Suchergebnisse für ‘presserat’

Hieb- und stichdurchlässig

Nicolaus Fest ist Mitglied der “Bild”-Chefredaktion und neuerdings auch Bild.de-Kolumnist.

In seiner Kolumne “Hieb- und stichfest schreibt er heute unter der Überschrift “Schlafe ruhig, Deutscher Presserat” (und erstaunlicherweise mit dem Begriff “hurriyet” in der Adresszeile) über die Berichterstattung “der türkischen Zeitungen wie Milliyet und Sabah” über den Häuserbrand in Ludwigshafen. Die hätten nämlich – “unwidersprochenen Übersetzungen in deutschen Medien zufolge” – u.a. über “Spuren von Neonazis” am Tatort spekuliert. Fest schreibt:

Vor allem aber wundert angesichts derart massiver Verletzungen aller journalistischer Grundregeln das Schweigen des Deutschen Presserats. (…) laut Beschwerdeordnung kann der Presserat auch aus eigenem Antrieb und unabhängig vom Vorliegen einer Beschwerde tätig werden.

Warum dann jetzt diese auffällige Ruhe?

Wenn es um angebliche Schleichwerbung geht oder um den Persönlichkeitsschutz krimineller islamistischer Ex-Kommandanten wie Khaled al-Masri, ist dem Presserat die öffentliche Selbstdarstellung ein hohes Anliegen. Aber in einem Fall an der Grenze zur Volksverhetzung, wo durch vorsätzlich falsche Berichterstattung Türken und Deutschen gegeneinander aufgebracht wurden, kommt – gar nichts.

Schlafe ruhig, Deutscher Presserat.

Holla, möchte man Fest da zurufen. Oder lieber: Moment mal!

Denn abgesehen davon, dass wir den Eindruck haben, es handele sich beim Presserat ohnehin um eine vergleichsweise verschlafene Instanz; mal abgesehen davon auch, dass Fest sich mit den Hinweisen auf “angebliche Schleichwerbung” und “Khaled al-Masri” zweifellos auf Presseratsrügen gegen “Bild” beziehen dürfte; und ganz abgesehen davon, dass sich “Bild” als meistgerügte Zeitung vermutlich vor Rügen kaum noch retten könnte, wenn der Presserat sich tatsächlich aus eigenem Antrieb alle journalistischen Fehlleistungen der “Bild”-Zeitung vorknöpfte – abgesehen davon also, haben wir einfach mal beim Presserat nachgefragt.

Und Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns sagt uns…

  • … erstens: Der Presserat werde “fast nie” von sich aus tätig, weil es innerhalb des Presserats (als zur Hälfte von den Verlegern getragenem Organ der freiwilligen Selbstkontrolle) “schwer kommunizierbar” sei, wenn man von sich aus “Beschwerden generieren” würde — und “das weiß auch Herr Fest”.
  • … zweitens: Zur Ludwigshafen-Berichterstattung türkischer Zeitungen “liegt bereits eine Eingabe vor”, mit der sich der Presserat befassen werde.
  • … und drittens: Es stehe der “Bild”-Zeitung ebenso wie Nicolaus Fest “selbstverständlich” frei, eine Beschwerde an den Presserat zu schreiben.

Hinweis in eigener Sache: “Bild” und die Axel Springer AG haben sich ja wiederholt beim Presserat darüber empört, dass BILDblog Beschwerden gegen “Bild” eingereicht hat. Am 12. März will das Plenum des Presserats darüber beraten. Mehr dazu hier.

6 vor 9

Der Weg zum neuen Blick
(blick.ch/derscheffblog, Bernhard Weissberg)
“Mit der Tür ins Haus, mit den News gleich zum Start: Ja, der Blick wechselt zurück zum Einbundkonzept. Ja, der Sport beginnt von hinten. Und ja, der Sport steht, wörtlich, Kopf. Uff, jetzt ist es draussen. Es? Nun, das, was jeder sofort sieht, wenn er den neuen Blick am 5. März in die Hände bekommt.”

David Weinberger über die neue digitale Unordnung und Wahlkampf im Internet-Zeitalter
(elektrischer-reporter.de, Mario Sixtus, Video, 14:06 Minuten)
Für den Netz-Philosophen David Weinberger ist das vermeintliche digitale Chaos die große Chance, alte Zöpfe unserer Vorstellungswelt zu entsorgen: das Entweder-Oder-Prinzip beispielsweise.

