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Nein heißt Ja

Als Franz Josef Wagner so alt war wie der in der Türkei wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs inhaftierte Marco W., schrieben wir das Jahr 1960.

In §175 StGB beispielsweise hieß es: “Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.”* Connie Francis sang: “Die Liebe ist ein seltsames Spiel”, Rocco Granata besang seine “Marina” (“Doch eines Tages traf ich sie im Mondschein / ich lud sie ein zu einem Glase Rotwein / und Liebling wie ich frage willst du mein sein / gab sie mir einen Kuss und das hieß ja”), und die Antibabypille kam gerade erst auf den Markt.

So war das 1960, als Franz Josef Wagner 17 Jahre alt war. Heute ist Wagner 63 und schreibt seine tägliche “Bild”-Kolumne an “Marco, zzt. in türkischer Haft”.

“Was hast du getan,” fragt Wagner, “das Dich zum U-Häftling macht?” Und Wagner hat auch eine Antwort. Sie sieht ein bisschen anders aus, als etwa die fundierte Zusammenfassung auf lawblog.de, ist dafür aber kürzer:

Du hast ein Mädchen geküsst, das Du unter der Sonne von Antalya, Türkei, kennen gelernt hast. (…) An einem Kuss ist nichts Abscheuliches — abscheulich sind die 5, 10 Sekunden danach, wo Du als Junge deinen Verstand verlierst, dem Mädchen etwas antust, was sie will und nicht will. Das ist Dein Verbrechen.

Tausende und Abertausende junge Menschen begehen diese Verbrechen jede Nacht. (…) Du bist der erste Junge, der im Gefängnis sitzt, weil er die Frauen nicht versteht.

Wenn sie ja sagen, meinen sie nein. Und wenn sie nein sagen, meinen sie ja. Das, mein Lieber, kannst Du mit 17 nicht wissen – das kannst Du erst wissen, wenn Du so alt bist wie ich.

Vermutlich darf man den letzten Satz nicht wörtlich nehmen. Denn es gibt ja Menschen, die auch schon 63 sind und trotzdem noch nicht so alt, dass die all das vergessen haben, was man zivilisatorischen Fortschritt nennen könnte oder auch nur gesunden Menschenverstand. Denen der sogenannte “Ewanchuk-Case” noch etwas sagt, und bei denen noch nicht jede Erinnerung an die zahllosen “No means No”– oder “Nein heißt Nein”Kampagnen ausgelöscht wurde.

Darauf muss man erst einmal kommen: Dass der Verdacht, dass eine 13-jährige sexuell missbraucht wurde, irgendetwas damit zu tun hat, dass die Frauen so schwer zu verstehen sind und immer das Gegenteil von dem sagen, was sie meinen. Dafür muss man auch nicht das Alter von Franz Josef Wagner erreichen. Dafür muss man schon Franz Josef Wagner sein.

Danke für die vielen Hinweise!

*) Versehentlich hatten wir an dieser Stelle zunächst §175 StGB zitiert, wie er 1960 in der DDR galt. Wir bitten das zu entschuldigen.

“Bild” ekelt es vor sich selbst

WIDERLICH! Porno-Produzent wirbt mit Katja RiemannEin Sexfilm-Produzent entdeckt, dass der neue Freund von Schauspielerin Katja Riemann in mehreren seiner Hardcore-Pornos mitgewirkt hat, und versucht nun, aus dieser Tatsache Kapital zu schlagen.

“Bild” spricht heute von einer “widerlichen Kampagne”, und wir würden da ausnahmsweise nicht widersprechen. “Bild” wörtlich:

Und ER steckt hinter dieser widerlichen Kampagne: Pornoproduzent Fritz Gröger (58).

Und auch das scheint zu stimmen. Denn auf Gröger berief sich diejenige Zeitung, die am Samstag groß auf der Titelseite mit der widerlichen Kampagne begann: die “Bild”-Zeitung.

