zu der ich von “Bild” noch nie eingeladen wurde — heißt also auch, Positives zu erwähnen. Daher mein Selbstversuch, die heutige “Bild”-Ausgabe nach Punkten zu durchforsten, die mir positiv auffallen, gewissermaßen als dialektischer Gegenentwurf zu BILDblog.

And here are the results:

Auf der Titelseite ist Nicolas Sarkozy “Verlierer” des Tages. “Bild” prangert zu Recht an, wie der französische Staatspräsident dem libyschen Staatschef Gaddafi (“Folter, Zensur und Menschen, die einfach verschwinden!”) fünf Tage einen roten Teppich ausrollt, um ihm ein Atomkraftwerk zu verkaufen.

Auf Seite 2 deckt Hugo Müller-Vogg in seinem Kommentar die Bigotterie christdemokratischer Politiker auf, die zumindest über Jahre ausschließlich das Lebensmodell “verheiratet mit Kindern” als Ideal gefeiert und vor allem dem Volk verkauft haben, dieses Modell aber immer seltener selbst leben nach dem Motto: “Wasser predigen und Wein trinken.” Müller-Vogg gelingt das Ganze auch noch, ohne bei den beschriebenen Fällen (Wulff, Oettinger, Pofalla) die Intimsphäre zu verletzen, da er lediglich öffentlich bekannte Fakten mitteilt und hieraus seine Schlüsse zieht. Hinzutritt, dass Frau Oettinger in einem Artikel neben dem Kommentar immerhin Fragen der “Bild” zu der Trennung, wenngleich abwiegelnd, beantwortet und damit selbst den heutigen Titel “Nach Ehe-Aus: Das sagt Frau Oettinger” ohne Not befördert hat. Wahrscheinlich war es wieder ein Überrumpelungsanruf, bei dem als presserechtliche Grundregel eigentlich gilt: Wenn man weitere Berichterstattung nicht befördern will, sagt man nichts, njet, kein Kommentar. Anders offenbar im Fall Oettinger.

Weiterhin fällt auf, dass die heutige “Bild” im Wesentlichen auch sonst ohne massive Eingriffe in die Privatsphäre auskommt. Lediglich ein “Abschuss” von Britney Spears, der sie beim Stehlen eines Feuerzeuges im Wert von 99 Cent an einer Tankstelle zeigt, lässt sich finden. Indes dürfte auch dieses Foto rechtlich nach der medialen Inszenierung von Frau Spears sogar zulässig sein.

Noch zu diesem Thema: Tatsächlich, ich kann es gar nicht glauben, ich finde kein Leser-Reporter-Foto! Jedenfalls in der Printausgabe. Mehrfach blättere ich die Zeitung durch. Ich finde keins.* Da wurde über Monate “das Phänomen Leser-Reporter” in den Feuilletons der überregionalen Tagespresse und den Medienmagazinen in Funk und Fernsehen diskutiert und angeprangert. Auch ich selbst war hieran beteiligt (“Massenweiser Aufruf zum Rechtsbruch”). Und dann stellt man fest, dass die “Bild”-Zeitung in ihrer Printausgabe jedenfalls eine tägliche Rubrik “Leser-Reporter” offensichtlich aufgegeben hat. Völlig unbemerkt. Nach dem Abklingen der Diskussion.

Vielleicht muss “Bild” ja auch die Privatsphäre von Menschen nicht mehr verletzen, da seit geraumer Zeit Prominente jeglicher Couleur zumeist unaufgefordert, jedenfalls ohne Not, sich zu dem aktuellen Zustand ihres Liebes- und Privatleben äußern. Während in der Vergangenheit viele Celebrities gut daran getan haben, ihre Privatsphäre zu schützen, häuft sich die Anzahl derjenigen, die mit O-Tönen wie: “Ja, es stimmt. Wir sind ein Paar.”; “Ja, es stimmt. Wir haben uns getrennt.” oder gleich in der Kombi “Ja, es stimmt. Ich habe mich getrennt und bin jetzt zusammen mit…” in die Öffentlichkeit gehen. BUNTE-Republik Deutschland.