“Ich vermute, dass Springer genervt ist von uns”
(readers-edition.de, Felix Kubach)
Stefan Niggemeier, zusammen mit Christoph Schultheis Betreiber des ?Bild?-kritischen Portals bildblog.de, spricht im Interview über das von der Axel Springer AG gegen ihn geplante Verbot, weiterhin Eingaben an den Presserat zu richten (bislang 12), über das zweifelhafte Hamburger Gerichtsurteil bezüglich des Moderierens von Kommentaren und über seinen Streit mit Henryk M. Broder.

Wie der Verleger Axel Springer einmal beinahe seine Welt verloren hat
(faz.net, Hans-Peter Schwarz)
Anfang der siebziger Jahre stand der Springer-Verlag auf der Kippe: Die Verluste der ?Welt? wurden immer größer. Axel Springer war kurz davor, die “Welt” an die F.A.Z. zu verkaufen. Wir drucken Auszüge aus einer neuen Springer-Biographie des Historikers Hans-Peter Schwarz.

“Wir bloggen, weil wir glauben”
(zuender.zeit.de, Simon Columbus)
Seit einem Jahr sitzt der ägyptische Blogger Kareem Amer im Gefängnis, weil er den Islam beleidigt hat.

Das Ende der Flash-Freiheit
(taz.de, Ben Schwan)
Internet-Videos bei YouTube und Co. kann derzeit jeder anlegen und online stellen. Das könnte sich ändern: Flash-Hersteller Adobe plant ein Rechtemanagement.

medienlese – der Wochenrückblick

Diekmann mit Videoblog, Blogger und Sex, Einkaufsbummel der Publigroupe.

Der Chefredakteur der deutschen Bild-Zeitung, Kai Diekmann, produzierte eine erste Folge eines Videoblogs. Mit einer nicht sehr grossen Handykamera stellte er sich an einem “Media-Get-Together” vor allerlei Leute aus Medien und Politik und überraschte seine Gesprächspartner mit der Aussicht, bald im Internet zu sehen zu sein. Sein gleich am Anfang des Videos verkündetes Motto lautet “Jetzt wird immer zurückgeschossen” und hört sich an wie eine Kampfansage gegen das Bildblog, dem der Springer-Verlag absurderweise verbieten will, Beschwerden beim deutschen Presserat einzureichen (ebenso repressiv die taz: “Nehmt dem Mann die Kamera weg!“). Der “journalistische Anstandswauwau” des Springer-Verlags (Die Presse), nach einer Leserbefragung aus 4/5 Lesern bestehend, die ihre “kritische Haltung gegenüber Bild” (Vorurteile?) gerne untermauert haben möchten, vermeldete Diekmanns neue Tätigkeit (noch) nicht.
Read On…

Allgemein  

Alle an den Pranger!

Wir haben den Eindruck, es ist schlimmer geworden. Als wolle die “Bild”-Zeitung immer seltener darauf verzichten, all das, was ihre eifrigen Reporter so anschleppen, auch herzuzeigen. Überall dort, wo wir die folgenden Abbildungen von “Bild”-Zeitungsseiten aus der vergangenen Woche mit roter Farbe übermalt haben, sind Menschen zu sehen, die (unter z.T. tragischen Umständen) Straftaten begangen haben oder begangen haben könnten.

Die Fotos, auf denen die Abgebildeten allesamt gut zu erkennen sind, wurden zum Teil von Paparazzi angefertigt oder aus privaten Fotoalben besorgt. Und wir wollen nicht ausschließen, dass es ein (womöglich weit verbreitetes) Bedürfnis gibt, solche Bilder zu sehen.

Aber: Es gibt nicht nur keine Notwendigkeit, all diese Menschen Millionen anderen Menschen in der Zeitung zu zeigen. Es käme Journalisten, die sich journalistischen Mindestanforderungen (wie sie beispielsweise der Pressekodex festschreibt) und dem Persönlichkeitsrecht verpflichtet fühlen, auch gar nicht in den Sinn, diese Fotos zeigen zu wollen.

