SZ-Erdogan-Propaganda, Fake-Gespräche, Umfrage-Gefahren

1. Die Alarmglocken haben versagt
(horizont.net, Ulrike Simon)
Die “Süddeutschen Zeitung” hat eine ganzseitige Anzeige mit Erdogan-Propaganda abgedruckt, in der die Absender der Polit-Botschaft unter anderem schreiben: „Mit Demut und Respekt verneigen wir uns nochmals vor unseren Märtyrern, die ihr Leben im Widerstand gegen den Putschversuch heldenhaft geopfert haben“. Wie konnte es dazu kommen, dass die Anzeige, die von “Spiegel” und “Bild” abgelehnt wurde, bei der “Süddeutschen” abgedruckt wurde? Ulrike Simon hat sich beim Geschäftsführer des Süddeutschen Verlags erkundigt.

2. Aufwachen! Neues Radio mit alten Fehlern
(fair-radio.net, Katharina Thoms)
Durch die Erfolge der unabhängigen Podcaster-Szene aufmerksam geworden, bieten immer mehr etablierte Medien Audioformate an. Doch dabei geht es nicht immer mit rechten Dingen zu. Der “Aufwacher-Podcast von “RP Online” erwecke den Live-Anschein, arbeite jedoch bei Interviews mit eingekauften und vorproduzierten Antworten. Sprich, der Moderator tut nur so, als ob er sich mit dem vermeintlich Interviewten unterhält. “RP Online” zeigt sich leider wenig einsichtsbereit und will die Fake-Gespräche weiter senden: “Wir finden, dass ein Gespräch eine sehr hörerfreundliche Darstellungsform ist. Wir planen derzeit, sie weiterhin zu nutzen.”

3. Die große Quoten-Lüge
(faz.net, Claudius Seidl)
Wird Fernsehen wirklich für die Mehrheit der Bevölkerung gemacht? Claudius Seidl hat seine Zweifel daran und spricht, nachdem er sich die Zahlen genauer angeschaut hat, von der “großen Quoten-Lüge”: “Es ist nicht etwa die Mehrheit, die öffentlich-rechtliche Programme sieht. Es sind jene Leute, welche das Lesen anstrengt und das Ausgehen erst recht, Leute, die vielleicht auch schon genug geredet haben in ihrem Leben und ein paar Abende, in denen das Fernsehen zu ihnen spricht, gut aushalten können. Es sind diese Menschen, welche man auch mit dem harmlosen Quatsch erreicht, schon weil sie für andere Abendvergnügungen wenig Alternativen haben.”
Nachtrag, 11:14 Uhr: Uns ist leider erst jetzt aufgefallen, dass der Text von Claudius Seidl etwas älter ist. Interessant ist er aber (hoffentlich) trotzdem, weil er ein grundsätzliches Problem anspricht.

4. „Kohl sah einen Anschlag auf die Menschenwürde“
(tagesspiegel.de, Thomas Eckert & Joachim Huber)
Der “Tagesspiegel” hat sich mit ZDF-Chefredakteur Peter Frey über das “Morgenmagazin” unterhalten. Als man mit dem Format vor 25 Jahren startete, war man vergleichsweise spät dran. Nun schauen in der Spitze gegen 8 Uhr morgens zwischen 800.000 und einer Million Zuschauer zu. Auf die teilweise recht bunte Themenmischung angesprochen, entgegnet Frey: “Wir versuchen, die Lebenswirklichkeit abzubilden. Und da geht es bekanntlich bunt zu. Wir sind ein Supermarkt, in dem es frische, aktuelle Ware, aber eben auch schöne, interessante und manchmal auch einfach unterhaltsame Dinge gibt.” Nun ja, in vielen Supermärkten liegen auch Dinge aus, bei denen man nicht unbedingt zugreifen sollte, weil sie ungesund, fragwürdig hergestellt oder verfallen sind, aber wir wollen Herrn Frey nicht seine Geburtstagslaune verderben.

5. Mitmachen und gewinnen
(sueddeutsche.de, Kathrin Hollmer)
Viele Online-Medien nutzen Online-Umfragen nicht nur zur Einholung eines Meinungsbilds, sondern um Besucher länger auf ihren Seiten zu halten. Doch die Umfragen lassen sich leicht manipulieren z.B. durch mehrfache Stimmabgabe. Die Ergebnisse sind daher nur mit Vorsicht zu genießen; ein Umstand, dem kurz vor der Bundestagswahl besondere Bedeutung zukommt. Nun hat ein Grünen-Politiker mit journalistischem Hintergrund eine Beschwerde beim Presserat eingereicht: “Ein journalistisches Umfeld erhöht die Glaubwürdigkeit von Online-Umfragen, manipulierbare Online-Umfragen allerdings gefährden die Glaubwürdigkeit des journalistischen Umfelds.”

6. Standard-Namen, Standard-Schuhe, Standard-Marotten
(dwdl.de, Jan Freitag)
Fernsehen ist eine Welt voller Klischees. Jan Freitag hat seinen Blick auf die scheinbar belanglosen Randaspekte gerichtet und auch dort viele wiederkehrende Muster ausgemacht. Von der Namensgebung, den Darstellern bis hin zu den Requisiten. (Beispiel Personenkraftwagen: “Autos sind Distinktionselemente. Da all die Neoheimatfilmcharaktere lässig sind wie Graubrot, öffnet der Heckflossenbenz in “Um Himmels Willen” eine Klostertür zur Moderne”

Redaktioneller Hinweis: Wegen der besonderen Bedeutung des Themas folgt heute eine Spezialausgabe zum G20-Gipfel und dem Umgang mit den Medien bzw. der Medienresonanz auf die Geschehnisse.