Ihr Neuer war Porno-Star

“Bild” schrieb:

Katja Riemann: Ihr Neuer drehte drei Pornofilme

Pornoproduzent Fritz Gröger (58) aus Ochsenburg (Baden-Württemberg) zu BILD: “Ich habe B.* im Frühstücksfernsehen entdeckt — an der Seite von dieser Schauspielerin. Ich dachte mir gleich “‘Hey, den kenn ich doch!'”

*) Name von uns anonymisiert.

Zu Grögers widerlicher Kampagne gehörte es, die “Bild”-Zeitung mit mehreren Fotos aus den Pornofilmen zu versorgen, die “Bild” notgedrungen abdruckte, ebenso wie das von Gröger zur Verfügung gestellte Foto des Darstellers mit Personalausweis und Vertrag. Gröger schreckte nicht einmal davor zurück, “Bild” detailliert zu berichten, wie die entsprechenden Filme heißen und wo sie zu erwerben sind, und die Zeitung kam ihrer Chronistenpflicht nach:

Die Filme tragen die Namen “Inferno, Vol.2” und “Torture, Vol.3”. Der dritte Film kommt in wenigen Monaten auf den Markt, hab noch keinen Titel. Die Filme (…) sind bei “Beate Uhse” und in gut sortierten Videotheken erhältlich. Die Handlung: Gruppensex in allen erdenklichen Lagen.

(Genauere Preisangaben und Hotline-Nummern fehlen erstaunlicherweise.)

In seine widerliche Kampagne spannte Gröger dann anscheinend auch noch Sandra B. (29) ein, eine mehrfache Partnerin von B. in den Pornos.

Sex-Model erzählt: So war mein Porno-Dreh mit Katja Riemanns Berliner Freund

“Bild” zeigte pflichtschuldig ein großes Foto von Sandra B. im Lederdress, beschrieb ihre Rolle in den Filmen, ließ sich von ihr erklären, wie angenehm die Zusammenarbeit mit dem Mann war, und sah sich gezwungen, die Begegnung der beiden mit einem Bild zu dokumentieren, das Sandra B. beim Geschlechtsverkehr mit ihm zeigt, während sie einen anderen Mann oral befriedigt.

Zu Komplizen in der widerlichen Kampagne wurden dann noch fünf prominente Frauen (Jasmin Wagner, Andrea Ballschuh, Brzeska, Kristina Bach und Jana Ina), die für “Bild” Riemanns private Situation kommentieren mussten.

Schlimm, diese Porno-Produzenten. Schlachten so eine Geschichte skrupellos aus und ziehen nicht nur die arme Katja Riemann, sondern auch eine große deutsche Boulevardzeitung mit in den Dreck. Widerlich.

PS: Katja Riemann und ihr Freund gehen juristisch gegen “Bild” vor.

6 vor 9

Wer hat Angst vor Google?
(arte.tv, Video, 87 Minuten)
Sehen Sie den Dokumentarfilm “Wer hat Angst vor Google?” in der Gesamtlänge. Das Video steht Ihnen während 7 Tagen nach der Ausstrahlung zur Verfügung.

Mercedes Bunz über das Internet als Waldspaziergang (+)
(elektrischer-reporter.de, Video, 11 Minuten)
“Man wird dieser Informationsüberflutung überhaupt nicht Herr?, sagt Mercedes Bunz und meint damit nicht die unendlichen Weiten des Webs, sondern die Eindrücke während eines Waldspaziergangs.

Der Großstadt-Indianer
(taz.de, Alexander Kühn)
Seine Briefe an die “Bild”-Leserschaft sind so unberechenbar wie seine ganze Karriere. Die Legenden über ihn sind wie Wanderdünen. Sagt er. Wie tickt Franz Josef Wagner?