Andererseits ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich z.B. eine junge Frau, die gerade wegen des Verdachts, ihr eigenes Baby getötet zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, juristisch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zur Wehr setzt, für “Bild” ebenso überschaubar, wie es die aus einem eventuellen Gerichtsprozess resultierenden Schmerzensgeldforderungen sind.

(Und wenn sich niemand die Mühe macht, sich darüber beim Presserat zu beschweren, besteht nicht einmal die Möglichkeit, dass “Bild” dafür eine Presseratsrüge kassiert, die für “Bild” ohnehin quasi folgenlos bliebe.)

P.S.: Das Foto neben der Schlagzeile “Eltern jagen Killer ihres Sohnes” (oben rechts) zeigt einen Mann, der z.Zt. in Untersuchungshaft sitzt. Er soll vor über zwei Jahren im Streit einen Kollegen getötet haben. Doch was damals wirklich passierte, ist bis heute nicht geklärt. Außer für die “Bild”-Zeitung. Sie zeigt den Mann heute und nennt ihn schlicht:
"Der Täter"

6 vor 9

Werden Medien instrumentalisiert?
(blog.tagesschau.de, Dr. Kai Gniffke)
Chefredakteur Dr. Kai Gniffke macht sich Gedanken über zu Razzien aufgebotene Journalisten.

Angsthasen auf der Jagd
(taz.de, Steffen Grimberg)
Der Deutsche Presserat soll keine Beschwerden von Bildblog mehr entgegennehmen. Versucht da ein deutscher Großverlag, die Selbstkontrolle der Presse auszuhebeln?

Das Netz als Hort des Bösen?
(debatte.welt.de, Don Dahlmann)
“Seit dem Blogs, Foren und andere Web 2.0 Dinger in den letzten Jahren an der Vorherrschaft des Journalismus in Sachen Meinungsbildung rütteln, tauchen immer mal wieder Stimmen auf, die vor dem Schmutz im Netz warnen. Man warnt vor undifferenzierten Stammtischmeinungen bis hin zu schlecht recherchierte Artikel in Blogs, die vor lauter Lügen kaum lesbar sind. Aufgeschlossene Vertreter des Online-Journalismus winken meist müde ab, und verweisen auf die Fehler, die in Zeitungen unkorrigiert in den Archiven jahrzehntelang vor sich hindösen.”

Terrorismusverdacht in “Nahaufnahme”
(futurezone.orf.at, Patrick Dax)
Der Berliner Sozialwissenschaftler Andrej Holm ist unter Terrorismusverdacht geraten und verbrachte im Sommer 2007 drei Wochen in Untersuchungshaft. Auch bereits davor wurde er vom deutschen Bundeskriminalamt [BKA] überwacht. Seine Lebensgefährtin Anne Roth dokumentiert den Fall in einem Weblog. Im Gespräch mit ORF.at erzählen Holm und Roth über die Auswirkungen der staatlichen Überwachung auf ihren Alltag.

Steal this film
(basicthinking.de/blog, Videos)
“Spannender Beitrag über das Netz, Downloads, die Filmindustrie etcpp”.

Wir sind dann mal fort
(cicero.de, Wolfram Weimer)
Alle vier Minuten verlässt ein Deutscher sein Land. An jedem Tag verliert Deutschland ein ganzes Dorf, womit die Zahl der Auswanderer Dimensionen erreicht wie seit 120 Jahren nicht mehr. Man muss kein Pessimist sein, um in der Massenflucht ein Misstrauensvotum gegen die Zukunftsfähigkeit des Landes zu erkennen.

In eigener Sache

Zwölf mal haben wir uns in den vergangenen dreieinhalb Jahren beim Presserat über die Berichterstattung von “Bild” beschwert. Neun Fälle hat der Presserat bisher behandelt (siehe Kasten rechts) und in keinem Fall eine Rüge ausgesprochen.