Dennoch ist der Selbstversuch misslungen: Was die “Bild”-Zeitung heute auf Seite 2 mit dem offensichtlich traumatisierten Folter-Opfer Al-Masri macht (“Brandstifter und Schläger vor Gericht”) ist unfassbar, unentschuldbar, ein Nachtreten in Richtung Presserat und Betroffenen. Das Leben ist nicht fair.

*) Nachtrag zum misslungenen Selbstversuch, 16.47 Uhr: Jetzt habe ich sie doch gefunden, Leser-Reporter-Fotos auf Seite 12, insgesamt 5 Fotos von Frauen mit Rückentatoos. Dabei handelt es sich aber im Wortsinne nicht um Leser-Reporter-Fotos, sondern um Leser-Fotos — offensichtlich mit Einwilligung der Abgebildeten. In den Anfängen der Leser-Reporter-Fotos waren es noch vielfach Abschüsse von Prominenten ohne deren Zustimmung. Das erklärt auch, warum die Rubrik Leser-Reporter nicht mehr offensichtlich ins Auge fiel.

 
BILDblogger für einen Tag ist morgen Klaus Vater.

Allgemein  

“Durchgeknalltes Gesindel” bei “Bild”

Es gibt offenbar bestimmte Regeln im Pressekodex, die “Bild” kategorisch ablehnt. Zwar bekennt sich Axel Springer — wo “Bild” bekanntlich erscheint — zur Einhaltung der Standards des Pressekodex (und hat im Jahr 2003 sogar Leitlinien verabschiedet, die “das Verständnis der publizistischen Grundsätze des Pressekodex” in bestimmten Bereichen “konkretisieren und erweitern”). Doch für “Bild” scheint das nicht zu gelten.

Anders ist kaum zu erklären, mit welcher Regelmäßigkeit “Bild” sich beispielsweise über Ziffer 8 des Pressekodex hinwegsetzt, wo es einleitend schlicht heißt:

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen.

Ganz besonders große Ignoranz zeigt “Bild” in der Berichterstattung über psychisch Kranke, von deren erhöhter Schutzbedürftigkeit die Richtlinien 8.1 (4) und 8.4 des Pressekodex handeln.

Drei Beispiele aus jüngster Zeit:

Im September wurde “Bild” vom Presserat gerügt, weil sie den offenbar psychisch kranken Khaled al-Masri abwertend und damit ehrverletzend als “irre” und “durchgeknallt” bezeichnet hatte. Für diese Rüge hatte man bei “Bild” überhaupt kein Verständnis und berichtete vor einigen Tagen entsprechend darüber. Dabei setzte sie al-Masri en passant quasi gleich mit “Hasspredigern, Nazis oder sonstigem durchgeknallten Gesindel” (wir berichteten).

Ende November hatte “Bild” über eine Geiselnahme im Berliner Hauptbahnhof berichtet und dabei den Täter völlig unverpixelt und klar identifizierbar auf großen Fotos gezeigt. Obwohl es von Anfang an Hinweise gab, dass er schuldunfähig sein könnte. “Bild” schrieb am ersten Tag ihrer Berichterstattung, er habe “offenbar Kokain geschnupft” und sei “in eine Psychoklinik eingewiesen” worden. Am zweiten Tag der “Bild”-Berichterstattung wusste man über den Täter, dass er möglicherweise wegen Wahnvorstellungen schuldunfähig gewesen sei. Dennoch zeigte “Bild” ihn erneut ohne jede Unkenntlichmachung (wir berichteten).