“… der ja in so einer Debatte auch nicht ganz irrelevant ist”

Bei seiner Suche nach Personen, die den am Montag erschienenen G20-“Verbrecher”-Fahndungsaufruf von “Bild” und Bild.de toll finden, ist “Bild”-Oberchef Julian Reichelt auf Bayerns Justizminister Winfried Bausback gestoßen. Der hatte bei Facebook etwas zu der Aktion des Boulevardblatts gepostet, und diese Aussage zitierte Reichelt später in einem Interview mit “radioeins”.

Er sagte dort:

Der bayerische Justizminister zum Beispiel, der ja in so einer Debatte auch nicht ganz irrelevant ist, sieht das anders und schreibt auf Facebook (…)

Reichelt las dann zwei Passagen aus diesem Posting von Bausback vor:

Der Fahndungsaufruf von Bild ist meiner Meinung nach zu begrüßen und nicht zu kritisieren! Es besteht ein hohes Interesse der Gesellschaft die linksradikalen Extremisten zu finden. Laserpointer gegen Polizeihubschrauber, Stahlkugeln, Molotowcoctails: Wer das Leben seiner Mitmenschen so gering achtet, hat kein Recht auf Annonymität. Und warum soll die Freie Presse hier nicht zur Aufklärung beitragen?
(Unkenntlichmachungen durch uns.)

Winfried Bausback hat dann offenbar noch einmal darüber nachgedacht, ob es wirklich so toll ist, wenn Zeitungsredaktionen oder Privatpersonen oder sonst wer, der nicht zur Exekutiven des Landes zählt, öffentliche Fahndungsaufrufe in Umlauf bringt. Knapp zwei Tage nach seinem ersten Posting zum Thema schreibt er:

Mit meinem persönlichen Post vom 11.7.2017, 12:27 h bin ich über das Ziel hinausgeschossen. Deshalb hier nochmals zur Klarstellung: Es war und ist für mich überhaupt keine Frage: Die Verfolgung und Ahndung von Straftaten sind alleinige Aufgaben des Staates. Ich habe in der Vergangenheit immer betont und betone auch hier: Effektive Strafverfolgung durch unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften gehört zum Markenkern unseres Rechtsstaates. Das war so, das ist so und das wird auch so bleiben. Ich hoffe, dass Polizei und Staatsanwaltschaft möglichst schnell und möglichst viele der Hamburger Kriminellen ermitteln, damit sie auch entsprechend bestraft werden können. Der Rechtsstaat muss hier eine ganz klare Kante zeigen! Und ein Zweites: Es ist sehr wichtig, dass die Gesellschaft als Ganzes ein starkes Signal setzt: In Deutschland ist kein Platz für Extremisten, egal ob links, rechts oder islamistisch geprägt. Darum geht es mir! Wie die meisten Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland war und bin auch ich persönlich empört darüber, dass vermummte Chaoten und Linksextremisten aus ganz Europa eine Großveranstaltung wie den G20-Gipfel dazu missbrauchen, um aus ideologischer Verblendung ganze Stadtteile einer deutschen Großstadt zu verwüsten. Das Recht der freien Meinungsäußerung und die Demonstrationsfreiheit sind für unsere Demokratie unerlässlich. Aber niemand hat das Recht, unter dem Deckmantel dieser Freiheiten Straftaten zu begehen. So etwas darf nicht sein. Wenn man die Bilder der Krawalle live im Fernsehen sieht, die beispiellose Brutalität, die Zahl der verletzen Polizisten, die Schäden für Unbeteiligte, dann macht dies einfach wütend und traurig. Aus dieser persönlichen Empörung heraus habe ich meinen Post verfasst.

Die Aussage eines bayerischen Justizministers soll “in so einer Debatte” laut Julian Reichelt ja “auch nicht ganz irrelevant” sein.

Mit Dank an Jona C. S. für den Hinweis!

Nach-G20-Angst, Aktion Geschäftsfreund, Grünes FDP-Foul

1. Seit ich bei #G20 war, habe ich Angst
(metronaut.de, Tim Lüddemann)
Tim Lüddemann ist ein demonstrationserprobter und erfahrener Journalist, der in den vergangenen Jahren schon allerhand erlebt hat. Doch noch nie hätte er sich im Nachgang seiner Arbeit so unwohl gefühlt, wie nach den G20-Protesten. Das läge auch am Verhalten der Polizei und des gesellschaftlichen Umgangs damit: “Ich bekomme Angst, wenn ich höre, wie die Parteienpolitik und die Zivilgesellschaft im Nachhinein über die Proteste sprechen. Die Gewalt und die Verfehlungen der Polizei werden gar nicht thematisiert. Stattdessen große Dankesbekundungen und Inschutznahme vor jeglicher Kritik. Die Polizei ist keine unfehlbare Kraft und in einem Rechtsstaat und in einer Demokratie sollte ihr Handeln kritisch begleitet werden. Nur in autoritären Regimen werden Sicherheitskräfte kritiklos gewürdigt und nicht hinterfragt.”

2. Streit um Akten in Privatarchiven
(taz.de, Christian Rath)
Ein spannender Fall: Die Journalistin Gaby Weber recherchiert seit Jahren über die „Aktion Geschäftsfreund“. Dahinter steckt ein geheimer 630-Millionen-DM-Kredit, mit dem die Bundesrepublik in den 1960er Jahren das israelische Atomwaffenprogramm in der Wüste Negev finanzierte. Die Recherche gestaltet sich jedoch schwierig, denn die Akten dazu stehen nicht, wie vorgesehen, im Bundesarchiv, sondern wanderten nach dem Tod der beiden Drahtzieher der Aktion zur CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Historischen Institut der Deutschen Bank. Weil man sich dort wenig bis gar nicht auskunftsfreudig zeigt, hat Gaby Weber gegen die Bundesrepublik geklagt: Das Bundesarchiv möge auf Herausgabe der staatlichen Unterlagen bestehen. Das Verfassungsgericht macht ihr nun Hoffnung, auch wenn es wohl noch Jahre bis zu einer endgültigen Klärung dauern wird.