Die Axel-Springer-AG sieht in dieser “Flut” von “kommerziellen, also sachfremd motivierten Beschwerden” eine große Gefahr. Der “Bild”-Zeitung drohe ein “ungerechtfertigter Imageverlust” und ein “unangemessener und schwerwiegender wirtschaftlicher Schaden* Nachteil”. Mit diesen Worten zitiert der Presserat den Verlag, der das Gremium aufgefordert hat, den “Missbrauch” der freiwilligen Selbstkontrolle durch uns abzustellen, der auch gegen das “Wahrhaftigkeitsgebot” verstoße. Der “Spiegel” zitiert in seiner kommenden Ausgabe eine Juristin, die Springer berät: Es sei nicht hinnehmbar, dass Presserat und “Bild” Aufwand betreiben müssten, um die Attraktivität und mittelbar die Einnahmen von “Bildblog” zu steigern.

Bereits seit 2006 versucht die Chefredaktion von “Bild” zu verhindern, dass der Presserat sich mit unseren Beschwerden befasst (wir berichteten). Die zuständigen Beschwerdeausschüsse sind der immer wieder vorgetragenen Argumentation in den einzelnen Fällen aber nicht gefolgt. Nun verlangt Springer eine Grundsatzentscheidung vom Plenum des Presserates. Dort soll die Sache am 12. März 2008 beraten werden. Bis dahin beschäftigen sich die Beschwerdeausschüsse auch nicht mehr mit den noch offenen Beschwerden von uns.

Wir verfolgen die Sorge des Axel-Springer-AG um das Wohlergehen des Presserates und die Bewahrung publizistischer Grundsätze wie dem der “Wahrhaftigkeit” amüsiert und lassen uns gerne von der Entscheidung des Presserates überraschen*. Dass sich die “Bild”-Zeitung nicht aussuchen kann, wer sich über ihre zahlreichen Verstöße gegen journalistische Mindeststandards beim Presserat beschwert, liegt vor allem im Interesse des Presserates selbst.

*) Das “Geschäftsmodell” von BILDblog beruht nicht auf der Verwertung eigener Presseratsbeschwerden.

 
Nachtrag, 20.2.2008: Der “Tagesspiegel” zitiert heute einen Springer-Sprecher mit den Worten: “‘Bildblog’ ist ein kommerzielles Unternehmen, unter diesem Aspekt sind auch die kontinuierlichen Beschwerden zu sehen.” Gegenüber dem Branchendienst epd-medien wurde der Springer-Sprecher offenbar deutlicher: “‘Bildblog’ handelt wie ein Abmahnverein und instrumentalisiert den Presserat für eigene kommerzielle Interessen.” Außerdem zitiert epd-medien den Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns dahingehend, dass im Fall “Bildblog” zumindest “Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung des Beschwerderechts” vorlägen.

*) Korrektur, 10.3.2008: Wir hatten an dieser Stelle (anders als in der ausführlichen Fassung) versehentlich und fälschlicherweise “Schaden” statt “Nachteil” geschrieben. In der aktuellen Ausgabe des “Medium Magazins” heißt es, “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich habe die Zeitschrift “gern” auf diesen Fehler hingewiesen:

Wenn die “Bildblog”-Macher schon bei “Bild” so genau hinschauten, sollten sie doch bitte auch selbst genau arbeiten.

Nachtrag, 12.3.2008: Das Plenum des Presserats hat entschieden, dass wir den Presserat mit unseren Beschwerden nicht “missbraucht” haben.

  

Gegen “Spielplatz für Medienblogger”

Der Verlag Axel Springer versucht zu erreichen, dass die B-Blog GbR (Christoph Schultheis, Stefan Niggemeier), die BILDblog betreibt, keine Beschwerden mehr beim Deutschen Presserat einreichen darf. Er argumentiert dabei wie folgt:

Nach Ansicht von Springer “manipuliert” BILDblog durch die Inanspruchnahme des Presserates die journalistische Berichterstattung. Der Presserat gibt die Argumentation des Verlages so wieder:

B-Blog inszeniere die Wirklichkeit, die sie selbst zum Gegenstand ihrer journalistischen Berichterstattung mache, und verstoße somit selbst gegen journalistische Grundsätze wie Wahrhaftigkeit und Glaubwürdigkeit. (…)

Nach der Präambel des Pressekodex sollten alle Journalisten ihre publizistische Aufgabe unbeeinflusst von persönlichen Interessen und von sachfremden Erwägungen wahrnehmen. Gegen diesen Grundsatz verstießen daher Journalisten der B-Blog GbR, indem sie den Presserat mit einer Flut von kommerziellen, also sachfremd motivierten Beschwerden anriefen, um daraus Stoff für ihre Berichterstattung zu gewinnen. Damit verbunden sei eine Verfälschung der Beschwerdestatistiken, wodurch zugleich das Wahrhaftigkeitsgebot verletzt werde. Eine Aufnahme dieser Beschwerden in die Statistiken des Presserats sei wegen der künstlichen Beschwerdehäufung für BILD nicht hinnehmbar. Dies wäre wegen ungerechtfertigtem Imageverlust auch mit einem unangemessenen und schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteil verbunden.