Und heute berichtet “Bild”, wie viele Zeitung, über “die unfassbare Tragödie, die ganz Deutschland entsetzt”. Eine Mutter aus einem kleinen Ort in Schleswig-Holstein hat offenbar ihre fünf Söhne getötet. Wie viele Zeitungen zitiert auch “Bild” den Oberstaatsanwalt:

“Wir beschuldigen die Mutter des fünffachen Mordes, allerdings im Zustand der absoluten Schuldunfähigkeit”

Deutlicher geht es kaum. Und dennoch: “Bild” illustriert den Artikel mit einem großen Foto, das nicht nur die fünf Söhne, sondern auch die Mutter ohne jegliche Verfremdung zeigt*:

"Diese 5 Jungen wurden von ihrer Mutter getötet"

Hier also noch einmal im Wortlaut die entscheidende Passage aus Richtlinie 8.1 (4) des Pressekodex — auch wenn sie für “Bild” offenbar keinerlei Bedeutung hat:

Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

Mit Dank an Matthias S., Sebastian U., Maja I., Volker K., Torsten R. und Oliver P. für den sachdienlichen Hinweis.

*) In Teilen der “Bild”-Auflage ist die Frau offenbar auch auf der Titelseite abgebildet und nicht unkenntlich gemacht.

medienlese.com – der Wochenrückblick

Keine Krähen, Abgang verpasst, Geld von Belgien, Schleichwerbung.

Der Schweizer Textkünstler Christoph Geiser (“kein morgen | kein wind | keine krähen | in den ästen | wartet laub | den mond | vergass ich | zwischen den gittern wächst | frost | die steine waren noch warm | als ich starb”, Zuger Tagblatt, 2. Juni 1971) blitzte vor dem Presserat ab mit einer Beschwerde gegen einen Artikel aus dem inzwischen eingestellten Facts. Die implizite Unterstellung, er benütze seine sexuelle Orientierung zur Beschaffung von Fördermitteln, entbehre jeglicher tatsächlichen Grundlage. Der Text von Daniel Arnet nannte sich “Die Subventionskünstler” und nannte die Schweizer Literaturförderung ein dunkles Kapitel. Wer ein Gesuch schreiben könne und Modethemen verwurste, habe alle Chancen, Steuergelder abzusahnen. Talent brauche es kaum.

Der Ringier-Verlag baute einige wenige Stellen ab (“Es besteht ein grosszügiger Sozialplan. Wenn immer möglich werden den Betroffenen intern Stellen angeboten.”) und will ab Februar nicht mehr mit dem Karikaturisten des hauseigenen Boulevardblatts Blick zusammenarbeiten. Der “geniale”, aber “schon beim Tagi völlig überbezahlte Nico mit seinen horrenden Lohnforderungen” habe “wohl den Abgang verpasst” (persoenlich.com Kommentare).

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Verpixelte Panik

Was haben diese drei gemeinsam? Wer sie kennt, erkennt sie sofort.

Soviel dazu. Und Schluss mit lustig.

Denn “Bild” berichtet heute in großer Aufmachung und mit vielen Fotos von einem “Amoklauf im Berliner Hauptbahnhof”:

Ein 26-jähriger Mann hat gestern dem Kellner eines Cafés zwei Stunden lang ein Messer an die Kehle gedrückt. (…) Der panische Blick der Geisel auf die scharfe Klinge lässt viele Augenzeugen erschaudern.

TODESANGST!

So steht’s im Pressekodex
 
(…) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden.

(…) Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen.

(…) Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

(…) Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.

(Aus den Richtlinien 8.1 und 11.3)

Ein Großteil der Fotos, die den ganzseitigen Artikel illustrieren, dokumentiert das Beschriebene. Wir sehen: einen Mann mit einem Messer, der einen anderen Mann im Würgegriff hat. Und auf allen Fotos zeigt “Bild” den Mann mit dem Messer, ohne ihn irgendwie unkenntlich zu machen, was nicht schön, aber laut Pressekodex gerechtfertigt sein könnte (siehe Kasten) oder auch nicht (siehe Kasten). Schließlich hatte der Mann laut “Bild” “offenbar Kokain geschnupft” und wurde “in eine Psychoklinik eingewiesen”.