3. «Gut gemeinter Journalismus ist schlecht für die Welt»
(handelszeitung.ch, Urs Paul Engeler)
Der Schweizer Journalist Urs Paul Engeler kann dem “Impact Journalism”, bei dem es um “positiven” lösungsorientierten Journalismus geht, nicht viel abgewinnen “Zuviel des Guten ist Kitsch. Denn das universelle «Gute», das für alle nur gut ist, gibt es gar nicht, weder individuell noch gesellschaftlich noch wirtschaftlich noch politisch. Real sind einzig (naturgemäß gegenläufige) Interessen, Wettbewerbe, ja Kämpfe. Was dem Schweizer Röntgenkonstrukteur oder dem Eschenzer Campingwirt nützt, schadet ihren Konkurrenten. Was dem israelischen Reporter gut erscheint, bekämpft sein palästinensischer Kollege.”

4. Wie sich Ungarns freie Presse gegen Orbán wehrt
(de.ejo-online.eu, Andreas Neukam & Lukas Dirscherl)
Seit Viktor Orbán im Herbst 2010 in Ungarn regiert, sieht es schlecht aus um die Pressefreiheit. Wenige Monate nach seinem Wahlsieg richtete er eine staatliche Medienbehörde ein, die die Presse drangsalieren und gängeln kann. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind seitdem durch ein restriktives Mediengesetz quasi gleichgeschaltet. Bei privaten Medien setzt man auf eine andere Strategie und lässt sie oft von regierungsnahen Eigentümern aufkaufen. Die wenigen unerschrockenen unabhängigen Medienmacher und Journalisten müssen neue Wege finden, sich zu artikulieren.

5. Christian Jakubetz: “Wann man die Berichterstattung beenden und dafür gute Kumpels spielen sollte
(kress.de, Christian Jakubetz)
In Fachkreisen ist bekannt, dass der ehemalige “Bild”-Chef Kai Diekmann und der jüngst verstorbene Ex-Bundeskanzler Kohl eng miteinander befreundet waren. Das wirft die allgemeine Frage auf, wie nah sich Politiker und Journalisten sein dürfen. Ein von Sympathie getragener Umgang sei möglich. Bei allem, was darüberhinausgehe, werde es schwierig, so der Publizist Christian Jakubetz: “Freundschaft allerdings macht Journalismus unmöglich. Wenn man also tatsächlich mit einem Politiker oder einem Wirtschaftsboss befreundet sein will, bleibt leider nichts anderes übrig: Berichterstattung beenden und dafür dann gute Kumpels spielen.”

6. “Ein Foul der Grünen”
(faktenfinder.tagesschau.de, Kristin Becker & Verena Stöckigt)
Die Grünen haben in den sozialen Medien von ihnen nachlayoutete FDP-Plakate mit untergeschobenen, falschen Zitaten veröffentlicht. Darüber entbrennt nun ein Streit. Die FDP spricht von einem Foul, ein Experte warnt vor Desinformation: “Wenn im Wahlkampf Positionen der Mitbewerber verzerrt dargestellt werden, ist das der Qualität des demokratischen Wettbewerbs nicht zuträglich.” Neben den ethischen Fragen, gibt es aber auch eine rechtliche Komponente. Die FDP wolle jedoch nicht rechtlich gegen die gefälschten Wahlplakate vorgehen.

Richter halten sich an Vorschriften? Das macht “Bild” wütend

Mit der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland kann die “Bild”-Redaktion derzeit nicht viel anfangen. Am Montag veröffentlichte sie eigenmächtig Fahndungsaufrufe, wozu es normalerweise eine richterliche Anordnung braucht. Gestern offenbarte ihr Oberchef sein ganz eigenes Verständnis davon, wann das Recht am eigenen Bild verletzt ist. Und heute sind die Mitarbeiter von “Bild” und Bild.de “wütend”, weil Richter sich an Vorschriften halten:


Während und nach den Ausschreitungen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg gab es einige Festnahmen. Unter anderem wurden 13 Personen in der Nacht von Freitag auf Samstag von der Polizei in Gewahrsam genommen, weil man sie verdächtigte, von einem Hausdach Steine und einen Molotow-Cocktail auf Polizisten geschmissen zu haben.

Diese 13 Personen sind nun alle wieder frei. Und die “Bild”-Medien “wütend”:

Jetzt sind alle — elf Männer und zwei Frauen – wieder frei. Das macht wütend!

Begründung: Die Personen wurden zwar vor Ablauf der Frist zum Gericht gebracht — doch es blieben den Richtern nur zweieinhalb Stunden für Vernehmungen. Teilweise wurden Dolmetscher benötigt. Fünf kamen nicht rechtzeitig dran, mussten freigelassen werden. Den anderen konnten bislang keine konkreten Taten nachgewiesen werden.

Man kann das Ganze noch etwas detaillierter aufschlüsseln, so wie es “Spiegel Online” zum Beispiel getan hat:

Eine Verlängerung der Ingewahrsamnahme scheiterte demnach in fünf Fällen daran, dass die Polizei die 13 Anträge hierfür so kurzfristig einreichte, dass die hoch belastete Nebenstelle des Amtsgerichts Hamburg nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine Entscheidung darüber habe treffen können.

In vier Fällen habe mangels Anhaltspunkten für die Beteiligung an den Gewalttaten die Freilassung angeordnet werden müssen. In weiteren vier Fällen sei die Ingewahrsamnahme bis zum Sonntag beziehungsweise Montag verlängert worden, dann waren auch diese Personen freigekommen.

Acht der 13 Personen konnte also keine konkrete Straftat zugeordnet werden, die anderen fünf wurden aus Zeitmangel nicht überprüft.

Das macht die Leute bei “Bild” und Bild.de also “wütend”: Dass man Personen, bei denen man aktuell nicht sicher sagen kann, dass sie irgendetwas Illegales getan haben, nicht einfach wegsperrt.