Mit den Beschwerden gehe es uns “offenkundig nicht darum, Missstände aufzuzeigen, sondern darum, beim Presserat Vorgänge zu erzeugen” und diese für unsere “gewerbliche Tätigkeit einzusetzen”, paraphrasiert der Presserat Springers Argumentation weiter:

Es sei nicht absehbar, welches Ausmaß diese Arbeitsbeschaffungsaktion noch erreichen werde, wie viele Beschwerden noch folgen könnten. Die Aktion müsse deshalb grundsätzlich beendet werden.

Springer bezieht sich auf die Grundsätze aus der Rechtsprechung ordentlicher Gerichte, die in “künstlichen” oder “konstruierten” Rechtsstreitigkeiten Entscheidungen in der Sache mangels Rechtsschutzbedürfnis ablehne. Der Verlag bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1976, 258), wonach niemand ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren zur Verfolgung zweckwidriger Ziele ausnutzen dürfe.
Zudem riskiere der Presserat, sich selbst “lahm zu legen”:

Nachahmer würden aufgerufen, den Presserat und Verlage auf gleiche Weise zu instrumentalisieren. Der Presserat liefe Gefahr, künftig zum Spielplatz für Medien-Blogger zu werden. (…) Seine Akzeptanz bei den Redaktionen als Instanz der Selbstkontrolle würde er einbüßen.

“Bild”-Kritik als Geschäft

Nach Ansicht der Axel-Springer-AG verfolgt die B-Blog GbR zwar vielleicht auch “presseethische”, vor allem aber kommerzielle Interessen. Sie begründet das in den Worten des Presserates wie folgt:

“So werde auf der Seite Werbung geschaltet. Es werde ein sogenannter BILDblog-Shop betrieben, in dem man T-Shirts und Trinkbecher kaufen könne, die mit der Bezeichnung BILDblog.de gekennzeichnet seien. Zudem könnten Besucher über diese Plattform Bücher kaufen, wobei der Beschwerdeführer bei jedem erfolgreichen Buchverkauf eine Provision erhalten dürfte. Auch ein Abo sei für 12 Euro erhältlich. Da dieses Umsatzsteuer beinhalte, gehe man davon aus, dass die wirtschaftliche Tätigkeit der B-Blog GbR offenbar einen Umfang erreicht habe, der umsatzsteuerpflichtig sei.”

Ausführlich führte Springer gegenüber dem Presserat Belege dafür auf, dass es sich bei BILDblog um ein kommerziell ausgerichtetes Unternehmen handele (siehe Kasten rechts) und daher als “Berufs-Beschwerdeführer” anzusehen sei:

Auch die Glaubwürdigkeit des Presserats stehe auf dem Spiel, wenn kommerzielle Anbieter die Institution der Presse-Selbstkontrolle benutze, um eine “Leserbindung” zu schaffen, die die Grundvoraussetzung für die verschiedenen Erlösmodelle darstelle. (…)

Daher sei die Verfolgung kommerzieller Interessen in Verbindung mit Presse-Ethik deutlich anders zu bewerten als etwa politische Interessen. Letztere fördere die öffentliche Meinungsbildung, erstere diene der Gewinnmaximierung der Beschwerdeführer. Den Betreibern gehe es also darum, sich auf einfachem Wege Material für ihre gewerbliche Tätigkeit zu verschaffen.