10 Gründe, warum man Joost mögen muss
(zweinull.cc, Martin)
Noch befindet sich die Internet-TV-Software Joost in der geschlossenen Beta-Phase. Der offizielle Start steht jedoch kurz bevor.

dpa kauft youtube
(popkulturjunkie.de)
Mittlerweile haben 45 Nachrichten-Websites eine dpa-Meldung übernommen, ohne sie zu lesen. Darin heißt es zu einem “Spiegel”-Interview mit RTL-Boss Gerhard Zeiler: “Er hätte auch ‘niemals YouTube für so viel Geld gekauft’ wie der Medienriese Rupert Murdoch.” YouTube? Murdoch? Da passt doch etwas augenscheinlich nicht zusammen.

Werder Bremen – Alemannia Aachen 3-1 Diego goal
(youtube.com, Video, 1:08 Minuten)
Diegos Tor des Wochenendes, ein Treffer aus 60 Metern.

Böser Politiker mit acht Buchstaben

Irrer vom Iran,

weil die mehrfache Erwähnung Ihres Namens, Präsident Mahmud Ahmadinedschad, mich zeilenmäßig den halben Brief kostet, darf ich Sie im folgenden kurz Irrer nennen. Ihr militanter Haß auf Israel hat alle Symptome eines Geisteskranken. Größenwahn und Paranoia.

Franz Josef Wagner am 15. Dezember 2005 in “Bild”

Seit ungefähr einem Jahr nennt “Bild” den iranischen Präsidenten nicht mehr nur mit großer Berechenbarkeit den “Irren von Teheran”, sondern auch mit ähnlicher Konsequenz einen “Diktator” oder den “irren Diktator”.

Als “Diktator” werden heute landläufig politische Herrscher bezeichnet, die mit unbeschränkter, absoluter Macht regieren. Das trifft auf Ahmadinedschad nicht zu. Der Iran ist zwar ein autoritärer Staat, hat aber republikanische und demokratische Elemente. Ahmadinedschad wurde 2005 vom Volk aus sieben zugelassenen Kandidaten gewählt. Seine Amtszeit dauert vier Jahre, er kann nur einmal wiedergewählt werden. Der Präsident ist nur der zweithöchste Vertreter seines Landes. Der ungleich mächtigere Oberste Rechtsgelehrte Ajatollah Chamenei ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, trifft wichtige außenpolitische Entscheidungen und hat überhaupt das letzte Wort. Aus seinem Umfeld ist in der letzten Zeit auch deutliche Kritik an Ahmadinedschad geäußert worden.

Natürlich kann man es sich, wie “Bild”, so einfach machen, die Staats- und Regierungschefs dieser Welt in Gut und Böse, gefährlich und ungefährlich teilen und die Bösen “Diktatoren” und die Gefährlichen “Irre” nennen. Man muss dafür allerdings die eigentliche Bedeutung des Wortes “Diktator” aufgeben.

Rechtsweg ausgeschlossen

Der Rechtsanwalt der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt, Hellmuth Jipp, hat die “Bild”-Zeitung in einer Abmahnung aufgefordert, Mohnhaupt nicht mehr “schlimmste Terroristin” oder “Mörderin” zu nennen. “Bild” nimmt das heute zum Anlass, Mohnhaupt in einem großen Seite-2-Text mehrfach “Mörderin” und “Terroristin” zu nennen:

"Jetzt schickt sie ihren Anwalt los: Terroristin Mohnhaupt will nicht mehr

Und nachdem “Bild”-Kolumnist Franz Josef Wagner bereits am Montag “unfassbar” fand, dass “in unserem Land eine Mörderin die Chance hat, glücklich zu werden” (was er in seiner heutigen Kolumne bekräftigt), empört “Bild” sich heute darüber, dass sich “nicht nur Mohnhaupt”, sondern auch andere ehemalige RAF-Mitglieder auf “ihr Recht auf ‘Resozialisierung'” berufen, das (wir erinnern uns) vor rund 34 Jahren vom Bundesverfassungsgericht zum grundrechtlichen Anspruch erklärt wurde.

Und “Bild” findet noch etwas anderes “unfassbar”.