BILDblog dankt

Wir sind spät dran — kommen wir also gleich zur Sache: Vielen lieben Dank an all diejenigen, die uns im vergangenen Monat finanziell unterstützt und damit sichergestellt haben, dass es hier beim BILDblog weiterhin Medienkritik geben kann.

Sollte Ihr Name noch nicht in der Liste unten auftauchen, obwohl Sie große Lust hätten, mal einen Dank vom BILDblog zu bekommen — kleiner Tipp: Es ist ganz einfach, uns zu unterstützen. Und Leuten, die einen Dauerauftrag einrichten, danken wir auch jeden Monat aufs Neue.

Für die tolle Hilfe im Juni möchten wir uns bedanken bei:

Achim K., Alexander H., Andrea S., Andreas B., Andreas F., Andreas K., Andreas N., Andreas P., Andreas W., Angela Z., Anja C., Anna S., Annika C. H., Arne L., Athanasios M., Bastian P., Benedikt S., Benjamin M., Berenike L., Bernd H., Björn T., Bo G., Bodo S., Carsten S., Christian B., Christian R., Christoph M., Daniel H., Daniel I., Dario S., David R., Dennis B. H., Dietmar N., Dirk A., Dominique T., Dorothea A., Ekkart K., Fabian L., Fabian Ü., Felix M., Florian E., Florian J., Frank W. B., Frank W., Guido R. S., Hannes B., Hannes R. S., Hans-Christian O., Heiko H., Heiko K., Helmut P., Henning R., Henning W., Holger K., Ingo v. L., Inis H., Jacob D., Jan N. K., Jan O. W., Jan P., Jens B., Johannes L., Johannes P., Johannes S., Jonas S., Jörn L., Julia T., Jürgen H., Kathrin G., Katja P., Katrin U., Kevin S., Klaus W., Leonard B., Ludwig B., Manuel O., Marc S., Marcel B., Marco S., Marco W., Marcus H., Marcus K., Marcus S., Margit G., Mario U., Markus K., Markus Ö., Martin H.-S., Martin H., Martin R., Martin S., Matthias M., Matthias S. S., Maximilian W., Michael K., Michael R., Michael S., Michael W., Michaela G., Moritz D. B., Moritz D., Moritz K., Moritz V., Nicole P., Nils P., Olaf T., Pascal K., Patrick H., Peter J., Philipp G., Philipp H., Philipp S., Philipp W., Pia K., Robert K., Sandra C. K.-W., Sascha S., Sebastian F., Sebastian J., Sebastian P., Stefan R., Steve H., Sven S., Thekla I. H., Thomas E., Thomas H., Thomas M., Thomas R., Thomas S., Tilman H., Toralf B., Torsten P., Tristan S., Ute S., Uwe F., Uwe K., Volkmar D., Wiebke S., Yannick B., Yvonne T.!

Glasklare Wahrheiten, Hämisches Gelächter, Ruhmloser Böhmibesuch

1. G20-Akkreditierungen: Stellungnahmen von BKA und Bundespresseamt sind unzureichend und stigmatisierend
(netzwerkrecherche.org)
“Netzwerk Recherche” hat einen Übersichtsartikel zum Thema der entzogenen G20-Akkreditierungen verfasst: “Mehrere Tage haben das Bundespresseamt und das Bundeskriminalamt nun gebraucht, um sich zum Entzug von Akkreditierungen während des G20-Gipfels zu erklären. Doch die beiden Stellungnahmen werfen erst recht Fragen auf. Denn sie beantworten nicht, warum einigen Kolleginnen und Kollegen plötzlich ihre Akkreditierungen entzogen wurden. Viel schlimmer: Sie stigmatisieren die Journalistinnen und Journalisten pauschal als Sicherheitsrisiko.” Julia Stein, die erste Vorsitzende des “Netzwerk Recherche”, kritisiert insbesondere das Verhalten des Regierungssprechers: „Seiberts Stellungnahme enthält nicht den Hauch des Bedauerns zu diesem rücksichtslosen Vorgehen, das ist sehr enttäuschend“
PS: Tilo Jung hat einen Video-Zusammenschnitt (3:50 Min.) mit den “glasklaren Wahrheiten” von Regierungssprecher Seibert veröffentlicht.

2. Hämisches Gelächter
(correctiv.org, Rupp Doinet)
Immer mehr Online-Medien schränken die freie Kommentarfunktion ein, weil sie sich eine personalintensive Moderation nicht leisten können. Als der „Münchner Merkur“ online vom Tod eines Asylbewerbers berichtete, der im Freibad ertrunken war, gingen innerhalb von 24 Stunden an die 200 Hasskommentare oder rassistische Postings ein. Der “Münchner Merkur” kapitulierte und schloss den freien Kommentarbereich unter dem Bericht. Andere Medien reagieren ähnlich und bieten nur unter ausgewählten Artikeln die Möglichkeit zum Kommentieren an.

3. Mein wenig ruhmreicher Auftritt bei Böhmermann
(jetzt.de, Johanna Maria Knothe)
Fernsehmacherin Johanna Maria Knothe erzählt von ihrem Besuch bei Jan Böhmermanns Sendung “Neo Magazin Royale”. Ihr Auftritt verlief nicht so “ruhmreich” wie sie es sich selbst gewünscht hätte. In einem Artikel des Frauen-Onlineportals “Edition F” sei das Ganze hinterher sogar als enttäuschend und sexistisch beschrieben worden. Johanna Maria Knothe rekapituliert das Geschehen und kommt bald zur Frage, warum deutlich weniger Frauen als Männer im Fernsehen präsent sind.

4. Der Mr Snapchat des 20-fachen Schweizer Meisters
(20min.ch, Adrian Hunziker)
Simon Walter ist der Social-Media-Manager des FC Basel 1893 und betreut alle Kanäle des 20-fachen Schweizer Meisters. Zusammen mit seinem Kollegen versorgt er die mehr als zwei Millionen Fans des Vereins mit Infos, Bildern und Videos. “20 Minuten” hat dem Social-Media-Mann an einem Spieltag der vergangenen Spielzeit über die Schultern geschaut.