Unverbesserlich III

Nein, es vergeht in der Tat kaum ein Tag, an dem “Bild” nicht irgendjemandes Persönlichkeitsrechte verletzt. (Der Verlag, in dem “Bild” erscheint, hat sich zwar u.a. verpflichtet, das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen zu achten und in der Regel keine Informationen in Wort und Bild zu veröffentlichen, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Darum, ob diese Selbstverpflichtung auch umgesetzt wird, kümmert sich verlagsintern aber offenbar niemand.) Nahezu täglich zeigt “Bild” beispielsweise Fotos, die unzulässigerweise eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen. Und immer wieder mag sich (insbesondere für Boulevardjournalisten) natürlich die Frage stellen, ob das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht doch überwiegt.

Aber es gibt Fälle, da ist diese Frage schon beantwortet.

So hatte der Presserat die “Bild”-Zeitung beispielsweise 2004 öffentlich gerügt, weil sie das Foto einer jungen Frau zeigte, der vorgeworfen wurde, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Im vergangenen Jahr veröffentlichte “Bild” abermals das Foto einer Frau, der vorgeworfen wurde, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Der Presserat missbilligte das: “Bild” hätte “auf eine erkennbare Darstellung der Betroffenen verzichten müssen” (wir berichteten).

Und heute?

Heute zeigt “Bild” wieder das Foto einer Frau, die verdächtigt wird, ihr neugeborenes Kindes getötet zu haben. Die Veröffentlichung unterscheidet sich nur insofern von den anderen beiden, vom Presserat beanstandeten, als “Bild” dort die Betroffenen ebenso halbherzig wie unzureichend anonymisiert hatte — wohingegen “Bild” sich heute sogar diese Mühe spart (siehe Ausriss, Unkenntlichmachung von uns).

Der zugehörige “Bild”-Artikel beginnt mit dem Wort:

"Warum?"

Im vergangenen Jahr hatte “Bild” die identifizierende Berichterstattung im Nachhinein u.a. damit zu rechtfertigen versucht, dass der Sachverhalt im Ort Stadtgespräch gewesen sei…

Hauptsache, das Nummernschild ist verpixelt

Erfahrene Fotografen machen am Tatort häufig auch solche Fotos, die keine Persönlichkeitsrechte verletzten und – ohne allzu große Bedenken und sogar ohne Unkenntlichmachung – von Medien veröffentlicht werden können.

Bünde, Rohrbombe, Amtsgericht, Scharfschützen, SEKLaienfotografen hingegen…

…knipsen drauflos und schicken ihre Fotos anschließend als “BILD-Leser-Reporter” an “Bild”. Und bei Bild.de werden die dann veröffentlicht – offenbar ebenfalls ohne allzu große Bedenken, vor allem aber (vom Nummerschild abgesehen!) ohne Unkenntlichmachung (siehe Ausrisse).

Laut Pressekodex* allerdings (der sich als “Leitfaden für die journalistische Arbeit” versteht) soll, wenn Anhaltspunkte für die mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters vorliegen, eine “Abbildung unterbleiben”.

Und da der hier abgebildete Mann schon vor seiner Tat in psychiatrischer Behandlung gewesen ist und, wie sogar Bild.de selbst schreibt, nach seiner Tat “in die Psychiatrie” gebracht wurde, spricht wohl alles dafür, dass Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit des Täters vorliegen.

Gut möglich, dass der Laienfotograf das nicht wusste – und diesen komischen Pressekodex gar nicht kennt. Aber er hat die Fotos ja auch nicht veröffentlicht.

*) Für Verstöße gegen den Pressekodex in Online-Angeboten sieht sich der Presserat nur dann zuständig, wenn sie “von Zeitungs-, Zeitschriftenverlagen und Pressediensten in digitaler Form verbreitet wurden und zeitungs- oder zeitschriftenidentisch sind”. Das ist beim Bild.de-Bericht über den abgebildeten Mann nicht der Fall, denn die gedruckte “Bild” berichtete anders. Der Presserat hat zwar kürzlich angekündigt, dass der Pressekodex in Zukunft auch für die Online-Angebote von Zeitungen und Zeitschriften gelten soll. Ob das irgendwas ändert, ist fraglich. Schließlich sind Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie die oben geschilderte nicht deshalb verantwortungslos, weil man damit riskiert, sich eine Rüge des Presserats einzufangen, sondern weil sie die Persönlichkeitsrechte verletzen.

Blättern:  1 ... 44 45 46 ... 56