Es ist unfassbar! Sie bombte und mordete, um den deutschen Rechtsstaat, das “Schweinesystem BRD”, zu vernichten! Dafür bekam sie lebenslänglich. Der Rechtsstaat ließ sie nach 24 Jahren auf Bewährung frei — um ihr eine zweite Chance zu geben. Und nun will RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt (gerade vier Tage auf freiem Fuß) denselben Rechtsstaat benutzen, um nicht mehr “Terroristin” genannt zu werden! Auch nicht “Mörderin”!

Darüber, ob der “Rechtsstaat” (also zunächst das Hamburger Landgericht) ihr da Recht geben sollte, darf und kann man streiten.

Nicht streiten darf und kann man hingegen darüber, dass jeder Mensch — und das schließt Mörder und Terroristen ein — “in unserem Land” selbstverständlich das verfassungsmäßige Recht hat, den Rechtsweg zu beschreiten. Das weiß doch jedes Kind. “Bild” aber ist offenbar der Meinung, dass das für ehemalige RAF-Terroristen nicht gelten soll. Indem sie nämlich Mohnhaupt vorwirft, “denselben Rechtsstaat benutzen” zu wollen, der sie entlassen habe, “um ihr eine neue Chance zu geben”, spricht “Bild” ihr dieses Recht ab.

Kurz korrigiert (321)

Franz Josef Wagner schreibt heute an das “liebe Eisbär-Baby Knut”:

Man hat Dir Antibiotika gespritzt, weil es in der Antarktis keine Viren und Bakterien gibt.

Wenn das Geld bei “Bild” nicht für eine richtige Schlussredaktion reicht — vielleicht würde es schon helfen, die Artikel wenigstens Kindern zur Kontrolle vorzulegen.

Nachtrag, 21.25 Uhr:
Erschwerend kommt hinzu, dass Antibiotika bekanntlich gegen Viren überhaupt nicht helfen. Und genau genommen gibt es sowohl in der Antarktis als auch der Arktis sehr wohl Bakterien. Aber das ist nun auch schon fast egal.

Danke an Christian N., Benjamin G., Neil G. und all die anderen Hinweisgeber!

Kurz korrigiert (315)

Nachdem “Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner gestern bereits (wie berichtet) die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt fälschlicherweise als “begnadigt” bezeichnet hatte, macht er heute wieder einen Fehler.* Wagner schreibt:

Der Bundesgerichtshof hat nun für die Vielleicht-Väter entschieden und gegen die Lügenmütter.

Es war natürlich das Bundesverfassungsgericht. Die Kollegen aus der “Bild”-Redaktion wussten das und haben Wagner trotzdem wieder nicht korrigiert. Aber deswegen zu behaupten, dass bei “Bild” niemand mehr liest, was Wagner da so zusammen schreibt, wäre natürlich eine gemeine Unterstellung.

Mit Dank für den sachdienlichen Hinweis.

*) Gestern hatten wir an dieser Stelle noch der Fairness halber die Möglichkeit formuliert, dass Wagner sich extrem gut mit Rechtsthemen auskenne — ein Hinweis, auf den wir rückblickend auch getrost hätten verzichten können.

RAF — Freilassung fordert erstes Opfer

Sie sind oft klein und unscheinbar, bloßer Kitt zwischen Satzteilen. Aber es wäre ein Fehler, Konjunktionen gering zu schätzen. Franz Josef Wagner weiß das. Als er noch Chefredakteur der Berliner Boulevardzeitung “B.Z.” war, verdankte er der Konjunktion “aber” diese legendäre Überschrift:

Pandabärin unfruchtbar — aber Schumi zweites Baby

Lustig.

Wir wissen nicht, ob sie in der “Bild”-Redaktion gestern auch gelacht haben, als ihnen ein ähnlicher Trick mit einer anderen Konjunktion für die heutige Schlagzeile einfiel:

Terroristin kommt FREI! ...und Witwe Schleyer nach Kollaps in Klinik

Weniger lustig, aber viel wirkungsvoller.