5. Grundlos gelöscht – und dann?
(taz.de, Christian Rath)
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sorgt weiter für Diskussionen. Selbst die Union fordere einen Anspruch auf Wiederherstellung zu Unrecht gelöschter Äußerungen auf Facebook. “Ein funktionierendes ‚put back-Verfahren‘ ist ein wirksames Mittel gegen ‚Overblocking‘, also gegen eine übermäßige Löschpraxis von Internetplattformen. Es dient damit der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit im Netz und wirkt unberechtigten oder gar missbräuchlichen Beschwerden entgegen.” Das Justizministerium will sich des Themas aber anscheinend nicht annehmen. Zumindest in dieser Legislaturperiode nicht.

6. Twitter-Nutzer verklagen Trump
(faz.net)
Der US-amerikanische Präsident Donald Trump ist bekanntermaßen ein leidenschaftlicher Twitterer. Doch so gerne und brachial er dort austeilt, so sensibel reagiert er mitunter, wenn es Gegenwind gibt. Nun haben sieben von ihm blockierte Twitter-Nutzer den amerikanischen Präsidenten verklagt. Ihr Ausschluss aus einem „öffentlichen Forum“ verstoße gegen das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

“Bild” fahndet nicht nach den G20-“Verbrechern”, “Bild” fahndet nur

Manchmal gibt es ja Versuche, mit “Bild”-Chef-Chef Julian Reichelt zu diskutieren. Der US-Journalist Glenn Greenwald hat das zum Beispiel mal probiert. Genauso Rafael Buschmann vom “Spiegel”. Die Erkenntnisse aus diesen Diskussionen halten sich in der Regel in Grenzen, und häufig scheint das Ganze auch daran zu scheitern, dass Julian Reichelt sich in Logiken bewegt, die für andere Personen schlicht nicht zugänglich sind.

Heute, bei einem Interview von Reichelt mit “radioeins” (Audio, 4:49 Minuten), konnte man das mal wieder ganz gut beobachten.

Es ging um die von “Bild” initiierte G20-“Verbrecher”-Fahndung. Moderator Volker Wieprecht sagt zu Reichelt, dass es ja Kritik gebe, dass seine Redaktion sich “zur Polizei, zum Staatsanwalt und zum Richter in einer Person” mache und damit illegal handele.

Der “Bild”-Oberchef antwortet:

Ja, das ist natürlich völliger Quatsch. Also weder zur Polizei noch zum Staatsanwalt noch zum Richter, weil wir ja nicht fahnden, das können wir nicht, weil wir nicht anklagen, das wollen wir nicht und das können wir nicht, wie es ein Staatsanwalt tun würde, und weil wir nicht urteilen, wie es ein Richter tun würde.

Bleiben wir erstmal bei Reichelts Wahrnehmung, dass “Bild” nicht fahnde. Seine Antwort auf die Vorwürfe, die Wieprecht nennt, geht noch weiter:

(…) und weil wir nicht urteilen, wie es ein Richter tun würde. Der bayerische Justizminister zum Beispiel, der ja in so einer Debatte auch nicht ganz irrelevant ist, sieht das anders und schreibt auf Facebook: “Der Fahndungsaufruf von ‘Bild’ ist meiner Meinung nach zu begrüßen und nicht zu kritisieren. Es besteht ein hohes Interesse der Gesellschaft, die linksradikalen Extremisten zu finden.” Und: “Warum soll die freie Presse hier nicht zur Aufklärung beitragen?”

Reichelt schmückt sich mit einem Lob des bayerischen Justizministers für eine Fahndungsaktion, die es gar nicht gibt, weil “Bild” ja überhaupt nicht fahndet. Urgh.

Die Aussage, dass “Bild” nicht urteile, ist mindestens genauso überraschend. Nur zur Erinnerung: Die Titelseite des Blatts sah am Montag so aus:


(Unkenntlichmachungen durch uns.)

“Wer kennt diese G20-Verbrecher?” steht dort. Es steht dort nicht: “Wer kennt diese Menschen, bei denen wir die Vermutung haben, dass sie eine Straftat begangen haben?” Oder, noch etwas zurückhaltender: “Wer kenn diese Menschen auf den Fotos?” Die “Bild”-Medien haben beim Verfassen der Titelzeile bereits geurteilt: Hier handelt es sich um “Verbrecher”. Sie haben auf Gerichtsentscheidungen gepfiffen. Sie haben auf die Unschuldsvermutung gepfiffen. Sie haben auf Rechtsstaatlichkeit gepfiffen.

Julian Reichelt hat sowieso, auch das zeigt sein Interview mit “radioeins”, eine mitunter sehr eigenartige Rechtsauffassung. Als Moderator Volker Wieprecht sagt, dass es “ja das Recht am eigenen Bild” gebe, “das da offensichtlich verletzt wurde”, entgegnet Reichelt:

Naja, das Recht am eigenen Bild ist dann verletzt, wenn der Betroffene sich in seinem Recht verletzt fühlt und das zur Anzeige bringt. Alle Betroffenen, die wir gezeigt haben, habe ich öffentlich auf Twitter eingeladen, dieses Recht geltend zu machen und sich an uns, an “Bild” zu wenden, gerne an mich persönlich, und zu sagen: “Hier ist mein Recht am eigenen Bild verletzt. Mein Name ist soundso. Und ich möchte dieses Recht am eigenen Bild gerne einfordern.” Wir werden das dann hier prüfen und wir werden Daten, die uns dann übermittelt werden an die Polizei weiterreichen, und dann kann entschieden werden.

Julian Reichelt wird nicht ernsthaft selber glauben, dass eine Rechtsverletzung erst dann eine Rechtsverletzung ist, wenn derjenige, dessen Recht verletzt wurde, sich dagegen wehrt. Mit so viel Doofheit wäre er nicht in die Position gekommen, in der er sich aktuell befindet.