Aber die Anonymisierungspraxis in “Bild” ist ohnehin undurchschaubar. Und einfallsreich zugleich: mal Verpixelungen, mal kleine, mal größere schwarze Balken über der Augen- oder schwarze Kreise über der Gesichtspartie, mal vollständiges Weißen kompletter Silhouetten… Doch wer heute anonymisiert wird, muss schon morgen damit rechnen, dass “Bild” darauf verzichtet, und umgekehrt. Und es vergeht kaum ein Tag, an dem “Bild” nicht Menschen zur Schau stellt (Opfer, Täter, Betroffene), obwohl berechtigte Zweifel bestehen, ob “Bild” das darf. Erfahrungsgemäß zeigt “Bild” lieber zu viel als zu wenig. Zudem gab es in der Vergangenheit wiederholt Fälle, in denen “Bild”-Anonymisierungen vom Presserat als unzureichend beanstandet wurden.

Und den Mann im Würgegriff des Geiselnehmers am Berliner Hauptbahnhof (“Bild” nennt nicht nur seinen Beruf, sondern auch Vornamen, Alter und Arbeitsplatz) hat “Bild” auf den vielen Fotos, die ihn in “Todesangst” zeigen, unkenntlich gemacht — und zwar ziemlich genau so, wie wir das auf obigen Fotos demonstrieren.

Nachtrag, 23.11.2007: Auch heute zeigt “Bild” wieder Fotos der Geiselnahme — diesesmal jedoch ohne jegliche Unkenntlichmachung, die ja für gewöhnlich dem Schutz der Persönlichkeit des Abgebildeten dienen soll. Was das Opfer anbelangt, ist “Bild” deswegen heute (anders als gestern bei der weniger als halbherzigen Verpixelung seiner Augenpartie) wohl nichts vorzuwerfen, denn: “In BILD spricht er jetzt exklusiv über den Horror, über die wirren Gedanken des Täters, über die Liebe, die ihn stark machte.” Über den Täter wird inzwischen berichtet, dass er möglicherweise wegen Wahnvorstellungen, die eventuell durch Betäubungsmittel verstärkt worden waren, schuldunfähig gewesen und vom Ermittlungsrichter in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden sei. Grund genug also, noch einmal aus dem Pressekodex zu zitieren: “Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”

medienlese – der Wochenrückblick

Uneinigkeit über Amy Winehouse, Loriot, Blocher im Internet.

Früher wunderte man sich, wenn man an einem Konzert war und darauf in zwei Zeitungen zwei komplett gegensätzliche Kritiken las. War es nun sehenswert das Konzert oder nicht? Naja, dachte man sich – so ist es nun mal, wenn es dem einen gefällt, dem anderen nicht. Mit guten Begründungen gespickt könnten sogar beide Texte lesenswert sein.

Heute aber ist es anders: Da spielt Amy Winehouse in Zürich und 20 Minuten schreibt in der Bildergalerie zuerst “Am 25. Oktober 2007 begeisterte die britische Soul-Sängerin Amy Winehouse im Zürcher Volkshaus” und aktualisiert dann in “Ihr gestriges Konzert war ein einziges Debakel”. Genauso unentschlossen ist der Blick. Die Printausgabe: “Amy in Bestform! Die Britin bestätigt bravourös: Ihre Stimme wird in die Geschichte eingehen!”. Online aber: “Nach knapp einer Stunde Horror-Show mussten die armen Musiker dann sogar die Zugabe ohne ihre Amy über die Bühne bringen – so kaputt war das Sorgenkind?”. Zusammengetragen hat diesen durchaus bedenklichen Fall benkoe.ch. Boulevard-Journalismus ist ja ganz nett, aber ohne Koordination und Hintergrund einfach peinlich.