Denn wer liest schon bis ganz ans Ende der zugehörigen, fast ganzseitigen “Bild”-Berichterstattung, um dort zu erfahren, dass es gar keinen Zusammenhang zwischen der Gerichtsentscheidung und dem “Kollaps” der Witwe von Hanns-Martin Schleyer gibt. Dass es ihn nicht einmal geben kann, weil Frau Schleyer laut “Bild” bereits “am Freitag, drei Tage vor der Entscheidung des Stuttgarter Oberlandesgerichts” ins Krankenhaus eingeliefert wurde.

Danke auch an Josh M.!

“Bild”-Kolumnist begnadigt RAF-Terroristin

Das Stuttgarter Oberlandesgerichts (OLG) hat gestern entschieden, dass die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt im März nach 24 Jahren Haft entlassen werden soll. Und “Bild” erklärt in einem Seite-2-Text, warum die Freilassung nach “Recht und Gesetz” erfolge:

Denn: Nach dem Strafgesetzbuch (§ 57 a) bedeutet “lebenslange Freiheitsstrafe” nicht unbedingt Haft bis zum Tode. Nach frühestens 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn nicht die “besondere Schwere der Schuld die weitere Vollstreckung gebietet”. In diesem Fall setzt das Gericht eine Mindesthaftdauer fest — bei Mohnhaupt waren es 24, bei Klar 26 Jahre!

"Post von Wagner: Begnadigte Brigitte Mohnhaupt"“Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner allerdings hat das entweder nicht gelesen, oder er hat es nicht verstanden. Und offenbar hat er auch sonst nicht viel gelesen.* Denn Wagner schreibt heute an die “Begnadigte Brigitte Mohnhaupt”. Im Text heißt es:

Die deutsche Justiz hat Sie, vielfache Mörderin, Brigitte Mohnhaupt, begnadigt.

Das ist falsch. “Die deutsche Justiz” kann niemanden begnadigen. Eine solche Entscheidung trifft (im Falle von sogenannten “Staatsschutzdelikten”) der Bundespräsident nach freiem Ermessen. Die Entscheidung über die von “Bild” beschriebene Haftentlassung nach Paragraph 57 a StGB hingegen ist an bestimmte, im Gesetz beschriebene, Voraussetzungen gebunden. Darauf wies das OLG Stuttgart gestern in einer Pressemitteilung (die Wagner offenbar auch nicht kennt) sogar ausdrücklich hin:

Es handelt sich nicht um eine Entscheidung im Gnadenweg, sondern um eine an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebundene richterliche Entscheidung.

Offenbar hat niemand bei “Bild” Wagner auf seinen Fehler aufmerksam gemacht. Aber er passt ja auch ganz gut zur Haltung von “Bild”. So erkennt Hans-Jörg Vehlewald die Mohnhaupt-Entscheidung in seinem Kommentar (“Recht ohne Gerechtigkeit”) zwar als “rechtens” an, findet sie aber ungerecht, weil Mohnhaupt “kein Zeichen von Reue” habe erkennen lassen. Reue allerdings ist keine Voraussetzung für die Freilassung nach Paragraph 57 a StGB. Bei einer Begnadigung hingegen, kann man das so oder so sehen.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

*) Es besteht übrigens auch die entfernte Möglichkeit, dass Wagner an die “begnadigte” Mohnhaupt schreibt, weil er sich extrem gut mit dem Thema auskennt. Tatsächlich wird nämlich die Haftentlassung nach Paragraph 57 a StGB in Juristenkreisen offenbar zuweilen als “kleine Gnade” bezeichnet. Aber das sei hier nur der Fairness halber erwähnt.

Im Zweifel gegen den Angeklagten

Wenigstens kann man “Bild”-Kolumnist Franz Josef Wagner nicht vorwerfen, die Leser über sein Verständnis von den Grundlagen eines Rechtsstaates im Unklaren zu lassen. Im Zusammenhang mit dem Fall Kurnaz/Steinmeier schreibt er heute:

Der Bremer Türke ist für mein Leben nicht so wichtig. Wichtig ist für mich die Sicherheit.

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