Seine Aussage verdeutlicht aber das ekelige Kalkül hinter der ganzen “Bild”-Aktion: Wo kein Kläger, da kein Richter. Es geht nicht darum, sauber zu arbeiten. Es geht darum, sauber aus der Sache rauszukommen.

Bild.de schießt “Eigentor”-Eigentor

Bei Bild.de finden sie es ziemlich “peinlich”, was einer Redaktion in Irland vor Kurzem passiert ist:

Bild.de schreibt dazu:

Peinliches Eigentor bei der irischen Zeitung “Sport Herald”!

Das Blatt titelt in seiner heutigen Ausgabe mit der Zeile “Lukaku is ready for work” (zu deutsch: Lukaku ist bereit für die Arbeit). Gemeint ist der Wechsel des belgischen Torjägers vom FC Everton zu Manchester United. Dafür hat das Blatt den Kicker schon mal in die Trainingsklamotten von ManU montiert.

► Problem: Es ist nicht Romelu Lukaku (24)! Die Iren-Zeitung nahm fälschlicher Weise ein Foto des Rappers Stormzy (23).

Wo fangen wir an, liebe Bild.de-Korrektoren? Vielleicht damit, dass die Zeitung, über die ihr schreibt, nicht “Sport Herald” heißt, sondern “The Herald”. Es stimmt zwar, dass über dem vermeintlichen Lukaku-Foto “SPORT Herald” steht …

… aber das auch nur, weil es sich um die Rückseite des “Herald” handelt, auf der die Sportgeschichten der Ausgabe angekündigt wurden.

Außerdem liegt ihr mit eurer Aussage daneben, dass es sich um die “heutige Ausgabe” handelt. Euer Artikel ist gestern, am 11. Juli, erschienen. Der “Herald”-Artikel stammt vom 10. Juli, was man ohne große Probleme anhand des Datums auf der Seite erkennen kann.

Und dann stimmt es auch nicht, dass “The Herald” irgendjemanden “in die Trainingsklamotten von ManU montiert” habe. Ja, die Redaktion hat die falsche Person abgebildet. Aber das Foto des Rappers Stormzy in einer Trainingsjacke von Manchester United gibt es tatsächlich. Es dürfte aus einem Interview mit der Fußballseite “SoccerBible” vom 13. Mai 2016 stammen.

Mal abgesehen von diesen kleineren Fehlern eurerseits ist es natürlich schon ziemlich “peinlich”, wenn eine Redaktion zwei Personen verwechselt. Man stelle sich nur mal vor, dass sie den Fußballer Mario Balotelli zeigt und gleichzeitig schreibt, dass es der Fußballer Paul Pogba sei.

Oder sie will Loriot zeigen und wählt dafür ein Foto von Heinz Erhardt.

Oder sie behauptet, dass auf einem Bild Sängerin Beyoncé zu sehen ist, obwohl es sich um eine ganz andere Frau handelt.

Oder sie möchte ein Foto einer verstorbenen Tennisspielerin veröffentlichen und benutzt stattdessen ein Foto einer lebenden Tennisspielerin.

Oder.

Oder.

Oder.

Oder.

Oder.

Oder.

Oder.

Oder.

Was übrigens alles andere als “peinlich” ist: Wie das Team von “The Herald” mit dem Fauxpas umgegangen ist. Noch am selben Tag wie die Lukaku-Verwechslung veröffentliche es auf der eigenen Internetseite eine Entschuldigung:

Hands up, we got it badly wrong.

Earlier, we made an error with a picture of Romelu Lukaku that wasn’t him. It was Stormzy.

To be honest, we are totally embarrassed and want to say sorry to all involved and our readers for the error. We will keep our eye on the ball in future.

Bild.de wählt in solchen Situation — wenn überhaupt etwas berichtigt wird — lieber den Weg der stillen Korrektur.

Mit Dank an @WobTikal für den Hinweis!

G20-Dekkreditierung, Rechte Echokammer, Boulevard-Selbstjustiz

1. G20-Akkreditierungsentzug: Scharfer Streit über Datenschutz und Pressefreiheit
(heise.de, Stefan Krempl)
Beim G20-Gipfel wurden 32 Medienvertretern aufgrund von “Sicherheitsbedenken” die bereits gewährten Akkreditierungen wieder entzogen. Der Grund: Sie standen auf einer zweifelhaften Schwarzen Liste des Bundeskriminalamts. Datenschützer und Medienexperten verurteilen den Vorgang. Verschärfend kommt hinzu, dass der Verdacht besteht, dass ausländische Geheimdienste hinter dem Ausschluss stecken. Weiterer Lesetipp: Das Protokoll zweier betroffener Journalisten: “Das kommt einem Berufsverbot gleich”

2. „Rechtspopulistische Vereinnahmung des Berliner Kurier“: DuMont geht gegen AfD-nahen Deutschland Kurier vor
(meedia.de)
Heute ist es so weit: Die AfD-nahe Wochenzeitung “Deutschland Kurier” erscheint mit einer Auflage von 300.000 Exemplaren auf dem Berliner Markt. Das Blatt wird vom rechtskonservativen “Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten” herausgegeben und hat bereits im Vorfeld für viel Gesprächsstoff gesorgt. Nun kommt ein neuer Aspekt hinzu: Das Logo der Rechts-Postille ähnelt auf frappierende Weise dem des “Berliner Kuriers”. Dort prüft man rechtliche Schritte.