Loriot bemitleidete heutige Fernsehmacher. Während er vier Sendungen im Jahr gemacht habe, müssen die “die armen Kerle” heute “25 Sendungen machen”.

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Was Kai Diekmann nicht sagt

“Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann hat der Schweizer “Weltwoche” ein Interview gegeben. Es ist so mittelinteressant, aber auf die Frage, warum Diekmann im Jahr 2002 die vermeintlichen Enthüllungen über eine Sex-Affäre des damaligen Schweizer Botschafters Thomas Borer mit der Parfümverkäuferin Djamile Rowe abgelehnt habe, antwortet der “Bild”-Chef bloß:

Die Geschichte betraf Vorgänge, die ausschliesslich zwischen dem Botschafter und seiner Frau zu diskutieren waren.

Mehr hat Diekmann dazu nicht zu sagen.

Diekmann sagt nicht, dass — nachdem der Schweizer “Sonntags-Blick” am 31. März 2002 die angebliche Affäre Borers enthüllt hatte — auch “Bild” und “Bild am Sonntag” detailliert und groß berichteten (u.a. am 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 11., 12., 13., 14., 15., 17., 25., 28. und 29 April). Diekmann sagt nicht, dass “Bild” immer wieder “Freunde” des Botschafterpaars zitiert und z.B. einen “BILD-Medizinexperten” zu einer mutmaßlichen Fehlgeburt von Borers Ehefrau Shawne Borer-Fielding befragt hat. Diekmann sagt nichts über “Bild”-Schlagzeilen wie “Botschafter-Affäre! Jetzt spricht die schöne Gattin” (“Martin S. Lambeck störte sie beim Urlaub auf Mauritius”) oder darüber, dass die “BamS” anschließend schrieb: “Als BamS Thomas Borer kurz nach seiner Ankunft zu Hause auf dem Handy erreichte, wirkte er resigniert.”

Und Diekmann sagt nichts über Alexandra Würzbach. Wir schon:

Schließlich ist Alexandra Würzbach die Autorin des Artikels im “Sonntags-Blick”, der die vermeintliche Sex-Affäre öffentlich machte (siehe Ausriss) — und den die “NZZ” später als ein “mit perfidem ‘Textdesign’ und skrupellosen Verhörmethoden” angerichtetes “Schmierenstück” bezeichnen sollte. Aber der Reihe nach…

Würzbach hatte, wie übrigens auch ihr Mann Ralph Große-Bley, zuvor bei Axel Springer gearbeitet: Große-Bley bei “Bild”, Würzbach bei der Berliner “Bild”-Schwester “B.Z.”, wo sie vom damaligen Chefredakteur Franz Josef Wagner den Auftrag hatte, die Ehefrau des schweizer Botschafters “zur Society-Königin von Berlin hochzuschreiben”, wie es der heutige “BILD-Royal”-Kolumnist Alexander von Schönburg damals für die “Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung” formulierte. 2002 dann arbeiteten beide für den “Sonntags-Blick”: Große-Bley als stellvertretender Chefredakteur, Würzbach als Berlin-Korrespondentin. (Von Schönburg schrieb: “Das Ehepaar Borer-Fielding war eigentlich das einzige Thema, über das sie nach Zürich berichtete.”)

Und vielleicht erinnern wir uns kurz, dass die “Sex-Affäre” im Juli 2002 eine, nun ja, überraschende Wende nahm: Djamile Rowe, inzwischen zum “Botschaftsluder” avanciert, widerrief vor Gericht ihre Affären-Behauptung komplett und behauptete stattdessen, “Sonntags-Blick”-Reporterin Würzbach habe ihr “ständig ein solches Verhältnis einzureden” versucht (“Sie skizzierte für mich ein Horrorszenario, wenn ich eine sexuelle Beziehung in Abrede stellen werde.”) und viel Geld geboten, was anschließend wiederum Würzbach bestritt. (Mehr dazu siehe Kasten.)