3. Sieben Dinge, die ich in der rechten Facebook-Echokammer gelernt habe
(sueddeutsche.de, Simon Hurtz)
“SZ”-Autor Simon Hurtz startete 2015 ein Experiment: Auf Facebook legte er den Fake-Account “Tim” an. Tim interessiert sich für schnelle Autos, schläft in FC-Bayern-Bettwäsche und hat ein stark ausgeprägtes, rechtskonservatives Weltbild. Diesem Weltbild entsprechend liket er sich durch Facebook. Die Motivation: “Ich wollte keinen politischen Extremisten erschaffen, sondern einen möglichst realistischen Eindruck bekommen, wie Facebook für Menschen aussieht, mit denen ich außerhalb sozialer Medien kaum ins Gespräch komme.” Nach mehr als anderthalb Jahren fasst Simon Hurtz seine Erkenntnisse aus dem Versuch zusammen: “Facebook verwandelt tolerante Bürger nicht in Rassisten. Mir hat mein Experiment aber gezeigt, wie erschreckend einfach es ist, sich eine Echokammer zusammenzuklicken, in der Hass entsteht. Hier entwickeln Menschen ein “Wir da unten gegen die da oben”-Gefühl – und ich kann nachvollziehen, woher ihre Wut kommt.”

4. Von wann ist der Tweet?
(faktenfinder.tagesschau.de, Wolfgang Wichmann)
Twitter hat sich zu einem wichtigen Nachrichtenkanal entwickelt, der von vielen als Informationsquelle genutzt wird. Doch es gibt auch Falschmeldungen, die von den Medien ungeprüft verbreitet werden. Dabei oft besonders wichtig: Wann wurde ein Tweet verfasst? Wolfgang Wichmann vom “Faktenfinder”-Team der “Tagesschau” zeigt anhand von praktischen Beispielen, wie man bei der Verifikation vorgeht.

5. Ein bisschen Transparenz bei Facebook
(tagesschau.de, Dennis Horn)
Facebook hat erstmals Journalisten in sein Berliner Löschzentrum eingeladen, das von der Bertelsmann-Tochter “Arvato” betrieben wird. Anscheinend wollte man der kritischen Berichterstattung der Vergangenheit Transparenz entgegensetzen. Doch so recht klappen wollte das mit der Transparenz nicht. Bei Fragen nach konkreten Zahlen, zum Beispiel zur Fehlerquote bei Löschentscheidungen oder zur Zahl der Mitarbeiter, die sich konkret um deutschsprachige Inhalte kümmern, hätte man sich weiter verschlossen gegeben.

6. Über die Kraft der 140 Zeichen
(faz.net, Eric Posner)
Eric Posner ist Professor für Internationales Recht an der “University of Chicago Law School”. Und er scheint sich mit Twitter auszukennen, denn er hat 20 knackige Thesen über die “Kraft der 140 Zeichen” verfasst. Eine Frage bleibt jedoch offen: Hat er überhaupt einen Twitter-Account? Wir konnten ihn dort jedenfalls nicht aufspüren. Tipps willkommen!

7. Kommissar Reichelt und die „Bild“-Sheriffs üben Titelseiten-Selbstjustiz
(bildblog.de, Moritz Tschermak)
Ausnahmsweise heute ein zusätzlicher Link aus dem eigenen Haus: Moritz Tschermak berichtet über den fragwürdigen “Bild”-Fahndungsaufruf (“Gesucht. Wer kennt diese G20-Verbrecher?”) und die Reaktionen von Polizei und Medien darauf. Mit umfangreicher Linkliste zu weiterführenden Artikeln.

Kommissar Reichelt und die “Bild”-Sheriffs üben Titelseiten-Selbstjustiz

Auch für Idioten gilt die Unschuldsvermutung. Auch Idioten müssen sich keine Vorverurteilung gefallen lassen. Auch Idioten sind nicht gleich “Verbrecher”, nur weil jemand ein Foto von ihnen gefunden hat, aus dem man ableiten könnte, dass sie eine Straftat begangen haben. Auch Idioten haben Persönlichkeitsrechte. Auch Idioten haben ein Recht am eigenen Bild.

Wir schreiben das so deutlich, weil die “Bild”-Redaktion das alles anders zu sehen scheint:


(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns. Bei “Bild” und Bild.de waren die Gesichter aller Personen zu erkennen.)

So sah gestern die Titelseite der “Bild”-Zeitung aus. Die Fahndung nach den “G20-Verbrechern” erstreckte sich auch aufs Internet, prominent platziert bei Bild.de:

Insgesamt 18 Personen, die am vergangenen Wochenende irgendwas in Hamburg gemacht haben sollen, haben die “Bild”-Medien an den Pranger gestellt, mit vergrößerten Gesichtern und der Beschreibung von besonderen Merkmalen. Manche von ihnen sind beim Werfen eines Steins zu sehen, manche beim Tragen eines Steins. Eine Frau ist kurz davor, eine leere Cola-Flasche wegzuschleudern. Eine andere hat zwei volle Flaschen Kindersekt unter den Arm geklemmt. Was die Leute davor gemacht haben oder danach, wohin die Steine und Flaschen fliegen, die sie in den Händen halten, ob sie bei manchen überhaupt fliegen oder nicht doch wieder fallen gelassen werden — nichts davon ist bekannt, und nichts davon lösen “Bild” oder Bild.de auf.

Das alles ist gleich aus mehreren Gründen mindestens problematisch, teilweise wohl auch rechtswidrig. Es fängt an mit der Vorverurteilung durch die “Bild”-Medien. Bereits in der Titelzeile steht fest, dass es sich um “Verbrecher” handele (wobei schon das Wort “Verbrecher” falsch ist, weil es sich erst dann um ein Verbrechen handelt, wenn die Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr beträgt, etwa bei Mord oder schwerer Körperverletzung, nicht aber bei schwerem Landfriedensbruch — dort spricht man von einem Vergehen). Die Unschuldsvermutung, die für jeden Menschen gilt, gilt nicht bei “Bild”. Während man normalerweise erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung ein Straftäter ist, reicht für die Redaktion schon eine Momentaufnahme, um ein Urteil zu sprechen. Ein möglicher Kontext ist dabei völlig egal.