Die “Bild”-Zeitung zitierte am 8. Juli 2002 unter der Überschrift “Alles Lüge” aus einer Eidesstattlichen Versicherung Rowes und drückte bereits fünf Tage später eine “Gegendarstellung” Würzbachs, in der es hieß:

“Richtig ist, dass ich nicht versucht habe, Frau Rowe ein Verhältnis mit Dr. Borer einzureden. Ich habe keinen psychischen Druck auf Frau Rowe ausgeübt und ihr auch keinen hohen Geldbetrag dafür angeboten.”

“Bild” kommentierte die Gegendarstellung damals mit den Worten:

“Das Presserecht verpflichtet uns zum Abdruck dieser Gegendarstellung. Egal, ob sie wahr oder unwahr ist.”

Übrig blieb von Würzbachs “Sex-Skandal” schließlich nur das öffentliche Eingeständnis des Ringier-Verlags, dass Würzbach mit Rowe ein “Informationshonorar” von 10.000 Euro ausgehandelt habe — und das Ende von Würzbachs Karriere beim “Sonntags-Blick”. Im Juli 2002 bat sie um Entlassung aus ihrem Arbeitsverhältnis. Denn “psychischer Druck” und “Informationshonorar” waren nicht die einzigen Vorwürfe gegen die Journalistin. Ringier gab außerdem zu, dass Würzbach sich einige Nacktfotos von Rowe, die zehn Jahre zuvor in der “Super-Illu” zu sehen waren, widerrechtlich (offenbar unter dem Vorwand, für eine Reportage über Ostdeutschland zu recherchieren) im “Super-Illu”-Archiv besorgt bzw. zur Bebilderung ihrer vermeintlichen Enthüllungen abfotografiert habe. Dem “Sonntags-Blick” habe sie jedoch anschließend gesagt, die Frage der Rechte der Bilder sei geklärt.

Und weiter? Weiter nichts: Anschließend bekam Alexandra Würzbach (wie übrigens auch ihr Mann Große-Bley) einen Job bei “Bild”.

Schon im Januar 2003 erschienen wieder Artikel unter ihrem Namen in “Bild”, Artikel mit Überschriften wie “Meine Nacht mit Paris Hilton: BILD-Reporterin Alexandra Würzbach feierte mit dem Party-Girl in Cannes” oder “Hat Paris Hilton ein Kleid von Berliner Mode-Designer geklaut?” Besonders beeindruckt hat uns jedoch auch diese kleine Fortsetzungsgeschichte aus dem vergangenen Jahr. Da berichtete Würzbach zunächst über “Deutschlands schönste Knast-Wärterin” und schrieb neben ein großes Nacktfoto von Nicole G., dass sich männliche Häftlinge vor ihr exhibitionieren, weibliche sie hingegen als “Nutte, Schlampe, Lesbe” beschimpfen würden, denn:

Seit 11 Jahren ist sie hinter Gittern. Aber jetzt packt sie aus!

(…) Nicole ist “Misses Schleswig-Holstein”, zeigt ihren Körper gern: “Ich will zeigen, dass auch ‘normale’ Frauen nach der Schwangerschaft wieder eine Top-Figur… [usw. usf.]

Besonders beeindruckt hat uns das, weil Würzbach zwei Tage später unter der Überschrift “So haben die BILD-Fotos mein Leben verändert” schrieb:

Elf Jahre hinter Gittern, das reicht. Deutschlands schönste Knastwärterin will endlich raus. Nicole G. (33) wandert aus.