Und das ist dann auch schon das nächste Problem: Die “Bild”-Medien nehmen Rollen ein, die nichts mehr mit der normaler Berichterstatter zu tun haben. In guten Momenten werden Medien zur vierten Gewalt, weil sie die drei anderen Gewalten — Legislative, Exekutive und Judikative — überwachen. “Bild” reicht das offenbar nicht mehr. Stefan Niggemeier schreibt bei “Übermedien” dazu:

Die Zeitung übernimmt die Rolle des Fahnders, und sie maßt sich dabei gleichzeitig die Rolle des Richters an. Ihr Urteil über die Menschen, nach denen sie öffentlich fahnden lässt, ist schon gefällt, und ein Teil der Strafe in Form des öffentlichen Prangers schon vollstreckt.

Dass “Bild” überhaupt öffentlich nach Personen fahndet, sei “klar rechtswidrig”, sagt Dr. Marcel Leeser, Medienanwalt bei der Kölner Kanzlei “Höcker Rechtsanwälte”:

Öffentliche Fahndungsaufrufe müssen immer durch einen Richter angeordnet werden. Sie sind nur zulässig bei Straftaten von erheblicher Bedeutung. Nur in Notfällen dürfen auch Staatsanwaltschaft und Polizei die öffentliche Fahndung anordnen. Keinesfalls dürfen Private oder Medien im Alleingang Menschen zur Fahndung ausrufen.

Und dann gibt es noch das Recht am eigenen Bild. “Fotos von Demonstrationen oder der Begehung von Straftaten können zwar in vielen Fällen veröffentlicht werden”, sagt Leeser. Die Art und Weise, wie der “Bild”-Medien die Fotos präsentieren, mit Zoom auf die Gesichter, verletzte “aber eindeutig deren Recht am eigenen Bild.”

“Bild” und Bild.de tun den abgebildeten Personen Unrecht. Ohne dass je ermittelt wurde, was diese tatsächlich getan haben, stellen sie sie an den Pranger. Gerade erst am vergangenen Wochenende, ebenfalls aufgrund von Berichten über die Geschehnisse rund um den G20-Gipfel, konnte man sehen, wie das Missachten der Unschuldsvermutung nach hinten losgehen kann. Bild.de schrieb am Freitag über einen Böller, der vor einem Polizisten explodiert ist. Dazu veröffentlichte die Redaktion dieses im Original unverpixelte Foto:

Im Artikel steht dazu:

Auf einem der zahlreichen Randale-Bilder vom Freitag ist zu sehen, wie einer der Tausenden G20-Chaoten vor einem Beamten steht, der schwer verletzt in die Knie geht – der Mann hat dem Polizisten kurz zuvor einen Böller direkt ins Gesicht geworfen!

Das stimmt allerdings gar nicht. Der Mann, der auf dem Foto zu sehen ist, hat mit dem Böllerwurf nichts zu tun. Die Hamburger Polizei griff — auch wegen des Bild.de-Berichts — bei Twitter ein, weil man “einen Unschuldigen vor einer ‘Online-Hetzjagd’ schützen” wolle:

Bild.de fügte der Bildunterschrift später die Information hinzu, dass der Böller-Werfer nicht auf dem Foto zu sehen sei. Gelernt haben die “Bild”-Medien aus diesem Fall aber offenbar nichts, wie die Titelseiten von Montag eindrucksvoll zeigt.

Die “GESUCHT!”-Aktion hat bereits konkrete Folgen. Heute meldete “Bild” — sicher nicht ohne Stolz — auf der Titelseite: “GESTELLT!”, nachdem sich einer der Abgebildeten bei der Polizei gemeldet hat:

Max Hoppenstedt schreibt bei “Vice”, dass es auch erste Kopfgelder gibt, die von rechten Internetseiten ausgelobt wurden, auf Grundlage der bei der “Bild”-Fahndung gedruckten Fotos.

Stefan Koldehoff sieht beim “Deutschlandfunk” “die Unabhängigkeit der Presse” durch die “Bild”-Zeitung “massiv beschädigt”:

Ohne damit die Hamburger Gewalttäter auch nur ansatzweise verstehen und verteidigen zu wollen: Wer sich so verhält, wie es die “BILD-Zeitung” heute tut, bestärkt all jene, die in Medien ohnehin nur den verlängerten Arm des Staates – die angebliche “Staatspresse” — sehen. Und das kann ernsthaft niemand wollen. Die Unabhängigkeit der Presse hat “BILD” heute massiv beschädigt.

Und Medienanwalt Ralf Höcker weist im Interview mit “Meedia” darauf hin, dass die Vorverurteilung durch “Bild” und der mediale Pranger sich bei einem möglichen Strafverfahren gegen die abgebildeten Personen auf das Strafmaß auswirken könnte:

Mit ihrer journalistischen Amtsanmaßung machen die Chefredakteure Julian Reichelt und Tanit Koch es am Ende alles nur noch schlimmer. Sie tun möglicherweise Unschuldigen unrecht und sorgen gleichzeitig dafür, dass tatsächliche Täter mit einer geringeren Strafe davonkommen.

Trotz all dieser Bedenken findet “Bild”-Chefredakteurin Tanit Koch die Aktion ihrer Zeitung völlig in Ordnung. Sie beruft sich bei ihrem Urteil auf die “Vedachtsberichterstattung”:

Nun bedeutet “Verdachtsberichterstattung” eigentlich, dass man besonders zurückhaltend berichtet und extra kenntlich macht, dass es sich lediglich um einen Verdacht handelt. “Bild” macht das exakte Gegenteil und spricht von “Verbrechern”. Entweder weiß Tanit Koch nicht, was “Verdachtsberichterstattung” bedeutet. Oder sie stellt sich extra blöd. Egal wie — es wäre recht traurig.

Ebenfalls zum Thema:

Mit Dank an Martin, Jan, Christian M., Daniel W., Viktor F., Jens A. L., Kenneth W., Ion L., @r_ebener, @rainerzufall_le, @DJ_anzen und @gamgeaDavid für die Hinweise!

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