Am Dienstag entblätterte sich die zweifache Mutter in BILD, berichtete von ihrem Arbeitsalltag als Justizvollzugsbeamtin im Hamburger Untersuchungsgefängnis. Nun packt sie die Koffer. “Ich ziehe nach Neuseeland, ans schönste Ende der Welt. (…) Ich habe meinen Arbeitgeber um Freistellung, also unbezahlten Urlaub, für sechs Jahre gebeten”, erklärt Nicole. “Ich (…) war lange genug der Prügelknabe für alle. Viele Insassen behandeln einen schlecht, beschimpfen die Wärter (…). Auf Dauer macht mich das krank.”

Vielleicht kommt Nicole G. mit der Auswanderung auch einer Kündigung zuvor. Denn: “Die Justizbehörde ist von solchermaßen geschaffenen ,nackten Tatsachen nicht begeistert. (…)

Aber worum ging’s noch mal eigentlich? Ach ja, darum, dass Diekmann im “Weltwoche”-Interview auf die Frage, warum er damals die Borer-Story ablehnt habe, nicht geantwortet hat:

Im Grunde hatten wir Glück. Die Geschichte betraf Vorgänge, die ausschliesslich zwischen dem Botschafter und seiner Frau zu diskutieren waren (lacht). Aber wir haben das Ganze ja auch so in aller gebotenen Ausführlichkeit begleitet und konnten uns, als sich die Sache als fatale Falschmeldung herausstellte, sogar guten Gewissens weit aus dem Fenster lehnen. Anschließend haben wir dann übrigens die für das Fiasko verantwortliche Autorin bei “Bild” eingestellt. Erst kürzlich ist sie ja mit mir ins indische Dharamsala gefahren, um den Dalai Lama zum BILD-Exklusiv-Interview zu treffen.

Aber vermutlich hätte das den Rahmen des “Weltwoche”-Interviews gesprengt. Schließlich geht’s darin ja eigentlich um Diekmanns neues Buch. Es trägt den Titel “Der große Selbstbetrug”.

6 vor 9

Du bist Standort
(taz.de, Klaus Raab)
Nach der Musikquote im Radio fordern Politiker nun eine Deutschquote für Serien. Denn für die Sender sind US-Importe nicht nur günstiger, sondern auch erfolgreicher.

Senderchefs zur schönen neuen Medienwelt
(Werbewoche.ch, Carole Scheidegger)
Im Kongressteil der Screen-up & Congress vom Mittwoch diskutierten in einer «Elefantenrunde» die Senderchefs und –chefinnen von SF, RTL, Sat.1, MTV und 3+ in einem Podiumsgespräch zum Thema Digitalisierung.

Ein Ungetüm, dem niemand entkommt
(sueddeutsche.de, Simon Feldmer)
Vier neue Modelle und viel Geld: In Wiesbaden geht es um Alternativen zur GEZ. Eine Bestandsaufnahme der Behörde, der etliche Kritiker Ähnlichkeit mit der Stasi bescheinigen.

Polens Regierung greift die deutsche Presse an
(faz.net, Konrad Schuller)
Der eine Kaczynski wurde schon einmal mit einer Kartoffel verglichen und der andere allgemeinem Gelächter preisgegeben: Eine polnische Broschüre erklärt, warum deutsche Journalisten kein gutes Haar an Polen lassen.

“Alles ist eine wirksamere Kontrolle als der Presserat”
(Stefan Niggemeier im Tagesschau-Chat)
Am gefährlichsten ist wohl so eine Art Seilschaft unter den führenden Medien im Land, wo die Chefredakteure gegenseitig eine Art Nichtangriffspakt geschlossen haben. Medienkritik hat es seit ein paar Jahren – seit der großen Zeitungskrise mit vielen Entlassungen – besonders schwer.

Wegen Kino-Klassiker ins Gefängnis?
(Radio DRS, Sennhausers Filmblog)
Wer Horrorklassiker wie Wes Cravens “The Last House on the Left” (1972) über einen ausländischen DVD-Versand bestellt, riskiert eine Anklage, wenn das Paket am Post-Zoll von übereifrigen, filmgeschichtlich unbewanderten Zöllnern geöffnet wird.

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